Weshalb die Schweiz nach Honig schmeckt

Monika Bütler

Nach gut zweijähriger Pause wieder zurück bei der NZZaS als Kolumnistin. Hier also mein erster Text (veröffentlicht am 6. September):

Das Leitungswasser schmeckt ja wie Honig, meinte einer unserer Söhne nach der Rückkehr aus Zentralasien. Und auch sonst sei alles so angenehm zu Hause, sogar die Schule.

Die Streitereien um Sozialhilfe und Mittelstandspolitik lassen uns zu oft vergessen, dass wir praktisch gratis – quasi direkt vom Hahn – viele staatliche Leistungen beziehen können. Zu Unrecht, denn die vom Staat gebotene Lebensqualität entlastet die Haushalte direkt – finanziell und organisatorisch. Ein Stück Luxus für alle.

So ist, erstens, unser Leitungswasser nicht nur sauber und wohlschmeckend, es ist auch gesund. Für Getränke kann in einem engen Haushaltbudget getrost eine Null eingesetzt werden. Wer im Ausland gelebt hat – auch in vielen reichen Gegenden der Welt – weiss hingegen, wie mühsam das Nach-Hause-Schleppen von Wasserkanistern aus dem Supermarkt ist. Dort, wo Trinkwasser kostet, geht dies bei einer Familie rasch ins Geld.

Zweitens: wir haben sehr viel öffentlichen Raum, der allen als Erholungsraum und Treffpunkt offen steht. Die Kinder können auch ohne Einfamilienhaus im Freien spielen (falls man sie denn lässt). Selbst unsere Seeufer sind im internationalen Vergleich gut zugänglich. Viele Sportplätze und Schulareale sind öffentlich. Und unterwegs kann man sich zwischendurch gemütlich niederlassen – ohne Schilderwald „Privat!“ mit abgebildeten gfürchigen Hunden und Gewehren.

Der kleine Platz am Ende unserer Strasse ist ein wunderbares Beispiel: Er verwandelt sich von einem morgendlichen Spielplatz für die Krippen und Kindergärten der Umgebung zu einem Imbissplatz über Mittag. Nach den Drinks nach Arbeitsschluss grillieren am Abend Familien aller Nationen friedlich nebeneinander. Es gibt wohl kaum eine bessere Methode der Integration und der Gewaltprävention als ein einladender öffentlicher Raum.

Drittens: Unsere öffentlichen Schulen bieten qualitativ hochstehende Bildung auf allen Stufen. Und sie kosten bis zur Matura oder Lehrabschluss nichts; die Gebühren an den Hochschulen sind bescheiden. Mindestens 20‘000 Franken kostet die Schulbildung eines Kindes in vielen Ländern – pro Jahr! – und reisst so den Mittelstandsfamilien grosse Löcher in die Kasse.

Viertens: Der Öffentliche Verkehr würde es der Mehrheit der Einwohner erlauben, ohne Auto auszukommen. Die Arbeitsstelle ist mit ÖV erreichbar; die Kinder müssen nicht zu Schule oder Sport chauffiert werden; einkaufen lässt sich ohne Auto (nur schon weil man kein Trinkwasser tragen muss). Dass davon einkommensärmere Haushalte am meisten profitieren, zeigt das Gegen-Beispiel Neuseeland. Sogar in Städten sind Familien für Berufstätigkeit, Organisation des Schulalltags und Einkauf auf ein oder zwei Autos angewiesen. Die Kosten dafür verschärfen die ohnehin schon angespannte finanzielle Situation dieser Familien weiter.

Fünftens schliesslich geniessen wir ein grosses Mass an Sicherheit in allen Bereichen. Kaum jemand wohnt in gated communities; wir können uns auch nachts unbewacht bewegen; die Lebensmittelsicherheit ist hoch (einigen vielleicht zu hoch) und sogar die Tollwut ist ausgerottet.

Die Schweiz ein Land, wo Milch und Honig fliessen? Auf jeden Fall wäre es schade, wenn wegen Verteilungskämpfen solche staatlichen Leistungen in Zukunft zu kurz kämen. Sie bilden als „bedingungslose Lebensqualität“ einen wichtigen Pfeiler der Sozial- und Familienpolitik. Einen Pfeiler nota bene, der ohne bürokratische Kontrollen und ohne Schwelleneffekte auskommt und von dem wir alle profitieren können.

Kein Wunder schmeckt die Schweiz nach Honig.

Vermögensdaten ohne Aussagekraft

Monika Bütler

Der Datenblog des Tagesanzeigers präsentiert heute eine Übersicht über die Vermögensituation im Kanton Bern (richtig geraten: es geht um die Erbschaftssteuervorlage vom 14. Juni). Die beruhigende Aussage: Auch im Kanton Bern gehörten wir zu den 20-40% (Vermögens-)Armen. Unser steuerbares Vermögen ist nämlich kleiner als 0.

Vermögensarm? Das kann nicht sein, meinte kürzlich sogar unser jüngster Sohn, ein 5. Klässler. Er hat recht. Während Einkommensverteilungen (vor und vor allem nach Steuern) wichtige Informationen über die Ungleichheit eines Landes aussagen können, ist die Vermögensverteilung in den meisten Fällen wenig bis überhaupt nicht geeignet, belastbare Aussagen über die Verteilung des Reichtums zu treffen.

Spätestens bei der Aussage im Artikel, dass die ärmsten 20% der Bevölkerung riesige Liegenschaftsschulden hätten, müssten einem alle Alarmglocken läuten. Gerade in einem Land mit hohen Immobilienpreisen ist es wenig plausibel, dass ausgerechnet die Ärmsten Häuser kaufen könnten. In Tat und Wahrheit dürfte es sich bei vielen dieser äusserst bedauernswerten Verschuldeten um gut bis sehr gut verdienende Personen und Familien handeln. Arm sind sie, weil der Steuerwert ihrer Liegenschaft kleiner ist als die effektive Verschuldung. So wie bei uns.

Es gibt allerdings noch viele andere Gründe, weshalb die gemessene Vermögensverteilung ein schlechtes Mass für den effektiven Wohlstand der Bevölkerung ist:

a) Pensionskassenvermögen ist nicht in der Vermögensstatistik drin. Bei vielen Haushalten stellen diese allerdings den Löwenanteil am Vermögen dar. So wie bei uns. Interessanterweise hat dies zur Folge, dass jemand, der sich bei der Pensionierung das Kapital auszahlen lässt, fortan in der Vermögensverteilung als reich gilt. Eine andere Person in ähnlichen finanziellen Verhältnissen, die sich eine Rente auszahlen lässt, hingegen als arm. Bei der Einkommensverteilung ist es dann genau umgekehrt.

b) Ausgerechnet das egalitäre Schweden hat eine der weltweit höchsten Ungleichheit im Vermögen – viel ungleicher als die Schweiz. Das ebenfalls nicht ausgeprägt neoliberale Dänemark hat etwas die gleiche Vermögensverteilung wie die Schweiz. Gleicher ist die Vermögensverteilung ausgerechnet in Ländern, in denen der Staat die Bevölkerung relativ knapp sozialversichert (Japan und Irland beispielsweise), Je mehr der Staat für die Bürger sorgt, desto weniger ist es für die einzelnen notwendig, für den Ernstfall selber zu sparen (und desto weniger bleibt ihnen auch nach Bezahlung der hohen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge).

c), d), e) und vieles mehr haben wir an anderer Stelle in diesem Forum bereits dargelegt:

Warum Deutsche weniger vermögend sind als Griechen

Einkommensverteilung und Lebenszyklus

Quiz zur Vermögensverteilung inklusive Auflösung und zugehörige Kolumne in der NZZaS.

Man kann über eine Erbschaftssteuer unterschiedlich denken (siehe meinen früheren Beitrag dazu). Die Vermögensverteilung als Grundlage für eine informierte Entscheidung eignet sich nicht. Das versteht auch ein 5. Klässler.

Von selbsternannten Experten und schlafenden Medien

Monika Bütler

Eigentlich hatte ich gehofft, die NZZaS würde die Sache um einen angeblichen UNO Berater aus eigenem Antrieb aufnehmen. Mit „meinem“ Sonntagsblatt verbindet mich immerhin eine fast vierjährige Zeit als Kolumnistin. Es geht mir hier auch gar nicht um die NZZaS, ähnliche Phänomene lassen sich immer wieder beobachten. Wenn jetzt meine Lieblingssonntagszeitung Prügel erhält, dann auch deshalb, weil ich mir im konkreten Fall die Zeit für eine Recherche genommen habe – aus ganz persönlicher Betroffenheit.

Der Anlass: In der NZZaS vom 30. März wurde der Soziologe und „UNO Berater“ Pascal Rudin zum Thema ADHS und Ritalin interviewt.  Auf der Frontseite der NZZaS war sogar von einer bald eintreffenden UNO Rüge an die Schweiz die Rede. Nur: Rudin ist keineswegs UNO Berater sondern lediglich Repräsentant der International Federation of Social Workers (IFSW) an der UNO in Genf. Weder bei der IFSW noch bei der UNO in Genf taucht der selbstbewusste junge Mann für die Öffentlichkeit sichtbar in irgendeiner offiziellen Funktion auf. Auf eine entsprechende Rückfrage gibt Rudin unumwunden zu, dass er nicht UNO Berater ist. Er habe allerdings auf die Titelsetzung keinen Einfluss.

Der vermeintliche ADHS Experte hat somit – anders als den Lesern suggeriert wird – bei der UNO null und nichts zu husten. Die UNO wird auch die Schweiz so schnell nicht rügen und schon gar nicht auf „grundlegende ethische Prinzipien verweisen: Ärzte sollten uns therapieren, nicht unsere Leistung steigern.“ Dumm ist an dieser Aussage ohnehin, dass sie unter Bioethikern alles andere als unumstritten ist, wie ein richtiger Experte, der Bioethiker Udo Schuklenk in seinem Online Kommentar zum NZZaS Artikel schreibt.

Selbst wenn man vom haarsträubenden Inhalt des Interviews absieht (siehe dazu unsere Replik hier im batz.ch): Es ist schon bemerkenswert, wie weit es ein selbsternannter Experte bringen kann und noch mehr, dass niemandem die Täuschung auffallen will. Eine Woche später bezeichnet die NZZaS den Mann nämlich noch immer als UNO Berater.

Etwas ist hier schief gelaufen.

Fangen wir einmal beim Experten selber an. Die Situation erinnert ein wenig an die vermeintliche NASA Astronautin Barbara Burtscher vor einigen Jahren. Mit einem fundamentalen Unterschied: Barbara Burtscher lebte lediglich ihren naiven Traum aus und schadete ausser sich selbst niemandem – vielleicht mit Ausnahme einiger gutgläubiger Journalisten. Sie instrumentalisierte auch nicht die NASA, um ihre Sicht der Welt zu verbreiten. Dies ganz im Gegensatz zu Rudin, der die vorgespielte Nähe zur UNO benutzt, seine Weltanschauung unter dem Mäntelchen einer angesehenen Internationalen Organisation anderen aufs Auge zu drücken. Oder wie es der oben erwähnte Bioethiker Udo Schuklenk treffend formulierte: „Naja, dann muss es ja stimmen. Berufung auf Autoritäten hat ja oft schon Argumente ersetzen können, gelle?“

Natürlich kann man Rudin – wie damals Barbara Burtscher – nicht beweisen, die falsche Bezeichnung selber in die Welt gesetzt zu haben. Rudin hat allerdings auch nichts unternommen, als ihn die Medien fälschlicherweise zum Experten machten – immerhin war die NZZaS nicht die erste Zeitung, die ihn als UNO Berater bezeichnete. Nicht gerade ein ethisches Verhalten für jemanden, der mit Zeigefinger und Moralkeule die Gesellschaft nach seinen Vorstellungen verändern will.

Zum Gelingen der Geschichte reichte dies aber noch lange nicht. Es braucht dazu die Gutgläubigkeit der Medien, der Leser, sowie das Schweigen der richtigen Experten. Es ist schon erstaunlich: Aufschneider und selbsternannte Gurus gab es schon immer, aber noch nie war es so einfach, jemanden mit ein paar Klicks zu entlarven. Ein fünfminütiges Studium von Pascal Rudins Homepage hätte dazu genügt.  Diese zeigt ein ziemlich breit ausgewalztes und bunt ausgeschmücktes Portrait eines von sich selbst sehr überzeugten jungen Mannes mit noch nicht gerade berauschendem Leistungsausweis – aber keine eigentliche Fehlinformation. Die mediengerechte Selbstpromotion von Besserwissern und Weltverbesserern ist nur möglich, wenn die Medien nicht richtig hinschauen. Die Parallelen zur NASA Astronautin sind augenfällig.

Hellhörig müssten nicht nur die Medienschaffenden selber sein, sondern auch die Verwerter der Informationen, die Leser. Dies insbesondere dann, wenn respektierte internationale Organisation wie die UNO vorgeschoben und instrumentalisiert werden, um die Anliegen von Interessengruppen durchzusetzen. Die Online Kommentatoren und Leserbriefschreiber diskutierten zwar die Inhalte des Interviews, die Herkunft der „Expertenmeinung“ hingegen kümmerte kaum jemanden.

Zu guter Letzt gehört auch den richtigen Experten ein Tritt ans Bein. Für die Medien ist es nämlich oft fast unmöglich, von ausgewiesenen Fachleuten eine für die Allgemeinheit gut verständliche, wissenschaftliche Sicht auf ein Thema zu erhalten. Ich habe dies vor einiger Zeit in der NZZaS bereits thematisiert. Dass gewisse Forscher ihre Forscherkolleg(inn)en, welche ihr Wissen dem Publikum zur Verfügung stellen, abschätzig als Journalisten bezeichnen, spricht Bände.

Am Schluss vertraut also der selbsternannte Experte auf die Gutgläubigkeit der Journalistin, diese vertraut den Angaben des Interviewten. Die Leser und weitere Medien wiederum vertrauen der Zeitung und die richtigen Experten schütteln zwar den Kopf, schweigen aber.  Manchmal ist Kontrolle eben tatsächlich besser.

Ritalin-Verteufelung als Geschäftsmodell

Urs Birchler und Monika Bütler

Publiziert in der NZZ am Sonntag vom 6. April 2014.

Unwissenschaftlich – gefährlich – beängstigend. Das Interview mit dem Ritalin-Kritiker, Soziologen und angeblichen Uno-Berater Pascal Rudin in der NZZaS vom vergangenen Wochenende ist für uns als Familie mit einem ADHS-Buben ein Schlag in die Magengrube.

Ritalin ist das führende Medikament gegen die meist bei Kindern diagnostizierten Aufmerksamkeitsstörung ADHS. Laut Rudin seien 95 Prozent der Ritalin-Verschreibungen in der Schweiz überflüssig. Diese Zahl ist frei erfunden. Umgekehrt weiss niemand, wie viele ADHS-Kinder Medikamente bräuchten, aber nicht bekommen. Noch dreister die längst widerlegte Behauptung: Ritalin führe zu Parkinson. Die Wirklichkeit: Ritalin wird heute als Mittel gegen Parkinson getestet! Es hat tatsächlich Nebenwirkungen – nur: Schlimmere Nebenwirkungen hat die Verweigerung von Ritalin an Kinder, die stattdessen den Verlockungen anderer beruhigender Substanzen (Alkohol, Nikotin, Drogen) erliegen.

Für Ärzte ist klar: ADHS ist keine gesellschaftliche Fehlentwicklung, sondern eine Krankheit. Und nur weil sie im Kopf ist, bringt man sie nicht einfach mit gutem Willen weg. Wir deuteten die Zappeligkeit und Wutanfälle bei nichtigstem Anlass im Kindergartenalter bei unserem Sohn noch als normales Kindsein. Spaghetti-Teller, die an die Wand flogen, wurden mit „ohne Znacht ins Bett“ bestraft. Die Schule ging zunächst gut; auch andere Kinder verlieren die Jacke oder lassen den Thek im Tram stehen. In der zweiten Klasse aber löste sich das Schriftbild unseres Älteren auf, er schaffte einfache Legomodelle nicht mehr, Anrufe der sehr verständnisvollen Lehrer wurden häufiger, Kameraden wandten sich ab, sein Selbstvertrauen zerfiel.

Ein befreundeter Arzt empfahl uns den Jugendpsychiatrischen Dienst. Familiengespräche, Abklärungen, Verhaltenskurs und die Diagnose: ADHS. Ganz zuletzt die verzweifelte Hoffnung namens Ritalin. Und tatsächlich: Unser Sohn ist heute ein immer noch zappeliger und zerstreuter Sechstklässler – von „ruhiggestellt“ keine Spur –, aber man kann seine Schrift lesen, er liest, liebt Mathe. Am allerwichtigsten: er hat wieder Freunde.

Die gängige Ritalin-Verteufelung verunsichert Eltern und zerstört Familien. Wissenschaftlich eindeutig belegt ist: Kinder mit ADHS-Symptomen haben – bei gleicher Intelligenz und Herkunft – schlechtere Noten, schlechtere Karrierechancen,und eine viel höhere Wahrscheinlichkeit, eine Klasse zu repetieren und in der Drogensucht oder Kriminalität zu enden. Erwachsene mit unbehandeltem ADHS haben ein deutlich höheres Unfallrisiko. Wer diesen Kindern Ritalin vorenthält, prellt sie um die Chance auf einen Schulabschlusses, der ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht, auf ein entspanntes und gewaltfreies Leben.

Ritalin-Kritiker behaupten, ADHS habe es früher nicht gegeben. Tatsächlich sprach man nicht von ADHS, sondern band die unruhigen Störenfriede an die Stühle, warf sie später aus der Schule oder in die Sonderschule und sandte sie als billige Hilfskräfte auf einen Bauernhof.

Rudin haut auch wacker in die Kerbe „Ritalin versus Kreativität“. Wie bei der Angst vor den Ausländern scheint die Verteufelung von Ritalin umso ausgeprägter, je weiter jemand vom Problem entfernt ist. Besteht Kreativität in Schreikrämpfen, in verzappelten Nachmittagen über dann doch nicht gelösten Hausaufgaben und in Haarbüscheln von Bruders Kopf? Oder heisst Kreativität, auch mal stillsitzen können, Gedanken ordentlich aufschreiben und sich am Ende über eine gelöste Aufgabe oder eine gelungene Zeichnung freuen?

Kurz: Ritalin ist ein Segen für die Kinder, die es brauchen und – zugegebenermassen – für ihre Eltern. Es ist auch ein Segen für um Aufmerksamkeit ringende Geschwister, die, wie unser Jüngerer, das Glück haben, ihr Potential ohne Medikamente ausschöpfen zu können. Keine Mutter und kein Vater geben ihrem Kind leichtfertig Ritalin. Für viele ist es der letzte Ausweg.

Weshalb denn stürzt sich die Gesellschaft plötzlich auf ADHS-Kinder? Müssen Diabetiker fürchten, sich bald vor Insulingegnern rechtfertigen zu müssen? Sollen wir nächsten Winter heimlich zur Grippeimpfung gehen?

Das untrüglichste Anzeichen für Hexenjagd liefert Rudin gleich selbst: Die Mütter sind schuld. Sie seien es, die gegenüber den zögernden Vätern die Pille durchsetzen. Dass die Mütter auch den grössten Anteil an ADHS-bedingten Krisen abzuwettern haben, geht vergessen. Wetten, dass Mütter auch die meisten Fieberzäpfchen geben?

Damit bleibt die Kernfrage: Woher kommt die gesellschaftliche Ritalin-Hysterie, die zunehmende Bevormundung der Eltern? Und wie werden wir sie wieder los? Hier, endlich, wäre die Soziologie gefragt. Und genau hier bleibt Soziologe Rudin – mucksmäuschenstill.

Die shoppende Zahnarztgattin, Teil 2

Monika Bütler

Damit ich ja nicht verdächtig werde, mich mit fremden Federn zu schmücken: Das Bild der shoppenden, ihre Kinder fremd-betreuenden Zahnarztgattin stammt gar nicht von mir. Ich habe es in einer Diskussion um die Familieninitiative von SVP-Vertretern aufgeschnappt. Und es sofort adoptiert. Die SVP hat nämlich tatsächlich einen guten Punkt: Das heutige System bevorzugt Familien mit Müttern, die wenig bis gar nichts arbeiten, ihre Kinder aber fremdbetreuen lassen und den entsprechenden Abzug in der Steuerrechnung machen. Leider folgt auf die mindestens teilweise richtige Diagnose die falsche Therapie.

Mein Beitrag in der NZZ am Sonntag hat nicht nur bei der Weltwoche (wo mir unterstellt wird, ich würde „aufgeboten“, mich gegen die Familieninitiative zu äussern), sondern auch bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung Protest ausgelöst. Weil die shoppende Zahnarztgattin gar keinen Abzug vornehmen könne unter dem heutigen System. Hier die drei Gründe:

  1. Die Steuergesetze sehen vor, dass die Kosten für die Direktbetreuung in einem direkten kausalen Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person stehen müssen, damit diese Kosten steuerlich abzugsfähig sind (vgl. Art. 212 Abs. 2bis des Gesetzes über die direkte Bundessteuer).
  2. Ehepaare können die Kinderbetreuungskosten somit geltend machen, wenn beide gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Eltern können nur jene Kosten abziehen, die ihnen während der tatsächlichen Dauer der Erwerbstätigkeit entstehen. Bei teilzeitlich erwerbstätigen Steuerpflichtigen können nur die während der Arbeitszeit entstandenen Kosten berücksichtigt werden.
  3. Betreuungskosten, die ausserhalb der Arbeits- oder Ausbildungszeit der Eltern angefallen sind – etwa durch Babysitting am Abend oder über das Wochenende –, können nicht abgezogen werden. Betreuungskosten, die den Eltern beispielsweise infolge Freizeitgestaltung entstehen, sind als Lebenshaltungskosten zu qualifizieren und können nicht geltend gemacht werden.

Das ist alles selbstverständlich richtig, nur verkennt die Regelung, wie schwierig es ist, dies in der Praxis umzusetzen. Die wahren Hürden liegen nämlich in der Umsetzung: „Meiner“ Zahnarztgattin genügt ein Minipensum, um den ganzen Betreuungsabzug machen zu können, wenn er tatsächlich ausgewiesen ist. Erstens wird der Beschäftigungsgrad auf der Steuererklärung und in der Regel auch auf dem Lohnausweis nirgends erwähnt. (Die im Minipensum arbeitende Zahnarztgattin kommt sogar noch in den Genuss des Zweitverdienerabzugs!) Zweitens haben die Steuerbehörden weder die Möglichkeit noch die Zeit, den Nachweis der Gleichzeitigkeit der Berufsausübung wirklich einzufordern. Das elektronische Formular zur Steuererklärung — welches ja die Umsetzung der Regeln abbilden soll — erlaubt mindestens im Kanton Zürich den Abzug auch bei einem minimalen Einkommen der Zweitverdienerin.

Und selbst wenn die Bedingungen wirklich überprüft würden: Für einen Abzug von 6000 Franken genügt der Zahnärztgattin ein 20% Pensum, damit sie sogar alle Bedingungen der Steuerverwaltung für den Abzug erfüllt. Bei 10’000 Franken wären es dann circa 35%.

Das Problem liegt anderswo: Ehepaare mit zwei Teilzeitpensen, die eigentlich nicht angewiesen sind auf eine externe Betreuung, können den gleichen Abzug machen wie zwei in Vollzeit tätige Eltern. Abzugsfähigkeit und Zweitverdienerabzug sind zudem nicht proportional (oder nur schwach proportional) zu den zur Berufsausübung erforderlichen Betreuungskosten. Das heutige System ist tatsächlich ungerecht – allerdings nicht gegenüber den Selbstbetreuuern. Es bevorzugt in kleiner Teilzeit tätige Mütter gegenüber Müttern, die Vollzeit oder in grösserer Teilzeit arbeiten und somit für die Wirtschaft (und die Steuereinnahmen) wichtig sind.(Väter natürlich auch.) Zahnarztgattinen mit Minipensum werden gegenüber 80% arbeitenden Ärztinnen krass bevorzugt.

Alles in allem stärken die Kritikpunkte der Steuerverwaltung aber meine Schlussfolgerung: Die Familieninitiative verstärkt die Bevorzugung meiner shoppenden Zahnarztgattin noch mehr. Für eine typische Mittelstandsfamilie, bei der die Mutter zu Hause bleibt,  bringt die Familieninitiative hingegen fast nichts.

PS: Herzlichen Dank an die Eidgenössische Steuerverwaltung für die Stellungnahme und die Klarstellung meines holzschnittartigen Beispiels. Es spricht für die Institutionen in diesem Land, dass die Diskussion in dieser Art möglich ist.

Etwas Steuerlehre zur SVP Familieninitiative oder der Steuerwert der freien Zeit

Monika Bütler

Erschienen in der NZZ am Sonntag vom 3. November 2013 unter dem Titel „Den Familienabzug gibt es längst“.

Sie ist die personifizierte Ungerechtigkeit in den Augen der Initiatoren der SVP Familieninitiative: Die Luxus-shoppende Zahnarztgattin, die zur Ausübung ihres Hobbys ihren Porsche Cayenne auf dem Zürcher Münsterhof und ihre traurigen Kinder in der Krippe parkiert. Und dafür erst noch die Betreuungskosten in der Steuerrechnung abziehen darf. Der bescheidenen Schreinergattin, die ihre Kinder immer selber betreut, ist dieser Abzug hingegen verwehrt. Das ist selbstverständlich ungerecht und widerspricht allen Grundsätzen eines effizienten Steuersystems.

Die Lösung wäre simpel: Weiterlesen

Gaat oi nüüt aa

Monika Bütler

Mit etwas Verspätung hier meine letzte NZZ am Sonntag Kolumne, publiziert am 14. Juli 2013 unter dem Titel: „Die Privatsache der andern geht uns nichts an: Es geht uns allen am besten, wenn wir uns nicht gegenseitig unsere Freiheit beschneiden.“

Unser Jüngster, durchaus kommunikativ und umgänglich, wird einsilbig wenn er uns etwas über die Schule erzählen soll: „Das gaat oi nüüt aa!“, heisst es dann. Lange vor Edward Snowdens Enthüllungen verbat er sich jede Form von Überwachung. Wer seinen Schulthek auch nur von weitem ansieht, kriegt Ärger. Erzählt er sporadisch doch etwas, dann eher über eine zweckentfremdete Schere im Werken (zum gegenseitig Haare schneiden) als über den Mathetest.

Solange Reklamationen der Schule ausbleiben und seine Noten ungefähr seinem Potential entsprechen, lassen wir unseren Junior in Ruhe. Leistungsauftrag heisst das heute. Dass er dieselbe Informationspolitik – geht Euch nichts an – auch in seinen Aufsätzen zum Thema „Mein Wochenende“ verfolgt, geht uns dann nichts mehr an.

Des Buben Sinn für Nichteinmischung mag etwas ausgeprägt sein, er ist uns aber allen angeboren. Jugendliche wehren sich für mehr Freiräume, gegen die Bevormundung der Eltern, die Einmischung und Überwachung durch Schule und Staat. Sogar die Ökonomen – sonst über vieles uneinig – sind für einmal einer Meinung: Es geht uns allen am besten, wenn der Staat sich nur dann einmischt, wenn dritte – Kinder, die Umwelt, die Steuerzahler – sonst wehrlos zu Schaden kommen. Vorschriften, die in private Abmachungen eingreifen sind im besten Fall unnütz, meistens schädlich und immer teuer.

Schade nur, dass uns dieser Freiheitssinn so schnell abhanden kommt wenn es um andere geht. Die Freiheit der andern ist zwar OK, nur nicht grad im konkreten Fall – bei der Höhe der Fenstersims, in der Buchhaltung der Firma, bei der Zulassung des Kinderbetreuers. Über Politiker und Bürokraten zu schimpfen, greift allerdings zu kurz. Die Vorschläge zur Beschränkung der Löhne, zum Beispiel die 1:12-Initiative, stammen aus der Basis. Genau genommen aus Kreisen, die Freiraum für sich selber lautstark fordern. „Binz bleibt!“ hiess es bis vor kurzem in unserer Nachbarschaft. Den Unternehmen wird ihre legale Binz jedoch aberkannt obwohl wir alle davon profitieren. So ärgerlich sie sind, überrissene Löhne sind Privatsache, solange sie nicht über Steuern teilweise mitfinanziert werden. Beispielsweise in Firmen und Branchen, die direkt oder indirekt vom Staat unterstützt werden. Man wünschte sich, die Jusos würden mit derselben Verve für eine bessere (Finanzmarkt-)Regulierung kämpfen. Eine, die wirklich verhindert, dass sich eine Minderheit auf Kosten der Allgemeinheit Vorteile verschafft.

Die Freiheit der andern ist immer ein Problem. So verschwindet scheibchenweise die Freiheit aller. Widerstand gegen Eingriffe in private Entscheidungen regt sich nicht einmal mehr, wenn eine vorgeschlagene Massnahme direkt fast jeden trifft und niemandem wirklich nützt. So ist die von Bundesrat Berset vorgeschlagene Erhöhung des Mindestrentenalters im BVG von 58 auf 62 Jahre eine starke Einmischung in eine im Grunde rein private Abmachung zwischen Firma/Pensionskasse und den Angestellten. Verliert eine 59-jährige ihre Arbeit, wird sie nur schwer eine neue Stelle finden. Statt der Person einen grösstenteils selbstfinanzierten Rücktritt in Würde zu ermöglichen, generiert die Vorschrift eine individuelle Tragödie, verbunden mit sehr viel höheren Kosten für die Allgemeinheit. Ohne die Möglichkeit zur Frühpensionierung bleiben der Entlassenen nur die IV (wenn sie Glück hat) oder – unter Verlust eines Teils der Versicherungsleistung – ALV und später Sozialhilfe.

Viele Eingriffe in private Entscheidungen mögen für sich alleine genommen klein sein. Zusammen sind sie nicht mehr harmlos. Und mit jeder neuen Einschränkung wächst gerade bei Firmen die Angst, dass in der Zukunft noch mehr kommt. Umso erstaunlicher, wie leichtfertig wir anderen und letztlich gemeinsam uns selber den Ast der Freiheit absägen. Hätten wir doch öfter den Mut wie unser Bengel zu sagen: Das gaat oi nüüt aa!

Vor lauter Krippengezänk den Kindergarten vergessen

Monika Bütler

Meine zweitletzte NZZaS Kolumne, publiziert am 16. Juni 2013 unter dem Titel „Es stimmt etwas nicht mit der Betreuung unserer Kinder: Warum braucht eine Kinderkrippe viel mehr Personal als ein Kindergarten?“.

Schweizer Kinder machen zwischen vier und fünf Jahren einen phänomenalen Entwicklungssprung. Beim Eintritt in den Kindergarten brauchen sie nämlich viel weniger Betreuung als noch Wochen zuvor in der Krippe (oder KiTa, wie man heute sagen muss). In Zahlen: In der Krippe ist auf circa fünf Kinder eine Betreuerin vorgeschrieben. Im Kindergarten genügt eine Person auf 20 Kinder.

Der wirkliche Grund ist freilich weniger spektakulär. Während in den Kindergärten die kantonalen Bildungsdepartemente die Klassengrössen festlegen, werden für die Krippen meist die Empfehlungen des privaten Verbands KiTaS als verbindlich erklärt und durchgesetzt. Dieser hat in mehreren Kantonen auch bei der Ausarbeitung der Gesetzgebung mitgeholfen, sowie die Ausbildung zur Fachperson Kinderbetreuung mitentwickelt.

Nein, dies ist kein KiTaS-Bashing. Der Staat profitiert – und zwar freiwillig – vom Fachwissen privater Institutionen. Auch steht KiTaS mit seinen halbstaatlichen Aufgaben nicht alleine da. Die Richtlinien der ebenfalls privaten Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe Skos etwa gelten fast überall; an ihnen orientieren sich sogar die Gerichte. Branchenverbände unterschiedlichster Couleur beeinflussen die Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik des Landes.

Die Verflechtung von privaten Organisationen und dem politisch-administrativen System ist jedoch nicht unproblematisch. Erstens versuchen private Gruppen mit ihrem Wissensvorsprung, Marktprozesse zu ihren Gunsten zu regulieren. Als faktische Gesetzgeber machen sie der Politik Vorgaben, von denen sie direkt oder indirekt wieder profitieren. Kein Wunder gehen Regulierungsdichte und Ausbildungsanforderungen nur in eine Richtung: nach oben.

Zweitens drückt sich die Regierung durch die Übernahme privater Erlasse vor der Verantwortung. Mit Konsequenzen, die via Subventionen weit in die Finanzpolitik reichen. Die so ausgelagerten Entscheidungen entziehen sich oft der demokratischen Kontrolle.

Drittens verschleiern zahlreiche Outsourcings die wahre Regulierungsdichte im Lande. Wir Schweizer rühmen uns gerne eines schlanken Staates. Zählten wir alle externen marktbeschränkenden Regulierer zur zentralen Bürokratie, wäre unser Regulierungsapparat vielleicht gar nicht so viel kleiner wie der vielgescholtene Wasserkopf in Brüssel.

Nicht dass es in all den genannten Bereichen keine Regeln bräuchte. Zweifelhaft ist nur, ob die von privaten Verbänden ausgearbeiteten Richtlinien wirklich zu einem halbwegs optimalen Ergebnis führen. In der Kinderbetreuung haben wir – als seltenen Glücksfall – eine Vergleichsgrösse: Neben den privat regulierten Krippen gibt es mit den Kindergärten ähnliche, aber staatlich organisierte Institutionen. 

Und hier lässt das viermal höhere KiTa-Betreuungsverhältnis nur einen Schluss zu: Etwas stimmt hier nicht. Denn: Müsste die Grosszügigkeit in der Betreuung nicht eher umgekehrt sein? Immerhin ist der Kindergarten die erste Stufe unseres Bildungssystems, von welcher wirklich alle Kinder profitieren. Und von der wir, spätestens seit den Arbeiten des Nobelpreisträgers James Heckman, wissen, dass sie gerade für sozial benachteiligte Kinder die wichtigste ist. 

Die KiTas-Richtlinien umfassen ja nur den nicht-obligatorischen Bereich der Bildung, könnten man einwenden. Doch gerade dieser Bereich absorbiert viel politische Energie und enorme Steuermittel (weil eben die Regeln so streng sind). Viele benachteiligte Kinder kommen nie in den Genuss dieser Mittel. Sei es nur, weil deren Eltern nicht wissen, wie sie an einen subventionierten Krippenplatz kommen.

Traurig. Der Streit um die Finanzierung der personell so grosszügig zwangs-ausgestatteten Krippen lenkt ab von einer gesellschaftlich viel relevanteren Ausbildungslücke im Kindergarten. Auf den wundersamen spontanen Entwicklungssprung unserer vierjährigen Kinder warten wir nämlich vergeblich.

Einkommensverteilung und Lebenszyklus

Monika Bütler

(meine 3.-letzte NZZ am Sonntag Kolumne: publiziert am 19. Mai 2013 unter dem Titel „Bildung bringt nicht mehr Lohngleichheit“)

Ich bin eidgenössische Durchschnitts-Verdienerin. Zugegeben: nicht heute, aber über die ganze Berufslaufbahn gerechnet. Ich habe in den letzten 30 Jahren ziemlich genau den schweizerischen Durchschnittlohn verdient. Dies ohne statistische Tricks: Meine früheren Löhne sind sauber hochgerechnet auf heutige Löhne. Trotzdem lag mein Einkommen während eines Drittels meines Arbeitslebens unter oder nahe der Armutsgrenze. Es ging mir natürlich auch in jenen „armen“ Zeiten gut –  in jungen Jahren dank dem Zustupf der Eltern; später half der Griff in den Sparstrumpf über die kargen Zeiten.

Bestünde die Schweiz nur aus verschiedenen Jahrgängen meiner selbst, betrüge der Gini-Koeffizient ungefähr 0,46. Der Gini ist ein Mass für die Ungleichheit zwischen null (alle verdienen gleich viel) und eins (einer kriegt alles). Mein „Lebens-Gini“ entspricht damit ungefähr dem der Einkommensverteilung in den USA; die Schweiz ist mit gut 0,3 deutlich ausgeglichener. Am Rande bemerkt: Würde ich heute als Chefin meine früheren Kopien anstellen, käme ich sogar in die Nähe von 1:12. Mehr als heute dürfte ich dann aber nicht mehr verdienen.

Glücklicherweise besteht die Schweiz nicht nur aus Jahrgangs-Klonen meiner selbst. Das Gedankenexperiment illustriert aber klar: Der punktuelle Blick auf die Einkommens- und Vermögensverteilung wird der Wirklichkeit oft nicht gerecht. Mein Einkommensprofil ist zwar nicht repräsentativ, aber auch nicht so aussergewöhnlich. Denn zu jedem Zeitpunkt leben in einem Land Menschen in den unterschiedlichsten Phasen im Lebenszyklus. Auch eine reiche Frau wird zwangsläufig manchmal in ihrer „Armutsphase“ registriert – sei es nur wegen eines Zweitstudiums oder einer umgebauten Küche.

Politische Vorstösse zur Einkommensverteilung haben Hochkonjunktur. Die Einkommensschere hat sich geöffnet, wenn auch moderat und nicht stärker als in den 1970er Jahren. Zudem ist für viele die fehlende Bodenhaftung einiger Spitzenverdiener das grössere Ärgernis als die Lohnschere an sich. Gerade deswegen ist es wichtig, die Rolle des Lebenszyklus in der Einkommensverteilung nicht zu vergessen. Die gemessene Ungleichheit kann nämlich ohne grundlegende Änderung im Lohngefüge zunehmen. Dies über drei Kanäle: Ausbildung, Berufstätigkeit der Frauen, Alterung der Gesellschaft.

Frauen: Früher zogen sich Mütter aus dem Arbeitsleben zurück, heute bleiben viele berufstätig – vor allem solche mit tiefen Löhnen (weil sie arbeiten müssen und die Kinderbetreuung subventioniert erhalten) und solche mit hohen Löhnen. Mütter aus dem Mittelstand hingegen werden mit einem absurden Subventions- und Steuerregime aus dem Arbeitsmarkt geekelt. Dazu kommt, dass sich das Bildungsniveau der Ehepartner immer mehr annähert; gleich und gleich gesellt sich heute lieber als früher. Beides zusammen führt im Quervergleich zu mehr gemessener Ungleichheit.

Demographie: Abschlussklassen einer Ausbildung ähneln sich alle; mit jedem Klassentreffen aber werden die Unterschiede innerhalb der Klasse grösser. Je mehr Menschen im fortgeschrittenen Alter es in einem Land gibt, desto grösser fallen auch die Einkommensunterschiede aus, ohne dass sich – ausser der Demographie – etwas ändert.

Ausbildung: Eine berufliche Weiterbildung oder eine akademische Laufbahn vergrössert die Einkommensunterschiede über den Lebenszyklus automatisch. Wie in meinem Fall: In jungen Jahren sind die Einkommen wegen Studium und Praktika gering, später schlagen sich die Ausbildungsinvestitionen (hoffentlich) in höheren Löhnen nieder.

Ironie der Politik: Gerade die Investitionen in die Bildung eint rechte und linke Kreise im Bestreben nach mehr Wohlstand. Mehr Gleichheit sollten sie dabei nicht erwarten: Bildungsinvestitionen mögen die gefühlte Ungleichheit verringern. Die gemessenen Einkommensunterschiede in der Volkswirtschaft verkleinern sie dagegen kaum.

 

 

Warum Deutsche weniger vermögend sind als Griechen

Monika Bütler

(Kolumne NZZ am Sonntag, 21. April 2013)

Wohlgenährte deutsche Häuslebauer, bedürftige Griechen – an die Bilder haben wir uns gewöhnt. Nun werden sie gestört: Die vor kurzem veröffentlichten Statistiken der Europäische Zentralbank wollen so gar nicht passen zu den armen Südeuropäern, die von den knausrigen Deutschen kurz gehalten werden. Deutsche Haushalte sind im Mittel weniger vermögend als die Haushalte in Italien, Spanien, Griechenland und Zypern.

Eine Sensation, würde man meinen. Anders als viele Studien, die es in die Schlagzeilen schaffen, stammen die Zahlen aus einer langjährigen und wissenschaftlich seriös durchgeführten Datenerhebung. Also: europaweit grosse Zeitungsartikel? Weit gefehlt: Die Resultate werden nur verschämt präsentiert. Selbst in Deutschland üben sich Medien und Politik nur ein einem: dem verzweifelten Versuch, Deutschland reich zu rechnen.

Viele Gründe werden angeführt, weshalb den Statistiken nicht zu trauen sei. Die Haushalte seien unterschiedlich gross. Die Hauseigentümer-Quoten und die Entwicklung der Immobilienpreise seien von Land zu Land sehr verschieden. Das stimmt alles. Nur: Die Lektüre des Berichts samt Methodenteil haben sich die Kommentatoren offenbar erspart: Da steht nämlich alles schon drin. Also auch, dass Haushaltgrösse und Immobilienpreise nicht reichen, um das Bild umzukehren. Wie man es auch immer dreht und wendet: Südliche Haushalte haben nicht weniger Vermögen als die nördlichen. Dabei behauptet niemand, Deutschland sei arm. Die Suche nach dem richtigen Trick, Deutschland doch noch reich aussehen zu lassen, ist ohnehin müssig. Viel gescheiter wäre es, zu fragen, weshalb die deutschen Haushalte im Vergleich zu den südlichen so arm an Vermögen sind. Oder mindestens so aussehen.

Mein Versuch einer Erklärung: Die Deutschen können, müssen und wollen weniger sparen.

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