Vaterschaftsurlaub: Finanzierung des 2. Tages

Monika Bütler

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK) schlägt einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub vor, finanziert nach dem Muster des – international gesehen auch nicht berauschend langen – Mutterschaftsurlaubs (Erwerbsersatzordnung). Man kann mir gewiss nicht vorwerfen, ich befürworte übermässige staatliche Unterstützungsleistungen. Doch in diesem Fall scheinen mir die projektierten Mehrausgaben von 190 Millionen Franken pro Jahr vertretbar (ich bin auf eine ähnliche Summe gekommen, das sollte also etwa hinkommen).

Über die Gründe, die für einen Vaterschaftsurlaub sprechen, brauche ich hier nicht zu berichten. Bleiben somit die Kosten. Der Arbeitgeberverband meint dazu, dass die Priorität in der Sozialpolitik klar auf der Sicherung der heutigen Renten und nicht auf einem neuen Vaterschaftsurlaub liegen soll. Etwas plakativ ausgedrückt heisst dies, dass die Jungen nur zahlen sollen, finanziell oder durch die Hege und Pflege künftiger Beitragszahler. Das geht irgendwie nicht auf. Als ich vor drei Jahren Bundesrat Berset meine Sicht zur Rentenreform vorstellen durfte, war einer der wichtigen Punkte in meinen Ausführungen: Die Jungen nicht vergessen!

Da ich mir aber nicht vorwerfen lassen möchte, keine konstruktiven Vorschläge zur Finanzierung zu machen, habe ich mich mal umgesehen. Hier ein erster Vorschlag: 2014 wurden an 22’924 Kinder insgesamt 23’633 AHV-Kinderrenten ausbezahlt (einige kriegen doppelte Renten von Vater und Mutter). Die Ausgaben dafür betrugen 14.594 Mio. CHF, was einem durchschnittlichen Betrag von 637 CHF pro Kind entspricht. Tendenz stark ansteigend, seit 2003 hat sich die Anzahl der Kinderrenten beinahe verdoppelt. Die alten Väter (es sind aus naheliegenden Gründen mehr als 10 mal mehr Väter als Mütter) erhalten pro Kind somit 400 bis 450 Franken mehr pro Monat als die arbeitenden Eltern. Aus unseren eigenen Studien wissen wir zudem, dass die späten Väter in der Regel deutlich besser verdienen als die jungen Väter. Die Kinderrenten gehen also eher an ohnehin schon besser gestellte Rentner.

Würde man also die Kinderrenten für Altersrentner (und nur für Altersrentner, also nicht diejenigen für IV Rentner) auf die Höhe der Kinderzulagen reduzieren, so könnte man bereits mindestens einen halben zusätzlichen Tag der Vaterschaft finanzieren. Angesichts der stark steigenden Anzahl von Kindern von AHV Rentnern wohl bald einen ganzen. Dabei sind die Kinderrenten zur beruflichen Vorsorge (die sich auf einem ähnlichen finanziellen Rahmen bewegen dürften) noch gar nicht berücksichtigt.

Es bleiben somit noch 8 zu finanzierende Tage. Vorschläge werden gerne entgegengenommen.

PS: Volle Transparenz: Wir werden ganz sicher nicht mehr vom Vaterschaftsurlaub profitieren, hingegen würden wir von Kürzungen der Kinderrente wohl betroffen sein.

Geldpolitik und Finanzstabilität: Forschungsprogramm

Urs Birchler

Inke Nyborg hat was Leckeres aus London mitgebracht: Eine umfassende Forschungsagenda der Bank of England zu den Themen Geldpolitik, Makro-Finanzstabilität und Mikro-Finanzstabilität. Die Bank of England weist in der Einleitung stolz darauf hin, dass sie als eine der wenigen Notenbanken der Welt für alle drei Bereiche zuständig sei [Anm.: seit ihr nach der Finanzkrise die Bankenaufsicht wieder unterstellt wurde].

Die One Bank Research Agenda gibt nicht nur dem am Finanzsystem interessierten Leser einen einmaligen und ehrlichen Überblick über die offenen Fragen (und über die Gewichtungen seitens der BoE). Er ist auch eine Goldgrube für Studenten (und Dozenten, hmm), die ein Thema für eine Abschlussarbeit suchen.

Hier noch die Liste der fünf Kernthemen:

  1. Zentrabankpolitik angesichts der Wechselwirkungen zwischen
    Geldpolitik, makroprudentieller und mikroprudentieller Politik;
  2. Beurteilung von Regulierung und Abwicklung im Lichte der Finanzkrise und der sich verändernden Rolle der Finanzintermediation;
  3. Umsetzung der Zentralbankpolitik und Erfolgskontrolle;
  4. Verwendung neuer Daten, Methodologien und Ansätze zum Verständnis von Makroökonomie und Finanzrisiken;
  5. Zentralbankpolitik angesichts grundlegender Umwälzungen in Technologie, Institutionen, Gesellschaft und Umwelt.

Und als Student hatte ich seinerzeit Angst, die Dissertations-Themen könnten uns ausgehen…

Die Reform der Altersvorsorge als Schuldenbremse

Monika Bütler

(publiziert in der NZZ vom 21. Januar 2015)

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB warnte kürzlich vor einer Schuldenbremse in der AHV. Genauer gesagt: vor dem in der Reform Altersvorsorge 2020 als Ventil vorgesehenen zweistufigen Interventionsmechanismus. Dieser klinkt ein, falls der Stand des AHV-Ausgleichsfonds unter 70 Prozent der jährlichen AHV-Ausgaben sinkt. Schafft es der Bundesrat in einer ersten Stufe nicht, geeignete Anpassungen zu treffen, treten in einer zweiten Stufe vordefinierte Massnahmen automatisch in Kraft: eine Erhöhung der AHV-Lohnbeiträge und eine Einschränkung der an Löhnen und Preisen indexierten Rentenerhöhung.

Die Angst des SGB ist verständlich. Immerhin führte die Abkoppelung der Renten von der Entwicklung der Preise und Löhne in Grossbritannien zu einer erheblichen Altersarmut. Überraschender ist die Popularität des Interventionsmechanismus bei den bürgerlichen Parteien. Denn ausreichend wirksam in der relativ kurzen Frist weniger Jahre, in der eine Schuldenbremse greifen muss, sind nur Steuer- oder Beitragserhöhungen. Einsparungen aufgrund eines höheren Rentenalters kämen viel zu langsam; sofortige Rentenkürzungen wiederum sind nicht nur politisch unrealistisch, sondern verstossen gegen Treu und Glauben der Rentner.

Die Schuldenbremse in der AHV ist wohl wegen des Erfolgs der Schuldenbremse bei der Staatsverschuldung so populär. Doch der Interventionsmechanismus einer klassischen Schuldenbremse lässt sich nicht übertragen auf die Altersvorsorge. In der AHV ist es kaum möglich, Kosten zu reduzieren oder Investitionen auf bessere Zeiten zu verschieben. Im Gegensatz zur normalen Schuldenbremse geht es heute bei der Alterssicherung nicht in erster Linie um den mittelfristigen Ausgleich über einen Konjunkturzyklus, sondern um die Korrektur eines langfristigen demographischen Trends, der die Verschuldung nur in eine Richtung zieht: nach oben.

Interessant: In der Reform Altersvorsorge 2020 selber sind weder eine Aussetzung der Indexierung der Renten an Löhne und Preise, noch höhere Lohnbeiträge zentrale Bestandteile. Mit guten Gründen. In einer Rezession, in der eine automatische Schuldenbremse aus offensichtlichen Gründen wahrscheinlicher greift als während einer Hochkonjunktur, schaden die Massnahmen mehr, als sie nützen. Das Lohnwachstum ist ohnehin gering, und eine höhere direkte Belastung der Löhne verstärkt eine Wirtschaftskrise noch.

Das Grundproblem einer Schuldenbremse in der Altersvorsorge liegt allerdings noch tiefer. Der Interventionsmechanismus ist eine verteilungspolitisch fragwürdige und volkswirtschaftlich teure Antwort auf das Fehlen von Automatismen. Bei aller Uneinigkeit über deren Gewichtung und Ausmass: Die in der Reform 2020 vorgesehenen Massnahmen sind volkswirtschaftlich vertretbar: Eine (allerdings homöopathische) Erhöhung des Rentenalters, die Anpassung des Umwandlungssatzes und eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer. Nicht sinnvoll ist hingegen die Fixierung auf feste Zahlen und Zeitpunkte. Denn die Dauer des Rentenbezugs und die finanzierbare Höhe der Rente aus der kapitalgedeckten Vorsorge werden letztlich nicht durch die Politik bestimmt, sondern durch demographische Variablen, wie Lebenserwartung und Bevölkerungsentwicklung einerseits, und wirtschaftliche Grössen, wie Zinsniveau und technischer Fortschritt andererseits. Fixe Anpassungen können in beide Richtungen falsch sein; so ist ein Umwandlungssatz von 6% heute zu hoch, aber zu tief, wenn Inflation und Zinsen wieder einmal auf vergangene Niveaus ansteigen.

Wie alle Fahrzeuglenker wissen: Der richtige Bremszeitpunkt ist, wenn das Hindernis auf der Strasse bemerkt wird. Bei der Alterssicherung der Schweiz ist der richtige Zeitpunkt heute, 2015. Die künftigen Rentner bis 2080 sind nämlich alle bereits geboren. Die oft angeprangerten falschen AHV-Prognosen in der Vergangenheit waren im wesentlichen Fehler im Timing und nicht im Eintreffen der Probleme. Bundesrat Berset hat dies richtig erkannt. Versäumt hat er in der ersten Version seiner Reform, Automatismen einzubauen, welche die nicht politisch bestimmbaren Parameter an deren Bestimmungsfaktoren knüpfen: Eine Anpassung der flexiblen Spanne des Rentenalters an die Lebenserwartung, des Umwandlungssatzes an Zinsumfeld und demographische Parameter.

Es ist durchaus verständlich, dass solche reinen Automatismen Bürgern und Politikern nicht geheuer sind. So sind beim Umwandlungssatz Schwankungen (während einer Finanzkrise beispielsweise) nicht auszuschliessen, die einzelne Rentnergenerationen benachteiligen. Eine vernünftige Alternative zum blinden Autopiloten wäre deshalb ein gesteuerter Automatismus: eine Delegation an eine Kommission, die anhand des Kompass beobachtbarer Variablen eine notwendige Anpassung über die Zeit glätten kann (wie es beispielsweise bei der Mindestverzinsung faktisch bereits der Fall ist).

Wünschenswert wäre zudem, wenn die Eckpfeiler der Rentenreform periodisch, aber zeitlich zwingend vorbestimmt, überprüft werden müssten. So könnten das Feilschen um den richtigen Zeitpunkt und das Aufschieben des politischen Dialogs, wie wir dies in der AHV in den letzten 20 Jahren beobachten mussten, vermieden werden.

Vernünftige Automatismen verstetigen die notwendigen Reformen und verbessern so die Planbarkeit für künftige Rentner. Dauernde Bremsbereitschaft erlaubt eine sanfte Anpassung; diese ist gerechter und effizienter als eine von einer akuten Finanzierungskrise diktierte Vollbremsung im dümmsten Zeitpunkt. Die Reform der Altersvorsorge braucht keine Schuldenbremse. Sie muss selber eine Schuldenbremse sein.

ADHS Therapie beim Literaturwissenschaftler

Monika Bütler

Aha, der NZZ von heute entnehme ich, dass nun auch ein Literaturwissenschaftler weiss, wie mit AHDS umzugehen ist. Beruhigend, dass er dieses Feld nicht einfach den Soziologen überlässt. Frei nach dem Motto: Je medizinisch ahnungsloser, desto besser wissen die Schreiber, was für die betroffenen Kinder und ihre Familien richtig ist.

Den betroffenen Familien macht diese Ahnungslosigkeit und die damit verbundene Stigmatisierung das Leben nicht leichter, wie wir vor einiger Zeit in der NZZ am Sonntag dargestellt haben (etwas ausführlicher und mit Links im batz.ch hier). Die Reaktionen auf unseren Artikel damals waren überwältigend: Sowohl Ärzte wie auch betroffene Menschen schilderten uns, wie sehr sie unter den negativen Vorurteilen litten. Niemand mag sich allerdings öffentlich äussern aus Angst vor Anfeindungen. ADHS, respektive Ritalin Bashing ist dermassen en-vogue.

Hat der Autor mal ein ADHS-Kind gesehen? Ich vermute nicht. Der Satz „ich war auch ein unruhiges Kind“ ist eine ADHS Verharmlosung der übleren Sorte. „Ach wissen Sie, ich bin manchmal auch vergesslich“ wäre für eine von Alzheimer betroffene Familie wohl auch nicht besonders tröstlich.

Der Literaturwissenschaftler geht auch ziemlich salopp mit der medizinischen Literatur um. So „beweist“ er die Nutzlosigkeit von Ritalin und ähnlichen Medikamenten mit einer Studie, die zeigt, dass mit Stimulanzien behandelte Kinder nur minimal bessere Leistungen erzielten als nichtstimulierte Kinder; sie schwänzten „nur“ weniger. Doch genau um letzteres geht es bei diesen Kindern – um die Chance, ein normales Leben zu führen. Nicht um Leistung. Auch dies ist in unserem Beitrag ausführlich erklärt.

Glücklicherweise finden sich in der NZZ auch ab und zu wissenschaftlich fundierte Beiträge zu ADHS (so zum Beispiel hier und hier). Sonst müssten wir befürchten, dass uns in der NZZ bald der Chirurg die Literatur erklärt.

Dichte ohne Einwanderung

Kurioserweise muss nun auch Tokyo als Illustration für den von Ecopop bekämpften Dichtestress herhalten. Kurios deswegen, weil Japan seit Mitte der 90-er Jahre nicht gewachsen und in den letzten paar Jahren sogar geschrumpft ist. Zudem kennt Japan kaum Einwanderung, der Anteil Ausländer ist mit rund 2% sehr klein. Auch eingebürgerte Ausländer gibt es sehr wenige.

Japan ist aus zwei Gründen ein interessantes Beispiel. Erstens illustriert das Land, dass ein bedeutender Teil der Dichte aus der Binnenwanderung stammt. Die Menschen ziehen somit freiwillig von weniger dicht bevölkerten Gegenden in die Städte desselben Landes. Zweitens zeigt Japan, dass ein Nullwachstum vielleicht doch nicht so erstrebenswert ist.

Zum ersten Punkt, der Binnenwanderung. In fast allen Ländern der Welt sind die Städte sehr viel stärker gewachsen als die ländlichen Gegenden (die oft sogar schrumpfen). Die Gründe sind vielfältig. Die gefühlte Lebensqualität in den Städten hat trotz Dichte offenbar zugenommen, Pendeln ist teurer geworden. Ganz besonders dürften aber ökonomische Gründe die Wanderung in die Städte begünstigen – dies wie oben aufgeführt auch ohne irgendwelche Einwanderung von aussen. Ein Forschungszweig der Volkswirtschaftslehre, die sogenannte Stadtökonomik oder urban economics“ befasst sich seit rund 20 Jahren mit diesem Phänomen. Ein starkes Wachstum der Städte wird dann beobachtet, wenn die Vorteile einer stärkeren Konzentration – Skalenerträge*, Verfügbarkeit von Arbeitskräften, Informationen und Netzwerken – gegenüber den Nachteilen wie Überlastung von Infrastruktur und Umwelt überwiegen.

(In Klammern: Die Australische Stadt Melbourne ist übrigens ein weiteres interessantes Beispiel. Die Stadt ist in den letzten Jahren pro Jahr rund 5% gewachsen, bis 2050 wird eine Verdoppelung der Bevölkerung erwartet. Der Hauptgrund dieser Bevölkerungsexplosion ist die Wanderung im Innern eines nicht wahnsinnig dicht bevölkerten Landes).

Zum zweiten Punkt, den Folgen des Nullwachstums. Wer Japan als gutes Beispiel eines erfolgreichen Umgangs mit Nullwachstem anfügt, muss Scheuklappen auf alle Seiten hin tragen. Einer relativ gut laufenden Wirtschaft in den Städten (ja genau: im Dichtestress), steht eine  schrumpfende Wirtschaft im ländlichen Japan gegenüber. Ein Idyll ist daraus nicht geworden. Überall leerstehende Fabriken und Häuser. Zur Sanierung der Industrieruinen fehlt das Geld, für die Pflege der Betagten die Arbeitskräfte. Der Lebensstandard auf dem Land ist in den letzten 20 Jahren merklich gesunken. Der Anteil der über 65-jährigen ist von rund 15% im Jahre 1995 auf fast 25% angestiegen. Natürlich erzeugt der Druck der Überalterung auch Innovationen: So werden zur Betreuung der Pflegebedürftigen Roboter entwickelt und eingesetzt. Doch ist das wirklich, was wir uns wünschen?

Auf dem vollständigen Preisetikett des Nullwachstums in Japan steht zudem eine massive Staatsverschuldung von – je nach Mass – 150 bis 250% der jährlichen Produktion des Landes. Die Staatsverschuldung nimmt nämlich bei Nullwachstum nicht ab, sondern zu. Zahlen müssen die Rechnung irgendeinmal – die heutigen Jungen.

*Skalenerträge entstehen dann, wenn eine Verdoppelung der Anzahl Arbeitskräfte und des Kapitals zu mehr als einer Verdoppelung der Produktion führt. Je grösser die Konzentration, desto mehr kann mit der selber Anzahl Arbeitskräften geleistet werden – was sich auch in höheren Löhnen niederschlägt.

Gutscheine statt rationierte Krippenplätze in der Kinderbetreuung

Monika Bütler

Als erste Gemeinde der Schweiz führte die Stadt Luzern 2009 Betreuungsgutscheine für die ausserfamiliären Kinderbetreuung ein (man spricht manchmal auch von einem Wechsel von der Objektfinanzierung zur Subjektfinanzierung der Krippenplätze). Mit dem neuen Finanzierungsmodell in Luzern werden staatliche Subventionen nicht mehr an die Betreuungseinrichtungen bezahlt (welche damit Plätze zu reduzierten Tarifen anbieten), sondern direkt an die Eltern. Eltern mit geringen oder mittleren Einkommen müssen somit nicht erst einen subventionierten Platz suchen, sondern können sich mit dem Gutschein in der Hand die Betreuungseinrichtung selber aussuchen.

Aus ökonomischer Sicht ist dieser Wechsel sinnvoll: Erstens wird die Anzahl der verbilligten Kinderbetreuungsplätze nicht mehr – wie heute in fast allen Städten – rationiert. Zweitens erhalten die Eltern Wahlfreiheit in der Betreuungseinrichtung. Diese Wahlfreiheit ermöglicht nicht nur einen Wettbewerb zwischen den Krippen, sondern erlaubt es den Eltern, die für sie passendere Lösung zu finden. Und nicht, wie bei der heute üblichen Objektfinanzierung, entweder keinen Platz zu erhalten oder durch die halbe Stadt reisen zu müssen.

Mit Betreuungsgutscheinen wird zudem Rechtsgleichheit geschaffen: Jeder Haushalt, der die notwendigen Kriterien zum Erhalt von Subventionen erfüllt, erhält diese auch. Lange Wartelisten werden vermieden und es gilt nicht „De gschneller isch de gschwinder“.  Dies ist umso wichtiger, weil bisherige Studien vermuten lassen, dass die Rationierung der subventionierten Plätze auf Kosten der weniger gut ausgebildeten Eltern geht. So ist die Wahrscheinlichkeit, dass Akademikereltern Krippenplätze beanspruchen rund dreimal höher als dies bei den übrigen Familien der Fall ist. Die Betreuungsgutscheine sind zudem an eine Erwerbstätigkeit geknüpft.

Nach der Einführung der Betreuungsgutscheine zeigte sich schnell: Auch in der Stadt Luzern überstieg die Nachfrage nach subventionierter Kinderbetreuung das Angebot bei weitem. Nach 2009 stieg die Anzahl betreuter Plätze steil an und stabilisierte schliesslich im Jahr 2013. Dies ohne Abstriche an der Betreuungsqualität dank Investitionen in die Qualität der Kinderbetreuung.

Kinderbetreuung ist ein kostspieliger Faktor  in der Schweiz. Die Kosten dürften ein Grund sein, dass Mütter dem Erwerbsleben fern bleiben oder nur mit geringem Pensum beschäftigt sind (siehe hier meine alte, aber noch immer gültige Analyse). Meine Doktorandin Alma Ramsden untersuchte im Rahmen ihrer Dissertation, welchen Einfluss das neue, universelle Kinderbetreuungssystem in der Stadt Luzern (sowie in den Gemeinden Emmen und Kriens) auf die finanzielle Sicherheit die Erwerbstätigkeit von Paaren mit Kindern und Alleinerziehenden hat.

Almas Analyse zeigt, dass die Verfügbarkeit von Betreuungsgutscheinen die Einkommen der betroffenen Familien positiv und signifikant erhöhten – sowohl für Paarhaushalte mit Kindern wie auch für Alleinerziehende. Da Alleinerziehende einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt sind, ist vor allem letzterer Befund von sozialpolitischer Relevanz: Betreuungsgutscheine helfen, die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Alleinerziehenden zu stärken. Weil eine Erhöhung der Einkommen immer auch mit grösseren Steuereinnahmen verbunden ist, ist davon auszugehen, dass die Betreuungsgutscheine die Ausgaben der Gemeinden (zumindest teilweise) wieder kompensieren. Die Resultate zeigen auch, dass Eltern mit Betreuungsgutscheinen nicht einfach von informeller zu formeller Kinderbetreuung wechselten. Betreuungsgutscheine erhöhten auch die Arbeitstätigkeit von Alleinerziehenden und ZweitverdienerInnen deutlich. Die positiven Effekte finden sich nicht nur in der städtischen Gemeinde Luzern, sondern auch in den kleineren, vorstädtischen Gemeinden Emmen und  Kriens.

Almas Forschung ist in den heutigen Diskussionen zur Aktivierung der Frauen in der Wirtschaft besonders wertvoll. Sie zeigt auf, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur davon abhängt, wie viel die Kinderbetreuung den Familien kostet (die Kosten veränderten sich nämlich in Luzern nicht), sondern vor allem auch davon, ob die Familien überhaupt Zugang zu subventionierten Plätzen haben. Den Blogleser(innen) sei hier die Lektüre des Berichts empfohlen.

 

PS: Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei den Steuerbehörden der Stadt Luzern und den Gemeinden Emmen und Kriens, sowie bei der Abteilung Kind Jugend Familie der Stadt Luzern für die Bereitstellung der Daten und wertvolle Unterstützung.

Die Mühen von Ecopop mit Hong Kong und Singapur

Monika Bütler

Die Schweiz soll nicht wie Hong Kong oder Singapur werden. Ein griffiger und einleuchtender Slogan der Ecopop Befürworter. Nur leider falsch.

Natürlich möchten die meisten von uns (mich eingeschlossen) lieber in der Schweiz als in Hong Kong  leben. Nur ist der Vergleich der beiden asiatischen Städte mit der Schweiz unfair und berücksichtigt weder die Geschichte noch das wirtschaftliche, geopolitische und klimatische Umfeld der unterschiedlichen Gegenden. Das richtige Gegenstück im Vergleich mit Hong Kong oder Singapur wäre Hong Kong/Singapur ohne „Dichtestress“. Ein einfacher Blick über die Grenzen der beiden Städte zeigt: Die Wahl ist eben nicht zwischen 15 Quadratmetern/Person im Dichtestress und plus minus gleichem Lebensstandard auf 45 Quadratmetern/Person ohne Dichte. Sondern

  • zwischen 15 Quadratmetern/Person in guten hygienischen und relativ umweltfreundlichen Verhältnissen, mit Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Arbeitsstellen und guten Schulen, welche den Kindern die Tür zur Welt offen halten.
  • und 15 Quadratmetern/Person in prekären Behausungen ohne ÖV, ohne adäquate Arbeitsplätze mit beschränkter medizinischer Versorgung und qualitativ schlechten Schulen. Und ja: mit Dreck und Umweltbelastungen.

Kein Bewohner Singapurs würde mit einem Bewohner ännet der Johor Strait tauschen wollen. Umgekehrt hingegen schon.

Da ich Singapur viel besser kenne, hier etwas Hintergrund zu Singapur. Nach der Unabhängigkeit Singapurs von Grossbritannien schloss sich die Stadt nach dem 1962 Merger Referendum der Federation of Malaya an (im Wesentlichen Malaysia, Sarawak und Nord Borneo). Die Gründe: Grösse des Landes, Knappheit an Wasser, Land und natürlichen Ressourcen. Die zwei Jahre in Union mit Malaysia waren allerdings geprägt von Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten. So wollte Singapur eine Gleichbehandlung aller Rassen, Sprachen und Religionen, was vom Rest der Federation abgelehnt wurde. 1965 wurde Singapur aus der Federation geworfen, ohne in der Frage überhaupt angehört zu werden.

Interessanterweise wurde Singapur ein Stadtstaat contre coeur. Das heutige Singapur ist somit eine Antwort auf die Herausforderungen, welche dem neuen Staat mit dem knappen Land und der Abwesenheit von natürlichen Ressourcen erwuchsen. Wie auch die Schweiz setzte Singapur in der Folge auf eine wirtschaftliche Entwicklung, die auf Unternehmertum, technologischem Fortschritt und Ausbildung basierte. Und auf eine gewisse Einwanderung, welche den Fortschritt erst ermöglichte. Singapur hat heute eine durchaus restriktive Einwanderungspolitik; diese berücksichtigt jedoch die Bedürfnisse der Bevölkerung insbesondere nach Arbeitskräften, die im Lande selber fehlen. Mit einer Abschottung wäre der Vorsprung Singapurs gegenüber seinen Nachbarn schnell weg. Immigration ist eben nicht nur Folge der wirtschaftlichen Entwicklung, sondern auch teilweise deren Ursache.

So unterschiedlich Hong Kong oder Singapur und die Schweiz auch sein mögen. Auch bei uns muss der breite Wohlstand in den ländlichen Gegenden zuerst erwirtschaftet werden. In den viel dichter bevölkerten Städten nämlich oder den nicht so idyllischen Industriezonen. Die Umsetzung eines weiteren Slogans der Ecopop Befürworter – die Arbeitsplätze zu den Bewohnern bringen und nicht umgekehrt – würde nie und nimmer die Wertschöpfung bringen, die nötig wäre, um unseren Lebensstandard zu halten.

PS: Die momentane Popularität von Ecopop hat allerdings nicht viel mit deren Argumenten zu tun als viel mehr dem Schweigen und der Untätigkeit der Politik in den Diskussionen um die Folgen Personenfreizügigkeit (siehe meinen früheren Beitrag). Niemand erklärte den besorgten Bürgern, woher die (nicht so zahlreichen) Ausländer kommen, die wirklich Probleme machen (nämlich mehrheitlich nicht aus der EU). Auf griffige – auch während der Personenfreizügigkeit mögliche – Massnahmen gegen eine Einwanderung in den Sozialstaat (Rückführungen, Einschränkungen des Familiennachzuges, Straffung des Asylwesens) wurde verzichtet. Und wir warten bis heute auf eine vernünftige Einwanderungspolitik für Bürger aus Drittstaaten. Statt den Zug sanft zu bremsen, schielte die Politik viel zu lange auf die Notbremse (in Form der Ventilklausel). Die Notbremse zogen am 9. Februar andere. Im Tunnel.

 

Sollen nicht berufstätige Akademiker die Kosten für ihr Studium zurückzahlen?

Gebhard Kirchgässner

Kürzlich wurde vorgeschlagen, dass Akademiker einen Teil ihrer Ausbildungskosten zurückzahlen sollen, wenn sie freiwillig über längere Zeit nicht berufstätig sind. Damit soll u.a. dem Fehlen qualifizierter Fachkräfte begegnet werden. Damit würden freilich nur Symptome und nicht die Ursachen bekämpft, und zweitens hätte dies aller Voraussicht nach sehr negative Nebenwirkungen.

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Barbezug des PK Vermögens? Teil 1

Monika Bütler

Schon seit vielen Jahren beschäftige ich mich mit den möglichen Auswirkungen eines Barbezugs der angesparten Kapitals bei der Pensionierung (Nein, es geht hier nicht um den Vorbezug zum Erwerb von Wohneigentum). Meine bereits vor 10 Jahren geäusserten (und durch unsere wissenschaftliche Untersuchungen gestützte)Befürchtungen, dass der Barbezug zu erhöhten Ausgaben in der EL führen könnte, ist nun auch in der politischen Diskussion angekommen. Zeit, das Ganze etwas zu beleuchten.

Zu Beginn eine Warnung: Es ist unheimlich schwierig, eindeutig zu beweisen,  dass jemand wegen der Möglichkeit der EL seine PK Gelder in bar bezieht. Oder dass der Barbezug der PK Gelder eine wichtige Ursache für den starken Anstieg der EL in den letzten Jahren ist. Unsere Untersuchungen zeigen aber immerhin, dass ein Teil des Barbezugs der PK Gelder mit der Erklärung „EL als Rückversicherung“ kompatibel ist. Dazu mein nächster Beitrag (hoffentlich morgen, wer sich nicht gedulden kann, muss das wissenschaftliche Papier lesen). Heute einfach ein paar Grundlagen (gekürzter und bearbeiteter Auszug aus unserer Studie zu EL für Avenir Suisse).

Ein Arbeitnehmer ohne Vermögen und kurz vor der Pensionierung erwartet eine AHV Rente von 2‘000 Franken pro Monat. Er hat 400’000 Franken in der Pensionskasse. Dies entspricht bei einer vollständigen Verrentung des Kapitals rund 27’000 Franken pro Jahr. Wählt er diese Option, hat er ein Renteneinkommen von rund 4‘200 Franken pro Monat. Er wird Ergänzungsleistungen erst dann beantragen müssen, wenn er aussergewöhnlich hohe Pflegekosten im hohen Alter zu begleichen hat.

Er hat jedoch noch eine andere Option. Beispielsweise kann er sich das Kapital auszahlen lassen und den Kindern überschreiben. Das ihm verbleibende Einkommen liegt nun deutlich unter den für die Ergänzungsleistungen massgeblichen Einkünften. Anrecht auf Ergänzungsleistungen hat er dennoch nicht, denn das verschenkte Kapital wird ihm als fiktives Einkommen angerechnet.

Hätte der Versicherte hingegen dasselbe Kapital für sich selbst ausgegeben – beispielsweise für eine Weltreise oder die Renovation des Hauses – darf ihm das Kapital nicht mehr als Einkommen angerechnet werden, womit er Anrecht auf Ergänzungsleistungen hat. Bereits dieses fiktive Beispiel zeigt, dass von den Ergänzungsleistungen ein starker Anreiz ausgeht, sein Altersguthaben als Kapital zu beziehen. Natürlich ist eine luxuriöse Weltreise nach der Pensionierung nicht alltäglich, die angenommenen Zahlen sind jedoch ziemlich nahe an den durchschnittlichen Einkommen aus AHV und PK. Das Bundesgericht hat diese Praxismit dem wegweisenden Bundesgerichtsentscheid 115 V 352 gestützt (siehe Schluss des Textes).

Bei der regulären oder vorzeitigen Pensionierung kann sich der Versicherte einen Teil des angesparten Altersguthaben in bar auszahlen lassen. Dieser Anteil kann im obligatorischen Teil zwischen 25 und 100 Prozent betragen, im Überobligatorium zwischen 0 und 100 Prozent. Die Mindestauszahlung von 25 Prozent im Obligatorium ist erst seit der ersten BVG Revision 2007 bindend; davor stand es den Kassen frei, den Kapitalbezug gar nicht zuzulassen. Traditionell bieten die Versicherungen eine volle Kapitalauszahlung, ebenso kleinere Kassen.

Natürlich ist der geschilderte Fall – Kapital beziehen, rasch aufbrauchen und dann Ergänzungsleistungen beantragen – in den meisten Fällen übertrieben. Dennoch bilden die Ergänzungsleistungen auch dann einen deutlichen Anreiz zum Kapitalbezug, wenn eine sparsamere Verwendung der aus der PK bezogenen Gelder geplant ist. Bewusstes Ausnützen der Sozialversicherungsleistungen kann dann kaum unterstellt werden, hingegen werden Ergänzungsleistungen als «Rückversicherung» zumindest einkalkuliert.

Ökonomisch kann aus Sicht des Versicherten vom einem Zielkonflikt zwischen einem möglichst hohen Lebenseinkommen und einem möglichst glatten Konsum gesprochen werden. Der Barbezug maximiert in jedem Fall das Lebenseinkommen, führt aber unter Umständen dazu, dass ein spürbarer Rückgang des möglichen Konsums nach dem Aufbrauchen dieses Vermögens in Kauf genommen werden muss. Für kleine Vermögen aus der Beruflichen Vorsorge bringt der Barbezug den grösseren Nutzen. Ab einer gewissen Schwelle jedoch überwiegt der Nutzen eines gleichmässigen Konsums über die ganze Rentenzeit den Nutzen aus einem möglichst grossen Bezug von EL. Bei welchem Niveau genau dieser Effekt eintritt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben den individuellen Präferenzen sind dies auch die Lebenserwartung, der Zeitraum, indem das Vermögen aufgebraucht wird sowie makroökonomische Faktoren wie Zinssätze und Inflationsraten.

Die Ergänzungsleistungen zur AHV bilden eine wichtige Komponente in der Absicherung eines Mindesteinkommens im Alter, das durch die AHV alleine nicht erreicht werden kann. Sie reduzieren aber erstens auch den Anreiz, selbst zu sparen oder durch Erwerbseinkommen die(vorzeitige) Pensionierung aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Ergänzungsleistungen bilden zweitens einen Anreiz, angesparte Gelder aus der Pensionskasse bar zu beziehen und die Existenzsicherung im hohen Alter nicht mit einer Rente aus der beruflichen Vorsorge, sondern über die Ergänzungsleistungen zu «versichern».

Bundesgerichtsentscheid 115 V 352 vom 2. November 1989

Eine Arbeitnehmerin erhielt zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung anfangs Oktober 1985 ein Kapital von insgesamt 88’597 Franken ausbezahlt, das sie innerhalb von 15 Monaten für die Bezahlung von Steuern sowie für mehrere Flugreisen und einen neuen Bodenbelag ausgab. Anschliessend stellte sie Antrag auf EL.

Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen berücksichtigte die zuständige Durchführungsstelle aber nicht das tatsächlich vorhandene Vermögen, sondern bezog sich auf den Vermögensstand von Anfang Oktober 1985 und akzeptierte nur Vermögensminderungen im Umfang der Steuern von 20‘000 Franken. Für darüber hinausgehende Ausgaben sah die Durchführungsstelle keine objektive Notwendigkeit und war deshalb nicht bereit, diese Kosten indirekt über die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen mitzutragen.

Gegen dieses Vorgehen erhob die Rentnerin Beschwerde, welcher das Bundesgericht stattgab. Es führte in seinem wegweisenden Entscheid aus, dass nicht vorhandenes Vermögen nur dann als hypothetisches Vermögen angerechnet werden könne, wenn für die Vermögenshingabe keine adäquate Gegenleistung erbracht wurde.

 

 

 

Was Sie immer über Ungleichheit wissen wollten

Ernst Fehr

SCIENCE magazine has just published a series of articles on the „Science of Inequality“ written by economists such as Thomas Piketty (Paris School of Econ), Emanuel Saez (Berkeley), David Autor (MIT), Janet Currie (Columbia), etc.. The articles are freely available (without a pay wall) at: http://www.sciencemag.org/site/special/inequality/

Content of the Special Issue on the Science of Inequality

Review Papers by economists:

  • Inequality in the long run
    Thomas Piketty and Emmanuel Saez
  • Skills, education, and the rise of earnings inequality among the “other 99 percent”
    David H. Autor
  • Income inequality in the developing world
    Martin Ravallion
  • The intergenerational transmission of inequality: Maternal disadvantage and health at birth
    Anna Aizer and Janet Currie
  • On the psychology of poverty
    Johannes Haushofer and Ernst Fehr

Short pieces written by Science Editors or Scientists:

  • The Science of Inequality: What the numbers tell us
    Gilbert Chin and Elizabeth Culotta
  • The Science of Inequality: The ancient roots of the 1%
    Heather Pringle
  • The Science of Inequality: Our egalitarian Eden
    Elizabeth Pennisi
  • The Science of Inequality: Tax man’s gloomy message: the rich will get richer
    Eliot Marshall
  • The Science of Inequality: Can disparities be deadly?
    Emily Underwood
  • The Science of Inequality: While emerging economies boom, equality goes bust
    Mara Hvistendahl