Ein Lockdown-Ausstieg in drei Schritten

Jean-Philippe Bonardi (1), Arturo Bris (2), Marius Brülhart (1), Jean-Pierre Danthine (3), Nicolas Fasel (4), Cem Gabay (6), Eric Jondeau (1), Dominic Rohner (1), Mathias Thoenig (1)

1. Universität Lausanne (Wirtschaftsfakultät, HEC), 2. IMD Lausanne, 3. ETH Lausanne (EPFL), 4. Universität Lausanne (Medizinische Fakultät), 5. Universität Genf (Medizinische Fakultät)

Der plötzliche Ausbruch der Corona-Krise führte dazu, dass sich die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft der Gesundheitspolitik unterordnen mussten. Die COVID-Neuinfektionen sind mittlerweile einigermassen stabil, während die wirtschaftlichen und sozialen Kosten des Lockdowns täglich steigen.

Wie sieht nun die optimale Lockerungsstrategie aus?

Medizinische und wirtschaftliche Kriterien müssen ganz genau abgewogen werden, um gesundheitliche wie auch gesellschaftliche Schäden möglichst gering zu halten. Bei einer zu abrupten Lockerung könnte die Epidemie wieder aufflackern, während ein übermässig langer Lockdown vermeidbare wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden zu hinterlassen droht.

Wir schlagen eine dreistufige, sektorspezifische Ausstiegsstrategie vor – dies im vollen Bewusstsein um die enorme Ungewissheit über sowohl die epidemiologischen wie auch die ökonomischen Folgen verschiedener Handlungsoptionen; aber ebenso im Wissen, dass ein Ausstieg von Tag zu Tag dringender wird. Denn die wirtschaftlichen und sozialen Kosten des durch COVID-19 verursachten Wirtschaftsstillstands sind enorm. Wir schätzen den Verlust an Wertschöpfung auf 0.7 bis 1.4 Milliarden Franken pro Tag. Neben dem wirtschaftlichen Einbruch ist mit weiteren, bisher weniger sichtbaren, Belastungen zu rechnen: andere Krankheiten (da Patienten aus Angst vor COVID-19 weniger rasch Hilfe aufsuchen), psychische Störungen, häusliche Gewalt, usw.

Jede Ausstiegsstrategie birgt medizinische Risiken

Es ist verlockend, eine in medizinischer Hinsicht möglichst risikofreie Ausstiegsstrategie umzusetzen, wie etwa auf die Entwicklung eines Impfstoffs zu warten. Nur dürften bis dahin leider noch 12 bis 24 Monate vergehen. Ein zweiter epidemiologisch risikofreier Weg wäre, den Ausstieg aus dem Lockdown von einem positiven Immunitätstest abhängig zu machen. Nur ist der Anteil immuner Personen in der Schweizer Bevölkerung vermutlich zu gering, um eine bedeutende Anzahl arbeitsfähiger Menschen auf diese Weise vom Lockdown zu befreien. Auch scheint es aktuell schwierig, diese Tests in ausreichender Menge herzustellen und durchzuführen. Investitionen in grossangelegte Testkapazitäten sind zweifelsohne erforderlich, doch zum gegenwärtigen Zeitpunkt scheint es unumgänglich, auch gewisse Personen ohne COVID-Immunität wieder arbeiten gehen zu lassen. Die Schlussfolgerung ist klar: Eine Lockerung des Lockdowns bedingt auch ein gewisses Mass an epidemiologischer Risikobereitschaft!

Externe Kosten epidemiologischer Art

Wäre es möglich, den Lockdown für die gesamte Bevölkerung im Lern- und Arbeitsalter aufzuheben, wenn gleichzeitig strenge Hygieneregeln durchgesetzt werden? Also Maskenpflicht und „Social Distancing“ für alle und überall, plus umfassende Tests sowie „Contact Tracing“.

Dieses ökonomisch attraktive Szenario dürfte an mindestens zwei Problemen scheitern: Erstens mangelt es in der kurzen Frist an der notwendigen Versorgung mit Masken und Test-Infrastruktur. Und zweitens scheint es zu riskant, sich voll auf die individuelle Verantwortung zu verlassen. Persönliche und gesellschaftliche Interessen können hier nämlich divergieren. Wird ein Ladenbesitzer, der die „Social Distancing“-Regeln nicht vollständig einhalten kann, sein Geschäft tatsächlich geschlossen halten, während ihm sein Konkurrent mit etwas grösserer Ladenfläche die Kunden abjagt? Ausserdem muss man hier eine „epidemiologische Externalität“ berücksichtigen, denn die Öffnung einzelner Arbeitsstätten wird zwangsläufig zu einer kollektiven Zunahme der menschlichen Dichte in umliegenden Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln führen.

Lockerung in Raten

Wir schlagen deshalb einen schrittweisen Ausstieg aus dem Lockdown vor, bei dem ökonomische Komplementaritäten berücksichtigt werden.

Eine naheliegende Option besteht darin, nach dem Alter vorzugehen, zum Beispiel durch eine Aufhebung des Lockdown für alle gesunden Menschen unter 45 Jahren. Unsere Überschlagsrechnungen zeigen, dass dieser Ansatz im Vergleich zu einer Aufhebung des Lockdown für alle das Risiko einer Überbelegung der Spitäler um 80% reduzieren würde. Ein solches Vorgehen wäre jedoch problematisch, nicht zuletzt deshalb, da Arbeiter verschiedener Altersgruppen einander ergänzen. Ein altersbasierter Ansatz würde Unternehmen mit jüngeren Belegschaften bevorzugen, während viele besonders erfahrene Arbeitnehmer und Kaderleute weiterhin zum Nichtstun gezwungen wären.

Wir empfehlen daher einen sektoriellen schrittweisen Ausstieg, bedacht darauf, die Kapazitätsgrenzen der Spitäler nie zu überschreiten. Drei Kriterien stehen dabei im Vordergrund:
(a) Die Fähigkeit einer Branche, auch mit „Home Office“ zu funktionieren,
(b) Wertschöpfung und Beschäftigung, und
(c) die unvermeidbare soziale Kontaktintensität der betroffenen Tätigkeiten.

Eine auf diesen Kriterien basierende Strategie könnte in groben Zügen folgendermassen aussehen. Die Bereiche Gesundheit und Detailhandel würden als erste umfassend aus dem Lockdown entlassen (insgesamt ca. 1.4 Millionen Arbeitnehmer). In einer zweiten Massnahme könnten die Industrie und das Baugewerbe wieder geöffnet werden (ca. 1.1 Millionen Arbeitnehmer). Und in dritter Priorität würden die Finanzdienstleister, die öffentliche Verwaltung und das Hotel- und Gastgewerbe wieder vollständig in Betrieb genommen (ca. 1.2 Millionen Arbeitnehmer).

Das sind nur ungefähre Unterteilungen – für eine konkrete Umsetzung wären feinere Komplementaritäten zu berücksichtigen. So würde schon eine erste Lockerungswelle gewisse ergänzende Dienstleistungen, beispielsweise im Gastgewerbe und im Transport, bedingen, wie auch eine zumindest teilweise Öffnung von Krippen und Primarschulen.

Eine solche graduelle Öffnung sollte einhergehen mit einer massiven Ausweitung von Immunitätstests und “Contact Tracing”, zur raschen und gezielten Ausmerzung neuer Infektionsherde. Aber auch unter diesen Bedingungen und bei weitergehender Einhaltung strenger Hygieneregeln und „Social Distancing“ ist ein Ausstieg aus dem Lockdown immer mit Gesundheitsrisiken verbunden.

Die einzige Gewissheit ist, dass wir alle noch eine geraume Weile mit Einschränkungen und Entbehrungen werden leben müssen.

Bedroht Plattformarbeit den Arbeitsmarkt?

Rafael Lalive

Vor 11 Jahren wurde das erste Smartphone an eine grosse Zahl von Menschen verkauft. Seitdem wird die Arbeit neu erfunden. Das Internet, das Smartphone und die Möglichkeit, grosse Datenmengen zu analysieren, erlauben es den Tausch von Arbeit und Dienstleistungen neu zu organisieren und, vor allem, zu flexibilisieren.

Wer heute eine Arbeit sucht, muss seinen Lebenslauf nicht mehr an eine grosse Zahl von Unternehmen senden, und hoffen, dass sie oder er irgendwann oben auf dem Stapel der Bewerbungen landet. Viel zeitgemässer ist es, sich auf einer Plattform als Anbieter einer Dienstleistung zu registrieren. Ein Mausklick reicht und schon wird die Arbeitssuche zur Konsumentensuche.

Plattformen haben viele Namen, (z.B. Upwork oder Taskrabbit), aber alle gibt es nur aus einem Grund. Dank Digitalisierung können Kunden auf einer Plattform nun sofort eine Dienstleistung finden. Anbieter dieser Dienstleistungen können so sehr schnell und sicher mit einem neuen Kunden bekannt werden. Die Qualität der Leistung wird über Bewertungssysteme sichergestellt.

Plattformen schaffen Arbeit

Plattformen schaffen Arbeit. Früher war es schlecht möglich, sich als Hundesitter ein ausreichendes Einkommen zu verdienen, weil einem eventuell nur die Hunde der Nachbarn bekannt waren. Heute registriert sich ein Hundesitter bei einer Plattform und wird instantan für die Hundebesitzer seiner ganzen Umgebung sichtbar. So lässt sich heute ein Auskommen als Hundesitter verdienen, wo dies früher schlecht möglich war.

Plattformen schaffen Arbeit weil sie die Kosten einer Transaktion – eines Tausches von Dienstleistungen oder Arbeit – stark senken. Früher war dies die Aufgabe von Unternehmen. Innerhalb eines Unternehmens konnten viele Arten von Arbeit gebündelt und getauscht werden, ohne dass man die jeweiligen Anbieter hätte suchen und einen neuen Tauschvertrag schreiben müssen. Einige Unternehmen, vor allem die, deren Geschäftsmodell das Senken von Transaktionskosten ist, wie z.B. Reisebüros für Reisen nach Deutschland, werden kleiner werden und evtl. ganz verschwinden.

In der Schweiz bestehen noch keine gesicherten Statistiken bezüglich der Grösse der Plattformarbeit. Der Bericht des Bundesrates zu den Auswirkungen der Digitalisierung vom 8. November 2017 weist eine Kategorie der Selbstständigen, die für mehrere Arbeitgeber arbeiten, aus. In der Schweiz ist der Anteil dieser Selbstständigen bei rund 5 Prozent, was wenig ist, aber er ist um etwas mehr als einen Prozentpunkt gestiegen in den letzten Zehn Jahren. Plattformarbeit ist also noch ein Randphänomen.

Verdrängt Plattformarbeit bestehende Arbeitsplätze? Zu dieser Frage bestehen noch keine mir bekannten Untersuchungen für die Schweiz. Eine Reihe von Arbeiten untersuchen diese Frage für den Ridesharing-Markt, d.h. den Markt für Mitfahrdienste in den USA. Die meisten Anbieter von Mitfahr- oder Taxidiensten üben diese Tätigkeit als Zweittätigkeit aus. Die Fahrer sind nicht Umsteiger von normalen Taxidiensten. Diese Arbeit wird also zur Aufbesserung des Einkommens in Randstunden ausgeführt.

Flexible Sozialversicherungen sichern besser gegen Risiken ab

Eine wichtige Frage gilt der Absicherung der Fahrer. Ein Haushalt ist überhaupt nicht abgesichert, wenn seine Ausgaben gleich schwanken wie sein Hauptverdienst. Eine Studie von Dimitri Koustas, von der University of Chicago, vom 11. Januar 2018 zeigt auf, dass Fahrer, welche auf einer Plattform im Zweitverdienst beschäftigt sind, deutlich besser versichert sind gegen Einkommenschwankungen als Fahrer, die nicht auf einer Plattform aktiv sind. Die Ausgaben von Fahrern mit Zweitverdienst schwanken praktisch nicht mit dem Haupteinkommen, da sie über die Nebentätikeit kompensieren können, d.h. mehr fahren können.

Die Herausforderung in der Schweiz besteht im Bereich Sozialversicherungen. Selbstständige sind oft weniger gut abgesichert gegen Unfall und Armut im Alter. Selbständige können ihre Abdeckung frei wählen im Rahmen des Gesetzes. Angestellte haben diese Wahlmöglichkeiten nicht. Sie werden zu den vom Gesetzgeber festgelegten Ausmass durch den Arbeitgeber versichert. Der Grad der Absicherung ist also klar daran gekoppelt, ob jemand selbstständig oder angestellt tätig ist.

Ausreichende Absicherung ist ein wichtiges Ziel, auch für Anbieter von Plattformen. Diese möchten ihren Mitgliedern z.B. auch Versicherungen gegen gewisse soziale Risiken zu günstigeren Konditionen anbieten, als das ein Soloselbststädiger könnte. In der Schweiz werden solche Angebote durch den engen Gesetzesrahmen sehr stark beschränkt, oder gar verunmöglicht, da diese für Selbstständige nicht vorgesehen sind. In der Schweiz sind Arbeitsform und Grad der Versicherung strikt gekoppelt.

Der Bedarf nach Absicherung ist jedoch gerade da gross, wo flexibel gearbeitet wird. Die Einkommen von selbständig Erwerbstätigen schwanken und ein unversicherter Erwerbsausfall kann gravierende Folgen haben. Umgekehrt sind Angestellte vielleicht weniger auf volle Absicherung angewiesen, da ihre Arbeitsform sie schon sehr gut gegen Einkommensrisiken absichert.

Wir können Arbeitsform und Sozialversicherung entkoppeln. Ob wir angestellt sind, oder uns selbstständig ernähren, ist primär getrieben durch den Bedarf nach Flexibilität. Ob wir uns voll oder weniger absichern gegen Risiken hängt ab vom Bedarf nach Absicherung. Eine flexible Sozialversicherungen kann uns sowohl besser gegen Risiken absichern als auch dem flexiblen Arbeitsmarkt gerecht werden.

Mein Jein zur Erbschaftssteuerinitiative

Marius Brülhart

Regelmässigen Lesern dieses Blogs ist vielleicht nicht entgangen, dass ich mich grundsätzlich für das Prinzip Erbschaftsbesteuerung erwärmen kann. Diese Steuer ist im Vergleich zu den meisten anderen Steuerarten verzerrungsarm. Auf besser Deutsch: Sie bremst das Wirtschaftswachstum kaum oder gar nicht. Zudem steigt die Masse der vererbten Vermögen in der Schweiz stetig an und bildet somit einen volkswirtschaftlichen Fluss welcher im Sinne eines umfassend angelegten Steuersystems nicht brachliegen sollte. Schliesslich spricht auch aus der – zugegeben subjektiven – Gerechtigkeitsperspektive vieles für die Erbschaftssteuer: Wenn man denn umverteilen will, dann langt man doch besser bei den Gewinnern der Geburtslotterie zu als bei Leuten, die sich ihr Vermögen im Schweisse ihres Angesichts erarbeitet haben.

Die Gegner der Erbschaftssteuerinitiative führen zudem diverse zweifelhafte Argumente ins Feld. Die Geschichte von den gefährdeten Familien-KMU scheint mir völlig überzeichnet. Es sei hier nur daran erinnert, dass die finanzielle Unabhängigkeit von Unternehmenserben wenig zu tun hat mit dem Erhalt der Arbeitsplätze. Und die immer wieder thematisierte Mehrfachbesteuerung ist im Kreislauf der Wirtschaft ein Makel, welches so gut wie jeder Steuer anhaftet. Ein geraumer Anteil der vererbten Vermögenswerte beruht zudem mutmasslich auf Kapitalgewinnen, und solche sind in der Schweiz steuerfrei (leider fehlen uns zur Quantifizierung dieser Vermögensbildungskomponente allerdings verlässliche Schätzungen).

Schliesslich ist auch der Idee einer Nachlass- statt Erbschaftssteuer Gutes abzugewinnen. Direkte Nachkommen sind zu Lebzeiten des Erblassers und durch die gesetzlichen Pflichtteile eh bevorzugt, und es leuchtet nicht ein, wieso sie auch noch steuerlich besser gestellt werden sollte als Erben, die sich durch besondere Leistung verdient gemacht haben; man denke an den treuen Nachbarn oder die sorgsame Altenpflegerin.

Und dennoch kann mich die am Sonntag zur Abstimmung anstehende Initiative nicht überzeugen.

Erstens erachten die Initianten die Erbschaftssteuer so quasi als gerechtigkeitsfördernden Selbstzweck. Egal was mit den Einnahmen passiert scheint es ihnen wünschbar, dass der Vermögenskonzentration Einhalt geboten werde. Ich sehe bisher jedoch noch keine überzeugenden Anzeichen, dass sich die ökonomische Macht in unserem Land zum Schaden des Durchschnittsbürgers in einigen wenigen Dynastien ballen würde. Daten aus anderen Ländern deuten eher darauf hin, dass das Erbvolumen zwar stetig zunimmt, die Erbschaften sich jedoch auch breiter verteilen (Piketty spricht von „petits rentiers“).

Dass mit reinen Verteilungsargumenten in der Schweiz keine Mehrheit zu gewinnen ist, war offensichtlich auch den Initianten klar. Sie schlugen somit vor, die Mehreinnahmen der AHV zukommen zu lassen. Dabei unterliessen sie es jedoch, im Verfassungstext festzuschreiben, dass die Erbschaftssteuereinnahmen eine entsprechende Senkung der AHV-spezifischen Lohn- oder Mehrwertssteuerprozente zu bewirken hätten. Somit ist die Fiskalquotenneutralität nicht garantiert, und wir stimmen nicht bloss über eine einnahmenneutrale Optimierung des Steuersystems ab sondern über eine zumindest potenzielle Erhöhung der gesamten Steuerbelastung.

Schliesslich beschneidet die Initiative unseren Steuerföderalismus. Dieser ist zwar gewiss keine heilige Kuh, hat uns bisher jedoch gut gedient und sollte nur mit grosser Zurückhaltung eingeschränkt werden. Die Befürworter halten die Kantone für unfähig, Erbschaften angemessen zu besteuern, da sie untereinander unter zu starkem Wettbewerbsdruck stehen. Wenn dem so wäre, könnte man eine Übertragung dieser Steuerhoheit auf die Bundesebene durchaus rechtfertigen. Gemäss meiner Forschungsergebnisse jedoch stehen die Kantone bei der Erbschaftssteuer in einem grösstenteils „vermeintlichen“ Steuerwettbewerb. Die Wanderungsreaktionen vermögender älterer Steuerzahler auf Erbschaftssteuerveränderungen sind nämlich schlicht zu klein um aus finanzpolitischer Sicht ins Gewicht zu fallen.

Somit dürften sich einzelne Kantone durchaus überlegen, ob sie die Erbschaftssteuer nicht doch wieder etwas höher ansetzen sollten – beispielsweise als Kompensation für eine Senkung von Vermögens- oder Handänderungssteuern, oder auch im Zusammenhang mit der anstehenden Unternehmenssteuerreform. Wenn der eine oder andere Stimmbürger vor diesem Hintergrund und angesichts der sich abzeichnenden Abfuhr der Vorlage ein taktisches Ja in die Urne legen würde, hätte ich dafür gewisses Verständnis.