batz.ch ungefragt in den Schaffhauser Nachrichten

Monika Bütler

„Vielen herzlichen Dank für Ihren Beitrag in der gestrigen Ausgabe der Schaffhauser Nachrichten“, schrieb mir eine Leserin der Schaffhauser Nachrichten vor rund 10 Tagen. Drei weitere ähnliche emails folgten. Dumm war nur, dass ich mich nicht an einen solchen Beitrag in den Schaffhauser Nachrichten (nach eigenen Angaben: Schaffhauser Intelligenzblatt) erinnern konnte. So vergesslich bin ich doch gar nicht.

Des Rätsels Lösung: In der Ausgabe vom 26. Januar 2012 druckten die Schaffhauser Nachrichten – ohne mein Wissen, geschweige denn Einverständnis – einen Beitrag ab, der im Juni 2011 im www.batz.ch erschienen ist.

Es wäre so einfach gewesen, zu fragen. Und vor allem anständig. Doch die Schaffhauser Nachrichten informierte mich auch später nicht. Auf ein Belegexemplar warte ich noch heute. Ich musste mir den Text via Argus und über das kostenpflichtige (!) Archiv der Schaffhauser Nachrichten selber besorgen. Wären die Leser nicht gewesen – ich wüsste noch heute nichts davon.

Die Zeitung publizierte den Beitrag unter meinem Namen („von Monika Bütler“) und der üblichen Bezeichnung („Monika Bütler ist Professorin für Volkswirtschaftslehre an der Universität St. Gallen“). Also genau so, wie es für eingeladene Texte üblich ist. Den Lesern wurde suggeriert, ich hätte den Aufsatz explizit für die Schaffhauser Nachrichten verfasst – was diese auch so verstanden. Mein Beitrag wurde zudem innerhalb einer Pro- und Contra Debatte zur Initiative des HEV verwendet. (Ob Hans Egloff – mein fiktives Gegenüber – wohl etwas davon wusste?). Unter diesen Bedingungen ist es auch klar, dass die Zeitung den batz.ch als Quelle nicht nennt.

Die von den Schaffhauser Nachrichten publizierte Version unterscheidet sich von meinem ursprünglichen Text im Titel (Keinerlei ökonomische Vernunft) und dem ersten Satz, der dem Beitrag eine andere Stossrichtung und Tonalität gab. Im ursprünglichen Text drückte ich mein Unverständnis für die Unterstützung des Bausparens durch die zwei Kammern des Parlaments aus und nicht ein Unverständnis für die Initiativen. Selbstverständlich finde ich die Initiativen nicht toll, aber in einer Demokratie dürfen auch Partikularinteressen vertreten werden. Hingegen erwarte ich vom Parlament, dass sie das Gesamtwohl des Landes im Auge behalten.
Erster Satz des batz-Beitrags: Das Bausparen soll nach dem Willen der beiden Kammern subventioniert werden.
Erster Satz des Beitrags auf ShN: Das Bausparen soll mit der Initiative subventioniert werden.

Die Schaffhauser Nachrichten hat sich dann zwar die Mühe gemacht, Tippfehler und die in ihren Augen – nicht meinen! – ungerechtfertigten Anführungszeichen bei vernünftig zu eliminieren. Den nun nicht mehr passenden Schluss hat sie belassen. Der letzte Satz, „Offenbar ist diese Gruppe im Parlament besonders gut vertreten“, steht nun ganz alleine und verlassen da.

Mein ursprünglicher batz.ch-Artikel ist – wie alle anderen Beiträge in diesem Blog – ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetztes URG. Dessen Abdruck (a) nicht autorisiert, (b) mit substantiellen Änderungen am Text (insbesondere auch Titel und erster Satz, wodurch sowohl die Stossrichtung wie auch die Tonalität ändern), sowie (c) in einem anderen Zusammenhang verletzen Art. 25 und 11 URG. In der Schweiz ist ein Werk urheberrechtlich geschützt sobald es geschaffen wurde. Es braucht dazu keinen expliziten Hinweis auf ein Copyright.

Doch viel ärgerlicher ist etwas anderes: Der Chefredaktor der Schaffhauser Nachrichten, Norbert Neininger, will nichts von einer Verletzung meiner Rechte wissen. Gleichzeitig verteidigt er das Urheberrecht entschieden: Im Internet dürfe man nicht Inhalte aus der Zeitung übernehmen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass dies in der Gegenrichtung nicht gelten soll.

Den zweiten Abschnitt des Aufsatzes von Norbert Neininger (NZZ, 17. August 2010:“Verlage haben Anrecht auf besseren Schutz“)  möchte ich unseren Lesern nicht vorenthalten:

„Programme, Texte, Bilder, Musikstücke, Filme — all das stand plötzlich weltweit zur Verfügung, und es kostete nichts. Und während jeder Turnverein, der seinen Unterhaltungsabend mit Musik untermalte, Urheberrechtsgebühren entrichten musste, gewöhnten sich die (jungen) Menschen daran, dass weder Recht noch Ordnung im Netz gelten. Das Aussergewöhnliche hielten alle für selbstverständlich, und wer darauf hinwies, galt als Ewiggestriger.“

 

Die ZKB-Todesspirale

Nachtrag vom 9. Feb. 2012: Aufgrund des (zu) provokativen Titels und besorgten Leseranfragen, habe ich die Aussagen hier präzisiert.

Urs Birchler

Letzte Woche musste ich bei der ZKB in der Schlange anstehen (wegen Umbauarbeiten). Ein Blick auf meine Mit-Ansteher genügte, mich erneut zu überzeugen: Es braucht eine Bank, der Herr und Frau Zürcher blind vertrauen können, ohne übervorteilt oder in Spekulationen hineingezogen zu werden.

Dann lese ich die Presseberichte zur Anwerbung von US-(und ex UBS-)Kunden durch unser Staatsinstitut. Und da wird mir als Zürcher Steuerzahler, Kantonsangestellter, und Eigenheimbesitzer gschmuch. Über die Staatsgarantie hänge ich letztlich in dieser Steuergeschichte nicht nur voll mit drin. Mehr noch: Wenn die Staatsgarantie zum Tragen kommt, wenn also die Steuern erhöht werden müssen, ziehen Gutverdienende weg, die Steuern müssen noch mehr steigen. Häuser im Kanton Zürich verlieren an Wert. Die Pfänder der ZKB-Hypotheken genügen nicht mehr, der ZKB geht es noch schlechter — potentiell eine Todesspirale für die ZKB und letztlich für den Kanton. (Der Kanton Appenzell AR hat dieses Schicksal 1995 knapp vermieden, indem seine bankrotte Kantonalbank von der UBS übernommen wurde. Der Kanton Bern musste nach 1993 zur Sanierung seine KB die Steuern erhöhen, kam aber mit dem blauen Auge davon, weil er es nicht mit den USA zu tun hatte.)

Können wir Zürcher noch ruhig schlafen? Unsere Bank schweigt. Die kantonale Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen, gemäss Bilanz seit vergangenem September in Sachen ZKB tätig, hat ebenfalls Stillschweigen vereinbart.

Am lautesten aber schweigt der Bankrat der ZKB. Von den 13 Mitgliedern sind immerhin drei als Präsidium vollamtlich tätig. Bitte sagen Sie uns: Wie gross sind die Risiken? Was wäre der „worst case“? Wie will die Bank im Konflikt mit den USA vorgehen?

Als Stimmbürger und Steuerzahler möchte ich auch gerne wissen: Warum haben Sie der Übernahme hoch-problematischer Kunden zugestimmt? Und warum schliessen die Verhaltensregeln der ZKB die aktive, nicht aber die passiv-wissentliche Mithilfe zur Steuerhinterziehung ausdrücklich aus? Warum muss die ZKB gemäss ihrem Leitbild überhaupt „international erfolgreich“ sein? Im gesetzlichen Leistungsauftrag (Paragraph 2 des Kantonalbankgesetzes) ist von Internationalem jedenfalls nicht die Rede. Meine Vermutung: Die Autoren dieses Gesetzes (und der Zürcher Souverän, der es guthiess) hatten wohl dieselben Leute vor Augen, mit denen ich diese Woche in der Schlange stand.

Jedes Reglement hat auch seine Löcher

Monika Bütler

Fast alle Regeln lassen Möglichkeiten offen, sie gegen ihren Geist auszulegen. Mehr noch: Je genauer und spezifischer die Regeln, desto genauer umrissen sind für findige Köpfe auch die Löcher. Am besten weiss dies wohl das Steueramt.

Die untenstehende Kolumne – erschienen in der NZZ am Sonntag vom 29. Januar 2012 – hatte ich schon lange vor der Diskussion um die SNB Reglemente im Kopf, die Hälfte war bereits vor Monaten auf dem elektronischen Papier. Mein Kollege Jörg Baumberger hat mir dann noch den letzten Anstoss gegeben, die Kolumne auch wirklich fertig zu schreiben. Er hat mir nämlich eine der legendären Pepper… and Salt Cartoons des Wallstreet Journals zugesteckt. Ein frohlockender Lobbyist meint dort: „The great thing about regulations is more loopholes.“

Mein Dank geht an Jörg Baumberger, Silvio Borner und andere Kollegen, die mir in den letzten Wochen aufmunternd zur Seite gestanden sind. Und natürlich an meine Familie. Unsere Kinder haben nämlich bisher jedes noch so raffinierte Reglement, jeden vermeintlich „optimalen“ Anreizvertrag ausgehebelt. Noch am besten funktionieren unspezifische Verhaltensregeln (lieb und anständig sein).

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Jedes Reglement hat auch seine Löcher

Schlaumeier nützen Lücken in den Vorschriften aus – was zu noch mehr Regeln führt

Roger Federer ist dafür. Rafael Nadal eher dagegen. Es geht um die Pflicht für Athleten, ihren Aufenthaltsort laufend der Internationalen Anti-Doping Agentur zu melden. Vollkommene Transparenz soll die Kontrolle darüber erleichtern, ob ein Athlet verbotene Substanzen verwendet. In einer langen Liste sind diese abschliessend aufgezählt. Man hat nicht einmal vergessen, den Alkohol aus dem Automobilrennsport zu verbannen.

Es gibt kaum ein extremeres Beispiel für Transparenzpflichten und ausdetaillierte Regeln. Da hat es sich Moses mit der saloppen Formel „Du sollst nicht ehebrechen“ doch einfach gemacht. Traurige Gemeinsamkeit: Weder die leistungssteigernde Medizin noch der Ehebruch sind bislang verschwunden.

Trotzdem wissen viele, wie Finanzgeschäfte eines Notenbankpräsidenten zu behandeln sind: Mit schärferen Regeln.

Vergessen geht dabei: Fast alle Regeln lassen Möglichkeiten offen, sie gegen ihren Geist auszulegen. Mehr noch: Je genauer und spezifischer die Regeln, desto genauer umrissen sind für findige Köpfe auch die Löcher (fragen Sie beim Steueramt nach). Der Emmentaler ist zwar klarer strukturiert als der Hüttenkäse, hat aber gerade darum auch duetlichere Löcher, durch die man den Finger stecken zu kann, ohne den Käse zu berühren. Das Wallstreet Journal brachte es vor vielen Jahren mit einem ihrer legendären Pepper…and Salt Cartoons auf den Punkt: „The great thing about regulations is more loopholes.“

Detaillierte Regeln können notwendig sein, um das Individuum zu schützen. Gleichzeitig bergen sie die Gefahr, dass ein dem Geist der Regeln entsprechendes Verhalten geahndet wird. Darum wissen Eltern: Das Versprechen: „Wenn Ihr lieb seid …“, ist meist besser verständlich und wirksamer als lange Verbots- oder Gebotslisten.

So wäre es nicht nur in der Kinderstube, sondern auch an der Uni. Die Spannung zwischen dem Geist eines Reglements und seinen konkreten Auswirkungen ist an den Hochschulen spür- und sichtbar. Der Studienbetrieb ist heute stark ver-reglementiert –  angefangen bei der Aufnahme, über Wahlmöglichkeiten, bis zur Anerkennung von Leistungen, und zu guter letzt den Noten. Nicht nur mit unerwünschten Folgen. Schlaumeiern gelingt es immer wieder, Lücken zu finden. Gleichzeitig bleiben oft gerade brillante und aussergewöhnliche Studierende an Vorschriften hängen. Sie können nicht zugelassen werden oder müssten unverhältnismässige und unzumutbare Extraleistungen bringen.

Wir schimpfen und vergessen, dass wir an dieser Entwicklung mitschuldig sind. Regelkonforme aber dem Geist der Hochschule widersprechende Verhalten von Schlaumeiern führen zu Forderungen nach mehr und klareren Regeln. Am Ende treffen die von uns gewünschten und von der selbstverständlich bösen Verwaltung umgesetzten Vorschriften die Falschen. Die Mehrheit der Student(inn)en und der Professor(inn)en hat den Überblick über die Reglemente ohnehin längst verloren und es ist reiner Zufall, dass sie die Vorschriften nicht verletzen. Unser Regelsystem gleicht immer mehr einem Parmesan, durch den es kein Durchkommen gibt, als einem Hüttenkäse wo sinnvolle Lösungen, die dem Geist der Uni entsprechen, noch möglich sind.

Ausgerechnet der vermeintliche Elfenbeinturm ist ein gutes Abbild des richtigen Lebens: Die Verrechtlichung nimmt überhand, der gesunde Menschenverstand wird verdrängt. Es sind nicht die unterbeschäftigten Bürokraten, die uns das Leben schwer machen. Wir sind es selber, indem wir bei jedem Problem dem „Lückenfüll-Reflex“ erliegen.

Den goldenen Mittelweg zu finden zwischen Vorschriften, die Missbrauch vernünftig einschränken, ohne gleichzeitig den Geist der Regulierung abzuwürgen, ist zugegebenermassen schwierig. Der Einsatz lohnt sich aber. Im Gegensatz zu den Erziehungsregeln, die nach einigen Jahren ohnehin obsolet werden, bleiben uns die meisten anderen Vorschriften oft sehr lange erhalten.

Menschenrecht auf Rendite?

Urs Birchler

Hedge-Fonds wollen Griechenland beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg einklagen, wenn es seine Schulden nicht voll zahlt. Dies berichtet Radio DRS4 heute morgen mit einem Kommentar des Berner Völkerrechtsprofessors Walter Kälin.

Es wäre einfach — und falsch — dies mit „ja, die bösen gierigen Hedgefonds“ abzutun. Das Thema Insolvenz und Menschenrechte ist nämlich komplex. Wie würden wir urteilen im Falle, wo AHV und Pensionskassen ihre Rentenverpflichtungen nicht mehr erfüllen? Haben nicht die Rentner unfreiwillig einbezahlt in einen Topf, der nach strengen Regeln verwaltet wurde? Ist es deshalb nicht ein Menschenrecht, im Alter auf diesen Sparstrumpf zurückgreifen zu können? Aber wo genau liegt der Unterschied zu den Hedge-Fonds? Ist es die Freiwilligkeit der Kreditvergabe? Haben die Hedge-Fonds die Notlage Griechenlands ausgenützt? Oder haben sie dem Lande mit zusätzlichen Krediten geholfen, als sich sonst niemand mehr getraute? Und ist Griechenland wirklich zahlungsunfähig oder bloss zahlungsunwillig?

Wenn wir den Hedge-Fonds entgegenhalten: Ihr habt doch gewusst, dass Griechenland nicht zahlen wird!, dann müssten sich diesem Vorwurf auch die kommenden Renter stellen. Es ist seit Jahren klar, dass die Rentenansprüche — auch in der Schweiz — in 20 Jahren nicht mehr erfüllbar sind. In Strassburg klagen können sie einstweilen nicht: Die Schweiz hat das Zusatzprotokoll, in welchem das Eigentum behandelt wird, (zusammen mit Russland und Andorra) nicht ratifiziert .

Mensch oder Maschine?

Urs Birchler

Von Alan Turing stammt die Idee, künstliche Intelligenz liege dann vor, wenn man nicht mehr unterscheiden könne, ob Antworten in einem Gespräch von einem Menschen oder einem Computer stammten. Den „Turing-Test“ auf Finanzmrkte ausgedehnt haben Jasmina Hasanhodzic, Andrew W. Lo und Emanuele Viola. In einem Online-Test sollen die Besucher herausfinden, welche von zwei Kurven tatsächlich aus einem Finanzmarkt stammt und welche der Computer zufällig erzeugt hat. Wenn man die „Efficient Market Hypothesis“ glaubt, ein unmögliches Unterfangen. Die Autoren behaupten jedoch in ihrer Auswertung, die Teilnehmer hätten überdurchschnittlich häufig richtig getippt, d.h. gerochen, wo der Mensch die Hand im Spiel hatte. Ich selber habe nach dreimal „WRONG!“ das Handtuch geworfen. Vielleicht habe ich doch den richtigen Job.

Bailout für Banken: nie mehr?

Urs Birchler

Heute hat das Liberale Institut eine Studie von mir zum Thema Besseres Konkursrecht statt Bailouts? veröffentlicht. Fazit: Das revidierte Bankinsolvenzrecht hat noch ernste Mängel; diese bergen die Gefahr, dass der Staat bei einem Bankenproblem wiederum als Retter einspringen muss (siehe auch die Medienmitteilung).

Gleichzeitig publizierte die FINMA heute ihren Vernehmlassungsentwurf zu einer Bankinsolvenzverordnung.

Fazit: Die FINMA muss am Detail arbeiten, obwohl der Gesetzgeber die Architektur noch nicht ganz im Griff hat.

Zeit für Vernunft

Urs Birchler

Was habe ich dieser Tage gelitten. An der mangelnden Sensibilität des Nationalbankpräsidenten gegenüber im Grunde völlig unnötigen Transaktionen, aber noch mehr an den zum Teil abstrusen Kommentaren, Spekulationen und Schuldzuweisungen von allen Seiten. Dabei kümmerte sich niemand um das Offenkundige. Beispiel 1: In seiner Rücktrittsrede begann Philipp Hildebrand mit einem Dank an alle — ausser an den Bankrat. Es dauerte aber ewig, bis jemand den Reim darauf machte. Beispiel 2: Ebenfalls in der Rücktrittsrede findet sich die Behauptung, die Nationalbank könne den Dollarkurs nicht beeinflussen — kein einziger Journalist hat zurückgefragt, wie dann die Nationalbank den Eurokurs fixieren könne.

Wie eine Wohltat erscheint mir daher der Artikel von Ralph Pöner in der heutigen Ausgabe der deutschen Wochenzeitung Die Zeit: sachlich, einen Schritt auf Distanz und mit dem Blick auf das wirklich Wichtige, die Rolle der Notenbank im Staatsgefüge.

[Nachtrag: Auch die Handelszeitung vom 12. Jan. hat einige durchdachte Beiträge, beispielsweise von René Rhinow (S. 7; nicht im Internet verfügbar).]

Nummernkonti

Urs Birchler

Haben Sie nicht gewusst, dass ich für Nummernkonti bin? Ich auch nicht. Aber die neuesten Eregnisse haben eines gezeigt: Die Arbeitsteilung innerhalb einer Bank — gestützt durch die Informatik — bedingt, dass ein Dutzend Personen Zugriff zu einem Kundenkonto haben. Damit ist die Gefahr eines Lecks stets gegeben. Die geradlinige Lösung (wenn man das Bankgeheimnis nicht abschaffen will) wäre das Nummernkonto: Der Bank (d.h. 1-2 Mitarbeitern) ist der Kontoinhaber, bzw. wirtschaftlich Berechtigte, mit allen notwendigen Zusatzinformationen bekannt. Intern ist er aber nur eine Nummer. Näheres dazu im heutigen Echo der Zeit von Radio DRS.

Yes, we must!

Monika Bütler

Hätte der US Präsident Obama die Neujahrsansprachen der Bundespräsident(inn)en auf einen Nenner bringen müssen, er hätte es wohl mit “Yes, we must” gemacht. Meine Neujahrskolumne in der NZZaS (leicht erweitert) vom 1. Januar ist etwas länger.
Der verspätete Neujahrsgruss gibt mir die Gelegenheit für eine Richtigstellung. Andreas Kley ist nicht Theologe sondern Staatsrechtler an der Universität Zürich. Leider ist bei der letzten Kürzung der Kolumne der Hinweis auf die Quelle des Zitats «eine Macht der andern Ordnung (sei), die ohne Gewalt mitreissen und ohne Überredung überzeugen kann» (Rousseau) zum Opfer gefallen. Die oben verlinkte Fassung enthält die etwas längere, korrekte Fassung. Der zugrunde liegende Artikel für den zweitletzten Abschnitt ist das Vortragsmanuskript „Und der Herrgott, Herr Bundespräsident?“. Bei Andreas Kley möchte ich mich für diesen Faux-Pas entschuldigen, bei Bernhard Ehrenzeller für den Hinweis bedanken.