Marius Brülhart
Als in einem Partykeller in Crans-Montana 41 junge Leute tragisch ums Leben kamen, trauerte das ganze Land.
Als in Spitälern und Altersheimen während der zweiten Corona-Welle 8’500 Menschen tragisch ums Leben kamen, jammerte gefühlt das halbe Land über geschlossene Skiterrassen.
Beide Tragödien werden nun aufgearbeitet: erstere durch die Justiz, letztere durch die Bundesverwaltung und das Parlament.
Bundesbern arbeitet nämlich daran, das Epidemiengesetz anhand der Lehren aus der Covid-19-Pandemie zu verbessern.
Hoffentlich wird das zu all unserer Lebzeiten nie mehr relevant und bleibt eine Sandkastenübung. Doch sollte das Regulatorium dereinst wieder zum Einsatz kommen, dann stünde erneut sehr viel auf dem Spiel. Und deshalb verdient diese Gesetzesrevision Aufmerksamkeit.
Dazu ein kleiner, etwas makaberer, in der Gesundheitsökonomie jedoch geläufiger, Vergleich.
Die 41 Todesopfer des Kellerbrandes von Crans-Montana waren im Durchschnitt 22 Jahre jung. In diesem Alter bleiben einem in der Schweiz statistisch rund 65 Lebensjahre. Insgesamt gingen somit knapp 2’700 Lebensjahre verloren.
Die Todesopfer der Covid-19-Pandemie waren im Durchschnitt knapp 85-jährig. Ihre Restlebenserwartung hätte gemäss unserer damaligen Schätzung 6,8 Jahre betragen. In der zweiten Corona-Welle gingen somit 57’800 Lebensjahre verloren. Das entspricht mehr als 21 Crans-Montana-Katastrophen.
Nun der springende Punkt: Die zweite Corona-Welle wütete in der Schweiz schlimmer als in den meisten vergleichbaren Ländern. Im Spätherbst 2020 explodierten die Fall- und Todeszahlen, und die Schweiz verlor ihren internationalen Spitzenrang bei der Corona-Eindämmung. Der Hauptgrund: Die Behörden warteten deutlich länger mit der Wiedereinführung von Massnahmen als ihre Pendants in anderen Ländern.
Weshalb diese Verzögerung? Weil die Schweiz sträflich unvorbereitet war und in einer föderalen Hauruckübung erst Härtefallregelungen ausarbeiten musste. Nur so konnte man den erbitterten (und verständlichen) Widerstand insbesondere der Gastro- und Kulturbranchen brechen.
Dabei ist das Timing in solchen Momenten entscheidend. Schweizer Epidemiologen hatten bereits im Sommer 2020 errechnet, dass ein um eine Woche vorgezogener Lockdown die Gesamtzahl der Todesfälle um 80 Prozent reduziert hätte. Auf die zweite Welle angewendet wären das 6’800 Tote weniger. 17 Crans-Montanas hätten demgemäss vermieden werden können, hätte man eine Woche früher gehandelt. Dies ist natürlich eine grobe Schätzung, aber auch ein Bruchteil dieser Wirkung wäre eine einen politischen Effort wert.
Der Bundesrat scheint diese Lektion jedoch nicht verinnerlicht zu haben. Sein Vorschlag für ein angepasstes Epidemiengesetz sieht zwar Finanzhilfen vor, jedoch bloss in Form von Darlehen, wie seinerzeit in der ersten Corona-Welle.
Kredite können bei Massnahmen von kurzer Dauer sinnvoll sein. Sie bürden die Finanzlast jedoch den Unternehmen auf, obwohl diese keinerlei unternehmerische Verantwortung tragen für eine Pandemie. Und je länger die Massnahmen anhalten, desto grösser wird die Konkursgefahr.
Deshalb wäre ein gesetzliches Dispositiv für Härtefallhilfen im Falle von länger dauernden oder wiederholten Eindämmungsmassnahmen wichtig. Damit könnte man einer Situation wie im Herbst 2020 vorbeugen, als das wochenlange politische Feilschen um Härtefallhilfen buchstäblich tödliche Folgen hatte.
Der Bundesrat scheut diesen Schritt – wie mir scheint einmal mehr aus fehlgeleiteter ökonomischer Ideologie.
In seinem erläuternden Bericht behauptet er, eine gesetzlich geregelte Option auf A-fonds-perdu-Hilfen hätte schädliche wirtschaftliche Anreizwirkungen. So schreibt er: «Jede rechtlich bereits vorgesehene Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung durch den Staat im Fall einer Epidemie hat zur Folge, dass die privaten Unternehmen weniger Ressourcen für die eigene Absicherung im Krisenfall aufwenden». Dies verkennt die Tatsache, dass sich Unternehmen gegen Pandemien gar nicht versichern und auch sonst kaum wappnen können. Ein “moral hazard”-Problem besteht hier schlicht nicht. Im Gegenteil: Wer Unternehmen bei pandemiebedingten Umsatzausfällen im Stich lässt, schafft für die Firmeninhaber den Fehlanreiz, gesundheitspolitisch angezeigte Massnahmen zu bekämpfen.
Den intellektuellen Tiefpunkt erreicht der Bericht mit folgender Aussage: «[A-fonds-perdu Beiträge] könnten und sollten jedoch nicht im Voraus definiert werden. Vielmehr soll mit den rasch auf dem Verordnungsweg zu beschliessenden Liquiditätshilfen das finanzielle Überleben der Unternehmen während 3 bis 4 Monaten gesichert werden, was dem Bundesrat und dem Parlament sowie den Kantonen die nötige Zeit verschafft, um allfällige zusätzliche Finanzhilfen […] auf dem Weg der dringlichen Gesetzgebung zu regeln.»
Wie gut das klappt, haben wir im Herbst 2020 gesehen.
Frei nach George Bernard Shaw: Gute Wirtschaftspolitik besteht nicht darin, keine Fehler zu machen, sondern darin, denselben Fehler kein zweites Mal zu machen.
