19 Tage lang 1. August

Yvan Lengwiler

Dieser Blog ist auf https://unibaswwzfaculty.blog/ erschienen. Der Inhalt basiert auf einer ausführlicher dokumentierten Studie, welche hier verfügbar ist: https://ideas.repec.org/p/bsl/wpaper/2020-07.html

Am 24. Februar 2020 wurde die erste Infektion mit SARS-CoV-2 in der Schweiz registriert. Am 5. März war das erste Opfer zu beklagen. Am 16. März verfügte der Bundesrat die Schliessung wesentlicher Teile der der Volkswirtschaft [1] . Solche annähernd kriegswirtschaftlichen Massnahmen können für die Wirtschaft nicht folgenlos bleiben.

Bei der Gestaltung der Massnahmen stehen mit Sicherheit gesundheitliche Erwägungen im Vordergrund. Allerdings ist die Schliessung ganzer Branchen und die Gefahr weitreichender Arbeitslosigkeit und Betriebsschliessungen gesundheitlich ebenfalls nicht folgenlos. Die Entscheidungsträger müssen deshalb eine schwierige Abwägung vornehmen. In einer solchen Situation sind schnell verfügbare Indikatoren äusserst nützlich.

Die Informationen zu COVID-19 bedingten Erkrankungen werden täglich nachgetragen, wobei die Dunkelziffer wohl gross ist. Die Daten über die Entwicklung der Pandemie sind entsprechend wohl weniger gut, als wir uns wünschen würden. Die Daten über die wirtschaftlichen Folgen der Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie sind allerdings noch weit schlechter. Unser wichtigster Indikator, das Bruttoinlandprodukt BIP, wird quartalsweise und mit erheblicher Verzögerung ermittelt. Ausserdem wird es oft später revidiert, weil die Schätzungen (ja, das BIP wird nicht gemessen; es wird geschätzt) angepasst werden müssen.

Für Entscheidungsträger ist das nutzlos. Wir benötigen einen Indikator, der ungefähre Auskunft zur Frage geben kann: «Wie läuft die Wirtschaft? In diesem Moment?»

Verschiedene Indikatoren kommen für diesen Zweck in Betracht. Beispielsweise könnte man die Fahrzeugbewegungen (besonders die von Lastwagen) auf Autobahnen zu Rate ziehen. Oder man könnte versuchen, Daten über die Häufigkeit von Zahlungsströmen zu nutzen. Oder, wenn es schlecht geht, könnten auch Insolvenzanmeldungen eine Informationsquelle darstellen. Eine weitere Datenquelle, die hier erörtert werden soll, ist der Stromverbrauch.

Strom wird weitgehend auf Verlangen produziert, oder er wird von den Produzenten zwischengespeichert (beispielsweise in Wasser-Speicherbecken). Auf Seiten der Verbraucher wird hingegen kaum Strom gespeichert. Aus diesem Grund ist der Stromverbrauch potentiell ein gutes Mass für wirtschaftliche Aktivität. Seit die Swissgrid am 1. Januar 2009 ihren Betrieb aufgenommen hat haben wir hochfrequente Daten zum Stromverbrauch in der Schweiz. Die Messungen werden im 15-Minuten Takt aufgezeichnet. Wir werden diese Daten hier zu Tagesdaten aggregieren.

Muster im Stromverbrauch

Der Stromverbrauch der Schweiz ist in den letzten zwölf Jahren im Wesentlichen konstant geblieben. Er ist sogar etwas gesunken. In diesem Zeitraum hat die Wohnbevölkerung der Schweiz um 10% zugenommen, und das jährliche BIP ist heute 21% höher als zu Beginn dieser Periode. Die Fortschritte der Energieeffizienz haben das Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum (mehr als) kompensiert. Das ist bemerkenswert.

Wir stellen zudem fest, dass der Stromverbrauch sehr saisonal ist. Im Winter verbraucht die Schweiz etwas 190 GWh pro Tag, im Sommer 110 GWh. Ausserdem verwenden wir am Wochenende etwa einen Viertel weniger Strom als an Arbeitstagen. Der Strombedarf wird zudem deutlich vom Wetter beeinflusst. Wenn wir alle diese Effekte herausrechnen verbleiben weitere Effekte, die vom Kalendertag abhängen. An wichtigen Feiertagen erleben wir alljährlich wiederkehrend natürliche Shutdowns: Am Karfreitag, Ostermontag und an Auffahrt ist der Stromverbrauch etwa 20%, an Weihnachten 18% und am 1. August 33% tiefer. Werden alle Kalendereinflüsse und Einflüsse des Wetters sowie der ganz langsamen fallende Trend herausrechnet, verbleibt die prozentuale Abweichung des korrigierten Stromverbrauchs vom Trend, siehe Abbildung.

Um Kalendereinflüsse, Einflüsse des Wetters und langfristigen Trend korrigierter Stromverbrauch.
(schwarz punktiert sind Tagesdaten, blau ist der 30-Tage gleitende Durchschnitt, Daten bis 31. März 2020)

Stromverbrauch und wirtschaftliche Aktivität

Die Schwankungen, die in dieser korrigierten Reihe sichtbar sind, müssen anderen Ursprungs sein als Wetter, Kalender und Entwicklung der Energieeffizienz. Zu vermuten ist, dass ein wesentlicher Einfluss die wirtschaftliche Aktivität ist.

Wir sehen beispielsweise im Jahr 2009 einen recht deutlich sichtbaren Einbruch. Zu dieser Zeit herrschte die Eurokrise, eine Folge der Bankenkrise, die zwei Jahre früher ihren Anfang nahm. 2009 war es nicht klar, ob der Euroraum in seiner existierenden Form überleben würde. Einzelnen Staaten drohte der Konkurs. Die Schweiz erlebte, wie viele andere Länder auch, eine tiefe Rezession. Im Stromverbrauch äussert sich dies in einer temporären Abnahme um etwa 5% (gemessen am 30-Tage gleitenden Mittel, in der Abbildung blau dargestellt).

Die Schliessung wesentlicher Teile der Wirtschaft, die zur Eindämmung der gesundheitlichen Folgen der COVID-19 Pandemie ergriffen wurden, sind ebenfalls sehr deutlich sichtbar. Der Stromverbrauch hat dramatisch abgenommen. Die Kurve zeigt fast senkrecht nach unten. Wir messen einen Rückgang von 12% auf Tagesbasis, oder fast 10% des 30-Tage gleitenden Durchschnitts. Einen derartigen Einbruch hat es bislang noch nie gegeben. Aus ökologischen Gründen mag das erfreulich sein. Aber es ist ein Indikator der zeigt, dass die wirtschaftlichen Folgen massiv sind.

Um eine Intuition der Grössenordnungen zu entwickeln, sind folgende Vergleiche vielleicht nützlich: Der COVID-19 Showdown hat den Stromverbrauch etwa doppelt so stark reduziert, wie das die Eurokrise von 2009 getan hat. Der Einbruch ist etwa ein Drittel so stark wie der alljährliche «natürliche Shutdown», der am 1. August stattfindet. Der Bundesrat hat beschlossen, am 11. Mai die Einschränkungen weitgehend aufzuheben. Möglicherweise werden weitere Massnahmen nötig werden, wenn die Krankheit sich wieder unkontrolliert ausbreiten sollte.

Bislang hat der Shutdown acht Wochen lang gedauert. Das entspricht, gemessen am Stromverbrauch, etwa einem 19-tägigen 1. August. Wir werden wohl die tiefste Rezession gewärtigen müssen, die wir je erlebt haben.

[1] Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19), https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/773.pdf

Vom Unsinn des wirtschaftlichen Darwinismus in der Jahrhundert-Pandemie

Marius Brülhart und Thomas von Ungern-Sternberg

Doppelmoral in Bundesbern: Für die Arbeitnehmer hat die Regierung schnell und pragmatisch ein engmaschiges Corona-Auffangnetz ausgebreitet; aber wenn es darum geht, KMU durch die Krise zu retten, triumphiert Ideologie über Pragmatismus.

Es sollen nämlich nur diejenigen Unternehmen überleben, deren Gewinnmargen hoch genug sind, dass sie den Umsatzeinbruch (abzüglich der staatlichen Lohnbeiträge) selber wettmachen können. Die anderen mögen über die Klinge springen. Der Economiesuisse-Präsident schaut der resultierenden „natürlichen Strukturbereinigung“ gelassen entgegen, und unser Finanzminister warnt gar vor „Strukturerhaltung“. In Kommentarspalten wird von „reinigendem Gewitter“, „natürlicher Auslese“ und „schöpferischer Zerstörung“ geschrieben.

Dieses Zurückgreifen auf Floskeln des Wirtschaftsdarwinismus ist in der jetzigen Situation nicht nur moralisch unanständig, es ist auch wirtschaftlich hoch riskant.

Darwinismus heisst eigentlich, dass derjenige überleben soll, der seiner natürlichen Umgebung besonders gut angepasst ist, und nicht derjenige, der zufälligerweise weit weg vom Meteoriteneinschlag am Grasen war. Breiten Teilen der Wirtschaft sind über Nacht die Einkommen auf Null gedrückt worden, nur weil dort Distanzregeln zwischen Menschen nicht eingehalten werden können und sie nicht überlebensnotwendige Güter produzieren. Eine „Strukturanpassung“ in Form eines Massensterbens von Betrieben in diesen Branchen wäre nur zerstörerisch; schöpferisch wäre daran nichts.

Aber nicht nur zwischen mehr und weniger Corona-gebeutelten Branchen unterscheiden sich die Überlebenschancen, sondern auch innerhalb der jeweiligen Branchen. Wer überlebt, wenn der Umsatz einbricht aber Fixkosten weiterlaufen? Die Fittesten und Besten? Nicht unbedingt. Überleben werden primär diejenigen, die über ein gutes Kapitalpolster verfügen. Bisweilen eher “survival of the fattest” als „survival of the fittest“.

Die volkswirtschaftliche Fitness eines Unternehmens misst sich nämlich nicht an seinem Gewinn sondern an seiner Wertschöpfung – in etwa der Summe von Gewinn und Löhnen. Gemäss Steuerstatistik weisen 57% der Schweizer Firmen keine steuerbaren Gewinne aus. Wichtig sind diese dennoch. Ein Restaurant, das null Gewinn verbucht aber eine halbe Million an Löhnen generiert, ist volkswirtschaftlich nicht weniger wertvoll als eine Softwarefirma, die eine Viertelmillion Gewinn ausweist und eine Viertelmillion an Löhnen auszahlt.

Die Schweizer Wirtschaftspolitik ist derzeit darauf ausgerichtet, Firmen, die den Corona-Ausfall auf Fixkosten nicht selber stemmen können, zugrunde gehen zu lassen. Wenn ein Betrieb sechs Monate Totalausfall verkraften muss und 40% seiner Kosten auf Posten wie Miete und Abschreibungen anfallen, dann gälte es in den folgenden fünf Jahren jeweils 4% des Gesamtumsatzes zur Schuldentilgung aufzubringen. Bei einem Jahr Ausfall, wären es dann 8% des Umsatzes, der für Corona-Schuldentilgung draufginge. Das werden sich viele nicht antun (können). Kein Wunder gibt über die Hälfte der Selbständigerwerbenden und Kleinbetriebe an, nicht mehr als drei Monate im Lockdown überleben zu können.

Unternehmen mit tiefen Margen an den Corona-Umsatzeinbussen scheitern zu lassen, wäre aus drei Gründen falsch. Erstens, weil damit Wertschöpfung in Form von Löhnen verloren geht. Zweitens, weil die Wirtschaft ein vernetztes System ist und Konkurse einzelner Firmen andere Firmen (Zulieferer und Abnehmer) mit in den Strudel reissen. Und drittens, weil die überlebenden Firmen dann mit weniger Konkurrenz wirtschaften und ihre Margen noch höher schrauben könnten. Die Fetten würden fetter, aber die Wirtschaft als Ganzes würde unnötig schrumpfen.

Angst essen Wirtschaft auf

Monika Bütler (erschienen in NZZaS 26.04.2020)

Für einmal waren einige Epidemiologen schneller als fast alle Wirtschaftsbeobachter. Während erstere Anfangs Februar ihre Aktien verkauften, prognostizierten letztere noch einen überschaubaren Rückgang des Weltwirtschaftswachstums. Von Rezession oder gar Depression war nicht die Rede. Nur wenige Wochen später und mit vollständigen oder partiellen Lockdowns in vielen Ländern wissen wir: Die Kosten der COVID19 Krise werden gigantisch sein (z.B. Studie Atkeson, Studie BIS). Gleichzeitig keimt bei Vielen die Hoffnung auf, dass eine Lockerung der staatlichen Einschränkungen einen grossen Teil Einbruchs wieder wettmachen könnte.

Doch was wissen wir überhaupt über die Kosten des Virus? (Spoiler: schuld sind nicht nur staatliche Massnahmen.) Was sind die Grundkonflikte, die sich der Wirtschaftspolitik in dieser Krise stellen? (Es ist kompliziert.) Und was soll die Wirtschaftspolitik tun, um die langfristigen Schäden möglichst gering zu halten und der Gesellschaft nach einer – so hoffen wir möglichst schnellen – Eindämmung des Virus einen gelungenen Neustart zu ermöglichen? (In den Worten Mario Draghis: whatever it takes)

Zum ersten: Erste Schätzungen und Daten zeigen klar: Die wirtschaftlichen Kosten der Pandemie sind nicht allein die Folge der staatlichen Restriktionen. Die Pandemie selbst hat direkte Kosten in Form von Arbeitsausfällen wegen Krankheit oder Quarantäne, Schutzmassnahmen, der Betreuung erkrankter Menschen und der mit der Krankheit verbunden organisatorischen Massnahmen (Studie Kahn). Die KOF schätzt deren Beitrag auf rund 10-15% des Wirtschaftseinbruchs. Staatliche Einschränkungen und individuelle Verhaltensänderungen machen weitere rund 30-40% des Einbruchs in der Schweiz aus. Meist wird unterschätzt, dass die Menschen in einer Pandemie aus Vorsicht oder Angst vor Ansteckungen ihr Verhalten freiwillig anpassen (KOF Studie). So zeigen Restaurantbuchungen vor den Lockdowns in den USA, dass rund zwei Drittel des Rückgangs nicht auf die staatlich verordneten Schliessungen, sondern auf die Vorsicht der Kunden – von den Ereignissen in Europa gewarnt – zurückgehen (Studie Gupta). Selbstauferlegte Restriktionen führten selbst im liberalen Schweden zu massiven Einbrüchen in Konsum und Mobilität (Studie Dahlberg).

Der Rest, also rund die Hälfte, ist der internationalen Entwicklung geschuldet. Die Nachfrage nach Schweizer Gütern ist eingebrochen, Aufträge werden in die Zukunft verschoben, die Grenzen sind geschlossen und Lieferketten sind gerissen (Studie Baldwin, KOF Indikatoren, Global Trade Alert). Dies alles liegt teilweise auch an staatlichen Restriktionen im Ausland – nur können wir diese nicht beeinflussen.

Ernüchternde Folgerung: Selbst wenn die Schweiz sämtliche Restriktionen lockerte, hätten wir wohl noch immer eine deutlich geringere Wirtschaftsleistung. Profitieren wird das Land hingegen von allfälligen Normalisierungen im Ausland.

Zum zweiten: Gesundheit oder Wirtschaft? Unbestritten und empirisch belegt ist, dass Lockdown-Massnahmen (zu denen auch freiwillige Einschränkungen gehören) Menschenleben retten, je früher desto mehr. Gleichzeitig treiben diese Massnahmen aber auch die Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit in die Höhe. Ob langfristig gesehen zwischen Gesundheit und Wirtschaft ein Zielkonflikt besteht, ist sehr viel schwieriger zu beurteilen. Nicht nur weil das Aufwiegen Menschenleben gegen Wirtschaftsleistung heikel ist, oder weil bei Covid19 mit der Überlastung des Gesundheitswesens eine weitere Komplikation dazu kommt. Sondern weil wir viel zu wenig wissen sowohl über die weitere Entwicklung der Krankheit (Spätfolgen, Immunitäten, medizinischer Fortschritt), als auch über die Mechanismen eines Aufschwungs. Wenn das Virus besiegt ist, wird die Welt anders aussehen. Wie wissen wir noch nicht.

Möglicherweise ist der Zielkonflikt zwischen Gesundheit und Wirtschaft gar keiner. Bei der Spanischen Grippe von 1918/19 hatten jene Städte, die früh Massnahmen trafen (Lockdowns, social Distancing) nicht nur weniger Menschenopfer zu beklagen, sondern hatten später auch einen stärkeren Aufschwung. Die Wirtschaft erkrankte an der Grippe, nicht am Lockdown (Studie Correia). Ein oft genannter Einwand gegen staatliche Restriktionen ist, dass nicht nur das Virus, sondern auch eine Rezession zu Todesfällen führt. Empirisch gilt dies in den Industrieländern allerdings nicht. Tiefe Rezessionen führen zu psychischen Problemen, aber nicht zu mehr Todesfällen, wie eine Studie des Nobelpreisträgers Angus Deaton zeigt (Studie Deaton, Studie van den Berg oder Studie Ruhm).

“Angst essen Wirtschaft auf” – so könnte man in Abwandlung des Filmtitels von Rainer Werner Fassbinder den Zusammenhang zwischen Virus und Wirtschaft zusammenfassen. Die Menschen haben Angst vor Ansteckungen. Dies zeigen Auswertungen der Anrufe bei “Die Dargebotene Hand” (Studie Brülhart und Lalive). Und diese Angst lähmt die Wirtschaft. Es ist eine alte und sehr gut dokumentierte Lehre aus der ökonomischen Analyse: Das Vertrauen der Menschen erklärt einen wesentlichen Anteil ihrer Investitions- und Konsumentscheidungen. Die Wirtschaftspolitik muss deshalb die schwierige Balance finden zwischen Öffnung und Beruhigung.

Sei es wegen Lehren aus früheren Krisen, ersten Erkenntnissen von COVID19 in China und Italien, oder Unsicherheiten über den weiteren Verlauf der Seuche, die Krise führte zu einem ungewohnten Konsens unter der Ökonom(inn)en amerikanischer Spitzenuniversitäten: Tiefe wirtschaftliche Einbrüche müssten in Kauf genommen werden, um die Verbreitung des Virus einzudämmen und eine zweite, wirtschaftlicher vermutlich viel verheerende Welle zu verhindern (IGM Forum).

Was uns zum dritten führt: “Was tun?” Kaum jemand bestreitet die Notwendigkeit einer grosszügigen Abfederung der Krise in den nächsten Monaten. Wenn gesunde Unternehmen illiquid sind, zerbrechen für den Neustart wertvolle Strukturen im Konkurs. Insbesondere die Möglichkeit der Kurzarbeit, um die uns viele Länder beneiden, sichert den Angestellten einen grossen Teil des Einkommens und erlaubt es den Betrieben, ihr Personal zu behalten.

Im Gegensatz zu normalen Rezessionen sind in der COVID19 Krise die Firmen sehr unterschiedlich exponiert. Zudem machen bei KMUs, die wegen des Lockdowns ihren Betrieb einstellen mussten oder nur im reduzierten Masse arbeiten, die Kapitalkosten rund 40% der Wertschöpfung aus. Eine teilweise Kompensation dieser Kosten durch den Staat versichert nicht nur die unverschuldeten Einkommenseinbrüche, sondern führt auch zu einer breiteren Verteilung der Lasten.

Die Crux der Politik ist, dass sie es eigentlich nur falsch machen kann, sei es im Lockdown, sei es in der Wirtschaftsrettung. Reagiert sie zurückhaltend und spät, sind die Schäden an Menschen und Wirtschaft gross. Reagiert sie kühn und rechtzeitig (oder allenfalls zu früh), wird der Vorwurf laut, sie hätte überreagiert und so den Schaden verursacht. Auch die Politik ist vom Missverhältnis zwischen Wissen und Risiken schlicht überfordert. Denn, wie die Epidemiologen schon im Februar richtig erkannten: Der Boss ist das Virus.

 

Erstaunlich: Das Sorgentelefon läuft im Lockdown nicht heiss

Marius Brülhart und Rafael Lalive

Einsamkeit, Stress, Alkoholmissbrauch, Depressionen, häusliche Gewalt: diese und andere psycho-soziale Nebenwirkungen haben auch wir vom Lockdown erwartet. Wir malten uns nach dem bundesrätlichen Lockdown Beschluss vom 13. März 2020 aus, solche Probleme könnten sich ähnlich wie das Virus über die Zeit exponentiell verschärfen, wenn sich Frustration, Ängste und Spannungen nach und nach kumulieren.

Um diese naheliegenden Vermutungen mit einer gewissen Wissenschaftlichkeit zu prüfen, haben wir die Zahl der Anrufe ans Schweizer Sorgentelefon Die Dargebotene Hand (Tel. 143) aus neun Kantonen bis und mit 23. April ausgewertet. Unsere Ergebnisse sind in einer kurzen Studie zusammengefasst.

Die wichtigsten Befunde vorweg: Eine überdurchschnittliche Beanspruchung des Sorgentelefons in der Coronakrise ist bislang nicht auszumachen. Der Anstieg der Anrufe von etwas mehr als 5% gegenüber März-April 2019 (s. Abbildung 1) entspricht ziemlich genau dem durchschnittlichen Anstieg der letzten Jahre. Auch ist keine ausserordentliche – geschweige denn exponentielle – Zunahme seit dem 13. März erkennbar.

Abbildung 1

Überdurchschnittlich angestiegen ist der Anteil der Anrufe von Menschen im Rentenalter. Neu gegenüber dem Vorjahr ist auch, dass 15% der Anrufe zumindest teilweise aus Angst vor einer Infektion getätigt wurden. Der Schluss liegt nahe, dass das Sorgentelefon im Lockdown-Frühling sogar weniger beansprucht wird als im Vorjahr, wenn man die aus „rein medizinischen“ Ängsten vorgenommenen Anrufe herausrechnet. Anrufe wegen häuslicher Gewalt liegen beispielsweise klar unter dem Vorjahresniveau (Abbildung 2, erste Grafik). Somit scheint es um die psycho-soziale Befindlichkeit der Schweizer Bevölkerung im Lockdown bis jetzt nicht schlechter zu stehen als in normalen Zeiten.

Spannend an den Sorgentelefon-Daten ist auch, dass man diese tagesgenau verfolgen kann. Somit können wir beobachten, wie sich die Anzahl Anrufe in einzelnen Problembereichen seit dem 13. März entwickelt. Dabei stellen wir im ersten Lockdown-Monat einen Anstieg der Problembereiche „Familie und Beziehungen“ (Abbildung 2, mittlere Grafik) und „Suchtverhalten und Suizidalität“ fest. Diese Anstiege sind in den letzen beiden Wochen jedoch wieder teilweise abgeklungen.

Umgekehrt verhält es sich mit dem Problembereich „materielle Sorgen“: Nach einem starken Rückgang in den ersten drei Lockdown-Wochen sind diese wieder am Zunehmen (Abbildung 2, dritte Grafik). Hier liegt die Vermutung nahe, dass sich die steigende Arbeitlosigkeit und vom Staat kaum kompensierte Einkommensausfälle von Selbstständigerwerbenden und Kleinbetrieben bemerkbar machen.

Abbildung 2

Unser Fazit aus dieser Analyse ist, dass die medizinischen und ökonomischen Sorgen bislang viel schwerer wiegen für die Befindlichkeit der Schweizer Bevölkerung als die die psychischen und sozialen Herausforderungen des Lockdown.

Doch wie aussagekräftig sind Sorgentelefon-Anrufe? Wir sehen zwei Argumente für die Nützlichkeit dieses Indikators (zusätzlich zu seiner täglichen Echtzeit-Verfügbarkeit), und eines dagegen.

Erstens sind Sorgentelefon-Anrufe meistens Ausdruck einer echten Notlage – man muss eine gewisse mentale Hemmschwelle überwinden, um von diesem Angebot Gebrauch zu machen (Jux- und Falschanrufe sind in den Daten nicht mitgezählt). Damit unterscheidet sich diese Messgrösse von Umfrage-Antworten, wo die Anreize zur wahrheitsgetreuen Wiedergabe der psychischen Befindlichkeit weniger klar sind. Zweitens dürfte die Option Sorgentelefon in Zeiten von „social distancing“, wo eh ein viel grösserer Teil der Kommunikation elektronisch und per Telefon läuft, besonders in den Vordergrund rücken. Es ist also umso bemerkenswerter, dass unter diesen Umständen kein signifikanter Anstieg der Sorgentelefon-Anrufe zu beobachten ist.

Der eine uns erkenntliche Nachteil der Massgrösse „Sorgentelefon-Anrufe“ liegt ebenfalls an der mentalen Hemmschwelle: Niederschwellige aber daher noch lange nicht vernachlässigbare Sorgen und Leiden münden wohl selten in Anrufen an die Dargebotene Hand. Wir erfassen daher gewiss nicht die gesamte Intensitäts-Spannbreite der Probleme. Aber so lange die zeitliche Veränderung von psycho-sozialen Problemen verschiedener Intensitätsgrade einigermassen parallel verläuft, stellen Sorgentelefon-Anrufe einen wertvollen Indikator dar.

Wo das Interesse an Kurzarbeit am grössten ist

Marius Faber, Andrea Ghisletta und Kurt Schmidheiny

In Folge der Corona-Krise wurden in der Schweiz bis dato 1,85 Mio. Anträge auf Kurzarbeit gestellt und davon 917’000 bewilligt. Damit ist fast jede/r fünfte Erwerbstätige in der Schweiz auf Kurzarbeit gesetzt. Bis Mitte März wurden etwa fünf Millionen Franken als Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt, seither kamen mit 520 Millionen Franken rund hundertmal so viel dazu. Kurzarbeit ist in der gegenwärtigen Krise die gravierendste wirtschaftlichen Konsequenz für weite Teile der Bevölkerung. Doch bisher fehlen detaillierte Zahlen, um die Verteilung dieser Folgen auf die Schweizer Gesellschaft zu verstehen.

Nutzungsdaten des Kurzarbeitsrechners von comparis.ch bringen Licht ins Dunkel

In Zusammenarbeit mit comparis.ch haben wir aggregierte Nutzungsdaten nach Kantonen analysiert, um mehr über die regionale Verteilung der Kurzarbeit zu erfahren. Comparis.ch ist mit etwa 100 Mio. Besuchen pro Jahr eine der populärsten Websites der Schweiz. Ende März hat comparis.ch einen Kurzarbeitsrechner online geschaltet, der es Nutzern erlaubt, die Folgen einer Umstellung auf Kurzarbeit für den eigenen Lohn zu berechnen. Jeder Aufruf des Kurzarbeitsrechners kann einem Nutzer und über die IP-Adresse einem Kanton zugeordnet werden. Bis zum 20. April haben bereits 90’000 Nutzer diesen Rechner verwendet.

Der Kurzarbeitsrechner von Comparis ist ein Angebot, das sich direkt an von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer richtet. Anhand von dessen Nutzung lässt sich abschätzen, in welchem Ausmass verschiedene Regionen von Kurzarbeit betroffen sind. In unserer Analyse zeigen wir jeweils den Anteil der Nutzer des Kurzarbeitsrechners in Prozent aller comparis.ch-Nutzer des jeweiligen Kantons. So kontrollieren wir für die unterschiedliche Grösse der Kantone wie auch für potenzielle Unterschiede in der Beliebtheit von comparis.ch in den verschiedenen Kantonen. Wir weisen nur die Werte für die deutschsprachigen Kantone aus, da der Kurzarbeitsrechner von Comparis nur in der Deutschschweiz aktiv beworben wurde (via «20 Minuten», einem der reichweitenstärksten Newsportale der Schweiz).

Die Nutzung des Kurzarbeitsrechners im April 2020 unterscheidet sich stark über Kantone hinweg (Abbildungen 1 und 2). Im deutschsprachigen Raum haben die Kantone Graubünden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Zug mit unter 4,5% die niedrigste Nutzung. Den höchsten Wert weist mit über 7% der Kanton Uri auf. Auch Appenzell Innerrhoden und Nidwalden haben mit über 6% hohe Anteile.

Die grossen regionalen Unterschiede in der Nutzung des Kurzarbeitsrechners deuten darauf hin, dass die Regionen unterschiedlich schwer von Kurzarbeit betroffen sind. So erwarten wir, dass z.B. in den Kantonen Uri, Appenzell Innerrhoden und Nidwalden anteilsmässig deutlich mehr Betriebe Kurzarbeit beantragt haben als in Basel-Stadt oder Zug. Wir hoffen, diese Prognose schon in Kürze mit den tatsächlichen Zahlen abgleichen zu können.

Abbildung 1: Nutzung des Kurzarbeitsrechners auf comparis.ch nach Kanton (Karte)

Abbildung 2: Nutzung des Kurzarbeitsrechners auf comparis.ch nach Kanton (Rangliste)

Warum die Kantone so unterschiedlich betroffen sind

Warum wirken sich die Corona-Massnahmen im Kanton Uri offenbar viel einschneidender aus als z.B. im Kanton Basel-Stadt? Mit den Massnahmen von Mitte März will der Bund die Verbreitung des Coronavirus eindämmen, indem auf enge physische Interaktion im Arbeitsleben und im Alltag verzichtet werden soll. Ausgenommen sind nur essenzielle Bereiche wie das Gesundheitswesen und die Lebensmittelversorgung. Wir haben deshalb in unserem letzten Beitrag den sogenannten Lockdown-Index vorgestellt. Dieser Index misst, wie sehr ein Kanton auf Berufe angewiesen ist, die eine grosse physische Nähe erfordern und somit aktuell in ihrer Tätigkeit eingeschränkt sind. Ausserdem berücksichtigen wir, dass einige Branchen explizit von den Corona-Massnahmen ausgenommen sind.

In Abbildung 3 zeigen wir, wie der Lockdown-Index und die Nutzung des Kurzarbeitsrechners zusammenhängen. Es besteht eine starke positive Korrelation zwischen dem Lockdown-Index und dem Interesse am Kurzarbeitsrechner. Der Lockdown-Index erklärt circa 40% der Unterschiede in der Nutzung des Kurzarbeitsrechners in den 19 deutschsprachigen Kantonen. Die grossen regionalen Unterschiede können zu einem grossen Teil durch die unterschiedliche Wirtschaftsstruktur erklärt werden. So lässt sich z.B. das grosse Interesse an Informationen zu Kurzarbeit im Kanton Appenzell Innerrhoden mit dem hohen Anteil an Beschäftigten im Gastgewerbe erklären. Entsprechend weisen Basel-Stadt mit der grossen Bedeutung des Gesundheitswesens und der Pharmabranche und der Kanton Zug, in dem Finanzdienstleistungen und Grosshandel überwiegen, ein geringeres Interesse auf.

Wir sehen die starke Korrelation in Abbildung 2 auch als Beleg dafür, dass der Lockdown-Index zeitnahe Abschätzungen über die initialen Effekte des Lockdowns erlaubt.

Abbildung 3: Korrelation zwischen Lockdown-Index und Nutzung des Kurzarbeitsrechners nach Kanton

Lockdown-Index bleibt informativ auch nach Lockerung

Der Lockdown-Index hilft nicht nur, die kurzfristigen Effekte der Corona-Massnahmen auf Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit vorherzusagen, solange offizielle Statistiken nicht öffentlich verfügbar sind. Der Lockdown-Index liefert auch einen Anhaltspunkt dafür, wie schwierig es nach dem Lockdown für verschiedene Regionen und Bevölkerungsgruppen sein wird, die geltenden Abstands- und Hygienemassnahmen des Bundes einzuhalten. Das Baugewerbe ist beispielsweise für viele Tätigkeiten auf grosse physische Nähe zwischen Mitarbeitern angewiesen. Nicht umsonst fordern Gewerkschaften, die Arbeit auf allen Baustellen einzustellen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Mittelfristig werden Berufe, bei denen die Hygieneregeln aufgrund des geringen Abstands bei der Ausführung der Tätigkeiten nur schwer eingehalten werden können, vermutlich die grössten Produktivitätseinbussen erleben. Der Lockdown-Index wird deshalb auch für die mittelfristigen Effekte in Form von Produktivitätsverlusten informativ sein.

Weitere Analysen auf der Projektseite «Auswirkungen der Corona-Massnahmen auf die Erwerbstätigkeit in der Schweiz» der Universität Basel, die laufend mit Ergebnissen und Datenlinks aktualisiert wird.

Wo der Lockdown am stärksten zu spüren ist

Marius Faber, Andrea Ghisletta und Kurt Schmidheiny

Mitte März hat der Bund scharfe Massnahmen ergriffen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Veranstaltungsverbote, Schliessungen von Geschäften, Restaurants und Bars sowie die Empfehlung, wenn immer möglich von zuhause aus zu arbeiten, schränken die wirtschaftliche Aktivität in beträchtlichem Ausmass ein.
Die wirtschaftlichen Folgen dieser Massnahmen hängen stark davon ab, wie viele Arbeitnehmer und Selbstständige in der Lage sind, ihren Job weiterhin uneingeschränkt auszuüben. US-Ökonomen haben dies kürzlich für die USA in einer Studie quantifiziert. Sie zeigen, dass ca. 37% aller Jobs in den USA von zu Hause aus weitergeführt werden können. Diese Zahl verdeckt allerdings erhebliche regionale Unterschiede: Während in einigen Regionen wie dem Silicon Valley in San Jose, CA über die Hälfte aller Berufe Home-Office erlauben, ist dies in anderen Regionen für nur etwas mehr als ein Viertel möglich.

Grosse regionale Unterschiede
Diese regionalen Unterschiede sind auf die hohe Spezialisierung einzelner Arbeitsmarktregionen auf wenige Branchen zurückzuführen. Solche Spezialisierung auf einzelne Branchen ist auch in der Schweiz stark ausgeprägt. Wir haben deshalb dieselbe Analyse für die 26 Kantone und 16 Arbeitsmarktgrossregionen der Schweiz durchgeführt. Hierfür verwenden wir detaillierte Informationen über Beruf, Wohnort und Arbeitsmarktstatus von knapp 70’000 SchweizerInnen. Die Daten stammen aus der Schweizer Arbeitskräfteerhebung (SAKE) für das Jahr 2018, einer vom Bundesamt für Statistik durchgeführten repräsentativen Stichprobe der Schweizer Gesamtbevölkerung. Den Beruf eines Individuums verknüpfen wir mit einer Reihe von Daten über die konkreten Anforderungen, die jeder dieser fast 1‘000 Berufe mit sich bringt. Diese beinhalten beispielsweise, ob der Beruf im Freien ausgeübt wird oder ob das Bewegen von Fahrzeugen essenziell ist. In beiden dieser Fälle gilt ein Beruf nach dieser Methodik als «nicht von zuhause ausführbar». Die Kategorisierung hierfür stammt aus dem Occupational Information Network (O*NET) des US-amerikanischen Department of Labor. Im Unterschied zur US-Studie berücksichtigen wir in all unseren Analysen, dass die Massnahmen des Bundes eine Ausnahme für essenzielle Sektoren wie Gesundheit, öffentliche Sicherheit und Verkehr sowie Lebensmittelversorgung vorsehen.
Die Resultate dieses «Home-Office-Index» für die Schweiz scheinen sich auf den ersten Blick von denen für die USA zu unterscheiden. Im Durchschnitt kann hierzulande ein verhältnismässig grosser Anteil von 56% der arbeitenden Bevölkerung von zuhause aus arbeiten. Dies ist allerdings dadurch zu erklären, dass wir die Sonderregelung für essenzielle Sektoren berücksichtigt haben. Ohne diese Korrektur läge der Wert bei 40% und damit nur leicht über dem der USA. Der Kanton Basel-Stadt weist mit 67% den höchsten Wert auf, der Kanton Appenzell Innerrhoden mit 27% den niedrigsten (Abbildung 1).

Abbildung 1: Home-Office-Index nach Kanton

Kontakt zu anderen Menschen wichtiger als Home-Office
Die Massnahmen des Bundes zielen primär darauf ab, den physischen Kontakt zwischen Menschen zu reduzieren, und nicht darauf, dass sie unbedingt zuhause bleiben. Entscheidender als die Frage, ob der Beruf von zuhause aus ausgeführt werden kann, scheint uns deshalb, ob er in unmittelbarer Nähe zu anderen Menschen ausgeführt werden muss. Beispielsweise können Lastwagenfahrer, Bauarbeiter oder Essenslieferanten ihren Beruf unmöglich von zuhause aus durchführen, waren während der letzten Wochen aber vermutlich dennoch wenig in ihrer Arbeit eingeschränkt.
Um die konkreten Massnahmen der Schweiz (und vieler anderer Länder) besser einzufangen, haben wir deshalb einen einfachen «Lockdown-Index» gebildet, der einen Beruf als «vom Lockdown eingeschränkt» klassifiziert, wenn er eine geringe physische Distanz zu anderen Menschen mit sich bringt (d.h., direkter Körperkontakt bis hin zu einem geteilten Büro) und als «nicht vom Lockdown eingeschränkt», wenn er weniger engen Kontakt erfordert. Im Unterschied zum Home-Office-Index gelten hier zum Beispiel Lastwagenfahrer, Landwirte oder Reinigungskräfte als nicht eingeschränkt.
Die regionale Verteilung des Lockdown-Index ist in Abbildung 2 dargestellt. Im Vergleich zum Home-Office-Index (Abbildung 1) zeigt diese Karte nun, welcher Anteil der Bevölkerung bei der Ausübung des Berufs auf körperliche Nähe angewiesen und somit vermutlich durch den Lockdown stark eingeschränkt ist. Im Durchschnitt über die gesamte Schweiz hinweg sind demnach etwa 31% aller Jobs vom Lockdown direkt eingeschränkt. Am stärksten betroffen sind die innerschweizerischen Kantone Obwalden (39%) und Uri (37%) sowie Appenzell Innerrhoden (38%) und das Wallis (35%). Verhältnismässig wenig betroffen sind die Kantone Jura (27%), Zug (28%) und Genf (28%) sowie Zürich (29%) und Basel-Stadt (29%).

Abbildung 2: Lockdown-Index nach Kanton

Ein ähnliches Bild ergibt sich, wenn wir den durchschnittlichen Lockdown-Index nicht nach Kanton, sondern nach Arbeitsmarktgrossregion bilden (Abbildung 3). Arbeitsmarktgrossregionen berücksichtigen Pendlerströme und geben so ein genaueres Bild darüber ab, wie sich die Anzahl Arbeitssuchender im Einzugsgebiet von dort ansässigen Firmen entwickelt. Die Regionen Zürich und Genf sind weiterhin unter den am wenigsten betroffenen Arbeitsmärkten. Verhältnismässig stark eingeschränkt sind weiterhin das Wallis und nun auch die Regionen St. Gallen, Winterthur und Aarau-Olten. Die Variation ist auf dieser Ebene zwar etwas geringer, da wir Durchschnitte über weniger, dafür grössere Einzugsgebiete bilden, weist aber dennoch starke regionale Unterschiede im Anteil der durch den Lockdown eingeschränkten Berufe auf.

Abbildung 3: Lockdown-Index nach Arbeitsmarktgrossregion

Es ist aufgrund der begrenzten Datenlage zurzeit noch schwierig, die Vorhersagekraft eines solchen Index zu überprüfen. Beispielsweise existieren derzeit noch keine öffentlich verfügbaren Daten über die Kurzarbeitsanträge nach Kanton oder Branche, die einen Grossteil der Reaktion des Arbeitsmarktes ausmachen. Als ersten Versuch können wir allerdings bereits testen, ob unser Index in der Lage ist, den Anstieg der Arbeitslosigkeit im März 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat über verschiedene Branchen hinweg zu erklären. Abbildung 4 zeigt eine starke positive Korrelation zwischen dem Lockdown-Index und dem Anstieg der Arbeitslosigkeit in diesem Zeitraum. Der Lockdown-Index alleine erklärt etwa 29% der gesamten Variation im Arbeitslosenanstieg über diese 34 Branchen. Im Vergleich dazu kann der Home-Office-Index lediglich 16% dieser Variation erklären.

Abbildung 4: Korrelation zwischen Lockdown-Index und Anstieg der Arbeitslosigkeit nach Branche

Verfeinerungen nötig, um Effekt der Massnahmen besser abzuschätzen
Wir sehen diese Analyse als einen ersten Vorstoss, mehr Transparenz darüber zu schaffen, welche Regionen der Schweiz aufgrund ihrer Branchenstruktur besonders von den einschneidenden Massnahmen des Bundes betroffen sein werden. Dafür haben wir uns zunächst darauf fokussiert, ob Menschen in der aktuellen Situation weiterhin ihren Beruf ausführen können oder nicht. Dies scheint bereits ein guter Gradmesser für den kurzfristigen Anstieg der Arbeitslosenzahlen nach Branche und Kanton zu sein. Allerdings wird sich dies noch besser überprüfen lassen, sobald detaillierte Daten zu Kurzarbeit verfügbar sind.

Das Ausmass der Effekte in der längeren Frist hängt allerdings auch von anderen Faktoren ab, wie zum Beispiel davon, ob Firmen Produkte herstellen, die nach der Krise mehr nachgefragt werden, oder ob eine Erweiterung der Kapazitäten unmöglich sein wird. Es ist beispielsweise zu erwarten, dass Produzenten von langlebigen Gütern wie Autos, Elektronikgeräten oder Möbeln nach der Krise eine umso höhere Nachfrage bedienen können, während das für kurzlebige Güter wie Pflanzen und Mode oder auch Restaurant-, Bar- und Konzertbesuche nur begrenzt möglich sein wird. Wir arbeiten daran, solche Interaktionen zu quantifizieren.

[Nachtrag vom Di, 21. April 2020:] Eine Analyse von Christian Rutzer und Matthias Niggli von der Universität Basel beleuchtet im Detail, wie gut sich verschiedene Berufe für die Ausübung im Home-Office eignen, und wie sich dies für die einzelnen Wirtschaftssektoren, Regionen und Bevölkerungsgruppen in der Schweiz unterscheidet.

 

Ein Lockdown-Ausstieg in drei Schritten

Jean-Philippe Bonardi (1), Arturo Bris (2), Marius Brülhart (1), Jean-Pierre Danthine (3), Nicolas Fasel (4), Cem Gabay (6), Eric Jondeau (1), Dominic Rohner (1), Mathias Thoenig (1)

1. Universität Lausanne (Wirtschaftsfakultät, HEC), 2. IMD Lausanne, 3. ETH Lausanne (EPFL), 4. Universität Lausanne (Medizinische Fakultät), 5. Universität Genf (Medizinische Fakultät)

Der plötzliche Ausbruch der Corona-Krise führte dazu, dass sich die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft der Gesundheitspolitik unterordnen mussten. Die COVID-Neuinfektionen sind mittlerweile einigermassen stabil, während die wirtschaftlichen und sozialen Kosten des Lockdowns täglich steigen.

Wie sieht nun die optimale Lockerungsstrategie aus?

Medizinische und wirtschaftliche Kriterien müssen ganz genau abgewogen werden, um gesundheitliche wie auch gesellschaftliche Schäden möglichst gering zu halten. Bei einer zu abrupten Lockerung könnte die Epidemie wieder aufflackern, während ein übermässig langer Lockdown vermeidbare wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden zu hinterlassen droht.

Wir schlagen eine dreistufige, sektorspezifische Ausstiegsstrategie vor – dies im vollen Bewusstsein um die enorme Ungewissheit über sowohl die epidemiologischen wie auch die ökonomischen Folgen verschiedener Handlungsoptionen; aber ebenso im Wissen, dass ein Ausstieg von Tag zu Tag dringender wird. Denn die wirtschaftlichen und sozialen Kosten des durch COVID-19 verursachten Wirtschaftsstillstands sind enorm. Wir schätzen den Verlust an Wertschöpfung auf 0.7 bis 1.4 Milliarden Franken pro Tag. Neben dem wirtschaftlichen Einbruch ist mit weiteren, bisher weniger sichtbaren, Belastungen zu rechnen: andere Krankheiten (da Patienten aus Angst vor COVID-19 weniger rasch Hilfe aufsuchen), psychische Störungen, häusliche Gewalt, usw.

Jede Ausstiegsstrategie birgt medizinische Risiken

Es ist verlockend, eine in medizinischer Hinsicht möglichst risikofreie Ausstiegsstrategie umzusetzen, wie etwa auf die Entwicklung eines Impfstoffs zu warten. Nur dürften bis dahin leider noch 12 bis 24 Monate vergehen. Ein zweiter epidemiologisch risikofreier Weg wäre, den Ausstieg aus dem Lockdown von einem positiven Immunitätstest abhängig zu machen. Nur ist der Anteil immuner Personen in der Schweizer Bevölkerung vermutlich zu gering, um eine bedeutende Anzahl arbeitsfähiger Menschen auf diese Weise vom Lockdown zu befreien. Auch scheint es aktuell schwierig, diese Tests in ausreichender Menge herzustellen und durchzuführen. Investitionen in grossangelegte Testkapazitäten sind zweifelsohne erforderlich, doch zum gegenwärtigen Zeitpunkt scheint es unumgänglich, auch gewisse Personen ohne COVID-Immunität wieder arbeiten gehen zu lassen. Die Schlussfolgerung ist klar: Eine Lockerung des Lockdowns bedingt auch ein gewisses Mass an epidemiologischer Risikobereitschaft!

Externe Kosten epidemiologischer Art

Wäre es möglich, den Lockdown für die gesamte Bevölkerung im Lern- und Arbeitsalter aufzuheben, wenn gleichzeitig strenge Hygieneregeln durchgesetzt werden? Also Maskenpflicht und „Social Distancing“ für alle und überall, plus umfassende Tests sowie „Contact Tracing“.

Dieses ökonomisch attraktive Szenario dürfte an mindestens zwei Problemen scheitern: Erstens mangelt es in der kurzen Frist an der notwendigen Versorgung mit Masken und Test-Infrastruktur. Und zweitens scheint es zu riskant, sich voll auf die individuelle Verantwortung zu verlassen. Persönliche und gesellschaftliche Interessen können hier nämlich divergieren. Wird ein Ladenbesitzer, der die „Social Distancing“-Regeln nicht vollständig einhalten kann, sein Geschäft tatsächlich geschlossen halten, während ihm sein Konkurrent mit etwas grösserer Ladenfläche die Kunden abjagt? Ausserdem muss man hier eine „epidemiologische Externalität“ berücksichtigen, denn die Öffnung einzelner Arbeitsstätten wird zwangsläufig zu einer kollektiven Zunahme der menschlichen Dichte in umliegenden Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln führen.

Lockerung in Raten

Wir schlagen deshalb einen schrittweisen Ausstieg aus dem Lockdown vor, bei dem ökonomische Komplementaritäten berücksichtigt werden.

Eine naheliegende Option besteht darin, nach dem Alter vorzugehen, zum Beispiel durch eine Aufhebung des Lockdown für alle gesunden Menschen unter 45 Jahren. Unsere Überschlagsrechnungen zeigen, dass dieser Ansatz im Vergleich zu einer Aufhebung des Lockdown für alle das Risiko einer Überbelegung der Spitäler um 80% reduzieren würde. Ein solches Vorgehen wäre jedoch problematisch, nicht zuletzt deshalb, da Arbeiter verschiedener Altersgruppen einander ergänzen. Ein altersbasierter Ansatz würde Unternehmen mit jüngeren Belegschaften bevorzugen, während viele besonders erfahrene Arbeitnehmer und Kaderleute weiterhin zum Nichtstun gezwungen wären.

Wir empfehlen daher einen sektoriellen schrittweisen Ausstieg, bedacht darauf, die Kapazitätsgrenzen der Spitäler nie zu überschreiten. Drei Kriterien stehen dabei im Vordergrund:
(a) Die Fähigkeit einer Branche, auch mit „Home Office“ zu funktionieren,
(b) Wertschöpfung und Beschäftigung, und
(c) die unvermeidbare soziale Kontaktintensität der betroffenen Tätigkeiten.

Eine auf diesen Kriterien basierende Strategie könnte in groben Zügen folgendermassen aussehen. Die Bereiche Gesundheit und Detailhandel würden als erste umfassend aus dem Lockdown entlassen (insgesamt ca. 1.4 Millionen Arbeitnehmer). In einer zweiten Massnahme könnten die Industrie und das Baugewerbe wieder geöffnet werden (ca. 1.1 Millionen Arbeitnehmer). Und in dritter Priorität würden die Finanzdienstleister, die öffentliche Verwaltung und das Hotel- und Gastgewerbe wieder vollständig in Betrieb genommen (ca. 1.2 Millionen Arbeitnehmer).

Das sind nur ungefähre Unterteilungen – für eine konkrete Umsetzung wären feinere Komplementaritäten zu berücksichtigen. So würde schon eine erste Lockerungswelle gewisse ergänzende Dienstleistungen, beispielsweise im Gastgewerbe und im Transport, bedingen, wie auch eine zumindest teilweise Öffnung von Krippen und Primarschulen.

Eine solche graduelle Öffnung sollte einhergehen mit einer massiven Ausweitung von Immunitätstests und “Contact Tracing”, zur raschen und gezielten Ausmerzung neuer Infektionsherde. Aber auch unter diesen Bedingungen und bei weitergehender Einhaltung strenger Hygieneregeln und „Social Distancing“ ist ein Ausstieg aus dem Lockdown immer mit Gesundheitsrisiken verbunden.

Die einzige Gewissheit ist, dass wir alle noch eine geraume Weile mit Einschränkungen und Entbehrungen werden leben müssen.

Covid-19-Hilfe an die Unternehmen: Kredit oder „Geschenk“?

Michel Habib

[Kurzfassung: Angesichts der Covid-19-Pandemie bietet der Bundesrat Unternehmen Zugang zu garantierten Krediten. Diese verschaffen den Unternehmen Liquidität zur Deckung der trotz Krise weiterlaufenden Kosten. Angesichts der oft engen Margen kleinerer Unternehmen kann aber eine zusätzliche Verschuldung längerfristig in den Bankrott führen. Eine prüfenswerte Alternative wäre daher eine Staatshilfe in Form von Beiträgen, die nicht direkt zurückbezahlt werden müssen, sondern via die im Steuersystem angelegte Risikoteilung zwischen Staat und Unternehmen an den Staat zurückfliessen. Ein solches „Geschenk“ an eine Unternehmung in einem Verlustjahr führt zu höheren künftigen Gewinnen. Im idealtypischen Beispiel fahren Staat und Unternehmung gleich gut wie bei einer Kreditgewährung, jedoch ohne Konkursrisiko für die Unternehmung (Urs Birchler)]

A few days ago, in order to help businesses deal with the collapse in demand most businesses have experienced in the wake of the Covid-19 pandemic, the Federal Council announced that it would be guaranteeing bank loans made to Swiss businesses. Guaranteed loans can be no larger than 10% of annual turnover; loans of up to CHF 500,000 are guaranteed in their entirety, loans between CHF 500,000 and 20 million, the maximum loan amount possible, are guaranteed at a rate of 85%, the lending bank being responsible for the remaining 15%. The interest rate on the smaller loans, those up to CHF 500,000, is 0%; that on the larger loans is 0.5%.
There is not the least doubt that these loans have been a very welcome lifeline to Swiss businesses: demand for the guaranteed loans has been extremely high, reflecting the urgent need for liquidity of businesses that have been required to close in order to help stem the spread of the virus yet still need to meet their fixed charges—interest, rent, essential maintenance—even where employee wages can be covered by unemployment insurance and variable costs have declined to near zero in line with the collapse in demand.
Yet, there is a danger to relying on debt financing to meet the challenges posed by the current situation. The character of the small farmer who lost his family farm because of his inability to repay loans contracted in difficult circumstances is a familiar one in world fiction, because the reality of such farmers has alas been all too common across the world. While this is still the case in many countries today, it is by and large no longer so in Switzerland, thanks to farm support policies. The plight of yesterday’s small farmer may instead become that of today’s small business owner: many small businesses operate on very thin margins; even a closure of a few months may make these businesses unable to pay back their loans, thereby driving them into bankruptcy.
There is an alternative to loans, one which nonetheless differs from the grants eschewed by the Federal Council. This alternative exploits the risk-sharing nature of the tax system, which makes the government a partner of the firm in sharing profit, that is, in reaping revenue and in bearing cost. The government’s share equals the corporate tax rate.
Adopting the risk-sharing perspective has many advantages. It makes it clear that the government will be bearing part of the cost of the crisis, through reduced tax revenues. This observation suggests that government help to firms may in fact be not so much a grant as an advance: the government may pay its share of costs immediately, thereby providing much needed help to the firm, rather than paying its share when the firm returns to profit, through the reduced tax that results from the firm’s ability to carry its loss forward (the example below will make that reasoning concrete). If that share of costs borne by the government, which we recall equals the tax rate, is deemed too small to help firms survive, then the advance can be increased, to be offset by decreased cost deductibility in future years.
The simple example below may help. It proceeds in three steps. The first step illustrates the manner in which the tax system has the government bear part of the cost of the crisis, even if there should be no grant or guarantee whatsoever. An important limitation of the current system is that the government will bear its share of costs after rather than during the crisis. The second step shows how a tax system that treats profit and loss symmetrically can serve to make the government bear its share of costs during the crisis, thereby providing much needed relief to firms faced with the Herculean task of financing fixed costs out of little to no revenues. The third step shows how a desire to increase the share of costs borne by the government whilst still eschewing grants can be accommodated by limiting expense deductibility after the crisis.
Consider a firm that, in normal times, has revenues 300 and fixed costs 200. The firm is assumed to have no other costs: this assumption is in line with our focus on fixed costs; it also simplifies our analysis. The corporate tax rate is 20%. In a normal year, then, the firm has taxable income 300-200=100 and pays tax 100×20%=20.
The assumption that the firm in the example is a corporation does not detract from the generality of the reasoning below, which applies to corporations, partnerships, and sole proprietorships alike: owners’ personal tax rates replace corporate tax rates in the case of flow through entities such as partnerships and sole proprietorships.
Step 1: The present tax system
Suppose a given year, denoted year 1, sees a collapse in revenues to zero. The firm still has fixed costs 200, so it makes a loss of that same amount. It pays no taxes, but is able to carry its 200 loss forward.
Assume the situation reverts to normal in year 2. Despite the fact that the firm’s revenues in year 2, back at 300, are higher than the firm’s costs in that year, still 200, the firm does not owe any income tax because it can utilize 100 of its net operating loss (NOL) carryforward to offset its pre-NOL taxable income. The tax savings from NOL utilization are 20. They constitute part of the government’s share of the fixed costs incurred in year 1, the year revenues collapsed.
Year 3 is also a normal year. In that year as in year 2, the firm can take advantage of the loss carry forward to decrease its taxable income to zero, thereby paying no tax. The tax savings from NOL utilization are again 20. The sum of the 20 in year 2 and 20 in year 3 is 40, which is exactly the government’s share of the costs incurred in year 1: 200×20%=40.
There is no loss carry forward balance to be utilized in year 4; the firm pays tax again.
Step 2: A symmetric tax system
Note the asymmetry in the tax system’s treatment of profit and loss in step 1: the firm must pay tax when it is profitable, but it can only carry its loss forward to future years when it is loss making. In contrast, a symmetric tax system would have the government pay the firm in a loss-making year, the counterpart to the firm paying the government in a profitable year. In the context of our example above, the government would pay 20% of the loss to the firm in year 1 already, that is, 200×20%=40. The firm naturally would have no loss carryforward to years 2 and 3, as it otherwise would be double counting its year 1 loss. The firm will then be paying 20 in tax again already in year 2.
Further note that the decrease in government tax revenue is identical under symmetric and asymmetric tax: it is 40 in both cases. The difference is merely timing: the firm receives the 40 already in year 1 under the symmetric tax system, exactly at the time when it most urgently needs the money. That money is not a grant, it is an advance: the government will in any case have to forego 40 in taxes, but it does so at the time of greatest firm need for cash under the symmetric system. The money is not debt, either, at least not debt in its usual form: there is no repayment as such, and the resumption of tax payments naturally must wait for the return to profitability. In our example above, suppose for example revenues were to recover only to 200 in year 2, and that full recovery to 300 were to be delayed to year 3. Then the firm would just break even in year 2, it would pay no taxes, and it would carry its 200 loss from year 1 forward to years 3 and 4, which would now play the role of years 2 and 3 in our original example. This illustrates the risk-sharing nature of the tax system.
Step 3: From twenty to eighty percent
The reimbursement of 20% of fixed costs might be deemed insufficient to allow firms to weather the storm from the crisis. Suppose for example that it were desired to help firms cover 80% of fixed costs, the same percentage as the income replacement rate of unemployment insurance. Again, the use of the tax system can help achieve the desired result. Thinking in terms of risk sharing and of symmetry can help us devise an appropriate mechanism.
Return to the example above. An advance of 80% of fixed costs has the government pay 4 times its share of costs, 20%x4=80%, amounting to 200×80%=160. Having overpaid its share of costs in year 1, the government should be dispensed from paying its share of costs in the early years of recovery, specifically three years since the government would have paid three times more than its share of costs in the year of crisis, 160-40=120=3×40. This means that, if recovery to normal conditions were to occur in year 2, then the firm would have taxable income 300 in years 2 to 4, as the firm would now be bearing the entirety of the costs as opposed to sharing them with the government through the tax system. Tax would be 300×20%=60 per year, 40 more than the 20 that the firm would have paid had there been no additional advance from 20% to 80%. The additional tax revenues of 40 per year over the three years 2, 3 and 4 add up to the 120 additional advance made by the government in year 1.
Reality is of course far messier than our simple example: revenues and costs are not constant, even in normal times; some firms may try to manipulate the system, for example by substituting variable for fixed costs; last but not least, firms may go bankrupt. Yet, it is possible to address these issues whilst preserving the basic nature of the mechanism we have presented: the government makes an advance which constitutes a contribution to fixed costs; the government recovers that advance through the tax system by limiting firms’ ability to deduct costs in the computation of taxable income; bankruptcy by a firm jeopardizes recovery by the government, but the risk-sharing nature of the mechanism makes bankruptcy less likely than in the case of government-guaranteed loans. The mechanism bears much similarity to the student loans in countries such as Australia and the United Kingdom referred to by Bonardi, Brülhart, Danthine, Jondeau and Rohner (Batz.ch) in their analysis of desirable responses to the crisis, not least with regards to risk sharing, but the perspective we have adopted helps guide us in devising appropriate ways of recovering the advances made, though limited cost deductibility.

Michel Habib, University of Zurich, SFI and CEPR
The author would like to thank Urs Birchler and Alexandre Ziegler for helpful discussions, suggestions and comments. He is solely responsible for all errors.

Corona und die Kosten des Lockdowns

Reto Föllmi 
(Artikel aus Finanz und Wirtschaft)

Vielleicht ist es verfrüht, den Corona-Virus als Jahrhundertereignis zu bezeichnen. Das Jahrhundert ist noch jung und wir wissen nicht, was dieses Jahrhundert für uns alle noch bereithält. Mit Sicherheit ist es aber eine medizinische und wirtschaftliche Ausnahmesituation, die in jüngerer Zeit so nie vorgekommen ist. Die Wirtschaftspolitik muss bei einem so gewaltigen und plötzlichen Einbruch Vertrauen und Sicherheit schaffen. Arbeitnehmer und Selbständige brauchen dringend ihre Löhne und die Firmen benötigen weitere Liquidität, um weitere Rechnungen zu bezahlen.

Mit der grosszügig ausgestatteten Kurzarbeitsregelung werden die Löhne der betroffenen Branchen gesichert. Der Ausgleich ist aber nicht ganz 100%, so dass flexible Lösungen der Firmen in Arbeitszeit- oder Geschäftsmodellen wie Take-Aways belohnt werden. Dies schafft Sicherheit und ist auch aus Verteilungssicht sinnvoll, denn Arbeitnehmer aber auch Selbständige können sich gegen dieses Risiko nicht versichern.

Üblicherweise ist es Selbständigen verwehrt, auf die Kurzarbeit der ALV zuzugreifen, weil die Annahme von Aufträgen von ihnen selber abhängt. Der Einbruch aufgrund der Corona-Welle ist aber offensichtlich und in seiner Art einzigartig, was diese Hilfe für die Selbständigen eine gute und pragmatische Lösung macht. Allerdings sind auch selbständige Grafiker, Beraterinnen und Schreiner betroffen, deren Geschäftsaktivität nicht direkt behördlich geschlossen wurde. Es ist darum sinnvoll, dass der Bundesrat heute eine Ausweitung der Kurzarbeit auf diese Gruppen anbietet. Auch hier könnte die Differenz der Umsätze vor und während der Krise als Basis für die Entschädigung genommen werden.

Wie sieht es aber mit den übrigen Kosten und den Gewinnen, also der Entschädigung für das eingesetzte Kapital aus? Logischerweise muss hier die Liquidität für die Zahlung des Materials, der Mieten etc. sichergestellt sein, wie das mit den durch staatliche Bürgschaften gesicherten Covid19-Krediten der Banken geschehen ist. Die Kredite sind nach maximal 7 Jahren zurückzuführen, was für einen Geschäftskredit eine grosszügige Zeit ist und nicht zu exzessiver Schuldenlast führen muss. Die grosse Inanspruchnahme zeigt auch, dass dieses Programm auf eine grosse Nachfrage stösst.

In einer weiteren Auslegung des Versicherungsprinzips forderte mehrere Stimmen, dass der Gewinnentgang direkt über den Staat (teilweise) abgegolten werden sollte. Diese Forderungen lassen aber einen wichtigen Punkt ausser Betracht: das Kapital kann im Gegensatz zur Arbeit das Risiko weit besser tragen und bekommt für eben dieses Geschäftsrisiko ja in guten Zeiten eine Risikoprämie. Auch bei der Finanzkrise waren einzelne Branchen mehr betroffen und mussten die Verluste entsprechend selber berappen. Eine grossflächige Entschädigung oder nur teilweise Rückzahlung der Darlehen, um entgangene Gewinne zu kompensieren, wäre sehr teuer und würde auch hohe Mitnahmeeffekte von Unternehmern generieren, die auch noch davon profitieren wollen. In einer längeren Krise und wie von Lausanner Ökonomen angeregt wäre ein neues Programm denkbar, das nach dem Vorbild der australischen Studiendarlehen funktioniert, diese sehen im Erfolgsfalle eine raschere Rückzahlung vor. Prüfenswert ist auch eine Form der Brady-Bonds mit Abschlag nicht mehr für Staaten sondern für Firmen.

Auch wenn die Corona-Krise ist vielerlei Hinsicht einzigartig ist, stellt so eine Kompensation einen Präzedenzfall dar, der nur schwer aus der Welt zu schaffen wäre. Ähnliche Forderungen wären bei der nächsten Krise vorprogrammiert. Auch in der Finanzkrise waren einzelne Branchen stärker betroffen als andere. Wenn das Eigenkapital nun wiederholt einen von der Allgemeinheit zu berappenden Versicherungsschutz geniessen würde, womit liesse sich dann in Zukunft eine Risikoprämie für das Eigenkapital noch rechtfertigen? Dem schon in der Finanzkrise geäusserten Vorwurf, die Gewinne würden privat vereinnahmt die Verluste dann aber sozialisiert, käme erst recht eine gewisse Berechtigung zu.

Die Coronakrise ist eine Kombination von Nachfrage- und Angebotsschock. Die Nachfrage ist vielerorts eingebrochen und wir geben nichts mehr für Restaurants oder Anlässe aus. Aber das Angebot ist eben auch eingeschränkt. Weil viele wegen online Meeting, Kinderbetreuung etc. nicht gleich produktiv sind und Angestellte in Branchen wie Tourismus, Events gar nicht arbeiten können, liegt das ganze Produktionspotential tiefer. In «gewöhnlichen» Rezession wirksame Ankurbelungen der Wirtschaft sind darum im Moment wirkungslos. Eine Stimulierung der Wirtschaft während des partiellen Lockdowns ist gar nicht möglich und zudem aus Ansteckungsgründen gar nicht erwünscht.

Wegen des Produktionsabfalls können wir gar nicht den ganzen Kaufkraftverlust ersetzen. Würde im Extremfall der Staat 100% aller Ausfälle übernehmen und die Kaufkraft nominell voll erhalten, könnte nach Ende des Lockdowns eine gleiche oder wegen Nachholbedürfnissen noch gesteigerte Nachfrage auf ein verringertes Angebot treffen, das auch durch Überstunden nicht beliebig ausgeweitet werden kann. Das Resultat wäre zum ersten Mal seit Jahren Inflation nicht nur auf den Aktien- und Immobilienmärkten sondern auch für Güter und Dienstleistungen. Detailhändler verzichten bereits jetzt auf Aktionen und im Medizinalbereich sind Preissteigerungen schon eingetreten. Was die Zentralbanken in den vergangenen Jahren vergeblich zu erreichen suchten, wäre über einen nie vorausdenkbaren Weg eingetreten.

 

Wieso und wie der Staat die wirtschaftlichen Kosten des Lockdown übernehmen sollte: Lohnfortzahlungen und Corona-Darlehen

Jean-Philippe Bonardi, Marius Brülhart, Jean-Pierre Danthine, Eric Jondeau, Dominic Rohner

Unser Wirtschaftsmotor wird zur Zeit angesichts der Bedrohung durch das Corona-Virus künstlich gedrosselt. Um Menschenleben zu retten, verzichten wir alle vorübergehend auf Konsum und Freizeitsaktivitäten, und viele von uns sind für einen noch ungewissen Zeitraum zum wirtschaftlichen Nichtstun verdammt.

Dieser ökonomische Komazustand verursacht enorme privatwirtschaftliche Kosten. Die Umsätze brechen in vielen Branchen ein, und den betroffenen Firmen geht damit das Geld aus, um Löhne und andere Fixkosten zu zahlen.

Es herrscht grosse Einigkeit darüber, dass diese drohenden Zahlungausfälle verhindert werden sollten. Täglich erscheinen Medienberichte über Rufe nach immer grösseren Hilfsfonds. Was dabei allzu oft vergessen geht, ist die Frage, wieso und in welchem Mass es am Staat liegt, hier einzupringen, und wie genau man das Geld am intelligentesten verteilt, so dass Anreizwirkungen und Externalitäten Rechnung getragen wird. Wie schnell sich die Wirtschaft nach der Krise erholen und wie rasch sie danach wachsen kann, hängt in erster Linie von der Kreativität, den Handlungsmöglichkeiten und den Anreizen von Unternehmern ab – im Kleinen wie im Grossen. Darauf gehen wir in diesem Beitrag ein.

Ein wichtiges Grundprinzip ist hier, dass niemand Schuld trägt für den Ausbruch der Epidemie, und dass die wirtschaflichen Opfer somit möglichst breit zu verteilen sind. Die Logik ist mit einer Gebäudeversicherung vergleichbar: Sie wird von obligatorischen Prämien aller Immobilienbesitzer gespiesen und versichert gegen Schäden, von welchen einige ohne eigenes Zutun mehr betroffen sind als andere. Die sonst so wichtige Eigenverantwortung ist hier also ausnahmsweise weniger relevant, da die Krise unverschuldet über uns hereingebrochen ist. Und man kann von den meisten Firmen nicht erwarten, dass sie sich abgesichert haben gegen ein solches Jahrhundertereignis (dies ist erst das dritte Mal, dass Olympische Spiele nicht durchgeführt werden können, und das erste Mal nicht wegen einem Weltkrieg!).

Staatliche Kompensation der Corona-Kosten: effizient und gerecht

Alle schauen nun zum Staat: Er soll einspringen, um die Corona-Lücken in den Buchhaltungen und Lohnzahlungen der zwangsgeschlossenen Firmen und derer Mitarbeiter zu stopfen. Der Staat hat richtig gehandelt, indem er diesen Rufen Folge geleistet hat, und zwar sowohl aus Effizienz- wie auch aus Gerechtigkeitsüberlegungen.

Effizient ist eine Übernahme der Corona-Kosten durch den Staat aus einer ganzen Reihe von Gründen. Staatshilfen sind in der gegenwärtigen Ausnahmesituation weitgehend frei vom üblichen Makel der negativen Leistungsanreize: die Epidemie grassiert unabhängig von der Schweizer Wirtschaftspolitik. Zudem würde eine Welle von Konkursen die wirtschaftliche Erholung nach Ende der Corona-Krise verlangsamen. Es besteht hier also eine negative Externalität (Belastung der Konjunktur) von unternehmerischen Entscheidungen (einzelne Konkurse) – ein Lehrbuchbeispiel für effiziente staatliche Intervention. Zudem ist es wichtig, für nach der Krise noch eine solide Nachfrage zu sichern, indem man die Konsumenten und Produzenten nicht unnötig mit Schulden belastet. Schliesslich geniesst der Staat auf den internationalen Finanzmärkten bessere Kreditkonditionen als private Schuldner. Eine beim Staat gebündelte Schuldenlast kommt somit der Schweiz insgesamt billiger zu stehen.

Auch aus der Gerechtigkeitsperspektive spricht alles für ein starkes Engagement des Staats. Wenn wir die wirtschaftliche Überbrückung des Lockdown einzelnen Firmen und Personen überlassen, sind vor allem diejenigen betroffen, die in exponierten Branchen tätig sind und über wenig finanzielle Polster verfügen. Die Hauptbetroffenen des Corona-Stillstands – Gastgewerbe, persönliche Dienstleistungen, Non-Food-Detailhandel, Privatmedien etc. – sind aber nicht mehr oder weniger schuld an der Krise, als die vom Lockdown weniger tangierten Branchen, wie beispielsweise der öffentlichen Dienst oder die Landwirtschaft. Wieso sollte man die Kosten den unverschuldet exponierten Firmen aufbürden? Eine Kompensation der Opfer durch den Staat hat zudem den Vorteil, dass die finanzielle Last so von der gesamten Gesellschaft getragen wird, und zwar mit einem über den demokratischen Entscheidungsprozess fein austarierten Belastungsschlüssel namens Steuersystem. Wenn wir es ernst meinen mit einer breiten Verteilung der Lasten, dann kommt in erster Linie der Staat als sinnvoller Geldgeber in Frage.

Wieso der Staat dennoch nicht 100% der Kosten übernehmen sollte

Während der Staat also den Grossteil der Corona-Kosten übernehmen sollte, plädieren wir nicht für eine hundertprozentige Deckung. Hauptgrund dafür ist, dass auch in der gegenwärtigen Ausnahmesituation noch gewisse „moral hazard“-Anreizprobleme existieren. So würde ein voller Lohnersatz vielen Arbeitnehmern den finanziellen Ansporn nehmen, sich nach Tätigkeiten umzusehen, die während des Lockdown expandieren, beispielsweise im Gesundheitswesen oder in der Logistik. Unternehmen, die während der Corona-Krise neue Tätigkeitsfelder eröffnen könnten – man denke an Restaurants, die neu Heimlieferungen anbieten – hätten dazu auch kaum mehr Anreiz. Und mit Blick auf die Zeit der allmählichen Lockerung des Lockdown gilt es auch, der arbeitsfähigen Bevölkerung den Anreiz zu lassen, ihre Arbeit wieder aufzunehmen.

Durch den Corona-Lockdown bedingte Lohnausfälle gehen für die betroffenen Arbeitnehmer zudem mit mehr (wenn auch eingeschränkter) Freizeit und Kostenersparnissen (zum Beispiel für externe Kinderbetreuung) einher, was eine gewisse Lohneinbusse rechfertigen kann. Die vom Bund aufgegleiste weitgehende Übernahme der betroffenen Lohnkosten via Kurzarbeit und Erwerbsersatz scheinen uns somit vorbildlich: Die ausfallenden Löhne, Honorare, Gagen, etc. werden bis zu 80% vom Staat kompensiert.

Die Finanzhilfen für Kapitalkosten sind noch ungenügend

Ganz anders steht es um die Kapitalkosten (Mieten, Unterhaltskosten, Lagerkosten, Abschreibungen, Zinsen, etc.). Diese machen geschätzte 40% der Wertschöpfung der Schweizer KMU aus. Dafür sind bis jetzt bloss binnen maximal 7 Jahren voll rückzahlbare Darlehen vorgesehen. Die implizite staatliche Kompensation liegt hier somit sehr nahe bei Null. Dies ist weder effizient noch gerecht.

Die Ineffizienz einer reinen Darlehens-Politik liegt daran, dass ein rückzahlbarer Kredit im Umfang des Umsatzes von mehreren Wochen oder gar Monaten für viele Firmen eine grosse Belastung darstellen dürfte. Firmen mit knappen Margen und Polstern sähen sich angesichts einer solchen binnen sieben Jahren zurückzuzahlenden Schuldenlast gezwungen, Konkurs anzumelden. Dieses Phänomen würde mit zunehmender Dauer des Lockdown einen immer grösseren Teil der Firmen betreffen. Angesichts der grossen externen Kosten einer Konkurswelle ist eine Null-Kompensation der Kapitalkosten daher gesamtwirtschaftlich ineffizient.

Auch aus der Gerechtigkeitsperspektive ist die angedachte Politik fragwürdig: Wieso sollen die Eigner betroffener Betriebe die Einkommenseinbussen selber stemmen? Sie sind nicht mehr oder weniger schuldig an der Krise als Eigner zufälligerweise nicht betroffener Betriebe (beispielsweise Nahrungsmittelläden oder gewisse IT-Firmen). Die oben skizzierte Versicherungslogik gilt also auch für den Faktor Kapital.

Wie könnte eine praktikable Lösung aussehen? Auch hier sprechen Effizienzüberlegungen nicht für eine 100%-ige Kostenübernahme durch den Staat. Firmen, die während dem Lockdown noch ein gewisses Umsatzpotenzial besitzen, sollen keinen Anreiz haben, ganz am Tropf des Staates zu hängen. Zudem sollen keine eh marode Firmen künstlich am Leben gehalten werden.

Eine effiziente und gerechte A-fonds-perdu-Übernahme der Kapitalkosten betroffener Firmen dürfte somit im ähnlichen Prozentbereich liegen wie bei den Lohnersatzmassnahmen, das heisst bis zu 80%. Dieser Ersatzanteil könnte mit zunehmender Dauer des Lockdown und je nach Betroffenheit der Firma höher oder tiefer angelegt werden. Diese Zahlungen könnten durchaus auch in der Form von Darlehen durch die Geschäftsbanken an Firmen vergeben werden. Der Unterschied zu den gegenwärtig beschlossenen Massnahmen würde darin liegen, dass solche „Corona-Darlehen“ von Anfang an nicht nur mit einer staatlichen Bürgschaft sondern auch mit einem Versprechen verbunden wären, dass künftig bloss ein Teil davon zurückzuzahlen ist und vom Staat übernommen wird. Der präzise Abschlag wäre nach ausgestandener Krise festzulegen, je nach Dauer des Lockdown, Schwere der Beeinträchtigung der einzelnen Unternehmen, und derer Kostenstruktur. Für eine solche Prüfung bestände nach der Krise (im Gegensatz zu jetzt, sofort) ausreichend Zeit.

Vorbild Studiendarlehen?

Eine Zwischenform zwischen den aktuell vorgesehenen Darlehen und A-fonds-perdu-Zuschüssen wären Kredite, die nur bei künftig gutem Geschäftsgang rückzahlbar wären – vergleichbar mit Studiendarlehen in angelsächsischen Ländern, die im späterern Leben nur dann abzuzahlen sind, wenn die Absolventen genügend hohe Einkommen erzielen.
Solche bedingt rückzahlbare Kredite würden die Konkursgefahr wohl wesentlich schmälern im Vergleich zu einfachen Darlehen. Es könnte allerdings immer noch ungerecht erscheinen, dass Firmen in Lockdown-betroffenen Branchen dadurch mittelfrisig Gewinneinbussen zu gewahren hätten, von welchen nicht betroffene Firmen völlig verschont würden. Auch wäre es wichtig, dass die Rückzahlungen nicht den ganzen Gewinn wegfressen würden, da sonst Innovationsanreize beeinträchtigt würden.

Gewinnbedingt rückzahlbare Darlehen scheinen besonders sinnvoll für Firmen in Sektoren mit relativ tiefer Wettbewerbsintensität und somit hohen Gewinnmargen. Staatliche Hilfen an Firmen, die in Folgejahren grosse Gewinne und Boni ausschütten, wären trotz aller theoretischen Argumente für Gleichbehandlung politisch schwer vertretbar.

Ähnlich verhält es sich für Firmen, welche in Branchen operieren, wo globale Risiken zum täglichen Brot gehören, und so auch in den Gewinnmargen einkalkuliert werden sollten. Dies ist zum Beispiel in der Luftfahrt und Reisebranche der Fall, wo regelmässig Ereignisse wie 9/11, die Subprime-Krise, isländische Vulkane, SARS, etc. zu temporären Einbussen führen, und so quasi zum Geschäftsalltag gehören. Da die Corona-Pandemie in ihrer Wucht und Ausdehnung jedoch kaum vorhersehbar war, scheint auch für diese Sektoren eine gewisse staatliche Unterstützung gerechtfertigt.

Wie könnte eine praktikable Regel für „Corona-Darlehen“ aussehen? A-fonds-perdu-Kredite könnten beispielsweise denjenigen Sektoren vorbehalten bleiben, die Einnahmeausfälle während des Lockdown nicht oder nur sehr beschränkt durch aufgeschobene Nachfrage wettmachen können – man denke an die Gastronomie, persönliche Dienstleistungen oder Floristen. Andere Sektoren, wie zum Beispiel Möbelhäuser oder Baufirmen, haben grösseres Nachholpotenzial nach der Krise, womit gewinnbedingt oder gar voll rückzalbahre Darlehen dort sinnvoller sein könnten. Wichtig wäre, diese branchenspezifischen Kriterien möglichst rasch zu erarbeiten und zu publizieren, um die finanzielle Ungewissheit der kreditnehmenden Firmen auf ein Minimum zu beschränken. Für die Verzinsung könnte problemlos das bestehende Modell übernommen werden, mit Zinsätzen von 0% für kleine und 0.5% für grosse Kredite.

Whatever it takes

Aus Effizienz- wie auch Gerechtigkeitsüberlegungen empfehlen wir also eine grosszügige staatliche Kompensation der Umsatzrückgänge infolge des Lockdown. Wie gross sollte der Gesamtumfang dieser Zahlungen sein? In den berühmten Worten von Mario Draghi: Whatever it takes (was auch immer es braucht). Die Schweiz hat eine international beneidenswert tiefe Staatsverschuldung, welche gegenwärtig gar negativ verzinst ist. Auch eine Ausdehnung der Bundesverschuldung um einen dreistelligen Milliardenbetrag würde unsere Staatfinanzen nicht aus dem Lot bringen.

Es ist effizienter und gerechter, die Corona-Schulden im Bundeshaushalt mit demokratischer Kontrolle zu verwalten, als sie vom Virus zufallsverteilt der Privatwirtschaft aufzubürden.