Vollgeldinitiative für Anfänger

Urs Birchler

Am 1. Dezember werden die Initianten die Vollgeldinitiative mit den notwendigen 100’000+ Unterschriften einreichen. Damit steht der Souverän vor der wichtigsten Entscheidung über unsere Geldordnung seit langem, wahrscheinlich seit der Ablehnung der Freigeldinitiative im Jahre 1951. Höchste Zeit also, sich mit der Initiative auseinanderzusetzen. Hier ein erster Schritt. Er ist für Anfänger gedacht, zu denen ich mich einstweilen selber zählen muss. Es ist nämlich nicht immer ganz klar, was sich hinter dem Initiativtext genau verbirgt.

Die Initiative besteht, grob gesprochen, aus drei Teilen (Initiativtext):

  1. Monopol der SNB zur Geldschöpfung.
  2. Geldausgabe der Nationalbank direkt an Bund/Kantone oder an Bürgerinnen und Bürger.
  3. Übergangsbestimmungen.

Heute versuche ich, den ersten Punkt zu darzustellen. Die SNB hat bereits bisher die Aufgabe, Geld zu schaffen, konkret: Banknoten zu drucken und für die Banken Buchgeld-Konti (die sogenannten Giroguthaben) zu führen. Die Giroguthaben dienen den Banken als Zahlungsmittel im bargeldlosen Zahlungsverkehr untereinander und mit der übrigen Wirtschaft.

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Zusätzlich aber können bisher auch die Banken Geld schöpfen. Dies sei an einem einfachen Beispiel erläutert. Nehmen wir an, Bank A habe 160 Fr. investiert, davon 10 Fr. bei der SNB als SNB-Geld (Noten oder Giroguthaben) und 150 Fr. als Kredite an die Wirtschaft. Die gewährten Kredite haben die Schuldner ihrerseits einstweilen wieder bei Bank A angelegt: 100 Fr. als kurzfristige Einlagen, 50 Fr. langfristig, z. B. in einer 10-Jahres-Obligation der Bank.

Da kurzfristige Bankeinlagen von anderen Banken und in der übrigen Wirtschaft als Zahlungsmittel akzeptiert werden, stellen sie wirtschaftlich gesehen „Geld“ dar. Die Banken haben gleichsam „Geld geschaffen“. Sie könnten dies allerdings nicht ohne die Komplizenschaft (a) der Einleger, die solche Einlagen halten wollen und (b) der übrigen Wirtschaft, die eine Zahlung in Buchgeld einer Bank anstatt in SNB-Geld gelten lässt.

Die Bank versucht also einen Spagat zwischen Kreditnehmer und Einleger. Die Kreditnehmer erhalten längerfristiges Geld, die Einlager behalten eine kurzfristige Anlage, mit der sie sogar bezahlen können. Diese Leistung der Banken an die Wirtschaft ist aber gleichzeitig ihre Achillesferse.

Sobald die Depositen bei einer Bank nicht mehr als Zahlungsmittel angenommen werden oder sobald die Einleger der Bank nicht mehr vertrauen, kommt es zu Abzügen. Die Einleger wollen ihre Banknoten zurück. Bank A wäre aber nicht fähig, diese Wünsche zu erfüllen, da sie das bei der Annahme der Einlagen erhaltene Geld nicht in bar in der Kasse liegen hat, sondern eben an ihre Kreditnehmer ausgeliehen hat. Die Bank wäre bei geballten Rückzügen also illiquid; es käme zu einer Finanzkrise.

Bilanz_nachrher Hier setzt die Vollgeldinitiative an. Sie will den Banken die Geldschöpfung verbieten. Eine Bank müsste (nach meiner Interpretation des Initiativtextes) den Gegenwert ihrer Einlagen vollumfänglich in Form von SNB-Geld halten. Gleichzeitig müssten diese Einlagen und ihr Gegenposten in Form von SNB-Geld ausserhalb der Bilanz und der Konkursmasse der Bank geführt werden. Die Bank würde also (konzeptionell oder tatsächlich) zweigeteilt. Ein Teil wäre der im Diagramm grün umrandete Vollgeldteil. Der andere Teil wäre eine langfristig finanzierte Finanzgesellschaft mit Kreditvergabe.

(Die Bilanzen vorher und nachher sind so angepasst, dass die gesamtwirtschaftlich wichtigen Grössen, d.h. sowohl das Kreditvolumen als auch der Bestand an Einlagen, unverändert bleiben. Im Übergang müsste also die SNB 90 Fr. Geld schaffen, während der Kapitalmarkt der Bank zusätzlich 90 Fr. Kredit zur Verfügung stellen müsste.)

Nach der Umstrukturierung käme es nie mehr zu einem „Bank Run“. Die Einlagen können jederzeit bar ausgezahlt werden; die übrigen Schulden der Bank wären längerfristig und können nicht von den Gläubigern plötzlich geltend gemacht werden. Die Bank könnte immer noch bankrott gehen, wenn die Kreditnehmer ihre Schulden nicht zurückzahlen können, aber die Einleger kämen dadurch nicht zu Schaden. Die Initianten wollen damit die Wirtschaft vor systemischen Schäden durch Bankenkrisen schützen. Gleicheitig würden die Banken ihrer Elemantarfunktion beraubt, die Einleger einerseits gegen plötzlichen Geldbedarf zu versichern und andererseits am Zinsertrag des Kreditgeschäfts zu beteiligen.

Eine grosse Verantwortung käme auf die SNB zu. Sie müsste die Geldversorgung allein regeln. Bisher können Banken eine Geldknappheit oder ein Überangebot abfedern, indem sie pro 100 Fr. Einlagen weniger oder mehr als die 10 Fr. SNB-Geld in unserer Musterbilanz halten. Die Befürworten der Initiative glauben, die SNB könne den Geldumlauf besser dosieren als die Banken; die Gegner trauen eher dem kommerziellen Flair der Banken als dem gouvernementalen Ermessen der SNB.

 

Zürich Bern 0:2 im Streit um Finanzausgleich

Kurt Schmidheiny, Universität Basel

Nach der Kritik von Zug und Schwyz am Nationalen Finanzausgleich (NFA) findet nun auch Zürich die Transferzahlungen an den grössten Nehmerkanton Bern ungerecht (siehe Tages-Anzeiger vom 19. November).

Der Kanton Bern ist im schweizerischen Steuerwettbewerb in der denkbar schwierigsten Ausgangslage: Als grosser Kanton kann er sich nicht wie Zug oder Schwyz als Steuerhafen für Firmen und Haushalte etablieren. Und anders als grosse Wirtschaftsagglomeration wie Zürich, Genf oder Basel kann er sich nicht auf hohe Einnahmen aus Gewinnsteuern stützen.

Der Kanton Bern hat deshalb ein einschneidendes Sparprogramm gestemmt mit jährlichen Einsparungen zwischen 231 Mio. Franken im Jahr 2014 und 491 Mio. Franken im Jahr 2017 (siehe hier). Dieses Sparprogramm war sinnvoll und nötig, führte aber zu schmerzhaften Kürzungen öffentlicher Leistungen. Der verdiente Ertrag dieser Sparanstrengungen ist ein nachhaltig gesundes Budget.

0:1 für Bern.

Der Kanton Bern erliegt auch nicht der kurzsichtigen Versuchung, die aktuellen Überschüsse für Steuersenkungen zu verwenden. Denn er weiss aufgrund einer bei Urs Müller, Marius Brülhart, Dominik Egli und mir in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studie, dass dies die Finanzsituation des Kantons kurz- wie langfristig verschlechtern würde.

0:2 für Bern.

Der NFA gleicht die schwierige Ausgangslage des Nehmerkantons Bern mit seinem tiefen Ressourcenpotential teilweise aus. Dass der Kanton Bern mithilfe einer mustergültigen Finanzpolitik das Beste daraus macht, verdient nicht Schelte, sondern den Respekt der Geberkantone.

Der Kanton Zürich besteuert Haushalte und Firmen im Vergleich zum Kanton Bern deutlich tiefer (siehe die Abbildung unten) und hat deutlich höhere pro Kopf Ausgaben als der Kanton Bern. So betrug der Personalauwand pro Einwohner im Kanton Zürich und seine Gemeinden im Jahr 2013 rund 20% mehr als im Kanton Bern und seinen Gemeinden (5540 Franken gegenüber 4590 Franken). Die wenig erfreuliche Finanzlage des Kantons Zürich ist das Ergebnis der relativ tiefen Besteuerung seines hohen Ressourcenpotentials und der relativ grosszügigen Ausgabenpolitik. Mit einer moderaten Erhöhung der Steuern oder einer moderaten Sparrunde könnte der Kanton Zürich seine Finanzlage problemlos nachhaltig sanieren – und dies bei weiterhin deutlich tieferen Steuern und deutlich höheren öffentliche Ausgaben als der Kanton Bern.

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Abbildung: Steuerbelastung durch Kanton, Gemeinden und Kirchen im Jahr 2014 in Prozent des Reineinkommens für ein verheiratetes Paar ohne Kinder unter Berücksichtigung der üblichen Abzüge. Durchschnitt aller Gemeinden des Kantons gewichtet mit der Anzahl Steuerzahler. Zum Vergleich ist das Minimum, das unterste Viertel (25. Perzentil), der Durchschnitt, das oberste Viertel (75. Perzentil) und das Maximum aller Schweizer Kantone abgebildet. Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, Steuerbelastung der Gemeinden. Aufbereitet im Rahmen des SNF Projektes Fiscal Federalism.

 

Versuchter Hammerschlag gegen US Fed

Urs Birchler

Am Donnerstag schlug das amerikanische Repräsentantenhaus (vergleichbar unserem Nationalrat) zu. Er entschied gemäss Bericht der New York Times, einen Reservefonds des Fed, d.h. der Notenbank, heranzuziehen zur Strassenfinanzierung. Aufgrund abweichender Haltung des Senats (unser „Stöckli“) geht das Geschäft an diesen zurück.

Heute hat der ehemalige Gouverneur des Fed, Ben Bernanke, auf der Homepage der Brookings Institution dazu Stellung genommen. Bernanke wehrt sich gegen den Eingriff in die Unabhängigkeit der Notenbankpolitik, weist aber vor allem auch auf dessen fiskalische Dummheit hin: Der Griff in die Kasse des Fed bringt nämlich nichts. Er führt zu einer geringeren Gewinnausschüttung an den Bund; entweder sofort (wenn der Kapitalfonds auf bisheriger Höhe gehalten werden muss) oder über die Zeit hinweg (da das Fed zur Finanzierung des Strassenbaus Bundesanleihen verkaufen muss und dadurch weniger jährliche Zinserträge erzielt).

Die Diskussion ist auch für die Schweiz wichtig. Sie zeigt erstens, wie fragil die Unabhängigkeit einer Notenbank ist. Es gibt immer ein ganz dringendes Anliegen, das (scheinbar) nicht anders finanziert werden kann als über die Notenbank (AHV, Krankenkassenprämie, Pflegeversicherung, Energiewende, x-te Röhre, …). Zweitens erinnert Bernanke daran, dass Notenbankgeld, bzw. die damit gekaufte Leistung nicht gratis ist. Drittens kann man sich zum Missbrauch der Notenbankvermögens den Umweg über einen Staatsfonds, wie er in der Schweiz von einigen gefordert wird, sparen.

Bei aller Sympathie für den amerikanischen Strassenbau: Lieber ein Schlagloch im Strassenbelag als eines in der Unabhängigkeit der Notenbank.

Freispruch für Bargeld

Urs Birchler [Warnung: Der Autor ist als Mitveranstalter nicht neutral.]

Der Prozess ist vorbei. Am Donnerstag stand (wie hier angekündigt) im Miller’s das Bargeld vor dem Richter. Die Anklage:

  1. Bargeld spielt eine entscheidende Rolle bei zahlreichen kriminellen Tätigkeiten.
  2. Bargeld ist ein ineffizientes (d.h. zu teures) Zahl ungsmittel.
  3. Bargeld behindert die Geldpolitik in Zeiten, in denen der optimale Zinssatz negativ ist.

Der Richter folgte weitgehend der Jury, die auf „unschuldig in allen Punkten“ erkannte. Zum Teil dürfte der Freispruch daran liegen, dass als Schuldkriterium die Latte mit „beyond reasonable doubt“ hoch gelegt war. Auch die meisten Zeugen und Experten — alles international renommierte Forscher — neigten auf die „pro cash“-Seite. Ihre Referate (Folien) sind bei SUERF abrufbar. Ausnahme Peter Sloterdijk, der gegen Schluss mit dem Besen (echt und philosophisch) die Bühne wischte und den tiefen Hang des Menschen zu Barem erklärte.

Für mich mindestens so wichtig wie das Ergebnis: Unser Format „Dramatische Konferenz“ (in der Ausschreibung noch versteckt hinter einem konventionell aufgesetzten Konferenz-Programm) hat funktioniert. Die Referenten blieben fokussiert, Befragungen waren intensiv, und das Publikum blieb gespannt bei der Sache. Radio SRF1 hat in einem längeren Beitrag, z.T. mit O-Ton, berichtet.

Nähere Auskünfte: Barbara Ellenberger (Ellenberger@millers-studio.ch) und Urs Birchler (urs.birchler@bf.uzh.ch).

Inflation der Aktions- und Gedenktage

Monika Bütler

Veröffentlicht unter dem Titel „Was die UNO von den Katholiken lernen könnte“ in der NZZ am Sonntag, 1. November 2015

„Was feiert ihr genau an Allerheiligen?“, fragte kürzlich mein protestantisch erzogener Mann. Die Katholiken gedenken der Verstorbenen, antwortete ich. „Nicht der Heiligen?“. Ich habe mich zur Sicherheit nochmals informiert:

In den ersten Jahrhunderten der Christenheit wurde es zunehmend schwieriger, jedem der immer zahlreicheren Heiligen einen eigenen Tag zu widmen. Die Kirche fand eine Lösung: Sie führte im 4. Jahrhundert nach Christus einen Tag ein – Allerheiligen – zu dem aller Heiligen gleichzeitig gedacht wird. Bei der Wahl des Datums stand wohl das viel ältere keltische Totengedenken Pate, welches zu Beginn des Winterhalbjahres stattfand. Klug war, dass der Begriff der Heiligen weit gefasst wurde. Auch solche, die (noch) nicht heiliggesprochen wurden, fanden damit Platz im Kalender. Eingeschlossen sind selbst Heilige, um deren Heiligkeit niemand weiss als Gott. Also (fast) alle Verstorbenen.

Die Gedenktage an Heilige und Märtyrer sind heute in Vergessenheit geraten. Welche Zürcherin denkt am 11. September schon an den Tag von Felix und Regula? Heute sind die Tage profan besetzt, an Stelle des Vatikans ist die UNO getreten: Welttag der sozialen Gerechtigkeit (20. Februar), Internationaler Tag des Glücks (20. März), Internationaler Tag des Sports für Entwicklung und Frieden (6. April), Internationaler Tag der Familie (15. Mai), nicht zu verwechseln mit dem Weltelterntag (1. Juni). Der Platz reicht hier nicht für das ganze Jahr.

Unklar ist die Logik der Welttage. Die genannten beziehen sich auf Wünschenswertes. Warum dann der Weltdrogentag (26. Juni) oder – mindestens zweischneidig – der Welttag des Fernsehens (21. November)? Noch geheimnisvoller ist die Gewichtung verschiedener Anliegen. Ein Internationaler Tag der Demokratie (15. September) steht neben dem Welttoilettentag (19. November). Auf die Schweiz zugeschnitten scheint der Internationale Tag des Ehrenamtes (5. Dezember).

Dennoch bleibt die Uno-Liste lückenhaft. Kein Wunder ist sie längst durch eine Unzahl nationaler, regionaler oder lokaler oder privat deklarierter Welttage ergänzt worden. Diese reichen im Temperaturspektrum vom Welttag des Schneemanns (18. Januar) bis zum Tag der Sauna (24. September). Wer Kommerzialisierung vermutet, wird sich im vom Ostsee-Holstein-Tourismus Verein ins Leben gerufenen Weltfischbrötchentag (3. Mai) bestätigt sehen.

Die Gedenk- und Aktionstage sind mittlerweile so inflationär, dass man an alles und nichts denkt. Natürlich braucht es einen Tag der Zöllner und der Zollunion (26. Januar) und ebenso den Welthurentag (2. Juni). Doch hätte man diese mit Bezug auf das Neue Testament, das beide Branchen in einem Atemzug zu nennen pflegt, auch zusammenlegen können. Wie Allerheiligen und den datumsgleichen Weltvegantag (nicht zu verwechseln mit dem Weltvegetariertag am 1. Oktober).

Das bringt mich zu einem Vorschlag: Lasst uns für einmal von der Kirche lernen. Kippen wir alle Welt- und Allerwelts-Tage zusammen – auch diejenigen, um deren Existenz wir noch gar nicht wissen – und widmen ihnen, wie allen Heiligen, einen gemeinsamen Tag. Bettelbriefe mit „Liebe Frau B, Heute ist der Welttag des XYZ…“ kämen dann alle an diesem Tag. Das schlechte Gewissen, weil wir schon wieder zu wenig für die Umwelt (5. Juni) und die Erhaltung der Ozonschicht (16. September) getan haben, plagte uns seltener. Mit dem 29. Februar stünde erst noch ein unbelasteter Tag zur Verfügung.

Und den Rest der Zeit hätten wir Ruhe. „Aber“, so fragte mein Mann und Vater unserer Kinder, „… der Muttertag?“

Bargeld abschaffen?

Urs Birchler

In verschiedenen Ländern ist der Bargeldgebrauch eingeschränkt, und weitere Einschränkungen sind geplant.
Kritiker halten Bargeld für ein instrument des Verbrechens und der Geldwäscherei, Techno-Pioniere betrachten es als ineffizient, und den Notenbanken ist es im Weg, wenn sie Negativzinsen einführen wollen. Die liberalen Befürworter des Bargelds umgekehrt halten Bargeld und die mit ihm verbundene Diskretion für eine tragende Säule der individuellen Freiheit. Wer hat recht?

Wir wollen es wissen und lassen beide Seiten aufeinander los:

Donnerstag, 5. Nov. 2015: Dramatische Konferenz zum Thema Bargeld

Im Miller’s Theater (Mühle Tiefenbrunnen) findet von 9-17h eine Konferenz in Theaterform statt zum Thema „Cash on Trial“. Grosse Namen, von Jean-Charles Rochet bis Peter Sloterdijk, treten in einer fiktiven Gerichtsverhandlung über das Bargeld auf. Veranstalter: SUERF, das Liberale Institut und das Zentrum für Finanzregulierung (ZeFiR) der UZH. Der Ausgang ist offen, die Spannung garantiert.

Anmeldung unter: www.suerf.org/zurich2015

[Hinweis auf Interessenverflechtung: als Präsident von SUERF bin ich am Ereignis persönlich beteiligt.]

Geld bleibt hier – aber dafür ist weniger da

Reto Föllmi

(der Beitrag erschien unter dem Titel „Kampagne ‚Geld bleibt hier‘ bewirkt das Gegenteil“ in Die Volkswirtschaft, Nr 11/2015)

In der gegenwärtigen wirtschaftspolitischen Debatte sind verschiedene Ideen im Umlauf, die eine irgendwie geartete Abhängigkeit vom Ausland verhindern möchten. So wird beispielsweise gefordert, den Selbstversorgungsgrad an Nahrungsmitteln zu erhöhen oder auf vermeintlich teure Energieimporte zu verzichten. In einer breiten „Geld bleibt hier“- Kampagne vermittelt ein Komitee den Eindruck, es sei doch besser, einheimische Energien zu fördern statt viel Geld für Öl-, Gas- und andere Energieimporte auszugeben.

Dieses Anliegen scheint auf den ersten Blick vernünftig. Wer kann schon gegen einheimische Energie und für Energieimporte sein, an denen sich womöglich noch Ölscheichs bereichern? So logisch sich die Argumente der Initianten auch anhören, sie erweisen sich bei genauer Betrachtung als Trugschluss. Denn bei einem Verzicht auf Importe müssen wir die Energie selber herstellen.

Wäre diese Importsubstitution lohnend, würden wir ohne Lenkung durch die Politik jetzt schon im Inland mehr Energie produzieren bzw. durch Sparmassnahmen auf Importe verzichten. Produktion im Inland ist nicht gratis, oder wie Ökonomen sagen, mit Opportunitätskosten verbunden. Die benötigten Arbeitskräfte und anderen Ressourcen für den Energiesektor müssen aus anderen Branchen oder durch Zuwanderung bzw. entsprechende Importe gewonnen werden. In anderen Wirtschaftsbereichen würden diese aber auch Einkommen erzielen, wahrscheinlich sogar ein höheres. Dass die Fachkräfte der Energiewirtschaft in anderen Sektoren nicht gebraucht würden und stattdessen arbeitslos wären, ist gegeben die Arbeitsmarktsituation schlicht Unsinn.

Wenn man der Logik des Komitees nachleben würde, sollte ein Zweiverdienerhaushalt auf Kinderkrippen, Putzfrau, Handwerker etc. verzichten, denn das sind alles Ausgaben für den Haushalt. Vergessen wird dabei, dass in der Zeit, in welcher solche Dienstleistungen erbracht werden, oft mehr Geld verdient wird, als diese kosten. Wer auf Importe verzichtet, muss alles selber produzieren, egal wie schlecht er das kann. Dies verhindert, dass sich die Volkswirtschaft auf ihre Stärken (komparativen Vorteile) konzentriert; also in Branchen wächst, wo sie relativ am meisten Wettbewerbsvorteile hat und mit geringstmöglichen Ressourceneinsatz am meisten Einkommen erzielen kann. So macht es mehr Sinn, günstigeren (auch beispielsweise ökologischen, vom deutschen Steuerzahler subventionierten) Strom aus Deutschland zu importieren und die Fachkräfte hier in der Schweiz in andern Sektoren, die ohne Unterstützung wettbewerbsfähig sind, einzusetzen.

Die Schweiz hat einen rekordhohen Exportüberschuss und belegt auf Innovations-Rankings regelmässig die vordersten Plätze. Dieser beispiellose Erfolg ist ein Beleg dafür, dass die Schweizer Volkswirtschaft im Ganzen ihre „Make or Buy“ Entscheidung gut trifft. Wir produzieren und exportieren dort, wo wir stark sind, und importieren, was wir nur teurer selber herstellen könnten.

Der berühmte Ökonom und Nobelpreisträger Paul Samuelson wurde von einem Mathematiker ironisch gefragt, ob es eine Erkenntnis der Sozialwissenschaften gebe, die sowohl wahr als auch nicht-trivial ist. Samuelson war nicht schlagfertig genug, eine passende Erwiderung zu geben. Erst viele Jahre später fiel ihm die treffende Antwort ein: die Theorie der komparativen Vorteile. In seinen Worten: “Einem Mathematiker muss man nicht erklären, dass sie logisch und korrekt ist. Dass sie nicht-trivial ist, beweisen abertausende wichtige und intelligente Leute, die niemals in der Lage waren, die Theorie selber zu begreifen oder wenigstens daran zu glauben, nachdem sie ihnen erklärt wurde.“

Eigenmittel der Banken: Staat gleichzeitig auf Gas- und Bremspedal

Urs Birchler

Ds Thema Too-Big-to-Fail (TBTF) rückt wieder auf der politischen Agenda. Der Bericht „Brunetti 2“ empfiehlt eine Verschärfung der Eigenmittelvorschriften und ortet Defizite bei den Notfallplänen der Banken. SVP, SP und Grüne präsentierten kürzlich Forderungen zur Aufspaltung der Grossbanken.

Die implizite (unfreiwillige) Staatshaftung (bzw. die Toleranz systemgefährdender Banken) stellt eine Subvention von Bankrisiken dar und verzerrt den Wettbewerb. Dass der Staat sich dieser Haftung entledigen möchte, scheint verständlich. Paradox mutet jedoch an, dass der Staat Bankrisiken gleichzeitig steuerlich fördert. Konkret: Die Finanzierung durch Eigenmittel wird im Vergleich zur Finanzierung durch Fremdmittel betraft. Die Zinsen auf Fremdmittel sind Kosten und als solche vom Gewinn abziehbar. Die Entschädigung der Eigenmittelgeber (Dividenden oder Kurssteierung) hingegen it nicht abzugsfähig. (Dies gilt für alle Unternehmen, nicht nur für Banken.)

Würde eine Reform des Steuersystem, die das Eigenmittel-Handicap beseitigt, etwas bringen? Belgien hat den Versuch gewagt. Seit 2006 können Banken fiktive Zinskosten auf ihren Eigenmitteln geltend machen (notional interest rate deduction, NID). Glenn Schepens von der Belgischen Nationalbank hat die Auswirkungen in einem Arbeitspapier untersucht. Und die Resultate (siehe Grafik unten) springen ins Auge: Die Banken haben ihr Verhältnis Eigenmittel/Bilanzsumme um fast einen Prozentpunkt erhöht, was eine Erhöhung des vorherigen Niveaus um 13 Prozent bedeutet. Bei der Kontrollgruppe europäischer Banken ist das Verhältnis gleichzeitig weiter gesunken. Schepens kommt auch zum Schluss, dass die fairere steuerliche Behandlung die Leverage und den Risikohunger besonders bei den schwach kapitalsierten Banken gedämpft hat. Genau das, was sich der Staat und seine Steuerzahler wünschen.

Eigenmittel/Bilanzsumme (Leverage Ratio)

Eigenmittel/Bilanzsumme: Belgische Banken versus Kontrollgruppe aus der EU

Bleibt noch anzufügen, dass wir die Beseitigung der Steuerstrafe für Eigenmittel der Banken schon in einem Gutachten von 2010 vorgeschlagen und zwei konkrete Vorschläge (einen rechten“ und einen „linken“) skizziert haben. (Gleichzeitig haben wir darauf hingewiesen, dass man wie Belgien einen fiktiven Satz abziehen muss, nicht etwa die effektive Dividende, da letzteres die Ausschüttung von Eigenmitteln prämieren würde).

Fazit für die Politik: Es lohnt sich nicht, mit den Banken ewig um höhere Eigenmittelanforderungen zu feilschen, dabei aber jene zu bestrafen, die dem Wunsch nach mehr Eigenmittel nachkommen. Auch für den Staat gilt die alte schweizerische Regel: Man soll nicht geizig jassen.