Wir, die AHV

Monika Bütler

(Zu Weihnachten eine kleine Liebeserklärung an die AHV, publiziert im Bulletin der Credit Suisse, 18. Dezember 2013)

Als meine Grossmutter, im Krieg mit drei kleinen Kindern verwitwet, 1948 das erste Mal eine bescheidene AHV Rente erhielt, weinte sie vor Erleichterung und Dankbarkeit. Dabei waren die rund 35 Franken pro Monat selbst für damalige Verhältnisse wenig, gerade einmal 7% des Medianeinkommens. Trotz Unterstützung ihrer Kinder lebte sie auch später in ärmlichen Verhältnissen, in einer kleinen dunklen Wohnung ohne richtige Heizung. Dennoch blieb sie zeit ihres Lebens sehr dankbar über ihre AHV Rente.

65 Jahre später: Die Schweizer Illustrierte portraitiert den „coolsten Rentner der Schweiz“, das frühere Ski-Idol Bernhard Russi, mit Jahrgang 1948 gleich alt wie die AHV. Zwischen meiner Grossmutter (die mit 66 Jahren als gebrechliche Frau starb) und dem topfitten Neurentner Russi liegen Welten. Auch zwischen der AHV von 1948 und der AHV von 2013 liegen Welten. Die Leistungen sind gemessen am Durchschnittslohn mehr als zweieinhalb mal höher als früher, sie wurden ergänzt durch eine obligatorische berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen. Seit der Einführung der AHV ist die verbleibende Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren um rund acht Jahre gestiegen – meist beschwerdefreie Jahre notabene. Den heutigen «Alten» geht es heute im Durchschnitt nicht nur finanziell viel besser als früher; sie sind auch gesünder und fühlen sich jünger. Nur zwei Sachen blieben unverändert: das AHV-Rentenalter liegt unverrückbar bei 65 Jahren – wie 1948. Und die AHV ist noch immer Teil der schweizerischen Identität.

Allerdings sind da auch noch die negativen Prognosen über die künftige Entwicklung der AHV. Selbst politische Kreise, die noch vor wenigen Jahren jede Finanzierungslücke der AHV bestritten haben, müssen inzwischen eingestehen, dass sich ohne Gegenmassnahmen bald ein grosses Loch in der Versicherungskasse auftut.

Die drohende Finanzierungskrise hat der Popularität der AHV noch keinen Abbruch getan. Kaum eine schweizerische Institution ist so beliebt und in allen Bevölkerungskreisen so stark verankert wie die AHV. Die AHV ist eine Erfolgsgeschichte: In relativ kurzer Zeit konnte damit die Armut im Alter praktisch ausgemerzt werden. Dies gilt insbesondere für die Witwenarmut, die selbst in Ländern wie den USA noch immer beobachtet werden kann. Die Versicherung verursachte seit ihrer Einführung keine Skandale. Sie arbeitet schnell, transparent und mit ausgesprochen tiefen Verwaltungskosten.

Die AHV, das sind wir. Das Geheimnis dieser Liebesbeziehung? Fast alle Einwohner der Schweiz tragen zur Finanzierung der AHV bei, fast alle profitieren einmal davon. Man muss – im Gegensatz zur IV – nicht streiten, ob jemand eine Rente beziehen darf. Das Alter kann zweifelsfrei und mit geringen Kosten festgestellt werden kann. «Scheinalte» gibt es nicht.

Die Stellung der AHV ist im internationalen Vergleich einzigartig.  Ihr Kürzel steht längst nicht nur für die Versicherung im Alter und beim Tod des Ernährers; es ist mittlerweile Synonym für Menschen ab 65. Während in anderen Ländern Senioren, „best agers“ oder „silver agers“ Rabatte gewährt werden, heisst es in der Schweiz beim Eingang ins Schwimmbad oder ins Museum schlicht und einfach: „Eintritt Erwachsene, Kinder & AHV…“. Sind die Züge an schönen Tagen voll, stöhnen die Pendler „die AHV ist unterwegs“, die wohl weltweit einzige reisende Sozialversicherung. Und unter den Ärger über fröhlich jassende Senioren mischt sich wohl auch etwas Neid.

Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass ausgerechnet eine Sozialversicherung so sehr zum Selbstbild der Schweiz gehört. Eine erste Vorlage zu einem AHV-Gesetz scheiterte nämlich 1931 in der Referendumsabstimmung: an der prekären Wirtschaftslage, konservativen Wirtschaftskreisen, den Jungen für die die Beiträge zu hoch waren, den Pensionskassen, die fürchteten vom Gesetz übergangen zu werden und den Kommunisten, denen die Leistungen zu bescheiden waren. Besonders interessant dabei: Bereits damals tat sich ein Röstigraben – ebenfalls schon fast ein Teil unserer Identität – auf, allerdings mit umgekehrtem Vorzeichen. Die Vorlage von 1931 traf nicht nur auf den Widerstand konservativer Landkantone sondern auch auf die Ablehnung welscher Kantone. In der Waadt erhielt der Vorschlag mit 24% Ja etwa gleich wenig Zustimmung wie in der Innerschweiz. (In Klammern bemerkt: Ausgerechnet der fosse du rösti, welcher heute für grosse Differenzen in Fragen zur Sozialpolitik steht, zeigt, dass die vermeintlichen Gräben vielleicht eher identitätsstiftende Folklore sind als Scheidungsgründe).

Dass die Identifikation mit der AHV so gross ist hat vielleicht mit einem weiteren Teil der schweizerischen Identität zu tun, der direkten Demokratie. Institutionen wie die Alterssicherung werden eben gerade nicht auf dem Reissbrett entworfen, sondern im politischen Prozess. Das Volk verfügt durch die direkte Demokratie sozusagen über ein Einzelpostenvetorecht, ein so genanntes «line item veto». Es ist gar nicht möglich, dem schweizerischen Souverän eine Reform der Alterssicherung als Teil eines Gesamtpaketes unterzujubeln. Jeder Bürger, jede Bürgerin ist gezwungen sich mit der Materie auseinanderzusetzen. Herausgekommen ist im Falle der AHV eine einfache und übersichtliche Lösung gegen Alters- und Witwenarmut. Es gibt im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern keine Sonderlösungen für Beamte und andere Bevölkerungsgruppen. So bleibt die Versicherung auch anpassungsfähig und schlank.

Von Partikularinteressen blieb die AHV dennoch nicht verschont. Beispiel: Die Änderungen im Rentenalter der Frauen durch die damals ausschliesslich männlichen, mehrheitlich mittelalterlichen und verheirateten Bundesparlamentier. Die Senkung des anfänglich ebenfalls auf 65 Jahre festgelegten Frauenrentenalters auf 62 Jahre wurde nicht nur mit der Existenzsicherung (Frauen haben tiefere Löhne) begründet, sondern auch damit, dass die Männer und ihre im Durchschnitt drei Jahre jüngeren Ehefrauen gemeinsam in Pension sollten gehen können.

Die hohe Verankerung in der Bevölkerung hat auch Nachteile: Sie hemmt notwendige Reformen, wenn aus lauter Liebe ungünstige demographische und wirtschaftliche Entwicklungen ausgeblendet werden. An Warnungen über drohende finanzielle Ungleichgewichte aufgrund der demographischen Entwicklung fehlte es nämlich nie; die SNB schrieb bereits 1957 von einer «zunehmenden Überalterung».  Nur wenn es gelingt, die an sich erfreuliche Zunahme der Lebenserwartung in der AHV zu berücksichtigen, bleibt die Versicherung auch in der Zukunft in weiten Kreisen der Bevölkerung verankert und beliebt.

Die AHV als Teil der schweizerischen Identität wackelt nämlich. Im Sorgenbarometer liegen die Probleme der Alterssicherung an dritter Stelle mit 29% Nennungen. Auf die Probe gestellt wird die Beziehung allerdings nicht nur durch das finanzielle Ungleichgewicht, sondern auch durch einen immer engeren Blick auf die eigenen Vorteile. So zeigt das Sorgenbarometer, dass in der Beurteilung der staatlichen Leistungen zwischen Innen- und Aussensicht eine beträchtliche Lücke klafft. 65% der Befragten geben zwar an, selber zu wenig vom Staat zu erhalten, doch sind nur 39% dieser Meinung, wenn es um die anderen geht; für 51% tut der Staat im Allgemeinen zu viel. Die Diskussion um die vermeintliche Heiratsstrafe in der AHV geht in dieselbe Richtung. Die bevorzugte Behandlung der Ehepaare wären der Beitragsphase wird dabei geflissentlich ausgeblendet.

Die Solidarität zwischen den Einkommensgruppen in den AHV ist riesig. Viele Erwerbstätige zahlen ein Vielfaches dessen ein, was sie später an Rente beziehen. Bei einem Einkommen von 500‘000 Franken werden der AHV, inklusive Arbeitgeberbeiträge, circa 42‘000 Franken pro Jahr geschuldet. Drei Viertel davon – also eine ganze maximale AHV Jahresrente – reine Steuern, die keinerlei Einfluss auf die Rentenhöhe haben.  Dass die Grossverdiener bis heute der AHV die Stange halten, ist nicht selbstverständlich. Dies könnte sich ändern, wenn von denen, die ohnehin schon sehr viel beitragen, noch mehr einfordert wird. Schon heute haben internationale Konzerne Mühe, ihren ausländischen Spitzenkräften zu erklären, weshalb sie auch auf dem nicht rentenbildenden Einkommen AHV Beiträge zu entrichten haben. Immerhin: Die Umverteilungsvorlagen 2013 brachten diese auch international aussergewöhnlich starke Solidarität wieder stärker ins Bewusstsein: Die Angst vor wegbrechenden AHV Einnahmen beunruhigt die Stimmbürger mehr – und ist demzufolge eher zu vermitteln – als negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Wie sagte doch der verstorbene Bundesrat Tschudi: „Die Reichen brauchen die AHV nicht, aber die AHV braucht die Reichen.“

Trotz aller – auch selbstgeäusserter – Kritik bleibt die AHV auch für die schreibende Wissenschaftlerin ein integraler Teil des schweizerischen Erfolgsmodells. Nicht nur weil mir die Dankbarkeit meiner Grossmutter für immer im Gedächtnis eingraviert ist.

Weltoffener Brief an die Hafenkranbehörde

Urs Birchler

Hikita

Hochverehrte Regierung der Stadt Zürich, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, geschätzte Miteinwohner!

Ein Hafenkran-Graben spaltet unsere Stadt. Seit der Reformation standen sich kaum je zwei derart unversöhnliche Lager gegenüber. Der Gemeinderat hat nun, wie die Presse meldet, für weitere 258’000 (von insgesamt notwendigen 600’000) Franken Oel ins Feuer gegossen.

Deshalb erlauben wir uns einen letzten Kompromissvorschlag!

Batz.ch hat einen Kran gefunden, der höchsten Zürcher Ansprüchen genügen würde. Es handelt sich um die Hikitia. Sie hat eine eigne Homepage und ist in der Wikipedia aufgeführt. In drei Jahren feiert sie ihren Neunzigsten und — sie braucht Geld.

Die Bildredaktion von Batz.ch hat sich den Kran vor Ort in Wellington, Neuseeland, angesehen (siehe Bild) und ist beeindruckt. Die Hikitia ist kein gewöhnlicher Kran, sondern ein Dampfkran und der letzte ihres Typs. Hikitia kommt von Maori für „to lift up“, auch im übertragenen Sinn von „nach Höherem streben“ (ka hikitia ist denn auch der Name eines Schulprogramms). Was gäbe es daher Passenderes für Zürich als die historische Begeisterung der Zürcher für Hafenkrane, Aufwärtsstreben (und Schulprogramme) in Form eines Beitrags von 600’000 Franken an die weiter Renovation der Hikitia zu bezeugen?

Der grösste Nachteil der Hikitia ist gleichzeitig ihr Vorteil: Sie käme nie bis zum Limmatquai. Dafür könnte sie (sie kam einst aus Schottland) für die Übergabe der Schenkungs-Urkunde zum exakten Gegenpunkt Zürichs auf der Weltkugel dampfen: Der Punkt (Koordinaten: 47,37 S; 171,46 W) liegt vor den neuseeländischen Chatham-Inseln. Das ist nicht irgendwo, sondern dort, wo das neue Millenium zum ersten Mal auf Festland traf! Die Chathams haben zahlreiche vorgelagerte kleine Inseln. Vielleicht würde sich der östlichste Fels — Neuseeländer sind ein dankbares Volk — in „Lady Mauch“-Rock umtaufen lassen oder wenigstens ein Blätz pazifischer Freihaltezone in „Uetli-Reserve“, womit die Sonne künftig in Zürich aufginge.

Die Übergabe der Schenkungsurkunde würde dann am Limmatquai live auf Grossleinwand übertragen, und die (um die Touristenattraktion geprellten) Gaststätten entlang des Limmatquai servieren als moderne Form der Milchsuppe Hikita-Eis.

Labor Schweiz: fiscalfederalism.ch

Marius Brülhart, Monika Bütler, Mario Jametti und Kurt Schmidheiny

Kein anderes Land ist institutionell und politisch so vielfältig wie die Schweiz. Ganz besonders ausgeprägt ist diese Vielfalt bei den öffentlichen Finanzen. Unsere 26 Kantone und gegen 2‘500 Gemeinden geniessen weltweit einmalige Freiheiten bei der Festlegung ihrer Steuern und der Verwendung ihrer Steuereinnahmen. Dieses dezentrale Staatsgebilde – wenn auch kein Allerheilmittel – ist fester Bestandteil des schweizerischen Selbstverständnisses und hat zweifelslos Anteil an der Stabilität und am wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes.

Für eine Untergattung der Spezies Mensch ist der helvetische Fiskalföderalismus zudem eine ganz besonders willkommene Bescherung: den empirischen Wirtschaftswissenschaftler (männlichen wie  weiblichen Geschlechts und – wie es sich für die Schweiz gehört – in allen Landesteilen vertreten). Nichts ist für den angewandten Forscher nämlich so wertvoll wie die Kombination von vielen und langen Datenreihen. Da die Schweiz schon seit geraumer Zeit in ziemlich unveränderter Form existiert, bietet sie im Prinzip lange Beobachtungshorizonte; und dank ihrer dezentralen Organisation offeriert sie potentiell eine grosse Zahl an Beobachtungseinheiten – ein ideales statistisches Labor also.

Der Haken an der dezentralen Organisation ist allerdings, dass wirtschaftspolitische Daten oft nur auf lokaler Ebene erhoben und aufgehoben werden. Um das „Labor Schweiz“ so richtig wissenschaftlich nutzen zu können, muss daher vieles an statistischem Rohmaterial erst in den Kantonen und Gemeinden eingesammelt werden. Eben diese Datensammlerei ist zentraler Bestandteil eines Nationalfondsprojektes, welches wir seit 2010 gemeinsam leiten.

Um die Früchte unserer Arbeit einem breiten Publikum zugänglich zu machen (und zur Feier der kürzlich vom Nationalfonds gewährten Projektverlängerung um weitere drei Jahre!), haben wir eine neue Internetseite eingerichtet: fiscalfederalism.ch. Dort werden wir unsere Forschungsergebnisse laufend publizieren und auch neues Datenmaterial ablegen.

Als Zückerli sei dem geneigten Batz-Leser schon einmal unsere gestaltbare Datenanimation empfohlen, mittels welcher die Entwicklung der kantonalen Steuerlandschaft seit 1996 nach Belieben dargestellt werden kann.

Verfolgen Sie zum Beispiel die Entwicklung des Kantons Schwyz hin zum Steuerparadies für Gutverdienende – hier ein Screenshot, auf fiscalfederalism.ch jedoch in dynamischer Ausführung zu geniessen.

 SZParadies

Alte Schule

Zum ersten Mal überhaupt äusserte unser Junior (ein 4. Klässler) heute morgen eine leise Kritik an einem Lehrer. Unser jüngerer Sohn begleitet mich momentan in meinem Sabbatical in Auckland, Neuseeland. Mit Neuseeland hat das Unbehagen allerdings nichts zu tun. Er war bisher begeistert von der Schule, seinen Kollegen und vor allem der Lehrerin, die sich immer an den Stärken der Kinder und nicht an deren Defiziten orientierte. Für die letzten Wochen unseres Aufenthalts erhielt er nun einen neuen Lehrer. Einen netten älteren Herrn, so meinte ich.

Mein Junior war etwas anderer Meinung. Superstreng und ungeduldig sei er, bei kleinster Unruhe würde er den Unterricht lange unterbrechen, er schimpfe, und so weiter. Und dann kursieren noch Gerüchte von seinen früheren Vertretungen in der Klasse. Ich kann und will dies alles nicht überprüfen, doch irgendwie erinnerten mich die Schilderungen meines Sohnes an meine eigene Schulzeit. Ständig tadelnde Lehrer (Männer und Frauen), fliegende Bücher und Kreidestifte, (ungerechte?) Strafen, offene Bevorzugungen von Schüler(inne)n.

Interessanterweise beklagen sich in Juniors Klasse gerade die Knaben über den neuen Lehrer. Müssten sie denn nicht froh sein, in der von Frauen dominierten Primarschulwelt endlich mal einer männlichen Autoritätsperson zu begegnen? Wenn man nämlich die schweizerischen Zeitungen liest, so scheint eines klar: An den – im Vergleich zu den Mädchen – schlechteren Leistungen der Knaben sind die weiblichen Lehrkräfte schuld.

Dass es die Knaben schwerer haben als die Mädchen in der Primarschule scheint mir (auch als Mutter zweier Knaben) unbestritten. Ich habe allerdings trotz aufwändiger Recherche noch keine Studie gefunden, die einen negativen Einfluss von Lehrerinnen auf die Leistungen der Jungs nachweisen würde. Falls überhaupt Effekte gezeigt wurden, war der Einfluss positiv. So zum Beispiel in der Studie von Escardíbul und Mora, bei der eine weibliche Lehrkraft zu einem besseren Testresultat in Mathematik führte – vor allem bei den Knaben. Dass die Verweiblichung des Lehrkörpers an den Problemen der Knaben schuld sein sollte, ist wohl genau so ein Mythos wie dass es früher (mit einer männlichen Lehrermehrheit) besser war.

Nur: Woran liegt es denn, dass weniger Knaben den Sprung ans Gymnasium schaffen? Knaben mehr Probleme in der Schule zu haben scheinen? Hier meine ganz persönlichen Beobachtungen ohne Anspruch auf Wissenschaftlichkeit.

Offenbar scheint es in der Schule nun üblich zu sein, dass bei der Notengebung nicht nur die Prüfungsleistungen berücksichtigt werden, sondern auch andere Aspekte wie Motivation, Sorgfalt und Anstrengung. Als ob Motivation, Sorgfalt und Anstrengung nicht schon einen direkten Einfluss auf die Prüfungsleistungen hätten. Wer also (vermeintlich) weniger motiviert ist, unsorgfältiger arbeitet oder sich nicht offensichtlich anzustrengen scheint, wird doppelt bestraft. Oder anders ausgedrückt: Zapplige Knaben und Mädchen (!) haben kleinere Chancen auf gute Noten. Solange diese Art der Beurteilung pädogischer Standard ist, spielt es gar keine Rolle, wer die Kinder unterrichtet. Im Sinne einer Selbstselektion wählen nämlich nur diejenigen jungen Menschen, ob Mann oder Frau, die Lehrerausbildung, die sich grundätzlich mit der gängigen Unterrichts- und Beurteilungsmethode identifizieren.

Mit der Erinnerung an meine eigene Schulzeit wurde mir allerdings noch ein anderer Grund für das Aufholen der Mädchen bewusst: Im Gegensatz zu früher werden die Mädchen von Eltern und Schule nicht mehr zurückgehalten, sondern genau so wie die Knaben aktiv gefördert. Also kein Bremsen des Ehrgeizes mehr (“sonst kriegst du keinen Mann”, “bringt nichts, du heiratest ja doch”), nicht mehr Häkeln und Stricken anstelle von Geometrie wie es bei mir noch teilweise der Fall war.

Es gibt wohl noch viele weitere Gründe für die unterschiedlichen Erfahrungen von Mädchen und Knaben in der Primarschule. Die frühe Selektion zum Beispiel. Auch dies ist hier ein Neuseeland – einem Spitenreiter bei den PISA Resultaten – anders.

Mein Junior hat sich auf dem langen Schulweg wieder abgeregt und freute sich am Schluss sogar auf den neuen Lehrer. Dass seine Mutter überhaupt nicht gerne zur Schule ging und kaum eine Gelegenheit ausliess, “krank” zu Hause zu bleiben, konnte er fast nicht glauben. Echt, Mama? fragte er immer wieder. Früher war eben nicht alles besser.

Professor Shylock

Urs Birchler

Die Bretter, die das Geld bedeuten. Die Theaterregisseurin Claudia Brier inszenierte in Baden-Baden die erste Folge einer Trilogie des Geldes. Und der Professor, angeheuert als Berater im Hintergrund, steht plötzlich auf der Bühne. Gottlob: Die Zeitungen sind ganz zufrieden mit mir. Die Kommentare (Schauspieltalent, Glücksgriff) klingen jedenfalls eine Spur generöser als jeweils meine „teaching evaluations“.

Eine Enttäuschung blieb mir gleichwohl nicht erspart: In der Probe trug ich meinen Shylock-Text in meinem besten Bühnendeutsch vor. Mit meinem Vorschlag, den Wucherer doch besser mit Schweizer Akzent zu geben, stiess ich auf Begeisterung. „Ja, genau so, wie Du ihn eben vorgetragen hast!“ Ich gab dann kleinlaut doch noch eine Probe mit Akzent. „Nee, das verstehn’se nich.“ Sollte ich wirklich einmal Hochdeutsch sprechen müssen, bleibt mir nur die Entgegnung von Friedrich Dürrenmatt: „Ich kann nicht höher.“

Kantonalbanken und Wirtschaftskraft

Urs Birchler

Angesichts der Diskussion um die ZKB haben wir eine Grafik aus einem früheren Beitrag aktualisiert. Sie zeigt per Ende 2011 die absolute Grösse der Bilanzsummen der Kantonalbanken (rechte Skala) und deren Verhältnis zum jeweiligen kantonalen BIP/Jahr (linke Skala).

Offenkundig ist die ZKB absolut gesehen bei weitem die grösste Kantonalbank. Sie liegt aber bezüglich Grösse relativ zur kantonalen Wirtschaftskraft lediglich im Mittelfeld. In der Spitzengruppe finden sich die Institute aus zum Teil kleinen Kantonen, die an einem Grossverlust ihrer Kantonalbank arg zu beissen hätten.

KBBIP

Banken sind teure Polizisten

Urs Birchler

Liechtenstein will den Automatischen Informationsaustausch anbieten. Das scheint uns keine Überraschung. Eine „manuelle“ Weissgeldstrategie, innerhalb der die Banken selber die Steuerehrlichkeit ihrer Kunden prüfen, ist schlicht zu teuer. In unserer kürzlich erschienenen International Private Banking Study haben wir berichtet, dass Liechtenstein seit 2009 von allen Ländern die stärkste Verschlechterung der „cost/income-ratio“ (Grafik) im Private Banking erlebt hat (ausgehend von einem sehr komfortablen Niveau). Nachdem Liechtenstein in die „Spitzengruppe“ (im negativen Sinn) vorgestossen ist, lag ein Strategiewechsel in der Luft.

Liechtenstein

Die shoppende Zahnarztgattin, Teil 2

Monika Bütler

Damit ich ja nicht verdächtig werde, mich mit fremden Federn zu schmücken: Das Bild der shoppenden, ihre Kinder fremd-betreuenden Zahnarztgattin stammt gar nicht von mir. Ich habe es in einer Diskussion um die Familieninitiative von SVP-Vertretern aufgeschnappt. Und es sofort adoptiert. Die SVP hat nämlich tatsächlich einen guten Punkt: Das heutige System bevorzugt Familien mit Müttern, die wenig bis gar nichts arbeiten, ihre Kinder aber fremdbetreuen lassen und den entsprechenden Abzug in der Steuerrechnung machen. Leider folgt auf die mindestens teilweise richtige Diagnose die falsche Therapie.

Mein Beitrag in der NZZ am Sonntag hat nicht nur bei der Weltwoche (wo mir unterstellt wird, ich würde „aufgeboten“, mich gegen die Familieninitiative zu äussern), sondern auch bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung Protest ausgelöst. Weil die shoppende Zahnarztgattin gar keinen Abzug vornehmen könne unter dem heutigen System. Hier die drei Gründe:

  1. Die Steuergesetze sehen vor, dass die Kosten für die Direktbetreuung in einem direkten kausalen Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person stehen müssen, damit diese Kosten steuerlich abzugsfähig sind (vgl. Art. 212 Abs. 2bis des Gesetzes über die direkte Bundessteuer).
  2. Ehepaare können die Kinderbetreuungskosten somit geltend machen, wenn beide gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Eltern können nur jene Kosten abziehen, die ihnen während der tatsächlichen Dauer der Erwerbstätigkeit entstehen. Bei teilzeitlich erwerbstätigen Steuerpflichtigen können nur die während der Arbeitszeit entstandenen Kosten berücksichtigt werden.
  3. Betreuungskosten, die ausserhalb der Arbeits- oder Ausbildungszeit der Eltern angefallen sind – etwa durch Babysitting am Abend oder über das Wochenende –, können nicht abgezogen werden. Betreuungskosten, die den Eltern beispielsweise infolge Freizeitgestaltung entstehen, sind als Lebenshaltungskosten zu qualifizieren und können nicht geltend gemacht werden.

Das ist alles selbstverständlich richtig, nur verkennt die Regelung, wie schwierig es ist, dies in der Praxis umzusetzen. Die wahren Hürden liegen nämlich in der Umsetzung: „Meiner“ Zahnarztgattin genügt ein Minipensum, um den ganzen Betreuungsabzug machen zu können, wenn er tatsächlich ausgewiesen ist. Erstens wird der Beschäftigungsgrad auf der Steuererklärung und in der Regel auch auf dem Lohnausweis nirgends erwähnt. (Die im Minipensum arbeitende Zahnarztgattin kommt sogar noch in den Genuss des Zweitverdienerabzugs!) Zweitens haben die Steuerbehörden weder die Möglichkeit noch die Zeit, den Nachweis der Gleichzeitigkeit der Berufsausübung wirklich einzufordern. Das elektronische Formular zur Steuererklärung — welches ja die Umsetzung der Regeln abbilden soll — erlaubt mindestens im Kanton Zürich den Abzug auch bei einem minimalen Einkommen der Zweitverdienerin.

Und selbst wenn die Bedingungen wirklich überprüft würden: Für einen Abzug von 6000 Franken genügt der Zahnärztgattin ein 20% Pensum, damit sie sogar alle Bedingungen der Steuerverwaltung für den Abzug erfüllt. Bei 10’000 Franken wären es dann circa 35%.

Das Problem liegt anderswo: Ehepaare mit zwei Teilzeitpensen, die eigentlich nicht angewiesen sind auf eine externe Betreuung, können den gleichen Abzug machen wie zwei in Vollzeit tätige Eltern. Abzugsfähigkeit und Zweitverdienerabzug sind zudem nicht proportional (oder nur schwach proportional) zu den zur Berufsausübung erforderlichen Betreuungskosten. Das heutige System ist tatsächlich ungerecht – allerdings nicht gegenüber den Selbstbetreuuern. Es bevorzugt in kleiner Teilzeit tätige Mütter gegenüber Müttern, die Vollzeit oder in grösserer Teilzeit arbeiten und somit für die Wirtschaft (und die Steuereinnahmen) wichtig sind.(Väter natürlich auch.) Zahnarztgattinen mit Minipensum werden gegenüber 80% arbeitenden Ärztinnen krass bevorzugt.

Alles in allem stärken die Kritikpunkte der Steuerverwaltung aber meine Schlussfolgerung: Die Familieninitiative verstärkt die Bevorzugung meiner shoppenden Zahnarztgattin noch mehr. Für eine typische Mittelstandsfamilie, bei der die Mutter zu Hause bleibt,  bringt die Familieninitiative hingegen fast nichts.

PS: Herzlichen Dank an die Eidgenössische Steuerverwaltung für die Stellungnahme und die Klarstellung meines holzschnittartigen Beispiels. Es spricht für die Institutionen in diesem Land, dass die Diskussion in dieser Art möglich ist.

Familienmodell der Post

Urs Birchler

Post
Am 24. November werden wir über die Familieninitiative abstimmen. Die Post hat sich bezüglich Familienmodell bereits entschieden. Heute früh stand ich recht dumm vor dem Schalter. Die Poststelle öffnet erst um 9h. Sie ist immer dann geschlossen (morgens vor 9h, über Mittag, abends nach 18h), wenn Erwerbstätige Zeit hätten (ausser Samstag, aber: Langschläfer aufgepasst!).

Offenbar hat die Post erst kürzlich (inspiriert durch die SVP-Initiative?) beschlossen, einer pro Familie soll daheim bleiben. Auf dem Internet (http://www.conviva-plus.ch/index.php?page=1483) finden sich noch Spuren der bisherigen Doppel-Verdiener-freundlicheren Öffnungszeiten (siehe unten).

Entschuldigung, aber so geht es natürlich nicht. Von der Post lassen wir uns unser Familienmodell nicht vorschreiben: Ich verlange, dass im Interesse der Gleichbehandlung verschiedener Famlienmodelle auch der E-Mail-Verkehr vor 9h morgens abgestellt wird. Damit nicht-erwerbstätige Zahnarztgattinnen nicht bereits im Internet herumshoppen können, während die Arbeitstätigen am Posteingang die Nase plattdrücken.

Post_Internet

Twitter kaufen?

Urs Birchler

Angenommen, Sie verkaufen morgen vormittag ihr Haus für eine Million. Am Abend erfahren Sie, dass der Käufer das Haus bereits für 1,2 Millionen weiterverkauft hat. Sie klopfen sich auf die Schulter und öffnen eine Flasche Champagner?

Die meisten Beobachter würden Sie für zumindest sonderbar halten. Genau das beschriebene Verhalten ist aber die Regel, wenn nicht Häuser, sondern ganze Unternehmen verkauft werden. Der erstmalige Gang eines Unternehmens an die Börse heisst IPO (Initial Public Offering). Eines der robustesten Phänomene in der ganzen Finanzwelt ist das sogenannte IPO-Underpricing. Aktien, die via IPO ausgegeben werden, sind meist „zu billig“. Der Ausgabekurs, zu dem das Unternehmen die Aktien verkauft, sind in aller Regel tiefer, als der Kurs, zu dem die Aktie am ersten Börsentag gehandelt wird. Genau wie in unserem Haus-Beispiel. Weiterlesen