Steuerbefreiung des Existenzminimums?

Wer zu einem kleinen Lohn arbeitet, hat oft weniger verfügbares Einkommen als ein Sozialhilfebezüger. In vielen Kantonen gibt es substantielle Schwelleneffekte beim Ausstieg aus der Sozialhilfe. Genau so wie dem Arbeiter mit bescheidenem Lohn, geht es einer Rentnerin mit einer kleinen BVG Rente. Unter Umständen bleibt ihr weniger als ihrer Kollegin, deren AHV Rente durch Ergänzungsleistungen aufgebessert wird. Grund ist in beiden Fällen, dass Arbeitseinkommen und Rente (aufgeschobenes Arbeitseinkommen sozusagen) besteuert werden, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe jedoch nicht.

Die steuerliche Ungleichbehandlung lässt sich nicht rechtfertigen. Sie führt zudem zu krassen Fehlanreizen. Es lohnt sich im Falle von Sozialhilfe nicht, zu arbeiten. Die Rentnerin fährt besser, wenn sie sich ihr Alterskapital aus der beruflichen Vorsorge auszahlen lässt. Wenn es aufgebraucht ist, kann sie Ergänzungsleistungen beziehen (Mehr dazu hier).

Bedarfsleistungen dürften steuerlich nicht mehr privilegiert werden. Die Frage ist, wie dies in der Praxis umzusetzen wäre. Ein erster Vorschlag wäre, alle Einkommen – also insbesondere auch Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen genau gleich wie Erwerbseinkommen zu besteuern. In diesem Fall bleibt den Bedürftigen weniger. Gleichzeitig käme es wohl unweigerlich zu einem Druck, die Bedarfsleistungen als Kompensation zu erhöhen. Die zweite Idee ist eine weitgehende Befreiung des Existenzminimums von den Einkommenssteuern.

Gegen den zweiten Vorschlag – eine Steuerbefreiung des Existenzminimums – regt sich vor allem Widerstand aus bürgerlichen Kreisen. Auch das Bundesgericht meinte vor einiger Zeit: Aus Art. 4 BV (Existenzsicherung) könne nicht abgeleitet werden, dass „ein bestimmter Betrag in der Höhe eines irgendwie definierten Existenzminimums von vornherein steuerfrei belassen werden könnte.“ Die Besteuerung aller Einwohner sei wichtig, damit sich auch wirklich alle bewusst seien, dass die Leistungen des Staates nicht gratis zu haben seien. Oder wie es das Bundesgericht ausdrückt: „Aus dem aus Art. 4 BV hergeleiteten Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung kann auch gefolgert werden, dass alle Einwohner entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit einen – wenn auch unter Umständen bloss symbolischen – Beitrag an die staatlichen Lasten zu leisten haben.“

Ich glaube dennoch, dass die weitgehende Steuerbefreiung des Existenzminimums aus folgenden Gründen richtig wäre:

1)   Bereits heute beteiligen sich über die Mehrwertsteuer und Gebühren auch die Ärmeren an den staatlichen Lasten.

2)   Das Argument, eine Einkommenssteuer auf geringen Einkommen erhöhe das Bewusstsein über die Kosten der staatlichen Leistungen, kaufe ich nicht. Es mag sein, dass den meisten die Beteiligung an den Kosten via Mehrwertsteuern und Gebühren nicht bewusst ist. Viel offensichtlicher ist dies, wenn man eine Steuerrechnung erhält, die aufs Mal bezahlt werden muss. Ob es allerdings gescheiter ist, Einkommensteuern auch auf sehr kleinen Einkommen zu erheben und diese dann in Form von Subventionen wieder zurückzuerstatten, sei dahingestellt. Das Bewusstsein, dass die staatlichen Leistungen etwas kosten, wächst so kaum. Meiner Meinung leidet dadurch eher das Ansehen des Staates.

3)   Eine weitgehende Steuerbefreiung des Existenzminimums erzeugt weniger negative Arbeits- und Sparanreize. Das Dickicht von Steuern und einkommensabhängigen Subventionen  bestraft heute diejenigen am meisten, die sich aus eigener Kraft aus der Armut befreien wollen.

PS1: Nationalrat Paul Rechsteiner (SP St. Gallen) hat mich mit seiner Frage zur Steuerbefreiung des Existenzminimums (anlässlich einer Anhörung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates) zu diesem Batz-Eintrag angeregt.

PS2: Ein herzliches Dankeschön an meinen Mitarbeiter Lukas Schwank, der diesen Beitrag kritisch durchgelesen hat – er hätte wohl differenzierter argumentiert.

Wenn CEOs Töchter haben …

Hartnäckige Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau sind ökonomisch noch immer nicht voll erklärbar. Umso interessanter sind Erkenntnisse darüber, wie die Unterschiede allenfalls verschwinden könnten. Ernst Fehr schickt mir dazu eine Studie von Dahl, Dezsö und Ross über Dänemark. Die Fragestellung ist: Spielt es für die Lohnunterschiede eine Rolle, ob der Geschäftsführer des Unternehmens eine Tochter bekommt? Antwort: Es spielt. CEO Väter, denen Töchtern geboren werden, heben das Lohniveau der weiblichen Mirabeiterinnen um gut ein Prozent an (bei CEO Müttern ist der Effekt nicht vorhanden). Die Lohnerhöhung wiederholt sich abgeschwächt bei der Geburt weiterer Töchter. Besonders stark steigen die Frauenlöhne, wenn die Tochter das erste Kind des CEO ist. Allerdings steigt nur der Lohn gut ausgebildeter Frauen (mit denen ein CEO seine Töchter offenbar am ehesten identifizieren kann).

Klar ist auch, weshalb Ernst Fehr und ich faire Vorgesetzte sind: Wir haben beide zur Erstgeborenen eine Tochter geschenkt erhalten.

Jahrestag der flexiblen Wechselkurse

Inmitten der Währungsturbulenzen scheint es angebracht, heute des 23. Januars 1973 zu gedenken. An diesem Tag beschloss die Nationalbank nach Rücksprache mit dem Bundesrat, die Dollarkäufe zur Stützung der offiziellen Parität (Mittelkurs: CHF/USD = 3.84) vorübergehend einzustellen.

In Abwesenheit des erkrankten Präsidenten der Nationalbank kontaktierte der damalige Leiter des für den Devisenhandel zuständigen III. Departements (und spätere Präsident), Fritz Leutwyler, direkt den Finanzminister Nello Celio. (Für die Festlegung der Parität war der Bundesrat zuständig). Die beiden kamen überein, angesichts der angeschwollenen Kapitalzuflüsse und der damit verbundenen Ausdehnung der Geldmenge keine weiteren Dollars zu kaufen.

Aus der vorübergehenden Massnahme —  c’est le provisoire qui dure — wurde ein Dauerzustand. Dieser gibt der Nationalbank zwar die Kontrolle über die Geldmenge, nicht aber über die wirtschaftlichen Störungen aus dem Ausland. Sie ist daher seit 1973 zum Hochseilakt zwischen zu starkem Franken und zu grosser Geldschöpfung verurteilt.

Haben die Grossbanken noch Staatsgarantie?

Was meint eigentlich der Markt zur impliziten Staatsgarantie für Grossbanken? Besteht sie noch oder besteht sie nicht mehr? Eine mögliche Antwort liefern die Risikoprämien, welche die Banken und der Bund am Markt zahlen müssen. Zu diesem Zweck haben wir die Korrelation der Risikoprämien für die drei Paare UBS-CS, UBS-Bund und CS-Bund berechnet. (Die Korrelationen sind berechnet für ein rollendes 30-Tage-Fenster und aufgrund der Preise für 5-jährige Credit Default Swaps).

Die Resultate sind ersichtlich aus der Grafik:

  • Die beiden Grossbanken werden im Markt, was die Risiken betrifft, als siamesische Zwillinge wahrgenommen. Ihre Risikoprämien sind trotz unterschiedlicher Geschäftspolitik fast perfekt korreliert. Dies deutet darauf hin, dass sie nach wie vor als Too-big-to-fail gelten.
  • Die Risikoprämien von Bund einerseits und den beiden Grossbanken andererseits waren im Sommer 2010 noch hochkorreliert. Im Oktober fiel die Korrelation — vorübergehend sogar in den negativen Bereich. Es scheint, als ob die Publikation des Expertenberichts Siegenthaler die Befürchtungen, eine Grossbank könnte den Bund ins Verderben reissen, vorübergehend gebrochen hätte (zwischen den gelben Markierungen das 30-Tage-Fenster nach der Publikation).
  • Seit November scheinen die Märkte wieder unentschlossen; vielleicht warten sie ab, was das Parlament aus dem Expertenbericht machen wird.

Die unangenehmen Folgen der Tiefsteuerpolitik

In einem Artikel im heutigen St. Galler Tagblatt argumentiert Professor Gebhard Kirchgässner von der Universität St. Gallen, dass die sich verschärfende Budgetsituation einiger Kantone die Folge einer Tiefsteuerpolitik ist. Die St. Galler Regierung hat jüngst ein Sparprogramm vorgelegt aufgrund eines prognostizierten Defizits. Dieses gründet wesentlich auf der letztjährigen Revision des Steuergesetzes.

Woher die Batzen kommen

Seit gestern fällt unseren Lesern auf, dass der Batzen oben rechts täglich ändert. Anstelle des Zürcher Batzens kommen jetzt auch Berner, Waadtländer und andere Batzen zum Zuge. Die wechselnden Batzen kommen alle aus dem Money Museum. Wir danken dem Museum und seinem Gründer, Herrn Dr. phil. Jürg Conzett, ganz herzlich für die Genehmigung, die Batzen benützen zu dürfen.

Wer nicht nur Batzen, sondern auch Lydische Stater, Athenische Tetradrachmen oder Venezianische Zecchini sehen möchte, begibt sich auf die virtuelle Tour oder gleich direkt an die Hadlaubstrasse in Zürich (näheres hier). Wetten, dass die Geldgeschichte auch ein Licht auf die gegenwärtigen Währungsturbulenzen wirft?

Könnte sich eine schweizweite Abschaffung der Pauschalsteuer lohnen?

Bisher ging ich davon aus, dass sich die Pauschalsteuer für den Schweizer Fiskus bezahlt macht. Seit ich die ersten offiziellen Daten über die Wegzüge nach der Abschaffung dieser Steuer in Zürich gesehen habe, bin ich mir der Ergiebigkeit dieses Instrumentes nicht mehr ganz so sicher.

Von den 201 vor der Abstimmung von Februar 2009 in Zürich ansässigen Pauschalbesteuerten sind deren 92 bis Ende 2010 weggezogen. Das entspricht einer Abwanderungsquote von 46% (=92/201). Diese Zahl wiederspiegelt eine beträchtliche Mobilität der betroffenen Haushalte. Allerdings sind 54% der Ex-Pauschalbesteuerten nicht umgezogen und dürften nunmehr stärker zur Kasse gebeten werden. Unter dem Strich könnte der Zürcher Fiskus von der Abschaffung der Pauschalsteuer somit durchaus profitieren. Für eine negative Gesamtwirkung auf die Steuereinnahmen wäre gemäss meiner (zugegebenermassen groben) Schätzung nämlich eine Abwanderungsquote von mindestens zwei Dritteln notwendig.

Ähnlich interessant wie die Zahl der abgewanderten Steuerzahler ist deren Aufteilung nach Destinationen: Von den 92 Wegzüglern sind 26 ins Ausland gezogen, und 66 haben sich in anderen Kantonen angemeldet. Die Abwanderungsquote aus der Schweiz beträgt also lediglich 13% (=26/201). Stellen wir uns nun vor, die Pauschalsteuer wäre landesweit abgeschafft worden. Von den 66 in andere Kantone umgezogenen Steuerzahlern hätten sich in dem Fall wohl ebenfalls einige ins Ausland abgesetzt. Aber ziemlich sicher nicht alle – die Schweiz hat schliesslich auch noch andere Vorzüge. So liefern uns die in Zürich beobachteten Wegzüge eine Bandbreite für die zu erwartende Abwanderungsquote bei einer schweizweiten Abschaffung der Pauschalsteuer: Minimum 13%, Maximum 46%, Mittelwert 30%.

Gehen wir also davon aus, eine schweizweite Abschaffung der Pauschalsteuer würde unserem Land ein Drittel weniger derartige Steuerzahler bescheren. Gemäss meiner simplen Schätzung, wonach eine Abschaffung der Pauschalsteuer erst ab einer Abwanderungsquote von zwei Dritteln negativ zu Buche schlägt, würde sich eine generelle Abschaffung der Pauschalsteuer somit – zumindest aus Sicht der Steuereinnahmen – lohnen.

Diese Rechnung stellt die Einträglichkeit der Pauschalsteuer in Frage. Sie ist jedoch einer ganzen Reihe von Ungenauigkeiten unterworfen. So könnten die neuen Zahlen aus Zürich die wahre Abwanderungsquote entweder überschätzen (denn einige Wegzüger dürften aus anderen Motiven umgezogen sein) oder unterschätzen (falls gewisse Steuerzahler mit dem Wegzug noch abwarten). Meine Rechnung könnte den Nettozuwachs der Steuereinnahmen zudem aus drei Gründen überschätzen: erstens, da die Anreize zum Wegzug am stärksten sind für die Allerreichsten; zweitens, da die Erfassung der weltweiten Einkommen der verbleibenden Haushalte für die Steuerbehörden schwierig wird; und drittens, da potenzielle Zuzüger in der längeren Frist steuerempfindlicher sein dürften als potenzielle Wegzüger. Andererseits werden durch Wegzüge von Ex-Pauschalbesteuerten attraktive Wohnlagen frei für andere lukrative ausländische wie inländische Steuerzahler, was sich positiv auf die Steuereinnahmen auswirkt.

Es besteht also noch geraumes Unwissen. In ein paar Monaten dürfte der „Testfall Zürich“ jedoch zusätzliche Anhaltspunkte liefern. Zahlen über die Auswirkungen der Pauschalsteuerabschaffung auf die Steuereinnahmen (d.h. nicht nur auf die Anzahl der Wegzüge) werden nämlich vorliegen, sobald die Steuererklärungen fürs Jahr 2010 abschliessend behandelt sind. Ich bin weiterhin gespannt.

Sonderwechselkurse für Exporteure?

Die Exporteure leiden unter dem starken Franken. Sollen SNB und Politik den betroffenen Firmen deshalb unter die Arme greifen? Und wenn ja, wie? Daniel Lampart vom Gewerkschaftsbund, Mitglied des Bankrats der SNB wie die Autorin dieses Beitrags, macht einen Vorschlag: Den Exporteuren seien Sonder-Wechselkurse anzubieten. Nicht überraschend freuen sich auch Firmenvertreter über die Empfehlung.

Was auf den ersten Blick einleuchtend scheint, hat Tücken, um es einmal milde auszudrücken. Die Exporteure sind nämlich in unterschiedlichem Mass vom hohen Franken betroffen. Die einen stark, weil sie keine Vorleistungen aus dem Ausland beziehen. Die anderen wenig, weil sie einen Grossteil ihrer Vorleistungen – dank tiefem Eurokurs billig – aus dem Euro oder Dollarraum beziehen. Profitieren alle Exporteure gleichermassen von einem Sonderwechselkurs, so kommt dies einer massiven und ungerechtfertigten Subventionierung der letzteren Gruppe gleich.

Konsequenterweise müsste man auch die dank tiefem Eurokurs zu billigen Importe mit einem Zoll belegen. Erst ein System mit Subventionen für Exporte und einer Besteuerung der Importe könnte den unterschiedlichen Produktionsstrukturen der Exporteure wenigstens halbwegs gerecht werden. Doch wer bestimmt dann den „richtigen“ Wechselkurs aufgrund dessen die Höhe der Subventionen und Zölle bestimmt wird? Der Bundesrat? Die SNB, die das aus guten Gründen noch nie gemacht hat?

Das vorgeschlagene Instrument ist übrigens nicht einmal neu. Die SNB bot gewissen Industriezweigen in den 70-er Jahren sogenannte Devisenbezugsrechte an (siehe Festschrift der SNB, Seiten 281 und folgende). Im Gegensatz zu heute gab es damals allerdings nur beschränkte Möglichkeiten, den Wechselkurs über den Markt abzusichern . Mit administrierten Preisen – wie den vorgeschlagenen Sonderwechselkursen, die nicht den Marktkursen entsprechen – lässt sich übrigens prima spekulieren. Es ist anzunehmen, dass dies bereits in den 70-er Jahren passiert ist. So steht in der Festschrift (Seite 283): „Die Absicherungsmöglichkeiten gegen Wechselkursschwankungen, die die Nationalbank bestimmten Exportzweigen offerierte, führten im Zusammenhang mit den Währungsturbulenzen von 1978 zu Anschlussbegehren anderer Branchen. Die Notenbank war jedoch nicht in der Lage, darauf einzutreten, da dies eine eigentliche Trennung des Devisenmarktes in einen kommerziellen und einen finanziellen Sektor nach sich gezogen hätte. Eine generelle Regelung kam somit nur auf der Grundlage eines marktkonformen Vorgehens in Frage, zumal verschiedene Fälle von Missbräuchen es gleichfalls als wünschenswert erscheinen liessen, spezielle Vergünstigungen einzustellen.“

Letztlich stellt sich die Frage, wer denn diese überdimensionierte Giesskanne bezahlen soll? Die Steuerzahler, die damit unter Umständen auch nicht gerechtfertigte Subventionen und Strukturerhaltung berappen müssen? Die SNB? Dann könnte die Nationalbank aber ebenso gut und mit weniger Verzerrungen direkt intervenieren. Doch gerade mit Deviseninterventionen hat sich die SNB bei vielen Kritikern unbeliebt gemacht. Glaubt denn wirklich noch jemand, die bürokratischen, ungenauen und verzerrenden Sonder-Wechselkurse seien gratis zu haben?

PS 1: Daniel Lampart bezieht sich bei seinem Vorschlag zu Spezialwechselkursen für Exporteure auf einen Vorschlag des renommierten MIT Ökonomen Ricardo Caballero. Doch der Vergleich mit Caballeros „case for monitored and temporary dual exchange rates“ hinkt gewaltig. Caballero bezieht sich nur auf einen ganz speziellen Fall, nämlich Exportsubventionen „for those surplus emerging market economies that implement sharp nominal appreciations“ (sprich: China).

PS 2: Bei der Recherche gefunden: „Eine zeitlich befristete Gewährung eines Sonderwechselkurses für Schweizer Exporte in den Dollarraum wäre weder wirtschaftlich sinnvoll noch verfassungskonform. Der Bundesrat lehnt deshalb ein entsprechendes Postulat der SP-Fraktion ab.“ Pressemitteilung der Eidgenössischen Finanzverwaltung vom 11. Sep 2003. Hier der ganze Text.

SNB Gewinne verschüttet

Eigentlich wollte ich etwas über die Abhängigkeit der Kantone von der Ausschüttung der SNB Gewinne schreiben. Bei der Recherche bin ich auf einen Blog Beitrag von Markus Schneider gestossen, der die Geschichte der Ausschüttungen und die sich dadurch ergebenden Abhängigkeiten wunderbar beschreibt. Und da wir beim batz.ch nicht zu denen gehören, die bei anderen abschreiben (wie mit unseren Beiträgen schon geschehen), hier der Beitrag in voller Länge – Ehre, wem Ehre gebührt.

 Markus Schneiders Kommentar, mit dem passenden Titel „Robin Hoods Verrat“ ist übrigens schon über vier Jahre alt. Er wurde im Zusammenhang mit der KOSA Initiative geschrieben. Die damalige Forderung „Nationalbankgewinne für die AHV“ tönt aus heutiger Sicht ziemlich schräg. Waren damit auch negative Gewinne gemeint? Man stelle sich die Schlagzeile vor: Die AHV schiesst 30 Milliarden Franken in die SNB ein…