Too late to fail?

Urs Birchler

Der 1. März, ist immer ein besonderer Tag. An Chalanda Marz zieht nämlich mein Vornamensvetter, der Schellenursli, mit der grossen Kuhglocke durchs Dorf. Dieses Jahr ist der 1. März aber ganz besonders: Heute tritt nämlich die Änderung des Bankengesetzes „Stärkung der Stabilität im Finanzsektor; too big to fail“ in Kraft (
von der Presse vor zwei Wochen kurz angekündigt, sieh z.B. NZZ). Damit findet man die neuen Bestimmungen endlich auch in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts [am 1.3.2012, 06:00, allerdings noch nicht aufgeschaltet].

Wird jetzt nie mehr eine Schweizer Bank mit Staatshilfe gerettet? Müssen jetzt immer die Aktionäre bluten? Einiges ist tatsächlich besser geworden, doch so klar ist es leider nicht, wie ich in einem NZZ-Artikel und im Gutachten für das Liberale Institut argumentiert habe. Und leider sind die Verordnungen zum Gesetz noch nicht unter Dach, sondern erst im Entwurf zur Vernehmlassung. Also zu früh, um mit der grossen Glocke durchs Dorf zu marschieren.

Tagi — wir bleiben dran!

Urs Birchler

Über die Wirtschaftsberichterstattung des Tagesanzeiger nerve ich mich so oft, dass ich nicht jedesmal reagieren mag.
Aber heute (Montagmorgen!) ist’s mir wieder mal zuviel: Die Bildlegende spricht vom Regierungsgebäude, während auf dem Bild in grossen Lettern (auch für nicht griechisch Sprechende wie mich) zu sehen ist, dass es sich um die Bank von Griechenland handelt. Regierung ist nicht gleich Notenbank. Auch nicht in Griechenland.

[Nachtrag: Der Fehler wurde bereits im Laufe des Tages behoben. Die Demonstranten sind jetzt „in der Innenstadt“. Das trifft immerhin zu. Genauer wäre: vor der Bank von Griechenland (Eleftheriou Venizelou 21, Athen 10564).]

SNB bleibt glaubwürdig

Urs Birchler

Verschiedene Pressestimmen warnten nach dem Rücktritt von Präsident Philipp Hildebrand am 9. Januar 2012 vor einem Angriff der Spekulanten auf die Wechselkursgrenze von einem Euro zu 1.20 Franken. Schon vor einer Woche publizierte die SNB die Januar-Zahlen unter dem IMF Data Dissemination Standard. Und siehe da: Die Nationalbank musste (netto) offenbar überhaupt nicht intervenieren. Ihre Devisenreserven gingen sogar markant zurück und fielen auf deas Niveau vom vergangenen November. Fazit: Die „Spekulanten“ folgten den Spekulationen der Journalisten nicht. Es wäre zu teuer gewesen. Ist dieses „Nicht-Ereignis“ eine Zeitungsmeldung wert?

Fremdwährungsreserven der SNB (in Mio CHF):

227’212 Jan 2012
254’254 Dez 2011
229’278 Nov 2011
245’036 Oct 2011
282’352 Sep 2011
253’351 Aug 2011

Freunde der ZKB: Bitte Ruhe!

Urs Birchler

Ich habe ein faules Ei gelegt! Mein provokativer Titel „Die ZKB-Todesspirale“ hat ungewollt Zweifel an der Solvenz der ZKB geweckt. Dies hat mehrere Leser (und Medienvertreter) erschreckt.

Deshalb ist eine Klarstellung am Platz. Eine Aussage zur Stabilität der ZKB war nicht gemeint. In der Zwischenzeit habe ich nachgeschaut: Die von den USA der UBS auferlegte Busse betrug damals 780 Mio. Dollar (NZZ, TA). Die ZKB mit einem vergleichsweise viel geringeren Volumen an Geldern amerikanischer Kunden verfügt aber über 8 Mrd. Fr. Eigenmitteln. Ein gutes Ruhekissen für Kunden und Steuerzahler.

Es sollte aber nicht zum Ruhekissen für Bankräte werden. Daher meine (zu) provokative Formulierung der „Todesspirale“. Mit der Spirale war ein Mechanismus gemeint, der theoretisch, im „worst case“, zu einem Teufelskreis führen kann. Die Moral: Auch wenn man Staatsgarantie hat, muss man rechtzeitig aufpassen. Das war die Idee (und sie betrifft nicht in erster Linie die ZKB, die zwar die grösste Kantonalbank ist, aber im Verhältnis zur Finanzkraft des Kantons nur im Mittelfeld steht). Die Reputation einer Bank zu schädigen, war keineswegs meine Absicht. Vielleicht hoffte ich auf ein klärendes Wort der Bankleitung. Doch hätte ich wissen müssen: Sie dürfen gar nicht. Auch im Rechtsstreit mit den amerikanischen Behörden gilt die Devise der Navy: „Lose lips sink ships.“

Bei allen ZKB-Kunden und Steuerzahlern, die meinetwegen schlaflose Nächte hatten, möchte ich mich ausdrücklich entschuldigen.

Staatsgarantie der ZKB

Urs Birchler

Jetzt bekomme ich Anfragen: Was bedeutet die Staatsgarantie der ZKB eigentlich?

Die Antwort hat zwei Teile. Erstens gibt es die im Kantonalbankgesetz festgelegte Staatsgarantie. Konkret:

§ 6.
1 Der Staat haftet für alle Verbindlichkeiten der Bank, soweit ihre eigenen Mittel nicht ausreichen.
2 Die Haftung erfasst nachrangige Verbindlichkeiten und das Partizipationskapital nicht.

Zweitens: Die ZKB geniesst eine faktische Staatsgarantie, die über die gesetzliche hinausgeht. Die gesetzliche Staatsgarantie kommt erst zum Tragen im Rahmen eines Konkursverfahrens. Ein solches vernichtet jedoch einen grossen Teil der Substanz einer Bank. Der Kanton Zürich würde also sehr wohl überlegen, ob er nicht lieber die Bank als Ganze retten würde, wie die Zürcher Finanzdirektorin, Frau Regierungsrätin Ursula Gut, in einem sehr lesenswerten Referat glasklar dargelegt hat.

Auch für nachrangige Forderungen haftet also faktisch der Kanton. Als einzige Verbindlichkeit nicht von der faktischen Staatsgarantie gedeckt ist die eben erst begebene nachrangige Tier-1 Anleihe. („Tier-1“ bezeichnet sogenanntes Kernkapital, hat als nichts mit dem Zoo-Sponsoring der ZKB zu tun.) Die Anleihe verfällt, wenn die Kernkapitalquote der ZKB unter 7% fällt oder wenn die FINMA eine drohende Insolvenz feststellt.

ZKB: Die Zürcher Kommunikations-Bank

Urs Birchler

Ich habe ein neues Lieblingswort.

Vor drei Tagen habe ich in diesem Blog einen bösen Kommentar zum Schweigen der ZKB abgegeben. Jetzt hat ein Bankrat das Schweigen in einem Interview mit dem Tagesanzeiger gebrochen. Man höre und staune:

„Es ist vielleicht eine heikle Situation für jene Banken, die in solche Geschichten involviert sind. Aber sicher nicht für mich persönlich.“

„Man macht sich immer Sorgen. Es ist aber auch schwierig, abzuschätzen, was auf die ZKB zukommen kann.“

Das ist alles sehr beruhigend — aber sicher nicht für mich persönlich.

Die ZKB-Todesspirale

Nachtrag vom 9. Feb. 2012: Aufgrund des (zu) provokativen Titels und besorgten Leseranfragen, habe ich die Aussagen hier präzisiert.

Urs Birchler

Letzte Woche musste ich bei der ZKB in der Schlange anstehen (wegen Umbauarbeiten). Ein Blick auf meine Mit-Ansteher genügte, mich erneut zu überzeugen: Es braucht eine Bank, der Herr und Frau Zürcher blind vertrauen können, ohne übervorteilt oder in Spekulationen hineingezogen zu werden.

Dann lese ich die Presseberichte zur Anwerbung von US-(und ex UBS-)Kunden durch unser Staatsinstitut. Und da wird mir als Zürcher Steuerzahler, Kantonsangestellter, und Eigenheimbesitzer gschmuch. Über die Staatsgarantie hänge ich letztlich in dieser Steuergeschichte nicht nur voll mit drin. Mehr noch: Wenn die Staatsgarantie zum Tragen kommt, wenn also die Steuern erhöht werden müssen, ziehen Gutverdienende weg, die Steuern müssen noch mehr steigen. Häuser im Kanton Zürich verlieren an Wert. Die Pfänder der ZKB-Hypotheken genügen nicht mehr, der ZKB geht es noch schlechter — potentiell eine Todesspirale für die ZKB und letztlich für den Kanton. (Der Kanton Appenzell AR hat dieses Schicksal 1995 knapp vermieden, indem seine bankrotte Kantonalbank von der UBS übernommen wurde. Der Kanton Bern musste nach 1993 zur Sanierung seine KB die Steuern erhöhen, kam aber mit dem blauen Auge davon, weil er es nicht mit den USA zu tun hatte.)

Können wir Zürcher noch ruhig schlafen? Unsere Bank schweigt. Die kantonale Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen, gemäss Bilanz seit vergangenem September in Sachen ZKB tätig, hat ebenfalls Stillschweigen vereinbart.

Am lautesten aber schweigt der Bankrat der ZKB. Von den 13 Mitgliedern sind immerhin drei als Präsidium vollamtlich tätig. Bitte sagen Sie uns: Wie gross sind die Risiken? Was wäre der „worst case“? Wie will die Bank im Konflikt mit den USA vorgehen?

Als Stimmbürger und Steuerzahler möchte ich auch gerne wissen: Warum haben Sie der Übernahme hoch-problematischer Kunden zugestimmt? Und warum schliessen die Verhaltensregeln der ZKB die aktive, nicht aber die passiv-wissentliche Mithilfe zur Steuerhinterziehung ausdrücklich aus? Warum muss die ZKB gemäss ihrem Leitbild überhaupt „international erfolgreich“ sein? Im gesetzlichen Leistungsauftrag (Paragraph 2 des Kantonalbankgesetzes) ist von Internationalem jedenfalls nicht die Rede. Meine Vermutung: Die Autoren dieses Gesetzes (und der Zürcher Souverän, der es guthiess) hatten wohl dieselben Leute vor Augen, mit denen ich diese Woche in der Schlange stand.

Menschenrecht auf Rendite?

Urs Birchler

Hedge-Fonds wollen Griechenland beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg einklagen, wenn es seine Schulden nicht voll zahlt. Dies berichtet Radio DRS4 heute morgen mit einem Kommentar des Berner Völkerrechtsprofessors Walter Kälin.

Es wäre einfach — und falsch — dies mit „ja, die bösen gierigen Hedgefonds“ abzutun. Das Thema Insolvenz und Menschenrechte ist nämlich komplex. Wie würden wir urteilen im Falle, wo AHV und Pensionskassen ihre Rentenverpflichtungen nicht mehr erfüllen? Haben nicht die Rentner unfreiwillig einbezahlt in einen Topf, der nach strengen Regeln verwaltet wurde? Ist es deshalb nicht ein Menschenrecht, im Alter auf diesen Sparstrumpf zurückgreifen zu können? Aber wo genau liegt der Unterschied zu den Hedge-Fonds? Ist es die Freiwilligkeit der Kreditvergabe? Haben die Hedge-Fonds die Notlage Griechenlands ausgenützt? Oder haben sie dem Lande mit zusätzlichen Krediten geholfen, als sich sonst niemand mehr getraute? Und ist Griechenland wirklich zahlungsunfähig oder bloss zahlungsunwillig?

Wenn wir den Hedge-Fonds entgegenhalten: Ihr habt doch gewusst, dass Griechenland nicht zahlen wird!, dann müssten sich diesem Vorwurf auch die kommenden Renter stellen. Es ist seit Jahren klar, dass die Rentenansprüche — auch in der Schweiz — in 20 Jahren nicht mehr erfüllbar sind. In Strassburg klagen können sie einstweilen nicht: Die Schweiz hat das Zusatzprotokoll, in welchem das Eigentum behandelt wird, (zusammen mit Russland und Andorra) nicht ratifiziert .

Mensch oder Maschine?

Urs Birchler

Von Alan Turing stammt die Idee, künstliche Intelligenz liege dann vor, wenn man nicht mehr unterscheiden könne, ob Antworten in einem Gespräch von einem Menschen oder einem Computer stammten. Den „Turing-Test“ auf Finanzmrkte ausgedehnt haben Jasmina Hasanhodzic, Andrew W. Lo und Emanuele Viola. In einem Online-Test sollen die Besucher herausfinden, welche von zwei Kurven tatsächlich aus einem Finanzmarkt stammt und welche der Computer zufällig erzeugt hat. Wenn man die „Efficient Market Hypothesis“ glaubt, ein unmögliches Unterfangen. Die Autoren behaupten jedoch in ihrer Auswertung, die Teilnehmer hätten überdurchschnittlich häufig richtig getippt, d.h. gerochen, wo der Mensch die Hand im Spiel hatte. Ich selber habe nach dreimal „WRONG!“ das Handtuch geworfen. Vielleicht habe ich doch den richtigen Job.

Bailout für Banken: nie mehr?

Urs Birchler

Heute hat das Liberale Institut eine Studie von mir zum Thema Besseres Konkursrecht statt Bailouts? veröffentlicht. Fazit: Das revidierte Bankinsolvenzrecht hat noch ernste Mängel; diese bergen die Gefahr, dass der Staat bei einem Bankenproblem wiederum als Retter einspringen muss (siehe auch die Medienmitteilung).

Gleichzeitig publizierte die FINMA heute ihren Vernehmlassungsentwurf zu einer Bankinsolvenzverordnung.

Fazit: Die FINMA muss am Detail arbeiten, obwohl der Gesetzgeber die Architektur noch nicht ganz im Griff hat.