Japan am Abgrund?

Urs Birchler

Vorab: Ich liebe Japan und seine freundlichen und fröhlichen Bewohner. Ich bin wie viele auch immer wieder beeindruckt vom Gemeinschaftssinn der Japaner. Nicht zufällig ist Japan auch das Land, das den Wohlfahrtsstaat erfunden hat.

Doch damit sind wir beim Problem. Der japanische Staat steckt in der Klemme. Auch die Presse (z.B. die NZZ) hat das Thema aufgenommen. Allerdings ist der Blick meist fixiert auf die bald erreichte Schuldenobergrenze und die politischen Ränkespiele um die Erhöhung oder Nichterhöhung dieser Grenze. Wird die Grenze nicht gelockert, droht die Zahlungsunfähigkeit. Dabei ist es im Grunde umgekehrt: Weil diese Grenzen (wie auch in den USA) immer wieder gelockert werden, wenn sie zu „beissen“ beginnen, ist der Staat am Ende nicht einfach technisch zahlungsunfähig, sondern fundamental bankrott.

Ist Japan soweit? Die Lage der japanischen Staatsfinanzen ist beschrieben im Länderbericht des IMF (2011). Daraus die Eckdaten:

  • Die Staatsschuld in prozenten der jährlichen Wirtschaftsleistung (BIP) liegt gegenwärtig bei 250% (brutto), bzw. 125% (netto). Tendenz: steigend, v.a. wegen strukturell bedingter Wachstumsschwäche und der Alterung der Bevölkerung.
  • Das Pimärdefizit (ohne Zinskosten) liegt bei 10% pro Jahr.
  • Der private Sektor weist einen Sparüberschuss auf, der die Zunahme der öffentlichen Verschuldung kompensiert. Dabei verschiebt sich die Spartätigkeit von den Haushalten zu den Unternehmen.

Japan ist allerdings nicht Griechenland oder Spanien. Es gibt zwei grosse Unterschiede:

  1. Die Schulden des japanischen Staats werden zum grossen Teil von Inländern gehalten.
  2. Japan hat eine eigene Währung.

Auf den ersten Blick machen diese beiden Unterschiede die japanische Situation einfacher. Weil die Gläubiger Japans die Japaner selbst sind, wird Japan also nie eine „Troika“ einladen müssen. Dank der eigenen Währung kann die Bank of Japan notfalls Geld für den Staat drucken. Erst der zweite Blick zeigt, dass dies beiden „Vorteile“ in Wirklichkeit Nachteile sein können:

  1. Ein Staat mit Schulden gegenüber dem Ausland kann sich dieser im Notfall mit einem Schuldenschnitt entledigen — praktiziert in Dutzenden von Fällen; zuletzt in Griechenland. Wie aber verordnet man den Inländern (d.h. den Stimmbürgern) einen Verzicht auf ihre Guthaben? Die Verteilung bereits eingetretener Verluste ist notorisch schwierig und dürfte auch einen Staat mit opferbereiten Bürgern wie Japan überfordern.
  2. Die Notenpresse als Mittel zur Zuordnung der Verluste scheint elegant, beraubt jedoch ein Land seines monetären Koordinatensystems.

Dann liest man immer wieder: „Japan ist anders“, auch heute wieder bei TA online. Beispielsweise: Japan könne einfach die Mehrwertsteuern erhöhen, um die Staatsdefizite zu beseitigen. Nur: Steuererhöhungen haben (genau wie Sparprogramme) Nachfragewirkungen; sie könnten eine Rezession auslösen, die den Staatsfinanzen das Genick bricht. Wenn die Haushalte mehr Steuerern bezahlen müssen, haben sie auch weniger Geld, um die jährlich notwendige Dosis von Staatspapieren (immerhin rund 10% des BIP) zu kaufen (dies erinnert daran, dass Defizite und Steuern zwei Namen für dasselbe sind). Das Argument „Japan tickt anders“ klingt deshalb nach einer Variante von This Time is Different. In einem Punkt allerdings ist Japan anders: Es hat noch die grössere Last in Form einer alternden Bevölkerung zu tragen als die meisten anderen Länder.

Deshalb als provisorisches Fazit: Japan hat mit seinen Staatsschulden den „Point-of-no-return“ längst überschritten. Es ist kein auch nur halbwegs plausibles Szenario denkbar, unter dem die japanischen Staatsschulden noch lange refinanzierbar sind. Ob die Politik einen Schuldenschnitt (mit expliziter Zuordnung der Verluste) erreichen kann oder ob die Schulden monetisiert (und letztlich inflationiert) werden, ist schwer zu sagen. Real gerechnet sind japanische Staatsanleihen in beiden Fällen Hochrisikopapiere. Der Wert dieser Papiere scheint getragen vom Vertrauen, nicht in den japanischen Staat, sondern vom Vertrauen darauf, dass die anderen Anleger auch noch nicht verkaufen. Wann er zusammenbrechen wird, ist daher schwer zu prognostizieren. Das kann in fünf Jahren geschehen oder morgen. Eines aber ist bekannt: Ein an sich völlig unwesentliches Ereignis, wenn es nur genügend Signalwirkung hat, kann der Auslöser sein. Und es kann rasch gehen.

Heiratsstrafe in der AHV: Update

Monika Bütler

Herr Camenzind vom BSV hat mir freundlicherweise die neuesten Daten zur Debatte Heiratsstrafe oder Heiratsbonus in der AHV übermittelt. Vielen herzlichen Dank!

Gegenüber den alten Berechnungen ist der Bonus etwas kleiner geworden. Woran dies liegt, weiss ich nicht. Eine mögliche Ursache ist die höhere Lebenserwartung, vor allem die der Männer: Diese senkt den Wert der Witwenrente und vergrössert die Heiratsstrafe durch die Plafonierung. Es bleibt aber bei einem deutlichen Bonus.

Die Berechnungen des BSV enthalten allerdings eine wichtige Komponente des Heiratsbonus nicht: Durch das Splitting der AHV-Beiträge und der sehr progressiven Ausgestaltung der AHV löst ein einzelnes Erwerbseinkommen während der Ehe deutlich höhere Rentenzahlungen aus als dasselbe Einkommen eines/r Alleinstehenden. Dies, auch wenn die Ehepaarrente später plafoniert wird. Ein Alleinstehender mit einem massgeblichen Einkommen von 160’000 Franken erhält die AHV Maximalrente. Der verheiratete Einverdiener-Ehemann löst mit demselben Einkommen eine 1.5 mal höhere Rente aus – dies obwohl hier die maximale Plafonierung zum Einsatz kommt.

Klein- und Mittelverdiener sind im übrigen nicht von der Plafonierung betroffen. Die AHV ist dem V im Namen zum Trotz nur teilweise eine Versicherung. Sie enthält viele Solidaritäten/Umverteilungskomponenten deren Ziel es ist, Armut im Alter zu vermeiden. Und von der Armut im Alter sind Alleinstehende nachweislich viel häufiger betroffen als Ehepaare.

Heiratsstrafe oder Heiratsbonus in der AHV?

Monika Bütler

Der frühere BSV Chef Yves Rossier hat es vorgerechnet: Die vermeintliche Heiratsstrafe in der AHV (Plafonierung der Ehepaarrenten auf 150% der Maximalrente) ist im Durchschnitt ein Heiratsbonus. Denn was einem Ehepaar nach der Pensionierung gekürzt wird, ist deutlich kleiner als die Vorteile, die einem verheiraten Paar zugute kommen vor der Pensionierung.

Yves Rossier geht von finanziellen Nachteilen in der Grössenordnung von 1.7 Mia Franken pro Jahr aus (Plafonierung der Rente). Demgegenüber stehen Vorteile von circa 3 Mia Franken gegenüber. Diese setzen sich primär zusammen aus einer Beitragsbefreiung des nichterwerbstätigen Ehepartners während der Ehe und der Witwen/Witwerrente.

Durch die Beitragsbefreiung und das Splitting der Beiträge während der Ehe kann eine halbe bis eine ganze zusätzliche Rente ausgelöst werden – ohne dass der/die Empfängerin je zur Finanzierung der AHV beigetragen hätte. Dieser Vorteil wird nämlich auch kinderlosen Ehepartnern gewährt. Was daran familienfreundlich sein soll, ist mir schleierhaft.  Durch Betreuungsgutschriften erhalten Eltern ja bereits einen grosszügigen Zustupf an die AHV Beiträge (meiner Meinung nach ist dies die richtige Stossrichtung).

Mit der Witwenrente und Zusatzleistungen zur Witwenrente (auch für kinderlose Witwen) bietet die AHV den Ehepaaren zudem eine kostenlose Versicherung, die pro Jahr mit mehr als 2.5 Mia Franken zu Buche schlägt.  Die von Rossier bezifferten Kosten dieser Leistungen unterschätzen den Wert der Versicherung noch. Denn müssten die Individuen auf dem privaten Markt die Leistungen kaufen, wären sie wohl bereit, deutlich mehr für eine Absicherung des hinterbliebenen Partners zu bezahlen. So wie wir bei allen Versicherungen tendentiell mehr zu zahlen bereit sind als der erwartetete Wert der Leistungen.  

Natürlich stimmt diese Rechnung nur im Durchschnitt, nicht für alle: Am besten fährt, wer bis zur Pensionierung verheiratet zusammenbleibt (und so von den Vorteilen der AHV in der Ansparphase profitiert) und sich nach der Pensionierung sofort scheiden lässt (um der Plafonierung zu entgehen). Dass sich  einige Paare  durchaus so verhalten, zeigt ein früherer Beitrag im batz.

Man muss die gesellschaftspolitischen Werte, die der Struktur der AHV zugrunde liegen, nicht mögen: Das System ist wenigstens konsistent. Es geht davon aus, dass Ehepaare – mit oder ohne Kinder – dem traditionellen Lebensentwurf folgen (er arbeitet, sie arbeitet nicht oder nur Teilzeit oder nur wenn die Kinder ausgeflogen sind) und zusammenbleiben, bis der Tod sie scheidet.

Kickbacks

Urs Birchler

Das Bundesgericht hat entschieden (BGE 132 III 460), dass (vereinfacht gesagt) sogenannte Retrozessionen (etwa Rabatte für den Abschluss von Börsengeschäften; vulgo: Kickbacks) innerhalb von Vermögensverwaltungsaufträgen nicht dem Vermögensverwalter, bzw. der Bank, sondern dem Kunden gehören. Die Presse hat über die möglichen Implikationen und erste Prozessvorhaben berichtet.

Gleichzeitig, oder kurz vorher, berichteten die Medien, beispielsweise der Tagesanzeiger, über gewisse Hemmungen der Ärzteschaft, ihre Kickbacks, namentlich Rabatte und Vergünstigungen seitens der Pharmaindustrie, an die Kunden, sprich: Patienten und Krankenkassen, weiterzugeben. Anders als in der Vermögensverwaltung sind geldwerte Vorteile für die Mediziner im Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Art. 33) längst geregelt (mich dünkt: verboten). Das Bundesgericht scheint aber die Ärzte lieber zu haben als die Bankiers: Mit einem Entscheid vom 12. April 2012 wurde die Rechtsgrundlage der von Swissmedic ausgeübten Kontrolle in diesem Bereich bestritten.

Als Nicht-Jurist muss ich auf die Weisheit des Bundesgerichts blind vertrauen. Als Ökonom seien mir einige Bemerkungen erlaubt:

  • Banken und Ärzte stehen beide in einem besonderen Vertrauensverhältnis zum Kunden und unterstehen deshalb einem auch strafrechtlich geschützten Berufsgeheimnis; hinsichtlich finanzieller Hygiene scheint der Medizinsektor jedoch ins Hintertreffen zu geraten;
  • Die Medizin scheint, wenn der Tages-Anzeiger recht hat, mindestens für den Laien, dem Bankgeschäft sogar voraus in der Entdeckung von Umgehungsmöglichkeiten und Schlupflöchern.
  • Bei den Banken sind die Retrozessionen insofern ein Teil des Geschäftsmodells, als ihr Wegfall durch andere — transparentere — Gebühren ersetzt werden muss; verschiedene Kunden sind durchaus mit Kickbacks einverstanden. Bei den Ärzten sind Vergütungen der Pharmaindustrie kaum ein Teil eines akzeptierten Geschäftsmodells.

Die Bankiers sind in letzter Zeit oft gescholten worden. Drum wichtig, sich daran zu erinnern, dass sie nicht von Heiligen umgeben sind.

Sind Professor(inn)en Mimosen?

Monika Bütler

Kolumne in der NZZ am Sonntag, 4. November (veröffentlicht unter dem Titel: Professoren wollen nicht mehr an die Öffentlichkeit; Angst vor Anfeindungen, Forschungsdruck – Rückzug in den Elfenbeinturm ist schlecht)

 Warum machst Du das bloss?», fragten mich zwei Kolleginnen kürzlich anlässlich einer Konferenz. Dabei mache ich gar nichts Unanständiges. Ich hatte nur erzählt, dass wir – eine Gruppe von Volkswirtschaftsprofessoren an den Universitäten Zürich, Lausanne und St. Gallen – einen Blog betreiben; ein Online-Forum zu aktuellen wirtschaftspolitischen Fragen, das ab und zu auch für Aufregung sorgt. Etwa wenn der Chef einer Grossbank selber einen Kommentar auf dem Blog hinterlässt. Oder wenn Beiträge von der Presse aufgenommen werden – freundlich oder weniger freundlich.

Die mögliche Aufregung fanden meine Kolleginnen fast schon bedrohlich. Zwar sind beide keine stereotypen Modellschreinerinnen im Elfenbeinturm, sondern international beachtete Forscherinnen mit relevanten Themen. Zum Beispiel: Wie reagieren Individuen auf aktive Arbeitsmarktmassnahmen? Führt eine Erhöhung des Rentenalters zu mehr Arbeitslosigkeit? Wie unterscheidet sich die Sozialhilfeabhängigkeit zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen? Themen, die auch die Allgemeinheit interessieren. Gleichwohl ist ihnen Öffentlichkeitsarbeit nicht geheuer.

Warum die Zurückhaltung? Zum einen frisst Öffentlichkeitsarbeit der Forschung wertvolle Zeit weg. Sie kostet sogenannten Impact, das heisst Zitate in vielzitierten Publikationen – die Einheitswährung im Forschungsbetrieb. Da ist privates Schreiben und öffentliches Schweigen Gold. Allgemein verständliche Aufsätze zu schreiben oder mit den Medien zu reden, ist bestenfalls Blei. Dieses zieht nach unten: Jede Minute verlorene Forschungszeit rächt sich: weniger Forschungsgelder, tieferes Ansehen, noch weniger Forschungszeit, usw. Attraktiv bleibt die Öffentlichkeitsarbeit für jene, die in der Forschung nichts zu verlieren haben – nicht immer die besten Ratgeber des Volkes.

Die öffentliche Sprechhemmung vieler Kollegen liegt, zum andern, auch an der Angst vor Anfeindungen und Angriffen. Besonders ausgeprägt ist dies in Disziplinen, in denen sich wissenschaftliche Inhalte nicht so leicht von politischer Meinung unterscheiden lassen. In den Sozialwissenschaften riecht – anders als in den meisten Naturwissenschaften – ein Forschungsergebnis oft gleich nach Politik. Jede(r) ist Experte für das Rentenalter oder die Sozialhilfeabhängigkeit. So löst schon das Wort «Anreiz» gereizte Reaktionen aus. Immer.

Sind Forscher Mimosen? Zur Wissenschafts- und Meinungsäusserungsfreiheit gehört nämlich auch die Bereitschaft, Kritik – selbst unfaire – zu ertragen. Obschon noch immer davon überzeugt, kamen mir in den letzten Monaten Zweifel. Medienschelte ist das eine; sie zeigt immerhin, dass man gelesen wird. Was aber, wenn Forscher für ihre Aussagen nicht bloss kritisiert, sondern auch rechtlich zur Verantwortung gezogen werden? So wie kürzlich die Seismologen in Italien. Oder wenn unter tatkräftiger Mithilfe aus den Universitäten vertrauliche Interna in den Medien breit getreten werden. Nicht aufzufallen, ist immer noch der beste Schutz.

Traurige Ironie: Dank einer grösseren Forschungsorientierung sind die Schweizer Universitäten in den letzten Jahren qualitativ viel besser geworden; gleichzeitig verbreiteten sich die Gräben zwischen Akademie und Öffentlichkeit. Ausgerechnet in einer Zeit, in der wir am meisten von der Forschung lernen könnten, schweigen viele Wissenschafter. Und jeder Angriff ist – je nach Standpunkt – guter Grund oder billiger Vorwand für ein weiteres Stockwerk im Elfenbeinturm.

Es liegt an allen Seiten, den Dialog lebendig zu erhalten und Gräben zu überbrücken. Professoren sollten ihr Wissen der Öffentlichkeit zugänglich machen können, bevor diese fragt: «Was machen die bloss?» Die Professoren, die sich die Mühe machen, mit der interessierten Öffentlichkeit zu reden, sollten sich anderseits nicht ständig fragen müssen: «Warum mache ich dies bloss?»

Obama: knappe Stimmen, gute Chancen

Urs Birchler

Wir haben früher berichtet, dass die Märkte anfangs September Präsident Obama praktisch schon fast wiedergewählt hatten. Nach verschiedenen Auf-und-Abs plus einem Wirbelsturm sieht die Marktmeinung eine Woche vor der Wahl interessant aus:

Noch sechsmal schlafen.

Maturandenquote und Jugendarbeitslosigkeit…

… oder weshalb Korrelation noch lange nicht Kausalität bedeutet.

Monika Bütler

Bundesrat Schneider-Ammann meinte heute in der NZZ am Sonntag: „In Ländern mit hoher Maturaquote ist auch die Arbeitslosigkeit höher. Die Kopflastigkeit der Bildung trug dort ihren Teil zur Deindustrialisierung bei“. Die erste Aussage von BR Schneider-Ammann ist offensichtlich richtig; zwischen der Maturandenquote und der Arbeitslosigkeit (vor allem der Jugendarbeitslosigkeit) gibt es eine deutliche, wenn auch nicht perfekte Korrelation. Mehr Mühe habe ich mit der zweiten Aussage: Damit wird eine kausale Verbindung zwischen der Maturandenquote und der Arbeitslosigkeit impliziert. Oder in anderen Worten: Die Maturandenquote ist schuld an der Arbeitslosigkeit.

Korrelation ist aber noch lange nicht Kausalität. Zeigen die Daten – wie im vorliegenden Fall – eine Korrelation zwischen Maturandenquote und Jugendarbeitslosigkeit, so können prinzipiell drei Ursache-Wirkungsketten unterschieden werden.

  1. Die Maturaquote ist ursächlich verantwortlich für die Arbeitslosenquote. Das ist die These, die BR Schneider-Ammann zumindest unterstellt wird. Das würde dann auch heissen, dass ein Land durch ein Absenken der Maturandenquote die Arbeitslosigkeit direkt senken könnte.
  2. Die Arbeitslosenquote ist ursächlich verantwortlich für Maturandenquote. Zum Beispiel weil die hohe (Jugend-)Arbeitslosigkeit die jungen Menschen dazu bringt, eine akademische Ausbildung anzustreben. Das heisst dann auch: wenn es gelingen würde, die ALQ zu senken würde die Maturandenqute automatisch sinken.
  3. Es gibt eine gemeinsame unterliegende Ursache, die sowohl die Arbeitslosigkeit wie auch die Maturandenquote beeinflusst. Kandidaten für solche unterliegende Ursachen sind eine verfehlte Bildungspolitik und ein überregulierter Arbeitsmarkt (der es den Unternehmen kaum möglich macht, Lehrlinge auszubilden) .

Es ist empirisch nicht ganz einfach, die richtige Ursache für die hohe Arbeitslosigkeit zu identifizieren. Dennoch ist die Richtung der Ursache-Wirkungskette entscheidend für die richtige Wirtschaftspolitik. Aufgrund der Daten und Studien aus den verschiedenen Ländern komme ich zum Schluss, dass die dritte Möglichkeit die Wahrscheinlichste ist. Eine gute Bildungspolitik und ein liberaler Arbeitsmarkt (zu dem ich auch eine zuverlässige, effiziente und grosszügige Arbeitslosenversicherung zähle) gehören zu den Hauptgründen einer tiefen (Jugend-)Arbeitslosigkeit. Die Maturandenquote hat damit direkt gar nichts zu tun.

Kompliment dennoch an BR Schneider-Ammann: Der Berufsbildung einen hohen Stellenwert einzuräumen und ihr dafür die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen scheint mir sehr sinnvoll.

Birchler gegen Grossbank?

Urs Birchler

Der Wirtschaftsblog Finews.ch titelt in einem Beitrag von heute: „2. Runde im Ringen Prof. Birchler gegen Grossbank“. Der Beitrag ist sympathisch geschrieben, aber in einem muss ich dennoch widersprechen: Es gibt kein „Birchler gegen Grossbank“. Der Birchler ist für die Grossbanken, drum möchte er sie beschützen vor gefährlichen Rezepten (wie Zielen für den RoE [bei UBS und CS], oder die gesetzliche Abtrennung des Investment Banking).

Wie tot ist der Euro?

Urs Birchler

In der gegenwärtigen Multi-Krise ist es immer gut, die Stimme eines umsichtigen (Wirtschafts-)Historikers zu hören. Albrecht Ritschl von der London School of Economics (mit zahlreichen Publikationen) spricht am kommenden Donnerstag (8. Nov.) im Money Forum Zürich über „Der Euro ist tot. Es lebe der Euro“.

Gemäss Homepage ist die Veranstaltung ausgebucht, aber: Money Forum hat drei Plätze für Leser von batz.ch reserviert (bei der Anmeldung batz.ch erwähnen!).