Kantonalbanken und Wirtschaftskraft

Urs Birchler

Angesichts der Diskussion um die ZKB haben wir eine Grafik aus einem früheren Beitrag aktualisiert. Sie zeigt per Ende 2011 die absolute Grösse der Bilanzsummen der Kantonalbanken (rechte Skala) und deren Verhältnis zum jeweiligen kantonalen BIP/Jahr (linke Skala).

Offenkundig ist die ZKB absolut gesehen bei weitem die grösste Kantonalbank. Sie liegt aber bezüglich Grösse relativ zur kantonalen Wirtschaftskraft lediglich im Mittelfeld. In der Spitzengruppe finden sich die Institute aus zum Teil kleinen Kantonen, die an einem Grossverlust ihrer Kantonalbank arg zu beissen hätten.

KBBIP

Banken sind teure Polizisten

Urs Birchler

Liechtenstein will den Automatischen Informationsaustausch anbieten. Das scheint uns keine Überraschung. Eine „manuelle“ Weissgeldstrategie, innerhalb der die Banken selber die Steuerehrlichkeit ihrer Kunden prüfen, ist schlicht zu teuer. In unserer kürzlich erschienenen International Private Banking Study haben wir berichtet, dass Liechtenstein seit 2009 von allen Ländern die stärkste Verschlechterung der „cost/income-ratio“ (Grafik) im Private Banking erlebt hat (ausgehend von einem sehr komfortablen Niveau). Nachdem Liechtenstein in die „Spitzengruppe“ (im negativen Sinn) vorgestossen ist, lag ein Strategiewechsel in der Luft.

Liechtenstein

Die shoppende Zahnarztgattin, Teil 2

Monika Bütler

Damit ich ja nicht verdächtig werde, mich mit fremden Federn zu schmücken: Das Bild der shoppenden, ihre Kinder fremd-betreuenden Zahnarztgattin stammt gar nicht von mir. Ich habe es in einer Diskussion um die Familieninitiative von SVP-Vertretern aufgeschnappt. Und es sofort adoptiert. Die SVP hat nämlich tatsächlich einen guten Punkt: Das heutige System bevorzugt Familien mit Müttern, die wenig bis gar nichts arbeiten, ihre Kinder aber fremdbetreuen lassen und den entsprechenden Abzug in der Steuerrechnung machen. Leider folgt auf die mindestens teilweise richtige Diagnose die falsche Therapie.

Mein Beitrag in der NZZ am Sonntag hat nicht nur bei der Weltwoche (wo mir unterstellt wird, ich würde „aufgeboten“, mich gegen die Familieninitiative zu äussern), sondern auch bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung Protest ausgelöst. Weil die shoppende Zahnarztgattin gar keinen Abzug vornehmen könne unter dem heutigen System. Hier die drei Gründe:

  1. Die Steuergesetze sehen vor, dass die Kosten für die Direktbetreuung in einem direkten kausalen Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person stehen müssen, damit diese Kosten steuerlich abzugsfähig sind (vgl. Art. 212 Abs. 2bis des Gesetzes über die direkte Bundessteuer).
  2. Ehepaare können die Kinderbetreuungskosten somit geltend machen, wenn beide gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Eltern können nur jene Kosten abziehen, die ihnen während der tatsächlichen Dauer der Erwerbstätigkeit entstehen. Bei teilzeitlich erwerbstätigen Steuerpflichtigen können nur die während der Arbeitszeit entstandenen Kosten berücksichtigt werden.
  3. Betreuungskosten, die ausserhalb der Arbeits- oder Ausbildungszeit der Eltern angefallen sind – etwa durch Babysitting am Abend oder über das Wochenende –, können nicht abgezogen werden. Betreuungskosten, die den Eltern beispielsweise infolge Freizeitgestaltung entstehen, sind als Lebenshaltungskosten zu qualifizieren und können nicht geltend gemacht werden.

Das ist alles selbstverständlich richtig, nur verkennt die Regelung, wie schwierig es ist, dies in der Praxis umzusetzen. Die wahren Hürden liegen nämlich in der Umsetzung: „Meiner“ Zahnarztgattin genügt ein Minipensum, um den ganzen Betreuungsabzug machen zu können, wenn er tatsächlich ausgewiesen ist. Erstens wird der Beschäftigungsgrad auf der Steuererklärung und in der Regel auch auf dem Lohnausweis nirgends erwähnt. (Die im Minipensum arbeitende Zahnarztgattin kommt sogar noch in den Genuss des Zweitverdienerabzugs!) Zweitens haben die Steuerbehörden weder die Möglichkeit noch die Zeit, den Nachweis der Gleichzeitigkeit der Berufsausübung wirklich einzufordern. Das elektronische Formular zur Steuererklärung — welches ja die Umsetzung der Regeln abbilden soll — erlaubt mindestens im Kanton Zürich den Abzug auch bei einem minimalen Einkommen der Zweitverdienerin.

Und selbst wenn die Bedingungen wirklich überprüft würden: Für einen Abzug von 6000 Franken genügt der Zahnärztgattin ein 20% Pensum, damit sie sogar alle Bedingungen der Steuerverwaltung für den Abzug erfüllt. Bei 10’000 Franken wären es dann circa 35%.

Das Problem liegt anderswo: Ehepaare mit zwei Teilzeitpensen, die eigentlich nicht angewiesen sind auf eine externe Betreuung, können den gleichen Abzug machen wie zwei in Vollzeit tätige Eltern. Abzugsfähigkeit und Zweitverdienerabzug sind zudem nicht proportional (oder nur schwach proportional) zu den zur Berufsausübung erforderlichen Betreuungskosten. Das heutige System ist tatsächlich ungerecht – allerdings nicht gegenüber den Selbstbetreuuern. Es bevorzugt in kleiner Teilzeit tätige Mütter gegenüber Müttern, die Vollzeit oder in grösserer Teilzeit arbeiten und somit für die Wirtschaft (und die Steuereinnahmen) wichtig sind.(Väter natürlich auch.) Zahnarztgattinen mit Minipensum werden gegenüber 80% arbeitenden Ärztinnen krass bevorzugt.

Alles in allem stärken die Kritikpunkte der Steuerverwaltung aber meine Schlussfolgerung: Die Familieninitiative verstärkt die Bevorzugung meiner shoppenden Zahnarztgattin noch mehr. Für eine typische Mittelstandsfamilie, bei der die Mutter zu Hause bleibt,  bringt die Familieninitiative hingegen fast nichts.

PS: Herzlichen Dank an die Eidgenössische Steuerverwaltung für die Stellungnahme und die Klarstellung meines holzschnittartigen Beispiels. Es spricht für die Institutionen in diesem Land, dass die Diskussion in dieser Art möglich ist.

Familienmodell der Post

Urs Birchler

Post
Am 24. November werden wir über die Familieninitiative abstimmen. Die Post hat sich bezüglich Familienmodell bereits entschieden. Heute früh stand ich recht dumm vor dem Schalter. Die Poststelle öffnet erst um 9h. Sie ist immer dann geschlossen (morgens vor 9h, über Mittag, abends nach 18h), wenn Erwerbstätige Zeit hätten (ausser Samstag, aber: Langschläfer aufgepasst!).

Offenbar hat die Post erst kürzlich (inspiriert durch die SVP-Initiative?) beschlossen, einer pro Familie soll daheim bleiben. Auf dem Internet (http://www.conviva-plus.ch/index.php?page=1483) finden sich noch Spuren der bisherigen Doppel-Verdiener-freundlicheren Öffnungszeiten (siehe unten).

Entschuldigung, aber so geht es natürlich nicht. Von der Post lassen wir uns unser Familienmodell nicht vorschreiben: Ich verlange, dass im Interesse der Gleichbehandlung verschiedener Famlienmodelle auch der E-Mail-Verkehr vor 9h morgens abgestellt wird. Damit nicht-erwerbstätige Zahnarztgattinnen nicht bereits im Internet herumshoppen können, während die Arbeitstätigen am Posteingang die Nase plattdrücken.

Post_Internet

Twitter kaufen?

Urs Birchler

Angenommen, Sie verkaufen morgen vormittag ihr Haus für eine Million. Am Abend erfahren Sie, dass der Käufer das Haus bereits für 1,2 Millionen weiterverkauft hat. Sie klopfen sich auf die Schulter und öffnen eine Flasche Champagner?

Die meisten Beobachter würden Sie für zumindest sonderbar halten. Genau das beschriebene Verhalten ist aber die Regel, wenn nicht Häuser, sondern ganze Unternehmen verkauft werden. Der erstmalige Gang eines Unternehmens an die Börse heisst IPO (Initial Public Offering). Eines der robustesten Phänomene in der ganzen Finanzwelt ist das sogenannte IPO-Underpricing. Aktien, die via IPO ausgegeben werden, sind meist „zu billig“. Der Ausgabekurs, zu dem das Unternehmen die Aktien verkauft, sind in aller Regel tiefer, als der Kurs, zu dem die Aktie am ersten Börsentag gehandelt wird. Genau wie in unserem Haus-Beispiel. Weiterlesen

Etwas Steuerlehre zur SVP Familieninitiative oder der Steuerwert der freien Zeit

Monika Bütler

Erschienen in der NZZ am Sonntag vom 3. November 2013 unter dem Titel „Den Familienabzug gibt es längst“.

Sie ist die personifizierte Ungerechtigkeit in den Augen der Initiatoren der SVP Familieninitiative: Die Luxus-shoppende Zahnarztgattin, die zur Ausübung ihres Hobbys ihren Porsche Cayenne auf dem Zürcher Münsterhof und ihre traurigen Kinder in der Krippe parkiert. Und dafür erst noch die Betreuungskosten in der Steuerrechnung abziehen darf. Der bescheidenen Schreinergattin, die ihre Kinder immer selber betreut, ist dieser Abzug hingegen verwehrt. Das ist selbstverständlich ungerecht und widerspricht allen Grundsätzen eines effizienten Steuersystems.

Die Lösung wäre simpel: Weiterlesen

Ich bin auch eine Geldwäscherin

Monika Bütler

Als Vorbereitung für einen Forschungsaufenthalt im Ausland habe ich die Konti bei zwei Kreditkarten etwas gefüllt. Heute erhalte ich folgende Meldung:

Sehr geehrte Frau Bütler

Vielen Dank für Ihre Einkäufe mit der XYZ Card.

Bei einer internen Prüfung haben wir festgestellt, dass Sie ein Guthaben von CHF 3400.35 auf Ihrem Konto haben. Gemäss Vorgaben des Bundesgesetzes über Banken und Sparkassen sowie der Finanzmarktaufsicht (FINMA) dürfen keine Kundenguthaben > CHF 3000 verwaltet werden.

usw. Der nette Herr bei der XYZ Card hat mir dann am Telefon bestätigt, dass es sich um eine Massnahme zur Vermeidung von Geldwäscherei handelt. Und dass es für mich ja vorteilhalt sei, die Gelder zurückzuerhalten. Schliesslich würde XYZ Card keinen Zins bezahlen. Schon wieder etwas gelernt. Schön, dass sich die FINMA auch um die Kleinen kümmert. Mit den Zinserträgen der zurückbezahlten CHF 400.35 kann ich allerdings selbst im billigsten Land der Erde nichts kaufen.

Zwölf mal 1:12

Urs Birchler

Heute ist mein Stimmcouvert gekommen: Letzte Gelegenheit, eine Empfehlung zu 1:12 abzugeben.

  1. 1:12 ist ökonomisch falsch: Es gibt zwar grosse Lohnunterschiede in unserer Gesellschaft; es gibt aber ebenfalls Unterschiede in der Produktivität innerhalb derselben Unternehmung. Es gibt sogar innerhalb derselben Berufsgruppe (Programmierer, Fussballer und — richtig: — Wertpapierhändler), Leistungsunterschiede, die ohne weiteres einen Faktor 12 oder darüber erreichen.
  2. 1:12 vernichtet Arbeitsplätze: Die Schweizer Unternehmen stehen direkt oder indirekt (als Zulieferer) voll im internationalen Wettbewerb. Eine Anhebung der tiefen Löhne können sie sich nicht leisten und mit wenigen Ausnahmen liegt auch eine Kürzung der hohen Gehälter (mit Verlust der Leistungsträger) nicht drin. Die Gleichung hat nur eine Lösung: Zumachen oder Abwandern.
  3. 1:12 würgt Individualität ab: Löhne schwanken über den Lebenszyklus. Sportler sind gut von 25-30, Studenten hoffen auf die Zeit von 45-55. Es gibt Praktikant(inn)en, die gratis in Star-Unternehmen (Architektur, Werbung, Forschung) arbeiten, da sie in Form von Reputation oder Erfahrung entschädigt werden. Arbeitslose Spezialisten bezahlen manchmal sogar, damit sie arbeiten dürfen und ihre Fähigkeiten nicht verlieren. Niemand hat etwas davon, wenn wir all dies abwürgen.
  4. 1:12 ist willkürlich: Lohnunterschiede innerhalb einer Firma sind nur ein Teil der gesamtgesellschaftlichen Lohnunterschiede. Es gibt auch Unterschiede zwischen verschiedenen Unternehmen oder zwischen Lohnabhängigen und Selbständigen. Genau zu diesem Zweck haben wir progressive Steuern. Man kann die Progression natürlich flacher oder schärfer machen. Aber Eingriffe ins Lohngefüge selbst sind ein Fremdkörper.
  5. 1:12 verwechselt Unterschiede mit Ungerechtigkeit: Die Ungerechtigkeit liegt nicht darin, dass der Chefchirurg 20 mal mehr verdient als die Pflegehilfe, sondern wenn schon in Unterschieden innerhalb der Berufsgruppen (Mann–Frau, Schweizer–Ausländer, Jung–Alt.)
  6. 1:12 ist Symptombekämpfung: Überrissene Gehälter gibt es vor allem in den Bereichen Banken und Pharma, die von indirekten staatlichen Subventionen profitieren.
  7. 1:12 versucht, die Falschen zu schützen: Überrissene Managersaläre zahlen letztlich die Aktionäre einer Unternehmung. Selber Schuld. Dank der Minder-Initiative können sie künftig ihr Veto einlegen. Dass Jungsozialisten mit 1:12 die Aktionäre beschützen möchten ist allerdings edel; Aktionäre haben nämlich nicht einmal eine Gewerkschaft.
  8. 1:12 schadet trotz Umgehung: Natürlich lässt sich 1:12 umgehen — Aufteilung der Unternehmen, Outsourcing, Verlegung der Unternehmung oder ihrer Teile ins Ausland, Ersatz von Löhnen durch andere Leistungen, etc. Die Beratungsunternehmen dürften sich auf Aufträge freuen. Mit anderen Worten: Umgehung kostet. Wir leisten uns mit 1:12 eine teure Übung, ohne dass sie irgendjemandem etwas bringt.
  9. 1:12 zerstört Vertrauen: Die Attraktivität der Schweiz für Unternehmen (aus dem Ausland und dem Inland) beruht auf der Vorhersehbarkeit der Wirtschaftspolitik. Initiativen wie 1:12 werfen für Investoren die Frage auf: Was kommt noch?
  10. 1:12 ist die Spitze ds Eisbergs: Es kommt nämlich noch einiges, z.B. Mindestlohninitiative, Bedingungsloses Grundeinkommen. In einer Wirtschaft, in der Staatseingriffe uns Suventionen ohnehin wuchern und die Hälfte des BIP durch öffentliche Hände geht, wären wir gut beraten, das Schweizer Erfolgsmodell um 1:12 herum zu navigieren.
  11. 1:12 degradiert die Schweiz zur Werkbank ausländischer Unternehmen. In den 1960er Jahre kritisierte die Linke die globale Wirtschaftsstruktur, weil die Entscheidungzentren in den Industriestaaten sassen; der Dritten Welt blieb nur die „Werkbank“. Mit 1:12 müssten aber Geschäftsleitungen ins Ausland verlegt werden, womit die Schweiz in diesem Sinne zu einem Teil der Dritten Welt würde.
  12. 1:12 wäre eine Kurzschlusshandlung. In einem Satz: Nur weil es Raser gibt, verordnen wir nicht, der Sportwagen dürfe nur 12 mal schneller fahren als der Rollator.

Und wer kann noch für 1:12 stimmen, nachdem er/sie das Interview mit Ernst Fehr gelesen hat?

Leben nach Mühleberg?

Urs Birchler

Unser jüngerer Sohn (9) lernte kürzlich stricken. Mit dem der Jugend eigenen Instinkt für Kommendes ahnte er, dass es mit Mühleberg nicht mehr lange dauern könnte. So griff er gelassen zur Nadel.

Ganz anders die Schweizer Politik: Sie scheint ganz aus dem Häuschen: Wie sollen wir (nach 2019) den Strom aus Mühleberg ersetzen? Importe aus dem bösen Ausland — Hunderte von Windturbinen in unserer schönen Landschaft?

Wiederum kein Wort darüber, dass der sauberste Strom aus der P-Dose kommt. P wie Preis. Höhere Strompreise reduzieren die Nachfrage: Wir könnten ein bisschen knapper heizen, mal die Treppe statt den Lift nehmen oder warme Socken stricken statt gamen. Drum ist auch der Preis ein Kraftwerk. Nur ohne Radioktivität oder CO2. Doch für Politiker ist der Preismechanismus offenbar noch schlimmer als Strahlung, verstellte Landschaft und Auslandsabhängigkeit zusammen; man darf das P-Wort fast nicht ausprechen. Der staatliche Respekt vor unserem Portemonnaie geht (hier zumindest) so weit, dass man uns statt einer höheren Stromrechnung lieber noch den Eierkochinspektor ins Haus schickt.

Ich persönlich würde lieber in den sauren Preis-Apfel beissen. Auch wenn unser Bub weiterhin mit unsubventionierten Nadeln stricken muss.

Das Einmaleins der SVP Familieninitiative

Michel Habib und Monika Bütler

Stimmt es wirklich, dass die jetzige steuerliche Behandlung der mit der Kinderbetreuung verbundenen Kosten unfair ist gegenüber Familien, in denen ein Elternteil die Kinder selbst betreut?

Auf den ersten Blick scheint dies so zu sein. Diejenigen Familien, in denen beide Eltern arbeiten und wo die Kinder fremdbetreut werden, können einen Steuerabzug für die entstandenen Kosten geltend machen, während Familien, welche ihre Kinder selbst betreuen, kein solcher Abzug zur Verfügung steht.

Bei diesem Argument geht allerdings vergessen, dass bei Familien mit zwei Erwerbstätigen das Einkommen und damit auch das steuerbare Einkommen und die bezahlten Steuern ansteigen, während Familien, welche ihre Kinder selbst betreuen, ein tieferes Einkommen versteuern und damit auch weniger Steuern bezahlen. Da die höheren Steuern auf der einen Seite und der Steuerabzug auf der anderen sich gegenseitig aufheben, ist es nicht das jetzige System, welches unfair ist, sondern die vorgeschlagene Alternative.

Anders ausgedrückt: Ein Steuerabzug für selbstbetreuende Familien würde diesen eine Steuerersparnis bringen gegenüber den Familien, welche Fremdbetreuung in Anspruch nehmen, da letztere neben dem Abzug der Betreuungskosten auch noch ein erhöhtes Einkommen versteuern müssen.

Dieser Umstand lässt sich an einem Beispiel von zwei ähnlichen Familien verdeutlichen. Beide Väter verdienen 100‘000 CHF im Jahr, während eine der beiden Mütter Teilzeit arbeitet. Die Kosten für die Kinderbetreuung betragen 20‘000 CHF. Wenn man keine Wertung vornimmt über die Wünschbarkeit, Hausarbeit oder Erwerbsarbeit zu verrichten, scheint es intuitiv anzunehmen, dass die Mutter nur dann arbeitet, wenn sie mindestens 20‘000 CHF (plus die anderen Berufsauslagen) verdienen kann, und nicht arbeitet, wenn der Verdienst geringer ist. Doch diese Rechnung geht nur mit der heutigen Regelung auf, nicht aber mit dem vorgeschlagenen System.

Dies lässt sich einfach zeigen an der Steuerbelastung der beiden Familien im Fall. bei dem der zusätzliche Verdienst der Mutter netto genau 20‘000 CHF beträgt. In der heutigen Regelung ist das Einkommen nach Steuern der beiden Familien heute gleich, weil der Zusatzverdienst der Mutter mit den Betreuungskosten verrechnet wird. Im vorgeschlagenen System der Initiative dagegen wäre das Einkommen nach Steuern unterschiedlich.

Nehmen wir  der Einfachheit halber einen proportionalen Steuersatz von 20% an. Ginge man zusätzlich von einem progressiven Steuersatz aus, würde der geschilderte Effekt sogar noch grösser. Das Einkommen der selbstbetreuenden Familie vor Steuern beträgt im heutigen System 100‘000 CHF, nach Steuern 80‘000 CHF.  Die Familie mit Fremdbetreuung hat ein steuerbares Einkommen von 120‘000 CHF – 20‘000 CHF = 100‘000 CHF, weil die Betreuungskosten abgezogen werden können. Das Einkommen nach Steuern beträgt ebenfalls 80‘000 CHF, genau der gleiche Betrag wie bei der ersten Familie.

Betrachten wir nun die Änderungen gemäss dem Vorschlag der Initiative. Für die fremdbetreuende Familie ändert sich nichts, das Einkommen nach Steuern beträgt weiterhin 80‘000 CHF. Weil es neu einen Abzug für Selbstbetreuung gibt (gehen wir einmal von 10‘000 CHF pro Kind aus), beträgt das steuerbare Einkommen bei zwei Kindern neu 100‘000 CHF – 20‘000 CHF = 80‘000 CHF, so dass die geschuldeten Steuern sich nur noch auf 16‘000 CHF belaufen und damit neu ein Einkommen nach Steuern von 84‘000 CHF zur Verfügung steht. Das verfügbare Einkommen der selbstbetreuenden Familie ist damit um 4000 CHF höher als das Einkommen der Familie mit Fremdbetreuung.

Es ist also nicht so, dass das gegenwärtige System den Familien mit Fremdbetreuung unter dem Strich einen Vorteil gewährt, weil diese Familien auf dem zusätzlichen Einkommen Steuern bezahlen. Ganz im Gegenteil ist es so, dass das vorgeschlagene System den selbstbetreuenden Familien einen Vorteil gewährt, weil sie Steuerabzüge geltend machen könnten, denen keine Steuerzahlung gegenübersteht.

Ausgeblendet haben wir bei unserem vereinfachten Beispiel die Steuerprogression und die Abzüge, die bei einigen Kantonen und dem Bund für den Zweitverdienst gemacht werden können. Letztere sind in erster Linie gedacht, die starke Progression in der Steuerbelastung des Zweitverdiensts etwas abzumildern. Die beiden Effekte – Progression und Zweitverdienerabzug – gleichen sich etwa aus. Doch selbst in unserem Beispiel mit proportionalen Steuern (also ohne Steuerprogression), würden die Steuerersparnisse für den Zweitverdienst von circa 1000 CHF nie reichen, um den durch den SVP Vorschlag gewährten Steuervorteil für die selbstbetreuende Familie auszugleichen. (In Klammern bemerkt: Der Pauschabzug für den Zweitverdienst bei der Bundessteuer ist natürlich ein Unding. Er bestraft faktisch die Mehrarbeit des Zweitverdieners, die Steuerprogression wird nur für ein sehr geringes Arbeitspensum ausgeglichen).

Übersetzung einer ersten Version des Beitrags aus dem Englischen: Christian Marti (herzlichen Dank!)