Monika Bütler
„Vielen herzlichen Dank für Ihren Beitrag in der gestrigen Ausgabe der Schaffhauser Nachrichten“, schrieb mir eine Leserin der Schaffhauser Nachrichten vor rund 10 Tagen. Drei weitere ähnliche emails folgten. Dumm war nur, dass ich mich nicht an einen solchen Beitrag in den Schaffhauser Nachrichten (nach eigenen Angaben: Schaffhauser Intelligenzblatt) erinnern konnte. So vergesslich bin ich doch gar nicht.
Des Rätsels Lösung: In der Ausgabe vom 26. Januar 2012 druckten die Schaffhauser Nachrichten – ohne mein Wissen, geschweige denn Einverständnis – einen Beitrag ab, der im Juni 2011 im www.batz.ch erschienen ist.
Es wäre so einfach gewesen, zu fragen. Und vor allem anständig. Doch die Schaffhauser Nachrichten informierte mich auch später nicht. Auf ein Belegexemplar warte ich noch heute. Ich musste mir den Text via Argus und über das kostenpflichtige (!) Archiv der Schaffhauser Nachrichten selber besorgen. Wären die Leser nicht gewesen – ich wüsste noch heute nichts davon.
Die Zeitung publizierte den Beitrag unter meinem Namen („von Monika Bütler“) und der üblichen Bezeichnung („Monika Bütler ist Professorin für Volkswirtschaftslehre an der Universität St. Gallen“). Also genau so, wie es für eingeladene Texte üblich ist. Den Lesern wurde suggeriert, ich hätte den Aufsatz explizit für die Schaffhauser Nachrichten verfasst – was diese auch so verstanden. Mein Beitrag wurde zudem innerhalb einer Pro- und Contra Debatte zur Initiative des HEV verwendet. (Ob Hans Egloff – mein fiktives Gegenüber – wohl etwas davon wusste?). Unter diesen Bedingungen ist es auch klar, dass die Zeitung den batz.ch als Quelle nicht nennt.
Die von den Schaffhauser Nachrichten publizierte Version unterscheidet sich von meinem ursprünglichen Text im Titel (Keinerlei ökonomische Vernunft) und dem ersten Satz, der dem Beitrag eine andere Stossrichtung und Tonalität gab. Im ursprünglichen Text drückte ich mein Unverständnis für die Unterstützung des Bausparens durch die zwei Kammern des Parlaments aus und nicht ein Unverständnis für die Initiativen. Selbstverständlich finde ich die Initiativen nicht toll, aber in einer Demokratie dürfen auch Partikularinteressen vertreten werden. Hingegen erwarte ich vom Parlament, dass sie das Gesamtwohl des Landes im Auge behalten.
Erster Satz des batz-Beitrags: Das Bausparen soll nach dem Willen der beiden Kammern subventioniert werden.
Erster Satz des Beitrags auf ShN: Das Bausparen soll mit der Initiative subventioniert werden.
Die Schaffhauser Nachrichten hat sich dann zwar die Mühe gemacht, Tippfehler und die in ihren Augen – nicht meinen! – ungerechtfertigten Anführungszeichen bei vernünftig zu eliminieren. Den nun nicht mehr passenden Schluss hat sie belassen. Der letzte Satz, „Offenbar ist diese Gruppe im Parlament besonders gut vertreten“, steht nun ganz alleine und verlassen da.
Mein ursprünglicher batz.ch-Artikel ist – wie alle anderen Beiträge in diesem Blog – ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetztes URG. Dessen Abdruck (a) nicht autorisiert, (b) mit substantiellen Änderungen am Text (insbesondere auch Titel und erster Satz, wodurch sowohl die Stossrichtung wie auch die Tonalität ändern), sowie (c) in einem anderen Zusammenhang verletzen Art. 25 und 11 URG. In der Schweiz ist ein Werk urheberrechtlich geschützt sobald es geschaffen wurde. Es braucht dazu keinen expliziten Hinweis auf ein Copyright.
Doch viel ärgerlicher ist etwas anderes: Der Chefredaktor der Schaffhauser Nachrichten, Norbert Neininger, will nichts von einer Verletzung meiner Rechte wissen. Gleichzeitig verteidigt er das Urheberrecht entschieden: Im Internet dürfe man nicht Inhalte aus der Zeitung übernehmen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass dies in der Gegenrichtung nicht gelten soll.
Den zweiten Abschnitt des Aufsatzes von Norbert Neininger (NZZ, 17. August 2010:“Verlage haben Anrecht auf besseren Schutz“) möchte ich unseren Lesern nicht vorenthalten:
„Programme, Texte, Bilder, Musikstücke, Filme — all das stand plötzlich weltweit zur Verfügung, und es kostete nichts. Und während jeder Turnverein, der seinen Unterhaltungsabend mit Musik untermalte, Urheberrechtsgebühren entrichten musste, gewöhnten sich die (jungen) Menschen daran, dass weder Recht noch Ordnung im Netz gelten. Das Aussergewöhnliche hielten alle für selbstverständlich, und wer darauf hinwies, galt als Ewiggestriger.“
