Adventskalender 12

Wir sind ein gschaffiges Völkchen. Der aktuelle Ertragsbilanzüberschuss der Schweiz wird auf 79 Milliarden Dollar geschätzt. Das heisst, jeder Bewohner unseres Landes erarbeitet pro Jahr ausländische Nettoguthaben im Wert von 10’000 Dollar.

Wenn wir so weiterwirtschaften, dann gehört uns in 700 Jahren die ganze Welt.

Allen, die denken, dass wir mit der globalen Feudalherrschaft durchaus noch etwas länger zuwarten können, lege ich eine Weihnachtsspende an Ruanda (Ertragsbilanzdefizit: 0,3 Milliarden Dollar) ans Herz.

Adventskalender 9

Heute ist der Tag der heiligen Anna. Die Norweger beginnen an diesem Tag traditionellerweise mit der Zubereitung des Lutefisk, einer Fischspezialität für den heiligen Abend. Der Fisch wird in starke Lauge eingelegt (wo er zwischenzeitlich tödliche pH11 erreicht). Der Legende nach hat der Lutefisk die Norweger besonders stark gemacht.

Eine andere hierzulande wenig bekannte norwegische Spezialität, ebenfalls nicht nach jedermanns Gusto, ist die Skattelister: die Offenlegung der steuerbaren Vermögen und Einkommen der Bürger im Internet. Naiverweise dachte ich, Transparenz wäre ein Fressen für die Anhänger des Steuerwettbewerbs. Mein norwegischer Kollege warnt mich indessen: Die Gutverdienenden würden beneidet, die schlecht Verdienenden, bzw. deren Kinder, gemobbt. Ich hätte wahrscheinlich nachschauen können, was mein Kollege letztes Jahr (noch in Norwegen) versteuerte. Ich will ihn aber weder beneiden, noch bedauern. So liess ich’s denn bleiben.

Allein mit dem Vater

Die Blogleser(innen) sehen mir einen nicht-wirtschaftspolitischen Eintrag nach. Verschiedene Zeitungen, under anderem die NZZ online  und der Tagesanzeiger von heute melden den tragischen Sturz eines Mädchens von einem Balkon. Irritiert entnehme ich der Meldung, dass das Kind „allein mit dem Vater“ zu Hause war. Was heisst denn das?

Allein oder doch nicht allein? Dem Vater wird offensichtlich die Betreuung eines 5-jährigen Kindes nicht zugetraut.

Banken=Staat=Banken

Wir haben es mehr als einmal gesagt (z.B. in der Antrittsvorlesung vom 12. April und im Gutachten für die SP Schweiz vom 8. Juli): Der Fluchtpunkt der impliziten Staatsgarantie ist die Verschmelzung von Banken und Staat. Nun folgt, wie die Irish Times berichtet, die Bestätigung durch die Rating-Agentur Standard&Poor’s: „The fate of the Government and the fate of Ireland’s banking system are really one and the same“ (Frank Gill, Irland-Analyst S&P). Damit sind die Banken verstaatlicht oder der Staat „verbankt“. Da die irischen Banken „too big a problem for this country“ sind (Finanzminister Lenihan, diesen Montag) geht das Spiel auf der nächst höheren Ebene (jener der EU) weiter …

Die Reichen werden wieder reicher

Unsere begüterten Mitbewohner stehen gegenwärtig im Zentrum des politischen Interesses. Um das Feld in dieser Hinsicht nicht ganz den Soziologen zu überlassen, hier eine aktualisierte Version der langen Datenreihe von Dell, Piketty und Saez (2005), welche den Vermögensanteil des reichsten Prozentes der Steuerzahler erfasst.

Dell, Piketty und Saez hatten festgestellt, dass die Vermögenskonzentration in der Schweiz einerseits sehr hoch und andererseits relativ stabil war. Ihre Zahlen reichten jedoch nur bis 1997. Mittels jüngster Ausgaben der schweizerischen Vermögensstatistikist es nun möglich, diese Serie bis 2007 zu verlängern.

Aus den neuen Datenpunkten wird seit der Jahrtausendwende eine intensivierte Vermögenskonzentration auf die reichsten Steuerzahler ersichtlich. Ein weiterer Blick in die Statistik zeigt, dass das Durchschnittsvermögen der unteren 80 Prozent von 1997 bis 2007 um real 28 Prozent wuchs, von gut 38’000 auf knapp 49’000 Franken in Preisen von 2010. Im gleichen Zeitraum stieg das durchschnittliche Vermögen des obersten Prozentes jedoch um real 60 Prozent, von 7.5 auf gut 12 Millionen Franken.

Über die Ursachen dieser Tendenz und über ihren weiteren Verlauf seit Ausbruch der Finanzkrise kann man zur Zeit höchstens spekulieren. Und vor solcher Spekulation hütet sich der Ökonom bekanntlich.

Quiz: Welches Land gehört zu welcher Vermögensverteilung?

In den letzten Tagen wurde in der Schweiz sehr viel über die ungleiche Verteilung der Vermögen berichtet und diskutiert. Doch bevor wir an dieser Stelle näher auf die Tücken der Messung und der Interpretation der Vermögensverteilung eingehen, hier ein kleines Quiz.

In der untenstehenden Graphik finden Sie die Lorenzkurven der Vermögensverteilung von 5 Ländern. Um diese Kurven zu zeichnen, ordnet man die Haushalte eines Landes zuerst nach ihrem Vermögen. Danach berechnet man den kumulativen Anteil am Gesamtvermögen, den die ärmsten 10%, 20%, 30% etc besitzen. Betrachten wir als Beispiel die rote Kurve in der Graphik. Da die Kurve bei 20 waagrecht (x-Achse) ungefähr bei 0 liegt (y-Achse), heisst dies, dass die Vermögens-ärmsten 20% der Haushalte kein Vermögen besitzen. Geht man der Kurve entlang nach rechts, das heisst nimmt man statt der 20% ärmsten die 40% so landet man bei circa 6%. Die untere Hälfte der Vermögensverteilung besitzt zusammen circa 12% der Vermögen. Und so weiter. Nimmt man die Vermögensärmeren 90%, so besitzen diese zusammen 58% des Vermögens des Landes. Dies heisst auch, dass die reichsten 10% die restlichen 42% der Vermögen besitzen.

Je weiter weg die Lorenzkurve von der 45 Grad Linie (die gestrichelte Linie) entfernt ist, desto ungleicher sind die Vermögen verteilt. Die oben beschriebene rote Kurve entspricht also nicht einer gleichmässigen Verteilung der Vermögen, doch die braune und violette Kurve sind noch viel weiter „unten“, repräsentieren somit noch weit ungleichere Verteilungen.

Hier also endlich die Quiz-Frage: Um welche Länder handelt es sich bei den aufgeführten Vermögensverteilungen? Zur Auswahl stehen: Deutschland, Irland, Japan, und Schweden. Eine der Linien ist fiktiv (d.h. eine solche Verteilung findet sich in keinem Industrieland).

Antworten bitte als Kommentar zu diesem Eintrag. Die Auflösung erfolgt am Sonntag – zusammen mit einer möglichen Erklärung für die beobachteten Vermögensverteilungen in der NZZ am Sonntag.

PS: Wer mehr zu Lorenz-Kurve wissen möchte, konsultiere http://de.wikipedia.org/wiki/Lorenz-Kurve.

Mindeststeuersätze machen die Schweiz nicht gerechter

Die Befürworter der Steuergerechtigkeits-Initiative argumentieren gerne, dass ein Mindeststeuersatz nur eine kleine Gruppe von Steuerzahlern (die Reichen) betreffe. Und dies ohnehin nur in wenigen Kantonen. Der Mindestsatz sei daher für die effektive Steuerbelastung der weniger Reichen und für diejenigen Kantone irrelevant, in denen die Steuersätze bereits über den vorgeschlagenen Grenzen liegen. Doch eine Analogie mit den Mindestlöhnen zeigt, dass diese Einschätzung sehr wahrscheinlich falsch ist.

Eine Reihe empirischer und experimenteller Studien hat eindeutig gezeigt, dass die Einführung eines Mindestlohnes auch jene Löhne anheben kann, die bereits über dem neuen Mindestlohn liegen. Mindestlöhne haben somit einen Einfluss auf die gesamte Lohnverteilung und nicht nur auf die direkt betroffenen Arbeiter und Firmen. Einige der in der Literatur über Mindestlöhne diskutierten Erklärungen lassen sich auch für die Mindeststeuersätze übertragen.

Werden die Steuersätze für Reichere in den Kantonen mit tiefen Steuern angehoben, so gibt es zwei unmittelbare Auswirkungen und die auch von den Initianten nicht bestritten werden. Erstens vergrössert sich der Abstand in der Steuerbelastung zwischen Personen, deren Einkommen oder Vermögen gerade unter der Grenze liegt und den von der Initiative betroffenen Steuerzahlern. Zweitens verringert sich der Abstand zwischen den betroffenen Kantonen und den nicht betroffenen Kantonen. Doch damit ist die Anpassung der Steuertarife noch nicht fertig. Die beiden oben erwähnten Auswirkungen ziehen weitere nach sich.

Vergrössert sich der Abstand in der Steuerbelastung zwischen den von der Initiative betroffenen Steuerzahlern und jenen, die gerade nicht mehr betroffen sind, dann lohnt es sich für erstere, weniger zu arbeiten oder das Vermögen so umzuschichten, dass sie von der höheren Steuerbelastung nicht mehr betroffen sind. Die Kantone werden somit gezwungen sein, die Steuerbelastung auch für die weniger gut verdienenden Personen anzuheben. Genau wie Firmen die Löhne für jene Arbeiter, deren Lohn vor Einführung des Mindestlohnes über dem Mindestlohn lag, nach oben anpassen müssen.

Ein geringerer Abstand zwischen den betroffenen Kantonen und den nicht betroffenen Kantonen klingt auf den ersten Blick „gut“ im Sinne einer gerechteren Belastung der Steuerzahler. Doch wenn heute bereits ziemlich grosse Unterschiede toleriert werden (beispielsweise, weil der Hochsteuerkanton billigere Wohnmöglichkeiten anbietet oder sich einen besseren Public Service leistet), so ist es nicht einzusehen, dass dies nach der Einführung des Mindestsatzes anders sein sollte. Die Hochsteuerkantone haben somit mit wenig Widerstand zu rechnen, die Steuerbelastung weiter zu erhöhen. Zum Schluss bleiben die Unterschiede wohl bestehen – einfach auf einem höheren Niveau. Auch diesen Anpassungskanal kennen wir aus der Analyse von Mindestlöhnen: Auch Firmen, die von den Mindestlöhnen nicht betroffen sind (weil sie beispielsweise qualifiziertere Mitarbeiter haben), müssen nach der Einführung oder Erhöhung der Mindestlöhne ihre Lohnskala nach oben anpassen.

Es gibt gute Gründe, dem Steuerwettbewerb gewisse Schranken zu setzen. Mit dem neuen Finanzausgleich ist dies bereits zu einem gewissen Teil geschehen. Gut möglich, dass noch weitere Massnahmen nötig sind. Ein „gerechter“ Steuerwettbewerb ist aber nicht über eine Mindestbelastung gewisser Steuerzahler zu erreichen. Ein Mindestsatz löst eine ganze Reihe von Anpassungen aus, die die gesamte Einkommens- und Vermögensverteilung in allen Kantonen betreffen. Am Schluss werden die Unterschiede zwischen den Kantonen kaum kleiner. Es zahlen einfach alle mehr – ohne dass die Bürger und Bürgerinnen dafür notwendigerweise mehr erhalten. Mehr Gerechtigkeit sehe ich hier nicht.

Internationale Finanzmarkt“architektur“

In den vergangenen Tagen haben uns gleich zwei leitende internationale Gremien mit ihren Vorschlägen zur Bankenregulierung verwöhnt. Das von der G20 geschaffene FSB (Financial Stability Board) traf sich in Seoul und erliess Empfehlungen auf höchster Abstraktionsebene. Diese lesen sich wie ein Weihnachts-Wunschzettel. Mehr Kapital und Liquidität figurieren an erster Stelle. Es folgt der Wunsch nach einer Lösung der faktischen Staatsgarantie für Grossbanken (im Jargon: SIFIs, für „systemically important financial institutions“). Gefordert wird zum Beispiel eine „Capacity to resolve national and global SIFIs without disruption to the financial system and without taxpayer support“. Da auf einen richtigen Wunschzettel auch Dinge gehören, von denen man weiss, dass man sie nicht bekommen kann, folgt auch „Increasing supervisory intensity and effectiveness“. Leider sagt uns das FSF nicht, wie wir die Aufseher dazu bringen, einer Bank auf die Hühneraugen zu treten, deren Vertreter das Zehn- bis Hundertfache des Aufsehers verdienen, und die zu seinen wenigen möglichen künftigen Arbeitgebern zählt. Viel mehr als hübsches Geschenkpapier hat das FSF nicht geboten.

Der Inhalt der Päckli muss ohnehin von den nationalen Behörden und Gesetzgebern geliefert worden. Einen ersten Blick auf den Gabentisch hat die EU-Kommission mit ihrem Bericht vom 10. Oktober 2010 erlaubt. Da liegen die phantasielosen „Bessere Aufsicht“, „mehr Prävention“, die es zu jeder Weihnacht gibt, aber noch nie viel genützt haben. Dann aber schimmert durchs Papier die Aufschrift „Debt write down“. Das ist das, was wir uns sehnlichst gewünscht haben. Ohne Schuldenkürzung oder -umwandlung ist eine Insolvenz nicht zu beheben. Die ebenfalls vorhandenen Päckli „Umstrukturierung“, „Good bank — bad bank“, etc. sind nämlich unbrauchbar ohne klare Zuweisung der Verluste. Deshalb stürze ich mich auf „Debt write down“ und was finde ich? Erstens den richtigen Hinweis, dass es nicht ohne geht, und dann den ebenfalls richtigen Hinweis, dass nicht-EU-Jurisdiktionen eine Kürzung der Schulden einer EU-Bank kaum hinnehmen würden. Es folgen dann zwar genauere „Cross-Border“-Erläuterungen, aber bei der EU heisst „grezüberschreitend“ stets: innerhalb der EU.

Die Kernfrage, „Wie kürzt man Schulden, ohne das Insolvenzrecht zu bemühen und eine Rechtskrieg mit amerikanischen Behörden und Anlegern zu entfesseln?“ wird nicht weiter diskutiert, abgesehen von einer schüchtern-beiläufigen Erwähnung der Idee der „contingent convertibles“, wie sie von der Expertengruppe des Bundes vorgeschlagen wurden.

Anstatt sich mit der schwierigen, aber unvermeidlichen Frage der Schuldumwandlung auseinanderzusetzen, greift die EU-Kommission erneut zur Idee eines von den Banken zu äufnenden Stabilitätsfonds. Die hanebüchene Begründung: Die Banken, nicht die Steuerzahler, sollen für Bankenkrisen zahlen. Weshalb aber die guten Banken für die schlechten zahlen sollen, bzw. warum dies besser ist als wenn die Steuerzahler zahlen, wird nicht erklärt.

Kurz: Die EU-Kommission bietet ein Musterbeispiel an Entscheidungsschwäche und konzeptioneller Ratlosigkeit. Mangels konzeptionellem Kompass will sie von allem etwas: Mehr Kapital, mehr Liquidität, mehr Überwachung, weitergehende Kompetenzen für die Behörden, mehr Töpfe, aus denen Banken saniert werden können. Mehr Gremien, die mit vagen Aufträgen ausgestattet sind, hat sie letztes Jahr schon geschaffen. Wetten, wer inskünftig bezahlt: Steuerzahler oder Banken? Ganz einfach: Beide.

Les heures sont des trésors

Laut Pressemeldungen (zum Beispiel im Tagesanzeiger) will ein Teil der SVP die Sommerzeit abschaffen, da diese laut einer Ärztin zu verschiedenen Leiden führt. Wie sind keine Mediziner; wir möchten nur eine wirtschaftshistorische Fussnote anbringen. Sie lässt vermuten, dass die SVP auch nicht mehr ist, was sie einmal war.

Nämlich: Nicht nur die Sommerzeit, überhaupt diese weder kinder- noch erwachsenengerechte fixe Zeiteinteilung ist zutiefst unschweizerisch und gehört lebenslänglich ausgeschafft. Früher galt die Sonne als Zeitmessserin, und im Winter waren halt die Stunden am Tag kürzer und in der Nacht länger. Im Sommer umgekehrt. Erst die Kommerzialisierung des Handwerks führte dazu, dass der Küfer für die Herstellung eines Fasses im Sommer und im Winter gleich viele Stunden aufschreiben musste. Und die vermaledeite Globalisierung — sprich: Eisenbahn — zwang die Seuzacher dazu, ihre Kirchturmuhr mit der der Winterthurer zu synchronisieren. Und seither prügeln wir unsere Kinder im Sommer bei strahlendem Sonnenschein ins Bett und im Winter bei Stockdunkelheit hinaus.

Es gibt für die Schweiz nur zwei Lösungen. Entweder den konsequenten Alleingang, das heisst: die Uhren wieder nach der Sonne richten und das Teufelszeug der fixen Stunden und Zeitzonen, samt Staatseingriff in Form von Sommer- oder Winterzeit, fahren lassen. Oder sich der Globalisierung beugen und auf die vom Schweizer Industrieflaggschiff Swatch schon längst propagierte Internetzeit (näheres bei Wikipedia) umzustellen (Wir schreiben im Moment @361.beats, und zwar überall auf der Welt.) Die Internetzeit (der Nullmeridian verläuft durch Biel!) brächte der Schweiz einen immensen Standortvorteil, da sich unsere Jungen ohne Zeithandicap auf Facebook und Google tummeln könnten. Und niemand braucht ein schlechtes Gewissen zu haben, weil der Chef noch um Mitternacht Emails beantwortet.

Gesunder Alleingang oder global erfolgreiche Selbstaufgabe? Die Zeitbome, der Konflikt zwischen SVP und Economiesuisse, tickt bereits. Der bilaterale Weg des nationalen Herumschraubens an der Zeitmessung als Kompromiss ist jedoch keine Lösung. Die ewig wiederkehrende Diskussion über die Abschaffung der Sommerzeit (jetzt wo sich die Kühe endlich dran gewöhnt haben), bereitet mir tatsächlich schlaflose Nächte.