Der grosse NFA-Frieden

Marius Brülhart und Kurt Schmidheiny

Der Nationale Finanzausgleich (NFA), ein ewiger Zankapfel der Schweizer Politik, rückt 2019 noch stärker als sonst ins Rampenlicht. Gleich zwei NFA-Reformen stehen an: Eine neue Berechnungsmethode der kantonalen Finanzkraft im Zuge der Unternehmenssteuerreform und ein neues System zur Festlegung der Umverteilungssummen gemäss Vorschlag der Kantone.

Erstaunlicherweise stossen die beiden Vorlagen – immerhin der erste gewichtige Umbau des NFA seit seiner Einführung im Jahr 2008 – kaum auf Widerstand. Während der Unternehmenssteuerreform im Mai voraussichtlich eine zweite Bewährungsprobe an der Urne bevorsteht, scheint deren NFA-Komponente politisch unumstritten. Und der Vorschlag zum Systemwechsel bei der Umverteilung wurde im März 2017 von 21 Kantonen unterstützt, inklusive aller Geberkantone.

Trotzdem geht die Diskussion unter Ökonomen munter weiter. Uns Volkswirte interessieren neben den Verteilungswirkungen vor allem auch die gewollten und ungewollten Anreizwirkungen von Politikvorschlägen.

Der NFA bewirkt, dass es für Kantone weniger lukrativ ist, sich um neues Steuersubstrat zu bemühen. Jeder zusätzlich ausgewiesene steuerbare Franken kostet die Geberkantone nämlich eine Zusatzeinzahlung in den NFA-Topf respektive die Nehmerkantone eine Minderauszahlung aus demselben. Der Finanzausgleich fungiert somit als eigentlicher „Steuerwettbewerbs-Lusthemmer“. Das Mass für die lusthemmende Wirkung ist die Grenzabschöpfungsquote; diese erfasst den Anteil an jedem zusätzlichen kantonalen Steuerfranken, der via NFA gleich wieder verloren geht.

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung sind die Grenzabschöpfungsquoten besonders hoch. In einer detaillierten Analyse haben Patrick Leisibach und Christoph Schaltegger von der Universität Luzern unlängst aufgezeigt, dass im aktuellen NFA fast die Hälfte der Kantone mit Grenzabschöpfungsquoten von über 100% konfrontiert sind, wenn sie Gewinne von ordentlich besteuerten Unternehmen anziehen. Für die Staatskasse dieser Kantone und ihrer Gemeinden sind zusätzliche Firmengewinne also ein Verlustgeschäft.

Die enormen Grenzabschöpfungsquoten auf Unternehmensgewinnen ergeben sich daraus, dass Gewinne im NFA gleich gewichtet werden wie Haushaltseinkommen, aber von den Kantonen viel tiefer besteuert werden. Nachdem die durchschnittlichen Firmensteuersätze in der Schweiz im Verlauf der letzten vier Jahrzehnte beinahe halbiert wurden, avancierte die Schweiz zu einem der weltweit steuergünstigsten Standorte für Firmengewinne und nach Irland zum zweitgrössten Magnet für buchhalterische Gewinnverschiebungen in Europa. Die Unternehmenssteuerreform sieht vor, diesem Umstand Rechnung zu tragen: Gewinne sollen tiefer gewichtet werden als Haushaltseinkommen, und zwar im Verhältnis der tatsächlichen Besteuerung. Unternehmensgewinne sollen so nur noch mit einem Gewicht von etwa einem Drittel in die Berechnung der kantonalen Finanzkraft einfliessen. Damit sinken auch die Grenzabschöpfungsquoten markant. Voraussichtlich würden nach einer Umsetzung der Reform nur noch die beiden Kantone Uri und Glarus Grenzabschöpfungsquoten von über 100% auf Unternehmensgewinnen zu gewärtigen haben.

Auch mit tiefer gewichteten Gewinnen mindert der Finanzausgleich noch den Anreiz der Kantone, ihr Unternehmenssteuersubstrat zu „pflegen“. Leisibach und Schaltegger schlagen deshalb vor, Unternehmensgewinne künftig gar nicht mehr in die Bestimmung der NFA-relevanten kantonalen Finanzkraft einzubeziehen. Damit läge die Grenzabschöpfungsquote für Unternehmensgewinne bei null.

Grenzabschöpfungsquoten grösser null sind aber durchaus sinnvoll, denn nicht jede Anstrengung eines Kantons zur Erhöhung des eigenen Steuersubstrats dient dem Gesamtwohl des Landes (geschweige denn der anderen Länder). Die Kantone rangeln nämlich nicht nur um mobile Firmengewinne aus dem Ausland, sondern auch – und dies erst recht nach der Abschaffung der Statusbesteuerung – um Firmengewinne aus anderen Kantonen. Aus der Finanzwissenschaft ist wohlbekannt, dass Steuerwettbewerb erstens eine zu tiefe durchschnittliche Besteuerung der besonders mobilen Steuerobjekte nach sich zieht und zweitens kleine Kantone gegenüber grossen bevorteilt. Als preisgesteuertes Mittel gegen die Erosion der Unternehmenssteuer im innerhelvetischen Wettbewerb hat der NFA somit durchaus eine ökonomische Berechtigung.

Zudem gilt es, neben den Anreizwirkungen die Verteilungswirkungen nicht aus den Augen zu verlieren. Die Unterschiede bezüglich der kantonalen Finanzkraft sind heute nämlich riesig. So reicht die aktuelle Finanzkraft (Ressourcenpotenzial pro Einwohner im Referenzjahr 2019) von 22‘000 Franken pro Einwohner im Kanton Jura bis 83‘000 Franken pro Einwohner im Kanton Zug. Die darin enthaltenen Gewinne der juristischen Personen umfassen eine noch grössere Spannbreite: von 3‘900 Franken pro Einwohner im Kanton Wallis bis 34‘300 Franken pro Einwohner im Kanton Zug. Diese enorme Ungleichverteilung würde bei der Nichtberücksichtigung der Unternehmensgewinne im NFA überhaupt nicht mehr kompensiert.

In einer neuen Studie zeigen wir auf, dass die beiden anstehenden Reformen zusammen betrachtet die interkantonalen Disparitäten noch leicht stärker reduzieren als das aktuelle System. Dass dies erreicht wird bei einer gleichzeitigen Entschärfung der Anreizproblematik, zeugt von einem durchdachten und ausgewogenen Reformbündel.

Friede herrscht!

Ökonomen evakuieren heimlich ihre Familien!

Urs Birchler

Es gibt kein Mittel gegen Fake News? Falsch! Der Glaube, die gegenwärtige Fake News Epidemie sei unheilbar, beruht auf journalistischer Schulmedizin. Seit Paracelsus und Theophrast ist bekannt, dass Gleiches (nur) mit Gleichem geheilt wird.

Erkannt hat dies der Nachrichtendienst The Onion. Wie bei der Zwiebel lauert bei der Wahrheit unter jeder Schicht eine weitere, bis einem die Tränen kommen. So hat The Onion vorgestern enthüllt, dass US-Ökonomen angesichts der Wirtschaftsentwicklung ihre Familien heimlich in Sicherheit bringen (Nation’s Economists Quietly Evacuating Their Families).

Zwar sind die meisten Beiträge bei The Onion politischer Natur. Doch bietet das Magazin auch interessante ökonomische Beiträge, z.B. den Bericht über die von einer amerikanischen Airline eingeführte Alumni-Vereinigung für Passagiere.

Nur Fliegen ist schöner

Urs Birchler und Monika Bütler

Zugegeben, wir fliegen zuviel (dass wir weder Auto noch Hund haben, rettet das Klima auch nicht). Aber vielleicht sind wir als Klimaschweine gerade hier mal glaubwürdig:

Der Nationalrat hat gestern — zu unserem blanken Entsetzen — eine CO2-Abgabe auf Flugbenzin einmal mehr abgelehnt — mit 93 zu 87 Stimmen. (Wo waren die übrigen 20 Mitglieder? Hoffentlich nicht im Flugzeug.) Strittig war nicht die globale Erwärmung, auch nicht der menschliche Beitrag und nicht einmal der Umstand, dass Flugzeuge mit Flugbenzin fliegen.

Nein: Es wurde argumentiert, die Passagiere wanderten ins Ausland ab (obwohl alle Nachbarländer eine Abgabe auf Flugbenzin kennen, ausser Liechtenstein, das aber noch keinen Flughafen hat). Noch besser: Das Fliegen dürfe nicht zu einem Privileg für Reiche werden.

Liebe Damen und Herren Volksvertreter/innen: Fliegen ist ein Privileg der Gutverdienenden, auch wenn Familie Schmalhans auch irgendwann einmal auf die Kanaren fliegt. Wenn wegen einer CO2-Abgabe einmal ein Weihnachtsshopping in London oder ein Polterabend in Barcelona ausfiele, würde nicht einmal Caritas von einem Armutsproblem sprechen.

Schonung der Gutverdienenden bei gleichzeitiger Schröpfung derjenigen, die gegen Ende des Monats mit Sorge ins Portemonnaie schauen müssen: Das ist es doch, was den demokratischen Konsens zersetzt. In diesem Sinne hatte NR Christian Imark (SVP/SO) sogar recht als er — leider als Argument gegen einen höheren Benzinzuschlag für Autos — sagte: „Denken Sie an die Gelbwesten in Frankreich!“ Klar versteht der Auto-Pendler in Knonau nicht, warum er bezahlen muss, während die Business-Class ohne Klimabeitrag nach London City jettet.

Aber nicht genug: Ganz quer in der Landschaft steht die zum Teil bereits erfolgte und für die kommenden Jahre geplante Senkung der Flughafengebühren. Auch wenn eine solche Senkung aus anderen Gründen erfolgt, wirkt sie dennoch als sozusagen negative CO2-Abgabe, d.h. als Anreiz zum Fliegen.

Vielleicht könnte man einmal Flugpassagiere/innen fragen, was sie von einer Klimaabgabe halten. Aus dem Flugzeug sieht man nämlich auch gut auf den Planeten runter, auf all das, was wir zu verlieren haben. Oder würden die Ratsmitglieder aus den Antwortformularen einfach wieder Papierflieger falten?

Ohio: mit Bitcoin Steuern zahlen

Urs Birchler

Wie das Wall Street Journal berichtet, hat Ohio als erster Bundesstaat der USA Bitcoin als Zahlungsmittel für Steuern, Verkehrsbussen, etc. zugelassen. Ohio tritt damit in die Fusstapfen der Stadt Zug, die 2016 als erste Bitcoin für gewisse Zahlungen gelten liess.

In Zug ist mittlerweile eine gewisse Ernüchterung eingetreten (wie die NZZ schon im Februar berichtete). Das einst als gelobtes Land wahrgenommene Krypto-Valley wird mehr und mehr zum Klepto-Valley. (Kritische Beiträge zu Bitcoin bei batz.ch: Die sieben Geburtsfehler, Keine Zukunft, Kartoffelgeld, Sparsocken.) Dass Bitcoin gegenwärtig dreimal soviel Strom frisst, wie alle Schweizer AKWs zusammen produzieren — Tendenz steigend — scheint man in Columbus noch nicht vernommen zu haben.

Ohio ist also nicht der Pionier unter den amerikanischen Gliedstaaten, sondern eher der Nachzügler, der noch nicht gemerkt hat, dass die Party zu Ende ist.

Kryptowährungen: die sieben Geburtsfehler

Urs Birchler

Warum ist Bitcoin (fast schon) gescheitert?

Eine überzeugende und allgemein verständliche Darstellung der unlösbaren Probleme der Kryptowährungen wie Bitcoin hat John Lewis unter dem Titel The seven deadly paradoxes of cryptocurrency publiziert (im Blog bankunderground der Bank of England). Hier eine stichwortartige Zusammenfassung:

  1. Das Verstopfungs-Paradox: Je mehr Teilnehmer eine Kryptowährung verwenden, desto ineffizienter wird sie (im Gegensatz zu anderen Zahlungsmitteln, die bei zunehmender Verbreitung von Netzwerkeffekten profitieren).
  2. Das Aufbewahrungs-Paradox: Aufgrund der „distributed ledger technology“ (Blockchain) wird die Buchhaltung bei Kryptowährungen bei jedem Teilnehmer geführt. Steigt die Anzahl Benutzer oder Transaktionen um den Faktor N, so steigt der Speicherbedarf um N mal N.
  3. Das Mining-Paradox: Die Erzeugung neuer Einheiten einer Kryptowährung (und damit die Kontrolle der laufenden Transaktionen) ist nur lohnend, wenn dauernd netto Geld ins System fliesst. Versiegen die Zuflüsse, bricht der Zahlungsverkehr zusammen.
  4. Das Konzentrations-Paradox: Die Bestände an Kryptowährungen sind meist hoch konzentriert (und werden es immer mehr). So gehören 97 Prozent der Bitcoins nur 4 Prozent der Teilnehmer. Der Ausstieg eines solchen Teilnehmers würde den Kurs ins Bodenlose stürzen.
  5. Das Bewertungs-Paradox: Der Wert einer Kryptowährung (die Summe ihrer diskontierten künftigen Erträge) ist null. Der innere Wert ist (auch wenn in der „Herstellung“ Kosten anfielen) ebenfalls null. Der Marktwert beruht daher einzig auf selbsterfüllenden Prophezeihungen (die sich aber letzlich nicht erfüllen werden).
  6. Das Anonymitäts-Paradox: Sie gilt als Stärke der Kryptowährungen, ist aber eine Schwäche: Ausserhalb des Bereichs krimineller Zahlungen ist die Unkenntnis von Gegenparteien, namentlich bei intertemporalen Geschäften ein Handycap.
  7. Das Innovations-Paradox: Wer an die Zukunft der Kryptowährungen glaubt, sollte die Finger von den bestehenden Kryptowährungen lassen, da mit grosser Wahrscheinlichkeit noch eine bessere kommt, welche die bereits bestehenden wertlos macht.

Ehrendoktorat für @BatzMonika

Urs Birchler

Gestern durfte Mit-Batzerin Monika Bütler das Ehrendoktorat der Universität Luzern entgegennehmen. Sie wurde geehrt für ihre international anerkannten Arbeiten im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Der Dekan, Dekan Christoph Schaltegger, würdigte die Geehrte (gekürzt; ganzer Text siehe Medienmitteilung):

Das Engagement von Monika Bütler spannt den Bogen von akademischer Forschung auf höchstem Niveau über öffentliche Beiträge zu Fragen der aktuellen politischen Debatte bis hin zur Übernahme unternehmerischer Verantwortung. Sie betreibt seit den Anfängen ihrer akademischen Karriere in überzeugender Weise den Dialog zwischen Theorie und Praxis und bringt so ihre tiefe Überzeugung zum Ausdruck, dass eine funktionierende Gesellschaft einer breit abgestützten und konstruktiven Diskussion bedarf.

Der Dekan erwähnte ausdrücklich auch Monikas Mitarbeit bei batz.ch, was uns besonders freut.

Wassergesetz: Geht die Steuerrechnung auf?

Michel Habib und Urs Birchler

Das Referendum gegen das neue Wassergesetz des Kantons Zürich kommt voraussichtlich im Frühjahr 2019 vors Volk. Umstritten ist die mögliche Privatisierung, d.h. die vorgesehene Kompetenz der Gemeinden, ihre Wasserversorgung an eine juristische Person auszulagern. Interessant sind in diesem Zusammenhang die britischen Erfahrungen mit der Wasserprivatisierung in England und Wales seit den 1980er Jahren. Was können wir daraus lernen?

Eine häufige Kritik an der Privatisierung der Wasserversorgung behauptet eine Verschlechterung der Wasserqualität. Mit wenigen Ausnahmen (z.B. das Abführen von 1,4 Mrd. Liter Abwasser in die Themse durch Thames Water) scheint jedoch die Wasserqualität in Grossbritannien nicht schlechter als beispielsweise in Frankreich oder Deutschland. Es scheint daher, dass eine Regulierung die Qualitätsstandards in der Wasserindustrie ebenso gut durchsetzen kann gegenüber Managern, bzw. Aktionäre, die nach Gewinn streben, wie gegenüber Regierungsbeamten, bzw. Politikern, die auf Stimmen aus sind.

Eine auffälliger Zug der privatisierten englischen Wasser-Unternehmen ist jedoch die explosionsartige Zunahme der Verschuldung. Aus Sicht der Unternehmen ist diese verständlich: Schuldzinsen sind steuerlich abzugsfähig, und das stabile, d.h. risikoarme Geschäft mit dem Wasser erlaubt eine relativ hohe Verschuldung. Schulden-getriebene Steuerverluste einiger Wasser-Unternehmen sind von deren Eignern, oft Private-Equity-Firmen, anscheinend tatsächlich verwendet worden, um die Steuerrechnung für andere Unternehmen in ihrem Portefeuille zu mildern. Eine Beteiligung an Wasser-Unternehmen scheint gerade für jene Firmen interessant, die verrechenbare Erträge erwirtschaften.

Sollte sich die britische Entwicklung in Zürich wiederholen, könnte dieser Steuereffekt die Privatisierungserlöse teilweise wegfressen. Vorgesehen ist zwar, dass 51 Prozent des Eigentums in der Hand der Gemeinde bleiben soll. Der Mit-Erwerber eines teilprivatisierten Wasser-Unternehmens könnte dennoch seine Steuerlast erleichtern, indem das Unternehmen hohe Schulden aufnimmt und mit den Schuldzinsen andere Einnahmen kompensiert. Der Kanton verliert dadurch einen Teil dessen, was die Gemeinde mit der Privatisierung gespart hat.

Die Lektion für Zürich: Wenn nicht klare Effizienzgewinne einer (Teil-)Privatisierung vorliegen, bedeutet diese eher eine Einladung zum Financial Engineering auf Kosten des Kantons.
(Wer erinnert sich noch an die Verkäufe und das Zurück-Leasen der Zürcher Trams durch die VBZ?)

Bedroht Plattformarbeit den Arbeitsmarkt?

Rafael Lalive

Vor 11 Jahren wurde das erste Smartphone an eine grosse Zahl von Menschen verkauft. Seitdem wird die Arbeit neu erfunden. Das Internet, das Smartphone und die Möglichkeit, grosse Datenmengen zu analysieren, erlauben es den Tausch von Arbeit und Dienstleistungen neu zu organisieren und, vor allem, zu flexibilisieren.

Wer heute eine Arbeit sucht, muss seinen Lebenslauf nicht mehr an eine grosse Zahl von Unternehmen senden, und hoffen, dass sie oder er irgendwann oben auf dem Stapel der Bewerbungen landet. Viel zeitgemässer ist es, sich auf einer Plattform als Anbieter einer Dienstleistung zu registrieren. Ein Mausklick reicht und schon wird die Arbeitssuche zur Konsumentensuche.

Plattformen haben viele Namen, (z.B. Upwork oder Taskrabbit), aber alle gibt es nur aus einem Grund. Dank Digitalisierung können Kunden auf einer Plattform nun sofort eine Dienstleistung finden. Anbieter dieser Dienstleistungen können so sehr schnell und sicher mit einem neuen Kunden bekannt werden. Die Qualität der Leistung wird über Bewertungssysteme sichergestellt.

Plattformen schaffen Arbeit

Plattformen schaffen Arbeit. Früher war es schlecht möglich, sich als Hundesitter ein ausreichendes Einkommen zu verdienen, weil einem eventuell nur die Hunde der Nachbarn bekannt waren. Heute registriert sich ein Hundesitter bei einer Plattform und wird instantan für die Hundebesitzer seiner ganzen Umgebung sichtbar. So lässt sich heute ein Auskommen als Hundesitter verdienen, wo dies früher schlecht möglich war.

Plattformen schaffen Arbeit weil sie die Kosten einer Transaktion – eines Tausches von Dienstleistungen oder Arbeit – stark senken. Früher war dies die Aufgabe von Unternehmen. Innerhalb eines Unternehmens konnten viele Arten von Arbeit gebündelt und getauscht werden, ohne dass man die jeweiligen Anbieter hätte suchen und einen neuen Tauschvertrag schreiben müssen. Einige Unternehmen, vor allem die, deren Geschäftsmodell das Senken von Transaktionskosten ist, wie z.B. Reisebüros für Reisen nach Deutschland, werden kleiner werden und evtl. ganz verschwinden.

In der Schweiz bestehen noch keine gesicherten Statistiken bezüglich der Grösse der Plattformarbeit. Der Bericht des Bundesrates zu den Auswirkungen der Digitalisierung vom 8. November 2017 weist eine Kategorie der Selbstständigen, die für mehrere Arbeitgeber arbeiten, aus. In der Schweiz ist der Anteil dieser Selbstständigen bei rund 5 Prozent, was wenig ist, aber er ist um etwas mehr als einen Prozentpunkt gestiegen in den letzten Zehn Jahren. Plattformarbeit ist also noch ein Randphänomen.

Verdrängt Plattformarbeit bestehende Arbeitsplätze? Zu dieser Frage bestehen noch keine mir bekannten Untersuchungen für die Schweiz. Eine Reihe von Arbeiten untersuchen diese Frage für den Ridesharing-Markt, d.h. den Markt für Mitfahrdienste in den USA. Die meisten Anbieter von Mitfahr- oder Taxidiensten üben diese Tätigkeit als Zweittätigkeit aus. Die Fahrer sind nicht Umsteiger von normalen Taxidiensten. Diese Arbeit wird also zur Aufbesserung des Einkommens in Randstunden ausgeführt.

Flexible Sozialversicherungen sichern besser gegen Risiken ab

Eine wichtige Frage gilt der Absicherung der Fahrer. Ein Haushalt ist überhaupt nicht abgesichert, wenn seine Ausgaben gleich schwanken wie sein Hauptverdienst. Eine Studie von Dimitri Koustas, von der University of Chicago, vom 11. Januar 2018 zeigt auf, dass Fahrer, welche auf einer Plattform im Zweitverdienst beschäftigt sind, deutlich besser versichert sind gegen Einkommenschwankungen als Fahrer, die nicht auf einer Plattform aktiv sind. Die Ausgaben von Fahrern mit Zweitverdienst schwanken praktisch nicht mit dem Haupteinkommen, da sie über die Nebentätikeit kompensieren können, d.h. mehr fahren können.

Die Herausforderung in der Schweiz besteht im Bereich Sozialversicherungen. Selbstständige sind oft weniger gut abgesichert gegen Unfall und Armut im Alter. Selbständige können ihre Abdeckung frei wählen im Rahmen des Gesetzes. Angestellte haben diese Wahlmöglichkeiten nicht. Sie werden zu den vom Gesetzgeber festgelegten Ausmass durch den Arbeitgeber versichert. Der Grad der Absicherung ist also klar daran gekoppelt, ob jemand selbstständig oder angestellt tätig ist.

Ausreichende Absicherung ist ein wichtiges Ziel, auch für Anbieter von Plattformen. Diese möchten ihren Mitgliedern z.B. auch Versicherungen gegen gewisse soziale Risiken zu günstigeren Konditionen anbieten, als das ein Soloselbststädiger könnte. In der Schweiz werden solche Angebote durch den engen Gesetzesrahmen sehr stark beschränkt, oder gar verunmöglicht, da diese für Selbstständige nicht vorgesehen sind. In der Schweiz sind Arbeitsform und Grad der Versicherung strikt gekoppelt.

Der Bedarf nach Absicherung ist jedoch gerade da gross, wo flexibel gearbeitet wird. Die Einkommen von selbständig Erwerbstätigen schwanken und ein unversicherter Erwerbsausfall kann gravierende Folgen haben. Umgekehrt sind Angestellte vielleicht weniger auf volle Absicherung angewiesen, da ihre Arbeitsform sie schon sehr gut gegen Einkommensrisiken absichert.

Wir können Arbeitsform und Sozialversicherung entkoppeln. Ob wir angestellt sind, oder uns selbstständig ernähren, ist primär getrieben durch den Bedarf nach Flexibilität. Ob wir uns voll oder weniger absichern gegen Risiken hängt ab vom Bedarf nach Absicherung. Eine flexible Sozialversicherungen kann uns sowohl besser gegen Risiken absichern als auch dem flexiblen Arbeitsmarkt gerecht werden.

Die SNB und die AHV

Thomas von Ungern-Sternberg

Die SNB hat in den letzten 10 Jahren sehr hoch gepokert. Um eine zu starke Aufwertung des Frankens zu verhindern hat sie Jahr für Jahr hohe Fremdwärungsaktiva gekauft. Inzwischen sitzt sie auf einem Bestand von zirka 700 Millarden Franken (bei einem Brutto Inlandsprodukt von zirka 670 Millarden Franken).
Unter Ökonomen gibt das beherzte Eingreifen der SNB immer wieder Anlass zu Diskussion. Die finanziellen Risiken, welche unsere Nationalbank eingeht, sind beträchtlich. Immerhin hat die Schweiz die Wirtschaftskrise von 2008 bemerkenswert gut überstanden. Die Arbeitslosigkeit ist kaum gestiegen.und den Finanzen von Bund und Kantonen geht es blendend. Ohne das mutige Eingreifen der SNB würde das Bild wohl weniger erfreulich aussehen.
Bisher scheint der Poker der SNB aufgegangen zu sein. In ihrem Jahresbericht von 2017 weist sie ein scheinbar recht gesundes Eigenkapitalpolster (Reserven) von gut 130 Millarden Franken aus. Bei der Interpretation dieser Zahl ist allerdings sehr viel Vorsicht geboten. Sollte der Franken auch nur um 10% aufwerten, bleibt rein rechnerisch von dem „ausschüttbaren Gewinn“ kaum etwas übrig.
Auch kann die SNB ihre Buchhaltungsgewinne zum jetzigen Zeitpunkt kaum realisiseren. Würde sie in grösseren Stil Fremdwährungsaktiva verkaufen (d.h. Franken kaufen), so würde dies den Frankenkurs in die Höhe treiben und von den vermeintlichen Gewinnen würde nur noch wenig übrig bleiben.
Dies weist auf eine Schwäche in der zur Zeit gültigen Gesetzgebung hin. Es wird dort festgeschrieben, wie schnell das Eigenkapital (die Reserven) der SNB wachsen soll. Die Höhe der Fremdwährungsaktiva (und somit die Höhe der Währungsrisken) wird in dieser Regel nicht berücksichtigt. Man hat also eine Regel, in der die Höhe des Risikopolsters festgelegt wird…..ohne die Höhe der Risiken zu berücksichtigen. Das kann auf die Dauer keine gute Lösung sein!
Immerhin besteht eine gewisse Chance, dass der Schweizer Franken sich in der Zukunft soweit abschwächt (bzw der Euro sich soweit erholt), dass die SNB eine Teil ihrer Fremdwährungsaktiva verkaufen kann und will, um eine zu hohe inflationstreibende Abwertung des Frankens zu verhindern. Sollte dies der Fall sein, wird ihr Poker aufgegangen sein. Nicht nur hat sie den Franken dann, als es notwendig war geschwächt. Sie hat dazu auch noch enorm hohe Kapitalgewinne eingefahren.
Man kann sich darüber Gedanken machen, was in einem solchen Szenario mit den Milliarden-Gewinnen der SNB geschehen sollte. Die normal Gewinnausschüttung an Bund und Kantone wäre sowieso für die nächsten Jahrzehnte gesichert. Eine Möglichkeit bestände darin einen Teil der zusätzlichen Beträge zu verwenden, um die AHV für die nächsten Jahrzehnte zu sanieren.
Die Defizite der AVH kommen mit Sicherheit. Aber es besteht auch eine (gute?) Chance, dass die enormen Kapitalgewinnne der SNB sich eines Tages tatsächlich relisieren lassen. Es wäre zu überlegen, ob man sich mit der Sanierung der AHV erst einmal Zeit lässt und abwartet, wie sich die Bilanz der SNB in den nächsten Jahren entwickelt.

Ergänzungsleistungen (EL) und Vermögen

Monika Bütler

National- und Ständerat streiten um die – dringend notwendige – Reform der Ergänzungsleistungen (siehe NZZ und Tagesanzeiger, zum Beispiel). Ein Knackpunkt dabei ist die Anrechnung des Vermögens.

Heute beträgt der Freibetrag zum Bezug von EL 37‘500 Franken, das darüber hinausgehende Vermögen wird nur zu 1/10 (im Heim: 1/5) zum Einkommen gerechnet. Es ist somit möglich, EL zu beziehen mit einem Vermögen von deutlich über 100’000 Franken. Das ist aus verschiedenen Gründen heikel: Erstens, weil mit diesem partiellen Vermögensschutz die Erben auf Kosten der Steuerzahler versichert werden. Zweitens, weil eine solch komplizierte Regelung zu einer Bevorzugung von potentiellen EL Bezügern mit mehr Wissen (oder schlauen Kindern) führt. Zu guter Letzt widersprechen Zahlungen an Bezüger mit genügend Vermögen dem Sinn von bedarfsorientierten Leistungen.

Der Nationalrat möchte nun die Vermögensgrenze auf 100’000 Franken absenken und „übermässigen“ Verwendung des Kapitalbezugs aus der zweiten Säule mit einer 10% Strafkürzung auf den EL belegen. (In Klammern, aber wichtig: Es wäre besser gewesen, die Vermögensanrechnung bei EL zur IV anders zu behandeln als die EL zur AHV. Für die IV wäre eine höhere Vermögensgrenze angemessen, da es hier nicht um den Schutz der Nachkommen geht, sondern um die eigene künftige Lebensgrundlage der Versicherten.)

Unbestritten hat das schweizerische Sozialversicherungssystem starke Anreize für einen Kapitalbezug aus der zweiten Säule (siehe hier und hier und hier). Das durch die EL garantierte Einkommen liegt rund 1000 Franken pro Monat über der AHV-Maximalrente. Wer eine relativ kleine Rente aus der Pensionskasse und kein Privatvermögen hat, fährt mit dem Barbezug fast immer besser als mit der Rente. Besser fahren auch diejenigen mit einer kürzeren Lebenserwartung – oft Menschen, die nicht so Glück hatten im Leben,

Die Anreize kommen allerdings nicht nur von den EL; die steuerliche Belastung des Kapitalbezugs ist in den meisten Kantonen ungleich tiefer als die Steuerlast auf den PK Renten. Salopp gesprochen bestraft man Leute, die vorher wegen tieferen Steuern zum Barbezug gelenkt wurden (wobei auch die Pensionskassen wegen überhöhten Umwandlungssätzen keine Veranlassung sehen, dies zu ändern).

Eine Anrechnung vergangener Ausgaben ist heikel, rechtlich und praktisch. Abgesehen von Schenkungen an die Nachkommen: Wie soll der Staat beurteilen, welche Ausgaben „unnötig“ waren, wann der Verbrauch des Kapitals „vorzeitig“ war? Vielleicht wurde das PK Kapital bezogen, um eine vorzeitige Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen zu finanzieren (und die IV zu schonen)? Vielleicht war die Bezügerin krebskrank zum Zeitpunkt der Pensionierung? Ausser in wenigen klaren Fällen (Schenkungen an Kindern, Immobilienerwerb) ist die Beurteilung eines vorzeitigen Verbrauchs der PK Guthaben willkürlich und anmassend.

Was tun? Es ist sinnvoll – wie vorgeschlagen – die Vermögensgrenze zu senken. Die EL sind nicht dazu da, die Erben zu schützen. Die Vermögensgrenze bei den EL zu AHV hätten man noch weiter senken können und dafür die partielle (für viele zu komplizierte) Anrechnung des Vermögens als Einkommen fallen lassen. Wer zuerst den Grossteil des Vermögens abbauen muss, wird sich seine Anschaffungen/Ausgaben gut überlegen – ob mit oder ohne Kapitalbezug aus der PK.

PS1: Vielleicht überlegen sich ja die PolitikerInnen auch einmal, ob es wirklich sinnvoll ist, den Kapitalbezug steuerlich zu subventionieren – um ihn dann später wieder zu bestrafen.

PS2: Hausbesitz kompliziert die Analyse ein wenig. Es gibt aber genügend Ideen (zBsp Rückzahlung der EL bei der Veräusserung/Vererbung des Hauses), damit umzugehen.