Die Bürger-Rückhaltevorrichtung

Eine Zeitung meldete gestern, dass Kinder über sieben Jahre im Auto nun doch nicht schon ab dem 1. April 2010 ins Kindersitzli müssen. Diese Meldung ist falsch — leider. Bis heute gibt es nämlich keinerlei wissenschaftliche Evidenz, dass mit dieser Massnahme die Sicherheit der Kinder über das Angurten hinaus verbessert wird. Der wirtschaftliche Nutzen ist hingegen klarer: Produzenten der sogenennten „Kinderrückhaltevorrichtungen“, Grossverteiler und Verleger von Testmagazinen, dürften begeistert sein. Für alle anderen ist die Ausdehnung der Kindersitz-Pflicht im Auto teuer und nutzlos, wie ich im externen Standpunkt in der NZZ am Sonntag vom 29. November dargelegt habe.

Wer stoppt diesen beispiellosen bürokratischen Unsinn?

Hier mein externer Standpunkt in der NZZ am Sonntag vom 29. November 2009:

Kindersitze für 12 -Jährige sind eine lächerliche Vorschrift

Meine Schwester braucht nun doch keine Lizenz für die Betreuung unserer Kinder. Als Ersatz sozusagen haben sich die Bürokraten etwas anderes ausgedacht, was uns sicherer macht: Die Kindersitzpflicht im Auto für grössere Buben und Mädchen bis 12. Glücklicherweise haben wir kein Auto. Glücklicherweise? Nein, dummerweise, denn die Massnahme betrifft unsganz besonders. Bei akuter Atemnot mitten in der Nacht oder nach einem Skateboard-Unfall werden wir nun nicht mehr einfach ein Taxi rufen können: es kommt nur über den Umweg zur Taxizentrale oder – wahrscheinlicher – gar nicht mehr.

Als Mutter erstaunt mich zunächst, dass den Eltern nicht mehr zugetraut wird, für das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Normalerweise tun sie dies nämlich nicht schlecht: Dies zeigt ein Blick auf die Skipisten: Kaum ein Kind fährt mehr ohne Helm. Ohne dass dies vorgeschrieben wäre; einfach weil die Schutzwirkung den Eltern einleuchtet. Ein Verzicht auf die Sitzli-Pflicht für grössere Kinder hiesse ja nicht, dass diese Kinderrückhaltevorrichtungen (wie sie offiziell heissen) verboten würden.

Natürlich braucht es manchmal Regeln, zum Beispiel wenn Dritte gefährdet werden (Tempolimiten) oder wenn der Einzelne sein Gegenüber nicht kennt oder nicht auswählen kann (obligatorische Haftpflichtversicherung). Bei vielen Regeln übersteigen die Kosten jedoch den angestrebten Nutzen. Die Sitzli-Pflicht für grosse Kinder ist so ein Fall, und zwar ein krasser. Selbst wenn sich alle autofahrenden Eltern daran halten, nützt der Schaumstoff-Thron für Grosse praktisch nichts. Die Sitzhersteller präsentieren zwar eindrückliche Zahlen zur Schutzwirkung. Nur: In ihren Statistiken vergleichen sie stets „angegurtet im Sitz“ mit „nicht angegurtet und ohne Sitz“. Die Gurte macht aber den Unterschied.

Gurten alleine können beinahe den ganzen Unterschied in der Verletzungshäufigkeit und -schwere von Kindern zwischen 2 und 6 Jahren erklären. Dies zeigt eine sorgfältige Analyse von Unfällen in den USA (Doyle & Levitt, 2008). Die zusätzliche Schutzwirkung der Sitze im Vergleich zu Gurten („restrained in any way“) ist sehr gering und meist gar nicht messbar. Wenn das schon für die 2 bis 6 jährigen gilt, bei denen die Gurten ohne Sitze offensichtlich ungeeignet sind und für die ein Obligatorium auch kaum bestritten wird, dann ist nicht mit einer Verbesserung der Sicherheit der grösseren Kinder zu rechnen.

Am meisten gefährdet durch Unfälle im Strassenverkehr sind ohnehin nicht die Kinder, die im Auto sitzen. Doppelt so viele Kinder sterben als Fussgänger oder Fahrradfahrer, bei den schweren Verletzungen sind es gar sechs mal mehr. Es erstaunt daher nicht, dass mehr und mehr Eltern ihre Kinder per Auto zur Schule fahren und so – ohne böse Absicht – die zu Fuss gehenden Kinder noch mehr gefährden.

Die Ausdehnung der Kindersitz-Pflicht bis 12 Jahre ist somit eine nutzlose Steuer für autofahrende Eltern, eine sperrige Art Kindervignette, deren Erlös direkt zum Hersteller der teuren Sitze fliesst sowie zu den Grossverteilern und den Verlegern der Testmagazine. Besonders bestraft werden die Familien ohne Auto. Also diejenigen, die nicht nur zu einerbesseren Umweltbilanz beitragen, sondern auch dafür sorgen, dass nicht noch mehr Autos die Sicherheit der Kinder gefährden. Durch den Sitzzwang wird es schwieriger, den Alltag ohne Auto zu bewältigen. Die Koffer zum Bahnhof kann notfalls auch die Mama alleine im Taxi bringen. Mit dem Loch im Kopf der Tochter oder dem Asthma-Anfall des Sohnes mitten in der Nacht, kann sie nicht allein fahren. Was tun, wenn der Taxifahrer sich weigert, ein Kind ohne Sitz zu befördern? Mit einem grosszügigen Trinkgeld bestechen oder gleich die Ambulanz rufen?

Dies mag leicht übertrieben klingen. Es geht aber nicht nur um Kindersitze. Es geht um ein Geflecht von Vorschriften, das anscheinend unkontrolliert wuchert. Die Sitzli-Pflicht für grosse Kinder wird nicht der letzte Akt in diesem Stück sein. Wir werden zwar nicht müde, Nachbarländer zu bemitleiden für ihre hohe Regulierungsdichte, aber wir leisten uns offenbar eine Bürokratie, die einen florierenden Import der geschmähten Vorschriften betreibt. Dabei wird der Unsinn in gewohnt schweizerischer Manier noch perfektioniert: Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern werden bei uns die Taxis nämlich nicht von der Sitzpflicht für grosse Kinder ausgenommen. Am Ende liegt die Schweiz da wie Gulliver im Lande Liliput – gefesselt von einer Vielzahl von Fäden, die einzeln leicht zu zerreissen wären, aber in ihrer Gesamtheit unüberwindlich sind. Dies untergräbt dann auch das Ansehen von Vorschriften dort, wo sie gerade sinnvoll oder notwendig sind. Selten lag eine Verordnung auf dem Tisch, die in ihrer Nutzen-Kosten-Bilanz derart lächerlich anmutet wie die Kinderrückhaltevorrichtungspflicht bis zum 12. Lebensjahr. Schade muss sie nicht vor die Landsgemeinde.

Oud wordt te duur voor de fondsen

Alt wird zu teuer für die Pensionskassen. Wie in der Schweiz wird in den Niederlanden heftig über die Zukunft der Beruflichen Vorsorge gestritten. Interessanterweise gleichen sich die Systeme in den Niederlanden und der Schweiz sehr stark. So wird in beiden Ländern viel Wert auf Leistungsgarantien – Mindestverzinsung und Umwandlungssatz – gelegt. Und wie überall gefährden eine  höhere Lebenserwartung und geringere Kapitalmarktrenditendie langfristige Finanzierbarkeit der Beruflichen Vorsorge bei.

Anstatt an einzelnen Parametern zu schrauben wie die Schweiz wagt die Niederlande den Versuch, das System der Beruflichen Vorsorge als Ganzes auf solidere Füsse zu stellen. Der am letzten Mittwoch veröffentlichte Bericht der sogenannten Goudswaard Commissie enthält viele Aspekte über die es sich zu diskutieren auch in der Schweiz lohnen würde. Neben der wenig überraschenden Forderung, weniger ehrgeizige Leistungsziele anzustreben, sind dies insbesondere zwei Punkte:

1)  Hohe nominale Leistungsversprechungen (= hoher Umwandlungssatz) beschränken die Möglichkeit, die Renten an die Inflation anzupassen. Viele Jahre ohne nennenswerte Inflation haben uns vergessen lassen, wie wichtig eine Indexierung an die Inflation sein kann. So bedeutet eine Inflation von jährlich 2% (was für die Schweizerische Nationalbank immerhin noch knapp Preisstabilität heisst) eine kalte Rentenkürzung um einen Drittel nach 20 Jahren Ruhestand.  20 Jahre entspricht der restlichen Lebenserwartung im Alter von 65.
Der Goudswaard Bericht schlägt vor, die „weichen Rechte“ (Indexierung an die Inflation) gegenüber „harten Rechten“ (Umwandlungssatz) stärker zu gewichten.

2) Berufliche Vorsorgesystem beinhalten eine Verteilung der systemischen Risikos (Finanzkrisen, Lebenserwartung) auf verschiedene Generationen. Es ist daher kein Zufall, dass die stark auf Risikoteilung basierenden Systeme in den Niederlanden und der Schweiz die Finanzkrise relativ gut überstanden haben. Es besteht allerdings auch die Gefahr, dass die Risikoteilung zwischen den Generationen zu einer Umverteilung zu Lasten der Aktiven führt.

Der Goudswaard Bericht schlägt vor, die bis anhin unvollständigen Verträge über den Risikoausgleich zwischen den Generationen in vollständige Verträge umzuwandeln. Weniger technisch gesprochen hiesse dies beispielsweise, dass die Eigentumsrechte an den Überschüssen und Schwankungsreserven der Pensionskassen klar definiert würden. Oder dass bei Unterdeckung automatisch ein im Voraus definierter Sanierungsplan zur Anwendung kommt, an dem sich Aktive und Pensionierte beteiligen. Näheres findt sich in der Präsentation von Prof. Theo Nijman (Professor für Finance Tilburg University, Mitglied der Goudswaard Commissie) am Netspar Pension Workshop in Amsterdam.

Asche auf mein Haupt!

Gestern beklagte ich das Schweigen der Banken und lag komplett falsch: In der heutigen Ausgabe des Economist melden sich Paul Colello (CEO Investment Banking Credit Suisse) und der Wilson Ervin (früherer Chief Risk Officer) machtvoll zum Wort. Kurz, verständlich, und fadengrad aufs Ziel zu. Gratulation!

Die beiden schlagen vor, bei einer bedrohten Bank auf Beschluss der Aufsichtsbehörde die Aktionäre weitgehend zu enteignen und Schulden (v.a. nachrangige) in neue Aktien umzuwandeln. Der Vorschlag trifft den Nagel auf den Kopf, weil Insolvenz bedeutet, dass mehr Ansprüche da sind als Vermögen. Wenn niemand Vermögen einschiessen will (auch nicht der Staat), bleibt nur eine Kürzung der Ansprüche. Um diese Grundtatsache der Insolvenzbehebung kommt niemand herum. Bei einer Bank müssen die Ansprüche in einem Federstrich, ohne langwieriges Konkursverfahren, gekürzt werden können.

Der Vorschlag ist zwar gut, aber anders als der Economist glaubt, nicht „neu“. Die Grundidee — häufig verkürzt „debt-equity-swap“ genannt — geht auf Vorschläge zum von Ökonomen wie Lucien Bebchuk und Oliver Hart zurück. Der Grundgedanke ist im schweizerischen Bankengesetz seit der Revision im Jahre 2003 bereits umgesetzt. Weil das Gesetz sehr knapp formuliert ist, lohnt sich ein Blick in den damaligen Erläuterungsbericht oder in meinen Artikel (mit Dominik Egli) in der Schweizerischen Zeitung für Volkswirtschaft und Statistik.

Weshalb die UBS trotzdem nicht durch einen „debt-equity-swap“ gerettet werden konnte? Weil das Schweizerische Bankinsolvenzrecht nicht automatisch für Unternehmensteile im Ausland gilt. Bruchstellen zwischen Schweizer Geschäft und internationalem Geschäft sind also zusätzlich erforderlich.

Trotzdem hätten Colello und Ervin eigentlich eine Wildcard für die Arbeitsgruppe des Bundes zum Too-big-to-fail Problem verdient.

Muttersprache Schweigen

Vor Jahren hatte ich eine Sitzung mit einem Tessiner Bankier. Ich fragte ihn, ob er lieber Englisch, Deutsch oder gar Italienisch spreche. Das sei ihm egal, erwiderte er, „früher war unsere Muttersprache Schweigen“. Ich habe oft an ihn gedacht, zuletzt wieder im Zusammenhang mit der faktischen Staatsgarantie der Grossbanken. Alle Welt redet davon — nur die Banken selber nicht, obwohl sie den Schlüssel zur Lösung des Problems in der Hand hätten. Ich erwähnte das kürzlich im Interview mit NZZ Online (siehe Eintrag vom 15. Januar 2010).

Heute nimmt NZZ Online den Faden wieder auf unter dem Titel „Too big to remain silent“. Der Journalist, Marco Metzler, hat nachgefragt. Die Banken haben geantwortet. Leider in ihrer Muttersprache. Man muss kein Sherlock Holmes sein, um das Schweigen der Banken zu verstehen.

Dr. Watson: „Der Hund hat doch gar nicht gebellt.“ —

Sherlock Holmes: „Eben“.

Woraus er schloss: Der Hund hatte ein Stück Fleisch im Mund (Sir Arthur Conan Doyle, Silver Blaze (1892)).

Zur Gerechtigkeit risiko-„gerechter“ Prämien

Wer höhere Schäden verursacht, soll auch höhere Versicherungsprämien zahlen. Was in der Autoversicherung sinnvoll ist, führt in den obligatorischen Sozialversicherungen nicht immer zu wünschbaren Resultaten.

Sie sind ein schlanker Nichtraucher? Lesen Sie meinen Aufsatz in der gestrigen NZZ am Sonntag und überzeugen Sie Sich, dass auch Sie ein schlechtes Risiko sein können – nicht anders als die aus dem Balkan stammenden Neulenker in der Autoversicherung.

Biologie und Banking

Wie bildet sich bei der Maus eine Hand? Solche Fragen untersucht Prof. Dagmar Iber von der ETHZ, auf dem Bild mit ihren “cobis” (computational biologists) im Rahmen ihrer Forschung zu Quantitative Predictive Models of Biological Signaling Networks. Zuvor handelte Prof. Iber — mit Doktoraten in Mathematik und in Biochemie — erfolgreich Erdölderivate für eine internationale Bank. In ihrer Einführungsvorlesung vom 8. Dez. 2009 wies sie auf interessante Parallelen zwischen Modellen der Biologie und Modellen zur Bewertung von Finanzinstrumenten hin. Müssen sich Banken also mit Biologie befassen, damit ihr Risikomanagement Hand und Fuss bekommt? Oder gibt es zwischen Mäusen und Geld lediglich eine umgangssprachliche Verbindung?

Abschaffung der Pauschalsteuer: Ein Eigentor?

Der 1.1.2010 war ein ökonomisch interessantes Datum — nicht allein weil dieser Blog damals aufgeschaltet wurde, sondern auch weil seit dann die Pauschalsteuer im Kanton Zürich abgeschafft ist. Nunmehr sind alle reichen Ausländer prinzipiell den gleichen Steuern unterworfen wie Schweizer. In verschiedenen anderen Kantonen sind Vorstösse hängig, es den Zürchern gleich zu tun.

Vor der Zürcher Abstimmung von Februar 2009 hatten die Gegner in erster Linie darauf hingewiesen, dass die Abschaffung der Pauschalsteuer zu einem Exodus von begüterten Ausländern führen, und damit den Staatsfinanzen schaden, würde. Diese Prognose scheint sich auf den ersten Blick gemäss einer Umfrage der NZZ zu bestätigen: Bereits jetzt haben ungefähr ein Drittel der Pauschalbesteuerten ihre Zelte abgebrochen. Ein fiskalisches Eigentor also, wie Kantonsrat Hans-Peter Portmann bereits im Herbst prognostizierte?

Nicht so schnell. Damit eine Steuererhöhung dem Staatshaushalt per Saldo abträglich ist, reicht es nicht aus, dass eine gewisse Anzahl Steuerzahler abwandern. Entscheidend ist die Differenz zwischen den Steuererträgen, welche durch die Mehrbelastung der verbleibenden Steuerzahler eingenommen werden, und den Steuererträgen, welche durch Abwanderung verloren gehen. Diese simple Rechnung wird in Diskussionen zum interkantonalen Steuerwettbewerb erstaunlich selten geliefert.

Die Rechnung ist an sich zwar einfach, aber an die dazu erforderlichen Daten ist oft schwer heranzukommen – und dies erst recht bei der geheimnisumwobenen Pauschalsteuer. Da eine grobe Schätzung immer noch besser ist als gar keine, hier ein Versuch.

Gemäss offizieller Statistik beherbergte Zürich im Jahr 2008 201 Pauschalbesteuerte. Diese lieferten 32.2 Millionen Franken an Steuern ab, also im Durchschnitt ca. 160’000 Franken. Da die Pauschalsteuer in der Regel auf das Fünffache der Wohnkosten berechnet wird, kann man schätzen, dass diese Pauschalbesteuerten im Durchschnitt ca. 80’000 Franken an Wohnkosten auswiesen. Wie hoch das Einkommen und Vermögen dieser Personen tatsächlich liegt, können wir nicht wissen. Gehen wir einmal davon aus (und dies ist die alles entscheidende Hypothese), dass die Wohnkosten der Pauschalbesteuerten im Durchschnitt 5 Prozent ihres Gesamteinkommens ausmachen. Dieser Anteil ist gemäss schweizerischer Haushaltsstatistiken für Einkommen über 400’000 Franken realistisch. Ignorieren wir gleichzeitig die Vermögensbesteuerung. Demgemäss würde der durchschnittliche Pauschalbesteuerte über ein Gesamteinkommen von 1.6 Millionen (=80’000/0.05) verfügen. Wenn er nun dieses Gesamteinkommen versteuert, zahlt er neu ca. 530’000 Franken, statt der bisherigen Pauschalsteuer von 160’000 Franken. Seine Steuerrechnung ist nun also 3.3 Mal höher. Wenn wir bloss die Gemeinde- und Kantonssteuern berücksichtigen, die weniger progressiv sind als die direkte Bundessteuer, dann liegt dieser Faktor immer noch bei 2.9.

Gemäss dieser Schätzung würde die Abschaffung der Pauschalsteuer in Zürich für den kantonalen Fiskus also dann negativ zu Buche schlagen, wenn mehr als zwei Drittel der Pauschalbesteuerten aufgrund der Abschaffung wegziehen würden. So stark ist die Abwanderung offenbar noch nicht.

Angesichts der hohen Mobilität dieser Personen sind weitere Wegzüge jedoch durchaus denkbar, und potenzielle Zuzüger werden sich anderswo umschauen. Das Zürcher Steueramt hat für Anfang 2011 eine fundierte statistische Analyse der Auswirkungen auf die Staatsfinanzen versprochen. Ich bin gespannt.

Wo die milden Kerle wohnen

Der Urvater der Volkswirtschaftslehre, Adam Smith (1723-1790), baute seine Gesellschaftsphilosophie (Theory of Moral Sentiments, 1759) noch auf das Grundgefühl der zwischenmenschlichen Sympathie. Später kamen dem homo oeconomicus die weicheren Züge abhanden. Zurück blieb eine oft fast mechanistisch (miss-)verstandenen Rationalität. Moderne Forscher wie Prof Ernst Fehr zeigten im Labor, wie wichtig Empathie, Vertrauen und Fairness bei wirtschaftlichen Entscheidungen sind. Die gleichzeitige spektakuläre Entwicklung der Neurowissenschaften erlaubt ein vertieftes Studium dieser Faktoren durch interdisziplinären Schulterschluss verschiedener Disziplinen.

Die Universität Zürich hat heute die Gründung eines Laboratory for Social and Neural Systems Research (SNS Lab) bekanntgegeben. Das Eröffnungssymposium wird am 4. Juni 2010 stattfinden. Wir werden die Aktivitäten des SNS Lab mit Sympathie verfolgen.

Auf Schleichwegen zur Volkspension?

Das PdA-Organ Vorwärts empiehlt ein Nein zur Senkung des Umwandlungsatzes in der Beruflichen Vorsorge. Mit folgender Begründung:

„Und noch zu guter Letzt: sollen wir zur Senkenung des Umwandlungssatzes JA oder NEIN stimmen? Es gibt vordergründig ein Argument für ein JA: Pensionskassen in Unterdeckung müssen saniert werden, die Arbeiter erhalten während der Sanierung weniger Lohn (z.B. SBB). Vom Arbeitgeber nicht ausfinanzierte Frühpensionierungen und Verlust an der Börse haben die Löcher in den Pensionskassen hauptsächlich verursacht. Wenn bloss zukünftige Rentnerinnen dafür bezahlen sollen, ist dies völlig willkürlich. Es gibt daher bessere Argumente für ein NEIN: Nicht alle Pensionskassen sind in Unterdeckung, die privaten Versicherungsgesellschaften haben mit den Pensionskassen schon zuviel abgezockt, mit der Senkung des Umwandlungssatzes können sie noch mehr abzocken.
Ausschlaggebend ist für uns, was die Abschaffung der Pensionskassen beschleunigt. Dies ist eindeutig ein NEIN; wird der Umwandlungssatz nicht gesenkt, kommen die Pensionskassen schneller in unlösbare Probleme und ihre Abschaffung wird möglich.“

Diese Analyse von Vorwärts ist richtig: Ein zu hoher Umwandlungssatz führt zu einer wachsenden Deckungslücke. Eine Deckungslücke von beispielsweise 20% (das heisst ein Deckungsgrad von 80%) heisst aber nichts anderes, als dass rund 20% der Renten aus den laufenden Beiträgen der aktiv Beschäftigten gedeckt werden müssen. Und nun haben die Aktiven ein Problem: Ihre künftigen Renten wären selbst bei einem versicherungstechnisch korrekten Umwandlungssatz nur zu 80% gedeckt. Bei einem zu hohen Umwandlungssatz fällt die Deckung der Renten der Aktiven sogar deutlich unter 80%. Die Pensionskasse muss in Zukunft einen stets wachsendenTeil ihrer Verpflichtungen mit den laufenden Beiträgen ihrer aktiv Versicherten finanzieren.

Fazit: Jede Senkung des Deckungsgrades auf unter 100% kommt einer (stillschweigenden) Einführung eines Umlageverfahrens im Ausmass der Deckungslücke gleich. Eine schleichende Einführung der Volkspension ist gleichzeitig eine klare Missachtung des Volkswillens. Vorschläge zu einer Volkspension wurden in der Vergangenheit mit rund 80% Nein Stimmen abgelehnt, die Einführung einer (kapitalgedeckten) Beruflichen Vorsorge hingegen mit über 70% gutgeheissen.