Untergrenze: Ist diesmal alles anders?

Urs Birchler

Vor lauter Aufregung über die Aufgabe der Untergrenze zum Euro durch die Nationalbank vor einer Woche ging vergessen, dass genau heute vor 42 Jahren eine andere Untergrenze fiel: Am 23. Januar 1973 stellte die Nationalbank die Stützungskäufe von US-Dollars ein. Zeit für eine Schweigeminute für das Fixkurs-System von Bretton-Woods, die Währungsordnung der Nachkriegszeit.

In einer Minute gehen Fragen durch den Kopf. Wie war es eigentlich damals? Wieviel Geld hatte die Nationalbank als Folge der Devisenkäufe schaffen müssen, bis sie aus der Wechselkursbindung ausstieg?

Die nachfolgende Grafik vergleicht die Entwicklung vor dem Ausstieg aus der Euro-Untergrenze und mit jener vor der Aufgabe der Dollarkäufe. Abgebildet ist die Entwicklung der Notenbankgeldmenge (M0), der Basis des Geldsystems, in den jeweils letzten 10 Jahren vor dem Ausstieg.

Die Grafik zeigt zwei unterschiedliche Grössenordnungen: 1973 stoppte die Nationalbank die Deviseninterventionen, nachdem die Notenbankgeldmenge auf rund 250% ihres normalen Betrags gestiegen war. Vergangene Woche bei Aufgabe der Kursgrenze lag die Notenankgeldmeng bei 900% ihres Vorkrisenniveaus.

Kursuntergrenze

Der Anstieg der Notenbankgeldmenge bis 1973 mag im nachhinein bescheiden wirken. Dennoch stiess die Inflationsrate in den folgenden Jahen in den zweistelligen Bereich vor, und ihre Bekämpfung erforderte eine schmerzhafte Rezession. Der Anstieg der Notenbankgeldmenge bis Anfang 2015 ist um ein Vielfaches stärker. Von Inflation jedoch fehlt bisher jede Spur. Aber vielleicht ist ja diesmal alles anders.

Untergrenze

Urs Birchler

WaageHeute früh auf der Waage. „Und?“, fragt meine Frau. „Na ja“, seufze ich, „stabiler als der Euro“. „Musst halt auch die Untergrenze aufgeben.“

Die Streberstrafe

Monika Bütler

Ein Mädchen aus der Nachbarschaft bemerkte vor einiger Zeit so beiläufig, dass sie ihrer Mutter „verboten“ hätte, an eine Gymi-Informationsveranstaltung zu gehen. Grund: Sie hatte Angst, als „bünzlige schweizerische Streberin“ verunglimpft zu werden.

Eine neue Studie zeigt nun, dass solche Ängste eine wichtige Rolle bei Bildungsentscheiden spielen. Wer sich anstrengt, riskiert, von den Kolleg(inn)en sozial abgestraft zu werden.

In ihrem Forschungspapier “How Does Peer Pressure Affect Educational Investments? beschreiben Leonardo Bursztyn (Anderson School of Management, LA, USA) und Robert Jensen (Wharton School, PA, USA) ein Experiment mit Schülern und Schülerinnen der 11. Klasse in den USA in zwei verschiedenen Leistungsniveaus: In „Honors“ Klassen sind die leistungsstärkeren Schüler(innen), in den non-Honors die anderen. Beiden Gruppen wurde ein kostenloser Vorbereitungskurs für den SAT Test angeboten. SAT ist ein standardisierter Test, der von Studienplatzbewerbern an (amerikanischen und gewissen internationalen) Universitäten gefordert wird.

Den Schülern wurden zwei Versionen der Anmeldung zufällig verteilt. In der einen Version stand explizit geschrieben, dass die Anmeldung geheim bleibt. In der anderen Version wurde darauf hingewiesen, dass die Anmeldung öffentlich ist. Resultat: Die Anmeldungshäufigkeit in den Honors Klassen hing nicht davon ab, ob die Anmeldung privat oder öffentlich war. In den non-Honors Klassen dagegen war die Anmeldungsrate 11 Prozentpunkte tiefer im Falle einer öffentlichen Anmeldung als bei einer geheimen Anmeldung.

Ein Teil des Unterschieds könnte allerdings davon rühren, dass in den Honors Klassen einfach die besseren Schüler sitzen. Die Entscheidung zur Weiterbildung würde dann nicht nur von Peer Effekten sondern auch von Selektionseffekten herrühren. Um dies auszuschliessen, verglichen die Forscher nun nur noch etwa gleich gute Schüler, also Schüler und Schülerinnen mit derselben Anzahl von Honors Klassen. (In den US High Schools ist es durchaus üblich, dass dieselben Schüler in einem Fach in einer Honors Klasse sitzen, in einem anderen Fach aber nicht).

Untersucht wurde nun, wie sehr das Verhalten ungefähr gleich guter Schüler davon abhing, ob sie am Testtag in einer Honors Klasse oder in einer nicht Honors Klasse sassen. Die Unterschiede waren noch grösser: Wurde der Gratiskurs in einer Non-Honors Klasse angeboten, war die Anmeldehäufigkeit bei öffentlicher Anmeldung 25 Prozentpunkte tiefer als bei einer privaten. In den Honors Klassen war dies genau umgekehrt, eine öffentlich bekannte Anmeldung erhöhte die Anmeldewahrscheinlichkeit um 25 Prozentpunkte.

Da in der zweiten Versuchsanordnung Leistungsunterschiede zwischen den Schülern ausgeschlossen wurden, lassen die Unterschiede in den Anmeldungszahlen auf Peer Effekte schliessen. Das heisst auf starke (leider oft negative) Beeinflussung durch Klassenkolleg(inn)en. In weniger leistungsstarken Klassen befürchteten Schüler(innen) sozial abgestraft zu werden, wenn sie sich für Bildungsangebote interessierten. Eine soziale Streberstrafe sozusagen.

Die Resultate dürften viele Eltern nicht überraschen. Mit der Bezeichnung Streber werden immer wieder Kinder „fertig gemacht“ und entweder ausgegrenzt oder vom Lernen abgehalten. Man sollte vielleicht die für Aussenstehende oft verbissen wirkenden Bemühungen gewisser Eltern, ihren Nachwuchs unbedingt zu einer gymnasialen oder Sek A Ausbildung zu bewegen, einmal in diesem Licht sehen. Sie tun dies vielleicht nicht immer aus Prestigegründen.

Das aufgeweckte und intelligente Nachbarsmädchen wird ihren Weg zweifellos machen. Nur: durch ihre offensichtliche Angst, ja nicht als Streberin aufzufallen, verbaut sie sich unter Umständen noch bessere Chancen. Ironischerweise ist das Nachbarsmädchen zwar durch und durch Schweizerin, hat wegen ihrer Vaters aber ein exotisches Aussehen. Und vielleicht dadurch noch mehr Angst, als Streberin zu gelten.

Sozialstaat und Anstand

Monika Bütler

Publiziert am 28. Dezember 2014 in der Schweiz am Sonntag

„You got the exchange rate wrong!“ (da stimmt etwas nicht mit dem Wechselkurs!) – diese Reaktion kommt prompt, wo immer ich im Ausland meine Forschung zu den schweizerischen Sozialversicherungen präsentiere,. Klar, die Schweiz sei reich, teuer, das Lohnniveau hoch, aber das von mir ausgewiesene Leistungsniveau müsse auf einem Rechenfehler beruhen. Tut es nicht. Unser Sozialstaat ist im internationalen Vergleich kaufkraftbereinigt sehr grosszügig –  die Leistungen sind hoch auch im Vergleich zum verfügbaren Einkommen arbeitender Mitbürger.

Wer jetzt denkt: „Typisch! Neoliberale Ökonomin will Leistungen kürzen“, täuscht sich. In einer idealen Gesellschaft wäre die Vollversicherung erstrebenswert, auch für Ökonomen: Wer bisher netto 5000 Franken zur Verfügung hatte, soll auch nach einem Notfall gleich viel ausgeben können.

Nur ist die Gesellschaft nicht ideal. Bei einer Vollversicherung zieht nicht jeder die Arbeit der Musse vor; Arbeitsunfähigkeit lässt sich nicht immer objektiv belegen, gewisse Krankheiten noch weniger. Es ist empirisch belegt: Je höher die Leistungen, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, dass Unberechtigte Renten beantragen und erhalten. Studien finden aber auch, dass Kontrolle ein stumpfes Instrument gegen solchen Missbrauch ist;   zudem verwehrt sie einem Teil der wirklich Kranken die Unterstützung zu Unrecht. Niedrige Sozialleistungen bewirken zwar weniger Missbrauch – allerdings um den Preis einer schlechten Absicherung.

Die Schweiz ist mit ihrem grosszügigen Sozialsystem bisher nicht schlecht gefahren. Doch warum? Haben wir besonders gute Kontrollen, die unberechtigte Bezüger abschrecken? Vielleicht. Doch wichtiger ist ein anderer Grund: Die Schweiz profitiert vor allem vom Anstand ihrer Bürger. Viele, die auf dem Papier Anspruch auf staatliche Leistungen hätten, je nach Art der Unterstützung bis zu 50%, beanspruchen diese nicht.

Warum nicht? „Wil si Hemmige hei“, sang Mani Matter. Die meisten freiwilligen Nichtbezüger sind nicht einfach unwissend, sondern anständig. Sie hätten zwar Anrecht auf Hilfe, brauchen diese aber nicht. Lohnausweis und Bankkonto sind als Momentaufnahmen miserable Bilder der finanziellen Lebenssituation einer Person. Erwartete Erbschaften, künftiges Einkommen, Unterstützungen durch Verwandte und nichtgeldwertige Einnahmequellen bleiben den Behörden verborgen.

Solange die Hemmungen bestehen, bleiben die hohen Sozialleistungen und die grosszügigen Subventionen noch eine Weile finanzierbar. Aber nur dann. Während die demographische Bombe heute in aller Munde ist, spricht kaum jemand von der tickenden Anstandsbombe.

Ist der Anstand denn am bröckeln? Indizien lassen dies vermuten. Die Hemmung, Sozialleistungen zu beanspruchen, sinkt anscheinend auch in der Schweiz. Staunend liest man, dass Krippensubventionen und vergünstigte Wohnungen an Leute gehen, denen der Staat zuvor das Studium finanziert hat. Als wegen der drohenden nationalen Erbschaftssteuer eilig Vermögen und Häuser überschrieben wurden, beklagten sich die Erben über den Verlust von Subventionen für Krippen und Krankenkasse. Wie titelte doch Das Magazin einst so schön: „Wir Abzocker“.

Eines geht gern vergessen: Ein grosszügiger Sozialstaat muss erst einmal berappt werden. Je fairer die Steuerzahler die Gegenleistungen des Staates und das Steuer-Transfersystem einschätzen, desto höher ihre Steuermoral. Und je ehrlicher die Steuerzahler desto tiefer die Steuerbelastung. Wir zahlen Steuern im Vertrauen, dass sich die Mitmenschen an geschriebene und ungeschriebene Regeln halten – also auch, dass staatliche Unterstützung  nicht zu einem Selbstbedienungsladen führt.

Der Anstand der Leistungsbezügee und die Moral der Steuerzahler bilden ein Gleichgewicht, welches die Schweiz so lange ausgezeichnet hat. Allerdings ein labiles. Sinkt der Anstand, leidet die Steuermoral, und der Sozialstaat ist nicht mehr finanzierbar. Mit dem Wechselkurs stimmte dann tatsächlich etwas nicht: mit dem Wechselkurs zwischen Erwerbseinkommen und Sozialleistungen.

Negativzins

Urs Birchler

Die SNB führt, wie heute morgen mitgeteilt, Negativzinsen auf die bei ihr gehalteten Girokonti der Banken ein.

Was sind Negativzinsen? Ganz praktisch: Ich borge bei der Bank eine Million, verputze 2’500 Franken und bringe den Rest nach einem Jahr zurück.

Der Unterschied zur Nationalbank: Erstens die Grössenordnung: Die SNB schuldet den Banken 324 Milliarden; davon sind das Viertelprozentchen im Jahr dann 810 Millionen. Zweitens: Die SNB verputzt dieses Geld nicht (das letzte Mal, Ende der 1970er-Jahre überwies es der Bundesrat — er erliess damals die Negativzinsen — an die Exportrisikogarantie als Rückstellung für Währungsverluste, siehe SNB 1957-82, S.141).

Das Problem: Zuviel Negativzins lässt sich niemand bieten. Auch die Banken haben eine Matratze, unter der sie Bargeld verstecken können. Viel Spielraum bleibt der SNB daher nicht. Irgendwo gibt es eine Reizschwelle, an der die Banken das Geld in Banknoten abheben. Es werden dann im Raum obere Bahnhofstrasse ziemlich viele graue Kastenwagen unterwegs sein.

Die Nationalbank hat Erfahrung mit Negativzinsen. Solche sollten schon in den 1970er Jahren, in Verbindung mit anderen Massnahmen zur Abwehr fremder Gelder, die Aufwertung des Frankens bremsen.

Gestützt auf einen dringlichen Bundesbeschluss über
den Schutz der Währung vom 8. Oktober 1971 erliess der Bundesrat u.a. eine Kommission (Negativzins) von 2% pro Quartal auf neuen Bankeinlagen von Ausländern (SNB 1957-82, S.104). Diese wurde bald aufgehoben. Doch mit Verordnung vom 20. November 1974 belegte der Bundesrat seit
Ende Oktober 1974 zugeflossene ausländische Geldern mit
einem Verzinsungsverbot und einem Negativzins von 3% pro Quartal (S. 141).

Diese Massnahmen lassen sich nicht direkt vergleichen mit Negativzinsen auf den Giroguthaben der SNB. Gleichwohl wird sich auch die SNB erinnern an ihre Feststellung: „Aufgrund der Erfahrung, dass die Nachfrage nach Schweizerfranken durch Anlageverbot, Negativzinsen und andere Massnahmen nur sehr bedingt reduziert werden kann, wurde einer zusätzlichen Frankennachfrage mit einer Erhöhung des Frankenangebots begegnet“ (SNB 1957-82, S.109). Aktenkundig ist auch die durch die Negativzinsen erhöhte Nachfrage nach Tausendernoten (S. 289).

Kurz: Von Negativzinsen ist — leider — nicht allzuviel zu erhoffen, denn es gibt hier kein „whatever it takes“.

Eine Forscherin im SNB-Direktorium

Urs Birchler

Andréa Maechler zieht (als erste Frau in 108 Jahren) ins Führungstrio der Schweizerischen Nationalbank ein. Eine Gelegenheit, unser altes gemeinsames Paper „Do Depositors Discipline Swiss Banks?“ wieder hervorzunehmen. Die Resultate (für 250 Schweizer Banken, 1987-98):

  • Unterschiede zwischen Banken erklären 75 Prozent der Volumens ungesicherter Spareinlagen;
  • Die Einleger von Regionalbanken sind überdurchschnittlich aufmerksam auf solche Unterschiede, die Einleger der Kantonalbanken unterdurchschnittlich (Staatsgarantie);
  • Die Einleger verstehen Änderungen in der Einlagensicherung durchaus.

Es gibt also einen Qualitätswettbewerb zwischen den Banken, wenn die Aufmerksamkeit der Einleger nicht durch Einlagensicherung (oder Staatsgarantie) betäubt wird. Andréa führte nachher (mit Kathleen McDill) ein ähnliche Untersuchung unter dem Titel „Dynamic Depositor Discipline in the U.S.“ (mit ähnlichen Resultaten) auch für die USA durch.

Es wäre schön, unser Paper mit den Daten seit 1998 zu aktualisieren. Ich fürchte nur, Andréa hat kaum Zeit. Trotzdem: Herzliche Gratulation!

ADHS Therapie beim Literaturwissenschaftler

Monika Bütler

Aha, der NZZ von heute entnehme ich, dass nun auch ein Literaturwissenschaftler weiss, wie mit AHDS umzugehen ist. Beruhigend, dass er dieses Feld nicht einfach den Soziologen überlässt. Frei nach dem Motto: Je medizinisch ahnungsloser, desto besser wissen die Schreiber, was für die betroffenen Kinder und ihre Familien richtig ist.

Den betroffenen Familien macht diese Ahnungslosigkeit und die damit verbundene Stigmatisierung das Leben nicht leichter, wie wir vor einiger Zeit in der NZZ am Sonntag dargestellt haben (etwas ausführlicher und mit Links im batz.ch hier). Die Reaktionen auf unseren Artikel damals waren überwältigend: Sowohl Ärzte wie auch betroffene Menschen schilderten uns, wie sehr sie unter den negativen Vorurteilen litten. Niemand mag sich allerdings öffentlich äussern aus Angst vor Anfeindungen. ADHS, respektive Ritalin Bashing ist dermassen en-vogue.

Hat der Autor mal ein ADHS-Kind gesehen? Ich vermute nicht. Der Satz „ich war auch ein unruhiges Kind“ ist eine ADHS Verharmlosung der übleren Sorte. „Ach wissen Sie, ich bin manchmal auch vergesslich“ wäre für eine von Alzheimer betroffene Familie wohl auch nicht besonders tröstlich.

Der Literaturwissenschaftler geht auch ziemlich salopp mit der medizinischen Literatur um. So „beweist“ er die Nutzlosigkeit von Ritalin und ähnlichen Medikamenten mit einer Studie, die zeigt, dass mit Stimulanzien behandelte Kinder nur minimal bessere Leistungen erzielten als nichtstimulierte Kinder; sie schwänzten „nur“ weniger. Doch genau um letzteres geht es bei diesen Kindern – um die Chance, ein normales Leben zu führen. Nicht um Leistung. Auch dies ist in unserem Beitrag ausführlich erklärt.

Glücklicherweise finden sich in der NZZ auch ab und zu wissenschaftlich fundierte Beiträge zu ADHS (so zum Beispiel hier und hier). Sonst müssten wir befürchten, dass uns in der NZZ bald der Chirurg die Literatur erklärt.

Ökonomie des Hamsterns

Urs Birchler

Die Spekulation wird von Kritikern verantwortlich gemacht für die Verteuerung von Rohstoffen und Nahrungsmitteln. Die Verteidiger machen geltend, dass Spekulanten ihre Vorräte in Zeiten steigender Preise eher abbauen.

Ein neues Paper von Hong, De Paula und Singh beleuchtet die Debatte aus einem speziellen Gesichtswinkel. Sie untersuchen nicht das Verhalten von Gross-Spekulanten, die ihre Oeltanker je nach Preisentwicklung langsamer oder schneller fahren lassen, sondern dasjenige der Klein-Spekulanten, sprich: Haushalte.

Die untersuchte Episode ist die Reiskrise von 2007. Diese wurde ausgelöst durch einen Exportstopp seitens von Indien. Die Reispreise stiegen vorübergehend um mehrere hundert Prozent. Die Studie hat elektronische Daten zu Reisverkäufen in amerikanischen Supermärkten ausgewertet und findet:

Der Preisanstieg von 2007 weist klare Züge einer „Bubble“ auf. Die Nachfrage stieg mit dem Preis: Die Reisverkäufe lagen kurz vor der Preisspitze doppelt so hoch wie normal. Nicht nur Haushalte von Asiaten, die traditionell viel Reis essen, hamsterten zu Höchstpreisen. Manche Haushalte kauften überhaupt zum ersten Mal Reis!

Zur allgemeineren Diskussion über Spekulation mit Rohwaren und Nahrungsmitteln bietet das erwähnte Paper im übrigen eine ausgezeichnete Literaturübersicht.

[hat tip: Markus Brunnermeier via twitter]

Kurzschluss im Nationalrat

Urs Birchler

Die Energiedebatte im Nationalrat scheint einmal mehr ziemlich ökonomiefrei zu verlaufen. Dabei fänden die Parlamentarier in jedem Lehrbuch schon in Kapitel 1 ein paar nützliche Ratschläge:

  1. Eine Subvention für die Produktion von Alternativstrom vergrössert das Angebot.
  2. Ein grösseres Angebot drückt den Strompreis — unabhängig von dessen Erzeugungsart.
  3. Ein tieferer Preis erhöht den Stromverbrauch — auch von „schmutzigem“ Strom.

Die beabsichtigte Wirkung der Förderung von sauberem Strom verpufft deshalb. Soll der Verbrauch von schmutzigem Strom tatsächlich sinken, so muss die Nachfrage verringert werden. Dies kann man mit dem Erlass von Vorschriften (unserem wahren Nationalsport) erreichen oder über einen höheren Preis (Steuern, Atomausstieg). Da schon das Wort „Preis“ tabu ist, bleibt die Politik im Kurzschluss gefangen: Subventionen für alternative Produktion und Kontrollen zur Einschränkung des indirekt subventionierten Verbrauchs. Der Ertrag: Mehr Beamte, die in Minergiebüros sitzen und neue Vorschriften aushecken.

Die starke Frau als schwaches Anhängsel

Monika Bütler

Als Ergänzung zu den beiden wunderbaren Artikeln von Xenia Tchoumitcheva und Nicole Althaus in der heutigen NZZ am Sonntag. Frau muss nicht einmal schön und jung sein, auch spröderen mittelalterlichen Exemplaren wird die Kompetenz abgesprochen.

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Bütler, wir freuen uns, Sie und Ihre Familie in unserem Gasthaus begrüssen zu dürfen. So wurde meine Buchung bestätigt, die ich mit meiner HSG-emailadresse und dem Namen Monika Bütler getätigt hatte. Am Ferienort angekommen wurden wir herzlich begrüsst: Als Herr Professor Dr. Bütler und Frau Bütler. Auf die Intervention meines Mannes wurden dann unsere Tischkärtchen in Herrn Dr. Birchler und Frau Bütler geändert. Eine zweite Intervention – mit dem Hinweis, dass wir keinen Wert auf Titel legten, aber wenn schon, bitte die korrekten – hatte keine Folgen. Eine dritte wurde mit einer scheuen Bemerkung der jungen Dame am Empfang quittiert: Das hätte sie ihrem Kollegen schon gesagt, aber der meinte, das könne nicht sein. Wir gaben auf. Noch immer erhalten wir Angebote des Hotels: an meine HSG-Adresse – für Herrn Professor Dr. Birchler.

Ähnliche Geschichte mit unserem gemeinsamen Bankkonto. Bis vor kurzem stand in der Anschrift nur der Doktortitel (später der Professorentitel) meines Mannes, die wichtigen Informationen wurden nur an meinen Mann gesandt. Dies obwohl das Stammkonto unter meinem Namen läuft und mein Mann erst viel später dazu stiess. Als wir bei der Bank eine Hypothek aufnahmen, baten wir zusammen mit der Adressänderung auch, dass doch bitte entweder die Titel gelöscht werden oder auf den neuesten Stand gebracht werden. Resultat: Neue Adresse mit Herrn Prof. Dr. Birchler, Frau Bütler. Erst als ich kürzlich als Referentin für einen Kundenanlass der Bank angefragt wurde und die Geschichte erzählte, reagierte die Bank.

Etwas weniger lustig ist es, wenn mir als Frau auch die Kompetenzen abgesprochen werden, nur weil mein Mann im gleichen Fach ist. Ein Student monierte bei einer Lehrevaluation, dass ich Folien meines Mannes verwendet hätte (es war umgekehrt). Und ein Journalist stellte die neuen Mitglieder eines Gremium wie folgt vor: Bei meinem Kollegen wurde die fachlichen Qualifikationen erwähnt, bei mir die frühere Arbeitgeberin meines Mannes. So nachdem Motto: er kann etwas und sie hat wenigstens einen Mann, der etwas kann. Ich nehme nicht an, dass der Student und der Journalist böse Absichten hatten. Der Reflex ist einfach: Der Mann ist besser.