Ein neues Steuerdelikt

Urs Birchler

Wie die Presse berichtet, haben sich die Euro-Finanzminister auf direkte Hilfszahlungen an Banken aus dem Rettungsfonds geeinigt. 60 Milliarden Euro. Steuergelder.

Sogar Deutschland stimmt zu. Ausser Martenstein. Harald Martenstein hat im ZEITmagazin schon vor einigen Wochen seine Kolumne unter den Titel „Über ein ganz neues Steuerdelikt“ gestellt. Darin verurteilt er Steuerhinterziehung, hält aber gleichzeitig fest:

Ich finde, dass man auch das Delikt „Steuererschleichung“ unter Strafe stellen sollte … mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. … Wenn aber Steuern für Normalverdiener erhöht werden mit der Begründung, diese Menschen seien reich und es müsse endlich Gerechtigkeit herrschen in Deutschland, dann aber wird ein Teil des Geldes, statt an Obdachlose verteilt zu werden, für die Stützung von Großbanken verwendet, dann hilft nur noch Sicherungsverwahrung.

Ich bin für Steuerehrlichkeit. Sie darf aber keine Einbahnstraße sein.

Danke, Herr Martenstein.

Hängt die Totengräber!

Urs Birchler

Die heutige Weltwoche bezeichnet Aymo Brunetti, den Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Finanzplatzstrategie“ als Totengräber des Bankgeheimnisses. Die Weltwoche hat Recht: Die Arbeitsgruppe Brunetti (der ich selber angehöre) hat Vorschläge erarbeitet, die dem (Steuerhinterziehungs-)Bankgeheimnis für ausländisches Geld ein anständiges Begräbnis ermöglichen. Umgebracht allerdings haben es andere. Dem Bestattungsinstitut nun einen Mordprozess anhängen zu wollen, träfe daher die Falschen.

Die wahren Verdächtigen sind zahlreich. Zu ihnen gehören (nach gut-schweizerischem Brauch beim Ausland beginnend):

  • jene mutigen Bürger der DDR, die den kalten Krieg beendeten, wodurch die Schweiz aus ihrer Nische zwischen den Blöcken vertrieben wurde,
  • jene Partnerländer, denen die Finanzen entglitten sind und die vor Beschaffungsdelikten immer weniger zurückschrecken,
  • jene helvetischen Politiker, die nicht gemerkt haben, das die Schweiz langfristig nur existiert, wenn sie von den anderen Staaten netto als nützlich angesehen wird,
  • jene Banken, die zu spät gemerkt haben, dass das Bankgeheimnis — ursprünglich ein achtbares finanzielles Asyl — über die Jahrzehnte hinweg zum Geschäftsmodell Steuerhehlerei verkommen ist und dass der Finanzplatz Schweiz als Schmuddelecke keine Zukunft hat (Romney-Effekt, siehe unten).
  • jene Sonntagskolumnisten, die den Schutz des Bürgers vor dem Staat (der jedem freiheitlich Denkenden am Herzen liegen muss) verwechselt haben mit Schutz des Steuerdelinquenten vor seinen ehrlichen Mitbürgern (der uns etwas zu sehr am Portemonnaie lag),
  • wir alle, die gemeint haben, unsere schweizerische Rechtsauffassung (Steuerhinterziehung verdient Geheimnisschutz) de facto anderen Ländern auferlegen zu können — genau das, was uns an den USA so nervt.

Die Weltwoche hätte den Bericht Brunetti auch loben können. Erstens tastet er das inländische „Bankgeheimnis“ (genauer: die Grenzziehung zwischen Steuerhinerziehung und Betrug) nicht an. Zweitens soll sich die Schweiz international für einen Standard einsetzen, bei dem nicht unnötig Daten an andere Verwaltungsstellen oder an die Öffentlichkeit fliessen. Drittens und hauptsächlich: Etwas bessseres als die Strategie-Vorschläge der AG Brunetti ist offenkundig auch der Weltwoche nicht eingefallen. Aber eben: die stillschweigenden Komplimente sind meist die schönsten.
romney

Die moralisch-analytische Damenhandtasche

Urs Birchler

Durch einen Tweet von Alice Kohli June 18, 2013 stiess ich auf einen Artikel im Tages-Anzeiger über das Kleinkredit-Inserat mit der Handtasche.

HandtascheOriginal

Das Inserat kam mir bekannt vor, hatte ich es doch letzten Herbst im Kurs History of Economics and Banking verwendet — siehe Folie unten. Der Hintergrund: Das (von allen monotheistischen Religionen getragene) mittelalterliche Wucher(=Zins)-Verbot hatte für die ökonomische Analyse ein Gutes: Die Kirche musste den Beichtvätern Richtlinien geben, wann Zinsnehmen besonders verwerflich und wann es vielleicht entschuldbar war. Dies zwang zu Fragen wie: Warum ist jemand bereit, Zins zu zahlen? Warum leiht niemand Geld aus, ohne Entschädigung? Mein pädagogischer Hintergedanke: Je mehr jemand über solche Fragen nachdenkt, desto weniger wird er vorschnell moralisieren.

Ich hielt mich bezüglich Wucherverbot für abgeklärt — aber dann: die Schulden-Werbung mit der Handtasche. Die warf mich in Sekundenbruchteilen zurück ins innere Mittelalter: Durch die Blutbahn rauschte Moralin. „Das darf doch nicht wahr sein!“ war noch mein züchtigster Gedanke. Nur geht’s mir jetzt nicht besser als den Beichtvätern. Vielleicht ist es nicht immer gleich schlimm, jemanden zu einem Kredit zu verführen. Studienkredit zum Beispiel. Vielleicht sind auch wohlakzeptierte Kredite wie Hypotheken manchmal heikel. So zwingt uns die Moral stets zum Nachdenken und zur ökonomischen Analyse.

Die erwähnte Vorlesung ist meine Reaktion auf die oft unbefriedigende Diskussion über Ethik in der Wirtschaft. Die Studenten sollen verstehen, wie sich im Lauf der Geschichte ethische und analytische Fragen wie Wirt und Parasit gemeinsam entwickelt haben. Damit wir einander nicht die moralischen Handtaschen um die Ohren hauen müssen. [Die Vorlesung im kommenden Herbstsemester ist ausgebucht.]

Handtasche

[Der Titel diese Beitrags ist eine Widmung an Pipilotti Rist und ihren Vortrag von 1993 an der ETH zum Thema Die audiovisuelle Damenhandtasche]

Vor lauter Krippengezänk den Kindergarten vergessen

Monika Bütler

Meine zweitletzte NZZaS Kolumne, publiziert am 16. Juni 2013 unter dem Titel „Es stimmt etwas nicht mit der Betreuung unserer Kinder: Warum braucht eine Kinderkrippe viel mehr Personal als ein Kindergarten?“.

Schweizer Kinder machen zwischen vier und fünf Jahren einen phänomenalen Entwicklungssprung. Beim Eintritt in den Kindergarten brauchen sie nämlich viel weniger Betreuung als noch Wochen zuvor in der Krippe (oder KiTa, wie man heute sagen muss). In Zahlen: In der Krippe ist auf circa fünf Kinder eine Betreuerin vorgeschrieben. Im Kindergarten genügt eine Person auf 20 Kinder.

Der wirkliche Grund ist freilich weniger spektakulär. Während in den Kindergärten die kantonalen Bildungsdepartemente die Klassengrössen festlegen, werden für die Krippen meist die Empfehlungen des privaten Verbands KiTaS als verbindlich erklärt und durchgesetzt. Dieser hat in mehreren Kantonen auch bei der Ausarbeitung der Gesetzgebung mitgeholfen, sowie die Ausbildung zur Fachperson Kinderbetreuung mitentwickelt.

Nein, dies ist kein KiTaS-Bashing. Der Staat profitiert – und zwar freiwillig – vom Fachwissen privater Institutionen. Auch steht KiTaS mit seinen halbstaatlichen Aufgaben nicht alleine da. Die Richtlinien der ebenfalls privaten Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe Skos etwa gelten fast überall; an ihnen orientieren sich sogar die Gerichte. Branchenverbände unterschiedlichster Couleur beeinflussen die Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik des Landes.

Die Verflechtung von privaten Organisationen und dem politisch-administrativen System ist jedoch nicht unproblematisch. Erstens versuchen private Gruppen mit ihrem Wissensvorsprung, Marktprozesse zu ihren Gunsten zu regulieren. Als faktische Gesetzgeber machen sie der Politik Vorgaben, von denen sie direkt oder indirekt wieder profitieren. Kein Wunder gehen Regulierungsdichte und Ausbildungsanforderungen nur in eine Richtung: nach oben.

Zweitens drückt sich die Regierung durch die Übernahme privater Erlasse vor der Verantwortung. Mit Konsequenzen, die via Subventionen weit in die Finanzpolitik reichen. Die so ausgelagerten Entscheidungen entziehen sich oft der demokratischen Kontrolle.

Drittens verschleiern zahlreiche Outsourcings die wahre Regulierungsdichte im Lande. Wir Schweizer rühmen uns gerne eines schlanken Staates. Zählten wir alle externen marktbeschränkenden Regulierer zur zentralen Bürokratie, wäre unser Regulierungsapparat vielleicht gar nicht so viel kleiner wie der vielgescholtene Wasserkopf in Brüssel.

Nicht dass es in all den genannten Bereichen keine Regeln bräuchte. Zweifelhaft ist nur, ob die von privaten Verbänden ausgearbeiteten Richtlinien wirklich zu einem halbwegs optimalen Ergebnis führen. In der Kinderbetreuung haben wir – als seltenen Glücksfall – eine Vergleichsgrösse: Neben den privat regulierten Krippen gibt es mit den Kindergärten ähnliche, aber staatlich organisierte Institutionen. 

Und hier lässt das viermal höhere KiTa-Betreuungsverhältnis nur einen Schluss zu: Etwas stimmt hier nicht. Denn: Müsste die Grosszügigkeit in der Betreuung nicht eher umgekehrt sein? Immerhin ist der Kindergarten die erste Stufe unseres Bildungssystems, von welcher wirklich alle Kinder profitieren. Und von der wir, spätestens seit den Arbeiten des Nobelpreisträgers James Heckman, wissen, dass sie gerade für sozial benachteiligte Kinder die wichtigste ist. 

Die KiTas-Richtlinien umfassen ja nur den nicht-obligatorischen Bereich der Bildung, könnten man einwenden. Doch gerade dieser Bereich absorbiert viel politische Energie und enorme Steuermittel (weil eben die Regeln so streng sind). Viele benachteiligte Kinder kommen nie in den Genuss dieser Mittel. Sei es nur, weil deren Eltern nicht wissen, wie sie an einen subventionierten Krippenplatz kommen.

Traurig. Der Streit um die Finanzierung der personell so grosszügig zwangs-ausgestatteten Krippen lenkt ab von einer gesellschaftlich viel relevanteren Ausbildungslücke im Kindergarten. Auf den wundersamen spontanen Entwicklungssprung unserer vierjährigen Kinder warten wir nämlich vergeblich.

Automatischer Informationsaustausch

Urs Birchler

Es war mir eine Ehre, als Mitglied der Arbeitsgruppe Brunetti am Bericht und den Empfehlungen zur Finanzplatzstrategie mitarbeiten zu können. Es war mir ferner eine Ehre, den Inhalt der Diskussionen vertraulich zu behandeln. Und es war mir eine Freude, dass alle andern Mitglieder dies genauso hielten: Trotz sensitiver Thematik drang während der ganzen vier Monate kein Sterbenswörtchen an die Öffentlichkeit.

Kaum aber ist der Bericht (für die heutige Sitzung) an den Bundesrat verteilt, steht die Zusammenfassung auch schon in der Presse. Daher eine Präzisierung an die Adresse unserer Bundesbeamten und Beamtinnen: Das war mit dem automatischen Informationsaustausch nicht gemeint.

Kantonal-Bank-Gross-Räte

Urs Birchler

Kürzlich haben wir Parteizugehörigkeit von KB-Bankräten in ZH un BS verglichen. Dabei sind Bankräte oft nicht nur Parteimitglieder, sondern sitzen gleichzeitig in den Kantonsparlamenten (sie kontrollieren also, salopp gesagt, sich selbst). Claudio Kuster hat in einem Tweet auf die entsprechende Statistik verlinkt. Kurzfassung: Basel (7) „führt“ vor Schaffhausen (4).

Bedingungsloses Grundeinkommen: Eine Absage

Monika Bütler

In den letzten Monaten habe ich dermassen viele Anfragen für eine Teilnahme an einer Diskussion zum BGE erhalten, dass ich mich entschlossen habe, meine Antwort aufzuschreiben. Spätere Anfrager erhalten einfach den Link.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr 

Herzlichen Dank für Ihre Einladung, im Rahmen der Veranstaltungsreihe V (Geld; neue Gesellschaftsmodelle; Neuordnung der sozialen Sicherung; …) mit Herrn H (Enno Schmidt; Daniel Häni; Oswald Sigg; …) über das bedingungslose Grundeinkommen BGE zu diskutieren.

Ich muss Ihnen aus drei Gründen absagen.

  1. Ich fühle mich nicht kompetent genug, auf der philosophischen Ebene über das BGE zu diskutieren. (Ich habe ausser zwei, drei Tweets ohnehin noch nie über das BGE geschrieben). Oft wird schon in den Ankündigungen zu Veranstaltungen zum BGE auf die Notwendigkeit eines neuen – natürlich viel besseren Menschenbilds – hingewiesen. Abgesehen davon, dass mir die Idee eines anderen Menschenbilds historisch vorbelastet scheint, stellt sich für mich auch ganz naiv die Frage,  wie ein solches herbeigeredet werden kann. Ich fühle mich allerdings nicht nur nicht kompetent genug, ich habe auch keine grosse Lust, im Abstrakten zu diskutieren. Ohne konkrete Vorschläge wer was wie finanzieren soll, kann man als Gegnerin des BGE nur verlieren. Auch wenn ich in der Zwischenzeit damit leben kann, als unsozial und neoliberal beschimpft zu werden, freiwillig tu ich mir das nicht an.
    (In Klammern: Auf einer philosophischen Ebene kann man auch aus liberaler Sicht für ein BGE eintreten. Easy. Man braucht ja nicht zu sagen, dass man darunter 1200 Franken pro Monat als Grundeinkommen, sowie den Ersatz und aller Sozialversicherungsleistungen versteht. Ich halte diese Attitüde für etwas frivol).
    Sie können eher wieder mit mir rechnen, wenn es weniger um die abstrakte Idee geht, sondern um die politische Diskussion und finanzpolitische Umsetzung.
  2. Meine Woche hat nur 7 Abende, meine Söhne gehen noch zur Schule. Abends arbeite ich nur ausser Haus, wenn ich muss (was immer noch häufig genug ist) oder ich meine Abwesenheit den Kindern (Einschub neu: und meinem Mann) erklären kann. Das kann ich in diesem Fall nicht.  Denn gerade die Verfechter des BGE preisen ihr Modell vollmundig an als Möglichkeit, mehr Zeit für die Familie zu haben. So werden Sie und vor allem meine potentiellen Gegenspieler dafür Verständnis haben müssen,  dass ich die Idee „mehr Zeit mit der Familie“ lieber direkt und privat finanziert umsetze.
  3. Ich mag es nicht,  vor allem als Frau eingeladen zu werden. Es gibt genügend männliche Kollegen, die viel kompetenter als ich über das BGE diskutieren können.  Es ist ja nicht mein Fehler, dass die meisten Initianten männlich sind. Vielleicht allerdings auch kein Zufall (siehe unten).

Sie fragen mich nach Alternativen (eine Frau). Meinen jungen Kolleginnen aus der Ökonomie kann ich nur abraten, sie können nur verlieren. Vielleicht kann ich ihnen dennoch etwas weiterhelfen. Es gibt nämlich zwei Aspekte des BGE, die in der aktuellen Diskussion oft vergessen gehen. Vielleicht finden sie in diesen Kreisen interessante Diskussionsteilnehmer(innen).

  • Wir haben in der Schweiz bereits ein Grundeinkommen, es ist einfach nicht bedingungslos. Doch solange selbst renitente und nicht kooperative Sozialhilfeempfänger Leistungen nahe der heute oft genannten Höhe des BGE erhalten, ist die Bedingungslosigkeit so weit nicht weg. AHV und IV Rentner und Rentnerinnen haben – für mich unbestritten – ein Anrecht auf ein Einkommen, welches um einiges höher liegt als alles, was als BGE finanzierbar wäre. Fragen sie doch jemanden aus dem Bundesamt für Sozialversicherungen oder aus den AHV/IV Stellen (besser noch: eine betroffene Person) wie sinnvoll eine Abschaffung dieser bedingten Leistungen wäre. Wenn ein grosser Teil der Sozialleistungen auch unter einem BGE bedingt ausbezahlt wird, entfällt ein wichtiger Vorteil des BGE.
  • Das BGE wird uns oft als Lösung des Problems der unbezahlten Betreuungsarbeit verkauft. Auf den zweiten Blick scheint mir dies nicht mehr so offensichtlich. Es geht dabei ja nicht primär um die Entschädigung der Betreuungsarbeit, sondern vor allem darum, wer sie macht. Mit einem BGE können wir uns weiter um diese Frage drücken – unter dem Vorwand die Arbeit werde ja entschädigt (was natürlich so überhaupt nicht stimmt, denn das Grundeinkommen erhält man bedingungslos). Wer die Betreuungsarbeit leistet, bleibt ein Machtspiel. Am Schluss werden sich wohl, faute de mieux, meist Frauen in die Betreuungsarbeit schicken, obwohl auch sie mit dem BGE „grösseres“ vorhatten. Wer soll denn die vielen pflegebedürftigen Senior(inn)en der Zukunft betreuen?  Die jungen gesunden und kreativen Männer,  die so vehement hinter der Idee des BGE stehen, werden es bestimmt nicht sein.
    Mein Tipp: Suchen Sie sich für das Panel eine interessante Feministin, die sich schon entsprechend geäussert hat. Sie haben damit erst noch das Problem Frau gelöst.

 So wünsche ich Ihnen einen spannenden Abend und grüsse Sie freundlich

 Monika Bütler

Wirtschaftswissenschaften für alle

Urs Birchler

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Unsere Kinder durften in der Schule Bücher bestellen. Und womit kommt unser 11-jähriger nach Hause? Zum gelinden Entsetzen der Ökonomen-Eltern mit einem Buch Economics! Von aussen sieht’s zwar nicht schlecht aus. Und auch nach ausführlicher Innenbesichtigung müssen wir zugeben: echt gut. Geeignet für Nicht-Ökonomen und Ökonominnen gleichermassen.

Einige Wochen später: Vortrag über eine berühmte Persönlichkeit (Mensch und Umwelt). Und wen wählt der Junior? Einstein? Falsch. Federer? Falsch! Julius Cäsar? Erratum! Viel einfacher: Milton Friedman. Den Namen hat er bestimmt nicht am Familientisch aufgeschnappt. Aber eigentlich hat er Recht: Was ist denn besser als free to choose?

Parteien im Kantonalbank-Bankrat: Basel versus Zürich

Urs Birchler

Ich bin Nationalrätin Leutenegger Oberholzer (@SusanneSlo) ein bisschen unhöflich vorbeigekommen. Sie schrieb bei Twitter „Kantonalbanken haben gefehlt. Verantwortung tragen sie dafür nicht. Ein gutes Vorbild für die Jugend.“ Ich fragte zurück: „Wieviele SP-Bankräte haben ZKB und BKB?“ Das war frech (ich bitte höflich um Entschuldigung) und faul: Ich hätte ja nachschauen können.

Bei der ZKB genügen drei Mausklicks, um Bankratsmitglieder samt Parteizuehörigkeit zu finden. Bei der Basler Kantonalbank findet man die Parteizugehörigkeit der Bankratsmitglieder, wie mich Claudio Kuster in einem Tweet vorgewarnt hatte, allerdings nur in Handarbeit. Nachstehend daher (damit die Basler am Tag nach der Meisterfeier nicht selber suchen müssen) die zusammengestellte Parteiliste der beiden Gremien. Die beiden gemeinsame Glückszahl 13 verteilt sich wie folgt auf die politischen Lager:

  1. ZKB: SVP+FDP (6), „Mitte“ (3), SP+Grüne (4)
  2. BKB: SVP+FDP (4), „Mitte“ (3), SP+Grüne+Alternativ (6)

Basler Kantonalbank

  • Andreas Albrecht (Präs.) (LDP)
  • Christine Keller (Vizepräs.) (SP)
  • Sebastian Frehner (SVP)
  • Jan Goepfert (SP)
  • Helmut Hersberger (FDP)
  • Markus Lehmann (CVP)
  • Ralph Lewin (SP)
  • Ernst Mutschler (FDP)
  • Hans Ulrich Scheidegger (Basta)
  • Karl Schweizer (SVP)
  • Jürg Stoecklin (Grüne)
  • Andreas Sturm (GLP)
  • Karoline Sutter Okomba (SP)

Zürcher Kantonalbank

  • Jörg Müller-Ganz (FDP) (Präs.)
  • János Blum (Vizepräs.) (SP)
  • Bruno Dobler (Vizepräs.) (SVP)
  • Alfred Binder (SVP)
  • Thomas Heilmann (Grüne)
  • Hans Kaufmann (SVP)
  • Peter Ruff (SVP)
  • Kurt Schreiber (EVP)
  • Anita Sigg (GLP)
  • Hans Sigg (Grüne)
  • Liliane Waldner (SP)
  • Rolf Walther (FDP)
  • Stefan Wirth (CVP)

Bankenplatz Schweiz: quo vadis?

Urs Birchler

Das Institut für Banking und Finance der Universität Zürich verliert einen der aufrechtesten und gradlinigsten Ökonomen der Schweiz. Drum am besten den Termin vormerken:

Abschiedsvorlesung Prof. Dr. Martin Janssen
Datum: Mittwoch, 12. Juni 2013
Thema: „Bankenplatz Schweiz: Quo vadis?“
Zeit: 18:15 Uhr
Ort: Aula (Raum KOL-G-201, Hauptgebäude der Universität Zürich, Rämistrasse 71, 8006 Zürich)

Aus der offiziellen Einladung:
Prof. Dr. Martin Janssen, Professor für Finanzmarktökonomie am Institut für
Banking & Finance (IBF) und bekannter Exponent des Schweizer Finanzplatzes,
wird Ende dieses Semesters nach 35 Jahren als Professor emeritiert. Neben
seiner Arbeit an der Universität Zürich gründete er 1985 das Beratungs- und
Software-Unternehmen Ecofin, welches massgeblich an der Entwicklung des
Swiss Market Index (SMI) beteiligt war. Martin Janssen ist Verfasser
mehrerer Bücher und Aufsätze im Bereich der Finanzmarktökonomie und zu
staatspolitischen Themen, sowie regelmässig Experte in verschiedensten Fach-
und Tageszeitschriften.