Wie weiter bei der ZKB?

Urs Birchler

Die Anträge der Zürcher Kantonalbank vom Januar 2013 sind in der vorberatenden Kommission des Kantonsrates (Spezialkommission ZKB) auf wenig Gegenliebe gestossen. Auch der Regierungsrat hat eher negativ reagiert. Als nächstes ist der Kantonsrat gefordert.

Leider haben die Kritiker weitgehend recht. Eine Studie des Zentrums für Finanzmarktregulierung der UZH kommt zum Schluss, dass die Argumente der ZKB nicht überzeugen.

Hier ein Management Summary:

  • Angesichts der Wachstumsstrategie der Geschäftsleitung ist zu bezweifeln, ob eine Erhöhung des Dotationskapitals zur Stärkung der Sicherheit der Bank und nicht zur Expansion verwendet wird.
  • Die angestrebte Diversifikation durch Wachstum über den Kanton hinaus führt nicht unbedingt zu geringeren Risiken.
  • Die ZKB verwirft die Aufnahme privaten Kapitals, namentlich von nachrangigen Schulden mit bedingtem Forderungsverzicht, mit untauglichen Argumenten.
  • Die vorgesehene Abgeltung der Staatsgarantie ist viel zu optimistisch berechnet.

Ich bin gespannt, wie der Kantonsrat die Argumente der ZKB beurteilen wird.

Erblasser sind träge

Marius Brülhart

Endlich ist es soweit: Meine Studie mit Raphaël Parchet zum Zusammenhang zwischen Erbschaftssteuern und Mobilität – im Batz schon vor bald vier Jahren angekündigt – hat nun auch das wissenschaftliche Gütesiegel einer internationalen Publikation verpasst bekommen. Fürs SECO-Magazin „Die Volkswirtschaft“ haben wir dazu einen erläuternden Bericht geschrieben.

Etwas vereinfachend können unsere Resultate auf drei Beobachtungen reduziert werden:

  1. Wohlhabende Rentner bewegen sich infolge von interkantonalen Unterschieden bei der Erbschaftssteuerbelastung kaum. Unser geschätzter Wert der Erbschaftssteuerelastizität für Rentnerhaushalte im obersten Einkommensdezil beträgt -0.09 – also nahe bei null.
  2. Diese Trägheit des Steuersubstrats zieht nach sich, dass kantonale Erbschaftssteuersenkungen auch langfristig mit Steuereinbussen verbunden sind. Unten stehende Grafik macht das deutlich.
  3. Die kantonalen Erbschaftssteuersenkungen der vergangenen drei Jahrzehnte wurden überwiegend mit dem Argument des Wettbewerbs um mobile Steuerzahler gerechtfertigt. Angesichts unserer ersten beiden Feststellungen handelte es sich allerdings um einen „imaginären Steuerwettbewerb“.

Zwei kleine Seitenhiebe kann ich mir vor diesem Hintergrund nicht verwehren. Erstens schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft zur hängigen Erbschaftssteuerinitiative punkto Wanderungsreaktionen auf Erbschaftssteueränderungen (S. 142): „Empirische Untersuchungen bezüglich der Bedeutung dieses Problems liegen nicht vor.“ Dies dürfte nunmehr nicht mehr behauptet werden.

Und zweitens kann die Befürchtung, eine nationale Erbschaftssteuer würde zu „einem Einbruch des Steuersubstrats von Bund und Kantonen“ führen, getrost in der Kategorie Schauermärchen klassiert werden.

Andererseits ist die Erbschaftssteuer halt doch eine Steuer und zieht somit gewisse – wenn auch vergleichsweise geringe – ökonomische Verzerrungswirkungen nach sich. Die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer sollte somit explizit an die entsprechende Erleichterung einer anderen, schädlicheren Steuer gekoppelt sein. Gerade dies tut die hängige Initiative jedoch nicht, und da liegt ihre Achillesferse.

batz_2014_03_25_erblasser

Keine Spekulation — kein Wasser

Urs Birchler

São Paulo geht das Wasser aus, und die Regierung mag (im Hinblick auf bevorstehende Wahlen) nicht rationieren. Die WM-Fussballer werden also vielleicht weder kalt noch warm duschen können.

Weshalb mitten in der Regenzeit das Wasser knapp wird, mögen die Meteorologen oder Klimatologen beantworten. Die Ökonomie lehrt aber, wie man mit Knappheit am besten umgeht: Indem man die knappe Ressource dem Markt, d.h. — jawoll! — der Spekulation überlässt.

Markt heisst natürlich nicht, dass an die Stelle des Staates ein Mafia-Monopol tritt. Markt heisst, dass Wasser gehandelt werden kann. Der bei drohender Trockenheit ansteigende Preis zwingt dann zu frühzeitigem Sparen. Auch den Armen ist am besten geholfen, wenn das Wasser nicht von den Bessergestellten zu Tiefpreisen in Swimming Pools und bei der Autowäsche verschleudert wird. Ein Existenzminimum kann und soll der Staat durch Gutscheine oder Gratisabgaben sicherstellen. Und wer unbedingt im Juli Wasser braucht, kann es bereits im März auf Termin kaufen. So könnte der mit allen Wassern gewaschene Othmar Hitzfeld seinen Torschützen eine richtige Dusche versprechen.

Gefängnis für Staatshilfe?

Urs Birchler

Der Bundesrat muss eine Strafnorm vorbereiten für Banken, die Staatshilfe in Anspruch nehmen. Dies hat gestern der Ständerat im Einverständnis mit dem Nationalrat beschlossen.

Wie viele Strafgelüste ist auch dieses verständlich. Staatshilfe an private Unternehmen ist ein Unding, und die Banken haben nicht immer in Form von Bescheidenheit reagiert. Zudem wären Konkursdelikte (Gläubigerschädigung und Misswirtschaft) bereits unter geltendem Recht strafbar (Art. 164-165 StGB). Bloss greifen sie eben erst im Konkurs, der durch Staatshilfe gerade abgewendet wird. Es läge daher nahe, die Sanierung mittels Staatshilfe dem Konkurs und den Steuerzahler dem geschädigten Gläubiger gleichzustellen.

Strafbar wären die Bank (die aber im konkreten Fall eben gerade kein Geld hat) sowie deren Organe, d.h. Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Revisionsstelle. An die rechtlichen Probleme im Dreieck zwischen Strafrecht, Banksanierungsrecht (Art. 25ff. BankG) und den revidierten Sanierungsbestimmungen im SchKG, will ich mich jedoch nicht heranwagen. (Für rechtliche Hinweise — ohne Verantwortung für meinen Text — danke ich Sabine Kilgus.)

Es gibt genug ökonomische Probleme. Aus ökonomischer Sicht ist die Lust, Bankiers für Staatshilfe zu bestrafen, kaum auf vernünftige Art und Weise zu befriedigen. Dem Bundesrat stellen sich verschiedene Knacknüsse:

  • Strafe für Staatshilfe schreckt nicht nur davon ab, Risiken für die Bank einzugehen, sondern in erster Linie davon, eine entsprechende Funktion bei einer Bank überhaupt anzunehmen. Man kann auch die Todesstrafe für gescheiterte Banker einführen, darf sich dann aber nicht wundern, in dem Gewerbe nur noch Phantasten und Kriminelle zu finden. Ein lesenswerter Aufsatz dazu stammt von Daniel Zuberbühler.
  • Staatshilfe findet innerhalb einer Sanierung statt. Eine Strafbarkeit kann deshalb zu einer Verschleierung der Probleme und einer Verzögerung der Sanierung führen, in der Hoffnung, es komme alles wieder gut. In dieser Zeit besteht ein grosser Anreiz für die Bank, Risiken einzugehen („gambling for resurrection“).
  • Staatshilfe wird oft nicht auf Ersuchen der Bank, sondern auf Druck der Behörden geleistet. Namentlich, wenn Staatshilfe zu Strafen führt, wird sich eine Bankleitung hüten, Hilfe anzufordern. Vielmehr wird sie nachträglich behaupten, die Hilfe wäre gar nicht notwendig gewesen. Einzelne Beobachter haben denn auch die (kaum zutreffende) Meinung geäussert, die UBS hätte im Oktober 2008 gar nicht gerettet werden müssen.
  • Der Tatbestand „Staatshilfe“ ist sehr vage. Die Notenbanken der wichtigsten Länder haben in der Finanzkrise eine Geldschwemme und ein tiefes Zinsniveau verursacht, wovon alle Banken profitierten. Das ist auch Staatshilfe. Ferner haben Bund und Nationalbank mit der Rettung der UBS indirekt auch andere Schweizer Banken gerettet. (Die Massnahmen hiessen nicht bloss euphemistisch „Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems“.)
  • Banken nehmen täglich Staatshilfe an in Form kurzfristiger Kredite der Nationalbank. Dies gehört zum normalen Funktionieren der schweizerischen Geldversorgung. Die Grenze zwischen Liquiditätsmanagement, Liquiditätshilfe und Solvenzhilfe ist jedoch fliessend. Sobald die Nationalbank die Anforderungen an Kreditsicherheiten lockert, besteht die Gefahr impliziter Staatshilfe.
  • Staatshilfe kann auch in Form von Vermittlerdiensten erfolgen. Bringt die Notenbank wichtige Gläubiger an einen Tisch oder findet die Aufsichtsbehörde eine übernehmende Bank (für die sie vorübergehend die Eigenmittelbestimmungen lockert) — ist das dann Staatshilfe?
  • Sind die Schuldigen nur die Banken? Warum strafen wir nicht Aufseher, die versagt haben, oder die Geldgeber, die einer Bank Geld im Vertrauen auf die implizite Staatsgarantie geliehen haben?
  • Und was machen wir mit den Bankenvertretern, die unrealistische, d.h. zu riskante Renditeziele anvisiert, aber Glück gehabt haben? Wir büssen Raser ja auch nicht bloss dann, wenn sie einen Unfall verursacht haben.

Kurz: Das Parlament hat nicht den Mut, die Banken mit genügend hohen Eigenmittelanforderungen oder — ultima ratio — mit Grössenbeschränkungen und Aufteilung weniger systemrelevant zu machen. Dafür versucht es, uns mit einer Strafbarkeitspille zu beruhigen.

Steuerwettbewerb in der Schweiz: Ein Auslaufmodell?

Marius Brülhart und Kurt Schmidheiny

Was geneigte Batz-Leser schon lange wussten und Avenir Suisse bestätigt hat, wird nun auch vom Bundesrat anerkannt: Der Finanzausgleich schränkt die Anreize für aggressiven Steuerwettbewerb massiv ein. Im eben erschienenen Wirksamkeitsbericht 2012-2015 zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen hält der Bundesrat fest, dass „ein ressourcenschwacher Kanton beim geltenden (progressiven) Umverteilungsmechanismus des Ressourcenausgleichs wenig Anreize hat, sein Ressourcenpotential zu steigern“ (S. 9). Die Grenzabschöpfungsquote, d.h. der Anteil vom mittels erfolgreicher Standortpolitik angelocktem Steuersubstrat welcher via Finanzausgleich verloren geht, beläuft sich bei den Empfängerkantonen auf „im Durchschnitt rund 80 Prozent“.

Es ist also, als würden einem erfolgreichem Empfängerkanton pro frisch angezogenem Steuerfranken 80 Rappen vom Bund und den anderen Kantonen gleich wieder weggenommen. Im politischen Sprachgebrauch gelten solche Steuersätze als „konfiskatorisch“, und man geht gemeinhin davon aus, dass sie so ziemlich jeglichen Ansporn zu wirtschaftlicher Leistung unterbinden.

Angesichts dieser Tatsache mag es erstaunen, dass der Bundesrat in seinem Communiqué zum Wirksamkeitsbericht gleichzeitig feststellt, dass sich der Steuerwettbewerb seit der Neuordnung des Finanzausgleichs im 2008 „eher intensiviert“ hat. Haben die Kantone denn nicht verstanden, dass sich strategische Steuersenkungen kaum bezahlt machen? Oder spielten andere Faktoren mit, welche die Anreizeffekte des Finanzausgleichs neutralisierten?

Diese Fragen schlüssig zu beantworten, ist nicht leicht. In unserer Hintergrundstudie für den Wirksamkeitsbericht erklären wir das Paradox folgendermassen: „Es ist methodisch unmöglich, den scheinbar verstärkten Steuerwettbewerb schlüssig auf die NFA zurückzuführen, denn wir verfügen über keine ‚Kontrollgruppe‘. Die leichte Aufstockung der Mittel in der NFA gegenüber dem alten System könnte durchaus einen Anteil zu den beobachteten Tendenzen beigetragen haben. Zudem ist denkbar, dass die Grenzabschöpfungsquoten vor der NFA noch höher gelegen hatten [diese sind für den alten Finanzausgleich schlicht nicht berechenbar]. Andererseits boten auch die Konjunktur und Nationalbankausschüttungen den Kantonen gleichzeitig mit der NFA-Einführung finanzpolitischen Spielraum für Steuerermässigungen. Die überdurchschnittlichen Steuersenkungen der Empfängerkantone hatten überdies bereits vor 2008 eingesetzt und scheinen daher zumindest nicht allein von der NFA ausgelöst worden zu sein.“ (S. 3)

Etwas spekulativ könnte man daraus schliessen, dass der Appetit auf Steuerwettbewerb im heutigen System langfristig nachlassen dürfte, da die Kantonsmehrheit auf der Empfängerseite die Mechanik des neuen Finanzausgleichs zu berücksichtigen gelernt hat. Zudem stehen die konjunkturellen Vorboten heute auch nicht so prächtig wie vor zehn Jahren, was die Lust auf Hau-Ruck-Steuersenkungen weiter hemmen dürfte.

Fast alle in unserer Hintergrundstudie benutzten Daten können Sie übrigens auf der Internetseite fiscalfederalism.ch selbst analysieren, und dies sowohl für natürliche Personen wie auch für juristische Personen. Als Appetitanreger auf die Darstellungsmöglichkeiten unseres Daten-Tools hier eine Grafik, die anhand der Kantone Neuenburg, Obwalden und Schwyz zeigt, wie sich die Anzahl lukrativer Steuerzahler im umgekehrten Verhältnis zur Steuerbelastung verändert hat. In unserer Studie schätzen wir die durchschnittliche Steuerelastizität von Haushalten im obersten Einkommensdezil auf -0.6. Reiche Haushalte können somit tatsächlich mittels Steuersenkungen angelockt werden – allerdings längst nicht in einem Ausmass, welches erlauben würde, die Steuern zu senken, ohne Einnahmeausfälle in Kauf nehmen zu müssen. Auch diese Erkenntnis deutet darauf hin, dass aggressive Steuersenkungen keine besonders zukunftsträchtige Strategie darstellen.

batz_2014_03_18_nfa-steuersatz

Banken-Vexierbild

Urs Birchler

Heute nacht schlafe ich neben dem Briefkasten. Morgen früh kommt nämlich das NZZ-Folio zum Thema „Banker“. Schon der Titel sagt (fast) alles: Vor 20 Jahren hiess dieser Beruf noch „Banquier“. Ein Unterschied fast so gross wie zwischen „smell“ und „parfum“.

Als erstes werde ich mich auf den Artikel von Prof. Martin Hellwig stürzen. Eine Ahnung, was drinstehen könnte (Banken brauchen viel, viel mehr Eigenmittel), habe ich zwar aufgrund seines Buchs mit Anat Admati, The Bankers‘ New Clothes, (bereits früher im Batz.ch). In diesem Buch demontieren die beiden Autoren die Teure-Eigenmittel-Rhetorik der Banken. Gespannt bin ich, ob der Folio-Beitrag die öffentliche Debatte anregen wird. Die Banken werden es nicht ganz leicht haben, ein gutes Gegenargument zu finden. Für sie also im Folio ein zusätzliches Vexierbild.

Happy Taxday!

Urs Birchler

Meine Schwägerin hatte gestern Geburtstag und ging erwartungsvoll zum Briefkasten. Dass der Briefumschlag der Steuerverwaltung keine Gratulation enthalten würde, hatte sie vorsichtshalber vermutet. Gleichwohl frage ich mich: Müssen wir in der Steuererklärung als ersten Eintrag das Geburtsdatum eingeben, damit dann präzis am Geburtstag die Bundessteuer-Rechnung eintrudelt?

Verdrängung

Monika Bütler

Der heutige Tagesanzeiger titelt: Ausländer ziehen in die Stadt, Schweizer aufs Land. Im Artikel wird eine CS Studie besprochen, die zeigt, dass die neuen Wohnungen in den Städten vollumfänglich von ausländischen Zuwanderern absorbiert werden. So weit so gut. Weiter geht es dann wie folgt: „Gleichzeitig verdrängt dieser Siedlungsdruck Schweizer in ländlichere Wohngebiete.“ Oder wie es später heisst: Die Schweizer rücken näher zusammen.

Wirklich? Das mit der Verdrängung ist nur eine mögliche Interpretation der Daten.  Es könnte – wie so oft – auch umgekehrt sein. Die Schweizer ziehen freiwillig aufs Land. Weder die eine noch die andere Interpretation der Daten lässt sich nämlich zweifelsfrei beweisen. Auf meine Nachfrage reichte der Autor des Artikels, Michael Soukup, freundlicherweise die sehr schlanke Studie der CS nach. Er begründete zudem (auf Twitter) die Verdrängungsthese mit dem Hinweis auf die Megatrends Re-Urbanisierung und Landflucht, die gegen meine alternativen Hypothese „freiwillig aufs Land“ sprächen.

Klar ist: Der Erhöhung des Wohnungsangebots stehen drei Veränderungen in der beobachteten Belegung der Wohnungen gegenüber: Eine Erhöhung der Zahl ausländischer Mieter, ein leichter Rückgang der Anzahl einheimischer Mieter und ein leichter Rückgang des durchschnittlich beanspruchten Wohnraums (was ja schon mal good News ist). Von „Bedarf“, übrigens, kann nicht die Rede sein. Der lässt sich gar nicht beobachten. Wir sehen in den Daten lediglich die effektive Belegung der Wohnungen.

Nun zur Interpretation: Dass die Ausländer die Schweizer verdrängen, lässt sich anhand dieser Daten nie und nimmer zeigen. Es ist eine mögliche Interpretation – und wohl diejenige, die in der momentanen Stimmung die meisten Likes generiert. Das heisst aber noch lange nicht, dass sie die richtige ist.

Dass die Schweizer näher zusammenrücken ist schon gar nicht in den Daten drin. In den Daten steht lediglich, dass die Mieter in der Stadt näher zusammenrücken. Das könnten aber genau so gut die Ausländer sein. Es ist sogar möglich, dass sich die Schweizer platzmässig ausdehnen, während sich die Ausländer viel dünner machen. Oder noch wahrscheinlicher: Das Zusammenrücken hat mit der Demographie zu tun. Die Stadt wird nachweislich jünger. Und die jüngeren wohnen in der Regel noch dichter. Viele urbane Junge ziehen später freiwillig aufs Land. Es könnte daher genauso gut sein, dass die Schweizer in der Familienphase freiwillig aufs Land ziehen und dass die Ausländer daher eher in der Stadt fündig würden. Auf jeden Fall sind mir keine Fälle bekannt, bei denen Schweizer zu Gunsten von Ausländern bei der Wohnungsvergabe diskriminiert wurden.

Meiner alternativen Interpretation stünden die Megatrends Re-Urbanisierung und Landflucht gegenüber. Ich bin nicht überzeugt. Die Re-Urbanisierung ist nur unter einem relativ kleinen, jungen, gut ausgebildeten und gut verdienenden Teil der Bevölkerung auszumachen. Für einen grossen Teil der Bevölkerung bleibt der Traum eines Häuschens auf dem Land auch in der heutigen Zeit bestehen. Die Re-Urbanisierung beschränkt sich zudem auf die In-Quartiere. Gerade in diesen Quartieren ist der Anteil der Schweizer aber nicht gesunken sind. Stadtgärtnern in Schwamendingen ist noch nicht angesagt.

Auch meine Interpretation lässt sich selbstverständlich nicht beweisen. Unplausibel ist sie aber nicht. Gerade in der heutigen aufgereizten Stimmung hätte es dem Artikel gut getan, alternative Erklärungen zuzulassen. Verdrängt werden leider nicht (nur) die Schweizer, sondern auch das Denken über den Mainstream hinaus. Ob rechts oder links spielt schon gar keine Rolle mehr.

Full disclosure. Die Autorin ist begeisterte re-urbanisierte Stadtgärtnerin und ehemaliges Landei (erst noch aus dem Aargau). Sie wohnt auf leicht unterdurchschnittlich vielen Quadratmetern in einem aufstrebenden Quartier. Und sie weiss – wie viele andere – wie verzweifelt die Suche nach der passenden Wohnung in Zürich sein kann.

 

Bahnromantik

Urs Birchler

ICE Zürich-Hamburg. Ich zeige dem SBB-Zugbegleiters brav mein Billet und offeriere gleichzeitig einen Vorschlag, wie die Bahn ihre Kunden noch glücklicher machen könnte: Ich rege an, im Reservationssystem anstatt Ruhewagen, Handy-Empfang, Fensterplatz etc., auch die Rubrik „WLAN“ anzubieten (meine Spekulation, dies sei bei „Handy-Empfang“ mitgemeint hatte sich sich als um vier Waggons daneben erwiesen). Die Antwort des Zugbegleiters war barsch und klar: „Für sönigs hani kä Ziit. Da chönzi da ane schriibe!“ und trumpft mir eine Visitenkarte mit gebührenfreier SBB-Nummer auf den Tisch und stapft beleidigt davon. Ich schwöre, ich habe höchst freundlich gefragt. Mein verdutzter deutscher Mitpassagier im Abteil nebenan wäre Zeuge.

Ich berichte dies hier nicht in der naiven Hoffnung, der SBB Kundendienst werde meinen Eintrag lesen und das Reservationsprogramm umschreiben. Nein, ich schreibe das Erlebnis auf als Beleg. Wer würde mir die Geschichte dereinst noch glauben, wenn man in vielleicht nicht allzu ferner Zukunft dank Zusammenarbeit von SBB und Facebook bei der Sitzreservation auch gleich noch einen Sitznachbarn aus einem der 58 Geschlechter auswählen konnte.

Auch jenseits der Grenze waren wir im übrigen noch nicht im Serviceparadies. Mein Mitpassagier hätte gerne was von der Speisekarte „Sie wählen. Wir servieren.“ bestellt. Der (mittlerweile deutsche) Schaffner bedauert: „Da hab‘ ich leider keine Zeit. Wenn Sie ’ne halbe Stunde warten können… Oder holen Sie’s selber. Vier Waggons weiter vorn.“ Das tut der Nachbar denn auch und wen findet er an der Bar: den Schaffner im trauten Gespräch mit den Damen von der Bedienung.

So leiden wir wenigstens gemeinsam. Und das Schöne: Wahrscheinlich hätte keiner den andern bei der Reservation als Sitznachbarn angeklickt.

Weiterwursteln nach Plan B

Monika Bütler

(Kurzkommentar zum Abstimmungsresultat über die Masseneinwanderungsinitiative der SVP, publiziert in der Weltwoche vom 13. Februar 2014)

Die Schweiz leistet es sich, junge Frauen sehr gut auszubilden, um sie später mit fehlenden Tagesschulen, steuerlichen Fehlanreizen und Vorurteilen aus dem Arbeitsmarkt zu ekeln. Nur knapp lehnte der Souverän eine explizite Belohnung des zu Hause-bleibens ab. Die Schweiz leistet es sich auch, intelligenten künftigen Ingenieuren und vollzeitarbeitenden Ärzten die Schule zu vermiesen mit einer Pädagogik, die weiche Faktoren höher gewichtet als Mathematik und Naturwissenschaften. Über eine längere Beschäftigung älterer Menschen denken wir schon gar nicht mehr nach. Für weniger ehrgeizige und produktive Junge ist Sozialhilfe ohnehin viel attraktiver. Damit sich die Anstrengung auch für die oben unerwähnten nicht lohnt, bietet der Staat Wohnraum und Betreuung einkommensabhängig an.

Die Lücken füllten motivierte Einwanderer. Und nun?

Wir sollten die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative wenigstens zum Anlass nehmen, über die Verschwendung einheimischer Ideen und Fähigkeiten nachzudenken. Meine Vermutung: Am Schluss kommt doch Plan B zur Anwendung. Niemand wagt, Fehlentwicklungen zu korrigieren. Gesuchte Fachkräfte kommen nach wie vor – einfach unter undurchsichtigen, teuren Kontingenten. Plan B, B für Bürokratie.