Wer rettet den Euro vor seinen Rettern?

Ein verlängertes Wochenende in Paris als Geschichtslektion: Nicht das Kriegsende vom 8. Mai 1945 lieferte die Schlagzeilen, sondern die vom Staatspräsidenten geforderte „Generalmobilmachung“ gegen die Feinde des Euro.

Aux armes citoyens! — an Munition soll es nicht fehlen. Während ich schreibe, wird ein Hilfspaket von 600 Milliarden Euro geschnürt. Dieses ist allerdings nicht die Lösung, sondern recht eigentlich das Problem.

Ich habe nie ganz verstanden, weshalb der griechische Staatshaushalt ein Problem für den Euro darstellt. Griechenland hätte Zahlungsunfähigkeit erklären können — unangenehm, auch für die Gläubiger(banken), doch was soll das dem Wert des Euro anhaben? Oder Griechenland hätte aus der Währungsunion austreten können; technisch anspruchsvoll und wirtschaftlich schmerzhaft — aber sicher kein Problem für den Euro; eher hätte das Ausscheiden eines bankrotten Staates den Euro noch gestärkt.

Viel gefährlicher ist die Fehlleistung der europäischen Politiker, erstens das Griechenland-Problem zum Euro-Problem zu erklären, und zweitens den Euro „retten“ zu wollen. Bereits beschlossen ist offenbar der Aufkauf der Schulden gefährdeter Mitgliedstaaten. Dies läuft letztlich auf eine indirekte Monetisierung der Staatsschulden hinaus. Die „Rettung“ des Euro kostet soviel Geld, dass die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank in Gefahr gerät. Sobald die Finanzmärkte Inflation wittern, bauen sie diese in die Zinssätze ein. Dann beginnt sich die griechische Spirale für alle Euro-Länder zu drehen. Drum — Rettet den Euro vor seinen „Rettern“!

P.S.: Fast visionär klingt aus heutiger Sicht das Referat von Otmar Issing vom 24. März 1999 (Beispiel: Die Wirksamkeit der „no bail out“ Klausel in Artikel 104b des Maastrichtvertrages müßte ihren Test, der hoffentlich niemals gefragt ist, erst noch bestehen). Die Rede bietet in Kürze alles wichtige zum Thema Geld- und Fiskalpolitik im Euro-Verbund.

Gratulation, Monika!

Die Generalversammlung der Schweizerischen Nationalbank hat unsere Mit-Batzerin Monika Bütler zum Mitglied des Bankrats gewählt. Auf die Geldpolitik wird die Wahl zwar keinen Einfluss haben; hier hat der Bankrat nichts zu sagen. Er ist jedoch für die organisatorische Oberaufsicht über die Nationalbank zuständig. Es lohnt sich, die Liste der Aufgaben in Artikel 42 des NBG wieder einmal zu lesen. Immerhin überwacht der Bankrat das Risikomanagement. Und Absatz 3 („Der Bankrat entscheidet in allen Angelegenheiten, die nach Gesetz oder Organisationsreglement nicht einem anderen Organ zugewiesen werden“) gäbe wohl noch Stoff für die eine oder andere juristische Dissertation.

Ihre Feuertaufe hat Monika mit einem nicht ganz freiwilligen Spontaneinsatz auf dem Rednerpult der GV mit Bravour bestanden. Weiterhin viel Erfolg, Monika!

TBTF: Pioniernation Schweiz!

Gerade erhielt ich von Inke Nyborg den Hinweis, dass es der Zwischenbericht der Expertengruppe des Bundes (vom 23. April) in die internationale Blogosphäre geschafft hat, und zwar gleich auf ein hohes Podest. Harvard-Professor Greg Mankiw rühmt die Schweiz, da die Expertengruppe explizit sogenannte CoCos (Contingent Convertible Bonds) vorschlägt.

Mich hat’s gefreut, weil ich die (von namhaften Akademikern und Praktikern propagierten) CoCos kürzlich in meiner Antrittsvorlesung und im Zwischenbericht für die SP Schweiz unterstützt hatte.

Mankiw’s Beitrag ist auch eine gute Ergänzung zu meinem Interview in NZZ Impulse zum Zwischenbericht der Expertengruppe.

Saitensprung

Am Zürcher Flughafen hat sich eine Schlange gebildet. Die CEO’s und Verwaltungsratsmitglieder mehrerer Finanzinstitute und einiger Industrieunternehmen drängeln zum Zollschalter. Jeder will den Zuschlag als Erlöser der beschlagnahmten Geige. Die Kaution von Fr. 400’000.– ist ein Trinkgeld für Bezüger von Milliarden-Boni. „Endlich“, gesteht einer der Wartenden, „könnte ich wieder einmal sinnvoll Geld ausgeben — und erst noch Vielen eine Freude machen“.

Tatsächlich: Immer mehr verdienen (als die andern) mag zwar Spass machen. Immer mehr ausgeben hingegen ist ein Sau-Krampf. In mehr als einem Fünfstern-Hotel pro Nacht schläft kaum jemand. Die 100 reichsten Schweizer sind schlicht unfähig, auch nur einen Bruchteil ihres Einkommens, geschweige denn ihr Vermögen zu konsumieren. Viele Ausgaben (z.B. Kauf eines Ferienhauses) sind nämlich Investitionen, das heisst blosse Umschichtungen des Vermögens.

Die Schlange am Zoll gibt es, erstaunlicherweise, trotzdem nicht. Keiner unserer Spitzenverdiener war auf dem Sprung und schoss die Kaution vor.

Too Big to Fail — 1:0 für die Grossbanken

Halbzeit im Match Schweiz gegen die Grossbanken: Heute hat die Expertengruppe des EFD (Vorsitz: Peter Siegenthaler) ihren Zwischenbericht publiziert. Die Grossbanken liegen in Führung —  eher überraschend nach den markigen Ankündigungen der Politiker im Sinne von „nie wieder“ , wie sie nach der Rettung der UBS von links bis rechts erschallten.

Die Gegner der Rettung von Banken auf Staatskosten haben grosse Chancen ausgelassen. Der Bericht bespricht ausführlich die volkswirtschaftliche Rolle der Grossbanken (die ich hiermit ebenfalls und aus eigener Anschauung ausdrücklich würdige). Er bleibt aber lakonisch, was die Gefahren des Too Big to Fail („ein erhebliches Risiko für den Staat und das Gemeinwesen“) betrifft. Dass die Staatshaftung eine Eigendynamik aufweist, die letztlich zum Modell Island tendiert, wird dabei verharmlost.

Ein Torerfolg in der zweiten Halbzeit ist den Gegnern des TBTF durchaus zuzutrauen. Der Angriff über die Idee „Schulden, die im Problemfall automatisch in Eigenmittel gewandelt werden“, ist vielversprechend. Nur fehlt jeder Hinweis darauf, dass den Banken die Ausgabe solchen bedingten Kapitals vorgeschrieben werden sollte, und zwar in genügender Menge.

Statt dessen versuchen es vor allem FINMA und SNB immer wieder über die Linie Eigenmittel und Liquidität. Mehr Eigenmittel mag gut sein, vor allem sind weder die Banken noch die Regulatoren auch nur annähernd fähig, Kosten und Nutzen von mehr oder weniger Eigenmitteln zu abzuschätzen. Vollends zur Verzweiflung bringt mich jedoch die im Bericht lancierte (wissenschaftlich nicht weiter abgestützte) Idee, das Problem der unfreiwilligen Staatshaftung sei mit Liquiditätsvorschriften zu verhindern, wie sie gestern FINMA und SNB angekündigt haben. (Gretchenfrage an FINMA: Zählen griechische Staatspapiere als jederzeit liquid? Spanische, italienische oder britische?)

In die Kabinen geschickt haben die Behörden alle Eingriffe in die Grösse oder in die rechtliche Struktur der Bankkonzerne. Die Grossbanken haben zwar über hundert rechtlich selbständige Konzernteile, vornehmlich um Steuern zu sparen und um Regulierungen zu umgehen. Wären behördliche Wünsche, systemrelevante Teile auch rechtlich abzutrennen, vor diesem Hintergrund tatsächlich unzumutbar? Falls ja, hätten wir das gerne näher erläutert gehabt.

Die Banken sollen sich jedoch so strukturieren, dass sie im Notfall leicht aufgeteilt werden können. Das tönt gut; bloss hat mir noch nie jemand erklärt, wie eine „Sollbruchstelle“ im Ernstfall funktionieren kann. Vielleicht kommt das im Schlussbericht. Nur: Die Banken haben ein Interesse, dass die Sollbruchstellen im Ernstfall eben nicht brechen, damit die Staatshilfe wieder unvermeidlich wird. Wenn man die Konzerne schon nicht aufbrechen will, sollte die Wohlfühlterminologie der vereinfachten Auflösung im Notfall, der Sollbruchstellen oder „living wills“ ehrlicherweise auch gleich aufgegeben werden.

Für die zweite Halbzeit (bis Herbst 2010) bleibt damit im Bericht als einzige noch brauchbare Idee, die (vorzuschreibende) Emission von Schuldpapieren, die im Notfall in Eigenmittel gewandelt werden. Ganz unproblematisch sind auch diese CoCos nicht. Wetten, dass die Expertengruppe auch diesen Ball verdribbeln wird? Oder folgt doch noch ein überraschender Pass in die Tiefe?

Too Big to Fail

Ich danke nochmals allen, die zu meiner gestrigen Antrittsvorlesung an der Universität Zürich gekommen sind. Für alle andern steht der Vortrag (ab ca. 12h) als Aufzeichnung zur Verfügung.

Ebenfalls gestern haben wir einen Zwischenbericht unserer Auftragsstudie zur faktischen Staatsgarantie an die SP Schweiz abgeliefert. Der Schlussbericht folgt im Sommer.

Eine Weiss-Informationsstrategie für die SBVg

Die NZZ von heute enthält einen (inhaltlich interessanten) Leserbrief zum Thema UBS-USA („Die UBS nicht im Regen stehenlassen“). Gezeichnet: Christoph Winzeler. Ich kenne und schätze den Autor aus meiner Nationalbank-Zeit; wir sassen gemeinsam in mehreren Arbeitsgruppen. Er vertritt nämlich (als Leiter Finanzmarktrecht) seit Jahren loyal die Schweizerische Bankiervereinigung.

Genau dies steht jedoch im Leserbrief nicht. Ahnungslose NZZ-Leser merken nicht, dass hier ein Kadermitglied der Bankiervereinigung Positionen bezieht, zu denen sich seine Arbeitgeberin öffentlich nicht bekennen mag. (Es soll mir niemand kommen, es handle sich um einen rein persönlichen, mit der SBVg keineswegs abgesprochenen Leserbrief. Bei der Nationalbank jedenfalls schreiben die Mitarbeiter keine Leserbriefe zur Geldpolitik.)

Zugegeben — die Bankiervereinigung ist nicht zu beneiden; zu heterogen sind nach Grösse und Ausrichtung ihre Mitglieder. Dennoch: Mit solchen grauen Stellungnahmen sind Abstimmungen kaum zu gewinnen. Warum nicht wenigstens bei der Informationsstrategie auf die Farbe Weiss setzen?

Harter Fall statt Härtefall

Eine Hiobsbotschaft für die Lehrerin unseres jüngeren Sohnes: Sie darf ab sofort nicht mehr unterrichten. Nein, sie hat weder gestohlen noch Kinder geschlagen. Es ist viel einfacher: Sie ist Südafrikanerin. Ihre Arbeitsbewilligung wird nach zwei Jahren erfolgreicher Tätigkeit nicht mehr verlängert.

Der Hintergund: Der Bundesrat hat das Kontingent für Arbeitsbewilligungen für Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) halbiert. Es wird 2010 deshalb maximal 2000 unbeschränkte Aufenthaltsbewilligungen („B“) und maximal 3500 Kurzzeit-Aufenthaltsbewilligungen („L“) geben. Entsprechend werden die Kantone auch nur halb so viele Arbeitsbewilligungen erteilen können. Zu den Nicht-EU Staaten gehören Länder wie die USA, Kanada und Australien, aus denen von schweizerischen Firmen hoch begehrte Spezialisten kommen. IT Firmen, internationale Schulen und Forschungsanstalten sind von den Einschränkungen ganz besonders betroffen.

Zum Vergleich: Im Jahre 2009 erhielten rund 50’000 Personen aus EU17- und EFTA-Staaten B- und L-Aufenthaltsbewilligungen. Ferner erhielten 10’542 Personen Asyl, wurden vorläufig aufgenommen, oder ihr Aufenthalt wurde aus anderen Gründen mit einer fremdenpolizeilichen Bewilligung geregelt, davon 2700 aufgrund einer Härtefallregelung.

Unsere Kinder und ihre hoch-qualifizierte und engagierte Lehrerin werden nicht die einzigen sein, die unter der absurden Einwanderungspolitik leiden. Ein Härtefall ist dies offenbar dennoch nicht. Öffentlicher Widerstand gegen den Verhältnisblödsinn bei den Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen scheint sich auch nicht zu regen. Der nichtgewährte Härtefall für einen in der Schweiz mehrfach vorbestraften, in seinem Heimatland in keiner Weise bedrohten Kolumbianer rührte hingegen die Tränen der Härtefallkommission und füllte während Tagen mehrere Seiten im Tagesanzeiger.

Nachts sind alle Batzen grau

Unsere älteste liberale Partei macht uns Sorgen. Das Leuchtfeuer der Freiheit war in den letzten Tagen im Steuerstreit eher ein Irrlicht. Wir sind aber zuversichtlich. Die FDP wird sich demnächst auf eine klare Linie festlegen. Wir sind gespannt, was da kommt: Ein Weissbuch zur Schwarzgeldstrategie oder ein Schwarzbuch zur Weissgeldstrategie?

Wir verstehen die Probleme der FDP. Vorsätzliche Steuerhinterziehung ist passé. Eine Weissgeldstrategie ist sympathisch (auch unseren Partnerländern, die letztlich entscheiden, was sie tolerieren und was nicht). Die Weissgeldstrategie ist aber nicht ganz einfach in der Umsetzung. Urs Birchler hat dies im Focus von Radio DRS ausgeführt. Monika Bütler gibt sogar zu: „Auch ich habe unversteuertes Geld auf der Bank: Der Lohn kommt nämlich Monate, bevor ich meine Steuererklärung einreiche.“ (Sie wird aber im Rahmen ihrer bewährten Weissgeldstrategie erneut ehrlich deklarieren).