Wassergesetz: Geht die Steuerrechnung auf?

Michel Habib und Urs Birchler

Das Referendum gegen das neue Wassergesetz des Kantons Zürich kommt voraussichtlich im Frühjahr 2019 vors Volk. Umstritten ist die mögliche Privatisierung, d.h. die vorgesehene Kompetenz der Gemeinden, ihre Wasserversorgung an eine juristische Person auszulagern. Interessant sind in diesem Zusammenhang die britischen Erfahrungen mit der Wasserprivatisierung in England und Wales seit den 1980er Jahren. Was können wir daraus lernen?

Eine häufige Kritik an der Privatisierung der Wasserversorgung behauptet eine Verschlechterung der Wasserqualität. Mit wenigen Ausnahmen (z.B. das Abführen von 1,4 Mrd. Liter Abwasser in die Themse durch Thames Water) scheint jedoch die Wasserqualität in Grossbritannien nicht schlechter als beispielsweise in Frankreich oder Deutschland. Es scheint daher, dass eine Regulierung die Qualitätsstandards in der Wasserindustrie ebenso gut durchsetzen kann gegenüber Managern, bzw. Aktionäre, die nach Gewinn streben, wie gegenüber Regierungsbeamten, bzw. Politikern, die auf Stimmen aus sind.

Eine auffälliger Zug der privatisierten englischen Wasser-Unternehmen ist jedoch die explosionsartige Zunahme der Verschuldung. Aus Sicht der Unternehmen ist diese verständlich: Schuldzinsen sind steuerlich abzugsfähig, und das stabile, d.h. risikoarme Geschäft mit dem Wasser erlaubt eine relativ hohe Verschuldung. Schulden-getriebene Steuerverluste einiger Wasser-Unternehmen sind von deren Eignern, oft Private-Equity-Firmen, anscheinend tatsächlich verwendet worden, um die Steuerrechnung für andere Unternehmen in ihrem Portefeuille zu mildern. Eine Beteiligung an Wasser-Unternehmen scheint gerade für jene Firmen interessant, die verrechenbare Erträge erwirtschaften.

Sollte sich die britische Entwicklung in Zürich wiederholen, könnte dieser Steuereffekt die Privatisierungserlöse teilweise wegfressen. Vorgesehen ist zwar, dass 51 Prozent des Eigentums in der Hand der Gemeinde bleiben soll. Der Mit-Erwerber eines teilprivatisierten Wasser-Unternehmens könnte dennoch seine Steuerlast erleichtern, indem das Unternehmen hohe Schulden aufnimmt und mit den Schuldzinsen andere Einnahmen kompensiert. Der Kanton verliert dadurch einen Teil dessen, was die Gemeinde mit der Privatisierung gespart hat.

Die Lektion für Zürich: Wenn nicht klare Effizienzgewinne einer (Teil-)Privatisierung vorliegen, bedeutet diese eher eine Einladung zum Financial Engineering auf Kosten des Kantons.
(Wer erinnert sich noch an die Verkäufe und das Zurück-Leasen der Zürcher Trams durch die VBZ?)

Die SNB und die AHV

Thomas von Ungern-Sternberg

Die SNB hat in den letzten 10 Jahren sehr hoch gepokert. Um eine zu starke Aufwertung des Frankens zu verhindern hat sie Jahr für Jahr hohe Fremdwärungsaktiva gekauft. Inzwischen sitzt sie auf einem Bestand von zirka 700 Millarden Franken (bei einem Brutto Inlandsprodukt von zirka 670 Millarden Franken).
Unter Ökonomen gibt das beherzte Eingreifen der SNB immer wieder Anlass zu Diskussion. Die finanziellen Risiken, welche unsere Nationalbank eingeht, sind beträchtlich. Immerhin hat die Schweiz die Wirtschaftskrise von 2008 bemerkenswert gut überstanden. Die Arbeitslosigkeit ist kaum gestiegen.und den Finanzen von Bund und Kantonen geht es blendend. Ohne das mutige Eingreifen der SNB würde das Bild wohl weniger erfreulich aussehen.
Bisher scheint der Poker der SNB aufgegangen zu sein. In ihrem Jahresbericht von 2017 weist sie ein scheinbar recht gesundes Eigenkapitalpolster (Reserven) von gut 130 Millarden Franken aus. Bei der Interpretation dieser Zahl ist allerdings sehr viel Vorsicht geboten. Sollte der Franken auch nur um 10% aufwerten, bleibt rein rechnerisch von dem „ausschüttbaren Gewinn“ kaum etwas übrig.
Auch kann die SNB ihre Buchhaltungsgewinne zum jetzigen Zeitpunkt kaum realisiseren. Würde sie in grösseren Stil Fremdwährungsaktiva verkaufen (d.h. Franken kaufen), so würde dies den Frankenkurs in die Höhe treiben und von den vermeintlichen Gewinnen würde nur noch wenig übrig bleiben.
Dies weist auf eine Schwäche in der zur Zeit gültigen Gesetzgebung hin. Es wird dort festgeschrieben, wie schnell das Eigenkapital (die Reserven) der SNB wachsen soll. Die Höhe der Fremdwährungsaktiva (und somit die Höhe der Währungsrisken) wird in dieser Regel nicht berücksichtigt. Man hat also eine Regel, in der die Höhe des Risikopolsters festgelegt wird…..ohne die Höhe der Risiken zu berücksichtigen. Das kann auf die Dauer keine gute Lösung sein!
Immerhin besteht eine gewisse Chance, dass der Schweizer Franken sich in der Zukunft soweit abschwächt (bzw der Euro sich soweit erholt), dass die SNB eine Teil ihrer Fremdwährungsaktiva verkaufen kann und will, um eine zu hohe inflationstreibende Abwertung des Frankens zu verhindern. Sollte dies der Fall sein, wird ihr Poker aufgegangen sein. Nicht nur hat sie den Franken dann, als es notwendig war geschwächt. Sie hat dazu auch noch enorm hohe Kapitalgewinne eingefahren.
Man kann sich darüber Gedanken machen, was in einem solchen Szenario mit den Milliarden-Gewinnen der SNB geschehen sollte. Die normal Gewinnausschüttung an Bund und Kantone wäre sowieso für die nächsten Jahrzehnte gesichert. Eine Möglichkeit bestände darin einen Teil der zusätzlichen Beträge zu verwenden, um die AHV für die nächsten Jahrzehnte zu sanieren.
Die Defizite der AVH kommen mit Sicherheit. Aber es besteht auch eine (gute?) Chance, dass die enormen Kapitalgewinnne der SNB sich eines Tages tatsächlich relisieren lassen. Es wäre zu überlegen, ob man sich mit der Sanierung der AHV erst einmal Zeit lässt und abwartet, wie sich die Bilanz der SNB in den nächsten Jahren entwickelt.

Warum Kryptowaehrungen keine Zukunft haben

Urs Birchler

Beim Krypto-Boom scheint die Luft draussen. Endlich!

Um die hinter Bitcoin stehende Idee, Geld ohne staatliche Autorität zu schaffen, ist es zwar schade. Nur: es geht nicht. Bitcoin und seine Abkömmlinge beruhen auf dezentraler Buchhaltung, niedergelegt in einem millionenfach kopierten elektronischen Wälzer genannt Blockchain. Die dezentrale Kontrolle jeder einzelnen Buchung durch die angeschlossenen Teilnehmer bedingt eine gigantische Duplizierung, eigentlich: Multiplizierung, des Kontrollaufwands (siehe z.B. eine Studie des St. Louis Fed). Für ihren Aufwand werden die Kontrolleure, sprich: Teilnehmer, aka „miners“, mit neuen Bitcoins oder was auch immer für Coins oder Tokens belohnt. Jetzt gibt’s zwei Probleme:

Erstens steigen die Kosten der „miners“ mit dem Wachstum des Systems ins Unermessliche. Das Bitcoin System verschlingt heute, so die Schätzungen, ungefähr gleich viel Strom wie die Schweiz (dreimal so viel wie unsere Kernkraftwerke zusammen). Das heisst, Bitcoin und co. sind als Geld (ausserhalb von Lösegeld-Zahlungen und Drogenhandel) schlicht unbrauchbar. Dazu kommt noch, dass im Bitcoin System kein Teilnehmer als Lender of Last Resort fungieren kann, was ein Banking oder eine Kursstabilisierung in Bitcoin faktisch ausschliesst.

Zweitens stehen den Mining-Kosten keine echten Erträge gegenüber. Die „miners“ verdienen zwar gut, nur werden sie mit Traumeinheiten bezahlt. Die mittlerweile in mehreren Tausend Varianten geschaffenen Coins sind volkswirtschaftlich wertlos. Auch wenn viele (nicht alle) sie noch zu positiven Preisen gehandelt werden.

Schon früh hiess es: Ja, Bitcoin funktioniert vielleicht nicht, aber die zugrundeliegende Blockchain ist die Zukunft. Sie wird die Finanzmärkte revolutionieren („disrupt“). Auch hier ist Vorsicht angezeigt: Übersehen wurde dabei, dass alle Blockcains mit dezentraler Buchung unter dem Duplikationsproblem leiden. Zwar gibt es verschiedene Versuche, dieses zu entschärfen, aber zum Preis geringerer Sicherheit oder anderer Nachteile. Am Ende bleiben höchstens Blockchains mit wenigen, handverlesenen Teilnehmern und beschränkter Transaktionshäufigkeit.

Kurzum: Es ist in der Finanzbranche wie in der Kirche. Das wichtigste ist das Schiff, nicht die Krypta. Ebenso ist es die Digitalisierung welche die Finanzbranche umkrempelt, nicht die Kryptisierung. Vergessen Sie (wenn Sie nicht gerade eine Lösegeldforderung stellen wollen) Bitcoin und co. Flüchten Sie vor ICOs (Initial Coin Offerings). Bewerben Sie sich nicht als Krypto-Valley.

Im Apfelstrudel des Strukturwandels

Urs Birchler

Der Tagesanzeiger meldet, die Grossbäckerei mit dem phantasievollen Namen Groba AG müsse mehr als die Hälfte ihrer Stellen abbauen. Mein Gott! Dort war doch (vor bald einem halben Jahrhundert) mein erster Studentenjob! In einer Backstube am Zürcher Kreuzplatz fabrizierte Groba gefrorene Apfelstrudel für die Marke Findus. Die gewürfelten Äpfel kamen in grossen Büchsen. Dahinter stand irgendwie die Alkoholverwaltung, die verhindern wollte, dass die Äpfel verschnapst wurden.

Erinnern kann ich mich an den Chef und seine Frau, die gelegentlich mit dem grauen Pudeli zu Besuch kam, welches aber nicht an den Apfelstückli schnuppern durfte. Die Belegschaft bestand grösstenteils aus einer Gruppe Frauen, die jeweils in aller Herrgottsfrühe mit dem Minibus aus dem Thurgau herbeigefahren wurden für Fr. 3.50 die Stunde. Dazu die beiden Studenten: Ein Grieche, dessen Namen ich leider vergessen habe, und ich, beide für je Fr. 7.– die Stunde. Wir studierten beide Wirtschaft im selben Semester. Die in der Vorlesung mit einem Ohr vernommene Idee, dass Löhne etwas mit Produktivität zu tun hätten, kam uns in der Backstube nachhaltig abhanden. Die Thurgauerinnen berserkten den ganzen Tag und steckten mit blossen Händen gefrorene Strudel in die vorgefertigten Schachteln.

Was der Grieche und ich mit dem doppelten Lohn zum BIP beitrugen, ist mir nicht mehr in der notwendigen Schärfe erinnerlich. Auf dem mit Mehl eingestäubten Tisch, wo der Teig ausgewallt werden sollte, zeichneten wir jedenfalls mit dem Finger Grafiken zu den Aufgaben vom Proseminar am Vortag, Ich sehe noch deutlich, wie ich dem noch ahnungsloseren Kollegen erklärte, warum sich Indifferenzkurven nicht schneiden können (was sogar in den Zeiten der behavioral economics noch zu gelten scheint). Als uns der Chef ertappte, entliess er den Griechen. In einer Aufwallung von internationaler Arbeitersolidarität schleuderte ich ihm meine Kündigung auch gleich ins Gesicht.

Und jetzt baut die Groba AG wieder ab. Ironischerweise, weil der wichtigste Kunde von Frischbackwaren auf gefrorenes Zeug umstellt. Also auf das, was „wir“ damals herstellten. Wir Weitblickenden.

Falsch verstandene Unabhängigkeit der SNB

Urs Birchler

Es ist heiss, auch in den Redaktionsstuben. Daher ist sowohl der NZZ als auch die Sonntagszeitung je ein Beitrag zur Unabhängigkeit der SNB entschlüpft, der in kühleren Zeiten im Papierkorb gelandet wäre.

Ganz arg die NZZ: Der Autor Michael Rasch verwechselt Unabhängigkeit mit Allmacht. Und letztere liege in der Hand „nicht-gewählter“ Notenbanker.

„Der Blick ins Gesetzt erleichtert die Rechtsfindung“, spotten die Juristen. Und tatsächlich hätte das Notenbankgesetz (NBG) Herrn Rasch beruhigen können:

Art. 5 hält nämlich fest: „Die Nationalbank … gewährleistet die Preisstabilität.“ Damit ist der Pfad der Geldpolitik weitgehend gegeben. Die SNB ist statt ans Gold (wie bis 1936) oder den Dollar (bis 1973) an einen Güterkorb gebunden. Zugegeben: Die SNB hat kurzfristig ein bisschen mehr Flexibilität als dies unter festen Wechselkursen oder unter der Goldparität der Fall war. Doch von Allmacht keine Rede.

Die SNB-Leiter seien „Technokraten, die nie vom Volk gewählt worden sind“, bemängelt Herr Rasch. Dass die Leute bei der SNB ihr technisch anspruchsvolles Metier verstehen, hat bisher nicht geschadet. Vor allem aber werden die Mitglieder der Leitungsgremien der SNB durchaus gewählt, und zwar nach fein austarierten und demokratisch zäh ausgehandelten Regeln. Nur werden Notenbankleiter — ebensowenig wie Bundesräte — nicht direkt vom Volk gewählt, was aber m.W. weltweit noch nie jemand ernsthaft vorgeschlagen hat. Auch die laufende Politik der SNB steht nicht im politischen Vakuum: Die SNB erörtert ihre Politik regelmässig mit dem Bundesrat und informiert ebenso regelmässig Parlament und Öffentlichkeit (Art. 7).

Dass die Unabhängigkeit der Notenbank „einer Demokratie ohnehin wesensfremd“ sei, hat Herr Rasch vielleicht in einer venezolanischen oder türkischen Regierungsbroschüre gelesen. Unabhängigkeit helvetischer Prägung bedeutet, dass „die Nationalbank und die Mitglieder ihrer Organe weder vom Bundesrat noch von der Bundesversammlung oder von anderen Stellen Weisungen einholen oder entgegennehmen“ (Art. 6). Auch Sommerfantasien des Finanzministers hat die SNB also zu ignorieren (zu dessen Ehrenrettung: Er hat vielleicht bei seiner kürzlichen Bemerkung nicht daran gedacht, dass die Länge der SNB-Bilanz der Fussabdruck der Geldpolitik ist).

Die Sonntagszeitung beklagt nicht ein Übermass an Unabhängigkeit der SNB, sondern umgekehrt grade einen Mangel an Unabhängigkeit. Grund: Die SNB kann den Franken nicht beliebig gegenüber dem Euro erstarken lassen. Das ist nicht falsch, aber wir wissen es seit Jahren, und niemand hat ein Rezept gefunden, wie es die SNB anders machen könnte, ohne die Schweizer Wirtschaft zusammenzuschlagen. Auch dies steht nämlich im NBG (Art. 5): „Die Nationalbank führt die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes.“ Und bei der Gewährleistung der Preisstabilität „trägt sie der konjunkturellen Entwicklung Rechnung.“ Kurz: Die Länge ihrer Bilanz belastet die SNB selbst wohl mehr als alle andern. Auch noch, wenn es wieder kühler wird.

EU: mehr Solidarität oder mehr Disziplin?

Urs Birchler

Die Schweiz leidet — via Frankenstärke — seit Jahren an den Spannungen innerhalb der Eurozone und der EU. Der Konflikt innerhalb der EU wird oft dargestellt als Mangel an Solidarität (des Nordens) versus Mangel an fiskalischer Verantwortung (des Südens). Dass zwischen den beiden eher eine politische Komplementarität besteht als ein „Entweder-Oder“, hat kürzlich Jeroen Dijsselbloem (der frühere Chef der Euro-Gruppe) dargestellt. Sein Text wurde als SUERF Policy Note abgedruckt. Das Fazit hier im Original:

To sum up. Do not blame the EU for all problems we have. The responsibility of the member states is huge. The EU will not solve all your problems via more centralized policy and stronger institutions. Major structural reforms are still needed at national level. The EMU must become a value community. This implies more solidarity between member states and more responsibility from member states. The one goes hand in hand with the other.

Der e-Franken

Urs Birchler

Vollgeld hat an der Urne verloren. Scheinbar. Der Kern der Idee — unser Geld soll SNB-Geld sein — lebt nämlich weiter in der viel einfacheren Form des elektronischen Zentralbankgeldes, des e-Frankens. Weshalb sollen wir nicht alle ein Guthaben direkt bei der SNB eröffnen können? Sicher, bequem, elektronisch. Und wenn die SNB nicht selber ein paar Millionen Konti führen will, läge hier nicht vielleicht die wahre Aufgabe für die arme Postfinance.

Verschiedene Zentralbanken sind daran, die Idee des Central Bank Digital Cash (oder Currency), CBDC, intern zu prüfen. Letzte Woche wurde die Idee aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert an einer SUERF-Konferenz (Do we need central bank digital currency? Economics, Technology and Psychology) in Mailand. Hier kurz einige der diskutierten Fragen.

  • Will das Publikum noch Bargeld in Papierform? In einzelnen Ländern geht der Notenumlauf stark zurück (Schweden als Paradebeispiel taugt allerdings nicht, da die Notenbank den Banken das Bargeld selber vergrault hat). In anderen steigt er.
  • Wäre e-Geld eine Art Bitcoin? Kaum eine Notenbank möchte sich mit anonymen Konti dem Vorwurf der Geldwäscherei aussetzen. Aber digitales Geld ist nicht gleichbedeutend mit Krypto-Geld und muss auch nicht unbedingt auf einer Blockchain beruhen. Ein herkömmliche Buchhaltung tut’s auch (Stichwort: accounts, not tokens). Die Frage bleibt: Wer hat Einblick in Kundendaten und Transaktionen? Die Notenbank? Ein zwischengeschalteter Abwickler? Nur Strafverfolger mit richterlicher Ermächtigung?
  • Wäre e-Bargeld verzinslich? Im Prinzip ja. Die technische Beschränkung, die einen Zins auf Banknoten praktisch Ausschliesst, bestünde bei e-Geld nicht. Möglich wäre auch eine negative Verzinsung. Die Notenbank könnte also das Geldaussgeben direkt anheizen. Dies gefiele vor allem jenen Ökonomen, welche die faktische Untergrenze der Bargeldverzinsung bei null als Deflationsursache sehen.
  • Verträgt sich zentrales e-Geld mit elektronischem Geld auf Bankkonti? Eher schlecht; im Krisenfall würden die Bankkunden ihr Geld rasch auf die Notenbank übertragen wollen.
  • Würden die Bilanzen der Notenbanken länger? Wie der Vize-Gouverneur der Banca d’Italia warnte: Ja, sehr. Im Umfang, in dem das Publikum von Bankeinlagen auf elektronisches Notenbankgeld umstiege, wüchsen die Bilanzen der Notenbanken und mit ihnen auch die Höhe der von diesen verwalteten Vermögen.
  • Gibt es schon Versuche? Ja, zum Beispiel den vom Gouverneur der Zentralbank von Uruguay vorgestellten Pilotversuch mit einem e-Peso.
  • Besteht eine Garantie, dass e-Geld nicht in der Verwendung eingeschränkt würde, z.B. „ungültig zum Erwerb von Alkohol“ oder von fossilen Brennstoffen, etc.? Diese Frage wurde in der Diskussion aufgeworfen; niemand wagte ein klares Nein.

Alle Präsentationen sind hier zugänglich. Eine ausführlichere Analyse der Pros und Contras von CBDC folgt hier zu gegebener Zeit. Vorläufiges Fazit: Der Fall für oder wider „Vollgeld light“ in Form von Central Bank Digital Cash ist verzwickter, als es auf den ersten Blick scheinen mag.

Vollgeld-Autoritäten

Urs Birchler

Jörg Baumberger, mein Kollege von der UniSG, hat sich die Mühe gemacht, einige der von den Vollgeld-Initianten immer wieder zitierten Belege und Autoritäten genau anzusehen. Sein Bericht (hier im Volltext) ist ernüchternd:

  1. Die von den Initianten dauernd zitierte Studie der Copenhagen Business School: krass fehlerhaft. Die Reaktion der Initianten auf Feststellung der Fehler: im Stillen zugeben und öffentlich verschweigen.
  2. Die Behauptung, Island befinde sich auf dem Weg zum Vollgeld: Längst überholt.
  3. „Zeuge“ Thomas Mayer (ehemaliger Chefökonom der Deutschen Bank und bekennender Staatsskeptiker): wirr. Er befürwortet Vollgeld nur als Übergang zur Privatisierung des Geldwesens [wie das???] und hält Devisenmarktinterventionen der Zentralbank unter Vollgeld für unmöglich; bei Wechselkurs-Turbulenzen hälfen dann gemäss Mayer nur Kapitalverkehrskontrollen.
  4. Der (Vollgeld-)Vorschlag der IMF-Ökonomen von Kumhof&Benes: vom IMF mit einem fetten Disclaimer versehen und von den VGI-Vertretern (aufrund der vielleicht nicht so erfreulichen Implikationen) mittlerweile als Hirngespinst der Gegner abgetan.
  5. Ein Mitglied des akademischen Beirats der Kampagne meint, die Vollgeld-Idee beruhe auf einer ‚conception erronée de la monnaie‘; er stimme aber trotzdem „ja“, so als Denkanstoss.

Danke Jörg!

Geldpolitik unter Vollgeld

Urs Birchler

Ein Knackpunkt der Vollgeld-Initiative ist die Geldpolitik. Die Initiative fordert, dass neu geschaffenes Geld von der SNB à fonds perdu, also ohne Gegenleistung, an Bund und Kantone oder Bürgerinnen und Bürger abgegeben werden muss. Im vorgeschlagenen Art. 99a Abs. 3 heisst es:

Sie bringt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages neu geschaffenes Geld schuldfrei in Umlauf, und zwar über den Bund oder über die Kantone oder, indem sie es direkt den Bürgerinnen und Bürgern zuteilt.

Die SNB erwirbt also bei der Geldausgabe keine Vermögenswerte (Auslandsdevisen und Wertpapiere) mehr, mit denen sie ausgegebenes Geld auch wieder zurückkaufen kann. Aber: Wie es SNB-Präsident Thomas Jordan formulierte: „Wie fordert man Geld zurück, das man zuvor verschenkt hat?“ Eine restriktive Geldpolitik, und damit Inflationsbekämpfung, ist unter der VGI unmöglich.

Die Initianten haben erkannt, dass sie einen Bock geschossen haben. Zum Glück steht im besagten Abs. 3 auch noch ein zweiter Satz:

Sie kann den Banken befristete Darlehen gewähren.

Über Kredite an die Banken wäre eine auf beide Seiten flexible Geldpolitik noch möglich. Nur: Das würde die Stellung der Banken gegenüber heute noch stärken und die Nationalbank zur Grossgläubigerin der Banken — mit den entsprechenden Risiken — zwingen. Genau das Gegenteil von dem, was die Initiative eigentlich wollte.

Drum suchten die Initianten verzweifelt nach einem dritten Weg und fanden ihn — in einer faustdicken Lüge. Klammheimlich fügten Sie in Der Initiativtext erläutert auf Ihrer Website einen Satz ein:

Zusätzlich kann die SNB wie bisher neues Geld durch den Kauf von Auslandsdevisen und Wertpapieren in Umlauf bringen und kann auch über diese Wege die Geldmenge vergrössern und verkleinern.

Dieser Satz war ursprünglich nicht drin [Dank an Joerg Baumberger für ein PDF des ursprünglichen Textes!]. Verständlich, denn er widerspricht dem Initiativtext frontal. Ob die Initianten die eigene Initiative nicht gelesen haben oder ob sie bereits den Teilrückzug anstreben, sei dahingestellt. Den Nimbus der ehrlichen Idealisten haben sie bei mir jedenfalls verloren.

Vollgeld: eine Schlangenfangerei

Urs Birchler

Auf die bevorstehende Abstimmung vom 10. Juni hin, hier eine aktuelle Version des von Jean-Charles Rochet und mir verfassten Vollgeld-Leifaden. Der Leifaden ist neutral geschrieben und versucht, den Argumenten sowohl der Befürworter als auch der Gegner gerecht zu werden.

Die teilweise völlig verdrehten Argumente der Initianten in der öffentlichen Diskussion (kürzlich war ich mit Kathrin Bertschy (GLP) und Raffael Wüthrich (VGI) am Radio, nachzuhören im Kontext) erfordern hier aber auch einmal Gegensteuer.

Ich sag’s daher frei heraus: „Vollgeld“, so wie es die VGI vorschlägt, ist ein Etikettenschwindel. Und der geht so:

  1. Die VGI fordert, dass Einlagen des Publikums bei den Banken zu 100 Prozent, d.h. „voll“, durch Guthaben dieser Banken bei der Nationalbank gedeckt sind,
  2. Die VGI fordert gleichzeitig, dass die SNB neugeschaffenes Geld an Bund und Kantone oder Bürgerinnen und Bürger verschenkt. Den Banknoten und den Guthaben der Banken bei der SNB steht dann also in letzter Konsequenz kein Gegenwert mehr gegenüber, sie würden dann zu „Leergeld“ (meine Terminologie), dessen Wert nicht mehr durch ein SNB-Vermögen gestützt wird.

Die VGI würde also dazu führen, dass unser Geld „Vollgeld“ heisst, aber voll nur noch durch Leergeld gedeckt ist.