Monika Bütler
In den letzten Monaten habe ich dermassen viele Anfragen für eine Teilnahme an einer Diskussion zum BGE erhalten, dass ich mich entschlossen habe, meine Antwort aufzuschreiben. Spätere Anfrager erhalten einfach den Link.
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr
Herzlichen Dank für Ihre Einladung, im Rahmen der Veranstaltungsreihe V (Geld; neue Gesellschaftsmodelle; Neuordnung der sozialen Sicherung; …) mit Herrn H (Enno Schmidt; Daniel Häni; Oswald Sigg; …) über das bedingungslose Grundeinkommen BGE zu diskutieren.
Ich muss Ihnen aus drei Gründen absagen.
- Ich fühle mich nicht kompetent genug, auf der philosophischen Ebene über das BGE zu diskutieren. (Ich habe ausser zwei, drei Tweets ohnehin noch nie über das BGE geschrieben). Oft wird schon in den Ankündigungen zu Veranstaltungen zum BGE auf die Notwendigkeit eines neuen – natürlich viel besseren Menschenbilds – hingewiesen. Abgesehen davon, dass mir die Idee eines anderen Menschenbilds historisch vorbelastet scheint, stellt sich für mich auch ganz naiv die Frage, wie ein solches herbeigeredet werden kann. Ich fühle mich allerdings nicht nur nicht kompetent genug, ich habe auch keine grosse Lust, im Abstrakten zu diskutieren. Ohne konkrete Vorschläge wer was wie finanzieren soll, kann man als Gegnerin des BGE nur verlieren. Auch wenn ich in der Zwischenzeit damit leben kann, als unsozial und neoliberal beschimpft zu werden, freiwillig tu ich mir das nicht an.
(In Klammern: Auf einer philosophischen Ebene kann man auch aus liberaler Sicht für ein BGE eintreten. Easy. Man braucht ja nicht zu sagen, dass man darunter 1200 Franken pro Monat als Grundeinkommen, sowie den Ersatz und aller Sozialversicherungsleistungen versteht. Ich halte diese Attitüde für etwas frivol).
Sie können eher wieder mit mir rechnen, wenn es weniger um die abstrakte Idee geht, sondern um die politische Diskussion und finanzpolitische Umsetzung. - Meine Woche hat nur 7 Abende, meine Söhne gehen noch zur Schule. Abends arbeite ich nur ausser Haus, wenn ich muss (was immer noch häufig genug ist) oder ich meine Abwesenheit den Kindern (Einschub neu: und meinem Mann) erklären kann. Das kann ich in diesem Fall nicht. Denn gerade die Verfechter des BGE preisen ihr Modell vollmundig an als Möglichkeit, mehr Zeit für die Familie zu haben. So werden Sie und vor allem meine potentiellen Gegenspieler dafür Verständnis haben müssen, dass ich die Idee „mehr Zeit mit der Familie“ lieber direkt und privat finanziert umsetze.
- Ich mag es nicht, vor allem als Frau eingeladen zu werden. Es gibt genügend männliche Kollegen, die viel kompetenter als ich über das BGE diskutieren können. Es ist ja nicht mein Fehler, dass die meisten Initianten männlich sind. Vielleicht allerdings auch kein Zufall (siehe unten).
Sie fragen mich nach Alternativen (eine Frau). Meinen jungen Kolleginnen aus der Ökonomie kann ich nur abraten, sie können nur verlieren. Vielleicht kann ich ihnen dennoch etwas weiterhelfen. Es gibt nämlich zwei Aspekte des BGE, die in der aktuellen Diskussion oft vergessen gehen. Vielleicht finden sie in diesen Kreisen interessante Diskussionsteilnehmer(innen).
- Wir haben in der Schweiz bereits ein Grundeinkommen, es ist einfach nicht bedingungslos. Doch solange selbst renitente und nicht kooperative Sozialhilfeempfänger Leistungen nahe der heute oft genannten Höhe des BGE erhalten, ist die Bedingungslosigkeit so weit nicht weg. AHV und IV Rentner und Rentnerinnen haben – für mich unbestritten – ein Anrecht auf ein Einkommen, welches um einiges höher liegt als alles, was als BGE finanzierbar wäre. Fragen sie doch jemanden aus dem Bundesamt für Sozialversicherungen oder aus den AHV/IV Stellen (besser noch: eine betroffene Person) wie sinnvoll eine Abschaffung dieser bedingten Leistungen wäre. Wenn ein grosser Teil der Sozialleistungen auch unter einem BGE bedingt ausbezahlt wird, entfällt ein wichtiger Vorteil des BGE.
- Das BGE wird uns oft als Lösung des Problems der unbezahlten Betreuungsarbeit verkauft. Auf den zweiten Blick scheint mir dies nicht mehr so offensichtlich. Es geht dabei ja nicht primär um die Entschädigung der Betreuungsarbeit, sondern vor allem darum, wer sie macht. Mit einem BGE können wir uns weiter um diese Frage drücken – unter dem Vorwand die Arbeit werde ja entschädigt (was natürlich so überhaupt nicht stimmt, denn das Grundeinkommen erhält man bedingungslos). Wer die Betreuungsarbeit leistet, bleibt ein Machtspiel. Am Schluss werden sich wohl, faute de mieux, meist Frauen in die Betreuungsarbeit schicken, obwohl auch sie mit dem BGE „grösseres“ vorhatten. Wer soll denn die vielen pflegebedürftigen Senior(inn)en der Zukunft betreuen? Die jungen gesunden und kreativen Männer, die so vehement hinter der Idee des BGE stehen, werden es bestimmt nicht sein.
Mein Tipp: Suchen Sie sich für das Panel eine interessante Feministin, die sich schon entsprechend geäussert hat. Sie haben damit erst noch das Problem Frau gelöst.
So wünsche ich Ihnen einen spannenden Abend und grüsse Sie freundlich
Monika Bütler