Zweite Gotthardröhre: Wider das Vorhaben von Economiesuisse

Von Laure Athias und Mario Jametti

Economiesuisse möchte uns eine Public-Private Partnership (PPP) für den zweiten Gotthardtunnel schmackhaft machen und hat dazu eine Studie veröffentlicht („PPP Lösung für zweite Gotthardröhre“). Wir haben uns diese Studie im Detail angeschaut und finden, dass das Projekt von Economiesuisse noch viele Fragen offen lässt. In unserem in der NZZ erschienenen Gastbeitrag gehen wir auf zwei kritische Punkte ein: wie erfolgreich sind PPP-Projekte? Wie sieht die Risikoallokation des Projektes aus?

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Die Trisomie-21-Test-Debatte in Zahlen

Von Monika Bütler

Der neue pränatale Trisomie-21-Test bewegt die Gemüter. Viele fürchten sich davor, dass die Akzeptanz für behinderte Kinder noch weiter sinken könnte und/oder dass die IV (oder die Gesellschaft) die werdenden Eltern unter Druck setzen würde (Siehe dazu auch den hervorragenden Kommentar von Markus Hofmann in der NZZ).

Hier ein paar nüchterne Zahlen zur Abkühlung: Geburtsgebrechen machen nur rund 5% der jährlichen Neuzugänge zur IV aus. Da Menschen mit Geburtsgebrechen länger in der IV verbleiben, ist ihr Anteil am gesamten Bestand höher; er liegt bei knapp 12%. Davon wiederum dürfte nur ein relativ geringer Teil auf Behinderungen fallen, die mit pränatalen Tests überhaupt entdeckt werden können (genaue Zahlen kenne ich nicht). Zum Vergleich: Psychische Krankheiten machen sowohl bei den jährlichen Neuzugängen zur IV wie auch am gesamten Bestand über 40% aus (2011: 44% bei den Neuzugängen, 43% beim Bestand).

Trisonomie-21 und andere Geburtsgebrechen machen somit einen sehr sehr kleinen Teil der Behinderten in der Schweiz aus. Wenn die IV sparen will, so eignen sich Geburtsgebrechen dafür sicher nicht. Die IV scheint dies auch nicht zu wollen: Tatsächlich sind zwischen 2003 und 2011 die Neuzugänge zur IV bei den Psychischen Krankheiten um fast 40%, bei den Knochen- und Bewegungsorganen gar um rund 65% gesunken. Die Neuzugänge bei den Geburtsgebrechen blieben hingegen konstant (bei etwa 800-900 Personen pro Jahr).

Es ist unbestritten, dass es behinderte Menschen und ihre Eltern nicht leicht haben. Ein Gentest (welcher ja nur die heute viel gefährlicheren invasiven Tests ersetzt) kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Auf jeden Fall ist ein Verbot für solche Tests der falsche Weg (wie ich in meiner NZZaS Kolumne vom 20. Mai dargelegt habe).

Staat–Banken–Wirtschaft

Urs Birchler

Am 5./6. September findet an der Universität Zurich das 30. SUERF Colloquium statt. Es trägt den Titel: „States, Banks, and the Financing of the Economy“.
Wichtige Referenten werden sich mit den wirtschaftlich-politischen Folgen der Finanz- und Schuldenkrise auseinandersetzen. SUERF (Société Européenne de Recherches Financierès) ist ein nicht gewinnorientiertes Netzwerk von Vertretern aus Universitäten, Notenbanken und Praxis. Das Colloquium ist öffentlich (Platzzahl beschränkt). Alles weitere: siehe Programm.

[Transparenzhinweis: Der Autor dieses Eintrags ist Präsident des Council of Management von SUERF. In dieser Funktion möchte er auch hier allen Sponsoren und anderen Beteiligten, die das Colloquium möglich machen, ganz herzlich danken.]

Zinsspreads und SNB-Devisenbestände

Alexandre Ziegler

Warum schwanken die Devisenreserven der SNB parallel zu den Risikoprämien auf italienischen und spanischen Staatsanleihen? Das Misstrauen gegenüber den südeuropäischen EURO-Ländern manifestiert sich gleichzeitig in steigenden Spreads auf Staatspapieren und der Flucht in den Franken (welche die SNB zur Verteidigung der Kursuntergrenze zu Devisenkäufen zwingt).

Quellen: Europäische Zentralbank; Schweizerische Nationalbank; eigene Berechnungen

Im falschen Film

Monika Bütler

Veröffentlicht, leicht gekürzt, in der NZZ am Sonntag vom 12. August 2012 unter dem Titel „Die Altersgrenzen für Kinofilme sind sinnlos“

Regensonntage sind Kinosonntage, dachten wir vor einigen Wochen und bestellten Tickets für den Dokumentarfilm Violinissimo. Mit dabei waren unsere Kinder, der Jüngste ein Drittklässler und begeisterter Geigenspieler. „Sie wissen, dass der Film erst ab 16 Jahren freigegeben ist?“ fragte uns die freundliche Dame an der Kasse. Lange Gesichter; nein, das war uns nicht bewusst. Was denn um Himmelswillen am Film schlimmer sei als an den unsäglichen Folgen von Star Wars, die wir Eltern gelegentlich erdulden, meinte mein Mann verzweifelt. Violinissimo begleitet drei Teilnehmer durch die Höhen und Tiefen des Joseph-Joachim-Violinwettbewerbs. Der Film ist sehr interessant und spannend – und absolut harmlos. Kein Schuss, kein Kuss, auch keine mentale Gewalt. Wettbewerb schon, und nicht alle können am Ende gewinnen. Aber keine verstörende Geschichte, welche eine Begleitung durch einen Psychologen notwendig machte.

 Des Rätsels Lösung (hier verkürzt wiedergegeben): Aus Kostengründen wurde der Film nicht der privaten Freiwilligen Selbstkontrolle der deutschen Filmwirtschaft FSK zur Visionierung vorgelegt. Dieses Gremium – uns zuvor unbekannt – hätte den Film nach einer eingehenden Prüfung durch diverse Fachleute mit einem entsprechenden Label versehen. Ohne dieses Zertifikat aber gilt automatisch das gesetzliche Mindestalter von 16 Jahren. Gesetzliche Grundlagen des Verfahrens sind Jugendschutzgesetze, welche verhindern sollen, dass den armen Kindern durch böse Filme Angst gemacht wird.

 Wer sich durch die Unterlagen der FSK durchgekämpft hat, begreift schnell, weshalb Violinissimo kein Einzelfall ist. Für viele kleine Verleger sind die mehrere Tausend Franken (eine genaue Zahl war nicht zu eruieren) viel zu viel, um sich freiwillig selbstkontrollieren zu lassen. Bei anderen landen wahrscheinlich ansehnliche Beträge staatlicher Filmfördergelder wegen dieser vom Staat geforderten Kontrolle in privaten Händen. Ohne künstlerischen Nutzen.

 Die FSK-Freigaben sind durchaus informativ. Sie als freiwillig zu bezeichnen, ist angesichts der rechtlichen Bindung der Empfehlungen allerdings ein Witz. Der faktische Zwang spottet auch einer Gesellschaft, die auf Vernunft und Eigenverantwortung baut. Überhaupt: Weshalb muss der Filmverleger den Beweis der Unbedenklichkeit durch eine private Zertifizierung selber erbringen. Viel unbürokratischer wäre das Umgekehrte: Die Verleger deklarieren selber nach bestem Wissen und Gewissen. Der Jugendschutz schreitet erst ein, wenn er begründeten Verdacht einer Irreführung hat.

Noch schlimmer ist, dass die staatlichen Behörden den Eltern und der Schule überhaupt nicht mehr trauen. Und dies sogar im öffentlichen Raum, wo die freiwillige Selbstkontrolle meist gut funktioniert.  Niemand würde es wagen, mit einem Drittklässler im Kino Die Vögel von Alfred Hitchcock anzusehen. Und sollte er es dennoch tun, würde er wahrscheinlich spätestens an der Kasse von diesem Vorhaben abgehalten.

Zuhause gibt es keine solche Kontrolle. Klar gibt es unter den Eltern immer wieder schwarze Schafe: Wir haben unseren beiden Buben Die Vögel tatsächlich zugemutet. Es nützen also die raffiniertesten Label nichts, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht wahrnehmen. Wir haben aber Schelte bezogen und würden es nicht mehr tun. Um die Eltern kommt der Staat gleichwohl nicht herum. Weshalb dann nicht auch im Kino die begleitenden Eltern entscheiden lassen?

Es geht ja nur um Filme, könnte man argumentieren, ein Luxusproblem also. Doch mit obligatorischen Kindersitzen, baulichen Einschränkungen zum Wohle der Jüngsten und Hüte-Lizenzen werden Eltern und Lehrer – unter dem Titel Jugendschutz und Sicherheit – mehr und mehr entmündigt. Irgendeinmal wird der Regeldschungel so dicht, dass die Erzieher und Ausbildner bei einer allfälligen Regulierungslücke aus Mangel an Übung den Kompass tatsächlich verlieren.

Die Familienkiste

Urs Birchler

Die Familienkiste ist nicht nur ein Begriff aus der Familientherapie (wie etwa hier). Vielmehr handelt es sich um ein Finanzinstrument. Ich habe zum ersten Mal davon gelesen in der unlängst erschienenen Geschichte der Familie von Graffenried Notabeln, Bürger, Patrizier von Hans Braun.

Die Familienkiste (S. 147ff.) war in Berner Patrizierfamilien ein Vermögen, das durch Einschüsse der (männlichen) Familienmitglieder geäufnet wurde, um aus dessen Erträgen die Ausbildung minderbemittelter (männlicher) Kinder der Familie zu unterstützen. Die Familie von Graffenried gründete ihre Familienkiste im Jahr 1723. Eine Zeitlang gab es eine separate „Weiberkiste“: Töchter erhielten einen Zustupf zur Heirat oder zur Pension im Welschland. Daneben gab es eine Offizierskiste.

Einen Kistenverwalter, unterstützt durch den Kistenrat, gibt noch heute, und vermutlich [Rechtsbelehrung willkommen!] gilt sogar noch das Gesetz über die Familienkisten und Stiftungen von 1837. Mitglieder der Familienkiste von Graffenried (und vielleicht solche, die es werden wollen) können sich übrigens hier melden.

Die Rolle der Familienkiste zwischen Ausbildungsfinanzierer, Sozialversicherung und Optimierung der Erbschaftssteuer wäre noch ein Thema für eine Bachelor- oder Masterarbeit. Am besten finanziert von der Kiste.

Wie bitte? Umweltschutz kostet Geld?

Beat Hintermann

Im Artikel „Ökosteuer kostet Wachstum und Wohlfahrt“ (NZZ am Sonntag vom 22.7.2012) beschreibt Sarah Nowotny inoffizielle Zwischenresultate einer Studie von Ecoplan, welche die Auswirkungen einer ökologischen Steuerreform für die Schweiz quantifiziert.  Das Fazit der Autorin: Eine Öko-Steuer vermindert unseren Wohlstand, im Gegensatz zu anderslautenden Äusserungen des Finanzdepartements.  Online-Kommentare wie „und wer soll das bezahlen?“ liessen erwartungsgemäss nicht lange auf sich warten.

Die Ecoplan-Studie ist noch nicht veröffentlicht, und deswegen ist es unmöglich, die Ergebnisse quantitativ zu überprüfen. Zwei Beobachtungen genereller Natur lassen sich aber trotzdem machen: Erstens scheinen die Resultate qualitativ richtig, und zweitens implizieren sie, dass die betreffende Steuerreform effektiv ist.

Bei den vorzeitig veröffentlichen Zahlen handelt es sich um Bruttokosten der Steuerreform, d.h. um Kosten ohne Berücksichtigung des zu erwartenden Nutzens, der bei einer Internalisierung von negativen Externalitäten per Definition auftritt. Gestützt auf verschiedene Nutzenabschätzungen entscheidet dann idealerweise die Bevölkerung, ob der Nutzen die Kosten den Nutzen rechtfertigt, oder eben nicht.

Dass die Einführung einer Lenkungsabgabe mit voller Rückerstattung der Einnahmen zu positiven Bruttokosten führt, wissen wir spätestens seit der Debatte um die „double dividend“ Hypothese in den 1990er Jahren.  Ebenso bekannt ist, dass die Bruttokosten höher sind, wenn man die Steuereinnahmen pauschal statt durch eine Reduktion von verzerrenden Steuern zurückerstattet.  Die Zwischenresultate der Ecoplan-Studie kann man also vor allem als (bestandener) Qualitätstest interpretieren.  Alles andere hätte nach einer grundsätzlichen Hinterfragung der verwendeten Methodologie verlangt.

Zum zweiten Punkt: Die Bruttokosten einer Lenkungsabgabe sind proportional zum „tax base erosion“ Effekt, d.h. zum Ausmass der Verschiebung von Angebot und Nachfrage weg vom besteuerten Gut.  Null Bruttokosten würde schlicht heissen, dass die Lenkungsabgabe nichts bewirkt.  Die Ecoplan-Resultate bedeuten also, dass die Reform ihr Ziel erfüllen und zu einer Verlagerung weg von fossiler und thermischer hin zu erneuerbarer Energie führen würde.  Ein gegenteiliger Befund wäre beunruhigend.

Der NZZ-Artikel ereifert sich darüber, dass eine ökologische Steuerreform nicht den Fünfer und das Weggli bietet, und dass wir für mehr Umweltschutz etwas bezahlen müssen.  Das ist keine besonders interessante Feststellung und schon gar kein Grund, die Ökosteuer von vornherein zu desavouieren, vor der Publikation der relevanten Studie notabene.  Die relevante Frage ist doch, wie viel uns welches Ausmass von Umweltschutz kostet, und was es uns wert ist. Darüber verliert der NZZ-Artikel aber kein Wort.

Weltmeister Spanien

Urs Birchler

Spanien führt die historische Rangliste (1) (2) der Staatsbankrotte an. Mit 15 „defaults“ in 450 Jahren (die Schulden-Probleme der 30er Jahre nur einmal gezählt) war Spanien in der Vergangenheit im Durchschnitt alle 30 Jahre bankrott.

Was wir gegenwärtig erleben ist also eher Normalität als Ausnahme. Die Ausnahme besteht, wenn schon, darin, dass Spanien diesmal grosszügige Hilfe der europäischen Partner bekommt.

Einfache Arithmetik

Inke Nyborg

Diese Tage ist es leicht zu vergessen, dass es nicht nur einen Liborsatz gibt, sondern viele. Der Liborsatz, der zur Zeit unter Investigation steht, und der auch gestern wieder im Mittelpunkt der Fragenrunde des Finanzausschusses im britischen Unterhaus steht, ist essentiell der US-Dollar 3-Monats- Libor. Es gibt jedoch, wie bekannt, noch viele mehr. Je nach Währung und Laufdauer bestimmen 7 bis 18 Banken die verschiedenen Liborsätze. Das scheint auf dem ersten Blick kompliziert, summiert es sich doch bei 10 Währungen und 15 Laufdauern schnell zu 150 verschiedene Sätzen. Festgelegt wird der Libor jedoch durch eine relativ einfache Kalkulation („trimmed arithmetic mean“): Die höchsten und tiefsten 25% von den Banken gebotenen Werte werden gestrichen; aus dem Rest wird das arithmetische Mittel errechnet. Dieses Verfahren wurde so bestimmt, weil es durch die Eliminierung der Sonderfälle – laut der British Bankers‘ Association – das Risiko zur Manipulation am geringsten hält. Jedoch zeigte bereits vor zwei Jahren ein Paper von Rosa M. Abrantes-Metz, Sofia B. Villas-Boas und George G. Judge mit Hilfe des Benfordschen Gesetzes auf, dass sich die Liborsätze zwischen 2005 und 2008 überaus verdächtig verhielten. Das Benfordsche Gesetz, auch bekannt als Newcomb-Benford’s Law, steht für eine bestimmte Gesetzmässigkeit in der Verteilung der Ziffernstrukturen von Zahlen in empirischen Datensätzen. Doch wie es scheint braucht es keine speziellen statistischen Kentnisse, um Zweifel an der Objektivität der Liborfestlegung zu haben. Neue Forschung von Andrew Verstein, welche zum Ende des Jahres im Yale Journal on Regulation erscheinen wird, deutet an, dass eine Manipulation von Libor auch ohne eine kartellähnliche Absprache unter den teilnehmenden Banken möglich ist. Versteins Arithmetik zu wie eine Bank alleine von einem Tag auf den anderen den Liborsatz um ausschlaggebende Prozentpunkte beeinflussen kann ist erstaunlich einfach und durchaus plausibel – und kann hier nachgelesen werden.