Luzerner Unternehmens-steuerarithmetik

Marius Brülhart

Die Luzerner Stimmbürger werden im September über eine Volksinitiative abstimmen, die verlangt, dass der kantonale Unternehmenssteuersatz von 1.5% auf 2.25% angehoben wird. Ein idealer Anlass, um über die Auswirkungen kantonaler Firmensteuern nachzudenken – und sich der Komplexität der Materie wieder einmal bewusst zu werden.

Die Kernfrage bei solchen Entscheiden lautet immer gleich: Wie würde sich eine Steuererhöhung auf das Steuersubstrat und letztlich auf die Steuereinnahmen auswirken? Je empfindlicher das Steuersubstrat reagiert, desto weniger attraktiv ist eine Steuererhöhung. Wenn die Firmen in Scharen davonzulaufen drohen, dann behelligt man sie besser nicht zu stark.

Könnte man jedenfalls meinen.

Luzern liefert uns dazu trefflichen Anschauungsunterricht. Im Jahr 2012 haben die Luzerner die kantonale Gewinnsteuer um die Hälfte von 3% auf den schweizweit tiefsten Satz von 1.5% gesenkt. Dieser markante Steuerschnitt erlaubt uns, anhand der danach beobachteten Entwicklungen grob abzuschätzen, welche Reaktionen Unternehmenssteueränderungen nach sich ziehen.

In Luzern ausgewiesene Gewinne haben eindeutig auf die Steuersenkung reagiert: Die steuerbaren Gewinne stiegen 2012 innert Jahresfrist um eine knappe Milliarde an (gemäss EFV-NFA-Datenbank). Dies entspricht einem Wachstum von Luzerns Anteil an der gesamtschweizerischen Gewinnsumme um stolze 40%. Der Anstieg war keine Eintagsfliege, denn im 2013 konnte Luzern seinen gewachsenen Teil am nationalen Gewinnkuchen halten. (Aktuellere Daten liegen bei der EFV noch nicht vor.)

War die Luzerner Steuerstrategie somit ein Erfolg, und jedes Zurückkrebsen wäre nun ein Fehler? Zur umfassenden Beurteilung dieser Frage sind drei weitere Aspekte zwingend zu berücksichtigen.

Erstens ist nicht matchentscheidend, dass sich das Steuersubstrat im umgekehrten Verhältnis zur Steuerbelastung entwickelt, sondern das Ausmass in welchem dies geschieht. Damit sich eine Steuererhöhung garantiert nicht lohnt, müsste das Steuersubstrat im Verhältnis zur Steuerbelastung überproportional reagieren. Dann befände man sich in der paradoxen Welt rechts auf der Laffer-Kurve, wo die Steuereinnahmen sinken, wenn man die Steuern erhöht. Davon ist Luzern weit entfernt. Auch die zusätzliche Milliarde an ausgewiesenen Unternehmensgewinnen im Jahr 2012 reichte nicht, um die Halbierung des Steuersatzes wettzumachen. Die Luzerner Unternehmenssteuereinnahmen (inklusive Bundessteueranteil) brachen nämlich von 180 Millionen im Jahr 2011 auf 132 Millionen im 2012 ein, und lagen im 2014 immer noch nur bei 172 Millionen. Im Durchschnitt über die beiden Jahre betrugen die Ausfälle also ungefähr 30 Millionen.

Nun gilt es zweitens zu berücksichtigen, dass Firmen und deren Mitarbeiter auch noch andere Steuern zahlen – in erster Linie Einkommenssteuern. So ist durchaus denkbar, dass die Luzerner Steuersenkung zwar nicht ausreichend Unternehmensgewinne generierte um die Ausfälle bei der Unternehmenssteuer zu kompensieren, aber dass der gesamte Staatshaushalt dank zusätzlicher Beschäftigung trotzdem profitiert hat.

Während die Firmengewinne nach der Steuersenkung um 40% hochschnellten, stiegen die Einkommen natürlicher Personen zwischen 2011 und 2013, gemessen an den gesamtschweizerischen Einkommen, um bloss 4%. Ein geraumer Teil der zusätzlichen Firmengewinne scheint daher nicht auf realem Wachstum durch Expansion, Neugründungen oder Zuzügen von Unternehmen zu beruhen sondern auf buchhalterischen Operationen.

Aber natürliche Personen zahlen viel mehr Steuern als Firmen. Im Jahr 2011 nahm der Kanton Luzern 631 Millionen Franken Einkommenssteuern ein. Ein durch die Unternehmenssteuersenkung ausgelöster Einkommenszuwachs um 4% bescherte dem Staat somit grob geschätzte 25 Millionen an zusätzlichen Einnahmen.

Somit hielten sich die Ausfälle bei der Unternehmenssteuer und die Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer wohl so ungefähr die Waage. Die Steuersenkung war für den Staat in dieser Betrachtung weder ein Bombengeschäft noch ein teurer Fehler. Und umgekehrt wäre eine Annahme der Steuererhöhungsinitiative voraussichtlich ungefähr budgetneutral für den Luzerner Primär-Staatshaushalt.

Allerdings darf kein kantonaler Finanzdirektor die Rechnung ohne den NFA machen. Der dritte und wichtigste Aspekt nämlich ist, dass sich die Steuerpolitik der Kantone im Korsett des nationalen Finanzausgleichs bewegt. In diesem System sind zusätzliche Firmengewinne für die meisten Empfängerkantone ein Verlustgeschäft. Das hat Lukas Rühli trefflich illustriert.

Anhand der vorliegenden NFA-Berechnungen für 2016 und 2017 kann man davon ausgehen, dass der Anstieg der Firmengewinne nach der Steuersenkung von 2012 den Luzerner Fiskus ab 2018 jährlich ca. 180 Millionen Franken an Mindereinnahmen aus dem Ressourcenausgleich kosten wird (die Zahlungen werden jeweils mit sechsjähriger Verzögerung angepasst).

Würde die Reform nun wie von der Initiative vorgeschlagen zur Hälfte rückgängig gemacht, könnte dies mittelfristig wieder die Hälfte des Einnahmenrückgangs, das heisst gegen 90 Millionen Franken, zusätzlich in die Luzerner Staatskasse spülen. Dies ist mehr als die Initianten selber prognostizieren.

Nun kann man mit Recht anführen, all dies sei eine statistische Betrachtung, da sich Luzern in einem Umfeld von dahinschmelzenden kantonalen Unternehmenssteuersätzen positionieren muss. Eine solche dynamische Sicht verstärkt meine Diagnose: je kompetitiver die Nachbarkantone, desto grösser wird für Luzern das Manna aus dem NFA-Topf.

Eine Weiterführung oder Intensivierung der Tiefsteuerstrategie könnte sich allenfalls dann lohnen, wenn sich Luzern vom Empfänger- zum Geberkanton mausern würde. Aber das scheint nicht realistisch. Sogar der massive Zuwachs an Steuersubstrat infolge der Steuerhalbierung von 2012 hat nur knapp die Hälfte des Rückstands des Luzerner Ressourcenindex zum notwendigen Schwellenwert wettgemacht.

Markant verändern würde sich die NFA-Wirkung hingegen infolge der geplanten Tiefergewichtung von Firmengewinnen bei der Unternehmenssteuerreform III. Schrumpfendes Unternehmenssteuersubstrat würde dann gemäss der aktuellen Simulationsrechnungen nur noch 38% so stark durch höhere NFA-Beiträge kompensiert wie im jetzigen System. Die Reform wird allerdings frühestens ab 2019 relevant. Jede Veränderung des Luzerner Steuersubstrats vor diesem Datum unterliegt also noch dem gegenwärtigen NFA-Kompensationsmechanismus.

Aus rein fiskalischer Sicht hat Luzern somit einen Anreiz, seine Unternehmenssteuern zu erhöhen, und zwar möglichst rasch.

Der NFA ist und bleibt ein Steuerwettbewerbs-Lusthemmer.

Die Finanzierungslücke des bedingungslosen Grundeinkommens ist viel höher als 25 Mia pro Jahr

Von Gebhard Kirchgässner

Am 5. Juni werden wir über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens abstimmen. Im Verfassungsartikel steht zwar, dass es „ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen“ soll, jedoch nichts über dessen genaue Höhe. Den Initianten schwebt ein Einkommen von 2’500 Fr. für alle Erwachsenen und 625 Fr. für alle Kinder und Jugendlichen vor. Davon geht auch der Bundesrat aus. Dies ergäbe insgesamt einen Betrag von 208 Milliarden Fr. pro Jahr.

Geht man nach der Botschaft des Bundesrats und dem Abstimmungsbüchlein, wären zur Finanzierung zusätzlich 25 Milliarden Fr. erforderlich. 55 Milliarden Fr. ergäben sich durch Einsparungen bei den Sozialausgaben, und es „könnten rund 128 Milliarden Fr. gedeckt werden, indem von jedem Erwerbseinkommen 2500 Fr. abgezogen würden, bei Einkommen unter 2500 Fr. entsprechend das ganze Einkommen.“ Um die restlichen 25 Milliarden Fr. zu finanzieren, müsste beispielsweise die Mehrwertsteuer um 8 Prozentpunkte angehoben werden.

Leider ist die tatsächliche Finanzierungslücke sehr viel grösser. Zum einen ist es nicht ganz einfach, von jedem Erwerbseinkommen bis zu 2500 Fr. abzuziehen. Man könnte es über eine proportionale Einkommensteuer versuchen. Geht man vereinfachend davon aus, dass das Nettonationaleinkommen als Steuerbasis zur Verfügung stünde, das garantierte Grundeinkommen jedoch steuerfrei bliebe, könnte ein Gesamteinkommen von 505 Milliarden besteuert werden. Dies bedeutete bei einer proportionalen Steuer allein für die Finanzierung des Grundeinkommens einen Grenzsteuersatz von 41 Prozent. Dazu kämen selbstverständlich noch die anderen Steuern, schliesslich hat der Staat neben anderem auch für das Rechtswesen, die Erziehung und den Verkehr zu sorgen. Albert Jörimann, ein Verfechter des Grundeinkommens, hat als Alternative für Erwerbs- und Kapitaleinkommen bis 4’000 Fr.pro Monat eine Proportionalsteuer von 67 Prozent und darüber eine Kopfsteuer von 2’500 Fr. vorgeschlagen.

Das ist aber noch nicht alles. Alle diese Berechnungen gehen davon aus, dass sich auf der Einnahmenseite des Staates nichts ändert. Wenn aber die AHV durch das Grundeinkommen ersetzt wird, fallen auch die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer dafür weg. Sie werden damit finanziell entlastet. Damit die Rechnung aufgeht, muss der entsprechende Betrag vom Staat an anderer Stelle wieder hereingeholt werden. Das Gleiche gilt für die Invaliden- und die Arbeitslosenversicherung, soweit sie durch das Grundeinkommen ersetzt werden. Die dann wegfallenden Beiträge bewegen sich in einer Grössenordnung von 35 Milliarden Fr. Sieht man einmal von den Problemen ab, die 2’500 Fr.pro Monat von denjenigen zurückzuholen, die über eigenes Einkommen verfügen, bleibt immer noch eine Finanzierungslücke von ca. 60 Milliarden Fr., die zu schliessen wäre. Wollte man diese beispielsweise über die Mehrwertsteuer erreichen, benötigte man (selbst unter idealen Bedingungen) nicht nur eine Erhöhung um 8 Prozentpunkte, sondern sogar um etwa 20 Prozentpunkte.

Nicht von den Initianten, sondern auch im Abstimmungsbüchlein wird die durch eine Annahme dieser Initiative entstehende Finanzierungslücke somit massiv unterschätzt.

(Eine ausführliche Version mit den genauen Berechnungen findet sich als Diskussionspapier hier)

Barbezug des Vorsorgekapitals verbieten? Es gibt liberalere und gerechtere Lösungen

Monika Bütler

Was passiert in der Schweiz, wenn ein Problem auftaucht? Die eine Seite schlägt eine neue Regulierung vor. Immer. Die andere Seite reagiert ebenfalls immer gleich: Statt sich für eine vernünftigere Lösung einzusetzen, streitet sie das Problem einfach ab. Heutiges Beispiel: der Kapitalbezug in der zweiten Säule. Der Beitrag erschien am 17. April 2016 (in leicht veränderter Version) unter dem Titel „Der Bezug der Vorsorgekapitals ist ein Problem – für die andern“ in der NZZ am Sonntag.

Bundesrat Berset warnt: Der Bezug des in der beruflichen Vorsorge angesparten Kapitals in bar (statt in Form einer lebenslangen Rente) kostet später Ergänzungsleistungen (EL). Der Kapitalbezug erhöht sowohl die Wahrscheinlichkeit als auch die erwartete Höhe späterer Ergänzungsleistungen (EL). Worauf die Forschung übrigens schon seit Jahren hinweist (auch im batz.ch: siehe hier und hier)

Das schweizerische Sozialversicherungssystem hat starke Anreize für einen Kapitalbezug. Das durch die Ergänzungsleistungen garantierte Einkommen liegt rund 1000 Franken pro Monat höher als die AHV-Maximalrente. Wer eine relativ kleine Rente aus der Pensionskasse und kein Privatvermögen hat, fährt mit dem Barbezug fast immer besser. Oft auf Kosten der Steuerzahler.

Die Pflegekosten seien der Hauptgrund der stark steigenden Ausgaben der EL, nicht der Kapitalbezug. Mag sein. Gerade weil die Pflege wichtig ist, sollten die EL nicht noch durch Kapitalbezüge belastet werden. Rentenbezüger, die sich ihre ganze Rente anrechnen lassen müssen, sind mit Sicherheit billiger für den Staat als Kapitalbezüger.

Kapitalbezug mindestens teilweise verbieten! rufen deshalb die einen. Ein unnötiger Eingriff in die persönliche Entscheidungsfreiheit! protestieren die andern. Tatsächlich: Ein Verbot benachteiligt Kleinverdiener und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen mit einer tieferen Lebenserwartung. Wer möchte es einer kranken Frau vergönnen, die wenigen verbleibenden Jahre mit ihrem selber angesparten Vermögen zu versüssen. Und soll der alleinstehende Arbeiter die Professorin zwangsweise subventionieren?

Also nichts machen? Doch. Es gibt liberalere Ansätze als ein Verbot. Sich die Pensionskassengelder in bar auszahlen zu lassen, lohnt sich nämlich auch aus zwei weiteren Gründen. Erstens ist Kapitalbezug ist gegenüber der Rente steuerlich privilegiert. Die bar ausbezahlte Vorsorge wird separat von anderen Einkommen und erst noch meistens zu einem viel tieferen Satz besteuert.

Zweitens ist die bar ausbezahlte Vorsorge bei einer späteren Pflegebedürftigkeit teilweise geschützt. Ein Alleinstehender hat eine Vermögensgrenze von 37‘500 Franken; nur was darüber liegt wird teilweise als verfügbar angerechnet. Die Rente hingegen wird zu 100% an die Pflegekosten angerechnet.

Eigenartig, wenn der Staat mit der einen Hand eine Wahlmöglichkeit einschränken will, während er mit der anderen Hand die gleiche Option steuerlich und EL-technisch massiv begünstigt. Eine Angleichung des Steuersatzes für Rente und Kapitalbezug sowie eine tiefere Vermögensgrenze würden nicht nur die Kosten späterer EL direkt reduzieren. Die Massnahmen würden wohl den einen oder anderen doch noch zur Rente bewegen.

Natürlich ist es hart, fast das Vermögen ganz aufgeben zu müssen, bevor man EL-berechtigt ist. Aber erstens ist es nicht die Aufgabe des Staates, die Erben auf Kosten der Steuerzahler zu schützen. Zweitens begünstigt das heutige System die Schlauen. Weniger gut informierte Pflegebedürftige brauchen oft ihre ganzen Ersparnisse auf, bevor sie überhaupt an EL denken. Bei den Glücklichen sorgt der juristisch gut ausgebildete Nachwuchs dafür, dass EL so früh wie möglich beantragt werden. Gerechter wäre die Gleichbehandlung von Rente und Kapital allemal.

Statt den Zusammenhang zwischen Kapitalbezug und EL einfach abzustreiten, würden sich die Gegner eines Verbots des Barbezugs besser für eine freiheitliche Lösung einsetzen. Eine Lösung, die auch dann effizient wäre, wenn die Barauszahlung entgegen der wissenschaftlichen Erwartungen die EL gar nicht belastete.

Das BGE und die Arbeitsproduktivität

Monika Bütler

Für einmal bin ich sogar mit den Initianten des bedingungslosen Grundeinkommens einverstanden BGE. In einem Grundlagenpapier, von der NZZ als Ökonomie des Schlaraffenlands dargestellt, gehen die Verfasser der Studie von einer Steigerung der Arbeitsproduktivität um 5% aus. Das sieht nach viel aus, ist es aber nicht. Die Arbeitsproduktivität der Schweiz wäre selbst mit einer Erhöhung um 5% noch tiefer als diejenige von Frankreich (was die OECD ja ständig lehrmeistert). Eine Steigerung der Arbeitsproduktivität durch ein BGE scheint mir daher durchaus plausibel.

NUR: Der Grund einer höheren Arbeitsproduktivität wäre ein gaaaanz anderer. Die von den Autoren erwähnten positiven Effekte einer besseren Ausbildung würden sich erst viele Jahre nach einer Einführung bemerkbar machen – falls überhaupt. Vielleicht arbeiten die Menschen tatsächlich motivierter – mindestens diejenigen, die dann noch eine Beschäftigung haben. Denn genau da liegt der springende Punkt: Denn mit einem BGE bleiben im Arbeitsmarkt mit grosser Wahrscheinlichkeit diejenigen mit einer gut bezahlten und interessanten Arbeit. Also die Produktiveren.

Anders gesagt, wenn die Schweiz ihren weniger produktiven Bürger mit dem BGE einen Anreiz gibt, aus dem Arbeitsmarkt auszusteigen, steigert sie ganz automatisch ihre Arbeitsproduktivität. Für die noch arbeitende Durchschnittsbürgerin hiesse dies ein tieferes verfügbares Einkommen, weil sie über ihre Steuern deutlich mehr Transfers zu berappen hätte. Die höheren Steuern machen dann die Arbeit für weitere Menschen unattraktiv.

Die wirklich heroische Annahme der Studie liegt allerdings darin, dass eine höhere Arbeitsproduktivität mit einem höheren Volkseinkommen gleichgesetzt wird. Dies geht wirklich nur, wenn ALLE im gleichen Ausmass weiterarbeiten würden.wie bisher. Was selbst die Befürworter des BGE nicht glauben. Woher dann die Zeit für die Weiterbildung und die Pflege der Familienmitglieder kommen sollte, bleibt das Geheimnis der Autoren. Auch weshalb in einem solchen Land die stressbedingten Ausfälle abnehmen würden.

Vielleicht wollten uns die Autoren der Studie nur wieder einmal in Erinnerung rufen, welch untauchliches Konzept die Arbeitsproduktiviät darstellt. Auch da wären wir uns einig, wie ich in einer meiner ersten NZZaS Kolumnen ausgeführt habe.

BGE: eine attraktiv erscheinende, aber nicht realisierbare Utopie

von Gebhard Kirchgässner

Das BGE ist eine attraktiv erscheinende, aber nicht realisierbare Utopie

  • Das Konzept des Grundeinkommens bietet ohne Frage viele Vorteile.
  • Wieso soll ein Arbeitsverweigerer Anspruch auf staatliche Unterstützung haben?
  • Ein bedingungsloses existenzsicherndes Grundeinkommen wäre nicht finanzierbar.

Das Prinzip des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) ist einfach: Jede Bürgerin und jeder Bürger erhält pro Monat einen festen Betrag vom Staat. Dieser Betrag ist unabhängig von der jeweiligen wirtschaftlichen Lage des Bürgers und gesetzlich festgelegt. Der Staat muss dieses Geld aber über die Steuern wieder zurückholen, indem er beispielsweise das Einkommen besteuert. Das staatlich finanzierte Grundeinkommen würde mit dem eigentlichen Einkommen verrechnet. Bis zu einer gewissen Einkommensgrenze erhielte man somit netto Einkommen vom Staat, danach, wenn die zu zahlende Steuer höher als das Grundeinkommen ist, müsste man dem Staat etwas abgeben. Man spricht daher auch von der „negativen Einkommensteuer“.

Dieses Konzept hat drei Vorteile:

(i)      Es soll Arbeitsanreize schaffen. Sobald ein Sozialhilfeempfänger im traditionellen System unseres Sozialstaats Arbeit aufnimmt, werden die staatlichen Leistungen in erheblichem Umfang gekürzt, sodass er netto kaum mehr, unter Umständen sogar weniger Einkommen zur Verfügung hat, als wenn er nicht arbeiten würde. Unter diesen Bedingungen hat er kaum Anreiz, eine Beschäftigung aufzunehmen.

(ii)     Es soll das Sozialhilfesystem vereinfachen. Da Sozialleistungen wegfallen, müssen sie auch nicht mehr beantragt und verwaltet werden; die Sozialbürokratie könnte stark verringert werden.

(iii)    Es soll den Armen mehr Würde verschaffen. Heute müssen sie gegenüber dem Sozialamt nachweisen, dass sie bedürftig sind. Das muss zwar nicht, kann aber entwürdigend sein.

Befürworter, wie beispielsweise der holländische Philosoph Phillipe van Parijs, führen zusätzlich ins Feld, dass erst ein bedingungsloses Grundeinkommen wirkliche Freiheit und Selbstverwirklichung gewährleiste. Er vertritt die Auffassung, dass man nur so eine freie Wahl zwischen Arbeit und (Selbstverwirklichung in der) Freizeit hätte. Bei allen diesen Vorzügen wundert es nicht, dass dieses Konzept viele Befürworter findet.

Aber das BGE hat auch gewichtige Nachteile: Der wichtigste ist, dass es zumindest dann nicht finanzierbar ist, wenn es existenzsichernd sein soll. Setzt man das Existenzminimum auch nur bei 40 Prozent des Durchschnittseinkommens an und verteilt deshalb 40 Prozent des Sozialprodukts pro Kopf gleichmäßig an alle Bürgerinnen und Bürger, müsste man dieses Geld sofort wieder durch Steuern einziehen. Dies würde Grenzsteuersätze über 60 Prozent erfordern, d.h. von jedem zusätzlich zum Grundeinkommen verdienten Franken müsste man 60 Rappen an den Staat abliefern.

Damit wäre noch keine einzige Schule und keine Straße unterhalten, es gäbe kein Gerichtswesen und keine Polizei. Will man auf diese Einrichtungen nicht verzichten, lägen die Grenzbelastungssätze vermutlich eher 80 Rappen je zusätzlich verdienten Franken abliefern. Unter diesen Bedingungen wäre kaum ein positiver Beschäftigungseffekt zu erwarten. Vielmehr gäbe es starke Anreize, nicht mehr zu arbeiten und sich mit dem vom Staat erhaltenen Geld ein einfaches, aber nicht unattraktives Leben zu ermöglichen. Ist das bedingungslose Einkommen nicht existenzsichernd, mag es zwar finanzierbar sein, aber die oben genannten positiven Aspekte entfallen.

Nicht mehr als eine faszinierende Idee

Schliesslich stellt sich auch die Frage, mit welchem Recht jemand, der nicht arbeiten will, einen Anspruch auf staatliche Unterstützung erheben kann. Der amerikanische Philosoph John Rawls hat van Parijs widersprochen: Zwar hat jeder, der aus objektiven Gründen nicht arbeiten kann, Anspruch auf Unterstützung durch die Gemeinschaft. Wer aber arbeitsfähig ist und eine ihm angebotene Arbeit ablehnt, kann keinen Anspruch darauf erheben, dass die anderen Mitglieder der Gesellschaft seinen Lebensunterhalt finanzieren. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Insofern bleibt das bedingungslose Grundeinkommen zwar eine faszinierende Idee, aber da sie nicht finanzierbar ist, bleibt sie leider im Bereich der Utopie. Das gilt für die Schweiz ebenso wie für Deutschland.

Dieser Beitrag ist zuerst bei XING erschienen:

Lauter Strafen in der AHV

Monika Bütler

Publiziert in der NZZ am Sonntag vom 22. Februar unter dem Titel „Das ständige Gefühl zu kurz zu kommen“.

Auf den ersten Blick scheint alles klar. Ein Paar in „wilder Ehe“, wie es früher so schön hiess, bekommt oft mehr Altersrente als ein verheiratetes Paar – dies bei gleichen Beiträgen. Weiterlesen

Zürich Bern 0:2 im Streit um Finanzausgleich

Kurt Schmidheiny, Universität Basel

Nach der Kritik von Zug und Schwyz am Nationalen Finanzausgleich (NFA) findet nun auch Zürich die Transferzahlungen an den grössten Nehmerkanton Bern ungerecht (siehe Tages-Anzeiger vom 19. November).

Der Kanton Bern ist im schweizerischen Steuerwettbewerb in der denkbar schwierigsten Ausgangslage: Als grosser Kanton kann er sich nicht wie Zug oder Schwyz als Steuerhafen für Firmen und Haushalte etablieren. Und anders als grosse Wirtschaftsagglomeration wie Zürich, Genf oder Basel kann er sich nicht auf hohe Einnahmen aus Gewinnsteuern stützen.

Der Kanton Bern hat deshalb ein einschneidendes Sparprogramm gestemmt mit jährlichen Einsparungen zwischen 231 Mio. Franken im Jahr 2014 und 491 Mio. Franken im Jahr 2017 (siehe hier). Dieses Sparprogramm war sinnvoll und nötig, führte aber zu schmerzhaften Kürzungen öffentlicher Leistungen. Der verdiente Ertrag dieser Sparanstrengungen ist ein nachhaltig gesundes Budget.

0:1 für Bern.

Der Kanton Bern erliegt auch nicht der kurzsichtigen Versuchung, die aktuellen Überschüsse für Steuersenkungen zu verwenden. Denn er weiss aufgrund einer bei Urs Müller, Marius Brülhart, Dominik Egli und mir in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studie, dass dies die Finanzsituation des Kantons kurz- wie langfristig verschlechtern würde.

0:2 für Bern.

Der NFA gleicht die schwierige Ausgangslage des Nehmerkantons Bern mit seinem tiefen Ressourcenpotential teilweise aus. Dass der Kanton Bern mithilfe einer mustergültigen Finanzpolitik das Beste daraus macht, verdient nicht Schelte, sondern den Respekt der Geberkantone.

Der Kanton Zürich besteuert Haushalte und Firmen im Vergleich zum Kanton Bern deutlich tiefer (siehe die Abbildung unten) und hat deutlich höhere pro Kopf Ausgaben als der Kanton Bern. So betrug der Personalauwand pro Einwohner im Kanton Zürich und seine Gemeinden im Jahr 2013 rund 20% mehr als im Kanton Bern und seinen Gemeinden (5540 Franken gegenüber 4590 Franken). Die wenig erfreuliche Finanzlage des Kantons Zürich ist das Ergebnis der relativ tiefen Besteuerung seines hohen Ressourcenpotentials und der relativ grosszügigen Ausgabenpolitik. Mit einer moderaten Erhöhung der Steuern oder einer moderaten Sparrunde könnte der Kanton Zürich seine Finanzlage problemlos nachhaltig sanieren – und dies bei weiterhin deutlich tieferen Steuern und deutlich höheren öffentliche Ausgaben als der Kanton Bern.

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Abbildung: Steuerbelastung durch Kanton, Gemeinden und Kirchen im Jahr 2014 in Prozent des Reineinkommens für ein verheiratetes Paar ohne Kinder unter Berücksichtigung der üblichen Abzüge. Durchschnitt aller Gemeinden des Kantons gewichtet mit der Anzahl Steuerzahler. Zum Vergleich ist das Minimum, das unterste Viertel (25. Perzentil), der Durchschnitt, das oberste Viertel (75. Perzentil) und das Maximum aller Schweizer Kantone abgebildet. Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, Steuerbelastung der Gemeinden. Aufbereitet im Rahmen des SNF Projektes Fiscal Federalism.

 

Versuchter Hammerschlag gegen US Fed

Urs Birchler

Am Donnerstag schlug das amerikanische Repräsentantenhaus (vergleichbar unserem Nationalrat) zu. Er entschied gemäss Bericht der New York Times, einen Reservefonds des Fed, d.h. der Notenbank, heranzuziehen zur Strassenfinanzierung. Aufgrund abweichender Haltung des Senats (unser „Stöckli“) geht das Geschäft an diesen zurück.

Heute hat der ehemalige Gouverneur des Fed, Ben Bernanke, auf der Homepage der Brookings Institution dazu Stellung genommen. Bernanke wehrt sich gegen den Eingriff in die Unabhängigkeit der Notenbankpolitik, weist aber vor allem auch auf dessen fiskalische Dummheit hin: Der Griff in die Kasse des Fed bringt nämlich nichts. Er führt zu einer geringeren Gewinnausschüttung an den Bund; entweder sofort (wenn der Kapitalfonds auf bisheriger Höhe gehalten werden muss) oder über die Zeit hinweg (da das Fed zur Finanzierung des Strassenbaus Bundesanleihen verkaufen muss und dadurch weniger jährliche Zinserträge erzielt).

Die Diskussion ist auch für die Schweiz wichtig. Sie zeigt erstens, wie fragil die Unabhängigkeit einer Notenbank ist. Es gibt immer ein ganz dringendes Anliegen, das (scheinbar) nicht anders finanziert werden kann als über die Notenbank (AHV, Krankenkassenprämie, Pflegeversicherung, Energiewende, x-te Röhre, …). Zweitens erinnert Bernanke daran, dass Notenbankgeld, bzw. die damit gekaufte Leistung nicht gratis ist. Drittens kann man sich zum Missbrauch der Notenbankvermögens den Umweg über einen Staatsfonds, wie er in der Schweiz von einigen gefordert wird, sparen.

Bei aller Sympathie für den amerikanischen Strassenbau: Lieber ein Schlagloch im Strassenbelag als eines in der Unabhängigkeit der Notenbank.

Bargeld abschaffen?

Urs Birchler

In verschiedenen Ländern ist der Bargeldgebrauch eingeschränkt, und weitere Einschränkungen sind geplant.
Kritiker halten Bargeld für ein instrument des Verbrechens und der Geldwäscherei, Techno-Pioniere betrachten es als ineffizient, und den Notenbanken ist es im Weg, wenn sie Negativzinsen einführen wollen. Die liberalen Befürworter des Bargelds umgekehrt halten Bargeld und die mit ihm verbundene Diskretion für eine tragende Säule der individuellen Freiheit. Wer hat recht?

Wir wollen es wissen und lassen beide Seiten aufeinander los:

Donnerstag, 5. Nov. 2015: Dramatische Konferenz zum Thema Bargeld

Im Miller’s Theater (Mühle Tiefenbrunnen) findet von 9-17h eine Konferenz in Theaterform statt zum Thema „Cash on Trial“. Grosse Namen, von Jean-Charles Rochet bis Peter Sloterdijk, treten in einer fiktiven Gerichtsverhandlung über das Bargeld auf. Veranstalter: SUERF, das Liberale Institut und das Zentrum für Finanzregulierung (ZeFiR) der UZH. Der Ausgang ist offen, die Spannung garantiert.

Anmeldung unter: www.suerf.org/zurich2015

[Hinweis auf Interessenverflechtung: als Präsident von SUERF bin ich am Ereignis persönlich beteiligt.]