BGE: eine attraktiv erscheinende, aber nicht realisierbare Utopie

von Gebhard Kirchgässner

Das BGE ist eine attraktiv erscheinende, aber nicht realisierbare Utopie

  • Das Konzept des Grundeinkommens bietet ohne Frage viele Vorteile.
  • Wieso soll ein Arbeitsverweigerer Anspruch auf staatliche Unterstützung haben?
  • Ein bedingungsloses existenzsicherndes Grundeinkommen wäre nicht finanzierbar.

Das Prinzip des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) ist einfach: Jede Bürgerin und jeder Bürger erhält pro Monat einen festen Betrag vom Staat. Dieser Betrag ist unabhängig von der jeweiligen wirtschaftlichen Lage des Bürgers und gesetzlich festgelegt. Der Staat muss dieses Geld aber über die Steuern wieder zurückholen, indem er beispielsweise das Einkommen besteuert. Das staatlich finanzierte Grundeinkommen würde mit dem eigentlichen Einkommen verrechnet. Bis zu einer gewissen Einkommensgrenze erhielte man somit netto Einkommen vom Staat, danach, wenn die zu zahlende Steuer höher als das Grundeinkommen ist, müsste man dem Staat etwas abgeben. Man spricht daher auch von der „negativen Einkommensteuer“.

Dieses Konzept hat drei Vorteile:

(i)      Es soll Arbeitsanreize schaffen. Sobald ein Sozialhilfeempfänger im traditionellen System unseres Sozialstaats Arbeit aufnimmt, werden die staatlichen Leistungen in erheblichem Umfang gekürzt, sodass er netto kaum mehr, unter Umständen sogar weniger Einkommen zur Verfügung hat, als wenn er nicht arbeiten würde. Unter diesen Bedingungen hat er kaum Anreiz, eine Beschäftigung aufzunehmen.

(ii)     Es soll das Sozialhilfesystem vereinfachen. Da Sozialleistungen wegfallen, müssen sie auch nicht mehr beantragt und verwaltet werden; die Sozialbürokratie könnte stark verringert werden.

(iii)    Es soll den Armen mehr Würde verschaffen. Heute müssen sie gegenüber dem Sozialamt nachweisen, dass sie bedürftig sind. Das muss zwar nicht, kann aber entwürdigend sein.

Befürworter, wie beispielsweise der holländische Philosoph Phillipe van Parijs, führen zusätzlich ins Feld, dass erst ein bedingungsloses Grundeinkommen wirkliche Freiheit und Selbstverwirklichung gewährleiste. Er vertritt die Auffassung, dass man nur so eine freie Wahl zwischen Arbeit und (Selbstverwirklichung in der) Freizeit hätte. Bei allen diesen Vorzügen wundert es nicht, dass dieses Konzept viele Befürworter findet.

Aber das BGE hat auch gewichtige Nachteile: Der wichtigste ist, dass es zumindest dann nicht finanzierbar ist, wenn es existenzsichernd sein soll. Setzt man das Existenzminimum auch nur bei 40 Prozent des Durchschnittseinkommens an und verteilt deshalb 40 Prozent des Sozialprodukts pro Kopf gleichmäßig an alle Bürgerinnen und Bürger, müsste man dieses Geld sofort wieder durch Steuern einziehen. Dies würde Grenzsteuersätze über 60 Prozent erfordern, d.h. von jedem zusätzlich zum Grundeinkommen verdienten Franken müsste man 60 Rappen an den Staat abliefern.

Damit wäre noch keine einzige Schule und keine Straße unterhalten, es gäbe kein Gerichtswesen und keine Polizei. Will man auf diese Einrichtungen nicht verzichten, lägen die Grenzbelastungssätze vermutlich eher 80 Rappen je zusätzlich verdienten Franken abliefern. Unter diesen Bedingungen wäre kaum ein positiver Beschäftigungseffekt zu erwarten. Vielmehr gäbe es starke Anreize, nicht mehr zu arbeiten und sich mit dem vom Staat erhaltenen Geld ein einfaches, aber nicht unattraktives Leben zu ermöglichen. Ist das bedingungslose Einkommen nicht existenzsichernd, mag es zwar finanzierbar sein, aber die oben genannten positiven Aspekte entfallen.

Nicht mehr als eine faszinierende Idee

Schliesslich stellt sich auch die Frage, mit welchem Recht jemand, der nicht arbeiten will, einen Anspruch auf staatliche Unterstützung erheben kann. Der amerikanische Philosoph John Rawls hat van Parijs widersprochen: Zwar hat jeder, der aus objektiven Gründen nicht arbeiten kann, Anspruch auf Unterstützung durch die Gemeinschaft. Wer aber arbeitsfähig ist und eine ihm angebotene Arbeit ablehnt, kann keinen Anspruch darauf erheben, dass die anderen Mitglieder der Gesellschaft seinen Lebensunterhalt finanzieren. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Insofern bleibt das bedingungslose Grundeinkommen zwar eine faszinierende Idee, aber da sie nicht finanzierbar ist, bleibt sie leider im Bereich der Utopie. Das gilt für die Schweiz ebenso wie für Deutschland.

Dieser Beitrag ist zuerst bei XING erschienen:

Alte Hypotheken

Monika Bütler

Werden ältere Menschen bei der Vergabe von Hypotheken benachteiligt? Medienberichte lassen dies vermuten. Die Ablehnungsquote für Hypotheken steigt mit dem Alter an, schon deutlich vor dem Rentenalter. Und natürlich sind die Schuldigen (vor allem in den Online Kommentaren) schnell gefunden: Die bösen Banken.

Doch ist die Sache wirklich so einfach? Die profitgierigen Banken würden wohl kaum auf ein profitables Geschäft verzichten. Ich möchte hier allerdings zwei andere Punkte machen: Erstens, die Finanzierung einer Hypothek im Alter hat durchaus ihre Tücken, wie ich an einem einfachen Zahlenbeispiel aufzeigen möchte. Und zweitens gibt es plausible Gründe, weshalb die Ablehnungsquote mit dem Alter steigen könnte.

Eine Hypothek ist auch im Rentenalter eine Hypothek

Ein kleines Beispiel: Ein Haus koste 1 Million CHF, die beantragte Hypothek 600‘000 Franken. Klingt harmlos, es ist keine Luxusimmobilie, die Belehnung ist nur moderat. Das sollte doch auch als Rentnerehepaar zu stemmen sein.

Schauen wir uns die Tragbarkeitskriterien an: 5% Zins auf der Hypothek und 1% des Kaufpreis für Unterhalt. Ja, wir hatten schon mal so hohe Zinssätze – sogar noch höhere.Die 5% sind daher durchaus konservativ, zumal sich im Alter das Einkommen nicht mehr so leicht steigern lässt.

Macht also 30‘000 Franken für Zinskosten und 10‘000 Franken Unterhalt, total 40‘000 Franken. Nach den geltenden Regeln sollten die jährlichen Kosten eines Hauses nicht mehr als 1/3 des Einkommens betragen. Also umgerechnet auf das Jahreseinkommen: 120‘000 Franken. 120‘000 Franken Jahreseinkommen bedeutet andererseits: Ein Ehepaar ohne Lücken in den AHV Beitragsjahren müsste rund 80‘000 Franken aus der beruflichen Vorsorge erhalten (40‘000 aus der AHV).

Bei einem Umwandlungssatz von 6.5% entsprechen 80‘000 Franken BVG Rente im Jahr einem Pensionskassenvermögen von rund 1.2 Millionen Franken. 1.2 Millionen sind aber fast dreimal mehr als der typische Rentner bei seiner Pensionierung angespart hat. Oder anders ausgedrückt: ein solch hoher BVG Kapitalstock ist nur bei einem Jahreseinkommen von mindestens 160‘000 Franken (wohl eher gegen 200‘000 Franken) erreichbar.

Man kann natürlich die Regel kritisieren, dass die jährlichen Kosten höchstens einen Drittel der Einkünfte ausmachen dürfen. Sind denn die 120‘000 Franken Einkommen zu konservativ, zumal mit 65 keine Kinder mehr finanziert werden müssen? Bei einem älteren Paar stellen sich allerdings andere Finanzierungsfragen: Was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt? Statt 120‘000 Franken Rente bleiben dann nur noch etwa 75‘000 Franken. Zudem steigt die Wahrscheinlichkeit stark an, Pflegeleistungen finanzieren zu müssen.

Ganz so einfach ist es also nicht, im Alter eine sichere Finanzierung für Hypothek und Unterhalt aufzubringen. Das hat bereits Konsequenzen für Bewerber vor dem Rentenalter, schliesslich muss die Tragbarkeit langfristig erfüllt sein. Und selbst wenn die Tragbarkeitskriterien im Beispiel erfüllt wären: Die Bank würde sich bei einem Ehepaar mit 120‘000 Rente mit guten Gründen fragen, weshalb es bei einem so hohen Vorruhestandseinkommen bis ins Alter 65 nicht möglich war, eine viel höhere Eigenleistung aufzubringen.

Was mich zum zweiten Punkt bringt:

Eine 30 jährige Hauskäuferin ist anders als eine 50 jährigen Hauskäuferin.

Selbst ohne Tragbarkeitshürde ist zu erwarten, dass die Ablehnungsquote mit dem Alter steigt. Aus einem ganz einfachen Grund: Wer mit 30 Jahren ein Haus kauft, unterscheidet sich im Durchschnitt auch in anderen Aspekten von einer 50 jährigen Hauskäuferin. Was dann als Altersdiskriminierung erscheint, ist in Tat und Wahrheit durch andere Faktoren erklärbar.

So ist wahrscheinlich, dass wer in jungen Jahren kauft, reicher ist. Und selbst bei gleichem Einkommen dürften junge Käufer finanziell konservativer, weniger abenteuerlich, häuslicher und eher von den Eltern beim Hauskauf unterstützt sein. Anders ausgedrückt gibt es mit steigendem Alter einen immer kleineren Anteil solventer Bewerber unter denen, die noch kein Haus besitzen.

Mit 50 hat zudem ein grösserer Teil der Bewerber für eine Hypothek eine Scheidung hinter sich als mit 30. Natürlich haben auch Frischvermählte mit 30 eine Scheidungswahrscheinlichkeit von 50%. Die Scheidungswahrscheinlichkeit bleibt jedoch für ältere Verheiratete hoch, insbesondere bei Zweitehen. Den jüngeren bleibt nach einer Scheidung immerhin noch mehr Zeit, die Lücken in den Ersparnissen und der beruflichen Vorsorge wieder zu stopfen.

Zu guter Letzt sind die Daten für die älteren Bewerber auch weniger verlässlich und volatiler – weil es eben weniger hat. Ich vermute, dass bei einer Berücksichtigung aller Faktoren die Altersdiskriminierung verschwindet – oder sich sogar ins Gegenteil kehrt. Vielleicht lassen sich die Daten ja wissenschaftlich auswerten.

Kleine Ergänzungen zum SVP Positionspapier zur Sozialhilfe

Monika Bütler

Wenn die SVP mich schon in ihrem Positionspapier zur Sozialhilfe zitiert, dann doch bitte mit vollständigen Quellenangaben:

Das 1. Zitat stammt aus einem Interview mit der Annabelle, das hat sich die SVP offenbar nicht getraut zu erwähnen.

Das 2. Zitat stammt aus der Schweizer Ausgabe der Zeit. Thema der Ausgabe „Wie kann man die SVP stoppen? Meine Antwort: Sozialhilfe renovieren. Der ganze Text ist unten angefügt.

Das 3. Zitat stammt – wie angegeben – aus einem Interview mit dem Tagesanzeiger. Die Aussage bezog sich lediglich auf die jungen Sozialhilfebezüger.

Das 4. Zitat stammt aus dem gleichen Text wie das 2. (siehe Text unten)

Vielen Dank an Marie Baumann für den Hinweis. Damit sich die Leser(innen) selber ein Bild meiner Position machen können, hier der ganze Text aus der Zeitausgabe des 9. Oktober 2014:

Sozialhilfe renovieren: Die falschen Anreize müssen weg.

Die SVP bläst zum Angriff auf die Sozialhilfe. Mit dem üblichen Slogan „x Franken sind genug“ und ihrem sicherem Gespür für den richtigen Zeitpunkt: Die Sozialhilfeausgaben steigen, viele Erwerbstätige leben mit weniger Geld als Sozialhilfebezüger, die Sozialindustrie nervt.

Die SVP ist nicht die erste Partei, die sich des Themas annimmt. Auch die Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen will die Sozialhilfe ersetzen. Und liberale Kreise liebäugeln damit, die Existenzsicherung ins Steuersystem zu integrieren, was Schwelleneffekte beim Übergang ins Erwerbsleben vermeiden soll.

Bei so viel Skepsis von allen Seiten: Ist das Instrument überholt? Nein, Sozialhilfe ist gut, weil sie aus drei Gründen das verfassungsmäßige Recht auf Existenzsicherung kostengünstig und zielgerichtet erreicht. Im Prinzip.

Erstens ist nur für eine Minderheit der Sozialhilfebezüger das fehlende Einkommen das größte Problem. Viel eher leiden sie an Suchtverhalten, zerrütteten Familienverhältnissen und fehlender Integration. Nur eine eingehende Prüfung und entsprechende Maßnahmen führen hier zum Ziel.

Zweitens liefern die Sozialhilfebehörden das viel bessere Maß der Bedürftigkeit als das steuerbare Einkommen. Eine Ablösung der Sozialhilfe durch eine Integration ins Steuersystem würde zu viel höheren Kosten führen. Viele, die gemäß Steuererklärung arm scheinen, sind es gar nicht und können keine Sozialhilfe beantragen.

Drittens erhöht diese genaue Prüfung die Akzeptanz der Sozialhilfe. Nicht nur, wer die Leistung bezahlt, muss seine Einkünfte auf den letzten Rappen dokumentieren, sondern auch der Empfänger. Opfersymmetrie, sozusagen.

Die explodierenden Kosten sind damit noch nicht erklärt. Die Ausgesteuerten sind es kaum, sie sind zu wenige. Schwindende Hemmungen, Sozialhilfe zu beantragen? Eine aufgeblähte Sozialhilfeindustrie? Ohne Daten bleibt das Spekulation. Fest steht: Im Vergleich zu den stagnierenden Arbeitseinkommen von niedrig qualifizierten Menschen ist die Sozialhilfe eher attraktiver geworden. Denn die gestiegenen Wohn- und Gesundheitskosten werden separat entschädigt, während die durch den Grundbedarf abgedeckten Güter wie Lebensmittel billiger geworden sind.

Was tun? Der von der SVP vorgeschlagene Wettbewerb zwischen den Gemeinden differenziert am falschen Ort. Wir brauchen, erstens, eine stärkere Abstufung aller Leistungen nach Art der Bezüger: Was für den arbeitsscheuen 22-Jährigen passt, ist für die 60-jährige Ausgesteuerte mit gesundheitlichen Problemen zu wenig Geld und zu viel Druck. Zweitens müsste das Dickicht der Zusatzzahlungen ausgeholzt werden. Kinderreiche Familien kommen mit Sozialhilfebeiträgen teilweise auf ein höheres Einkommen als viele Ein- und Doppelverdiener-Haushalte; nicht gerade ein Ansporn für die Kinder, sich später selber helfen zu wollen. Heute könnte auch der Mutter eine Erwerbstätigkeit zugemutet werden. Es ist schließlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, familiäre Machtverhältnisse mit schweizerischem Komfort zu finanzieren. Und obwohl die Sozialhilfe bereits das soziale Existenzminimum deckt, werden zusätzlich Integrationszulagen bis zu 300 Franken im Monat bezahlt, wenn jemand etwa aktiv nach einer Stelle sucht.

Man kann sich also fragen: Stünden Integrationszulagen nicht eher Geringverdienern und älteren Ausgesteuerten zu, die nach 40 Jahren Arbeit durch die Maschen fallen? Und was nützt ein Einkommensfreibetrag von 600 Franken, der den Anreiz erhöht, ein wenig zu arbeiten, aber wirksam den Ausstieg aus der Sozialhilfe verhindert, weil dieser mit einem erheblichen Einkommensverlust einhergehen würde? Und: Handelt der Staat klug, wenn er gleichzeitig niedrig qualifizierte Arbeiten wie auch die Integration der Niedrigqualifizierten auslagert? „Insourcing“ würde vielleicht keine Kosten senken, aber den Behörden eine enge Betreuung der Sozialhilfeempfänger ermöglichen.

Wird der SVP-Angriff auf die Sozialhilfe also gelingen? Nein. Wieso? Weil nationalkonservative Haltungen mittlerweile in weiten Kreisen salonfähig sind. Und welcher aufrechte Eidgenosse würde einen älteren ausgesteuerten Schweizer darben lassen, wenn er vorher noch ein paar Millionen bei den faulen Flüchtlingen sparen kann?

Ertragsperle in der Anlagewüste

Monika Bütler

Heute habe ich ein Schreiben der SVA Zürich (Ausgleichskasse der AHV/IV) erhalten: „Wenn die Ausgleichskasse zuviel bezahlte Beiträge zurückerstattet oder verrechnet, werden Vergütungszinsen ausgerichtet. Der Zinssatz beträgt 5% im Jahr.“

5% – völlig risikolos. Könnten die Pensionskassen zu diesem Zins anlegen, wären sie die meisten Sorgen los. Bevor nun alle ihre Ersparnisse zur SVA verschieben: Erstens kann nur einzahlen, wer als selbständig abrechnende Person registriert ist. Zweitens nehme ich an, dass nur in einem halbwegs vernünftigen Rahmen (um die zu erwartenden Einkünfte) vorfinanziert werden kann (auch wenn ich auf die Schnelle nichts dazu gefunden habe).

Dennoch: Ist er wirklich sinnvoll, dass die AHV Ausgleichskasse einen derart hohen Zins bezahlt? In der Zwischenzeit versuche ich, meine unerwarteten Einkünfte von 61.90 Franken sinnvoll zu investieren..

Vermögensdaten ohne Aussagekraft

Monika Bütler

Der Datenblog des Tagesanzeigers präsentiert heute eine Übersicht über die Vermögensituation im Kanton Bern (richtig geraten: es geht um die Erbschaftssteuervorlage vom 14. Juni). Die beruhigende Aussage: Auch im Kanton Bern gehörten wir zu den 20-40% (Vermögens-)Armen. Unser steuerbares Vermögen ist nämlich kleiner als 0.

Vermögensarm? Das kann nicht sein, meinte kürzlich sogar unser jüngster Sohn, ein 5. Klässler. Er hat recht. Während Einkommensverteilungen (vor und vor allem nach Steuern) wichtige Informationen über die Ungleichheit eines Landes aussagen können, ist die Vermögensverteilung in den meisten Fällen wenig bis überhaupt nicht geeignet, belastbare Aussagen über die Verteilung des Reichtums zu treffen.

Spätestens bei der Aussage im Artikel, dass die ärmsten 20% der Bevölkerung riesige Liegenschaftsschulden hätten, müssten einem alle Alarmglocken läuten. Gerade in einem Land mit hohen Immobilienpreisen ist es wenig plausibel, dass ausgerechnet die Ärmsten Häuser kaufen könnten. In Tat und Wahrheit dürfte es sich bei vielen dieser äusserst bedauernswerten Verschuldeten um gut bis sehr gut verdienende Personen und Familien handeln. Arm sind sie, weil der Steuerwert ihrer Liegenschaft kleiner ist als die effektive Verschuldung. So wie bei uns.

Es gibt allerdings noch viele andere Gründe, weshalb die gemessene Vermögensverteilung ein schlechtes Mass für den effektiven Wohlstand der Bevölkerung ist:

a) Pensionskassenvermögen ist nicht in der Vermögensstatistik drin. Bei vielen Haushalten stellen diese allerdings den Löwenanteil am Vermögen dar. So wie bei uns. Interessanterweise hat dies zur Folge, dass jemand, der sich bei der Pensionierung das Kapital auszahlen lässt, fortan in der Vermögensverteilung als reich gilt. Eine andere Person in ähnlichen finanziellen Verhältnissen, die sich eine Rente auszahlen lässt, hingegen als arm. Bei der Einkommensverteilung ist es dann genau umgekehrt.

b) Ausgerechnet das egalitäre Schweden hat eine der weltweit höchsten Ungleichheit im Vermögen – viel ungleicher als die Schweiz. Das ebenfalls nicht ausgeprägt neoliberale Dänemark hat etwas die gleiche Vermögensverteilung wie die Schweiz. Gleicher ist die Vermögensverteilung ausgerechnet in Ländern, in denen der Staat die Bevölkerung relativ knapp sozialversichert (Japan und Irland beispielsweise), Je mehr der Staat für die Bürger sorgt, desto weniger ist es für die einzelnen notwendig, für den Ernstfall selber zu sparen (und desto weniger bleibt ihnen auch nach Bezahlung der hohen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge).

c), d), e) und vieles mehr haben wir an anderer Stelle in diesem Forum bereits dargelegt:

Warum Deutsche weniger vermögend sind als Griechen

Einkommensverteilung und Lebenszyklus

Quiz zur Vermögensverteilung inklusive Auflösung und zugehörige Kolumne in der NZZaS.

Man kann über eine Erbschaftssteuer unterschiedlich denken (siehe meinen früheren Beitrag dazu). Die Vermögensverteilung als Grundlage für eine informierte Entscheidung eignet sich nicht. Das versteht auch ein 5. Klässler.

Aus der Erbschaftssteuer schlüpfen

Monika Bütler

Der FDP Präsident Philipp Müller ärgert sich über die Meili-Brüder, welche die Erbschaftssteuerinitiative finanziell und ideell unterstützen. 3 Brüder teilen ihren Reichtum, heisst es auf der Webpage der Meilis – tatsächlich teilen die Brüder allerdings nur den Teil ihres Reichtums, den sie durch eine clevere Transaktion (eine rechtzeitige Überschreibung von Immobilien) gespart hätten, sollte die Initiative am 14. Juni angenommen werden.

Dennoch: Philipp Müller sollte sich nicht so sehr aufregen. Denn Meilis liefern gerade selber ein schönes Argument gegen die vorgeschlagene Erbschaftssteuer: Die Schlauen finden nämlich oft ein gutes Schlupfloch aus der Steuerpflicht. Im Falle der Meilis durch eine rechtzeitige Überschreibung der Vermögenswerte. Auch die von den Befürwortern zur Besänftigung der Gemüter vorgeschlagene Privilegierung der Familienfirmen hat ihre Tücken: Bei einem Vermögen von 30 Millionen lohnt sich der Aufwand, zur Vermeidung der Steuern ein Familienunternehmen zu gründen (batz and friends economic consulting), bei einem Vermögen von 3 Millionen ist dies wahrscheinlich zu umständlich.

Lars Feld, Wirtschaftsweiser in Deutschland, bezeichnet denn auch die Erbschaftssteuer als die grösste Dummensteuer. Soweit würde ich nie gehen. Tatsache ist aber, dass die richtig Vermögenden viel bessere Möglichkeiten haben, ihren Nachlass zu ihren Gunsten zu gestalten als die nicht ganz so Vermögenden. So ist es in vielen Ländern möglich, Stiftungen zu gründen, die dann später wieder primär (oder ausschliesslich) der Familie zukommen. Etwas plakativ ausgedrückt: Die Halbreichen zahlen die Erbschaftssteuer an den Staat, die ganz Reichen bestimmen selber, was mit dem Geld gemacht wird. Kampagnen unterstützen, zum Beispiel.

Ich bin selber nicht gegen eine moderate Erbschaftssteuer. Als im Kanton Waadt die damalige Erbschaftssteuer zur Diskussion stand, habe ich mit der Mehrzahl meiner damaligen Kollegen an der Uni Lausanne eine prise de position économistes HEC unterzeichnet zur Beibehaltung einer moderaten Einkommenssteuer (Gegenvorschlag der damaligen Regierung). Die Initiative, die am 14. Juni zur Abstimmung gelangt, würde ich allerdings nicht als moderat bezeichnen; sie ersetzt keine andere Steuer, hat eine Zweckbindung (ein ökonomischer Unsinn), unterscheidet nicht zwischen direkten Nachkommen und anderen Erben (4 Kinder, die zusammen 3 Millionen erben zahlen Steuern – die einzige Schwester, die 2 Millionen erbt, zahlt nichts) usw.

Vaterschaftsurlaub: Finanzierung des 2. Tages

Monika Bütler

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK) schlägt einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub vor, finanziert nach dem Muster des – international gesehen auch nicht berauschend langen – Mutterschaftsurlaubs (Erwerbsersatzordnung). Man kann mir gewiss nicht vorwerfen, ich befürworte übermässige staatliche Unterstützungsleistungen. Doch in diesem Fall scheinen mir die projektierten Mehrausgaben von 190 Millionen Franken pro Jahr vertretbar (ich bin auf eine ähnliche Summe gekommen, das sollte also etwa hinkommen).

Über die Gründe, die für einen Vaterschaftsurlaub sprechen, brauche ich hier nicht zu berichten. Bleiben somit die Kosten. Der Arbeitgeberverband meint dazu, dass die Priorität in der Sozialpolitik klar auf der Sicherung der heutigen Renten und nicht auf einem neuen Vaterschaftsurlaub liegen soll. Etwas plakativ ausgedrückt heisst dies, dass die Jungen nur zahlen sollen, finanziell oder durch die Hege und Pflege künftiger Beitragszahler. Das geht irgendwie nicht auf. Als ich vor drei Jahren Bundesrat Berset meine Sicht zur Rentenreform vorstellen durfte, war einer der wichtigen Punkte in meinen Ausführungen: Die Jungen nicht vergessen!

Da ich mir aber nicht vorwerfen lassen möchte, keine konstruktiven Vorschläge zur Finanzierung zu machen, habe ich mich mal umgesehen. Hier ein erster Vorschlag: 2014 wurden an 22’924 Kinder insgesamt 23’633 AHV-Kinderrenten ausbezahlt (einige kriegen doppelte Renten von Vater und Mutter). Die Ausgaben dafür betrugen 14.594 Mio. CHF, was einem durchschnittlichen Betrag von 637 CHF pro Kind entspricht. Tendenz stark ansteigend, seit 2003 hat sich die Anzahl der Kinderrenten beinahe verdoppelt. Die alten Väter (es sind aus naheliegenden Gründen mehr als 10 mal mehr Väter als Mütter) erhalten pro Kind somit 400 bis 450 Franken mehr pro Monat als die arbeitenden Eltern. Aus unseren eigenen Studien wissen wir zudem, dass die späten Väter in der Regel deutlich besser verdienen als die jungen Väter. Die Kinderrenten gehen also eher an ohnehin schon besser gestellte Rentner.

Würde man also die Kinderrenten für Altersrentner (und nur für Altersrentner, also nicht diejenigen für IV Rentner) auf die Höhe der Kinderzulagen reduzieren, so könnte man bereits mindestens einen halben zusätzlichen Tag der Vaterschaft finanzieren. Angesichts der stark steigenden Anzahl von Kindern von AHV Rentnern wohl bald einen ganzen. Dabei sind die Kinderrenten zur beruflichen Vorsorge (die sich auf einem ähnlichen finanziellen Rahmen bewegen dürften) noch gar nicht berücksichtigt.

Es bleiben somit noch 8 zu finanzierende Tage. Vorschläge werden gerne entgegengenommen.

PS: Volle Transparenz: Wir werden ganz sicher nicht mehr vom Vaterschaftsurlaub profitieren, hingegen würden wir von Kürzungen der Kinderrente wohl betroffen sein.

Die Reform der Altersvorsorge als Schuldenbremse

Monika Bütler

(publiziert in der NZZ vom 21. Januar 2015)

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB warnte kürzlich vor einer Schuldenbremse in der AHV. Genauer gesagt: vor dem in der Reform Altersvorsorge 2020 als Ventil vorgesehenen zweistufigen Interventionsmechanismus. Dieser klinkt ein, falls der Stand des AHV-Ausgleichsfonds unter 70 Prozent der jährlichen AHV-Ausgaben sinkt. Schafft es der Bundesrat in einer ersten Stufe nicht, geeignete Anpassungen zu treffen, treten in einer zweiten Stufe vordefinierte Massnahmen automatisch in Kraft: eine Erhöhung der AHV-Lohnbeiträge und eine Einschränkung der an Löhnen und Preisen indexierten Rentenerhöhung.

Die Angst des SGB ist verständlich. Immerhin führte die Abkoppelung der Renten von der Entwicklung der Preise und Löhne in Grossbritannien zu einer erheblichen Altersarmut. Überraschender ist die Popularität des Interventionsmechanismus bei den bürgerlichen Parteien. Denn ausreichend wirksam in der relativ kurzen Frist weniger Jahre, in der eine Schuldenbremse greifen muss, sind nur Steuer- oder Beitragserhöhungen. Einsparungen aufgrund eines höheren Rentenalters kämen viel zu langsam; sofortige Rentenkürzungen wiederum sind nicht nur politisch unrealistisch, sondern verstossen gegen Treu und Glauben der Rentner.

Die Schuldenbremse in der AHV ist wohl wegen des Erfolgs der Schuldenbremse bei der Staatsverschuldung so populär. Doch der Interventionsmechanismus einer klassischen Schuldenbremse lässt sich nicht übertragen auf die Altersvorsorge. In der AHV ist es kaum möglich, Kosten zu reduzieren oder Investitionen auf bessere Zeiten zu verschieben. Im Gegensatz zur normalen Schuldenbremse geht es heute bei der Alterssicherung nicht in erster Linie um den mittelfristigen Ausgleich über einen Konjunkturzyklus, sondern um die Korrektur eines langfristigen demographischen Trends, der die Verschuldung nur in eine Richtung zieht: nach oben.

Interessant: In der Reform Altersvorsorge 2020 selber sind weder eine Aussetzung der Indexierung der Renten an Löhne und Preise, noch höhere Lohnbeiträge zentrale Bestandteile. Mit guten Gründen. In einer Rezession, in der eine automatische Schuldenbremse aus offensichtlichen Gründen wahrscheinlicher greift als während einer Hochkonjunktur, schaden die Massnahmen mehr, als sie nützen. Das Lohnwachstum ist ohnehin gering, und eine höhere direkte Belastung der Löhne verstärkt eine Wirtschaftskrise noch.

Das Grundproblem einer Schuldenbremse in der Altersvorsorge liegt allerdings noch tiefer. Der Interventionsmechanismus ist eine verteilungspolitisch fragwürdige und volkswirtschaftlich teure Antwort auf das Fehlen von Automatismen. Bei aller Uneinigkeit über deren Gewichtung und Ausmass: Die in der Reform 2020 vorgesehenen Massnahmen sind volkswirtschaftlich vertretbar: Eine (allerdings homöopathische) Erhöhung des Rentenalters, die Anpassung des Umwandlungssatzes und eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer. Nicht sinnvoll ist hingegen die Fixierung auf feste Zahlen und Zeitpunkte. Denn die Dauer des Rentenbezugs und die finanzierbare Höhe der Rente aus der kapitalgedeckten Vorsorge werden letztlich nicht durch die Politik bestimmt, sondern durch demographische Variablen, wie Lebenserwartung und Bevölkerungsentwicklung einerseits, und wirtschaftliche Grössen, wie Zinsniveau und technischer Fortschritt andererseits. Fixe Anpassungen können in beide Richtungen falsch sein; so ist ein Umwandlungssatz von 6% heute zu hoch, aber zu tief, wenn Inflation und Zinsen wieder einmal auf vergangene Niveaus ansteigen.

Wie alle Fahrzeuglenker wissen: Der richtige Bremszeitpunkt ist, wenn das Hindernis auf der Strasse bemerkt wird. Bei der Alterssicherung der Schweiz ist der richtige Zeitpunkt heute, 2015. Die künftigen Rentner bis 2080 sind nämlich alle bereits geboren. Die oft angeprangerten falschen AHV-Prognosen in der Vergangenheit waren im wesentlichen Fehler im Timing und nicht im Eintreffen der Probleme. Bundesrat Berset hat dies richtig erkannt. Versäumt hat er in der ersten Version seiner Reform, Automatismen einzubauen, welche die nicht politisch bestimmbaren Parameter an deren Bestimmungsfaktoren knüpfen: Eine Anpassung der flexiblen Spanne des Rentenalters an die Lebenserwartung, des Umwandlungssatzes an Zinsumfeld und demographische Parameter.

Es ist durchaus verständlich, dass solche reinen Automatismen Bürgern und Politikern nicht geheuer sind. So sind beim Umwandlungssatz Schwankungen (während einer Finanzkrise beispielsweise) nicht auszuschliessen, die einzelne Rentnergenerationen benachteiligen. Eine vernünftige Alternative zum blinden Autopiloten wäre deshalb ein gesteuerter Automatismus: eine Delegation an eine Kommission, die anhand des Kompass beobachtbarer Variablen eine notwendige Anpassung über die Zeit glätten kann (wie es beispielsweise bei der Mindestverzinsung faktisch bereits der Fall ist).

Wünschenswert wäre zudem, wenn die Eckpfeiler der Rentenreform periodisch, aber zeitlich zwingend vorbestimmt, überprüft werden müssten. So könnten das Feilschen um den richtigen Zeitpunkt und das Aufschieben des politischen Dialogs, wie wir dies in der AHV in den letzten 20 Jahren beobachten mussten, vermieden werden.

Vernünftige Automatismen verstetigen die notwendigen Reformen und verbessern so die Planbarkeit für künftige Rentner. Dauernde Bremsbereitschaft erlaubt eine sanfte Anpassung; diese ist gerechter und effizienter als eine von einer akuten Finanzierungskrise diktierte Vollbremsung im dümmsten Zeitpunkt. Die Reform der Altersvorsorge braucht keine Schuldenbremse. Sie muss selber eine Schuldenbremse sein.

Sollen nicht berufstätige Akademiker die Kosten für ihr Studium zurückzahlen?

Gebhard Kirchgässner

Kürzlich wurde vorgeschlagen, dass Akademiker einen Teil ihrer Ausbildungskosten zurückzahlen sollen, wenn sie freiwillig über längere Zeit nicht berufstätig sind. Damit soll u.a. dem Fehlen qualifizierter Fachkräfte begegnet werden. Damit würden freilich nur Symptome und nicht die Ursachen bekämpft, und zweitens hätte dies aller Voraussicht nach sehr negative Nebenwirkungen.

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Barbezug des PK Vermögens? Teil 2

Monika Bütler

Schon seit mehr als 10 Jahren beschäftige ich mich mit der Wahl zwischen Rente und Kapital (aus der beruflichen Vorsorge) bei der Pensionierung. Diese individuelle Entscheidung ist auch aus wissenschaftlicher Sicht interessant. Erstens handelt es sich – neben Partnerwahl, Familienplanung und Hauskauf – um eine der grössten wirtschaftlichen Entscheidungen im Leben. Immerhin geht es in der Schweiz im Durchschnitt um einen Betrag von rund 400‘000 Franken. Zweitens spielen sowohl „rationale“ wie auch psychologische Faktoren eine Rolle bei der Wahl. Zu den psychologischen Faktoren gehören „framing“ (wie wird die Wahl zwischen Kapital und Rente dargestellt – framed eben), „peer effects“ (man orientiert sich an Kollegen) oder „default“ (man nimmt die Standardoption, die einem präsentiert wird).

Zu den ökonomisch rationalen Gründen für Kapital oder Rente gehören die Berücksichtigung von Lebenserwartung, Familiensituation, Investitionsmöglichkeiten, Steuern, der Umwandlungssatz oder – lange Zeit vergessen – andere Sozialversicherungen, die einen im Notfall auffangen können. Ergänzungsleistungen (EL) zum Beispiel. Schon sehr lange habe ich auf die Gefahr hingewiesen, dass die EL zum Kapitalbezug verleiten könnten. Weil eben diese staatlichen Gelder die Lücke füllen zum Existenzminimum, wenn die PK Gelder aufgebraucht sind. Ganz lange wollte niemand etwas davon wissen – und nun plötzlich alle.

Die Versuchung ist durchaus real: Wer monatlich 2000 Franken AHV bezieht und 1000 Franken aus der BV kann sich deutlich besser stellen, wenn er das Kapital bezieht (in diesem Falle etwas 175‘000 Franken), es langsam oder schneller aufbraucht und später die Lücke mit EL deckt. Mit den EL kommt er nämlich ebenfalls auf 3000 Franken pro Monat. Niemandem sei hier bösartiges Verhalten unterstellt. Selbst wenn jemand sehr vorsichtig plant, ist die Chance gross im fortgeschrittenen Alter auf EL angewiesen zu sein.

Nun schlägt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) angesichts der stark ansteigenden EL Kosten Alarm und möchte den Kapitalbezug einschränken. Der Pensionskassenverband ASIP hingegen sieht keinen Beweis dafür, dass Barbezüge des Pensionskassenkapitals ursächlich für den Anstieg der EL Kosten verantwortlich seien. Wer hat nun recht?

Zuerst einmal eine Warnung: Es wird kaum je möglich sein, ökonometrisch sauber die Ursachen-Wirkungskette zwischen Barbezug und EL Leistungen zu beweisen. Vergleiche zwischen Pensionskassen mit unterschiedlichen Optionen und oder über die Zeit wären wohl möglich (seeeeehr langfristig), wären aber ebenfalls nicht 100% zuverlässig, die Kausalkette zu identifizieren.

Wir, Kim Peijnenburg, Stefan Staubli und ich, haben daher einen anderen Zugang zu einer möglichen Erklärung zwischen EL und Kapitalbezug versucht: Für rund 30‘000 Individuen haben wir die getroffenen Entscheidungen zwischen Rente und Kapital verglichen mit den „optimalen“ Entscheidungen eines Simulationsmodells mit und ohne EL. Bei diesem handelt es sich um ein sogenanntes Lebenszyklusmodell, welches den optimalen Konsum- und Sparplan eines Individuums ausrechnet mit und ohne Kapitalbezug, mit und ohne EL. Die optimale Entscheidung ist dann diejenige Option – Kapital oder Rente –, welche dem Individuum den grösseren Nutzen bringt. Wobei der Nutzen nicht einfach Geld ist (dann wäre es fast immer optimal, das Kapital zu wählen), sondern auch einen möglichst gleichmässigen Konsum in der Rentenphase. Also beispielsweise die Vermeidung eines Konsumeinbruchs im hohen Alter.

Wir finden, dass die von uns auf Grund des Modells prognostizierten individuellen Entscheidungen im Durchschnitt sehr gut mit den beobachten Werten übereinstimmen (in der untenstehenden Graphik markiert als „data, non-parametric regression). Aber nur, wenn die EL mitberücksichtig werden („simulation with MTB“, wobei MTB = means tested benefits = EL). Falls die Individuen keinen Zugang zu EL hätten, würden sie ihr Kapital viel häufiger verrenten und höchstens einen kleinen Teil des Kapitals in bar beziehen („simulation without MTB“). Je grösser das angesparte Kapital  bei der Pensionierung, desto weniger sind die EL für die individuellen Entscheidungen relevant und desto eher wird die Rente gewählt. Das gilt im Simulationsmodell wie auch bei den Beobachtungen. Natürlich ist das kein eigentlicher Beweis. Nur bin ich gespannt auf alternative Erklärungen. Kim, Stefan und ich haben vieles probiert, und nichts gefunden.Bild1Die EL als Rückversicherung sind teuer. So fallen bei einem angesparten PK Vermögen von 300‘000 Franken (aber ohne sonstiges Privatvermögen) im Durchschnitt rund 77‘000 Franken EL an, im Falle einer Barauszahlung, aber nur 3000 Franken im Falle einer Verrentung des Kapitals. Die Pflegekosten sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Natürlich würde eine BVG Rente von 1700 Franken pro Monat (dies entspricht der Rente aus 300‘000 Franken PK Kapital), nicht zur Finanzierung der Pflege reichen. EL müsste diese Person so oder so haben. Bei einer zweijährigen Pflegezeit muss der Staat im Falle einer Kapitalauszahlung rund 40‘000 mehr berappen als bei einem Rentenbezug.

Auf den ersten Blick scheint die Sache somit klar: Der Kapitalbezug müsste verboten werden, mindestens so, dass mit der Rente der durch die EL gedeckte Existenzbedarf gedeckt wird. Allerdings leiden darunter eher die weniger vermögenden Versicherten und diejenigen mit einer kürzeren Lebenserwartung. Es gibt auch sanftere Wege, die EL Leistungen aufgrund des Kapitalbezugs zu reduzieren. Zum Beispiel durch einen erschwerten Zugang zu EL. Heute werden 37‘500 Franken Freibetrag beim Bezug von EL, auch das darüber hinausgehende Vermögen wird nur zu 1/10 (im Heim: 1/5) zum Einkommen gerechnet. Würden diese Freibeträge deutlich gesenkt – zum Beispiel auf die Vermögens Freibeträge bei Sozialleistungen, müsste der Staat erst später mit EL einspringen. Wir haben zudem berechnet, dass strengere Zugangsbedingungen für EL einige Individuen dazu bringen könnten, sich die Leistungen der PK doch als Rente auszubezahlen. Was die EL Kosten weiter senken würde.