Verdrängung

Monika Bütler

Der heutige Tagesanzeiger titelt: Ausländer ziehen in die Stadt, Schweizer aufs Land. Im Artikel wird eine CS Studie besprochen, die zeigt, dass die neuen Wohnungen in den Städten vollumfänglich von ausländischen Zuwanderern absorbiert werden. So weit so gut. Weiter geht es dann wie folgt: „Gleichzeitig verdrängt dieser Siedlungsdruck Schweizer in ländlichere Wohngebiete.“ Oder wie es später heisst: Die Schweizer rücken näher zusammen.

Wirklich? Das mit der Verdrängung ist nur eine mögliche Interpretation der Daten.  Es könnte – wie so oft – auch umgekehrt sein. Die Schweizer ziehen freiwillig aufs Land. Weder die eine noch die andere Interpretation der Daten lässt sich nämlich zweifelsfrei beweisen. Auf meine Nachfrage reichte der Autor des Artikels, Michael Soukup, freundlicherweise die sehr schlanke Studie der CS nach. Er begründete zudem (auf Twitter) die Verdrängungsthese mit dem Hinweis auf die Megatrends Re-Urbanisierung und Landflucht, die gegen meine alternativen Hypothese „freiwillig aufs Land“ sprächen.

Klar ist: Der Erhöhung des Wohnungsangebots stehen drei Veränderungen in der beobachteten Belegung der Wohnungen gegenüber: Eine Erhöhung der Zahl ausländischer Mieter, ein leichter Rückgang der Anzahl einheimischer Mieter und ein leichter Rückgang des durchschnittlich beanspruchten Wohnraums (was ja schon mal good News ist). Von „Bedarf“, übrigens, kann nicht die Rede sein. Der lässt sich gar nicht beobachten. Wir sehen in den Daten lediglich die effektive Belegung der Wohnungen.

Nun zur Interpretation: Dass die Ausländer die Schweizer verdrängen, lässt sich anhand dieser Daten nie und nimmer zeigen. Es ist eine mögliche Interpretation – und wohl diejenige, die in der momentanen Stimmung die meisten Likes generiert. Das heisst aber noch lange nicht, dass sie die richtige ist.

Dass die Schweizer näher zusammenrücken ist schon gar nicht in den Daten drin. In den Daten steht lediglich, dass die Mieter in der Stadt näher zusammenrücken. Das könnten aber genau so gut die Ausländer sein. Es ist sogar möglich, dass sich die Schweizer platzmässig ausdehnen, während sich die Ausländer viel dünner machen. Oder noch wahrscheinlicher: Das Zusammenrücken hat mit der Demographie zu tun. Die Stadt wird nachweislich jünger. Und die jüngeren wohnen in der Regel noch dichter. Viele urbane Junge ziehen später freiwillig aufs Land. Es könnte daher genauso gut sein, dass die Schweizer in der Familienphase freiwillig aufs Land ziehen und dass die Ausländer daher eher in der Stadt fündig würden. Auf jeden Fall sind mir keine Fälle bekannt, bei denen Schweizer zu Gunsten von Ausländern bei der Wohnungsvergabe diskriminiert wurden.

Meiner alternativen Interpretation stünden die Megatrends Re-Urbanisierung und Landflucht gegenüber. Ich bin nicht überzeugt. Die Re-Urbanisierung ist nur unter einem relativ kleinen, jungen, gut ausgebildeten und gut verdienenden Teil der Bevölkerung auszumachen. Für einen grossen Teil der Bevölkerung bleibt der Traum eines Häuschens auf dem Land auch in der heutigen Zeit bestehen. Die Re-Urbanisierung beschränkt sich zudem auf die In-Quartiere. Gerade in diesen Quartieren ist der Anteil der Schweizer aber nicht gesunken sind. Stadtgärtnern in Schwamendingen ist noch nicht angesagt.

Auch meine Interpretation lässt sich selbstverständlich nicht beweisen. Unplausibel ist sie aber nicht. Gerade in der heutigen aufgereizten Stimmung hätte es dem Artikel gut getan, alternative Erklärungen zuzulassen. Verdrängt werden leider nicht (nur) die Schweizer, sondern auch das Denken über den Mainstream hinaus. Ob rechts oder links spielt schon gar keine Rolle mehr.

Full disclosure. Die Autorin ist begeisterte re-urbanisierte Stadtgärtnerin und ehemaliges Landei (erst noch aus dem Aargau). Sie wohnt auf leicht unterdurchschnittlich vielen Quadratmetern in einem aufstrebenden Quartier. Und sie weiss – wie viele andere – wie verzweifelt die Suche nach der passenden Wohnung in Zürich sein kann.

 

Weiterwursteln nach Plan B

Monika Bütler

(Kurzkommentar zum Abstimmungsresultat über die Masseneinwanderungsinitiative der SVP, publiziert in der Weltwoche vom 13. Februar 2014)

Die Schweiz leistet es sich, junge Frauen sehr gut auszubilden, um sie später mit fehlenden Tagesschulen, steuerlichen Fehlanreizen und Vorurteilen aus dem Arbeitsmarkt zu ekeln. Nur knapp lehnte der Souverän eine explizite Belohnung des zu Hause-bleibens ab. Die Schweiz leistet es sich auch, intelligenten künftigen Ingenieuren und vollzeitarbeitenden Ärzten die Schule zu vermiesen mit einer Pädagogik, die weiche Faktoren höher gewichtet als Mathematik und Naturwissenschaften. Über eine längere Beschäftigung älterer Menschen denken wir schon gar nicht mehr nach. Für weniger ehrgeizige und produktive Junge ist Sozialhilfe ohnehin viel attraktiver. Damit sich die Anstrengung auch für die oben unerwähnten nicht lohnt, bietet der Staat Wohnraum und Betreuung einkommensabhängig an.

Die Lücken füllten motivierte Einwanderer. Und nun?

Wir sollten die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative wenigstens zum Anlass nehmen, über die Verschwendung einheimischer Ideen und Fähigkeiten nachzudenken. Meine Vermutung: Am Schluss kommt doch Plan B zur Anwendung. Niemand wagt, Fehlentwicklungen zu korrigieren. Gesuchte Fachkräfte kommen nach wie vor – einfach unter undurchsichtigen, teuren Kontingenten. Plan B, B für Bürokratie.

Wir, die AHV

Monika Bütler

(Zu Weihnachten eine kleine Liebeserklärung an die AHV, publiziert im Bulletin der Credit Suisse, 18. Dezember 2013)

Als meine Grossmutter, im Krieg mit drei kleinen Kindern verwitwet, 1948 das erste Mal eine bescheidene AHV Rente erhielt, weinte sie vor Erleichterung und Dankbarkeit. Dabei waren die rund 35 Franken pro Monat selbst für damalige Verhältnisse wenig, gerade einmal 7% des Medianeinkommens. Trotz Unterstützung ihrer Kinder lebte sie auch später in ärmlichen Verhältnissen, in einer kleinen dunklen Wohnung ohne richtige Heizung. Dennoch blieb sie zeit ihres Lebens sehr dankbar über ihre AHV Rente.

65 Jahre später: Die Schweizer Illustrierte portraitiert den „coolsten Rentner der Schweiz“, das frühere Ski-Idol Bernhard Russi, mit Jahrgang 1948 gleich alt wie die AHV. Zwischen meiner Grossmutter (die mit 66 Jahren als gebrechliche Frau starb) und dem topfitten Neurentner Russi liegen Welten. Auch zwischen der AHV von 1948 und der AHV von 2013 liegen Welten. Die Leistungen sind gemessen am Durchschnittslohn mehr als zweieinhalb mal höher als früher, sie wurden ergänzt durch eine obligatorische berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen. Seit der Einführung der AHV ist die verbleibende Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren um rund acht Jahre gestiegen – meist beschwerdefreie Jahre notabene. Den heutigen «Alten» geht es heute im Durchschnitt nicht nur finanziell viel besser als früher; sie sind auch gesünder und fühlen sich jünger. Nur zwei Sachen blieben unverändert: das AHV-Rentenalter liegt unverrückbar bei 65 Jahren – wie 1948. Und die AHV ist noch immer Teil der schweizerischen Identität.

Allerdings sind da auch noch die negativen Prognosen über die künftige Entwicklung der AHV. Selbst politische Kreise, die noch vor wenigen Jahren jede Finanzierungslücke der AHV bestritten haben, müssen inzwischen eingestehen, dass sich ohne Gegenmassnahmen bald ein grosses Loch in der Versicherungskasse auftut.

Die drohende Finanzierungskrise hat der Popularität der AHV noch keinen Abbruch getan. Kaum eine schweizerische Institution ist so beliebt und in allen Bevölkerungskreisen so stark verankert wie die AHV. Die AHV ist eine Erfolgsgeschichte: In relativ kurzer Zeit konnte damit die Armut im Alter praktisch ausgemerzt werden. Dies gilt insbesondere für die Witwenarmut, die selbst in Ländern wie den USA noch immer beobachtet werden kann. Die Versicherung verursachte seit ihrer Einführung keine Skandale. Sie arbeitet schnell, transparent und mit ausgesprochen tiefen Verwaltungskosten.

Die AHV, das sind wir. Das Geheimnis dieser Liebesbeziehung? Fast alle Einwohner der Schweiz tragen zur Finanzierung der AHV bei, fast alle profitieren einmal davon. Man muss – im Gegensatz zur IV – nicht streiten, ob jemand eine Rente beziehen darf. Das Alter kann zweifelsfrei und mit geringen Kosten festgestellt werden kann. «Scheinalte» gibt es nicht.

Die Stellung der AHV ist im internationalen Vergleich einzigartig.  Ihr Kürzel steht längst nicht nur für die Versicherung im Alter und beim Tod des Ernährers; es ist mittlerweile Synonym für Menschen ab 65. Während in anderen Ländern Senioren, „best agers“ oder „silver agers“ Rabatte gewährt werden, heisst es in der Schweiz beim Eingang ins Schwimmbad oder ins Museum schlicht und einfach: „Eintritt Erwachsene, Kinder & AHV…“. Sind die Züge an schönen Tagen voll, stöhnen die Pendler „die AHV ist unterwegs“, die wohl weltweit einzige reisende Sozialversicherung. Und unter den Ärger über fröhlich jassende Senioren mischt sich wohl auch etwas Neid.

Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass ausgerechnet eine Sozialversicherung so sehr zum Selbstbild der Schweiz gehört. Eine erste Vorlage zu einem AHV-Gesetz scheiterte nämlich 1931 in der Referendumsabstimmung: an der prekären Wirtschaftslage, konservativen Wirtschaftskreisen, den Jungen für die die Beiträge zu hoch waren, den Pensionskassen, die fürchteten vom Gesetz übergangen zu werden und den Kommunisten, denen die Leistungen zu bescheiden waren. Besonders interessant dabei: Bereits damals tat sich ein Röstigraben – ebenfalls schon fast ein Teil unserer Identität – auf, allerdings mit umgekehrtem Vorzeichen. Die Vorlage von 1931 traf nicht nur auf den Widerstand konservativer Landkantone sondern auch auf die Ablehnung welscher Kantone. In der Waadt erhielt der Vorschlag mit 24% Ja etwa gleich wenig Zustimmung wie in der Innerschweiz. (In Klammern bemerkt: Ausgerechnet der fosse du rösti, welcher heute für grosse Differenzen in Fragen zur Sozialpolitik steht, zeigt, dass die vermeintlichen Gräben vielleicht eher identitätsstiftende Folklore sind als Scheidungsgründe).

Dass die Identifikation mit der AHV so gross ist hat vielleicht mit einem weiteren Teil der schweizerischen Identität zu tun, der direkten Demokratie. Institutionen wie die Alterssicherung werden eben gerade nicht auf dem Reissbrett entworfen, sondern im politischen Prozess. Das Volk verfügt durch die direkte Demokratie sozusagen über ein Einzelpostenvetorecht, ein so genanntes «line item veto». Es ist gar nicht möglich, dem schweizerischen Souverän eine Reform der Alterssicherung als Teil eines Gesamtpaketes unterzujubeln. Jeder Bürger, jede Bürgerin ist gezwungen sich mit der Materie auseinanderzusetzen. Herausgekommen ist im Falle der AHV eine einfache und übersichtliche Lösung gegen Alters- und Witwenarmut. Es gibt im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern keine Sonderlösungen für Beamte und andere Bevölkerungsgruppen. So bleibt die Versicherung auch anpassungsfähig und schlank.

Von Partikularinteressen blieb die AHV dennoch nicht verschont. Beispiel: Die Änderungen im Rentenalter der Frauen durch die damals ausschliesslich männlichen, mehrheitlich mittelalterlichen und verheirateten Bundesparlamentier. Die Senkung des anfänglich ebenfalls auf 65 Jahre festgelegten Frauenrentenalters auf 62 Jahre wurde nicht nur mit der Existenzsicherung (Frauen haben tiefere Löhne) begründet, sondern auch damit, dass die Männer und ihre im Durchschnitt drei Jahre jüngeren Ehefrauen gemeinsam in Pension sollten gehen können.

Die hohe Verankerung in der Bevölkerung hat auch Nachteile: Sie hemmt notwendige Reformen, wenn aus lauter Liebe ungünstige demographische und wirtschaftliche Entwicklungen ausgeblendet werden. An Warnungen über drohende finanzielle Ungleichgewichte aufgrund der demographischen Entwicklung fehlte es nämlich nie; die SNB schrieb bereits 1957 von einer «zunehmenden Überalterung».  Nur wenn es gelingt, die an sich erfreuliche Zunahme der Lebenserwartung in der AHV zu berücksichtigen, bleibt die Versicherung auch in der Zukunft in weiten Kreisen der Bevölkerung verankert und beliebt.

Die AHV als Teil der schweizerischen Identität wackelt nämlich. Im Sorgenbarometer liegen die Probleme der Alterssicherung an dritter Stelle mit 29% Nennungen. Auf die Probe gestellt wird die Beziehung allerdings nicht nur durch das finanzielle Ungleichgewicht, sondern auch durch einen immer engeren Blick auf die eigenen Vorteile. So zeigt das Sorgenbarometer, dass in der Beurteilung der staatlichen Leistungen zwischen Innen- und Aussensicht eine beträchtliche Lücke klafft. 65% der Befragten geben zwar an, selber zu wenig vom Staat zu erhalten, doch sind nur 39% dieser Meinung, wenn es um die anderen geht; für 51% tut der Staat im Allgemeinen zu viel. Die Diskussion um die vermeintliche Heiratsstrafe in der AHV geht in dieselbe Richtung. Die bevorzugte Behandlung der Ehepaare wären der Beitragsphase wird dabei geflissentlich ausgeblendet.

Die Solidarität zwischen den Einkommensgruppen in den AHV ist riesig. Viele Erwerbstätige zahlen ein Vielfaches dessen ein, was sie später an Rente beziehen. Bei einem Einkommen von 500‘000 Franken werden der AHV, inklusive Arbeitgeberbeiträge, circa 42‘000 Franken pro Jahr geschuldet. Drei Viertel davon – also eine ganze maximale AHV Jahresrente – reine Steuern, die keinerlei Einfluss auf die Rentenhöhe haben.  Dass die Grossverdiener bis heute der AHV die Stange halten, ist nicht selbstverständlich. Dies könnte sich ändern, wenn von denen, die ohnehin schon sehr viel beitragen, noch mehr einfordert wird. Schon heute haben internationale Konzerne Mühe, ihren ausländischen Spitzenkräften zu erklären, weshalb sie auch auf dem nicht rentenbildenden Einkommen AHV Beiträge zu entrichten haben. Immerhin: Die Umverteilungsvorlagen 2013 brachten diese auch international aussergewöhnlich starke Solidarität wieder stärker ins Bewusstsein: Die Angst vor wegbrechenden AHV Einnahmen beunruhigt die Stimmbürger mehr – und ist demzufolge eher zu vermitteln – als negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Wie sagte doch der verstorbene Bundesrat Tschudi: „Die Reichen brauchen die AHV nicht, aber die AHV braucht die Reichen.“

Trotz aller – auch selbstgeäusserter – Kritik bleibt die AHV auch für die schreibende Wissenschaftlerin ein integraler Teil des schweizerischen Erfolgsmodells. Nicht nur weil mir die Dankbarkeit meiner Grossmutter für immer im Gedächtnis eingraviert ist.

Labor Schweiz: fiscalfederalism.ch

Marius Brülhart, Monika Bütler, Mario Jametti und Kurt Schmidheiny

Kein anderes Land ist institutionell und politisch so vielfältig wie die Schweiz. Ganz besonders ausgeprägt ist diese Vielfalt bei den öffentlichen Finanzen. Unsere 26 Kantone und gegen 2‘500 Gemeinden geniessen weltweit einmalige Freiheiten bei der Festlegung ihrer Steuern und der Verwendung ihrer Steuereinnahmen. Dieses dezentrale Staatsgebilde – wenn auch kein Allerheilmittel – ist fester Bestandteil des schweizerischen Selbstverständnisses und hat zweifelslos Anteil an der Stabilität und am wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes.

Für eine Untergattung der Spezies Mensch ist der helvetische Fiskalföderalismus zudem eine ganz besonders willkommene Bescherung: den empirischen Wirtschaftswissenschaftler (männlichen wie  weiblichen Geschlechts und – wie es sich für die Schweiz gehört – in allen Landesteilen vertreten). Nichts ist für den angewandten Forscher nämlich so wertvoll wie die Kombination von vielen und langen Datenreihen. Da die Schweiz schon seit geraumer Zeit in ziemlich unveränderter Form existiert, bietet sie im Prinzip lange Beobachtungshorizonte; und dank ihrer dezentralen Organisation offeriert sie potentiell eine grosse Zahl an Beobachtungseinheiten – ein ideales statistisches Labor also.

Der Haken an der dezentralen Organisation ist allerdings, dass wirtschaftspolitische Daten oft nur auf lokaler Ebene erhoben und aufgehoben werden. Um das „Labor Schweiz“ so richtig wissenschaftlich nutzen zu können, muss daher vieles an statistischem Rohmaterial erst in den Kantonen und Gemeinden eingesammelt werden. Eben diese Datensammlerei ist zentraler Bestandteil eines Nationalfondsprojektes, welches wir seit 2010 gemeinsam leiten.

Um die Früchte unserer Arbeit einem breiten Publikum zugänglich zu machen (und zur Feier der kürzlich vom Nationalfonds gewährten Projektverlängerung um weitere drei Jahre!), haben wir eine neue Internetseite eingerichtet: fiscalfederalism.ch. Dort werden wir unsere Forschungsergebnisse laufend publizieren und auch neues Datenmaterial ablegen.

Als Zückerli sei dem geneigten Batz-Leser schon einmal unsere gestaltbare Datenanimation empfohlen, mittels welcher die Entwicklung der kantonalen Steuerlandschaft seit 1996 nach Belieben dargestellt werden kann.

Verfolgen Sie zum Beispiel die Entwicklung des Kantons Schwyz hin zum Steuerparadies für Gutverdienende – hier ein Screenshot, auf fiscalfederalism.ch jedoch in dynamischer Ausführung zu geniessen.

 SZParadies

Alte Schule

Zum ersten Mal überhaupt äusserte unser Junior (ein 4. Klässler) heute morgen eine leise Kritik an einem Lehrer. Unser jüngerer Sohn begleitet mich momentan in meinem Sabbatical in Auckland, Neuseeland. Mit Neuseeland hat das Unbehagen allerdings nichts zu tun. Er war bisher begeistert von der Schule, seinen Kollegen und vor allem der Lehrerin, die sich immer an den Stärken der Kinder und nicht an deren Defiziten orientierte. Für die letzten Wochen unseres Aufenthalts erhielt er nun einen neuen Lehrer. Einen netten älteren Herrn, so meinte ich.

Mein Junior war etwas anderer Meinung. Superstreng und ungeduldig sei er, bei kleinster Unruhe würde er den Unterricht lange unterbrechen, er schimpfe, und so weiter. Und dann kursieren noch Gerüchte von seinen früheren Vertretungen in der Klasse. Ich kann und will dies alles nicht überprüfen, doch irgendwie erinnerten mich die Schilderungen meines Sohnes an meine eigene Schulzeit. Ständig tadelnde Lehrer (Männer und Frauen), fliegende Bücher und Kreidestifte, (ungerechte?) Strafen, offene Bevorzugungen von Schüler(inne)n.

Interessanterweise beklagen sich in Juniors Klasse gerade die Knaben über den neuen Lehrer. Müssten sie denn nicht froh sein, in der von Frauen dominierten Primarschulwelt endlich mal einer männlichen Autoritätsperson zu begegnen? Wenn man nämlich die schweizerischen Zeitungen liest, so scheint eines klar: An den – im Vergleich zu den Mädchen – schlechteren Leistungen der Knaben sind die weiblichen Lehrkräfte schuld.

Dass es die Knaben schwerer haben als die Mädchen in der Primarschule scheint mir (auch als Mutter zweier Knaben) unbestritten. Ich habe allerdings trotz aufwändiger Recherche noch keine Studie gefunden, die einen negativen Einfluss von Lehrerinnen auf die Leistungen der Jungs nachweisen würde. Falls überhaupt Effekte gezeigt wurden, war der Einfluss positiv. So zum Beispiel in der Studie von Escardíbul und Mora, bei der eine weibliche Lehrkraft zu einem besseren Testresultat in Mathematik führte – vor allem bei den Knaben. Dass die Verweiblichung des Lehrkörpers an den Problemen der Knaben schuld sein sollte, ist wohl genau so ein Mythos wie dass es früher (mit einer männlichen Lehrermehrheit) besser war.

Nur: Woran liegt es denn, dass weniger Knaben den Sprung ans Gymnasium schaffen? Knaben mehr Probleme in der Schule zu haben scheinen? Hier meine ganz persönlichen Beobachtungen ohne Anspruch auf Wissenschaftlichkeit.

Offenbar scheint es in der Schule nun üblich zu sein, dass bei der Notengebung nicht nur die Prüfungsleistungen berücksichtigt werden, sondern auch andere Aspekte wie Motivation, Sorgfalt und Anstrengung. Als ob Motivation, Sorgfalt und Anstrengung nicht schon einen direkten Einfluss auf die Prüfungsleistungen hätten. Wer also (vermeintlich) weniger motiviert ist, unsorgfältiger arbeitet oder sich nicht offensichtlich anzustrengen scheint, wird doppelt bestraft. Oder anders ausgedrückt: Zapplige Knaben und Mädchen (!) haben kleinere Chancen auf gute Noten. Solange diese Art der Beurteilung pädogischer Standard ist, spielt es gar keine Rolle, wer die Kinder unterrichtet. Im Sinne einer Selbstselektion wählen nämlich nur diejenigen jungen Menschen, ob Mann oder Frau, die Lehrerausbildung, die sich grundätzlich mit der gängigen Unterrichts- und Beurteilungsmethode identifizieren.

Mit der Erinnerung an meine eigene Schulzeit wurde mir allerdings noch ein anderer Grund für das Aufholen der Mädchen bewusst: Im Gegensatz zu früher werden die Mädchen von Eltern und Schule nicht mehr zurückgehalten, sondern genau so wie die Knaben aktiv gefördert. Also kein Bremsen des Ehrgeizes mehr (“sonst kriegst du keinen Mann”, “bringt nichts, du heiratest ja doch”), nicht mehr Häkeln und Stricken anstelle von Geometrie wie es bei mir noch teilweise der Fall war.

Es gibt wohl noch viele weitere Gründe für die unterschiedlichen Erfahrungen von Mädchen und Knaben in der Primarschule. Die frühe Selektion zum Beispiel. Auch dies ist hier ein Neuseeland – einem Spitenreiter bei den PISA Resultaten – anders.

Mein Junior hat sich auf dem langen Schulweg wieder abgeregt und freute sich am Schluss sogar auf den neuen Lehrer. Dass seine Mutter überhaupt nicht gerne zur Schule ging und kaum eine Gelegenheit ausliess, “krank” zu Hause zu bleiben, konnte er fast nicht glauben. Echt, Mama? fragte er immer wieder. Früher war eben nicht alles besser.

Die shoppende Zahnarztgattin, Teil 2

Monika Bütler

Damit ich ja nicht verdächtig werde, mich mit fremden Federn zu schmücken: Das Bild der shoppenden, ihre Kinder fremd-betreuenden Zahnarztgattin stammt gar nicht von mir. Ich habe es in einer Diskussion um die Familieninitiative von SVP-Vertretern aufgeschnappt. Und es sofort adoptiert. Die SVP hat nämlich tatsächlich einen guten Punkt: Das heutige System bevorzugt Familien mit Müttern, die wenig bis gar nichts arbeiten, ihre Kinder aber fremdbetreuen lassen und den entsprechenden Abzug in der Steuerrechnung machen. Leider folgt auf die mindestens teilweise richtige Diagnose die falsche Therapie.

Mein Beitrag in der NZZ am Sonntag hat nicht nur bei der Weltwoche (wo mir unterstellt wird, ich würde „aufgeboten“, mich gegen die Familieninitiative zu äussern), sondern auch bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung Protest ausgelöst. Weil die shoppende Zahnarztgattin gar keinen Abzug vornehmen könne unter dem heutigen System. Hier die drei Gründe:

  1. Die Steuergesetze sehen vor, dass die Kosten für die Direktbetreuung in einem direkten kausalen Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person stehen müssen, damit diese Kosten steuerlich abzugsfähig sind (vgl. Art. 212 Abs. 2bis des Gesetzes über die direkte Bundessteuer).
  2. Ehepaare können die Kinderbetreuungskosten somit geltend machen, wenn beide gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Eltern können nur jene Kosten abziehen, die ihnen während der tatsächlichen Dauer der Erwerbstätigkeit entstehen. Bei teilzeitlich erwerbstätigen Steuerpflichtigen können nur die während der Arbeitszeit entstandenen Kosten berücksichtigt werden.
  3. Betreuungskosten, die ausserhalb der Arbeits- oder Ausbildungszeit der Eltern angefallen sind – etwa durch Babysitting am Abend oder über das Wochenende –, können nicht abgezogen werden. Betreuungskosten, die den Eltern beispielsweise infolge Freizeitgestaltung entstehen, sind als Lebenshaltungskosten zu qualifizieren und können nicht geltend gemacht werden.

Das ist alles selbstverständlich richtig, nur verkennt die Regelung, wie schwierig es ist, dies in der Praxis umzusetzen. Die wahren Hürden liegen nämlich in der Umsetzung: „Meiner“ Zahnarztgattin genügt ein Minipensum, um den ganzen Betreuungsabzug machen zu können, wenn er tatsächlich ausgewiesen ist. Erstens wird der Beschäftigungsgrad auf der Steuererklärung und in der Regel auch auf dem Lohnausweis nirgends erwähnt. (Die im Minipensum arbeitende Zahnarztgattin kommt sogar noch in den Genuss des Zweitverdienerabzugs!) Zweitens haben die Steuerbehörden weder die Möglichkeit noch die Zeit, den Nachweis der Gleichzeitigkeit der Berufsausübung wirklich einzufordern. Das elektronische Formular zur Steuererklärung — welches ja die Umsetzung der Regeln abbilden soll — erlaubt mindestens im Kanton Zürich den Abzug auch bei einem minimalen Einkommen der Zweitverdienerin.

Und selbst wenn die Bedingungen wirklich überprüft würden: Für einen Abzug von 6000 Franken genügt der Zahnärztgattin ein 20% Pensum, damit sie sogar alle Bedingungen der Steuerverwaltung für den Abzug erfüllt. Bei 10’000 Franken wären es dann circa 35%.

Das Problem liegt anderswo: Ehepaare mit zwei Teilzeitpensen, die eigentlich nicht angewiesen sind auf eine externe Betreuung, können den gleichen Abzug machen wie zwei in Vollzeit tätige Eltern. Abzugsfähigkeit und Zweitverdienerabzug sind zudem nicht proportional (oder nur schwach proportional) zu den zur Berufsausübung erforderlichen Betreuungskosten. Das heutige System ist tatsächlich ungerecht – allerdings nicht gegenüber den Selbstbetreuuern. Es bevorzugt in kleiner Teilzeit tätige Mütter gegenüber Müttern, die Vollzeit oder in grösserer Teilzeit arbeiten und somit für die Wirtschaft (und die Steuereinnahmen) wichtig sind.(Väter natürlich auch.) Zahnarztgattinen mit Minipensum werden gegenüber 80% arbeitenden Ärztinnen krass bevorzugt.

Alles in allem stärken die Kritikpunkte der Steuerverwaltung aber meine Schlussfolgerung: Die Familieninitiative verstärkt die Bevorzugung meiner shoppenden Zahnarztgattin noch mehr. Für eine typische Mittelstandsfamilie, bei der die Mutter zu Hause bleibt,  bringt die Familieninitiative hingegen fast nichts.

PS: Herzlichen Dank an die Eidgenössische Steuerverwaltung für die Stellungnahme und die Klarstellung meines holzschnittartigen Beispiels. Es spricht für die Institutionen in diesem Land, dass die Diskussion in dieser Art möglich ist.

Etwas Steuerlehre zur SVP Familieninitiative oder der Steuerwert der freien Zeit

Monika Bütler

Erschienen in der NZZ am Sonntag vom 3. November 2013 unter dem Titel „Den Familienabzug gibt es längst“.

Sie ist die personifizierte Ungerechtigkeit in den Augen der Initiatoren der SVP Familieninitiative: Die Luxus-shoppende Zahnarztgattin, die zur Ausübung ihres Hobbys ihren Porsche Cayenne auf dem Zürcher Münsterhof und ihre traurigen Kinder in der Krippe parkiert. Und dafür erst noch die Betreuungskosten in der Steuerrechnung abziehen darf. Der bescheidenen Schreinergattin, die ihre Kinder immer selber betreut, ist dieser Abzug hingegen verwehrt. Das ist selbstverständlich ungerecht und widerspricht allen Grundsätzen eines effizienten Steuersystems.

Die Lösung wäre simpel: Weiterlesen

Ich bin auch eine Geldwäscherin

Monika Bütler

Als Vorbereitung für einen Forschungsaufenthalt im Ausland habe ich die Konti bei zwei Kreditkarten etwas gefüllt. Heute erhalte ich folgende Meldung:

Sehr geehrte Frau Bütler

Vielen Dank für Ihre Einkäufe mit der XYZ Card.

Bei einer internen Prüfung haben wir festgestellt, dass Sie ein Guthaben von CHF 3400.35 auf Ihrem Konto haben. Gemäss Vorgaben des Bundesgesetzes über Banken und Sparkassen sowie der Finanzmarktaufsicht (FINMA) dürfen keine Kundenguthaben > CHF 3000 verwaltet werden.

usw. Der nette Herr bei der XYZ Card hat mir dann am Telefon bestätigt, dass es sich um eine Massnahme zur Vermeidung von Geldwäscherei handelt. Und dass es für mich ja vorteilhalt sei, die Gelder zurückzuerhalten. Schliesslich würde XYZ Card keinen Zins bezahlen. Schon wieder etwas gelernt. Schön, dass sich die FINMA auch um die Kleinen kümmert. Mit den Zinserträgen der zurückbezahlten CHF 400.35 kann ich allerdings selbst im billigsten Land der Erde nichts kaufen.

Das Einmaleins der SVP Familieninitiative

Michel Habib und Monika Bütler

Stimmt es wirklich, dass die jetzige steuerliche Behandlung der mit der Kinderbetreuung verbundenen Kosten unfair ist gegenüber Familien, in denen ein Elternteil die Kinder selbst betreut?

Auf den ersten Blick scheint dies so zu sein. Diejenigen Familien, in denen beide Eltern arbeiten und wo die Kinder fremdbetreut werden, können einen Steuerabzug für die entstandenen Kosten geltend machen, während Familien, welche ihre Kinder selbst betreuen, kein solcher Abzug zur Verfügung steht.

Bei diesem Argument geht allerdings vergessen, dass bei Familien mit zwei Erwerbstätigen das Einkommen und damit auch das steuerbare Einkommen und die bezahlten Steuern ansteigen, während Familien, welche ihre Kinder selbst betreuen, ein tieferes Einkommen versteuern und damit auch weniger Steuern bezahlen. Da die höheren Steuern auf der einen Seite und der Steuerabzug auf der anderen sich gegenseitig aufheben, ist es nicht das jetzige System, welches unfair ist, sondern die vorgeschlagene Alternative.

Anders ausgedrückt: Ein Steuerabzug für selbstbetreuende Familien würde diesen eine Steuerersparnis bringen gegenüber den Familien, welche Fremdbetreuung in Anspruch nehmen, da letztere neben dem Abzug der Betreuungskosten auch noch ein erhöhtes Einkommen versteuern müssen.

Dieser Umstand lässt sich an einem Beispiel von zwei ähnlichen Familien verdeutlichen. Beide Väter verdienen 100‘000 CHF im Jahr, während eine der beiden Mütter Teilzeit arbeitet. Die Kosten für die Kinderbetreuung betragen 20‘000 CHF. Wenn man keine Wertung vornimmt über die Wünschbarkeit, Hausarbeit oder Erwerbsarbeit zu verrichten, scheint es intuitiv anzunehmen, dass die Mutter nur dann arbeitet, wenn sie mindestens 20‘000 CHF (plus die anderen Berufsauslagen) verdienen kann, und nicht arbeitet, wenn der Verdienst geringer ist. Doch diese Rechnung geht nur mit der heutigen Regelung auf, nicht aber mit dem vorgeschlagenen System.

Dies lässt sich einfach zeigen an der Steuerbelastung der beiden Familien im Fall. bei dem der zusätzliche Verdienst der Mutter netto genau 20‘000 CHF beträgt. In der heutigen Regelung ist das Einkommen nach Steuern der beiden Familien heute gleich, weil der Zusatzverdienst der Mutter mit den Betreuungskosten verrechnet wird. Im vorgeschlagenen System der Initiative dagegen wäre das Einkommen nach Steuern unterschiedlich.

Nehmen wir  der Einfachheit halber einen proportionalen Steuersatz von 20% an. Ginge man zusätzlich von einem progressiven Steuersatz aus, würde der geschilderte Effekt sogar noch grösser. Das Einkommen der selbstbetreuenden Familie vor Steuern beträgt im heutigen System 100‘000 CHF, nach Steuern 80‘000 CHF.  Die Familie mit Fremdbetreuung hat ein steuerbares Einkommen von 120‘000 CHF – 20‘000 CHF = 100‘000 CHF, weil die Betreuungskosten abgezogen werden können. Das Einkommen nach Steuern beträgt ebenfalls 80‘000 CHF, genau der gleiche Betrag wie bei der ersten Familie.

Betrachten wir nun die Änderungen gemäss dem Vorschlag der Initiative. Für die fremdbetreuende Familie ändert sich nichts, das Einkommen nach Steuern beträgt weiterhin 80‘000 CHF. Weil es neu einen Abzug für Selbstbetreuung gibt (gehen wir einmal von 10‘000 CHF pro Kind aus), beträgt das steuerbare Einkommen bei zwei Kindern neu 100‘000 CHF – 20‘000 CHF = 80‘000 CHF, so dass die geschuldeten Steuern sich nur noch auf 16‘000 CHF belaufen und damit neu ein Einkommen nach Steuern von 84‘000 CHF zur Verfügung steht. Das verfügbare Einkommen der selbstbetreuenden Familie ist damit um 4000 CHF höher als das Einkommen der Familie mit Fremdbetreuung.

Es ist also nicht so, dass das gegenwärtige System den Familien mit Fremdbetreuung unter dem Strich einen Vorteil gewährt, weil diese Familien auf dem zusätzlichen Einkommen Steuern bezahlen. Ganz im Gegenteil ist es so, dass das vorgeschlagene System den selbstbetreuenden Familien einen Vorteil gewährt, weil sie Steuerabzüge geltend machen könnten, denen keine Steuerzahlung gegenübersteht.

Ausgeblendet haben wir bei unserem vereinfachten Beispiel die Steuerprogression und die Abzüge, die bei einigen Kantonen und dem Bund für den Zweitverdienst gemacht werden können. Letztere sind in erster Linie gedacht, die starke Progression in der Steuerbelastung des Zweitverdiensts etwas abzumildern. Die beiden Effekte – Progression und Zweitverdienerabzug – gleichen sich etwa aus. Doch selbst in unserem Beispiel mit proportionalen Steuern (also ohne Steuerprogression), würden die Steuerersparnisse für den Zweitverdienst von circa 1000 CHF nie reichen, um den durch den SVP Vorschlag gewährten Steuervorteil für die selbstbetreuende Familie auszugleichen. (In Klammern bemerkt: Der Pauschabzug für den Zweitverdienst bei der Bundessteuer ist natürlich ein Unding. Er bestraft faktisch die Mehrarbeit des Zweitverdieners, die Steuerprogression wird nur für ein sehr geringes Arbeitspensum ausgeglichen).

Übersetzung einer ersten Version des Beitrags aus dem Englischen: Christian Marti (herzlichen Dank!)

Die ewige Angst vor dem Abstieg – etwas Hintergrund

Monika Bütler

Das NZZ Folio hat meinen Beitrag zum Zustand des schweizerischen Mittelstands freundlicherweise bereits verlinkt. Was ich noch nachliefern möchte, sind die wissenschaftlichen Grundlagen und andere Texte, auf die ich mich direkt oder indirekt abgestützt habe. Oder einfach interessante Hintergrundliteratur.

Treue batz Leser(innen) werden das eine oder andere schon früher gelesen haben. Die Problematik der steigenden Wohnkosten habe ich in „Mietzinsakrobatik“ diskutiert, die Steuerbelastung des Mittelstandes in „Steuerbelastung inflationsbereinigt“ und in „Sind Steuerzahler bessere Menschen?“. Dass der Lebenszyklus wichtig ist für die Beurteilung der Einkommen stand in der NZZ am Sonntag und im batz:  Einkommensverteilung und Lebenszyklus. Zum Thema Einkommensverteilung haben auch meine Kollegen Marius Brülhart in Land der begrenzten Ungleichheiten und Reto Föllmi (mit Isabelle Martinez) in Reich sein in der Schweiz…  beigetragen. Dass es wichtiger wäre Tagesschulen zu organisieren statt das Hortwesen zu perfektionieren stand in „Familienartikel: Umbau der antiquierten Schulstruktur!“ Und meine Kollegin Christina Felfe ergänzte mit vielen interessanten Informationen zur Kinderbetreuung in der Schweiz.

Hier die wissenschaftliche Literatur und weitere Hintergrundliteratur geordnet nach Themen:
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