Buchpreisbindung: Nachlese(n)

Monika Bütler

Die Buchpreisbindung ist nun definitiv passé. Niemand verbietet allerdings den Verlagen, unverbindliche Preisempfehlungen zu machen. Die Frage ist nur, was diese bewirken würden.

Mein HSG-Kollege Stefan Bühler ging zusammen mit Dennis Gärtner der Frage nach, weshalb Hersteller den Händlern Endverkaufspreise empfehlen, wenn diese jederzeit von der Empfehlung abweichen können. Interessanterweise gibt es  auch für viele andere Produkte unverbindliche Preisempfehlungen (Retail-Price Recommendations, RPR). Eine überzeugende Erklärung, warum solche Empfehlungen gemacht werden fehlte bis heute.

Die Arbeit von Bühler und Gärtner zeigt, dass unverbindliche Preisempfehlungen als Kommunikationsinstrument in langfristigen vertikalen Vertriebsbeziehungen dienen können. Eine Annahme ist, dass die Hersteller (in unserem Falle die Verlage) private Information über die Produktionskosten und die Nachfrage nach den Produkten haben. Eine andere, dass der relationale Vertrag zwischen Hersteller und Händler so ausgestaltet ist, dass der Gewinn des (Buch-)Händlers unabhängig von den Produktionskosten ist.  Unter diesen Annahmen erlauben es unverbindliche Preisempfehlungen, den gewinnmaximierenden Endverkaufspreis zu implementieren. Interessant ist der Fall, bei dem eine Preisempfehlung direkt die Nachfrage beeinflusst (normalerweise gehen die Ökonomen davon aus, dass der Preis die Nachfrage bestimmt, nicht aber die Preisempfehlung per se): Mit einer geeigneten Preisempfehlung können die Verlage die maximale Zahlungsbereitschaft der Konsumenten abschöpfen. Was wiederum heissen würde, dass unverbindliche Preisempfehlungen sogar zu höheren Gewinnen (für die Verlage) führen als eine vertikale Preisbindung („Buchpreisbindung“).

Nach der Lektüre des Aufsatzes frage ich mich allerdings, weshalb sich die Verlage so stark für die Buchpreisbindung eingesetzt haben, wenn eine unverbindliche Preisempfehlung für sie sogar noch „besser“ sein kann? Ich bin gespannt auf Antworten – und die nächste Forschungsarbeit meiner Kollegen.

PS 1: Im Gegensatz zu anderen Ländern wurden in der Schweiz die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sogenannte Sammelrevers). Nach Einschätzung der Wettbewerbskommission stand diese Vereinbarung im Widerspruch zum Kartellgesetz. Der Bundesrat lehnte eine Ausnahme für ein Kartell ab, nachdem das Bundesgericht die Beurteilung der Buchpreisbindung durch die Wettbewerbskommission stützte.

PS 2: Der Aufsatz „Making Sense of Non-Binding Retail-Price Recommendations” wird in der American Economic Review erscheinen.

Wer hat hier Regeln verletzt?

Urs Birchler

Es hört einfach nicht auf. Nachdem der renommierte Journalist Arthur Rutishauser vom Tagesanzeiger mit dem nicht-existierenden Hummer nach Jean-Pierre Danthine geworfen hat und aus dem journalistischen Abseits zurückgepfiffen werden musste, versucht er von den Vorwürfen noch einen Zipfel zu retten. Heute schreibt er zusammen mit Romeo Regenass: „Die Devisentransaktionen von Hildebrand und Direktoriumsmitglied Jean-Pierre Danthine wären [nach den Reglementen anderer Notenbanken] klare Regelverstösse gewesen.“ (Dienstag 13. März 2012, S. 39).

Ist das wirklich so? Gerne möchte ich wissen (nur bezogen auf JPD): Um welches Reglement welcher Notenbank handelt es sich konkret? Welche Bestimmungen in diesem Reglement wurden wie verletzt? Und bei welchen Notenbanken wären das keine Regelverstösse (ich wette: bei der überwiegenden Mehrheit)?

Falls diese Fragen klar beantwortbar sind, danke ich für das Füllen einer Verständnislücke. Andernfalls sind mir Sinn und Zweck der zitierten Aussage nicht klar. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass nicht nur die Schweizerische Nationalbank ein Reglement hat, sondern auch der Schweizerische Presserat (siehe z.B. Ziff. 1, 3, 5). (Das Reglement gilt im Prinzip auch für Sonntags-Journalisten):

Erklärung der Pflichten der Journalistinnen und Journalisten

Die Journalistinnen und Journalisten lassen sich bei der Beschaffung, der Auswahl, der Redaktion, der Interpretation und der Kommentierung von Informationen, in Bezug auf die Quellen, gegenüber den von der Berichterstattung betroffenen Personen und der Öffentlichkeit vom Prinzip der Fairness leiten. Sie sehen dabei folgende Pflichten als wesentlich an:

  1. Sie halten sich an die Wahrheit ohne Rücksicht auf die sich daraus für sie ergebenden Folgen und lassen sich vom Recht der Öffentlichkeit leiten, die Wahrheit zu erfahren.
  2. Sie verteidigen die Freiheit der Information, die sich daraus ergebenden Rechte, die Freiheit des Kommentars und der Kritik sowie die Unabhängigkeit und das Ansehen ihres Berufes.
  3. Sie veröffentlichen nur Informationen, Dokumente, Bilder, und Töne deren Quellen ihnen bekannt sind. Sie unterschlagen keine wichtigen Elemente von Informationen und entstellen weder Tatsachen, Dokumente, Bilder und Töne noch von anderen geäusserte Meinungen. Sie bezeichnen unbestätigte Meldungen, Bild -und Tonmontagen ausdrücklich als solche.
  4. Sie bedienen sich bei der Beschaffung von Informationen, Tönen, Bildern und Dokumenten keiner unlauteren Methoden. Sie bearbeiten nicht oder lassen nicht Bilder bearbeiten zum Zweck der irreführenden Verfälschung des Originals. Sie begehen kein Plagiat.
  5. Sie berichtigen jede von ihnen veröffentlichte Meldung, deren materieller Inhalt sich ganz oder teilweise als falsch erweist.
  6. Sie wahren das Berufsgeheimnis und geben die Quellen vertraulicher Informationen nicht preis.
  7. Sie respektieren die Privatsphäre der einzelnen Personen, sofern das öffentliche Interesse nicht das Gegenteil verlangt. Sie unterlassen anonyme und sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen.
  8. Sie respektieren die Menschenwürde und verzichten in ihrer Berichterstattung in Text,Bild und Ton auf diskriminierende Anspielungen, welche die ethnische oder nationale Zugehörigkeit, die Religion, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, Krankheiten sowie körperliche oder geistige Behinderung zum Gegenstand haben. Die Grenzen der Berichterstattung in Text, Bild und Ton über Kriege, terroristische Akte, Unglücksfälle und Katastrophen liegen dort, wo das Leid der Betroffenen und die Gefühle ihrer Angehörigen nicht respektiert werden.
  9. Sie nehmen weder Vorteile noch Versprechungen an, die geeignet sind, ihre berufliche Unabhängigkeit und die Äusserung ihrer persönlichen Meinung einzuschränken.
  10. Sie vermeiden in ihrer beruflichen Tätigkeit als Journalistinnen und Journalisten jede Form von kommerzieller Werbung und akzeptieren keinerlei Bedingungen von seiten der Inserenten.
  11. Sie nehmen journalistische Weisungen nur von den hierfür als verantwortlich bezeichneten Mitgliedern ihrer Redaktion entgegen, und akzeptieren sie nur dann, wenn diese zur Erklärung der Pflichten der Journalistinnen und Journalisten nicht im Gegensatz stehen.

Darf Jean-Pierre Danthine zurücktreten?

Urs Birchler

Vorab: Ich habe mehr als zwei Jahrzehnte bei der SNB gearbeitet. Jean-Pierre Danthine war noch nicht bei der SNB, aber ich kenne ihn gleichwohl. Ich bin also doppelt voreingenommen. Aber wenn es um die Unabhängigkeit der Nationalbank geht, kenne ich keinen Spass.

Es ist eine historisch zig-mal belegte Tatsache, dass politische Abhängigkeit einer Notenbank früher oder später ins monetäre Verderben (Inflation) führt. Mehr Geld alias tiefe Zinssätze alias ein tiefer Wechselkurs sind einfach zu verführerisch. Gleichzeitig ist in der Schweiz mit einem ausgeklügelten Mechanismus sichergestellt, dass die SNB trotz ihrer Unabhängigkeit nicht abgehoben handeln kann. Dazu gehört, dass sich die Nationalbank auf ein messbares Ziel (Infation unter 2%) verpflichtet und regelmässig Rechenschaft ablegt.

Leider ist die Unabhängigkeit einer Notenbank immer gefährdet. Beispielsweise versucht der Bundesrat gegenwärtig zu zeigen, wer die Hosen anhat, indem er die Ernennung von Thomas Jordan zum Präsidenten bis an die nationale Schmerzgrenze verzögert (derselbe Bundesrat, der sich so enorme Sorgen gemacht hat, der Abgang von Philipp Hildebrand könnte die Glaubwürdigkeit der Wechselkursgrenze zum Euro gefährden).

Schlimmer als der Bundesrat ist aber ein Teil der Presse, die versucht Jean-Pierre Danthine zu demontieren , (zum Sonntags-Vergnügen von Kreisen, welche die Unabhängigkeit der SNB ohnehin nicht mögen). Aufmerksame Journalisten sind natürlich das Salz der Demokratie, aber zur Aufmerksamkeit gehört auch ein minimales Interesse für Fakten und vielleicht ab und zu eine kurze Reflexion. Hier möchte ich zwei Gedanken zu den Transaktionen von JPD offerieren (die absurde Spesengeschichte des Tages-Anzeiger ist keinen Kommentar wert ausser, dass JPD — genau wie ich und die meisten unserer Fachkollegen — froh ist über jeden Restaurant-Hummer, den er nicht essen muss, und statt dessen zuhause mit Frau oder Familie einen Salami aufschneiden darf):

  • Die SNB-Pensionskasse ist leicht asymmetrisch strukturiert: Die Bank zahlt mehr als die Hälfte der Beiträge, behält aber auch viel zurück, wenn jemand austritt. Dahinter steht die heute vielleicht altväterisch anmutende, aber grundanständige Überlegung, dass SNB-Mitarbeiter für die Treue zur Institution belohnt werden sollen. Vorzeitige Abgänger — wie Philipp Hildebrand — werden durch diese eingeschränkte (aber gesetzeskonforme) Freizügigkeit finanziell bestraft. Wer spät eintritt, wie JPD, wird ebenfalls bestraft, weil er Beträge einkaufen muss, die anderen Mitarbeitern über die Jahre hin zum Teil von der SNB bezahlt worden sind. Wenn JPD einen grossen Betrag einkaufen musste (und deshalb Euro verkaufte) ist das also normal. Wenn die SNB einen Teil des Einkaufs übernahm, ist es zumindest nicht unfair.
  • Die zweite Verkaufs-Transaktion in Euro (auf Initiative seiner Bank und vom SNB-Reglement innerhalb eines Jahres gefordert) erfolgte im nachhinein im „dümmsten“ Moment, d.h. auf einem kurzfristigen Höhepunkt des Euro-Franken-Kurses. Betonung: „im nachhinein“. Die nachträgliche Unterstellung, die Kursbewegungen vorausgesehen (und wissentlich ausgenützt zu haben) ist selbst an ein Direktoriumsmitglied der SNB absurd. Viele Journalisten ahnen nicht, wie schwierig Finanzmärkte zu prognostizieren sind, auch für sogenannte „Insider“. Ich habe an manchen Sitzungen zur Vorbereitung geldpolitischer Entscheide teilgenommen und fast jedesmal lautete die Diagnose: Es war noch nie so schwierig wie heute.

Kurz: JPD hat offenkundig werder etwas Unlauteres versucht, noch getan. Ein wichtigeres Pressethema als irrelevante alte Spesenbelege (wer bewahrt so was jahrelang auf???) wäre beispielsweise die Verzögerungstaktik des Bundesrates bei den Ersatzwahlen ins SNB-Direktorium. Ebenfalls eine Überlegung wert wäre vielleicht die Frage: Was, wenn JPD von verleumderischen Artikeln genervt den Bettel hinschmeisst? Wo finden wir einen ähnlich kompetenten Nachfolger (aus der nicht-deutschen Schweiz)? Für jenen Journalisten, der vermeint, JPD sei „kein Währungsspezialist“ und all jene, die „Professor“ ohnehin für eine Behinderung ansehen, ist das kein Problem. Für alle andern vielleicht schon.

Liquidation von Lehman Brothers Finance: Was wird hier gespielt?

Urs Birchler

Seit einiger Zeit werde ich immer wieder konfrontiert mit Vorwürfen gegenüber der Schweiz, bzw. der FINMA: Es gehe bei der Liquidation von Lehman Brothers Finance SA, dem Schweizer Ableger des im September 2008 gescheiterten Konzerns Lehman Brothers, einfach nicht vorwärts. In allen Ländern komme die Liquidation voran, nur in der Schweiz würde Vorschläge zur Einigung systematisch abgelehnt. Inke Nyborg hat dazu bei Dow Jones einen (leider passwortgeschützten) Artikel vom 2. März 2012 gefunden, der über eine Gerichtsverhandlung in New York berichtet. Richter Peck habe an die Adresse der Liquidatorin PricewaterhouseCoopers (PwC) beklagt, dass von allen 80 Niederlassungen allein die schweizerische in der Liquidation hinterherhinke.

Vorwürfe an die Behörden sind grundsätzlich ernst zu nehmen, zumal zu den Lehman-Geschädigten nicht nur professionelle Grossanleger zählen (die selber schuld sind), sondern auch viele Kleinanleger, die nicht einmal bewusst Gläubiger von Lehman ber. Doch was ist daran wahr?

Zunächst ist die Liquidation von Lehman Brothers eine verzwickte Angelegenheit. Die Struktur des Lehman-Konzerns war ausgerichtet auf steuerliche und regulatorische Arbitrage. Geschäfte wurden jeweils in jenes Land verschoben, wo sie am günstigsten waren. Innerhalb des Konzerns bestanden deshalb regelmässig grosse gegenseitige Guthaben und Verpflichtungen zwischen Konzernteilen. Dabei spielen Derivatbeziehungen eine wichtige Rolle. Über die Schweizer Niederlassung beispielsweise wuden Aktien- und Aktienindexderivate abgewickelt. Nicht bei allen Lehman-Derivatkonstrukten ist klar, was diese genau beinhalteten. Rechtsfälle dazu sind mindestens bei sechs Gerichten in drei Ländern hängig. Auch im neuesten Bericht des Konkursverwalters finden sich keine klaren Hinweise auf Unterschiede zwischen dem Schweizer Verfahren und den Schwesterverfahren in den USA, dem UK, Japan und Deutschland.

Es wäre grundsätzlich möglich, dass die Liquidatorin (PwC) und/oder die FINMA besonders gewissenhaft und daher langsam vorgehen. Vielleicht sogar zu Recht: Bei einer Liquidation zählt (anders als bei einer Sanierung) nicht in erster Linie die Geschwindigkeit, sondern die korrekte Behandlung aller Beteiligten. Drei Jahre — solang dauert die Liquidation bereits — sind ein kurze Zeitspanne in diesem Gewerbe: Die Liquidation der Spar+Leihkasse Thun nahm über zehn Jahre in Anspruch. Ferner hat die FINMA das Mandat, für die Gläubiger von Lehman Brothers Finance zu agiern, nicht für den Gesamtkonzern.

Doch — etwas macht mich stutzig. Ich bin von verschiedener Seite mit denselben offenkundig falschen Argumenten konfrontiert worden. Zuletzt an einer Veranstaltung in Zürich von Robert Shapiro, der sogar ein Beratungsmandat beim IWF ausübt. Shapiro argumentiert, wie andere Kritiker bereits vor ihm, mit der Attraktivität des Standortes Schweiz: Wenn die Liquidation einer gescheiterten Bank (bzw. Finanzgesellschaft) so lange dauert, kommen keine Banken mehr in unser Land. Das ist einfühlsam von einem amerikanischen Beobachter, hat aber weder Hand noch Fuss. Das Insolvenzrecht ist zwar tatsächlich ein Teil der Standortqualität. Wichtig ist aber vor allem das Sanierungsrecht; eine Bank muss im Insolvenzfall flott gehalten und notfallmässig rekapitalisiert werden können. Und genau in dieser Hinsicht ist das (revidierte) Schweizer Recht zwar nicht perfekt, aber international führend. Die schonungsvolle und schnelle Liquidation ist demgegenüber völlig nebensächlich als Standortfaktor. Keine Bank wählt ihren Standort im Hinblick auf ihre mögliche Konkursliquidation. Und die Schweiz betreibt sicher keinen Sterbetourismus für Banken.

Provisorisches Fazit: Wenn mir von verschiedener Seite dieselben fadenscheiningen Argumente vorgetragen werden, bin ich als geborener Skeptiker vorsichtig. Meine vorläufige Interpretation (auch als Warnung an die Medienvertreter): Hier versucht jemand, PwC und die FINMA unter Druck zu setzen, weil er auf dem ordentlichen Weg nicht zu seinem Geld kommt. Pro memoria: Die Gläubiger des Mutterhauses (darunter grosse Hedge-Funds und Turnaround-Manager) können mit einer Konkursdividende von 15% rechnen, während die Gläubiger der einzelnen Tächter auf über 50% kommen könnten.

Aber ich lasse mich gerne belehren.

Ein E-Wort an Balthasar Glättli

Monika Bütler & Urs Birchler

Vor einiger Zeit stand im batz.ch (Autor Urs Birchler), dass sich sowohl Industrie als auch Politik in der Energiediskussion vor dem P-Wort fürchteten. Man spricht lieber von Bedarf statt von Preisen. Bei dieser Gelegenheit erhielt auch der heutige grüne Nationalrat Balthasar Glättli einen kräftigen Tritt ans Bein. Umso mehr freute es uns, als der von uns Gescholtene in der Arena zum Bausparen von einer Regulierung des Energieverbrauchs über den Preis sprach.
Wir möchten uns daher bei Balthasar Glättli für den Tritt entschuldigen. Ohne Wenn und Aber: Immerhin ist das E-Wort heute genau so selten anzutreffen wie das P-Wort.

Verkaufstraining für den Liberalismus

Monika Bütler

Gleich zwei Einladungen zur Krise der Liberalen landeten heute bei mir auf dem Pult. Das Liberale Institut lädt am 26. März ein zu einer Veranstaltung „Wie Liberale den Kampf der Ideen wieder gewinnen“. Die Progress Foundation doppelt am 18. April nach mit einer Konferenz zum Thema „Warum sich der Liberalismus so schlecht verkauft“.
Solange allerdings selbst die FDP.Die Liberalen fröhlich zwitschern: „fürs Bausparen, weil es dem Bedürfnis nach eigenen vier Wänden entspricht“, solange dürfte selbst ein intensives Verkaufstraining aussichtslos sein. Da hätte man ja ebenso gut zwitschern können „für 6 Wochen Ferien, weil es dem Bedürfnis nach mehr Freizeit entspricht“.

Too late to fail?

Urs Birchler

Der 1. März, ist immer ein besonderer Tag. An Chalanda Marz zieht nämlich mein Vornamensvetter, der Schellenursli, mit der grossen Kuhglocke durchs Dorf. Dieses Jahr ist der 1. März aber ganz besonders: Heute tritt nämlich die Änderung des Bankengesetzes „Stärkung der Stabilität im Finanzsektor; too big to fail“ in Kraft (
von der Presse vor zwei Wochen kurz angekündigt, sieh z.B. NZZ). Damit findet man die neuen Bestimmungen endlich auch in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts [am 1.3.2012, 06:00, allerdings noch nicht aufgeschaltet].

Wird jetzt nie mehr eine Schweizer Bank mit Staatshilfe gerettet? Müssen jetzt immer die Aktionäre bluten? Einiges ist tatsächlich besser geworden, doch so klar ist es leider nicht, wie ich in einem NZZ-Artikel und im Gutachten für das Liberale Institut argumentiert habe. Und leider sind die Verordnungen zum Gesetz noch nicht unter Dach, sondern erst im Entwurf zur Vernehmlassung. Also zu früh, um mit der grossen Glocke durchs Dorf zu marschieren.

Bauförderung zu Lasten des Mittelstandes

Monika Bütler

Dieser Text erschien als Kolumne in der NZZ am Sonntag vom 26. Februar 2012 under dem Titel „Staatliche Bauförderung geht zu Lasten des Mittelstandes“.
Bevor ich in die Neidecke gedrängt werde: Wir besitzen ein nicht optimal Energie-saniertes Haus und würden somit durch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ersparnissen zugusten der Energiesanierung ebenfalls profitieren.

Hier also die Kolumne:

Beton heisst auf Englisch «concrete». Ganz konkret in diesem Sinn ist Bausparförderung sicht- und greifbar in steuergünstigen Kantonen wie Zug und Schwyz. Tiefe Steuern haben hier das Wohnen und Bauen attraktiv gemacht. Sie haben Bauzonen in die Breite und die Immobilienpreise in die Höhe getrieben. Je tiefer die Steuern, desto teurer Immobilienpreise und Mieten gilt auch für Gemeinden innerhalb desselben Kantons.
Das ist nicht weiter schlimm. Wenn der Finanzausgleich zwischen den Kantonen und Gemeinden funktioniert, bringt der Steuerwettbewerb dem ganzen Land mehr Vor- als Nachteile. Aber eines zeigt ein Blick auf die Schweizer Tiefsteuerkantone glasklar: Dass Steuervorteile den Erwerb von Wohneigentum für den Mittelstand nicht erleichtern, sondern erschweren: Vergünstigungen bei Steuern oder andere Subventionen des Bausparens verpuffen letztlich in Preiserhöhungen. Nur für die relativ reichen Käufer geht die Rechnung «Subvention minus höhere Preise» auf; für den Mittelstand hingegen wird das Eigenheim unter dem Strich teurer.
Es ist wie mit Subventionen für bäuerlichen Erzeugnisse: Diese führen auch nicht zu tieferen Konsumentenpreisen, sondern zu höheren Produzentenpreisen. Nur wissen das bei der Landwirtschaft alle. Wenn nun auf dem Land statt dem Mais der Beton wächst, soll die ökonomische Logik plötzlich nicht mehr gelten.
Die Befürworter der Bausparinitiativen ahnen die Logik: «Bausparen fördert die Baunachfrage», steht auf ihrer Internetseite. Was hingegen nicht steht: Die geförderte Nachfrage erhöht die Preise; für Neubauten und für Sanierungen gleichermassen. Mit dem vorgeschlagenen maximalen Steuerabzug von 30 000 Franken spart ein Ehepaar mit einem steuerbaren Einkommen von 200 000 Franken rund 7000 Franken pro Jahr (Stadt Zürich), ein Ehepaar mit einem steuerbaren Einkommen von 50 000 Franken dagegen nur 3000 Franken. Damit wird der Mittelstand mit den Preissteigerungen kaum mithalten können. Gefördert werden – wie es früher noch hiess – die oberen Zehntausend. Die mit Haus. Gewöhnliche Sparer, ob arm oder reich, gehen nämlich leer aus.
Zu den konkreten Nachteilen der Bausparförderung kommen die versteckten. Erstens müssen die Subventionen an die besser Gestellten und die Bauwirtschaft irgendwie finanziert werden. Zweitens verzerren sie die privaten Entscheidungen: Letztlich werden sich viele Mittelstandshaushalte auch zum Bausparen oder zum Energiesanierungs-Sparen veranlasst sehen, auch solche, die lieber (und gescheiter) für die Ausbildung der Kinder oder die Finanzierung der Pflege im Alter vorsorgen würden. Als Folge sinkt, drittens, die Mobilität. Wie in den Niederlanden, wo sich jeden Morgen und jeden Abend die Pendler stundenlang auf den überlasteten Strassen stauen. Die Kosten eines Umzugs für Hausbesitzer sind viel zu teuer.
Ist das steuerliche Bausparen denn einfach eine falsche Lösung für eine gute Absicht, wie es oft heisst? Auch wenn Wohneigentümer die besseren Schweizer wären: Nein. Nicht einmal staatliche Initiativen, die auf den ersten Blick optimal konstruiert scheinen, erreichen ihr Ziel. Den besten Beweis dafür liefert Australien. Das Land hat verschiedentlich mit sogenannten «home-owner-grants» versucht, den Erstkäufern unter die Arme zu greifen. Dabei beschränkten die Australier die Zahlungen sogar auf den Mittelstand und gewährten die Zuschüsse nur bis zu einer Obergrenze des Hauspreises. Mit durchschlagendem Erfolg: Die Preise im subventionierten Segment stiegen stark an, das Angebot an erschwinglichem Wohnraum versiegte. So sehr, dass Finanzberater interessierten Käufern den Rat gaben, mit dem Kauf zuzuwarten, bis die staatlichen Zuschüsse auslaufen.
Das müsste eigentlich den vielen Liberalen, die Subventionen ausgerechnet zum Erwerb von Wohneigentum unterstützen, zu denken geben.

Gütliche Einigung mit den Schaffhauser Nachrichten

Monika Bütler

Die "Schaffhauser Nachrichten" haben am 26. Januar den Text von
Frau Dr. Monika Bütler "Ausstieg aus der ökonomischen Vernunft" vom
www.batz.ch  übernommen, weil sie irrtümlich annahmen, die
Stellungnahme von Frau Prof. Monika Bütler sei im Rahmen der
Diskussion über die Bausparinitiative frei verwendbar und nicht
urheberrechtlich geschützt. Monika Bütler und die “Schaffhauser
Nachrichten” haben sich in dieser Sache gütlich geeinigt.