Etwas Steuerlehre zur SVP Familieninitiative oder der Steuerwert der freien Zeit

Monika Bütler

Erschienen in der NZZ am Sonntag vom 3. November 2013 unter dem Titel „Den Familienabzug gibt es längst“.

Sie ist die personifizierte Ungerechtigkeit in den Augen der Initiatoren der SVP Familieninitiative: Die Luxus-shoppende Zahnarztgattin, die zur Ausübung ihres Hobbys ihren Porsche Cayenne auf dem Zürcher Münsterhof und ihre traurigen Kinder in der Krippe parkiert. Und dafür erst noch die Betreuungskosten in der Steuerrechnung abziehen darf. Der bescheidenen Schreinergattin, die ihre Kinder immer selber betreut, ist dieser Abzug hingegen verwehrt. Das ist selbstverständlich ungerecht und widerspricht allen Grundsätzen eines effizienten Steuersystems.

Die Lösung wäre simpel: Weiterlesen

Ich bin auch eine Geldwäscherin

Monika Bütler

Als Vorbereitung für einen Forschungsaufenthalt im Ausland habe ich die Konti bei zwei Kreditkarten etwas gefüllt. Heute erhalte ich folgende Meldung:

Sehr geehrte Frau Bütler

Vielen Dank für Ihre Einkäufe mit der XYZ Card.

Bei einer internen Prüfung haben wir festgestellt, dass Sie ein Guthaben von CHF 3400.35 auf Ihrem Konto haben. Gemäss Vorgaben des Bundesgesetzes über Banken und Sparkassen sowie der Finanzmarktaufsicht (FINMA) dürfen keine Kundenguthaben > CHF 3000 verwaltet werden.

usw. Der nette Herr bei der XYZ Card hat mir dann am Telefon bestätigt, dass es sich um eine Massnahme zur Vermeidung von Geldwäscherei handelt. Und dass es für mich ja vorteilhalt sei, die Gelder zurückzuerhalten. Schliesslich würde XYZ Card keinen Zins bezahlen. Schon wieder etwas gelernt. Schön, dass sich die FINMA auch um die Kleinen kümmert. Mit den Zinserträgen der zurückbezahlten CHF 400.35 kann ich allerdings selbst im billigsten Land der Erde nichts kaufen.

Zwölf mal 1:12

Urs Birchler

Heute ist mein Stimmcouvert gekommen: Letzte Gelegenheit, eine Empfehlung zu 1:12 abzugeben.

  1. 1:12 ist ökonomisch falsch: Es gibt zwar grosse Lohnunterschiede in unserer Gesellschaft; es gibt aber ebenfalls Unterschiede in der Produktivität innerhalb derselben Unternehmung. Es gibt sogar innerhalb derselben Berufsgruppe (Programmierer, Fussballer und — richtig: — Wertpapierhändler), Leistungsunterschiede, die ohne weiteres einen Faktor 12 oder darüber erreichen.
  2. 1:12 vernichtet Arbeitsplätze: Die Schweizer Unternehmen stehen direkt oder indirekt (als Zulieferer) voll im internationalen Wettbewerb. Eine Anhebung der tiefen Löhne können sie sich nicht leisten und mit wenigen Ausnahmen liegt auch eine Kürzung der hohen Gehälter (mit Verlust der Leistungsträger) nicht drin. Die Gleichung hat nur eine Lösung: Zumachen oder Abwandern.
  3. 1:12 würgt Individualität ab: Löhne schwanken über den Lebenszyklus. Sportler sind gut von 25-30, Studenten hoffen auf die Zeit von 45-55. Es gibt Praktikant(inn)en, die gratis in Star-Unternehmen (Architektur, Werbung, Forschung) arbeiten, da sie in Form von Reputation oder Erfahrung entschädigt werden. Arbeitslose Spezialisten bezahlen manchmal sogar, damit sie arbeiten dürfen und ihre Fähigkeiten nicht verlieren. Niemand hat etwas davon, wenn wir all dies abwürgen.
  4. 1:12 ist willkürlich: Lohnunterschiede innerhalb einer Firma sind nur ein Teil der gesamtgesellschaftlichen Lohnunterschiede. Es gibt auch Unterschiede zwischen verschiedenen Unternehmen oder zwischen Lohnabhängigen und Selbständigen. Genau zu diesem Zweck haben wir progressive Steuern. Man kann die Progression natürlich flacher oder schärfer machen. Aber Eingriffe ins Lohngefüge selbst sind ein Fremdkörper.
  5. 1:12 verwechselt Unterschiede mit Ungerechtigkeit: Die Ungerechtigkeit liegt nicht darin, dass der Chefchirurg 20 mal mehr verdient als die Pflegehilfe, sondern wenn schon in Unterschieden innerhalb der Berufsgruppen (Mann–Frau, Schweizer–Ausländer, Jung–Alt.)
  6. 1:12 ist Symptombekämpfung: Überrissene Gehälter gibt es vor allem in den Bereichen Banken und Pharma, die von indirekten staatlichen Subventionen profitieren.
  7. 1:12 versucht, die Falschen zu schützen: Überrissene Managersaläre zahlen letztlich die Aktionäre einer Unternehmung. Selber Schuld. Dank der Minder-Initiative können sie künftig ihr Veto einlegen. Dass Jungsozialisten mit 1:12 die Aktionäre beschützen möchten ist allerdings edel; Aktionäre haben nämlich nicht einmal eine Gewerkschaft.
  8. 1:12 schadet trotz Umgehung: Natürlich lässt sich 1:12 umgehen — Aufteilung der Unternehmen, Outsourcing, Verlegung der Unternehmung oder ihrer Teile ins Ausland, Ersatz von Löhnen durch andere Leistungen, etc. Die Beratungsunternehmen dürften sich auf Aufträge freuen. Mit anderen Worten: Umgehung kostet. Wir leisten uns mit 1:12 eine teure Übung, ohne dass sie irgendjemandem etwas bringt.
  9. 1:12 zerstört Vertrauen: Die Attraktivität der Schweiz für Unternehmen (aus dem Ausland und dem Inland) beruht auf der Vorhersehbarkeit der Wirtschaftspolitik. Initiativen wie 1:12 werfen für Investoren die Frage auf: Was kommt noch?
  10. 1:12 ist die Spitze ds Eisbergs: Es kommt nämlich noch einiges, z.B. Mindestlohninitiative, Bedingungsloses Grundeinkommen. In einer Wirtschaft, in der Staatseingriffe uns Suventionen ohnehin wuchern und die Hälfte des BIP durch öffentliche Hände geht, wären wir gut beraten, das Schweizer Erfolgsmodell um 1:12 herum zu navigieren.
  11. 1:12 degradiert die Schweiz zur Werkbank ausländischer Unternehmen. In den 1960er Jahre kritisierte die Linke die globale Wirtschaftsstruktur, weil die Entscheidungzentren in den Industriestaaten sassen; der Dritten Welt blieb nur die „Werkbank“. Mit 1:12 müssten aber Geschäftsleitungen ins Ausland verlegt werden, womit die Schweiz in diesem Sinne zu einem Teil der Dritten Welt würde.
  12. 1:12 wäre eine Kurzschlusshandlung. In einem Satz: Nur weil es Raser gibt, verordnen wir nicht, der Sportwagen dürfe nur 12 mal schneller fahren als der Rollator.

Und wer kann noch für 1:12 stimmen, nachdem er/sie das Interview mit Ernst Fehr gelesen hat?

Leben nach Mühleberg?

Urs Birchler

Unser jüngerer Sohn (9) lernte kürzlich stricken. Mit dem der Jugend eigenen Instinkt für Kommendes ahnte er, dass es mit Mühleberg nicht mehr lange dauern könnte. So griff er gelassen zur Nadel.

Ganz anders die Schweizer Politik: Sie scheint ganz aus dem Häuschen: Wie sollen wir (nach 2019) den Strom aus Mühleberg ersetzen? Importe aus dem bösen Ausland — Hunderte von Windturbinen in unserer schönen Landschaft?

Wiederum kein Wort darüber, dass der sauberste Strom aus der P-Dose kommt. P wie Preis. Höhere Strompreise reduzieren die Nachfrage: Wir könnten ein bisschen knapper heizen, mal die Treppe statt den Lift nehmen oder warme Socken stricken statt gamen. Drum ist auch der Preis ein Kraftwerk. Nur ohne Radioktivität oder CO2. Doch für Politiker ist der Preismechanismus offenbar noch schlimmer als Strahlung, verstellte Landschaft und Auslandsabhängigkeit zusammen; man darf das P-Wort fast nicht ausprechen. Der staatliche Respekt vor unserem Portemonnaie geht (hier zumindest) so weit, dass man uns statt einer höheren Stromrechnung lieber noch den Eierkochinspektor ins Haus schickt.

Ich persönlich würde lieber in den sauren Preis-Apfel beissen. Auch wenn unser Bub weiterhin mit unsubventionierten Nadeln stricken muss.

Das Einmaleins der SVP Familieninitiative

Michel Habib und Monika Bütler

Stimmt es wirklich, dass die jetzige steuerliche Behandlung der mit der Kinderbetreuung verbundenen Kosten unfair ist gegenüber Familien, in denen ein Elternteil die Kinder selbst betreut?

Auf den ersten Blick scheint dies so zu sein. Diejenigen Familien, in denen beide Eltern arbeiten und wo die Kinder fremdbetreut werden, können einen Steuerabzug für die entstandenen Kosten geltend machen, während Familien, welche ihre Kinder selbst betreuen, kein solcher Abzug zur Verfügung steht.

Bei diesem Argument geht allerdings vergessen, dass bei Familien mit zwei Erwerbstätigen das Einkommen und damit auch das steuerbare Einkommen und die bezahlten Steuern ansteigen, während Familien, welche ihre Kinder selbst betreuen, ein tieferes Einkommen versteuern und damit auch weniger Steuern bezahlen. Da die höheren Steuern auf der einen Seite und der Steuerabzug auf der anderen sich gegenseitig aufheben, ist es nicht das jetzige System, welches unfair ist, sondern die vorgeschlagene Alternative.

Anders ausgedrückt: Ein Steuerabzug für selbstbetreuende Familien würde diesen eine Steuerersparnis bringen gegenüber den Familien, welche Fremdbetreuung in Anspruch nehmen, da letztere neben dem Abzug der Betreuungskosten auch noch ein erhöhtes Einkommen versteuern müssen.

Dieser Umstand lässt sich an einem Beispiel von zwei ähnlichen Familien verdeutlichen. Beide Väter verdienen 100‘000 CHF im Jahr, während eine der beiden Mütter Teilzeit arbeitet. Die Kosten für die Kinderbetreuung betragen 20‘000 CHF. Wenn man keine Wertung vornimmt über die Wünschbarkeit, Hausarbeit oder Erwerbsarbeit zu verrichten, scheint es intuitiv anzunehmen, dass die Mutter nur dann arbeitet, wenn sie mindestens 20‘000 CHF (plus die anderen Berufsauslagen) verdienen kann, und nicht arbeitet, wenn der Verdienst geringer ist. Doch diese Rechnung geht nur mit der heutigen Regelung auf, nicht aber mit dem vorgeschlagenen System.

Dies lässt sich einfach zeigen an der Steuerbelastung der beiden Familien im Fall. bei dem der zusätzliche Verdienst der Mutter netto genau 20‘000 CHF beträgt. In der heutigen Regelung ist das Einkommen nach Steuern der beiden Familien heute gleich, weil der Zusatzverdienst der Mutter mit den Betreuungskosten verrechnet wird. Im vorgeschlagenen System der Initiative dagegen wäre das Einkommen nach Steuern unterschiedlich.

Nehmen wir  der Einfachheit halber einen proportionalen Steuersatz von 20% an. Ginge man zusätzlich von einem progressiven Steuersatz aus, würde der geschilderte Effekt sogar noch grösser. Das Einkommen der selbstbetreuenden Familie vor Steuern beträgt im heutigen System 100‘000 CHF, nach Steuern 80‘000 CHF.  Die Familie mit Fremdbetreuung hat ein steuerbares Einkommen von 120‘000 CHF – 20‘000 CHF = 100‘000 CHF, weil die Betreuungskosten abgezogen werden können. Das Einkommen nach Steuern beträgt ebenfalls 80‘000 CHF, genau der gleiche Betrag wie bei der ersten Familie.

Betrachten wir nun die Änderungen gemäss dem Vorschlag der Initiative. Für die fremdbetreuende Familie ändert sich nichts, das Einkommen nach Steuern beträgt weiterhin 80‘000 CHF. Weil es neu einen Abzug für Selbstbetreuung gibt (gehen wir einmal von 10‘000 CHF pro Kind aus), beträgt das steuerbare Einkommen bei zwei Kindern neu 100‘000 CHF – 20‘000 CHF = 80‘000 CHF, so dass die geschuldeten Steuern sich nur noch auf 16‘000 CHF belaufen und damit neu ein Einkommen nach Steuern von 84‘000 CHF zur Verfügung steht. Das verfügbare Einkommen der selbstbetreuenden Familie ist damit um 4000 CHF höher als das Einkommen der Familie mit Fremdbetreuung.

Es ist also nicht so, dass das gegenwärtige System den Familien mit Fremdbetreuung unter dem Strich einen Vorteil gewährt, weil diese Familien auf dem zusätzlichen Einkommen Steuern bezahlen. Ganz im Gegenteil ist es so, dass das vorgeschlagene System den selbstbetreuenden Familien einen Vorteil gewährt, weil sie Steuerabzüge geltend machen könnten, denen keine Steuerzahlung gegenübersteht.

Ausgeblendet haben wir bei unserem vereinfachten Beispiel die Steuerprogression und die Abzüge, die bei einigen Kantonen und dem Bund für den Zweitverdienst gemacht werden können. Letztere sind in erster Linie gedacht, die starke Progression in der Steuerbelastung des Zweitverdiensts etwas abzumildern. Die beiden Effekte – Progression und Zweitverdienerabzug – gleichen sich etwa aus. Doch selbst in unserem Beispiel mit proportionalen Steuern (also ohne Steuerprogression), würden die Steuerersparnisse für den Zweitverdienst von circa 1000 CHF nie reichen, um den durch den SVP Vorschlag gewährten Steuervorteil für die selbstbetreuende Familie auszugleichen. (In Klammern bemerkt: Der Pauschabzug für den Zweitverdienst bei der Bundessteuer ist natürlich ein Unding. Er bestraft faktisch die Mehrarbeit des Zweitverdieners, die Steuerprogression wird nur für ein sehr geringes Arbeitspensum ausgeglichen).

Übersetzung einer ersten Version des Beitrags aus dem Englischen: Christian Marti (herzlichen Dank!)

Private Banking: Wer hat die profitabelsten Mitarbeiter?

Urs Birchler

Wieder einmal ein Quiz für unsere Leser: Die nachstehende Grafik zeigt den Bruttogewinn* pro Mitarbeiter im Private Banking je für die Jahre 2006/2009/2012 und neun Länder (alphabetisch: Austria, Benelux, France, Germany, Italy, Liechtenstein, Switzerland, UK, US). Nur — wir haben die Zeile mit den Namen der Länder geschwärzt.

Also das Quiz: Wer kann die Schweiz und Liechtenstein richtig zuordnen?

Die Auflösung folgt bereits morgen Mittwoch: Um 9h früh publiziert das Institut für Banking und Finance der UZH die International Private Banking Study 2013.

ProfitsPB

[Nachtrag:]

Hier die Lösung:
Loesung
Sie ist nachzulesen auf S. 29 der soeben erschienenen International Private Banking Study.

* Bruttogewinn = Betriebsertrag netto (Erfolg Zinsgeschäft, Kommissions- u. Dienstleistungsgeschäft, Handelsgeschäft, Übriger Ertrag) — Geschäftsaufwand (Personalaufwand, Sachaufwand); vor Sonderpositionen (Abschreibungen, Wertberichtigungen, Restrukturierungskosten, Steuern und ausserordentlichem Aufwand/Ertrag).

Arena: Grossbanken zerschlagen?

Urs Birchler

Vergangenen Freitag war ich als einer von zwei Experten in der SRF Arena zum Thema „UBS-Rettung: Genug gelernt?“ Heute früh fand ich im Veston meine Vorbereitungsnotizen (eine A4-Seite). Für diejenigen, die sich fragen; „Was geht in diesen Köpfen jeweils vor?“, tippe ich sie hier ab:

  • TBTF-Problem ungelöst.
    1. CH-Grossbanken: Bilanz immer noch 4-5 mal BIP (internationaler Spitzenwert).
    2. Eigenmittel von 3% der Bilanzsumme ungenügend (nicht höher als vor der Krise).
    3. Rating Agenturen bewerten faktische Staatsgarantie für GB fast so hoch wie Staatsgarantie der ZKB.
    4. UBS wurde mindestens 3 mal gerettet: Okt 2008; Datenlieferung USA Feb. 2009; Schonungsvolle Busse durch USA im Libor-Fall 2013 („too big to jail“)
  • Aufsicht versagt:
    1. Aufseher hat nur Karrierechance bei Bank oder (Banken-)Beratung.
    2. Aufsicht ist für Informationen von Bankbranche abhängig.
    3. Mentale Unterordnung gegenüber Grossverdienern und Verantwortlichen für Arbeitsplätze.
    4. Aufsicht verlässt sich selbst auch auf faktische Staatsgarantie für Banken.
  • Was tun?
    1. Internationale Konkurs/Sanierungs-Plattform für Banken (wird nie kommen…)
    2. Massiv höhere Eigenmittel für systemrelevante Banken.
    3. Schulden in EM wandelbar machen (im BankG bereits möglich; international helfen nur CoCos)
  • Was man nicht tun sollte (Schaden > Nutzen):
    1. Verbot Eigenhandel: Aufwand gross, Gewinn an Sicherheit gering.
    2. Trennbankensystem: Die klassische Systemkrise kommt aus dem Immobilienbereich (CH 1991; US: Savings&Loans 1980ff.; sogar US Subprime-Krise.)
    3. Verkleinerung der Banken (die dann gemeinsam fallieren; zudem: UBS müsste mindestens in 20 Banken aufgeteilt werden).

Was nicht auf dem Zettel steht, ist meine stille, manchmal schwindende Hoffnung, im Bankwesen könnten wir zur Marktwirtschaft zurückkehren: Verantwortung der Entscheidungsträger (Aktionäre und Grossgläubiger) ohne staatliche Eingriffe, die wir letztlich in ihren Folgen nicht durchschauen.

Fama: „dramatisch“ mehr Eigenmittel

Urs Birchler

Gestern hat Eugene Fama den Nobelpreis erhalten, morgen gedenken wir der UBS-Rettung vor fünf Jahren. Die Verbindung zwischen den beiden Ereignissen findet sich in einem früheren Batz-Beitrag über ein Fernsehinterview mit Eugene Fama vom Fri 28 May 2010 (Video).

Fama spricht im Interview über die hohe (Informations-)Effizienz der Finanzmärkte und deren Rolle in einer Marktwirtschaft sowie (gegen Schluss des Interviews) über TBTF (faktische Staatsgarantie für Banken) als den Markt pervertierenden Eingriff („Dies ist nicht Kapitalismus“). Die richtige Medizin sieht er nicht in einer — meist nutzlosen — Detail-Regulierung sondern in „dramatisch höheren Eigenmittelanforderungen“ für Banken, „nicht von drei Prozent auf fünf Prozent, sondern auf vielleicht 40 oder 50 Prozent“ (gemeint in Prozenten der Bilanzsumme).

Die ewige Angst vor dem Abstieg – etwas Hintergrund

Monika Bütler

Das NZZ Folio hat meinen Beitrag zum Zustand des schweizerischen Mittelstands freundlicherweise bereits verlinkt. Was ich noch nachliefern möchte, sind die wissenschaftlichen Grundlagen und andere Texte, auf die ich mich direkt oder indirekt abgestützt habe. Oder einfach interessante Hintergrundliteratur.

Treue batz Leser(innen) werden das eine oder andere schon früher gelesen haben. Die Problematik der steigenden Wohnkosten habe ich in „Mietzinsakrobatik“ diskutiert, die Steuerbelastung des Mittelstandes in „Steuerbelastung inflationsbereinigt“ und in „Sind Steuerzahler bessere Menschen?“. Dass der Lebenszyklus wichtig ist für die Beurteilung der Einkommen stand in der NZZ am Sonntag und im batz:  Einkommensverteilung und Lebenszyklus. Zum Thema Einkommensverteilung haben auch meine Kollegen Marius Brülhart in Land der begrenzten Ungleichheiten und Reto Föllmi (mit Isabelle Martinez) in Reich sein in der Schweiz…  beigetragen. Dass es wichtiger wäre Tagesschulen zu organisieren statt das Hortwesen zu perfektionieren stand in „Familienartikel: Umbau der antiquierten Schulstruktur!“ Und meine Kollegin Christina Felfe ergänzte mit vielen interessanten Informationen zur Kinderbetreuung in der Schweiz.

Hier die wissenschaftliche Literatur und weitere Hintergrundliteratur geordnet nach Themen:
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