Titelökonomie 2

Urs Birchler

Vor gut einem Jahr fand Monika Bütler eine beeindruckende Auswahl von Titeln, unter denen man sich beim Internet-Kauf eines Wiener Konzertbillets anmelden kann. Heute registrierte ich mich für eine Konferenz an der Universität Cambridge. Und siehe da: Die Briten stehen den Österreichern in nichts nach — einige Titel wie „Sultan“ oder „Wing Commander“ schienen mir sogar besonders reizvoll. Hier die vollständige Liste:
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AHV: Studie oder Wunschdenken?

Urs Birchler

Seit Jahren warnen seriöse Ökonomen vor den Gefahren der demografischen Alterung für unsere Sozialwerke. Dazu braucht es keine überzüchteten Modelle: Die Verschlechterung im Verhältnis Erwerbsbevölkerung zu Gesamtbevölkerung lässt sich an den Fingern abzählen.

Neuerdings kommt mit den Vorschlägen von Bundesrat Berset — endlich — Bewegung auf. Auch Jungparteien haben vor dem Rentenklau durch die Alten langsam genug, wie der Tages-Anzeiger heute online berichtet.

Aber dann zitiert der TA eine offenbar neue Studie von niemand geringerem als Nationalrat Stéphane Rossini (SP, VS), Professor an der Fachhochschule für Sozialarbeit in Lausanne und gemäss seiner homepage künftiger Nationalratspräsident ab Dezember 2014 (wurden die früher nicht jeweils vom Parlament gewählt?). Die Studie ist so neu, dass sie auf dem Internet noch nicht auffindbar ist (relevante Forschungsergebnisse werden heutzutage nicht mehr in trockenen Fachzeitschriften, sondern in süffig formulierten Tageszeitungen veröffentlicht). Drum kann ich nicht beurteilen, inwiefern das folgende Ergebnis der Studie oder dem Wunsch der TA-Redaktion entspringt:

Nicht die demografische Entwicklung bedrohe Sozialversicherungen wie die AHV, sondern der Verlust des kollektiven Wissens über das Solidaritätsprinzip unserer Sozialsysteme.

Klartext: Wenn die Jungen nur bereit sind auf alles zu verzichten, ist es kein Problem, dass sie bald für drei Alte und einen halben Pflegefall werden schuften müssen. Dass sie dies partout nicht mehr wollen, liege — so die Studie gemäss TA — im übrigen daran, dass in den Schulen mehr Selbstverantwortung als Solidarität unterrichtet werde. Das wäre zwar endlich eine gute Nachricht. Es gibt aber eine einfachere Erklärung: Der Glanz der Solidarität verblasst eben gerade, weil sich die älteren Generationen mit ihrer Weigerung zur Rentenreform eklatant unsolidarisch verhalten. Drum mein Verdacht: Die Jungen wissen nicht zuwenig über die Sozialsysteme. Sie wissen eher zuviel. Mindestens den Unterschied zwischen Selbstverantwortung und Selbstbedienung haben sie gesehen und — endlich! — kapiert.

Bankensanierung: EU übernimmt Schweizer Recht

Urs Birchler

Wie die Presse berichtet, haben sich die EU-Finanzminister auf ein „bail-in“-System der Bankenabwicklung geeinigt: Bei der Sanierung einer maroden Bank sollen zuerst die Aktionäre, dann die unversicherten Gläubiger (und erst zuallerletzt die Steuerzahler) die Verluste tragen. Die versicherten Einlagen hingegen sind garantiert.

Damit übernimmt die EU eine Systemarchitektur, die in der Schweiz im Kern seit 2003 in Kraft ist und im Zuge der Finanzkrise noch präzisiert wurde. Wer weiss, wird die EU früher oder später auch das schweizerische Konkursprivileg für versicherte Bankeinlagen übernehmen, da ohne dieses die Versicherung viel zu riskant ist.

Gute Nachricht also für Europa (und schlechte Nachricht für Bankaktionäre und -Gläubiger in einigen Ländern). Allerdings: Die Blaupause muss erst noch in Kraft treten und national umgesetzt werden. Und bei der Umsetzung muss die Architektur nicht nur im Grossen stimmen, sondern auch in den Details. Beispielsweise muss verhindert werden, dass Banken die Schulden, die für den Bail-in vorgesehen sind, nicht einfach durch Pfand sicheren, wodurch das Konzept unterlaufen würde.

Gute Nachricht auch für jene Kritiker, die meinen, die Ökonomen seien bestenfalls unnütz: Das Konzept des Bail-in wurde entwickelt von Ökonomen wie Oliver Hart oder Lucian Bebchuck und später unterstützt von den Mitgliedern der Squam Lake Group.

Dazu noch eine Reminiszenz: In den späten 1990er Jahren organisierte ich ein gemeinsames SNB/EBK(FINMA)-Seminar zur Insolvenzbehebung mit Oliver Hart. Seine Vorschläge stiessen (ausser bei militanten Ökonomen) auf solide Skepsis: „Man kann doch eine insolvente Bank gar nicht sanieren!“ Man kann, und im Bankengesetz Version 2003 war das Konzept schüchtern umgesetzt. Stolz schrieb ich an Oliver Hart: „We did it!“ Doch liess ihn dies völlig kalt; er war längst zu neuen intellektuellen Ufern aufgebrochen.

So ist es mit dem Brückenschlag zwischen Theorie und Praxis: Die Praxis-Nachhut hinkt irgendwo hinterher, die Theorie-Vorhut ist bereits fast ausser Hörweite voraus, und der weltverbessernde Brückenbauer steht dumm dazwischen. Bis dann Jahre und Jahrzehnt später plötzlich alles aussieht, als wär’s schon immer klar gewesen.

Kassandra Helvetica

Urs Birchler

Kassandra erhielt von Apollo die Gabe der Weissagung, aber (weil sie sich von ihm nicht verführen liess) auch den Fluch, dass sie nie Gehör finden sollte. An sie habe ich bei der Lektüre der Meldungen von diesem Wochenende dreimal gedacht:

  • Bundesanwalt Lauber fordert laut Presse eine „Superbehörde“, die früh vor Gefahren für den Finanzplatz warnen soll.
  • Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) warnt vor der Gefahr steigender Zinssätze, vor der miserablem Finanzlage der Staaten und vor den nach wie vor knappen Eigenmittelpolstern der Banken
  • Schweizer Grossbanken haben gemäss Stabilitätsbericht der SNB Kapitalpolster gemessen an der Bilanz von 2,3 Prozent.

Wie hängen die drei Meldungen zusammen? Bundesanwalt Lauber möchte eine Warnerin, die endlich einmal Klartext spricht. Nur: Wenn jemand Klartext spricht (wie seinerzeit Hans Bär), hört niemand zu (ehrlich gesagt: bei Jean Ziegler hatte auch ich stets Ohropax griffbereit). Jene Instanz, denen die Banken von Gesetzes wegen zuhören müssen, die FINMA, darf keinen Klartext sprechen, sonst endet sie in Teufels Küche. Und dann gibt es die Halb-Kassandras wie die BIZ und die SNB, deren hervorragende und diplomatische Berichte man mit viel Respekt liest, dann aber beiseite legt in der Hoffnung, es komme schon nicht alles so schlimm. Schliesslich die Anti-Kassandras (sie gibt es auch unter den Ökonomen), die lieber im Glanze Apollos stehen, statt den Menschen erfolglos auf die Nerven zu gehen.

Eine Instanz, die gleichzeitig so eingebettet ist, dass sie Vertrauen geniesst, und so unabhängig (auch mental), dass sie drohendes Unheil kompromisslos benennt — die müssten wir uns erst verdienen.

Ein neues Steuerdelikt

Urs Birchler

Wie die Presse berichtet, haben sich die Euro-Finanzminister auf direkte Hilfszahlungen an Banken aus dem Rettungsfonds geeinigt. 60 Milliarden Euro. Steuergelder.

Sogar Deutschland stimmt zu. Ausser Martenstein. Harald Martenstein hat im ZEITmagazin schon vor einigen Wochen seine Kolumne unter den Titel „Über ein ganz neues Steuerdelikt“ gestellt. Darin verurteilt er Steuerhinterziehung, hält aber gleichzeitig fest:

Ich finde, dass man auch das Delikt „Steuererschleichung“ unter Strafe stellen sollte … mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. … Wenn aber Steuern für Normalverdiener erhöht werden mit der Begründung, diese Menschen seien reich und es müsse endlich Gerechtigkeit herrschen in Deutschland, dann aber wird ein Teil des Geldes, statt an Obdachlose verteilt zu werden, für die Stützung von Großbanken verwendet, dann hilft nur noch Sicherungsverwahrung.

Ich bin für Steuerehrlichkeit. Sie darf aber keine Einbahnstraße sein.

Danke, Herr Martenstein.

Hängt die Totengräber!

Urs Birchler

Die heutige Weltwoche bezeichnet Aymo Brunetti, den Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Finanzplatzstrategie“ als Totengräber des Bankgeheimnisses. Die Weltwoche hat Recht: Die Arbeitsgruppe Brunetti (der ich selber angehöre) hat Vorschläge erarbeitet, die dem (Steuerhinterziehungs-)Bankgeheimnis für ausländisches Geld ein anständiges Begräbnis ermöglichen. Umgebracht allerdings haben es andere. Dem Bestattungsinstitut nun einen Mordprozess anhängen zu wollen, träfe daher die Falschen.

Die wahren Verdächtigen sind zahlreich. Zu ihnen gehören (nach gut-schweizerischem Brauch beim Ausland beginnend):

  • jene mutigen Bürger der DDR, die den kalten Krieg beendeten, wodurch die Schweiz aus ihrer Nische zwischen den Blöcken vertrieben wurde,
  • jene Partnerländer, denen die Finanzen entglitten sind und die vor Beschaffungsdelikten immer weniger zurückschrecken,
  • jene helvetischen Politiker, die nicht gemerkt haben, das die Schweiz langfristig nur existiert, wenn sie von den anderen Staaten netto als nützlich angesehen wird,
  • jene Banken, die zu spät gemerkt haben, dass das Bankgeheimnis — ursprünglich ein achtbares finanzielles Asyl — über die Jahrzehnte hinweg zum Geschäftsmodell Steuerhehlerei verkommen ist und dass der Finanzplatz Schweiz als Schmuddelecke keine Zukunft hat (Romney-Effekt, siehe unten).
  • jene Sonntagskolumnisten, die den Schutz des Bürgers vor dem Staat (der jedem freiheitlich Denkenden am Herzen liegen muss) verwechselt haben mit Schutz des Steuerdelinquenten vor seinen ehrlichen Mitbürgern (der uns etwas zu sehr am Portemonnaie lag),
  • wir alle, die gemeint haben, unsere schweizerische Rechtsauffassung (Steuerhinterziehung verdient Geheimnisschutz) de facto anderen Ländern auferlegen zu können — genau das, was uns an den USA so nervt.

Die Weltwoche hätte den Bericht Brunetti auch loben können. Erstens tastet er das inländische „Bankgeheimnis“ (genauer: die Grenzziehung zwischen Steuerhinerziehung und Betrug) nicht an. Zweitens soll sich die Schweiz international für einen Standard einsetzen, bei dem nicht unnötig Daten an andere Verwaltungsstellen oder an die Öffentlichkeit fliessen. Drittens und hauptsächlich: Etwas bessseres als die Strategie-Vorschläge der AG Brunetti ist offenkundig auch der Weltwoche nicht eingefallen. Aber eben: die stillschweigenden Komplimente sind meist die schönsten.
romney

Die moralisch-analytische Damenhandtasche

Urs Birchler

Durch einen Tweet von Alice Kohli June 18, 2013 stiess ich auf einen Artikel im Tages-Anzeiger über das Kleinkredit-Inserat mit der Handtasche.

HandtascheOriginal

Das Inserat kam mir bekannt vor, hatte ich es doch letzten Herbst im Kurs History of Economics and Banking verwendet — siehe Folie unten. Der Hintergrund: Das (von allen monotheistischen Religionen getragene) mittelalterliche Wucher(=Zins)-Verbot hatte für die ökonomische Analyse ein Gutes: Die Kirche musste den Beichtvätern Richtlinien geben, wann Zinsnehmen besonders verwerflich und wann es vielleicht entschuldbar war. Dies zwang zu Fragen wie: Warum ist jemand bereit, Zins zu zahlen? Warum leiht niemand Geld aus, ohne Entschädigung? Mein pädagogischer Hintergedanke: Je mehr jemand über solche Fragen nachdenkt, desto weniger wird er vorschnell moralisieren.

Ich hielt mich bezüglich Wucherverbot für abgeklärt — aber dann: die Schulden-Werbung mit der Handtasche. Die warf mich in Sekundenbruchteilen zurück ins innere Mittelalter: Durch die Blutbahn rauschte Moralin. „Das darf doch nicht wahr sein!“ war noch mein züchtigster Gedanke. Nur geht’s mir jetzt nicht besser als den Beichtvätern. Vielleicht ist es nicht immer gleich schlimm, jemanden zu einem Kredit zu verführen. Studienkredit zum Beispiel. Vielleicht sind auch wohlakzeptierte Kredite wie Hypotheken manchmal heikel. So zwingt uns die Moral stets zum Nachdenken und zur ökonomischen Analyse.

Die erwähnte Vorlesung ist meine Reaktion auf die oft unbefriedigende Diskussion über Ethik in der Wirtschaft. Die Studenten sollen verstehen, wie sich im Lauf der Geschichte ethische und analytische Fragen wie Wirt und Parasit gemeinsam entwickelt haben. Damit wir einander nicht die moralischen Handtaschen um die Ohren hauen müssen. [Die Vorlesung im kommenden Herbstsemester ist ausgebucht.]

Handtasche

[Der Titel diese Beitrags ist eine Widmung an Pipilotti Rist und ihren Vortrag von 1993 an der ETH zum Thema Die audiovisuelle Damenhandtasche]

Vor lauter Krippengezänk den Kindergarten vergessen

Monika Bütler

Meine zweitletzte NZZaS Kolumne, publiziert am 16. Juni 2013 unter dem Titel „Es stimmt etwas nicht mit der Betreuung unserer Kinder: Warum braucht eine Kinderkrippe viel mehr Personal als ein Kindergarten?“.

Schweizer Kinder machen zwischen vier und fünf Jahren einen phänomenalen Entwicklungssprung. Beim Eintritt in den Kindergarten brauchen sie nämlich viel weniger Betreuung als noch Wochen zuvor in der Krippe (oder KiTa, wie man heute sagen muss). In Zahlen: In der Krippe ist auf circa fünf Kinder eine Betreuerin vorgeschrieben. Im Kindergarten genügt eine Person auf 20 Kinder.

Der wirkliche Grund ist freilich weniger spektakulär. Während in den Kindergärten die kantonalen Bildungsdepartemente die Klassengrössen festlegen, werden für die Krippen meist die Empfehlungen des privaten Verbands KiTaS als verbindlich erklärt und durchgesetzt. Dieser hat in mehreren Kantonen auch bei der Ausarbeitung der Gesetzgebung mitgeholfen, sowie die Ausbildung zur Fachperson Kinderbetreuung mitentwickelt.

Nein, dies ist kein KiTaS-Bashing. Der Staat profitiert – und zwar freiwillig – vom Fachwissen privater Institutionen. Auch steht KiTaS mit seinen halbstaatlichen Aufgaben nicht alleine da. Die Richtlinien der ebenfalls privaten Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe Skos etwa gelten fast überall; an ihnen orientieren sich sogar die Gerichte. Branchenverbände unterschiedlichster Couleur beeinflussen die Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik des Landes.

Die Verflechtung von privaten Organisationen und dem politisch-administrativen System ist jedoch nicht unproblematisch. Erstens versuchen private Gruppen mit ihrem Wissensvorsprung, Marktprozesse zu ihren Gunsten zu regulieren. Als faktische Gesetzgeber machen sie der Politik Vorgaben, von denen sie direkt oder indirekt wieder profitieren. Kein Wunder gehen Regulierungsdichte und Ausbildungsanforderungen nur in eine Richtung: nach oben.

Zweitens drückt sich die Regierung durch die Übernahme privater Erlasse vor der Verantwortung. Mit Konsequenzen, die via Subventionen weit in die Finanzpolitik reichen. Die so ausgelagerten Entscheidungen entziehen sich oft der demokratischen Kontrolle.

Drittens verschleiern zahlreiche Outsourcings die wahre Regulierungsdichte im Lande. Wir Schweizer rühmen uns gerne eines schlanken Staates. Zählten wir alle externen marktbeschränkenden Regulierer zur zentralen Bürokratie, wäre unser Regulierungsapparat vielleicht gar nicht so viel kleiner wie der vielgescholtene Wasserkopf in Brüssel.

Nicht dass es in all den genannten Bereichen keine Regeln bräuchte. Zweifelhaft ist nur, ob die von privaten Verbänden ausgearbeiteten Richtlinien wirklich zu einem halbwegs optimalen Ergebnis führen. In der Kinderbetreuung haben wir – als seltenen Glücksfall – eine Vergleichsgrösse: Neben den privat regulierten Krippen gibt es mit den Kindergärten ähnliche, aber staatlich organisierte Institutionen. 

Und hier lässt das viermal höhere KiTa-Betreuungsverhältnis nur einen Schluss zu: Etwas stimmt hier nicht. Denn: Müsste die Grosszügigkeit in der Betreuung nicht eher umgekehrt sein? Immerhin ist der Kindergarten die erste Stufe unseres Bildungssystems, von welcher wirklich alle Kinder profitieren. Und von der wir, spätestens seit den Arbeiten des Nobelpreisträgers James Heckman, wissen, dass sie gerade für sozial benachteiligte Kinder die wichtigste ist. 

Die KiTas-Richtlinien umfassen ja nur den nicht-obligatorischen Bereich der Bildung, könnten man einwenden. Doch gerade dieser Bereich absorbiert viel politische Energie und enorme Steuermittel (weil eben die Regeln so streng sind). Viele benachteiligte Kinder kommen nie in den Genuss dieser Mittel. Sei es nur, weil deren Eltern nicht wissen, wie sie an einen subventionierten Krippenplatz kommen.

Traurig. Der Streit um die Finanzierung der personell so grosszügig zwangs-ausgestatteten Krippen lenkt ab von einer gesellschaftlich viel relevanteren Ausbildungslücke im Kindergarten. Auf den wundersamen spontanen Entwicklungssprung unserer vierjährigen Kinder warten wir nämlich vergeblich.

Automatischer Informationsaustausch

Urs Birchler

Es war mir eine Ehre, als Mitglied der Arbeitsgruppe Brunetti am Bericht und den Empfehlungen zur Finanzplatzstrategie mitarbeiten zu können. Es war mir ferner eine Ehre, den Inhalt der Diskussionen vertraulich zu behandeln. Und es war mir eine Freude, dass alle andern Mitglieder dies genauso hielten: Trotz sensitiver Thematik drang während der ganzen vier Monate kein Sterbenswörtchen an die Öffentlichkeit.

Kaum aber ist der Bericht (für die heutige Sitzung) an den Bundesrat verteilt, steht die Zusammenfassung auch schon in der Presse. Daher eine Präzisierung an die Adresse unserer Bundesbeamten und Beamtinnen: Das war mit dem automatischen Informationsaustausch nicht gemeint.