Steuergerechtigkeitsinitiative: Zwischentöne unerwünscht

Um es vorwegzunehmen: Aus meiner ganz persönlichen Warte ist die Steuergerechtigkeitsinitiative der falsche Weg, ein gerechteres Steuersystem zu erreichen. Mit festgelegten Steuersätzen wird der Steuerwettbewerb nicht gerechter. Zumal in diesem Fall die Steueruntergrenze für Reiche aus Abstimmungstaktischen Gründen so gewählt wurde, dass der Kanton Zürich gerade nicht mehr betroffen würde. Viel gescheiter wäre es, die Mängel direkt durch eine Anpassung des Neuen Finanzausgleichs zu beheben – beispielsweise mittels einer stärkeren Gewichtung hoher Einkommen (wie im batz Beitrag von Marius Brülhart begründet ist).

Selbst wenn der Mittelstand wegen höheren Steuern für Reiche substantiell weniger Einkommenssteuern bezahlen müsste (was ich selber für unwahrscheinlich halte ): Die Schweiz bliebe für den arbeitenden Mittelstand – insbesondere für Familien – steuerlich unattraktiv. „Dank“ einkommensabhängiger Gebühren und Preisen ist die effektive Steuerbelastung für den unteren und mittleren Mittelstand nämlich oft höher als für die Reichen. Daran ändert die Initiative gar nichts.

Inhaltliche Argumente für oder gegen die Initiative hört man allerdings immer seltener. Dass die Befürworter in schriller Manier klassenkämpferisch für ihre Initiative werben, ist ihnen nicht zu verargen. Weshalb es ihnen viele Gegner der Initiative gleich tun und ohne Zwischentöne argumentieren, ist mir hingegen schleierhaft. Ab und zu hört man noch Gründe, weshalb der Mittelstand von der Initiative nicht profitiert. Doch auch diese bleiben meist vage; von den Nöten des Mittelstands mit dem heutigen Steuer- und Transfersystem redet niemand. Und was sollen denn die Stimmbürger mit der Aussage „der Föderalismus ist in Gefahr“ und den zahlreichen Neid-Vorwürfen anfangen?

 Schlimmer noch: Die Argumente haben einer Kriegs- und Jagdrhetorik Platz gemacht. Patrons und ihre Organisationen erklären ihren Standpunkt nicht mehr, sondern drohen. Und statt zu diskutieren, welche Vor- und Nachteile der heutige Steuerwettbewerb hat und wie sich der Wettbewerb zu Gunsten der breiten Bevölkerung allenfalls verbessern liesse, dominiert eine „Wettbewerb ist immer und überall gut“ Ideologie. Die Angst vor Zwischentönen ist so gross, dass sich die NZZ beispielsweise nicht traute, meine NZZaS Kolumne über die Begründung der ungleichen Vermögensverteilung in der Schweiz – wie sonst eigentlich üblich – mit der aktuellen Diskussion zu verlinken: Wahrscheinlich ist das in der Kolumne einmal erwähnte Wort „Erbschaftssteuer“ im NZZ Setzkasten nicht vorhanden.

 So hoffe ich, dass wir am Schluss nicht einer verpassten Chance nachweinen müssen. Auch wenn die Initiative der falsche Weg ist; es ist Zeit, über den Steuerwettbewerb vertieft nachzudenken.

Irische Weisheit

Während in der gegenwärtigen helvetischen Steuerdebatte kaum Existentielles auf dem Spiel steht, geht es in Irland um wirtschaftspolitisches Sein oder Nichtsein (sprich: Staatsbankrott). Im Moment, da die irische Regierung in Schulden zu versinken droht, denkt sie über alle möglichen neuen Einnahmequellen nach.

Nur eines schien bisher Tabu: der Unternehmensgewinnsteuersatz von 12.5 Prozent, welcher nach zwei Jahrzehnten sprudelnder ausländischer Direktinvestitionen zum Aushängeschild der irischen Wirtschaftsfreundlichkeit geworden ist. Dieser Steuersatz wurde unlängst von einer Ministerin als so unabdingbar für die irische Wirtschaft bezeichnet wie die Sonne für den französischen Wein oder die mittelständische Technik-Tradition für die deutsche Industrie.

Besonnenere Geister hingegen lassen sich nicht davon abhalten, auch über einen Tabubruch nüchtern nachzudenken. Ein gutes Beispiel ist die gestern gebloggte Analyse durch Ron Davies. Davies hat sich in seiner Forschung intensiv mit der Steuerempfindlichkeit von internationalen Investitionsströmen befasst. Er ist somit wohl der beste Kenner der Materie in Irland. Und dennoch (oder gerade deshalb!) gesteht er ein geraumes Mass an Unwissen ein. Was würde eine Anhebung des Steuersatzes auf 15 Prozent bedeuten? Dass gewisse Firmen wegziehen oder nicht zuziehen: sehr wahrscheinlich. Dass so viele Firmen wegziehen, dass die Steuereinnahmen unter der Strich sinken: nicht unbedingt, aber schwer zu sagen.

Letztlich geht es in solchen Fragen immer um die Steuerempfindlichkeit der Steuerzahler (oder, im Jargon, um die „Elastizität des Steuersubstrats“). Dass einige Steuerzahler auf Änderungen des Steuersätze reagieren ist unbestritten, ja trivial. Wie stark solche Reaktionen ausfallen ist die entscheidende Frage, und die Antwort ist selten einfach.

Die Reichen werden wieder reicher

Unsere begüterten Mitbewohner stehen gegenwärtig im Zentrum des politischen Interesses. Um das Feld in dieser Hinsicht nicht ganz den Soziologen zu überlassen, hier eine aktualisierte Version der langen Datenreihe von Dell, Piketty und Saez (2005), welche den Vermögensanteil des reichsten Prozentes der Steuerzahler erfasst.

Dell, Piketty und Saez hatten festgestellt, dass die Vermögenskonzentration in der Schweiz einerseits sehr hoch und andererseits relativ stabil war. Ihre Zahlen reichten jedoch nur bis 1997. Mittels jüngster Ausgaben der schweizerischen Vermögensstatistikist es nun möglich, diese Serie bis 2007 zu verlängern.

Aus den neuen Datenpunkten wird seit der Jahrtausendwende eine intensivierte Vermögenskonzentration auf die reichsten Steuerzahler ersichtlich. Ein weiterer Blick in die Statistik zeigt, dass das Durchschnittsvermögen der unteren 80 Prozent von 1997 bis 2007 um real 28 Prozent wuchs, von gut 38’000 auf knapp 49’000 Franken in Preisen von 2010. Im gleichen Zeitraum stieg das durchschnittliche Vermögen des obersten Prozentes jedoch um real 60 Prozent, von 7.5 auf gut 12 Millionen Franken.

Über die Ursachen dieser Tendenz und über ihren weiteren Verlauf seit Ausbruch der Finanzkrise kann man zur Zeit höchstens spekulieren. Und vor solcher Spekulation hütet sich der Ökonom bekanntlich.

Mervyn King wetzt die Klinge

Hans Geiger schickt mir einen Artikel aus dem Wall Street Journal, in dem der Gouverneur der Bank of England als Zerstörer des britischen Bankensystems bezeichnet wird. Grund: King bezweifelt aufgrund der Finanztheorie die Argumente der Banken, wonach Eigenmittel teuer sind. Jetzt dürfte der Krieg losgehen. Einen Friedensvorschlag hätten wir für Interessenten parat.

Danke, Herr Kaufmann!

Gestern und Vorgestern habe ich die oberflächliche Berichterstattung der Zeitungen kritisiert. Dabei geriet auch der von den beiden Blättern zitierte Nationalrat Hans Kaufmann, SVP, in Mitleidenschaft. Herr Kaufmann hat sich deshalb mit einem substantiellen Kommentar gemeldet.

Die Quintessenz verstehe ich wie folgt. Gute Nachricht: Das Gespenst des Massensterbens von Kleinbanken ist tatsächlich eine Phantasie der beiden Journalisten. Schlechte Nachricht: Der Finanzplatz Schweiz verliert deutlich an verwalteten Vermögen ausländischer Kunden, nicht nur wegen der Finanzkrise und dem Rückgang der Aktienpreise, sonder auch wegen tatsächlicher oder befürchteter Entwicklungen im Bereich Bankgeheimnis/Abgeltungssteuer. Und weil die Behörden zu schüchtern auf die Gegenleistung EU-Marktzugang pochen.

Es lohnt sich, den Artikel von Hans Kaufmann genau zu lesen. Ich danke ganz herzlich für die Zuschrift!

Abwanderung — deuxième service.

Wie schnell man jemandem Unrecht tut! Gestern habe ich 20Minuten gescholten wegen oberfächlicher Berichterstattung. Heute serviert die NZZ (Titelblatt und S.25) dieselbe Suppe. Nicht ganz so heiss, sondern mit dem Tag Verzögerung, an dem man den seriösen Journalismus erkennt, und mit weiteren Zitaten „angereichert“. Wir lesen zum Beispiel, dass Banken auch Schrankfächer vermieten. Der Motor der Story ist jedoch immer noch die Aussage des SVP-Nationalrats, wonach die Abgeltungssteuer die kleinen Schweizer Banken bedrohe. Immerhin bezeichnet die NZZ dessen Schätzungen als „am obersten Ende der Marktschätzungen“. Vor allem aber erfahren wir endlich die tiefere Ursache der kommenden Abwanderung deutscher Vermögen: „Hiesige Politiker und Banker könnten sich nicht in ausländische Bankkunden hineindenken“, wird der Nationalrat zitiert. Wir können nicht beurteilen, welche Partei sich von allen am besten in ausländische Staatsangehörige einfühlt. Der Autor des NZZ-Artikels wäre dazu besser plaziert gewesen. Er ist nämlich deutscher Staatsangehöriger. Leider hat er — seriös und einfühlsam  — die eigene Meinung für sich behalten. Dafür und damit er nicht wieder aus 20Minuten rezyklieren muss, schenken wir ihm ein Jahresabo für den Batz.

247 Schweizer Banken bedroht?

Der Titel (ohne Fragezeichen) steht auf der Frontseite (und auf S. 15) der heutigen Ausgabe von 20Minuten — als Schreckmümpfeli für die schon durch Regen und Kälte strapazierten Pendler. Schon wieder Bankzusammenbrüche? Warum denn? Die grosse Gefahr: Die Abgeltungssteuer auf ausländischen Vermögen in der Schweiz. Sie bedroht alle kleinen Banken. Das sind 247 Institute.

Wie kommt man zu diesem Befund? Man nehme — erstens — die Aussagen eines Ex-Chefökonomen einer (grossen) Vermögensverwaltungsbank und SVP-Nationalrats, „viele von ihnen werden bankrott gehen“, weil ihnen Schwarzgeldkunden davonlaufen. Man füge hinzu die profunde Aussage des „Finanzplatzexperten bei Avenir Suisse“, wonach „klein“ gleich Bilanzsumme von unter 10 Mrd. Fr. sei. Und findet in dieser Grössenklasse in der SNB Statistik doch sage und schreibe 247 Banken.

Niemanden kümmert dabei die Tatsache, dass unter diesen 247 Banken immerhin gut 70 Regionalbanken zu finden sind, ferner eine breites Spektrum von Instituten, angefangen bei der BZ Bank, Freienbach, bis hin zur Alternativen Bank, Olten, oder der WIR Bank Genossenschaft, Basel, deren Geschäftsmodelle alle kaum auf Schwarzgeld beruhen dürften. Niemand macht sich ferner die Mühe, die geschätzten Abzüge von 100-200 Mrd. Fr. zu hinterfragen oder wenigstens in bezug zum viel, viel grösseren gesamten Volumen der in der Schweiz verwalteten Gelder zu setzen und entsprechend zu relativieren. Und niemand erwähnt, dass  ein Abzug verwalteter Vermögen nicht dasselbe ist, wie ein Rückzug von Spar- oder anderen Einlagen (der eine Bank tatsächlich in den Bankrott stürzen kann), mit anderen Worten, dass man eine Vermögensverwaltung auch zurückfahren kann, ohne gleich Konkurs zu gehen.

Warum meine Aufregung? Erstens, weil das Bankgeschäft in extremem Masse vertrauensabhängig ist. Und weder die kleinen, noch die grossen Banken brauchen eine aus dünner Luft gegriffene Panikmache. Zweitens, weil ich gelegentlich für Interviews angefragt werde, gerade auch von Gratiszeitungen. Dabei stehe ich vor einem Dilemma. Einerseits: Wenn ich nichts sage, sagt ein anderer vielleicht etwas noch Dümmeres. Andererseits: Wenn ich etwas sage, mache ich mich zum Gehilfen einer Presse, die dem Leser mit der Illusion kurz-und-bündiger Information Gammeltexte unterschiebt. Was tun? Anregungen wären mir höchst willkommen.

Mein Dilemma mit der Steuergerechtigkeitsinitiative

In den letzten Tagen habe ich mehrere Leute enttäuscht: Gegner der „Steuergerechtigkeitsinitiative“, weil ich ihre Ablehnung nicht öffentlich zu teilen bereit war; Befürworter derselben Initiative, weil ich auch ihre Position nicht öffentlich unterstützen wollte; und diverse Medienschaffende, weil mir keine markigen Aussagen zu entlocken waren.

Nicht, dass mich diese Vorlage kalt liesse. Als Ökonom, der sich wissenschaftlich mit dem Steuerwettbewerb befasst und dazu eben ein grösseres neues Forschungsprojekt lanciert hat, interessiert mich die Frage brennend.

Steuerwettbewerb und direkte Demokratie sind bewährte schweizerische Rezepte zur Mässigung staatlicher Finanzbegehrlichkeiten. Dennoch ist der Steuerwettbewerb, wie jeder Martkmechanismus, kein vollkommenes System. Der Steuerwettbewerb bevorzugt mobile (sprich: reiche) Steuerzahler und kleine, attraktiv gelegene Gemeinden und Kantone, und dies möglicherweise zu Ungunsten der mittleren Einkommen und der grossen oder abgelegenen Kantone. Von welchem Punkt an solche Ungleichgewichte „ungerecht“ werden, ist Ansichtssache. Zudem gibt es meines Wissens keine wissenschaftliche Studie über die Verteilungswirkungen des innerhelvetischen Steuerwettbewerbs der letzten Jahre. In meiner – zugegeben subjektiven – Einschätzung, hat das Steuergerangel um die lukrativsten Steuerzahler eine Intensität erreicht, die gewisse zusätzliche Leitplanken rechtfertigen würde. Somit bin ich dem Anliegen der Initianten durchaus wohlgesinnt.

Wenn ich mich dennoch nicht für die SP-Initiative einsetze, dann in erster Linie wegen derer gewählten Methode. Die Festlegung von Mindeststeuersätzen in der Verfassung ist dem ökonomisch denkenden Menschen ein Gräuel. Wieso eine Untergrenze von 22 Prozent? Wieso nicht 15 Prozent, oder 27.43 Prozent? Die Antwort liegt im politischen Kalkül: Mit einem Minimalsatz von 22 Prozent war der Kanton Zürich gerade nicht betroffen. Ökonomische Logik liegt dahinter jedoch keine.

Eine flexiblere, wenn auch weniger simpel kommunizierbare, Lösung wäre mittels einer rechnerischen Anpassung des interkantonalen Finanzausgleichs denkbar. Die wichtigste Kennzahl des 2008 in Kraft getretenen neuen Finanzausgleichs ist der „Ressourcenindex“, der bestimmt wer wie viel in den gemeinsamen Topf einbezahlt oder daraus ausbezahlt erhält. Dieser Index besteht in etwa aus der Summe der steuerbaren Einkommen eines Kantons. Es dürfte nun nicht schwierig sein, statt alle Einkommen einfach aufzuaddieren, steuerbare Einkommen über einer gewissen Schwelle stärker zu gewichten. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass ein Kanton, der eine zusätzliche Million an Steuersubstrat anlockt, mehr in den gemeinsamen Topf abliefern müsste, wenn dieses neue Substrat auf einen einzigen Einkommens-Millionären zurückzuführen wäre, als wenn es sich dabei um zehn neue Mittelklasse-Haushalte handeln würde. Somit behielten die Kantone die Freiheit, ihre Steuersätze frei zu bestimmen, aber der Anreiz zu aggressiven Steuervergünstigungen im obersten Segment würde abgeschwächt.

Nimmt das Volk die Initiative am 28. November an, dann ist unsere Verfassung um einen uneleganten Artikel reicher. Der Steuerwettbewerb würde damit jedoch – entgegen gewisser überzeichneter Behauptungen – nur am Rand eingeschränkt. Wird die Initiative wuchtig abgelehnt, dann tritt die Katastrophe auch nicht ein, denn der Steuerwettbewerb ist auch in seiner gegenwärtigen Form nicht „ruinös“. Eine knappe Ablehnung der Vorlage könnte jedoch Gelegenheit bieten, Lösungsansätze zu prüfen, die dem übertriebenen Steuerwettbewerb Einhalt gebieten und gleichzeitig unserem föderalistischen und freiheitlichen Staatsverständnis Rechnung tragen.

Quiz Vermögensverteilung: Die Auflösung

Die Gleichheitsrangliste der 4 Länder lautet wie folgt:

 1 (= am „gleichsten“): JAPAN

So sehr sich die Messungen der Vermögensverteilung unterscheiden, Japan ist fast immer das Land mit der gleichmässigsten Vermögensverteilung.

2, knapp dahinter: Irland

3, deutlich ungleicher: Deutschland

4, am ungleichsten: Schweden

Schweden haben die Vermögens-ärmsten 30% der Haushalte sogar Schulden

Und welche Kurve ist die Fiktive? Nicht die braune, wie fast alle meinen, sondern die blaue. Ich habe die Japanische Kurve so frisiert, dass die ärmste Hälfte der Haushalte rund 50% mehr Erspartes besitzt und für die restliche Hälfte linear interpoliert.

Somit ist die Legende zur Kurve:

Blau = Fiktiv

Grün = Japan

Rot = Irland

Violett = Deutschland

Braun = Schweden

In der heutigen NZZ Kolumne steht, weshalb dies so sein könnte – und weshalb die Vermögensverteilung fast nichts über die wirtschaftliche Situation der „normalen“ Leute aussagt.

Quelle der Daten: http://www.wider.unu.edu/publications/working-papers/discussion-papers/2008/en_GB/dp2008-03/

Quiz: Welches Land gehört zu welcher Vermögensverteilung?

In den letzten Tagen wurde in der Schweiz sehr viel über die ungleiche Verteilung der Vermögen berichtet und diskutiert. Doch bevor wir an dieser Stelle näher auf die Tücken der Messung und der Interpretation der Vermögensverteilung eingehen, hier ein kleines Quiz.

In der untenstehenden Graphik finden Sie die Lorenzkurven der Vermögensverteilung von 5 Ländern. Um diese Kurven zu zeichnen, ordnet man die Haushalte eines Landes zuerst nach ihrem Vermögen. Danach berechnet man den kumulativen Anteil am Gesamtvermögen, den die ärmsten 10%, 20%, 30% etc besitzen. Betrachten wir als Beispiel die rote Kurve in der Graphik. Da die Kurve bei 20 waagrecht (x-Achse) ungefähr bei 0 liegt (y-Achse), heisst dies, dass die Vermögens-ärmsten 20% der Haushalte kein Vermögen besitzen. Geht man der Kurve entlang nach rechts, das heisst nimmt man statt der 20% ärmsten die 40% so landet man bei circa 6%. Die untere Hälfte der Vermögensverteilung besitzt zusammen circa 12% der Vermögen. Und so weiter. Nimmt man die Vermögensärmeren 90%, so besitzen diese zusammen 58% des Vermögens des Landes. Dies heisst auch, dass die reichsten 10% die restlichen 42% der Vermögen besitzen.

Je weiter weg die Lorenzkurve von der 45 Grad Linie (die gestrichelte Linie) entfernt ist, desto ungleicher sind die Vermögen verteilt. Die oben beschriebene rote Kurve entspricht also nicht einer gleichmässigen Verteilung der Vermögen, doch die braune und violette Kurve sind noch viel weiter „unten“, repräsentieren somit noch weit ungleichere Verteilungen.

Hier also endlich die Quiz-Frage: Um welche Länder handelt es sich bei den aufgeführten Vermögensverteilungen? Zur Auswahl stehen: Deutschland, Irland, Japan, und Schweden. Eine der Linien ist fiktiv (d.h. eine solche Verteilung findet sich in keinem Industrieland).

Antworten bitte als Kommentar zu diesem Eintrag. Die Auflösung erfolgt am Sonntag – zusammen mit einer möglichen Erklärung für die beobachteten Vermögensverteilungen in der NZZ am Sonntag.

PS: Wer mehr zu Lorenz-Kurve wissen möchte, konsultiere http://de.wikipedia.org/wiki/Lorenz-Kurve.