Erfolgsgeschichte Obwalden?

Marius Brülhart

Bereits sechs Jahre sind ins Land gestrichen, seit der Kanton Obwalden seine Steuersenkungsstrategie lanciert hat. Am 1. Januar 2006 reduzierten die Obwaldner ihren Gewinnsteuersatz um mehr als die Hälfte auf die damals schweizweit rekordtiefe Marke von 6,6%. Im 2008 doppelten sie nach mit dem Übergang zu einer Flat-Tax-Einkommenssteuer. Gemäss offizieller Obwaldner Lesart ist das Experiment geglückt: Der Aufschwung wurde eingeleitet. Tatsächlich haben sich seit der Steuerreform offensichtlich viele Unternehmen und betuchte Steuerzahler in Obwalden niedergelassen.

Doch haben sich die Steuersenkungen für den Obwaldner Fiskus per Saldo auch wirklich gelohnt? Den Stimmbürgern wurde das seinerzeit in Aussicht gestellt: „Mittelfristig soll der Steuerertrag durch den Zuzug finanzkräftiger Personen und Unternehmen gesteigert werden“, stand zuvorderst im Abstimmungsbüchlein.

Den Zusatzeinnahmen durch neu angesiedelte Steuerzahler sind wie immer bei solchen Berechnungen die Steuerausfälle bei den eh ansässigen Steuerzahlern gegenüberzustellen. Die untenstehende Grafik deutet darauf hin, dass letzterer Effekt überwog: Die kantonalen Unternehmenssteuereinnahmen sind 2006 deutlich eingebrochen und zeigen seither keinen klaren Aufwärtstrend. Gegenüber seinen Innerschweizer Nachbarkantonen scheint Obwalden nach der Reform kaum Boden gut gemacht zu haben – notabene nachdem Obwalden in den Jahren vor der Steuerreform ein überdurchschnittliches Einnahmenwachstum erlebt hatte. Auch wenn man die gesamten Steuereinnahmen betrachtet (d.h. Unternehmenssteuern plus Steuern auf natürliche Personen), ist bislang keine positive Wirkung der Reformen auszumachen.

Steuersenkungen, die das Wirtschaftsaufkommen so stark ankurbeln, dass die Steuereinnahmen letztlich steigen, sind bislang auch in Obwalden eine finanzpolitische Wunschvorstellung geblieben.

 

Weshalb nicht Ausbildungssparen?

Monika Bütler

Sparen soll sich wieder lohnen, fordern die Befürworter der Bausparinitiative. Doch weshalb soll sich nur Sparen fürs Eigenheim lohnen? Wer 30‘000 Franken fürs Eigenheim spart, erhält im Falle einer Annahme der Initiative implizit Subventionen von einigen Tausend Franken. Pro Jahr, nota bene. Wer denselben Betrag für die Ausbildung seiner Kinder spart, erhält hingegen nichts. Aufgrund dieser Preisverzerrung müsste man erwarten, dass die Haushalte tendenziell zuviel fürs Haus und zuwenig für die Ausbildung sparen.

In einem Diskussionspapier „Does Home Ownership Crowd Out Investment in Children’s Human Capital?“ zeigen die drei italienischen Ökonominnen Elsa Fornero, Agnese Romiti und Mariacristina Rossi, dass dies nicht einfach graue Theorie sein muss. Aufgrund sehr detailierter Haushaltdaten der Banca d’Italia zeigen die Forscherinnen, dass Hausbesitzer in sonst gleichen wirtschaftlichen Bedingungen (Einkommen, Vermögen, Ausbildungsniveau der Eltern) weniger in die Ausbildung ihrer Kinder investieren als Nicht-Hausbesitzer. Natürlich muss man bei der Interpretation der Resultate immer vorsichtig sein. Immerhin ist für die Autorinnen klar, dass die Förderung des Wohneigentums kritisch hinterfragt werden muss. Sie folgern: “Our results point out to strong policy implications, suggesting the importance of rebalancing policies favouring investment in housing towards the ones fostering investment in children’s human capital.”

Wer nun denkt, er hätte den Namen Elsa Fornero schon mal gehört: Ja, Elsa Fornero ist die Ministerin für Arbeit und Soziales der neuen italienischen Regierung Monti.

Tagi — wir bleiben dran!

Urs Birchler

Über die Wirtschaftsberichterstattung des Tagesanzeiger nerve ich mich so oft, dass ich nicht jedesmal reagieren mag.
Aber heute (Montagmorgen!) ist’s mir wieder mal zuviel: Die Bildlegende spricht vom Regierungsgebäude, während auf dem Bild in grossen Lettern (auch für nicht griechisch Sprechende wie mich) zu sehen ist, dass es sich um die Bank von Griechenland handelt. Regierung ist nicht gleich Notenbank. Auch nicht in Griechenland.

[Nachtrag: Der Fehler wurde bereits im Laufe des Tages behoben. Die Demonstranten sind jetzt „in der Innenstadt“. Das trifft immerhin zu. Genauer wäre: vor der Bank von Griechenland (Eleftheriou Venizelou 21, Athen 10564).]

Steuerabzüge für Familien, die ihre Kinder selber betreuen?

Monika Bütler

Braucht es nicht. Der Verheiratetentarif sowie die Sozialversicherungen basieren bereits auf der traditionellen Vorstellung, dass eine Familie von einem einzigen Einkommen lebt. Mehr dazu im Interview mit der Neuen Luzerner Zeitung von heute.

Abgesehen davon: Wir betreuen unsere Kinder ebenfalls hauptsächlich selber: Von den wöchentlichen 168 Stunden verbringen die Buben (wenigstens in den 39 Schulwochen) rund 36 Stunden in der Schule, auf dem Schulweg oder in der Betreuung. An weiteren rund 8 Stunden die Wochen hilft uns eine Babysitterin. Es bleiben somit noch mindestens 124 Stunden Eigenbetreuung. Hätten wir Anspruch auf drei Viertel der Abzüge? Oder gar noch mehr? Schliesslich gehen auch die Kinder von traditionellen Familien zur Schule.

Man kann natürlich einwenden, dass die Kinder rund 70 Stunden pro Woche schlafen, in denen sie nicht aktiv betreut werden müssen. Doch auch in diesem Fall stünde uns in der Logik der Familieninitiative http://www.familieninitiative.ch/ noch mindestens die Hälfte der Steuerabzüge zu.

 

 

SNB bleibt glaubwürdig

Urs Birchler

Verschiedene Pressestimmen warnten nach dem Rücktritt von Präsident Philipp Hildebrand am 9. Januar 2012 vor einem Angriff der Spekulanten auf die Wechselkursgrenze von einem Euro zu 1.20 Franken. Schon vor einer Woche publizierte die SNB die Januar-Zahlen unter dem IMF Data Dissemination Standard. Und siehe da: Die Nationalbank musste (netto) offenbar überhaupt nicht intervenieren. Ihre Devisenreserven gingen sogar markant zurück und fielen auf deas Niveau vom vergangenen November. Fazit: Die „Spekulanten“ folgten den Spekulationen der Journalisten nicht. Es wäre zu teuer gewesen. Ist dieses „Nicht-Ereignis“ eine Zeitungsmeldung wert?

Fremdwährungsreserven der SNB (in Mio CHF):

227’212 Jan 2012
254’254 Dez 2011
229’278 Nov 2011
245’036 Oct 2011
282’352 Sep 2011
253’351 Aug 2011

Freunde der ZKB: Bitte Ruhe!

Urs Birchler

Ich habe ein faules Ei gelegt! Mein provokativer Titel „Die ZKB-Todesspirale“ hat ungewollt Zweifel an der Solvenz der ZKB geweckt. Dies hat mehrere Leser (und Medienvertreter) erschreckt.

Deshalb ist eine Klarstellung am Platz. Eine Aussage zur Stabilität der ZKB war nicht gemeint. In der Zwischenzeit habe ich nachgeschaut: Die von den USA der UBS auferlegte Busse betrug damals 780 Mio. Dollar (NZZ, TA). Die ZKB mit einem vergleichsweise viel geringeren Volumen an Geldern amerikanischer Kunden verfügt aber über 8 Mrd. Fr. Eigenmitteln. Ein gutes Ruhekissen für Kunden und Steuerzahler.

Es sollte aber nicht zum Ruhekissen für Bankräte werden. Daher meine (zu) provokative Formulierung der „Todesspirale“. Mit der Spirale war ein Mechanismus gemeint, der theoretisch, im „worst case“, zu einem Teufelskreis führen kann. Die Moral: Auch wenn man Staatsgarantie hat, muss man rechtzeitig aufpassen. Das war die Idee (und sie betrifft nicht in erster Linie die ZKB, die zwar die grösste Kantonalbank ist, aber im Verhältnis zur Finanzkraft des Kantons nur im Mittelfeld steht). Die Reputation einer Bank zu schädigen, war keineswegs meine Absicht. Vielleicht hoffte ich auf ein klärendes Wort der Bankleitung. Doch hätte ich wissen müssen: Sie dürfen gar nicht. Auch im Rechtsstreit mit den amerikanischen Behörden gilt die Devise der Navy: „Lose lips sink ships.“

Bei allen ZKB-Kunden und Steuerzahlern, die meinetwegen schlaflose Nächte hatten, möchte ich mich ausdrücklich entschuldigen.

Staatsgarantie der ZKB

Urs Birchler

Jetzt bekomme ich Anfragen: Was bedeutet die Staatsgarantie der ZKB eigentlich?

Die Antwort hat zwei Teile. Erstens gibt es die im Kantonalbankgesetz festgelegte Staatsgarantie. Konkret:

§ 6.
1 Der Staat haftet für alle Verbindlichkeiten der Bank, soweit ihre eigenen Mittel nicht ausreichen.
2 Die Haftung erfasst nachrangige Verbindlichkeiten und das Partizipationskapital nicht.

Zweitens: Die ZKB geniesst eine faktische Staatsgarantie, die über die gesetzliche hinausgeht. Die gesetzliche Staatsgarantie kommt erst zum Tragen im Rahmen eines Konkursverfahrens. Ein solches vernichtet jedoch einen grossen Teil der Substanz einer Bank. Der Kanton Zürich würde also sehr wohl überlegen, ob er nicht lieber die Bank als Ganze retten würde, wie die Zürcher Finanzdirektorin, Frau Regierungsrätin Ursula Gut, in einem sehr lesenswerten Referat glasklar dargelegt hat.

Auch für nachrangige Forderungen haftet also faktisch der Kanton. Als einzige Verbindlichkeit nicht von der faktischen Staatsgarantie gedeckt ist die eben erst begebene nachrangige Tier-1 Anleihe. („Tier-1“ bezeichnet sogenanntes Kernkapital, hat als nichts mit dem Zoo-Sponsoring der ZKB zu tun.) Die Anleihe verfällt, wenn die Kernkapitalquote der ZKB unter 7% fällt oder wenn die FINMA eine drohende Insolvenz feststellt.

ZKB: Die Zürcher Kommunikations-Bank

Urs Birchler

Ich habe ein neues Lieblingswort.

Vor drei Tagen habe ich in diesem Blog einen bösen Kommentar zum Schweigen der ZKB abgegeben. Jetzt hat ein Bankrat das Schweigen in einem Interview mit dem Tagesanzeiger gebrochen. Man höre und staune:

„Es ist vielleicht eine heikle Situation für jene Banken, die in solche Geschichten involviert sind. Aber sicher nicht für mich persönlich.“

„Man macht sich immer Sorgen. Es ist aber auch schwierig, abzuschätzen, was auf die ZKB zukommen kann.“

Das ist alles sehr beruhigend — aber sicher nicht für mich persönlich.

Zurück zur Arbeit – diesmal geht es wirklich um die Bausparinitiativen…

Monika Bütler

Ein gewichtiges Argument gegen die Subventionierung von Wohneigentum kam bis heute in den Diskussionen zu kurz (nicht aber im batz.ch) Bausparen führt tendentiell zu einer Erhöhung der Immobilienpreise (und somit auch zu einer Erhöhung der Mieten der Nicht-Bausparer). Die Steuererleichterung wird nämlich in den Preisen berücksichtigt: Was die Haushalte mit dem Bausparen an Steuern einsparen, legen sie (mindestens) wieder drauf durch den gestiegenen Kaufpreis der Immobilie. Die Subventionen kommen der Baubranche, den bisherigen Eigentümern und möglicherweise den Banken zu Gute.

Graue Theorie? Nein! Eigentlich genügte schon ein Blick auf die Schweiz. Ähnliche Gemeinden mit unterschiedlichen Steuerbelastungen zeigen auch sehr unterschiedliche Immobilienpreise: Je tiefer die Steuersätze, desto höher die Preise. Dabei profitieren die Reicheren, weil die tieferen Steuern die höheren Immobilienpreise mehr als kompensieren. Für den Mittelstand ist es genau umgekehrt: die Steuerersparnisse sind viel kleiner als die Differenz in den Immobilienpreisen.

Direkte Evidenz kommt aus Australien. Das Land hat verschiedentlich mit „Home-owner-grants“ versucht, den Erstkäufern unter die Arme zu greifen. Dabei haben die Australier sogar noch versucht, die Subventionen auf den Mittelstand zu beschränken und die Zuschüsse nur bis zu einer Obergrenze des Hauspreises zu gewähren. Das Resultat ist durchschlagend: Die Preise im subventionierten Segment stiegen stark an. Mit der Zeit verkleinerte sich das Angebot immer mehr. So sehr, dass Finanzberater interessierten Käufern den Rat auf den Weg gaben, mit dem Kauf zuzuwarten, bis die staatlichen Zuschüsse auslaufen. Mein Kollege Benjamin Avanzi hat mir dazu zwei sehr lesbare Links auf die Australische Medien geschickt: Link 1, Link 2.

batz.ch ungefragt in den Schaffhauser Nachrichten (Fortsetzung)

Monika Bütler

In den letzen Stunden wurde ich von Anfragen überrannt. Hauptfrage war, wie denn die Schaffhauser Nachrichten, respektive Herr Neininger, auf den Vorwurf reagierten.

Das müsste man eigentlich Herr Neininger selber fragen.

Aus meiner Sicht hier das Wichtigste in Kürze: Ich habe die Auseinandersetzung mit den Schaffhauser Nachrichten nicht gesucht und habe daher auch mit der Veröffentlichung des Falls zugewartet. Tatsächlich habe ich „besseres zu tun, als einen Prozess anzustrengen“, wie mir der Chefredaktor der Zeitung, Norbert Neininger, treffend schrieb. Der Versuch einer gütlichen Einigung mit ihm scheiterte allerdings. Bereits am 29. Januar schrieb ich eine email an Herrn Neininger, in der ich ihn auf die Verletzung des Urheberrechts aufmerksam machte und ihm vorschlug, unserem Forschungsinstitut (also nicht mir!) eine Kompensation von 2500 Franken zu zahlen. Wahrscheinlich hat ihn diese Forderung etwas erzürnt.

In seiner Antwort vom 30. Januar verneinte Herr Neininger eine Verletzung des Urheberrechts aus folgenden Gründen:

–       der Aufsatz “Ausstieg aus der ökonomischen Vernunft” ist auf der Website des Mieterverbandes und anderen Websites verlinkt

–       der Beitrag ist auf dem Blog schrankenlos zugänglich. Der Blog wird zudem in den Social Media Plattformen annonciert.

–       auf dem Blog www.batz.ch selber finden sich keine Hinweis, dass die Beiträge urheberrechtlich geschützt sind.

–       Es heisst dort im Gegenteil unter “Zielsetzung”: “batz.ch soll der Schweizer Öffentlichkeit zeigen, was Schweizer Wirtschaftsprofessoren zu aktuellen Themen der Wirtschaftspolitik denken. Die Initiatoren hoffen, mit dieser Plattform den Graben zwischen akademischer Forschung und öffentlicher Meinung zu verringern“.

Herr Neininger meinte, dass die Redaktion der Schaffhauser Nachrichten einfach dieser Aufforderung nachgekommen sei und durch die Publikation des Blogbeitrags der Schaffhauser Öffentlichkeit gezeigt habe, was ich zu einem aktuellen Thema der Wirtschaftspolitik denken würde.

In einer weiteren email weist mich Herr Neininger darauf hin, dass es sogar im Editorial des batz.ch hiesse: “Die Leser sind eingeladen … einen Bissen oder zwei zu naschen”. Er meint wörtlich (email vom 31. Januar 2012):

„Es ist durchaus üblich, dass dergestalt präsentierte Blogtexte geteilt und anderweitig verbreitet werden; wir konnten in guten Treuen davon ausgehen, dass stimmt, was dort sonst noch steht: Dass es um die “Verringerung des Grabens zwischen akademischer Forschung und öffentlicher Meinung” ginge.“

Mein Vergleich mit seinen Aufsätzen zum Urheberrecht lässt er ohnehin nicht gelten. Wörtlich (email vom 31. Januar 2012):

„Sie berufen sich im übrigen auf meine Verteidigung des Urheberrechts. Es geht hier aber nicht um eine Verletzung des Urheberrechts – der Blog ist frei zugänglich und seine Beiträge sollen offensichtlich die öffentliche Debatte bereichern. Das Geschäftsmodell der Zeitung hingegen beruht auf völlig anderen Grundlage – die Inhalte sind eben nicht frei zugänglich.“

Herr Neiningers Vorschlag einer gütlichen Einigung nach mehreren email Wechseln war dann folgender (ebenfalls am 31. Januar 2012):

„Da ich davon ausgehe, dass auch Sie besseres zu tun haben als einen Prozess anzustrengen, der wohl grosse Beachtung fände aber kaum zu einem befriedigenden Ergebnis führen kann, schlage ich Ihnen folgende gütliche Einigung vor:

Wir publizieren eine Notiz, in der wir klarstellen, dass Sie diesen Text auf dem Blog www.batz.ch veröffentlicht und nicht exklusiv für uns geschrieben haben. Wenn Sie darauf Wert legen, veröffentlichen wir auch Ihren Originaltext – gerne aber, wenn es Ihnen recht ist, ohne die orthografischen Fehler, die unsere Korrekturabteilung bereits ausgemerzt hatte.

Bitte teilen Sie mit, ob die Sache für Sie damit erledigt ist und Sie auf weitere Forderungen ausdrücklich verzichten“.