Menschenrecht auf Rendite?

Urs Birchler

Hedge-Fonds wollen Griechenland beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg einklagen, wenn es seine Schulden nicht voll zahlt. Dies berichtet Radio DRS4 heute morgen mit einem Kommentar des Berner Völkerrechtsprofessors Walter Kälin.

Es wäre einfach — und falsch — dies mit „ja, die bösen gierigen Hedgefonds“ abzutun. Das Thema Insolvenz und Menschenrechte ist nämlich komplex. Wie würden wir urteilen im Falle, wo AHV und Pensionskassen ihre Rentenverpflichtungen nicht mehr erfüllen? Haben nicht die Rentner unfreiwillig einbezahlt in einen Topf, der nach strengen Regeln verwaltet wurde? Ist es deshalb nicht ein Menschenrecht, im Alter auf diesen Sparstrumpf zurückgreifen zu können? Aber wo genau liegt der Unterschied zu den Hedge-Fonds? Ist es die Freiwilligkeit der Kreditvergabe? Haben die Hedge-Fonds die Notlage Griechenlands ausgenützt? Oder haben sie dem Lande mit zusätzlichen Krediten geholfen, als sich sonst niemand mehr getraute? Und ist Griechenland wirklich zahlungsunfähig oder bloss zahlungsunwillig?

Wenn wir den Hedge-Fonds entgegenhalten: Ihr habt doch gewusst, dass Griechenland nicht zahlen wird!, dann müssten sich diesem Vorwurf auch die kommenden Renter stellen. Es ist seit Jahren klar, dass die Rentenansprüche — auch in der Schweiz — in 20 Jahren nicht mehr erfüllbar sind. In Strassburg klagen können sie einstweilen nicht: Die Schweiz hat das Zusatzprotokoll, in welchem das Eigentum behandelt wird, (zusammen mit Russland und Andorra) nicht ratifiziert .

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