Mythos Wohneigentum

Marius Brülhart und Christian Hilber

In einem NZZ-Gastbeitrag haben wir unlängst dargelegt, wieso wir an der Besteuerung von Eigenmietwerten festhalten würden. Aus Platzgründen konnten wir dort nicht auf alle uns wichtigen Aspekte eingehen. Das holen wir nun nach.

Worum geht es? Die eidgenössischen Räte arbeiten derzeit an einer Vorlage für die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung. Das würde die Hausbesitzer entlasten. Im Gegenzug sollen Hypothekarzinsen nicht mehr abgezogen werden können. Das wiederum täte den meisten Hausbesitzern weh. Viele Befürworter eines solchen Systemwechsels betrachten diesen daher als einigermassen neutral für die Hausbesitzer, sehen darin aber insbesondere den Vorteil, dass steuerliche Anreize zum Schuldenmachen wegfallen würden.

In unserem NZZ-Artikel legen wir dar, dass das neue System wahrscheinlich noch eigentümerfreundlicher wäre als das aktuelle System. Alle Hausbesitzer, derer steuerbarer Eigenmietwert die Abzüge für Unterhalt und Hypothekarzinsen übertrifft, würden von der Umstellung profitieren.

Wir plädieren für die Beibehaltung der Eigenmietwertbesteuerung, denn die einschlägige wissenschaftliche Literatur liefert gelinde gesagt wenig Argumente für eine stärkere Förderung des Wohneigentums.

Am Anfang dieser Diskussion steht also die Frage, ob und wieso Wohneigentum förderungsbedürftig ist.

Wohneigentumsförderung lässt sich aus ökonomischer Sicht dann begründen, wenn der freie Markt zu einer Unterversorgung führt. Dies ist der Fall, wenn Wohneigentum externe Nutzen schafft – das heisst Vorteile, die der gesamten Gesellschaft zugutekommen, in den Marktpreisen jedoch nicht abgegolten werden.

Empirische Analysen haben solche Effekte in der Tat nachgewiesen. Wohneigentümer investieren mehr in soziales Kapital als Mieter: Sie reden mehr mit Nachbarn, organisieren sich häufiger in Nachbarschaftsclubs und helfen sich generell öfter gegenseitig. Zudem halten Wohneigentümer ihre Immobilien in der Regel besser in Stand. Schliesslich bewirkt fremdfinanziertes Wohneigentum mit rückzahlbaren Hypotheken automatisches Sparen und hilft so, die Altersvorsorge eigenverantwortlich zu sichern.

Andererseits zeigen wissenschaftliche Studien auch externe Kosten des Immobilienbesitzes auf. So sind Wohneigentümer in der Regel weniger mobil als Mieter, was zu Fehlallokationen in Wohn- und Arbeitsmärkten führen kann. Forschung aus unserer eigenen Küche offenbart zudem, dass fremdkapitalfinanziertes Wohneigentum das kleine Unternehmertum hemmen kann, und dass Wohneigentümer tendenziell weniger in informelle berufliche Netzwerkpflege investieren. Schliesslich ist eine übermässige Hypothekarverschuldung ein Risikofaktor für die Stabilität der Finanzmärkte.

Ob externe Nutzen oder externe Kosten überwiegen, bleibt somit offen.

Klar ist, dass Steuervergünstigungen immer von irgendjemandem – in diesem Fall vor allem auch von den Mietern – kompensiert werden müssen. Zudem kann sich eine staatliche Wohneigentumsförderung sogar kontraproduktiv auswirken. Studien aus den Vereinigten Staaten zeigen, dass Steuervergünstigungen städtisches Wohneigentum paradoxerweise eher senken statt es zu erhöhen. Dies geschieht deshalb, weil die Eigentumsförderung in Gebieten mit Angebotsknappheit die Immobilienpreise erhöht, was wiederum Erstkäufern die notwendige Anzahlung an eine Hypothek erschwert.

Vor diesem Hintergrund liegt der Schluss nahe, dass das Steuersystem möglichst neutral ausgestaltet sein sollte. In der Schweiz wird Wohneigentum bereits begünstigt, durch tiefe Eigenmietwerteinschätzungen und grosszügige Unterhaltsabzüge wie auch durch Kapitalbezugsmöglichkeiten in der zweiten und dritten Säule.

Für eine noch stärkere Bevorteilung der Hauseigentümer gegenüber den Mietern gibt es kaum stichhaltige volkswirtschaftliche Argumente.

Auch ein Steuer-Rekord

Urs Birchler

Das Magazin Die Zeit hat eine regelmässige Kolumne „Was mein Leben reicher macht“. Ich hätte einen Beitrag unter dem Titel „Was mich ärmer, aber mein Leben reicher macht“.

Gestern abend mit frohem Mut an der Steuererklärung 2018. Da finde ich doch einen im 2017 Jahr nicht angegebenen Posten! Sofort Selbstanzeige per e-mail an die zuständige Steuerkommissarin. Genau gesagt: um 17:22. Heute früh die (nicht automatische und sehr freundliche) Antwort. Time-stamp 06:17. Wo gibt’s denn sowas?

Wer uns (d.h. die freundliche Steuerfrau) unterbietet, möge sich melden. Gerne auch aus dem Ausland.

[Für 1. August-Reden freigegeben.]

Quant Master — ETHZ Nr. 1 in Europa

Urs Birchler

Gratulation an meinen Kollegen Walter Farkas! Sein Programm Master of Science in Quantitative Finance an der ETHZ hat es im Risk Net Ranking weltweit auf Platz 6, und damit auf Platz 1 der Programme ausserhalb der US, geschafft.

Auch wenn ich kein blinder Rating-Fan bin, freut’s mich doch. Walter hat über Jahre viel Zeit, Schweiss und Liebe in dieses Programm gesteckt.

In der Ranking-Statistik hat’s auch einige nützliche Informationen für künftige Interessent/innen. Die gute Nachricht: Alle Abgänger/innen des ETHZ Quant Masters finden einen Job, und das Lohnniveau liegt mit USD 83’000 (aktuell 1:1 zum CHF) weltweit unter den höchsten (allerdings schwingen Princeton und Berkeley mit beinahe dem Doppelten obenaus). Die schlechte Nachricht: Die Aufnahme in den QuantMaster ETHZ schaffen nur nur 17% der Bewerber/innen (gut 20 pro Jahrgang). Das ist im internationalen Vergleich streng (noch härter ist Princeton mit 5%). Aber eins ist sicher: Aufgenommen wird man in erster Linie, indem man sich bewirbt!

Der grosse NFA-Frieden

Marius Brülhart und Kurt Schmidheiny

Der Nationale Finanzausgleich (NFA), ein ewiger Zankapfel der Schweizer Politik, rückt 2019 noch stärker als sonst ins Rampenlicht. Gleich zwei NFA-Reformen stehen an: Eine neue Berechnungsmethode der kantonalen Finanzkraft im Zuge der Unternehmenssteuerreform und ein neues System zur Festlegung der Umverteilungssummen gemäss Vorschlag der Kantone.

Erstaunlicherweise stossen die beiden Vorlagen – immerhin der erste gewichtige Umbau des NFA seit seiner Einführung im Jahr 2008 – kaum auf Widerstand. Während der Unternehmenssteuerreform im Mai voraussichtlich eine zweite Bewährungsprobe an der Urne bevorsteht, scheint deren NFA-Komponente politisch unumstritten. Und der Vorschlag zum Systemwechsel bei der Umverteilung wurde im März 2017 von 21 Kantonen unterstützt, inklusive aller Geberkantone.

Trotzdem geht die Diskussion unter Ökonomen munter weiter. Uns Volkswirte interessieren neben den Verteilungswirkungen vor allem auch die gewollten und ungewollten Anreizwirkungen von Politikvorschlägen.

Der NFA bewirkt, dass es für Kantone weniger lukrativ ist, sich um neues Steuersubstrat zu bemühen. Jeder zusätzlich ausgewiesene steuerbare Franken kostet die Geberkantone nämlich eine Zusatzeinzahlung in den NFA-Topf respektive die Nehmerkantone eine Minderauszahlung aus demselben. Der Finanzausgleich fungiert somit als eigentlicher „Steuerwettbewerbs-Lusthemmer“. Das Mass für die lusthemmende Wirkung ist die Grenzabschöpfungsquote; diese erfasst den Anteil an jedem zusätzlichen kantonalen Steuerfranken, der via NFA gleich wieder verloren geht.

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung sind die Grenzabschöpfungsquoten besonders hoch. In einer detaillierten Analyse haben Patrick Leisibach und Christoph Schaltegger von der Universität Luzern unlängst aufgezeigt, dass im aktuellen NFA fast die Hälfte der Kantone mit Grenzabschöpfungsquoten von über 100% konfrontiert sind, wenn sie Gewinne von ordentlich besteuerten Unternehmen anziehen. Für die Staatskasse dieser Kantone und ihrer Gemeinden sind zusätzliche Firmengewinne also ein Verlustgeschäft.

Die enormen Grenzabschöpfungsquoten auf Unternehmensgewinnen ergeben sich daraus, dass Gewinne im NFA gleich gewichtet werden wie Haushaltseinkommen, aber von den Kantonen viel tiefer besteuert werden. Nachdem die durchschnittlichen Firmensteuersätze in der Schweiz im Verlauf der letzten vier Jahrzehnte beinahe halbiert wurden, avancierte die Schweiz zu einem der weltweit steuergünstigsten Standorte für Firmengewinne und nach Irland zum zweitgrössten Magnet für buchhalterische Gewinnverschiebungen in Europa. Die Unternehmenssteuerreform sieht vor, diesem Umstand Rechnung zu tragen: Gewinne sollen tiefer gewichtet werden als Haushaltseinkommen, und zwar im Verhältnis der tatsächlichen Besteuerung. Unternehmensgewinne sollen so nur noch mit einem Gewicht von etwa einem Drittel in die Berechnung der kantonalen Finanzkraft einfliessen. Damit sinken auch die Grenzabschöpfungsquoten markant. Voraussichtlich würden nach einer Umsetzung der Reform nur noch die beiden Kantone Uri und Glarus Grenzabschöpfungsquoten von über 100% auf Unternehmensgewinnen zu gewärtigen haben.

Auch mit tiefer gewichteten Gewinnen mindert der Finanzausgleich noch den Anreiz der Kantone, ihr Unternehmenssteuersubstrat zu „pflegen“. Leisibach und Schaltegger schlagen deshalb vor, Unternehmensgewinne künftig gar nicht mehr in die Bestimmung der NFA-relevanten kantonalen Finanzkraft einzubeziehen. Damit läge die Grenzabschöpfungsquote für Unternehmensgewinne bei null.

Grenzabschöpfungsquoten grösser null sind aber durchaus sinnvoll, denn nicht jede Anstrengung eines Kantons zur Erhöhung des eigenen Steuersubstrats dient dem Gesamtwohl des Landes (geschweige denn der anderen Länder). Die Kantone rangeln nämlich nicht nur um mobile Firmengewinne aus dem Ausland, sondern auch – und dies erst recht nach der Abschaffung der Statusbesteuerung – um Firmengewinne aus anderen Kantonen. Aus der Finanzwissenschaft ist wohlbekannt, dass Steuerwettbewerb erstens eine zu tiefe durchschnittliche Besteuerung der besonders mobilen Steuerobjekte nach sich zieht und zweitens kleine Kantone gegenüber grossen bevorteilt. Als preisgesteuertes Mittel gegen die Erosion der Unternehmenssteuer im innerhelvetischen Wettbewerb hat der NFA somit durchaus eine ökonomische Berechtigung.

Zudem gilt es, neben den Anreizwirkungen die Verteilungswirkungen nicht aus den Augen zu verlieren. Die Unterschiede bezüglich der kantonalen Finanzkraft sind heute nämlich riesig. So reicht die aktuelle Finanzkraft (Ressourcenpotenzial pro Einwohner im Referenzjahr 2019) von 22‘000 Franken pro Einwohner im Kanton Jura bis 83‘000 Franken pro Einwohner im Kanton Zug. Die darin enthaltenen Gewinne der juristischen Personen umfassen eine noch grössere Spannbreite: von 3‘900 Franken pro Einwohner im Kanton Wallis bis 34‘300 Franken pro Einwohner im Kanton Zug. Diese enorme Ungleichverteilung würde bei der Nichtberücksichtigung der Unternehmensgewinne im NFA überhaupt nicht mehr kompensiert.

In einer neuen Studie zeigen wir auf, dass die beiden anstehenden Reformen zusammen betrachtet die interkantonalen Disparitäten noch leicht stärker reduzieren als das aktuelle System. Dass dies erreicht wird bei einer gleichzeitigen Entschärfung der Anreizproblematik, zeugt von einem durchdachten und ausgewogenen Reformbündel.

Friede herrscht!

Ökonomen evakuieren heimlich ihre Familien!

Urs Birchler

Es gibt kein Mittel gegen Fake News? Falsch! Der Glaube, die gegenwärtige Fake News Epidemie sei unheilbar, beruht auf journalistischer Schulmedizin. Seit Paracelsus und Theophrast ist bekannt, dass Gleiches (nur) mit Gleichem geheilt wird.

Erkannt hat dies der Nachrichtendienst The Onion. Wie bei der Zwiebel lauert bei der Wahrheit unter jeder Schicht eine weitere, bis einem die Tränen kommen. So hat The Onion vorgestern enthüllt, dass US-Ökonomen angesichts der Wirtschaftsentwicklung ihre Familien heimlich in Sicherheit bringen (Nation’s Economists Quietly Evacuating Their Families).

Zwar sind die meisten Beiträge bei The Onion politischer Natur. Doch bietet das Magazin auch interessante ökonomische Beiträge, z.B. den Bericht über die von einer amerikanischen Airline eingeführte Alumni-Vereinigung für Passagiere.

Nur Fliegen ist schöner

Urs Birchler und Monika Bütler

Zugegeben, wir fliegen zuviel (dass wir weder Auto noch Hund haben, rettet das Klima auch nicht). Aber vielleicht sind wir als Klimaschweine gerade hier mal glaubwürdig:

Der Nationalrat hat gestern — zu unserem blanken Entsetzen — eine CO2-Abgabe auf Flugbenzin einmal mehr abgelehnt — mit 93 zu 87 Stimmen. (Wo waren die übrigen 20 Mitglieder? Hoffentlich nicht im Flugzeug.) Strittig war nicht die globale Erwärmung, auch nicht der menschliche Beitrag und nicht einmal der Umstand, dass Flugzeuge mit Flugbenzin fliegen.

Nein: Es wurde argumentiert, die Passagiere wanderten ins Ausland ab (obwohl alle Nachbarländer eine Abgabe auf Flugbenzin kennen, ausser Liechtenstein, das aber noch keinen Flughafen hat). Noch besser: Das Fliegen dürfe nicht zu einem Privileg für Reiche werden.

Liebe Damen und Herren Volksvertreter/innen: Fliegen ist ein Privileg der Gutverdienenden, auch wenn Familie Schmalhans auch irgendwann einmal auf die Kanaren fliegt. Wenn wegen einer CO2-Abgabe einmal ein Weihnachtsshopping in London oder ein Polterabend in Barcelona ausfiele, würde nicht einmal Caritas von einem Armutsproblem sprechen.

Schonung der Gutverdienenden bei gleichzeitiger Schröpfung derjenigen, die gegen Ende des Monats mit Sorge ins Portemonnaie schauen müssen: Das ist es doch, was den demokratischen Konsens zersetzt. In diesem Sinne hatte NR Christian Imark (SVP/SO) sogar recht als er — leider als Argument gegen einen höheren Benzinzuschlag für Autos — sagte: „Denken Sie an die Gelbwesten in Frankreich!“ Klar versteht der Auto-Pendler in Knonau nicht, warum er bezahlen muss, während die Business-Class ohne Klimabeitrag nach London City jettet.

Aber nicht genug: Ganz quer in der Landschaft steht die zum Teil bereits erfolgte und für die kommenden Jahre geplante Senkung der Flughafengebühren. Auch wenn eine solche Senkung aus anderen Gründen erfolgt, wirkt sie dennoch als sozusagen negative CO2-Abgabe, d.h. als Anreiz zum Fliegen.

Vielleicht könnte man einmal Flugpassagiere/innen fragen, was sie von einer Klimaabgabe halten. Aus dem Flugzeug sieht man nämlich auch gut auf den Planeten runter, auf all das, was wir zu verlieren haben. Oder würden die Ratsmitglieder aus den Antwortformularen einfach wieder Papierflieger falten?

Ohio: mit Bitcoin Steuern zahlen

Urs Birchler

Wie das Wall Street Journal berichtet, hat Ohio als erster Bundesstaat der USA Bitcoin als Zahlungsmittel für Steuern, Verkehrsbussen, etc. zugelassen. Ohio tritt damit in die Fusstapfen der Stadt Zug, die 2016 als erste Bitcoin für gewisse Zahlungen gelten liess.

In Zug ist mittlerweile eine gewisse Ernüchterung eingetreten (wie die NZZ schon im Februar berichtete). Das einst als gelobtes Land wahrgenommene Krypto-Valley wird mehr und mehr zum Klepto-Valley. (Kritische Beiträge zu Bitcoin bei batz.ch: Die sieben Geburtsfehler, Keine Zukunft, Kartoffelgeld, Sparsocken.) Dass Bitcoin gegenwärtig dreimal soviel Strom frisst, wie alle Schweizer AKWs zusammen produzieren — Tendenz steigend — scheint man in Columbus noch nicht vernommen zu haben.

Ohio ist also nicht der Pionier unter den amerikanischen Gliedstaaten, sondern eher der Nachzügler, der noch nicht gemerkt hat, dass die Party zu Ende ist.

Kryptowährungen: die sieben Geburtsfehler

Urs Birchler

Warum ist Bitcoin (fast schon) gescheitert?

Eine überzeugende und allgemein verständliche Darstellung der unlösbaren Probleme der Kryptowährungen wie Bitcoin hat John Lewis unter dem Titel The seven deadly paradoxes of cryptocurrency publiziert (im Blog bankunderground der Bank of England). Hier eine stichwortartige Zusammenfassung:

  1. Das Verstopfungs-Paradox: Je mehr Teilnehmer eine Kryptowährung verwenden, desto ineffizienter wird sie (im Gegensatz zu anderen Zahlungsmitteln, die bei zunehmender Verbreitung von Netzwerkeffekten profitieren).
  2. Das Aufbewahrungs-Paradox: Aufgrund der „distributed ledger technology“ (Blockchain) wird die Buchhaltung bei Kryptowährungen bei jedem Teilnehmer geführt. Steigt die Anzahl Benutzer oder Transaktionen um den Faktor N, so steigt der Speicherbedarf um N mal N.
  3. Das Mining-Paradox: Die Erzeugung neuer Einheiten einer Kryptowährung (und damit die Kontrolle der laufenden Transaktionen) ist nur lohnend, wenn dauernd netto Geld ins System fliesst. Versiegen die Zuflüsse, bricht der Zahlungsverkehr zusammen.
  4. Das Konzentrations-Paradox: Die Bestände an Kryptowährungen sind meist hoch konzentriert (und werden es immer mehr). So gehören 97 Prozent der Bitcoins nur 4 Prozent der Teilnehmer. Der Ausstieg eines solchen Teilnehmers würde den Kurs ins Bodenlose stürzen.
  5. Das Bewertungs-Paradox: Der Wert einer Kryptowährung (die Summe ihrer diskontierten künftigen Erträge) ist null. Der innere Wert ist (auch wenn in der „Herstellung“ Kosten anfielen) ebenfalls null. Der Marktwert beruht daher einzig auf selbsterfüllenden Prophezeihungen (die sich aber letzlich nicht erfüllen werden).
  6. Das Anonymitäts-Paradox: Sie gilt als Stärke der Kryptowährungen, ist aber eine Schwäche: Ausserhalb des Bereichs krimineller Zahlungen ist die Unkenntnis von Gegenparteien, namentlich bei intertemporalen Geschäften ein Handycap.
  7. Das Innovations-Paradox: Wer an die Zukunft der Kryptowährungen glaubt, sollte die Finger von den bestehenden Kryptowährungen lassen, da mit grosser Wahrscheinlichkeit noch eine bessere kommt, welche die bereits bestehenden wertlos macht.

Ehrendoktorat für @BatzMonika

Urs Birchler

Gestern durfte Mit-Batzerin Monika Bütler das Ehrendoktorat der Universität Luzern entgegennehmen. Sie wurde geehrt für ihre international anerkannten Arbeiten im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Der Dekan, Dekan Christoph Schaltegger, würdigte die Geehrte (gekürzt; ganzer Text siehe Medienmitteilung):

Das Engagement von Monika Bütler spannt den Bogen von akademischer Forschung auf höchstem Niveau über öffentliche Beiträge zu Fragen der aktuellen politischen Debatte bis hin zur Übernahme unternehmerischer Verantwortung. Sie betreibt seit den Anfängen ihrer akademischen Karriere in überzeugender Weise den Dialog zwischen Theorie und Praxis und bringt so ihre tiefe Überzeugung zum Ausdruck, dass eine funktionierende Gesellschaft einer breit abgestützten und konstruktiven Diskussion bedarf.

Der Dekan erwähnte ausdrücklich auch Monikas Mitarbeit bei batz.ch, was uns besonders freut.