BVG Vermögen und Vermögensverteilung

Monika Bütler

Die sehr ungleiche Vermögensverteilung der Schweiz beschäftigt das Land. Insbesondere erhoffen sich die Befürworter der Erbschaftssteuerinitiative eine Milderung der Ungleichheit. Die Gegner der Vorlage argumentieren hingegen, dass die Vermögensverteilung wenig Aussagekraft hat, aus verschiedenen Gründen. Einer davon ist, dass die gemessene Vermögensverteilung die Guthaben der beruflichen Vorsorge nicht erfasst.

Es gibt leider kaum Daten, die sowohl die regulären Vermögen (inklusive Immobilien!) wie auch die BVG Vermögen ausweisen. Ganz ohne empirische Evidenz müssen wir allerdings nicht auskommen: SHARE, der Survey of Health, Ageing and Retirement in Europe enthält Informationen zu Pensionskassenvermögen, Renten, sonstigen Haushaltvermögen (und vielem mehr). Es handelt sich dabei um ein EU finanziertes Grossprojekt in verschiedenen europäischen Staaten, welches die Lebenssituation der über 50 jährigen erfasst. In der Schweiz wurden die Daten (in vier Umfragewellen) vom Bundesamt für Statistik erhoben. Wir haben die Daten für wissenschaftliche Untersuchungen verwendet.

Ich habe mir die rund 3000 Datenpunkte von Personen über 65 Jahre nochmals angeschaut. Für rund 60% dieser Personen sind Informationen zu Renten- oder Kapitalbezug vorhanden. Diese Informationen erlauben die Berechnung des BVG Vermögens. Weshalb die anderen kein BVG Kapital ausweisen, ist nicht bekannt: Einige davon dürften nie einer Pensionskasse angehört haben, weil sie selbstständig oder nicht erwerbstätig waren, andere haben eventuell den Barbezug des BVG Kapitals in der Umfrage nicht angegeben. Ärmer sind diese 40% allerdings nicht, die Vermögen sind in beiden Gruppen sehr ähnlich verteilt.

Überraschenderweise gibt es keine statistische Korrelation zwischen regulärem Vermögen und Pensionskassenvermögen: Es gibt viele Personen mit grossem Vermögen ohne BVG Vermögen, und viele mit viel Geld in der Pensionskasse aber ohne reguläres Vermögen. Die untenstehende Graphik mit dem regulären Vermögen auf der horizontalen Achse und dem Pensionsvermögen auf der vertikalen Achse zeigt dies schön: Eine Wolke von Datenpunkten ohne eigentliche Struktur. Die rote Linie zeigt dabei die statistische Trendlinie: Eine Linie ohne Trend, die durchschnittlichen BVG Vermögen sind in allen regulären Vermögensklassen ungefähr gleich hoch.

BVGKapital

Die Beschränkung auf Personen über 65 hat natürlich ihre Tücken. Allerdings wissen wir aus den Steuerdaten, dass die älteren im Durchschnitt auch vermögender sind und gleichzeitig aus logischen Gründen auch höhere BVG Vermögen ausweisen. Ein grosser Teil der (ungleichen) Vermögensverteilung wird daher auch von den Vermögen der Älteren erklärt.

Fazit: Bei aller Vorsicht bei der Interpretation der Graphik: Der einigermassen repräsentative SHARE Datensatz liefert keine Hinweise dafür, dass vermögende Personen auch viel mehr Pensionskassenvermögen ausweisen. Der Einschluss der Pensionskassenvermögen dürfte die Vermögensverteilung daher deutlich „gleicher“ machen.

 

Vermögensdaten ohne Aussagekraft

Monika Bütler

Der Datenblog des Tagesanzeigers präsentiert heute eine Übersicht über die Vermögensituation im Kanton Bern (richtig geraten: es geht um die Erbschaftssteuervorlage vom 14. Juni). Die beruhigende Aussage: Auch im Kanton Bern gehörten wir zu den 20-40% (Vermögens-)Armen. Unser steuerbares Vermögen ist nämlich kleiner als 0.

Vermögensarm? Das kann nicht sein, meinte kürzlich sogar unser jüngster Sohn, ein 5. Klässler. Er hat recht. Während Einkommensverteilungen (vor und vor allem nach Steuern) wichtige Informationen über die Ungleichheit eines Landes aussagen können, ist die Vermögensverteilung in den meisten Fällen wenig bis überhaupt nicht geeignet, belastbare Aussagen über die Verteilung des Reichtums zu treffen.

Spätestens bei der Aussage im Artikel, dass die ärmsten 20% der Bevölkerung riesige Liegenschaftsschulden hätten, müssten einem alle Alarmglocken läuten. Gerade in einem Land mit hohen Immobilienpreisen ist es wenig plausibel, dass ausgerechnet die Ärmsten Häuser kaufen könnten. In Tat und Wahrheit dürfte es sich bei vielen dieser äusserst bedauernswerten Verschuldeten um gut bis sehr gut verdienende Personen und Familien handeln. Arm sind sie, weil der Steuerwert ihrer Liegenschaft kleiner ist als die effektive Verschuldung. So wie bei uns.

Es gibt allerdings noch viele andere Gründe, weshalb die gemessene Vermögensverteilung ein schlechtes Mass für den effektiven Wohlstand der Bevölkerung ist:

a) Pensionskassenvermögen ist nicht in der Vermögensstatistik drin. Bei vielen Haushalten stellen diese allerdings den Löwenanteil am Vermögen dar. So wie bei uns. Interessanterweise hat dies zur Folge, dass jemand, der sich bei der Pensionierung das Kapital auszahlen lässt, fortan in der Vermögensverteilung als reich gilt. Eine andere Person in ähnlichen finanziellen Verhältnissen, die sich eine Rente auszahlen lässt, hingegen als arm. Bei der Einkommensverteilung ist es dann genau umgekehrt.

b) Ausgerechnet das egalitäre Schweden hat eine der weltweit höchsten Ungleichheit im Vermögen – viel ungleicher als die Schweiz. Das ebenfalls nicht ausgeprägt neoliberale Dänemark hat etwas die gleiche Vermögensverteilung wie die Schweiz. Gleicher ist die Vermögensverteilung ausgerechnet in Ländern, in denen der Staat die Bevölkerung relativ knapp sozialversichert (Japan und Irland beispielsweise), Je mehr der Staat für die Bürger sorgt, desto weniger ist es für die einzelnen notwendig, für den Ernstfall selber zu sparen (und desto weniger bleibt ihnen auch nach Bezahlung der hohen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge).

c), d), e) und vieles mehr haben wir an anderer Stelle in diesem Forum bereits dargelegt:

Warum Deutsche weniger vermögend sind als Griechen

Einkommensverteilung und Lebenszyklus

Quiz zur Vermögensverteilung inklusive Auflösung und zugehörige Kolumne in der NZZaS.

Man kann über eine Erbschaftssteuer unterschiedlich denken (siehe meinen früheren Beitrag dazu). Die Vermögensverteilung als Grundlage für eine informierte Entscheidung eignet sich nicht. Das versteht auch ein 5. Klässler.

Aus der Erbschaftssteuer schlüpfen

Monika Bütler

Der FDP Präsident Philipp Müller ärgert sich über die Meili-Brüder, welche die Erbschaftssteuerinitiative finanziell und ideell unterstützen. 3 Brüder teilen ihren Reichtum, heisst es auf der Webpage der Meilis – tatsächlich teilen die Brüder allerdings nur den Teil ihres Reichtums, den sie durch eine clevere Transaktion (eine rechtzeitige Überschreibung von Immobilien) gespart hätten, sollte die Initiative am 14. Juni angenommen werden.

Dennoch: Philipp Müller sollte sich nicht so sehr aufregen. Denn Meilis liefern gerade selber ein schönes Argument gegen die vorgeschlagene Erbschaftssteuer: Die Schlauen finden nämlich oft ein gutes Schlupfloch aus der Steuerpflicht. Im Falle der Meilis durch eine rechtzeitige Überschreibung der Vermögenswerte. Auch die von den Befürwortern zur Besänftigung der Gemüter vorgeschlagene Privilegierung der Familienfirmen hat ihre Tücken: Bei einem Vermögen von 30 Millionen lohnt sich der Aufwand, zur Vermeidung der Steuern ein Familienunternehmen zu gründen (batz and friends economic consulting), bei einem Vermögen von 3 Millionen ist dies wahrscheinlich zu umständlich.

Lars Feld, Wirtschaftsweiser in Deutschland, bezeichnet denn auch die Erbschaftssteuer als die grösste Dummensteuer. Soweit würde ich nie gehen. Tatsache ist aber, dass die richtig Vermögenden viel bessere Möglichkeiten haben, ihren Nachlass zu ihren Gunsten zu gestalten als die nicht ganz so Vermögenden. So ist es in vielen Ländern möglich, Stiftungen zu gründen, die dann später wieder primär (oder ausschliesslich) der Familie zukommen. Etwas plakativ ausgedrückt: Die Halbreichen zahlen die Erbschaftssteuer an den Staat, die ganz Reichen bestimmen selber, was mit dem Geld gemacht wird. Kampagnen unterstützen, zum Beispiel.

Ich bin selber nicht gegen eine moderate Erbschaftssteuer. Als im Kanton Waadt die damalige Erbschaftssteuer zur Diskussion stand, habe ich mit der Mehrzahl meiner damaligen Kollegen an der Uni Lausanne eine prise de position économistes HEC unterzeichnet zur Beibehaltung einer moderaten Einkommenssteuer (Gegenvorschlag der damaligen Regierung). Die Initiative, die am 14. Juni zur Abstimmung gelangt, würde ich allerdings nicht als moderat bezeichnen; sie ersetzt keine andere Steuer, hat eine Zweckbindung (ein ökonomischer Unsinn), unterscheidet nicht zwischen direkten Nachkommen und anderen Erben (4 Kinder, die zusammen 3 Millionen erben zahlen Steuern – die einzige Schwester, die 2 Millionen erbt, zahlt nichts) usw.

Vaterschaftsurlaub: Finanzierung des 2. Tages

Monika Bütler

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK) schlägt einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub vor, finanziert nach dem Muster des – international gesehen auch nicht berauschend langen – Mutterschaftsurlaubs (Erwerbsersatzordnung). Man kann mir gewiss nicht vorwerfen, ich befürworte übermässige staatliche Unterstützungsleistungen. Doch in diesem Fall scheinen mir die projektierten Mehrausgaben von 190 Millionen Franken pro Jahr vertretbar (ich bin auf eine ähnliche Summe gekommen, das sollte also etwa hinkommen).

Über die Gründe, die für einen Vaterschaftsurlaub sprechen, brauche ich hier nicht zu berichten. Bleiben somit die Kosten. Der Arbeitgeberverband meint dazu, dass die Priorität in der Sozialpolitik klar auf der Sicherung der heutigen Renten und nicht auf einem neuen Vaterschaftsurlaub liegen soll. Etwas plakativ ausgedrückt heisst dies, dass die Jungen nur zahlen sollen, finanziell oder durch die Hege und Pflege künftiger Beitragszahler. Das geht irgendwie nicht auf. Als ich vor drei Jahren Bundesrat Berset meine Sicht zur Rentenreform vorstellen durfte, war einer der wichtigen Punkte in meinen Ausführungen: Die Jungen nicht vergessen!

Da ich mir aber nicht vorwerfen lassen möchte, keine konstruktiven Vorschläge zur Finanzierung zu machen, habe ich mich mal umgesehen. Hier ein erster Vorschlag: 2014 wurden an 22’924 Kinder insgesamt 23’633 AHV-Kinderrenten ausbezahlt (einige kriegen doppelte Renten von Vater und Mutter). Die Ausgaben dafür betrugen 14.594 Mio. CHF, was einem durchschnittlichen Betrag von 637 CHF pro Kind entspricht. Tendenz stark ansteigend, seit 2003 hat sich die Anzahl der Kinderrenten beinahe verdoppelt. Die alten Väter (es sind aus naheliegenden Gründen mehr als 10 mal mehr Väter als Mütter) erhalten pro Kind somit 400 bis 450 Franken mehr pro Monat als die arbeitenden Eltern. Aus unseren eigenen Studien wissen wir zudem, dass die späten Väter in der Regel deutlich besser verdienen als die jungen Väter. Die Kinderrenten gehen also eher an ohnehin schon besser gestellte Rentner.

Würde man also die Kinderrenten für Altersrentner (und nur für Altersrentner, also nicht diejenigen für IV Rentner) auf die Höhe der Kinderzulagen reduzieren, so könnte man bereits mindestens einen halben zusätzlichen Tag der Vaterschaft finanzieren. Angesichts der stark steigenden Anzahl von Kindern von AHV Rentnern wohl bald einen ganzen. Dabei sind die Kinderrenten zur beruflichen Vorsorge (die sich auf einem ähnlichen finanziellen Rahmen bewegen dürften) noch gar nicht berücksichtigt.

Es bleiben somit noch 8 zu finanzierende Tage. Vorschläge werden gerne entgegengenommen.

PS: Volle Transparenz: Wir werden ganz sicher nicht mehr vom Vaterschaftsurlaub profitieren, hingegen würden wir von Kürzungen der Kinderrente wohl betroffen sein.

Die Reform der Altersvorsorge als Schuldenbremse

Monika Bütler

(publiziert in der NZZ vom 21. Januar 2015)

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB warnte kürzlich vor einer Schuldenbremse in der AHV. Genauer gesagt: vor dem in der Reform Altersvorsorge 2020 als Ventil vorgesehenen zweistufigen Interventionsmechanismus. Dieser klinkt ein, falls der Stand des AHV-Ausgleichsfonds unter 70 Prozent der jährlichen AHV-Ausgaben sinkt. Schafft es der Bundesrat in einer ersten Stufe nicht, geeignete Anpassungen zu treffen, treten in einer zweiten Stufe vordefinierte Massnahmen automatisch in Kraft: eine Erhöhung der AHV-Lohnbeiträge und eine Einschränkung der an Löhnen und Preisen indexierten Rentenerhöhung.

Die Angst des SGB ist verständlich. Immerhin führte die Abkoppelung der Renten von der Entwicklung der Preise und Löhne in Grossbritannien zu einer erheblichen Altersarmut. Überraschender ist die Popularität des Interventionsmechanismus bei den bürgerlichen Parteien. Denn ausreichend wirksam in der relativ kurzen Frist weniger Jahre, in der eine Schuldenbremse greifen muss, sind nur Steuer- oder Beitragserhöhungen. Einsparungen aufgrund eines höheren Rentenalters kämen viel zu langsam; sofortige Rentenkürzungen wiederum sind nicht nur politisch unrealistisch, sondern verstossen gegen Treu und Glauben der Rentner.

Die Schuldenbremse in der AHV ist wohl wegen des Erfolgs der Schuldenbremse bei der Staatsverschuldung so populär. Doch der Interventionsmechanismus einer klassischen Schuldenbremse lässt sich nicht übertragen auf die Altersvorsorge. In der AHV ist es kaum möglich, Kosten zu reduzieren oder Investitionen auf bessere Zeiten zu verschieben. Im Gegensatz zur normalen Schuldenbremse geht es heute bei der Alterssicherung nicht in erster Linie um den mittelfristigen Ausgleich über einen Konjunkturzyklus, sondern um die Korrektur eines langfristigen demographischen Trends, der die Verschuldung nur in eine Richtung zieht: nach oben.

Interessant: In der Reform Altersvorsorge 2020 selber sind weder eine Aussetzung der Indexierung der Renten an Löhne und Preise, noch höhere Lohnbeiträge zentrale Bestandteile. Mit guten Gründen. In einer Rezession, in der eine automatische Schuldenbremse aus offensichtlichen Gründen wahrscheinlicher greift als während einer Hochkonjunktur, schaden die Massnahmen mehr, als sie nützen. Das Lohnwachstum ist ohnehin gering, und eine höhere direkte Belastung der Löhne verstärkt eine Wirtschaftskrise noch.

Das Grundproblem einer Schuldenbremse in der Altersvorsorge liegt allerdings noch tiefer. Der Interventionsmechanismus ist eine verteilungspolitisch fragwürdige und volkswirtschaftlich teure Antwort auf das Fehlen von Automatismen. Bei aller Uneinigkeit über deren Gewichtung und Ausmass: Die in der Reform 2020 vorgesehenen Massnahmen sind volkswirtschaftlich vertretbar: Eine (allerdings homöopathische) Erhöhung des Rentenalters, die Anpassung des Umwandlungssatzes und eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer. Nicht sinnvoll ist hingegen die Fixierung auf feste Zahlen und Zeitpunkte. Denn die Dauer des Rentenbezugs und die finanzierbare Höhe der Rente aus der kapitalgedeckten Vorsorge werden letztlich nicht durch die Politik bestimmt, sondern durch demographische Variablen, wie Lebenserwartung und Bevölkerungsentwicklung einerseits, und wirtschaftliche Grössen, wie Zinsniveau und technischer Fortschritt andererseits. Fixe Anpassungen können in beide Richtungen falsch sein; so ist ein Umwandlungssatz von 6% heute zu hoch, aber zu tief, wenn Inflation und Zinsen wieder einmal auf vergangene Niveaus ansteigen.

Wie alle Fahrzeuglenker wissen: Der richtige Bremszeitpunkt ist, wenn das Hindernis auf der Strasse bemerkt wird. Bei der Alterssicherung der Schweiz ist der richtige Zeitpunkt heute, 2015. Die künftigen Rentner bis 2080 sind nämlich alle bereits geboren. Die oft angeprangerten falschen AHV-Prognosen in der Vergangenheit waren im wesentlichen Fehler im Timing und nicht im Eintreffen der Probleme. Bundesrat Berset hat dies richtig erkannt. Versäumt hat er in der ersten Version seiner Reform, Automatismen einzubauen, welche die nicht politisch bestimmbaren Parameter an deren Bestimmungsfaktoren knüpfen: Eine Anpassung der flexiblen Spanne des Rentenalters an die Lebenserwartung, des Umwandlungssatzes an Zinsumfeld und demographische Parameter.

Es ist durchaus verständlich, dass solche reinen Automatismen Bürgern und Politikern nicht geheuer sind. So sind beim Umwandlungssatz Schwankungen (während einer Finanzkrise beispielsweise) nicht auszuschliessen, die einzelne Rentnergenerationen benachteiligen. Eine vernünftige Alternative zum blinden Autopiloten wäre deshalb ein gesteuerter Automatismus: eine Delegation an eine Kommission, die anhand des Kompass beobachtbarer Variablen eine notwendige Anpassung über die Zeit glätten kann (wie es beispielsweise bei der Mindestverzinsung faktisch bereits der Fall ist).

Wünschenswert wäre zudem, wenn die Eckpfeiler der Rentenreform periodisch, aber zeitlich zwingend vorbestimmt, überprüft werden müssten. So könnten das Feilschen um den richtigen Zeitpunkt und das Aufschieben des politischen Dialogs, wie wir dies in der AHV in den letzten 20 Jahren beobachten mussten, vermieden werden.

Vernünftige Automatismen verstetigen die notwendigen Reformen und verbessern so die Planbarkeit für künftige Rentner. Dauernde Bremsbereitschaft erlaubt eine sanfte Anpassung; diese ist gerechter und effizienter als eine von einer akuten Finanzierungskrise diktierte Vollbremsung im dümmsten Zeitpunkt. Die Reform der Altersvorsorge braucht keine Schuldenbremse. Sie muss selber eine Schuldenbremse sein.

Die Streberstrafe

Monika Bütler

Ein Mädchen aus der Nachbarschaft bemerkte vor einiger Zeit so beiläufig, dass sie ihrer Mutter „verboten“ hätte, an eine Gymi-Informationsveranstaltung zu gehen. Grund: Sie hatte Angst, als „bünzlige schweizerische Streberin“ verunglimpft zu werden.

Eine neue Studie zeigt nun, dass solche Ängste eine wichtige Rolle bei Bildungsentscheiden spielen. Wer sich anstrengt, riskiert, von den Kolleg(inn)en sozial abgestraft zu werden.

In ihrem Forschungspapier “How Does Peer Pressure Affect Educational Investments? beschreiben Leonardo Bursztyn (Anderson School of Management, LA, USA) und Robert Jensen (Wharton School, PA, USA) ein Experiment mit Schülern und Schülerinnen der 11. Klasse in den USA in zwei verschiedenen Leistungsniveaus: In „Honors“ Klassen sind die leistungsstärkeren Schüler(innen), in den non-Honors die anderen. Beiden Gruppen wurde ein kostenloser Vorbereitungskurs für den SAT Test angeboten. SAT ist ein standardisierter Test, der von Studienplatzbewerbern an (amerikanischen und gewissen internationalen) Universitäten gefordert wird.

Den Schülern wurden zwei Versionen der Anmeldung zufällig verteilt. In der einen Version stand explizit geschrieben, dass die Anmeldung geheim bleibt. In der anderen Version wurde darauf hingewiesen, dass die Anmeldung öffentlich ist. Resultat: Die Anmeldungshäufigkeit in den Honors Klassen hing nicht davon ab, ob die Anmeldung privat oder öffentlich war. In den non-Honors Klassen dagegen war die Anmeldungsrate 11 Prozentpunkte tiefer im Falle einer öffentlichen Anmeldung als bei einer geheimen Anmeldung.

Ein Teil des Unterschieds könnte allerdings davon rühren, dass in den Honors Klassen einfach die besseren Schüler sitzen. Die Entscheidung zur Weiterbildung würde dann nicht nur von Peer Effekten sondern auch von Selektionseffekten herrühren. Um dies auszuschliessen, verglichen die Forscher nun nur noch etwa gleich gute Schüler, also Schüler und Schülerinnen mit derselben Anzahl von Honors Klassen. (In den US High Schools ist es durchaus üblich, dass dieselben Schüler in einem Fach in einer Honors Klasse sitzen, in einem anderen Fach aber nicht).

Untersucht wurde nun, wie sehr das Verhalten ungefähr gleich guter Schüler davon abhing, ob sie am Testtag in einer Honors Klasse oder in einer nicht Honors Klasse sassen. Die Unterschiede waren noch grösser: Wurde der Gratiskurs in einer Non-Honors Klasse angeboten, war die Anmeldehäufigkeit bei öffentlicher Anmeldung 25 Prozentpunkte tiefer als bei einer privaten. In den Honors Klassen war dies genau umgekehrt, eine öffentlich bekannte Anmeldung erhöhte die Anmeldewahrscheinlichkeit um 25 Prozentpunkte.

Da in der zweiten Versuchsanordnung Leistungsunterschiede zwischen den Schülern ausgeschlossen wurden, lassen die Unterschiede in den Anmeldungszahlen auf Peer Effekte schliessen. Das heisst auf starke (leider oft negative) Beeinflussung durch Klassenkolleg(inn)en. In weniger leistungsstarken Klassen befürchteten Schüler(innen) sozial abgestraft zu werden, wenn sie sich für Bildungsangebote interessierten. Eine soziale Streberstrafe sozusagen.

Die Resultate dürften viele Eltern nicht überraschen. Mit der Bezeichnung Streber werden immer wieder Kinder „fertig gemacht“ und entweder ausgegrenzt oder vom Lernen abgehalten. Man sollte vielleicht die für Aussenstehende oft verbissen wirkenden Bemühungen gewisser Eltern, ihren Nachwuchs unbedingt zu einer gymnasialen oder Sek A Ausbildung zu bewegen, einmal in diesem Licht sehen. Sie tun dies vielleicht nicht immer aus Prestigegründen.

Das aufgeweckte und intelligente Nachbarsmädchen wird ihren Weg zweifellos machen. Nur: durch ihre offensichtliche Angst, ja nicht als Streberin aufzufallen, verbaut sie sich unter Umständen noch bessere Chancen. Ironischerweise ist das Nachbarsmädchen zwar durch und durch Schweizerin, hat wegen ihrer Vaters aber ein exotisches Aussehen. Und vielleicht dadurch noch mehr Angst, als Streberin zu gelten.

Sozialstaat und Anstand

Monika Bütler

Publiziert am 28. Dezember 2014 in der Schweiz am Sonntag

„You got the exchange rate wrong!“ (da stimmt etwas nicht mit dem Wechselkurs!) – diese Reaktion kommt prompt, wo immer ich im Ausland meine Forschung zu den schweizerischen Sozialversicherungen präsentiere,. Klar, die Schweiz sei reich, teuer, das Lohnniveau hoch, aber das von mir ausgewiesene Leistungsniveau müsse auf einem Rechenfehler beruhen. Tut es nicht. Unser Sozialstaat ist im internationalen Vergleich kaufkraftbereinigt sehr grosszügig –  die Leistungen sind hoch auch im Vergleich zum verfügbaren Einkommen arbeitender Mitbürger.

Wer jetzt denkt: „Typisch! Neoliberale Ökonomin will Leistungen kürzen“, täuscht sich. In einer idealen Gesellschaft wäre die Vollversicherung erstrebenswert, auch für Ökonomen: Wer bisher netto 5000 Franken zur Verfügung hatte, soll auch nach einem Notfall gleich viel ausgeben können.

Nur ist die Gesellschaft nicht ideal. Bei einer Vollversicherung zieht nicht jeder die Arbeit der Musse vor; Arbeitsunfähigkeit lässt sich nicht immer objektiv belegen, gewisse Krankheiten noch weniger. Es ist empirisch belegt: Je höher die Leistungen, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, dass Unberechtigte Renten beantragen und erhalten. Studien finden aber auch, dass Kontrolle ein stumpfes Instrument gegen solchen Missbrauch ist;   zudem verwehrt sie einem Teil der wirklich Kranken die Unterstützung zu Unrecht. Niedrige Sozialleistungen bewirken zwar weniger Missbrauch – allerdings um den Preis einer schlechten Absicherung.

Die Schweiz ist mit ihrem grosszügigen Sozialsystem bisher nicht schlecht gefahren. Doch warum? Haben wir besonders gute Kontrollen, die unberechtigte Bezüger abschrecken? Vielleicht. Doch wichtiger ist ein anderer Grund: Die Schweiz profitiert vor allem vom Anstand ihrer Bürger. Viele, die auf dem Papier Anspruch auf staatliche Leistungen hätten, je nach Art der Unterstützung bis zu 50%, beanspruchen diese nicht.

Warum nicht? „Wil si Hemmige hei“, sang Mani Matter. Die meisten freiwilligen Nichtbezüger sind nicht einfach unwissend, sondern anständig. Sie hätten zwar Anrecht auf Hilfe, brauchen diese aber nicht. Lohnausweis und Bankkonto sind als Momentaufnahmen miserable Bilder der finanziellen Lebenssituation einer Person. Erwartete Erbschaften, künftiges Einkommen, Unterstützungen durch Verwandte und nichtgeldwertige Einnahmequellen bleiben den Behörden verborgen.

Solange die Hemmungen bestehen, bleiben die hohen Sozialleistungen und die grosszügigen Subventionen noch eine Weile finanzierbar. Aber nur dann. Während die demographische Bombe heute in aller Munde ist, spricht kaum jemand von der tickenden Anstandsbombe.

Ist der Anstand denn am bröckeln? Indizien lassen dies vermuten. Die Hemmung, Sozialleistungen zu beanspruchen, sinkt anscheinend auch in der Schweiz. Staunend liest man, dass Krippensubventionen und vergünstigte Wohnungen an Leute gehen, denen der Staat zuvor das Studium finanziert hat. Als wegen der drohenden nationalen Erbschaftssteuer eilig Vermögen und Häuser überschrieben wurden, beklagten sich die Erben über den Verlust von Subventionen für Krippen und Krankenkasse. Wie titelte doch Das Magazin einst so schön: „Wir Abzocker“.

Eines geht gern vergessen: Ein grosszügiger Sozialstaat muss erst einmal berappt werden. Je fairer die Steuerzahler die Gegenleistungen des Staates und das Steuer-Transfersystem einschätzen, desto höher ihre Steuermoral. Und je ehrlicher die Steuerzahler desto tiefer die Steuerbelastung. Wir zahlen Steuern im Vertrauen, dass sich die Mitmenschen an geschriebene und ungeschriebene Regeln halten – also auch, dass staatliche Unterstützung  nicht zu einem Selbstbedienungsladen führt.

Der Anstand der Leistungsbezügee und die Moral der Steuerzahler bilden ein Gleichgewicht, welches die Schweiz so lange ausgezeichnet hat. Allerdings ein labiles. Sinkt der Anstand, leidet die Steuermoral, und der Sozialstaat ist nicht mehr finanzierbar. Mit dem Wechselkurs stimmte dann tatsächlich etwas nicht: mit dem Wechselkurs zwischen Erwerbseinkommen und Sozialleistungen.

ADHS Therapie beim Literaturwissenschaftler

Monika Bütler

Aha, der NZZ von heute entnehme ich, dass nun auch ein Literaturwissenschaftler weiss, wie mit AHDS umzugehen ist. Beruhigend, dass er dieses Feld nicht einfach den Soziologen überlässt. Frei nach dem Motto: Je medizinisch ahnungsloser, desto besser wissen die Schreiber, was für die betroffenen Kinder und ihre Familien richtig ist.

Den betroffenen Familien macht diese Ahnungslosigkeit und die damit verbundene Stigmatisierung das Leben nicht leichter, wie wir vor einiger Zeit in der NZZ am Sonntag dargestellt haben (etwas ausführlicher und mit Links im batz.ch hier). Die Reaktionen auf unseren Artikel damals waren überwältigend: Sowohl Ärzte wie auch betroffene Menschen schilderten uns, wie sehr sie unter den negativen Vorurteilen litten. Niemand mag sich allerdings öffentlich äussern aus Angst vor Anfeindungen. ADHS, respektive Ritalin Bashing ist dermassen en-vogue.

Hat der Autor mal ein ADHS-Kind gesehen? Ich vermute nicht. Der Satz „ich war auch ein unruhiges Kind“ ist eine ADHS Verharmlosung der übleren Sorte. „Ach wissen Sie, ich bin manchmal auch vergesslich“ wäre für eine von Alzheimer betroffene Familie wohl auch nicht besonders tröstlich.

Der Literaturwissenschaftler geht auch ziemlich salopp mit der medizinischen Literatur um. So „beweist“ er die Nutzlosigkeit von Ritalin und ähnlichen Medikamenten mit einer Studie, die zeigt, dass mit Stimulanzien behandelte Kinder nur minimal bessere Leistungen erzielten als nichtstimulierte Kinder; sie schwänzten „nur“ weniger. Doch genau um letzteres geht es bei diesen Kindern – um die Chance, ein normales Leben zu führen. Nicht um Leistung. Auch dies ist in unserem Beitrag ausführlich erklärt.

Glücklicherweise finden sich in der NZZ auch ab und zu wissenschaftlich fundierte Beiträge zu ADHS (so zum Beispiel hier und hier). Sonst müssten wir befürchten, dass uns in der NZZ bald der Chirurg die Literatur erklärt.

Die starke Frau als schwaches Anhängsel

Monika Bütler

Als Ergänzung zu den beiden wunderbaren Artikeln von Xenia Tchoumitcheva und Nicole Althaus in der heutigen NZZ am Sonntag. Frau muss nicht einmal schön und jung sein, auch spröderen mittelalterlichen Exemplaren wird die Kompetenz abgesprochen.

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Bütler, wir freuen uns, Sie und Ihre Familie in unserem Gasthaus begrüssen zu dürfen. So wurde meine Buchung bestätigt, die ich mit meiner HSG-emailadresse und dem Namen Monika Bütler getätigt hatte. Am Ferienort angekommen wurden wir herzlich begrüsst: Als Herr Professor Dr. Bütler und Frau Bütler. Auf die Intervention meines Mannes wurden dann unsere Tischkärtchen in Herrn Dr. Birchler und Frau Bütler geändert. Eine zweite Intervention – mit dem Hinweis, dass wir keinen Wert auf Titel legten, aber wenn schon, bitte die korrekten – hatte keine Folgen. Eine dritte wurde mit einer scheuen Bemerkung der jungen Dame am Empfang quittiert: Das hätte sie ihrem Kollegen schon gesagt, aber der meinte, das könne nicht sein. Wir gaben auf. Noch immer erhalten wir Angebote des Hotels: an meine HSG-Adresse – für Herrn Professor Dr. Birchler.

Ähnliche Geschichte mit unserem gemeinsamen Bankkonto. Bis vor kurzem stand in der Anschrift nur der Doktortitel (später der Professorentitel) meines Mannes, die wichtigen Informationen wurden nur an meinen Mann gesandt. Dies obwohl das Stammkonto unter meinem Namen läuft und mein Mann erst viel später dazu stiess. Als wir bei der Bank eine Hypothek aufnahmen, baten wir zusammen mit der Adressänderung auch, dass doch bitte entweder die Titel gelöscht werden oder auf den neuesten Stand gebracht werden. Resultat: Neue Adresse mit Herrn Prof. Dr. Birchler, Frau Bütler. Erst als ich kürzlich als Referentin für einen Kundenanlass der Bank angefragt wurde und die Geschichte erzählte, reagierte die Bank.

Etwas weniger lustig ist es, wenn mir als Frau auch die Kompetenzen abgesprochen werden, nur weil mein Mann im gleichen Fach ist. Ein Student monierte bei einer Lehrevaluation, dass ich Folien meines Mannes verwendet hätte (es war umgekehrt). Und ein Journalist stellte die neuen Mitglieder eines Gremium wie folgt vor: Bei meinem Kollegen wurde die fachlichen Qualifikationen erwähnt, bei mir die frühere Arbeitgeberin meines Mannes. So nachdem Motto: er kann etwas und sie hat wenigstens einen Mann, der etwas kann. Ich nehme nicht an, dass der Student und der Journalist böse Absichten hatten. Der Reflex ist einfach: Der Mann ist besser.

Dichte ohne Einwanderung

Kurioserweise muss nun auch Tokyo als Illustration für den von Ecopop bekämpften Dichtestress herhalten. Kurios deswegen, weil Japan seit Mitte der 90-er Jahre nicht gewachsen und in den letzten paar Jahren sogar geschrumpft ist. Zudem kennt Japan kaum Einwanderung, der Anteil Ausländer ist mit rund 2% sehr klein. Auch eingebürgerte Ausländer gibt es sehr wenige.

Japan ist aus zwei Gründen ein interessantes Beispiel. Erstens illustriert das Land, dass ein bedeutender Teil der Dichte aus der Binnenwanderung stammt. Die Menschen ziehen somit freiwillig von weniger dicht bevölkerten Gegenden in die Städte desselben Landes. Zweitens zeigt Japan, dass ein Nullwachstum vielleicht doch nicht so erstrebenswert ist.

Zum ersten Punkt, der Binnenwanderung. In fast allen Ländern der Welt sind die Städte sehr viel stärker gewachsen als die ländlichen Gegenden (die oft sogar schrumpfen). Die Gründe sind vielfältig. Die gefühlte Lebensqualität in den Städten hat trotz Dichte offenbar zugenommen, Pendeln ist teurer geworden. Ganz besonders dürften aber ökonomische Gründe die Wanderung in die Städte begünstigen – dies wie oben aufgeführt auch ohne irgendwelche Einwanderung von aussen. Ein Forschungszweig der Volkswirtschaftslehre, die sogenannte Stadtökonomik oder urban economics“ befasst sich seit rund 20 Jahren mit diesem Phänomen. Ein starkes Wachstum der Städte wird dann beobachtet, wenn die Vorteile einer stärkeren Konzentration – Skalenerträge*, Verfügbarkeit von Arbeitskräften, Informationen und Netzwerken – gegenüber den Nachteilen wie Überlastung von Infrastruktur und Umwelt überwiegen.

(In Klammern: Die Australische Stadt Melbourne ist übrigens ein weiteres interessantes Beispiel. Die Stadt ist in den letzten Jahren pro Jahr rund 5% gewachsen, bis 2050 wird eine Verdoppelung der Bevölkerung erwartet. Der Hauptgrund dieser Bevölkerungsexplosion ist die Wanderung im Innern eines nicht wahnsinnig dicht bevölkerten Landes).

Zum zweiten Punkt, den Folgen des Nullwachstums. Wer Japan als gutes Beispiel eines erfolgreichen Umgangs mit Nullwachstem anfügt, muss Scheuklappen auf alle Seiten hin tragen. Einer relativ gut laufenden Wirtschaft in den Städten (ja genau: im Dichtestress), steht eine  schrumpfende Wirtschaft im ländlichen Japan gegenüber. Ein Idyll ist daraus nicht geworden. Überall leerstehende Fabriken und Häuser. Zur Sanierung der Industrieruinen fehlt das Geld, für die Pflege der Betagten die Arbeitskräfte. Der Lebensstandard auf dem Land ist in den letzten 20 Jahren merklich gesunken. Der Anteil der über 65-jährigen ist von rund 15% im Jahre 1995 auf fast 25% angestiegen. Natürlich erzeugt der Druck der Überalterung auch Innovationen: So werden zur Betreuung der Pflegebedürftigen Roboter entwickelt und eingesetzt. Doch ist das wirklich, was wir uns wünschen?

Auf dem vollständigen Preisetikett des Nullwachstums in Japan steht zudem eine massive Staatsverschuldung von – je nach Mass – 150 bis 250% der jährlichen Produktion des Landes. Die Staatsverschuldung nimmt nämlich bei Nullwachstum nicht ab, sondern zu. Zahlen müssen die Rechnung irgendeinmal – die heutigen Jungen.

*Skalenerträge entstehen dann, wenn eine Verdoppelung der Anzahl Arbeitskräfte und des Kapitals zu mehr als einer Verdoppelung der Produktion führt. Je grösser die Konzentration, desto mehr kann mit der selber Anzahl Arbeitskräften geleistet werden – was sich auch in höheren Löhnen niederschlägt.