Libor: Klarstellung der CS

Urs Birchler

Kürzlich habe ich in der NZZaS geschrieben: „Die beiden Schweizer Grossbanken haben im Libor-Skandal eine weitere goldene Gelegenheit versäumt, sich als verlässliche, ehrliche Partner zu profilieren und sich von der internationalen Konkurrenz abzugrenzen.“

Darauf erreichte mich ein Schreiben von Urs Rohner, Präsident des VR der Credit Suisse Group AG: Es „sind uns nach eingehenden und vertieften internen und externen Untersuchungen und Abklärungen mit den Regulatoren keine Hinweise bekannt, wonach die Credit Suisse in diesem Zusammenhang irgendein materielles Problem hat.“

Ich danke Herrn Rohner für diese Klarstellung. Aufgrund der bis zum Erscheinen meines NZZaS-Artikels öffentlich zugänglichen Informationen schien eine Beteiligung der CS wahrscheinlich. Wenn dem nicht so ist, ist es hoch erfreulich. Einstweilen gilt also: Die CS hat die Gelegenheit genutzt, sich im Libor-Zusammenhang als ehrliche Bank zu profilieren.

Die Tücken der Arbeitsproduktivität

von Monika Bütler

Aus aktuellem Anlass: Daniel Binswanger beklagt heute im Magazin, dass die Schweizer bloss fleissig, aber nicht produktiv seien. Doch das Konzept der Arbeitsproduktivität ist ein schlechtes Mass um den Erfolg einer Volkswirtschaft zu messen. Der untenstehende Text wurde unter dem Titel „Weshalb Französinnen effizienter Brote backen als wir“, in der NZZ am Sonntag, 28. Februar 2010, publiziert.

Alle Jahre wieder legt die OECD den Finger auf die Produktivität der Schweiz. Trotz einem Pro-Kopf-Einkommen, das kaum von einem anderen OECD-Mitglied erreicht werde, liege die Schweiz bei der Arbeitsproduktivität nur im Mittelfeld und habe in den letzten zehn Jahren weiter Terrain eingebüsst. Laut OECD liegt dies vor allem an der geringen Leistungsfähigkeit der abgeschirmten Sektoren im Binnenmarkt.

Letzteres wird wohl stimmen. Der eigenen Wahrnehmung entspricht es nicht in jedem Fall: Immerhin wurde unsere kaputte Heizung in Zürich jedes mal schnell repariert. Nicht so in den USA, wo wir als verzweifelte Kunden in endlose „your call is important to us“-Schlaufen abgeschoben wurden. Die Heizung funktionierte auch zwei Tage später noch nicht. Und als die schliesslich „geflickte“ Heizung nach weiteren zwei Tagen explodierte, erschien zwar nach einigen Stunden die Feuerwehr – der Brand war unter Opferung zweier Bettdecken längst gelöscht -, von der zuständigen Firma fehlte jede Spur.

Aber zurück zur Arbeitsproduktivität. Genau so wichtig wie die Leistungsfähigkeit der Binnenwirtschaft ist, dass hohe Einkommen und tiefere Produktivität oft Hand in Hand gehen. Nicht alle der 1415 jährlichen Arbeitsstunden pro Schweizer im Erwerbsalter (15-64) können gleich produktiv sein wie die 985 Stunden pro Franzosen.

Zur Illustration ein einfachen Beispiel. Nehmen wir an, alle Länder stellten nur ein Gut her, sagen wir Brot. Alle Länder hätten gleich leistungsfähige Arbeiternehmer. Aber auch die fleissigste Arbeiterin schafft nicht in jeder der 168 Stunden pro Woche gleich viel. Nehmen wir also an, sie backe in den ersten 30 Stunden 10 Brote pro Stunde. Ab der 31. Wochenstunde sinke ihre Arbeitsleistung auf 6 Brote pro Stunde.

Nun ist die wöchentliche Arbeitszeit in der Schweiz rund 42 Stunden, in Frankreich nur 35 Stunden. Eine Schweizerin bäckt somit im Durchschnitt 372 Brote pro Woche (wer es nachprüfen will: 30*10 Brote + 12*6 Brote), eine Französin 330 Brote pro Woche. In der Arbeitsproduktivität übertreffen uns daher die Franzosen mit 9.42 Broten pro Stunde (=330 Brote geteilt durch 35 Stunden) um volle 6.5 Prozent. Die französische Gesamtproduktion (und somit das Einkommen) bleibt dennoch 13% tiefer als die schweizerische.

Doch es gibt einen noch wichtigeren Grund, weshalb die Schweiz eine relativ geringe Arbeitsproduktivität bei gleichzeitig hohem Einkommen hat: Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern werden bei uns auch Menschen in den Arbeitsmarkt integriert, die aus verschiedenen Gründen eine tiefere Produktivität haben. Dies lässt sich an den vergleichsweise geringen Arbeitslosenzahlen und den hohen Erwerbsquoten in allen Bevölkerungsgruppen zeigen.  So arbeiten in der Schweiz rund 55% der 60-64 jährigen, in Frankreich sind es lediglich 15%.

Je mehr nicht ganz so produktive Menschen am Erwerbsleben teilnehmen, desto tiefer liegt die durchschnittliche Arbeitsproduktivität des Landes. Umso höher ist dafür das Einkommen. Liessen wir nur Roger Federer arbeiten, hätten wir eine viel höhere Arbeitsproduktivität. Zum Wohlstand der Schweiz trägt er dennoch weniger bei als die gescholtene Binnenwirtschaft.

Gerade die Diskussion um die Armutsbekämpfung zeigt, dass neben der materiellen Absicherung auch das Gefühl des „Gebrauchtwerdens“ für die in der globalisierten Welt nicht ganz so produktiven Menschen wichtig ist. Eine tiefere Arbeitsproduktivität ist somit ein Preis, den wir für eine bessere soziale Integration zahlen.

Vielleicht sogar für eine höhere Lebensqualität: Auf jeden Fall geniesse ich meine sorgfältig (= wenig produktiv)  in der Briefkasten gelegte NZZ am Sonntag mehr als die bei grosser Geschwindigkeit hoch produktiv aus dem Auto geworfene Zeitung in den USA. Dort musste ich oft zuerst die Salatsauce aus dem vom Aufprall geplatzten Warenmuster von der Kolumne abkratzen.

Finanzplatz für oder gegen Werkplatz?

Urs Birchler

Der Chefökonom der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Stephen Cecchetti, hat mit seinem Kollegen Enisse Kharroubi ein Arbeitspapier publiziert, das einen U-förmigen Zusammenhang zwischen der Grösse des Finanzsektors und der Produktivitätsentwicklung der Wirtschaft findet. Kurz: Der Finanzsektor ist unabdingbar für die wirtschaftliche Entwicklung, doch ab einer gewissen Grösse wird er zur Bürde. Beispielsweise, weil Physiker Derivate berechnen statt Turbinen.

P.S.: Stephen Cechetti wird seine These am kommenden Donnerstag, 6. September, am SUERF Colloquium in Zürich vorstellen.

Halt, Sichern!

Urs Birchler

Das VBS legt eine Studie vor zu Kosten und Nutzen der Armee. Leider enthält die Studie einen ökonomischen Blindgänger, den es zu entschärfen gilt.

Einmal mehr (wie oft noch?) kommt das Argument, die Ausgaben eines Wirtschaftsteilnehmers (hier der Armee) seien wertvoll, weil sie Einnahmen für Arbeitnehmer oder für andere Wirtschaftssektoren darstellen. Die Studie sprich von 1,4 Mrd. Fr., die die Armee als Arbeitgeberin für 14’000 Arbeitsplätze ausgibt, sowie von 2,5 Mrd. Fr., die an Lieferanten fliessen (S. 38, Originaltext unten).

Dies ist genau so alt, wie falsch. Wir haben das in batz.ch schon hier, am Beispiel der Cleantech-Initiative der SP (die mit demselben Trick arbeitet), erklärt und hier, mit Hinweis auf einen Artikel von Reto Föllmi, erwähnt. Ob die Ausgaben eines Sektors (z.B. Gesundheit) Kosten oder Nutzen darstellen, ist im übrigen Ansichtssache; dies liegt im Wesen der doppelten Buchhaltung.

Die richtige Frage ist, ob die Armee ihr (unser) Geld sinnvoll ausgibt oder nicht. Die Studie enthält dazu einiges; überzeugender wäre dieses ohne pseudo-volkswirtschaftliche Nebelpetarden.

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Nutzen als Auftraggeber der zivilen Wirtschaft (2,5 Mrd. CHF 24):

„Die jährlichen Rückflüsse der Armee zu Gunsten der Privatwirtschaft sind mit 2,8 Mrd. CHF bedeutend. Davon fliessen 0,3 Mrd. CHF ins Ausland ab, was aber über Offset-Geschäfte wieder kompensiert wird. Von den im Inland verbleibenden 2,5 Mrd. CHF werden beispielsweise durch Rüstungsaufträge ca. 13.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt in der Rüstungsindustrie und in rüstungsnahen Bereichen beschäftigt. Massgeblich von Armeeaufträgen profitieren Unternehmen wie z.B. Bereiche der Rheinmetall-Gruppe, die MOWAG (General Dynamics), die Pilatus Flugzeugwerke AG, die THALES Schweiz, ATOS Schweiz (früher Siemens) oder der Technologiekonzern RUAG. Die Armee fördert jedoch nicht nur rüstungsnahe Unternehmen, sondern lässt durch Investitionen und Unterhaltsarbeiten an Immobilien und Verkehrsinfrastruktur, über Materialbeschaffungen, Verpflegungseinkäufe sowie Truppenkonsumationen ihre Ausgaben mit hoher Breitenwirkung in die Volkswirtschaft der Schweiz zurückfliessen.“

Der Appetit kommt mit dem Wissen

Urs Birchler

Seit Jahren wechseln sich Presseberichte über „Grüselbeizen“ (z.B. hier im Blick) ab mit Forderungen, die Resultat der Lebensmittelkontrolle zu veröffentlichen (z.B. in den Leser-Kommentaren zum erwähnten Blick-Artikel). Offenbar gibt es Gründe, die Gäste, die Wirte und die Kontrolleure vor Transparenz zu schützen. Jedenfalls in der Schweiz. In unseren England-Ferien trafen wir am Eingang der Restaurants gerne die Food Hygiene Ratings der Food Standards Agency. Dort, wo das Rating nicht aushängt, darf es der Gast verlangen, aber darauf hat er meist bereits keinen Appetit mehr.

„Kann man nicht auch einmal Pech haben und dann klebt das schlechte Rating, bis die Kontrolleure wiederkommen?“ fragte ich einen Wirt. Dieser lakonisch: „Drum lässt man’s eben gar nicht so weit kommen.“

Warum funktioniert Transparenz — so macht es mindestens den Anschein — in England, aber nicht in der Schweiz? Für sachdienliche Hinweise sind wir dankbar.

Zweite Gotthardröhre: Wider das Vorhaben von Economiesuisse

Von Laure Athias und Mario Jametti

Economiesuisse möchte uns eine Public-Private Partnership (PPP) für den zweiten Gotthardtunnel schmackhaft machen und hat dazu eine Studie veröffentlicht („PPP Lösung für zweite Gotthardröhre“). Wir haben uns diese Studie im Detail angeschaut und finden, dass das Projekt von Economiesuisse noch viele Fragen offen lässt. In unserem in der NZZ erschienenen Gastbeitrag gehen wir auf zwei kritische Punkte ein: wie erfolgreich sind PPP-Projekte? Wie sieht die Risikoallokation des Projektes aus?

Artikel (pdf)

 

Die Trisomie-21-Test-Debatte in Zahlen

Von Monika Bütler

Der neue pränatale Trisomie-21-Test bewegt die Gemüter. Viele fürchten sich davor, dass die Akzeptanz für behinderte Kinder noch weiter sinken könnte und/oder dass die IV (oder die Gesellschaft) die werdenden Eltern unter Druck setzen würde (Siehe dazu auch den hervorragenden Kommentar von Markus Hofmann in der NZZ).

Hier ein paar nüchterne Zahlen zur Abkühlung: Geburtsgebrechen machen nur rund 5% der jährlichen Neuzugänge zur IV aus. Da Menschen mit Geburtsgebrechen länger in der IV verbleiben, ist ihr Anteil am gesamten Bestand höher; er liegt bei knapp 12%. Davon wiederum dürfte nur ein relativ geringer Teil auf Behinderungen fallen, die mit pränatalen Tests überhaupt entdeckt werden können (genaue Zahlen kenne ich nicht). Zum Vergleich: Psychische Krankheiten machen sowohl bei den jährlichen Neuzugängen zur IV wie auch am gesamten Bestand über 40% aus (2011: 44% bei den Neuzugängen, 43% beim Bestand).

Trisonomie-21 und andere Geburtsgebrechen machen somit einen sehr sehr kleinen Teil der Behinderten in der Schweiz aus. Wenn die IV sparen will, so eignen sich Geburtsgebrechen dafür sicher nicht. Die IV scheint dies auch nicht zu wollen: Tatsächlich sind zwischen 2003 und 2011 die Neuzugänge zur IV bei den Psychischen Krankheiten um fast 40%, bei den Knochen- und Bewegungsorganen gar um rund 65% gesunken. Die Neuzugänge bei den Geburtsgebrechen blieben hingegen konstant (bei etwa 800-900 Personen pro Jahr).

Es ist unbestritten, dass es behinderte Menschen und ihre Eltern nicht leicht haben. Ein Gentest (welcher ja nur die heute viel gefährlicheren invasiven Tests ersetzt) kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Auf jeden Fall ist ein Verbot für solche Tests der falsche Weg (wie ich in meiner NZZaS Kolumne vom 20. Mai dargelegt habe).

Staat–Banken–Wirtschaft

Urs Birchler

Am 5./6. September findet an der Universität Zurich das 30. SUERF Colloquium statt. Es trägt den Titel: „States, Banks, and the Financing of the Economy“.
Wichtige Referenten werden sich mit den wirtschaftlich-politischen Folgen der Finanz- und Schuldenkrise auseinandersetzen. SUERF (Société Européenne de Recherches Financierès) ist ein nicht gewinnorientiertes Netzwerk von Vertretern aus Universitäten, Notenbanken und Praxis. Das Colloquium ist öffentlich (Platzzahl beschränkt). Alles weitere: siehe Programm.

[Transparenzhinweis: Der Autor dieses Eintrags ist Präsident des Council of Management von SUERF. In dieser Funktion möchte er auch hier allen Sponsoren und anderen Beteiligten, die das Colloquium möglich machen, ganz herzlich danken.]

Zinsspreads und SNB-Devisenbestände

Alexandre Ziegler

Warum schwanken die Devisenreserven der SNB parallel zu den Risikoprämien auf italienischen und spanischen Staatsanleihen? Das Misstrauen gegenüber den südeuropäischen EURO-Ländern manifestiert sich gleichzeitig in steigenden Spreads auf Staatspapieren und der Flucht in den Franken (welche die SNB zur Verteidigung der Kursuntergrenze zu Devisenkäufen zwingt).

Quellen: Europäische Zentralbank; Schweizerische Nationalbank; eigene Berechnungen

Im falschen Film

Monika Bütler

Veröffentlicht, leicht gekürzt, in der NZZ am Sonntag vom 12. August 2012 unter dem Titel „Die Altersgrenzen für Kinofilme sind sinnlos“

Regensonntage sind Kinosonntage, dachten wir vor einigen Wochen und bestellten Tickets für den Dokumentarfilm Violinissimo. Mit dabei waren unsere Kinder, der Jüngste ein Drittklässler und begeisterter Geigenspieler. „Sie wissen, dass der Film erst ab 16 Jahren freigegeben ist?“ fragte uns die freundliche Dame an der Kasse. Lange Gesichter; nein, das war uns nicht bewusst. Was denn um Himmelswillen am Film schlimmer sei als an den unsäglichen Folgen von Star Wars, die wir Eltern gelegentlich erdulden, meinte mein Mann verzweifelt. Violinissimo begleitet drei Teilnehmer durch die Höhen und Tiefen des Joseph-Joachim-Violinwettbewerbs. Der Film ist sehr interessant und spannend – und absolut harmlos. Kein Schuss, kein Kuss, auch keine mentale Gewalt. Wettbewerb schon, und nicht alle können am Ende gewinnen. Aber keine verstörende Geschichte, welche eine Begleitung durch einen Psychologen notwendig machte.

 Des Rätsels Lösung (hier verkürzt wiedergegeben): Aus Kostengründen wurde der Film nicht der privaten Freiwilligen Selbstkontrolle der deutschen Filmwirtschaft FSK zur Visionierung vorgelegt. Dieses Gremium – uns zuvor unbekannt – hätte den Film nach einer eingehenden Prüfung durch diverse Fachleute mit einem entsprechenden Label versehen. Ohne dieses Zertifikat aber gilt automatisch das gesetzliche Mindestalter von 16 Jahren. Gesetzliche Grundlagen des Verfahrens sind Jugendschutzgesetze, welche verhindern sollen, dass den armen Kindern durch böse Filme Angst gemacht wird.

 Wer sich durch die Unterlagen der FSK durchgekämpft hat, begreift schnell, weshalb Violinissimo kein Einzelfall ist. Für viele kleine Verleger sind die mehrere Tausend Franken (eine genaue Zahl war nicht zu eruieren) viel zu viel, um sich freiwillig selbstkontrollieren zu lassen. Bei anderen landen wahrscheinlich ansehnliche Beträge staatlicher Filmfördergelder wegen dieser vom Staat geforderten Kontrolle in privaten Händen. Ohne künstlerischen Nutzen.

 Die FSK-Freigaben sind durchaus informativ. Sie als freiwillig zu bezeichnen, ist angesichts der rechtlichen Bindung der Empfehlungen allerdings ein Witz. Der faktische Zwang spottet auch einer Gesellschaft, die auf Vernunft und Eigenverantwortung baut. Überhaupt: Weshalb muss der Filmverleger den Beweis der Unbedenklichkeit durch eine private Zertifizierung selber erbringen. Viel unbürokratischer wäre das Umgekehrte: Die Verleger deklarieren selber nach bestem Wissen und Gewissen. Der Jugendschutz schreitet erst ein, wenn er begründeten Verdacht einer Irreführung hat.

Noch schlimmer ist, dass die staatlichen Behörden den Eltern und der Schule überhaupt nicht mehr trauen. Und dies sogar im öffentlichen Raum, wo die freiwillige Selbstkontrolle meist gut funktioniert.  Niemand würde es wagen, mit einem Drittklässler im Kino Die Vögel von Alfred Hitchcock anzusehen. Und sollte er es dennoch tun, würde er wahrscheinlich spätestens an der Kasse von diesem Vorhaben abgehalten.

Zuhause gibt es keine solche Kontrolle. Klar gibt es unter den Eltern immer wieder schwarze Schafe: Wir haben unseren beiden Buben Die Vögel tatsächlich zugemutet. Es nützen also die raffiniertesten Label nichts, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht wahrnehmen. Wir haben aber Schelte bezogen und würden es nicht mehr tun. Um die Eltern kommt der Staat gleichwohl nicht herum. Weshalb dann nicht auch im Kino die begleitenden Eltern entscheiden lassen?

Es geht ja nur um Filme, könnte man argumentieren, ein Luxusproblem also. Doch mit obligatorischen Kindersitzen, baulichen Einschränkungen zum Wohle der Jüngsten und Hüte-Lizenzen werden Eltern und Lehrer – unter dem Titel Jugendschutz und Sicherheit – mehr und mehr entmündigt. Irgendeinmal wird der Regeldschungel so dicht, dass die Erzieher und Ausbildner bei einer allfälligen Regulierungslücke aus Mangel an Übung den Kompass tatsächlich verlieren.