Bausparen: Subventionistis bei den Bürgerlichen

Die Meldung ging in den Milliardenverlusten der UBS unter. Gegen den Widerstand des Bundesrates hat sich der Nationalrat heute für die Annahme der beiden Bauspar-Initiativen ausgesprochen. Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole (siehe hier): Hier nochmals die wichtigsten Gründe gegen die beiden Initiativen.
– Bausparen subventioniert die Bessergestellten und die heutigen Immobilienbesitzer
– Wie jede andere Subvention verzerrt Bausparen die individuellen Entscheidungen
– Bausparen führt zu einer geringeren Wohnmobilität und somit tendenziell zu Mehrverkehr (weil die Immobilienbesitzer bei einem Jobwechsel nicht umziehen)
– Bausparen subventioniert die Baubranche und möglicherweise auch die Banken
– Bausparen führt zu einer Erhöhung der Immobilienpreise (und somit auch die Mieten der Nicht-Bausparer), da die Subvention (ähnlich wie die Steuern) in den Preisen berücksichtigt werden.
– Bausparen belastet die Staatsfinanzen
– Die Schweiz kennt das Bausparen bereits durch die Möglichkeit des Vorbezugs von Mitteln der 2. und 3. Säule der Alterssicherung. Ironischerweise wird fast gleichzeitig zur Bauspardebatte über eine Einschränkung dieser Möglichkeit diskutiert.

Ich würde gerne wissen, weshalb sich eine Mehrheit des Nationalrats für eine Vorlage ausspricht, die nur einer kleinen Minderheit der Bürger Vorteile verschafft, allen anderen aber nicht absehbare monetäre und nichtmonetäre (Verkehr, Zersiedelung) Kosten aufbürdet. Ebenfalls würde ich gerne wissen, weshalb gerade bürgerliche Parlamentarier, für die andere Subventionen des Teufels sind, sich für diese Subventionen stark machen. Und zu guter Letzt würde mich interessieren, welche – wohl ziemlich abenteuerliche – Definition einer Sozialen Wohlfahrt die Bausparsubventionen verteilungspolitisch zu rechtfertigen mag. Sachdienliche Hinweise werden gerne als Kommentare entgegengenommen.

One thought on “Bausparen: Subventionistis bei den Bürgerlichen

  1. Bauspar-Initiative: Falsche Lösung für eine gute Absicht!

    Die Wohneigentümerquote ist in der Schweiz tief. Das ist schade, ist doch das in selbstgenutztes Wohneigentum angelegte Geld ein Realwert, zu dem man eigenverantwortlich Sorge trägt. Es wird damit ein Grundbedarf gedeckt. Anreize zum selbstgenutzten Wohneigentum erhöhen die Nachfrage und das Angebot von solchen Wohnungen und entlasten damit auch den Mietwohnungsmarkt. Das im Wohnungsmarkt angelegte Geld wird ordnungsgemäss versteuert. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum durch den Bund gemäss Art. 108 BV gefördert wird. Dies geschieht heute überwiegend durch Massnahmen im Rahmen des Vorsorgesparens – Mittel der 2. Säule und von Sparen 3a können für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt werden – und einer Eigenmietwertbesteuerung, die unter dem Marktwert liegt.

    Die Bauspar-Initiative begünstigt nun aber gerade jene Bevölkerungsschichten (oberer Mittelstand und Reiche) zusätzlich, die gar nicht auf eine solche Förderung angewiesen sind. Damit wirkt die Initiative in Bezug auf das steuerbare Einkommen sogar regressiv. Haushalte mit einem steuerbaren Einkommen von weniger als 40’000 CHF kommen gar nicht in Genuss der Förderung, da sie zu wenig sparen können. Nur ein kleiner Teil der sog. Schwellenhaushalte, d.h. Haushalte mit einem Bruttoeinkommen zwischen 60’000 – 100’000 CHF pro Jahr kann die Förderung in Anspruch nehmen.

    Um den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum wirksam zu fördern, müssen die kleinen Einkommen und der untere Mittelstand als Zielgruppen ins Auge gefasst werden. Dies kann nur über das bestehende Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) geschehen. Hier müssen die Finanzmittel erhöht werden, um den Zugang dieser Bevölkerungsschichten zum selbstgenutzten Wohneigentum zu erleichtern.

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