Heisser Anlagetip

Urs Birchler

Der Herbst kommt und mit ihm die Sorge, wie wir unser Geld überwintern können. In den Zeitungen lesen wir faktenfreie Weisheiten wie „Der September ist oft ein schwieriger Börsenmonat“ [Quelle dem Autor bekannt] und ähnliches. Ratgeberkolumnen sind gut gemeint und oft mit viel Fachwissen geschrieben. Der/die einfache Anleger/in tut gleichwohl gut, sich misstrauisch an ein paar Regeln zu halten:

  1. Der Fehler gehört mir. Die Verantwortung und das Risiko verbleiben stets beim Anleger selbst. Berater haben nachträglich immer eine gute Ausrede („Wer hätte gedacht, dass…“).
  2. Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht. Richtig! Kaufen Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Tausendmal gelesen und täglich tausendfach ignoriert. Produkte wie Index Super Safe Performance [Name erfunden] braucht kaum jemand. Versuchen Sie, das Ding Ihrer liebsten Person zu erklären. Wenn Sie es nicht in ein paar Sätzen schaffen (oder wenn Sie sich schon gar nicht getrauen!): Hände weg (vom Produkt).
  3. Das Ganze ist mehr als die Summe der Teile. Das bedeutet mehr als Diversifikation. Anlage-Empfehlungen, die nicht von Ihrem ganzen Portefeuille an Anlagen und Verpflichtungen (z.B. auch künftige Pflegekosten) ausgehen, sind wertlos. Es hat auch wenig Sinn, eine unsichere Anlage zu tätigen, wenn statt dessen eine Hypothek abbezahlt werden könnte. (Die Steuerersparnis wegen Abzug der Schuldzinsen lohnt sich selten, vor allem nicht beim heutigen Zinsniveau.)
  4. Erkenne Dich selbst. Wenn die Bank empfiehlt, die Hypothek zu erhöhen (wegen der erwähnten Steuerersparnis), vergisst sie, dass das Geld nur allzu leicht in den Konsum fliesst. Das „gmurete Kässeli“ hat durchaus seinen Sinn als Selbstbindung.
  5. Klavier schlägt Papier. Denken Sie nicht an Anlagen, sondern an Ihr Leben. Von meinem ersten Zahltag habe ich eine Gitarre und fünf Skilift-Aktien gekauft. Letztere sind immer noch ein paar Franken wert; erstere steht auf dem Estrich. Trotzdem haben mir die verzweifelten Stunden, in denen ich damals „Love in vain“ zu zupfen versuchte, mehr gebracht als jede Finanzanlage.
  6. Kaufen Sie Ohropax. Wer Ihnen in eigener Initiative Anlagen empfiehlt, hat meist ein Eigeninteresse (z.B. Provisionen). Oder überschätzt sich. Oder beides. Auch die Börsenratgeber in den Zeitungen schreiben, um sich zu profilieren, nicht weil sie mehr wissen. Legen Sie den Börsenteil jeweils gleich zum Altpapier. (Und über Geheimtips unter Kollegen — oder aus dem Internet — müssen wir gar nicht reden.)

Wie Sie jetzt anlegen sollen? Ganz einfach: Kaufen Sie Ihrer liebsten Person (zum Beispiel) einen Strauss Herbstblumen. Vielleicht mit Karten für die beginnende Theater- und Konzertsaison. Oder reduzieren Sie die Arbeitszeit, oder, oder… Das ist — wir sind hier in einem Wirtschaftsblog — nicht romantisch gemeint: Die grosse Liebe ist (auch finanziell) immer noch das Wertvollste.

AHV Debatte: Unbescheidene Babyboomers und ihre sparsamen Eltern

Monika Bütler

Publiziert in der NZZ am Sonntag vom 4. September 2016 unter dem Titel „Wenn das Sparsäuli der Enkel die Rente sichert“

„Ja, ja“, sagte mein Vater jeweils. Im Klartext: Erzähl mir, was Du willst. Dabei glaubte ich alle Argumente auf meiner Seite: Seit der Einführung der AHV leben 65-Jährige acht Jahre länger. Den heutigen «Alten» geht es im Durchschnitt finanziell viel besser als früher; es geht ihnen im Mittel auch besser als dem Rest der Bevölkerung. Ihre Armutsquote ist geringer, ihr Vermögen deutlich höher.

Mein 81-jähriger Vater mochte es lange gar nicht, wenn von solchen Fakten nur schon die Rede war. Auch bei meinen Vorträgen zur schweizerischen Altersvorsorge spüre ich immer wieder, wie vor allem ältere Rentnerinnen und Rentner betupft, manchmal sogar ungehalten reagieren. Sie hätten schliesslich ihr Leben lang hart gearbeitet und auf vieles verzichtet.

Sind die Alten überempfindlich?  Nein, das sind sie nicht. Denn die nackten Zahlen zeigen nur die halbe Wahrheit. Natürlich haben die heutigen Rentner vom Ausbau und der Grosszügigkeit des schweizerischen Alterssicherungssystems profitiert. Doch, erstens, wäre es unfair, ihnen dies vorzuwerfen. Schliesslich haben sie sich die Erhöhung der AHV-Renten in den 70-er Jahren und den Ausbau der beruflichen Vorsorge nicht einfach selber zugeschanzt. Alle Altersgruppen und alle Parteien – auch bürgerliche – trugen den Ausbau mit. Warnungen über drohende finanzielle Ungleichgewichte – die SNB schrieb bereits 1957 von einer «zunehmenden Überalterung» – wurden angesichts guter kurzfristiger Umlage-Ergebnisse in den Wind geschlagen.

Zudem waren, zweitens, die guten Zeiten nicht immer so gut wie es scheint. Die Mehrheit der älteren Rentner kam zwar in der Pensionskasse noch in den Genuss eines Umwandlungssatzes von 7,2 Prozent, ihr Kapital wurde mit 4 Prozent verzinst. Dies allerdings auch zu Zeiten mit über 5 Prozent Inflation. Wenn heute bei einer negativen Jahresteuerung die Pensionskassenvermögen mit 1.25 % verzinst werden müssen, sind die realen Erträge höher als früher. Ob die Alten unter dem Strich wirklich besser gefahren sind als die Mittelaltrigen, ist zumindest zweifelhaft.

Und drittens geht vergessen, dass ältere Rentner oft nicht nur für eine beträchtliche Anzahl künftiger Beitragszahler sorgen mussten, sondern auch für ihre bedürftigen Eltern oder behinderten Geschwister. Dass viele ältere Menschen einen rechten Batzen auf der Seite haben, ist daher nicht nur Glück. Sie waren sich gewohnt, sparsam zu leben. Sie verzichteten selbst dann auf vieles, als die Kinder ausgezogen und die Eltern verstorben waren und kamen erst so zu Vermögen.

Vom angesparten Vermögen der älteren Generation profitieren ironischerweise diejenigen, die in ihrem Leben viel weniger Unterstützungsleistungen stemmen mussten und sich ein komfortableres und freieres Leben leisten konnten. Meine eigene Generation nämlich, die gebärgeizigen Babyboomers. Wenn jetzt gerade diese Generation für sich Kompensationsmassnahmen oder Rentenerhöhungen verlangt, scheint mir dies, mit Verlaub, etwas unbescheiden.

Die lauten Diskussionen um die Alterssicherung haben meinen Vater doch noch aus der Reserve gelockt. Klar, er sei mit der Rente gut gefahren, meinte er kürzlich. Und die weniger gut gestellten Kollegen in seinem Umfeld seien dankbar über die Ergänzungsleistungen. Aber was sich heute abzeichnet, hätte seine Generation nie gewollt: Dass man Gelder verteilen möchte, sogar an Wohlhabende, die aus der Tasche der Jungen stammten. Es könne doch nicht sein, dass die Grosseltern den Enkeln statt einen Batzen ins Sparsäuli zu legen, sich aus diesem bedienen.

Ein alter Popanz neu aufgetischt: Die neue alte Debatte über Referenden in Deutschland

Gebhard Kirchgässner

Wie zu erwarten war, hat die britische Entscheidung, aus der Europäischen Union auszutreten, auch in Deutschland die Diskussion über direkte Demokratie auf Bundesebene wieder neu entfacht. Dabei kommen die alten Fronten zum Vorschein: Die einen lehnen Referenden oberhalb der Länderebene strikt ab, während andere sie insbesondere für Fragen der Europäischen Union als zumindest sinnvoll, möglicherweise sogar für erforderlich halten.

Dabei sind die Argumente nicht besser geworden; es wird mit den gleichen alten (falschen) Behauptungen argumentiert wie früher. Referenden führen ins Chaos, insbesondere dann, wenn sie nicht so ausgehen, wie sich die politischen und/oder gesellschaftlichen Eliten das wünschen. „Referenden eignen sich nicht dafür, komplexe Frage zu entscheiden. Auch weil später niemand die Verantwortung übernimmt.“ So hat kürzlich Theo Sommer argumentiert, ein Mann, von dem man normalerweise etwas differenziertere Stellungnahmen erwarten darf. Ähnliches gilt für Bundespräsident Joachim Gauck, wenn er äussert: „Oft müssen schwierige Kompromisse gefunden werden, die mit Volksentscheiden nicht möglich sind.“ Andererseits fordert jetzt neben Horst Seehofer auch Edmund Stoiber wieder Volksentscheide für Europa und sogar auf Bundesebene. Er hatte in seiner Zeit als Bayerischer Ministerpräsident alles daran gesetzt, Volksentscheide in Bayern zu erschweren. Aber vielleicht hat er ja dazu gelernt.

Angesichts dieser Diskussion dürfte es sinnvoll sein, auf einige der jetzt wieder vorgebrachten Argumente einzugehen, selbst wenn sie längst widerlegt sind. Nur so kann man versuchen, die Diskussion zu versachlichen. Im Folgenden sollen daher drei Problemkreise angesprochen werden: (i) der Unterschied zwischen von oben erlaubten Plebisziten und direkten Volksrechten, (ii) die Problematik der Behandlung komplexer Fragen sowie (iii) die mögliche Rolle und die Bedingungen von Referenden bei Änderungen der Europäischen Verträge. Wir schliessen mit einigen Bemerkungen zur Übertragbarkeit von Erfragungen mit der direkten Demokratie auf andere Länder sowie zur Rolle der Verantwortung in der repräsentativen und der direkten Demokratie.

Ganzer Aufsatz hier

Luzerner Unternehmens-steuerarithmetik

Marius Brülhart

Die Luzerner Stimmbürger werden im September über eine Volksinitiative abstimmen, die verlangt, dass der kantonale Unternehmenssteuersatz von 1.5% auf 2.25% angehoben wird. Ein idealer Anlass, um über die Auswirkungen kantonaler Firmensteuern nachzudenken – und sich der Komplexität der Materie wieder einmal bewusst zu werden.

Die Kernfrage bei solchen Entscheiden lautet immer gleich: Wie würde sich eine Steuererhöhung auf das Steuersubstrat und letztlich auf die Steuereinnahmen auswirken? Je empfindlicher das Steuersubstrat reagiert, desto weniger attraktiv ist eine Steuererhöhung. Wenn die Firmen in Scharen davonzulaufen drohen, dann behelligt man sie besser nicht zu stark.

Könnte man jedenfalls meinen.

Luzern liefert uns dazu trefflichen Anschauungsunterricht. Im Jahr 2012 haben die Luzerner die kantonale Gewinnsteuer um die Hälfte von 3% auf den schweizweit tiefsten Satz von 1.5% gesenkt. Dieser markante Steuerschnitt erlaubt uns, anhand der danach beobachteten Entwicklungen grob abzuschätzen, welche Reaktionen Unternehmenssteueränderungen nach sich ziehen.

In Luzern ausgewiesene Gewinne haben eindeutig auf die Steuersenkung reagiert: Die steuerbaren Gewinne stiegen 2012 innert Jahresfrist um eine knappe Milliarde an (gemäss EFV-NFA-Datenbank). Dies entspricht einem Wachstum von Luzerns Anteil an der gesamtschweizerischen Gewinnsumme um stolze 40%. Der Anstieg war keine Eintagsfliege, denn im 2013 konnte Luzern seinen gewachsenen Teil am nationalen Gewinnkuchen halten. (Aktuellere Daten liegen bei der EFV noch nicht vor.)

War die Luzerner Steuerstrategie somit ein Erfolg, und jedes Zurückkrebsen wäre nun ein Fehler? Zur umfassenden Beurteilung dieser Frage sind drei weitere Aspekte zwingend zu berücksichtigen.

Erstens ist nicht matchentscheidend, dass sich das Steuersubstrat im umgekehrten Verhältnis zur Steuerbelastung entwickelt, sondern das Ausmass in welchem dies geschieht. Damit sich eine Steuererhöhung garantiert nicht lohnt, müsste das Steuersubstrat im Verhältnis zur Steuerbelastung überproportional reagieren. Dann befände man sich in der paradoxen Welt rechts auf der Laffer-Kurve, wo die Steuereinnahmen sinken, wenn man die Steuern erhöht. Davon ist Luzern weit entfernt. Auch die zusätzliche Milliarde an ausgewiesenen Unternehmensgewinnen im Jahr 2012 reichte nicht, um die Halbierung des Steuersatzes wettzumachen. Die Luzerner Unternehmenssteuereinnahmen (inklusive Bundessteueranteil) brachen nämlich von 180 Millionen im Jahr 2011 auf 132 Millionen im 2012 ein, und lagen im 2014 immer noch nur bei 172 Millionen. Im Durchschnitt über die beiden Jahre betrugen die Ausfälle also ungefähr 30 Millionen.

Nun gilt es zweitens zu berücksichtigen, dass Firmen und deren Mitarbeiter auch noch andere Steuern zahlen – in erster Linie Einkommenssteuern. So ist durchaus denkbar, dass die Luzerner Steuersenkung zwar nicht ausreichend Unternehmensgewinne generierte um die Ausfälle bei der Unternehmenssteuer zu kompensieren, aber dass der gesamte Staatshaushalt dank zusätzlicher Beschäftigung trotzdem profitiert hat.

Während die Firmengewinne nach der Steuersenkung um 40% hochschnellten, stiegen die Einkommen natürlicher Personen zwischen 2011 und 2013, gemessen an den gesamtschweizerischen Einkommen, um bloss 4%. Ein geraumer Teil der zusätzlichen Firmengewinne scheint daher nicht auf realem Wachstum durch Expansion, Neugründungen oder Zuzügen von Unternehmen zu beruhen sondern auf buchhalterischen Operationen.

Aber natürliche Personen zahlen viel mehr Steuern als Firmen. Im Jahr 2011 nahm der Kanton Luzern 631 Millionen Franken Einkommenssteuern ein. Ein durch die Unternehmenssteuersenkung ausgelöster Einkommenszuwachs um 4% bescherte dem Staat somit grob geschätzte 25 Millionen an zusätzlichen Einnahmen.

Somit hielten sich die Ausfälle bei der Unternehmenssteuer und die Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer wohl so ungefähr die Waage. Die Steuersenkung war für den Staat in dieser Betrachtung weder ein Bombengeschäft noch ein teurer Fehler. Und umgekehrt wäre eine Annahme der Steuererhöhungsinitiative voraussichtlich ungefähr budgetneutral für den Luzerner Primär-Staatshaushalt.

Allerdings darf kein kantonaler Finanzdirektor die Rechnung ohne den NFA machen. Der dritte und wichtigste Aspekt nämlich ist, dass sich die Steuerpolitik der Kantone im Korsett des nationalen Finanzausgleichs bewegt. In diesem System sind zusätzliche Firmengewinne für die meisten Empfängerkantone ein Verlustgeschäft. Das hat Lukas Rühli trefflich illustriert.

Anhand der vorliegenden NFA-Berechnungen für 2016 und 2017 kann man davon ausgehen, dass der Anstieg der Firmengewinne nach der Steuersenkung von 2012 den Luzerner Fiskus ab 2018 jährlich ca. 180 Millionen Franken an Mindereinnahmen aus dem Ressourcenausgleich kosten wird (die Zahlungen werden jeweils mit sechsjähriger Verzögerung angepasst).

Würde die Reform nun wie von der Initiative vorgeschlagen zur Hälfte rückgängig gemacht, könnte dies mittelfristig wieder die Hälfte des Einnahmenrückgangs, das heisst gegen 90 Millionen Franken, zusätzlich in die Luzerner Staatskasse spülen. Dies ist mehr als die Initianten selber prognostizieren.

Nun kann man mit Recht anführen, all dies sei eine statistische Betrachtung, da sich Luzern in einem Umfeld von dahinschmelzenden kantonalen Unternehmenssteuersätzen positionieren muss. Eine solche dynamische Sicht verstärkt meine Diagnose: je kompetitiver die Nachbarkantone, desto grösser wird für Luzern das Manna aus dem NFA-Topf.

Eine Weiterführung oder Intensivierung der Tiefsteuerstrategie könnte sich allenfalls dann lohnen, wenn sich Luzern vom Empfänger- zum Geberkanton mausern würde. Aber das scheint nicht realistisch. Sogar der massive Zuwachs an Steuersubstrat infolge der Steuerhalbierung von 2012 hat nur knapp die Hälfte des Rückstands des Luzerner Ressourcenindex zum notwendigen Schwellenwert wettgemacht.

Markant verändern würde sich die NFA-Wirkung hingegen infolge der geplanten Tiefergewichtung von Firmengewinnen bei der Unternehmenssteuerreform III. Schrumpfendes Unternehmenssteuersubstrat würde dann gemäss der aktuellen Simulationsrechnungen nur noch 38% so stark durch höhere NFA-Beiträge kompensiert wie im jetzigen System. Die Reform wird allerdings frühestens ab 2019 relevant. Jede Veränderung des Luzerner Steuersubstrats vor diesem Datum unterliegt also noch dem gegenwärtigen NFA-Kompensationsmechanismus.

Aus rein fiskalischer Sicht hat Luzern somit einen Anreiz, seine Unternehmenssteuern zu erhöhen, und zwar möglichst rasch.

Der NFA ist und bleibt ein Steuerwettbewerbs-Lusthemmer.

Falscher Fokus in der Bailout-Diskussion

Urs Birchler

Banken: Retten oder nicht? Gegenwärtig ringt Italien mit dem Rettungs-Dilemma (und mit der EU). Allgemein anerkannt ist die Devise “Staatshilfe fördert moral hazard”, d.h. eine übermässig riskante Geschäftspolitik der Banken.
Leider nur ist sie gerade dort falsch, wo staatliche Rettungen hauptsächlich vorkommen, nämlich bei sogenannt systemrelevanten Banken. Dies sind Banken, deren Untergang schwere Kosten für das Finanzsystem und die Gesamtwirtschaft mit sich zöge, im Jargon der Regulatoren SIFIs (systemically important financial institutions) geheissen.
Nachzulesen ist die Begründung in meinem neuen working paper.
In Kürze: Bei nicht systemrelevanten Instituten stimmt die Formel “Staatshilfe fordert übermässige Risiken”. Der Grund, weshalb sie bei SIFIs nicht stimmt, liegt im Wort “übermässig”. SIFIs nehmen schon übermässige Risiken, wenn weit und breit kein hilfsbereiter Staat da ist. Sie kalkulieren nämlich bei ihrer Risikowahl die Systemschäden ihres Zusammenbruchs nicht ein. Dies ist bereits moral hazard.
Kommt jetzt staatliche Rettung dazu, geschieht zweierlei. Einerseits entfallen diese Systemkosten für die Allgemeinheit. Damit steigt auch das aus gesamtwirtschaftlicher Sicht optimale Risiko der Banken. Der moral hazard würde also gemildert. Bloss nehmen andererseits die Banken mit der Aussicht auf staatliche Rettung (mit Billigung ihrer Geldgeber, wohlverstanden) noch höhere Risiken. So landen wir wieder beim ungefähr selben Übermass an Risiken der SIFIs wie in Abwesenheit des Staates.
Die Moral: Wer übermässige Bankrisiken auf Kosten der Steuerzahler nicht mag, darf die Existenz systemrelevanter Finanzinstitutionen nicht dulden. Wer umgekehrt scharfe Massnahmen gegen systemrelevante Finanzinstitutionen scheut, sollte sich nicht gegen staatliche Hilfe wehren. Jedenfalls nicht mit dem moral hazard-Argument wie Mark Carney, damals Präsident des Financial Stability Board (heute Gouverneur der Bank of England):

[t]he expectation that systemically important institutions can privatize gains and socialize losses encourages exessive private sector risk taking.

Dieses Argument ist mindestens irreführend und lenkt vom Hauptproblem, der Systemrelevanz, ab.

Brexit: Dritter Weg?

Urs Birchler

Eine umfassende und dennoch konzise Zusammenstellung der Vor- und Nachteile eines britischen Austritts aus der EU hat mein Kollege David Llewellyn als SUERF Policy Paper geschrieben.

Darin entwirft er auch ein (gar nicht so unrealistisches) drittes Szenario: Eine Ablehnung gefolgt von verstärkten Versuchen des UK, zusammen mit anderen Staaten die EU von innen zu verändern. Die Exit-Option würde als Drohung weiterhin bestehen und wie viele Optionen ist sie lebendig wohl mehr wert als tot.

Für die Schweiz würde die britische Revolte von innen bedeuten, dass die EU innenpolitisch so beschäftigt wäre, dass niemand Zeit (und schon gar keine Lust) hat, gross auf helvetische Befindlichkeiten einzugehen.

Der Coach als Schiedsrichter

Urs Birchler

Die NZZ berichtet heute unter dem Titel „Die wettbewerbsfähigsten Länder der Welt“ über die seit 1989 bestehenden IMD-Rankings. Die gute Nachricht: Die Schweiz, neu auf Platz 2, hat sich verbessert. Die schlechte: Hong-Kong ist uns grad noch vor die Nase auf Platz 1 gekurvt. Wie haben die das bloss geschafft?

Einerseits betreibt Hong-Kong auch unter chinesischer Flagge eine wirtschaftsfreundliche Politik. Zudem haben aber die Hong-Kong-Chinesen auch die Spielregeln verstanden. Die NZZ berichtet nämlich:

Ein positives Echo finde[t] … die Tatsache, dass die Hongkonger Behörden das IMD ersucht haben, zusätzliche Massnahmen vorzuschlagen, um die Kompetitivität des Standortes weiter zu verbessern. Habe ich das richtig gelesen? Das IMD ist also einerseits Schiedsrichter im Wettbewerbsfähigkeits-Ranking und andererseits Berater einzelner Teilnehmer?

Das hatten wir doch schon: Schon zu Beginn der Finanzkrise wurde den Rating-Agenturen vorgeworfen, sie verkauften gleichzeitig sowohl Ratings als auch Beratung, wie ein Unternehmen sein Rating verbessern könne. Der US-Senator Menendez kritisierte, die Rating Agenturen spielten gleichzeitig Trainer und Schiedsrichter. In der Tat erhalten Unternehmen, die mehr Geschäfte mit den Agenturen machen, bessere Ratings, wie Mathias Efing (UniGE) und Harald Hau in einem Paper des Swiss Finance Institute nachweisen.

Muss die Schweiz, um auf Platz 1 zu kommen oder wenigstens Platz 2 zu verteidigen, jetzt beim IMD ein Wettbewerbsfähigkeitsprogramm kaufen? Nein. Das für Unternehmen entwickelte Konzept Wettbewerbsfähigkeit angewendet auf ganze Staaten ist nämlich mehr als umstritten. Sogar Wikipedia bezeichnet „Internationale Wettbewerbsfähigkeit als substanzloses Schlagwort“. Wir können es also getrost bleiben lassen.

Das IMD könnte sich aber einmal Gedanken zu Interessenkonflikten machen.

Geldreform — Weltreform

Urs Birchler

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Am Dienstagabend gab ich an der Uni Zürich meine Abschiedsvorlesung. Inhalt: Geldreformen, die gleichzeitig als Weltreformen gedacht waren oder sind: Corvaja’s Bankokratie, Gesell’s Freiwirtschaft, die Vollgeldinitiative, der Euro. Fazit: Der Versuch, über das Geld die Welt zu erneuern, ist zum Scheitern verurteilt. Im schlimmsten Fall gehen dabei sowohl das Geld kaputt, als auch die angestrebte neue Welt. Bestes Beispiel: der Euro. Der Versuch, Europa via Gemeinschaftswährung zur Einheit zu zwingen, hat den Euro und die Einheit untergraben.

Die Vorlesung kann auf der Homepage des IBF hier oder hier als Video abgerufen werden.

Zusätzlich hat Klaus Ammann von Radio SRF ein wohlgesonnenes (danke!) Interview gemacht und in Echo der Zeit gesendet.

Ich danke nochmals allen, die gekommen sind und Ihre Zeit mit mir geteilt haben!

Grundeinkommen: Wichtig ist die Diskussion – nicht

Monika Bütler

Wichtig sei es, die Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) in Gange zu bringen, betonen die Befürworter des Konzepts immer wieder gerne. Und die Diskussionen sind auch durchaus interessant, meistens wenigstens. Gestern abend allerdings – beim Tagi Podium im Kaufleuten – war die Bereitschaft des Publikums, sich auf eine Diskussion einzulassen, eher gering. Gelinde gesagt.

Während die Ausführungen der Befürworter Philip Kovce und Oswald Sigg frenetisch beklatscht wurde (was ich durchaus schön fand), wurden viele Voten von Katja Gentinetta und mir mit Zwischenrufen, Lachsalven und anderen Formen von Lärm unterbrochen oder ganz verunmöglicht (was ich weniger schön fand). Und dies selbst bei Diskussionen, die von beiden Seiten auf dem Podium als wichtig und interessant erachtet wurden. So zum Beispiel, was genau Bedingungslosigkeit heisst, wenn das Grundeinkommen zwar bedingungslos ist, die Zahlerinnen aber über alles mögliche (Einkommen, Vermögen, Familiensituation, Berufskosten) minutiös Rechenschaft ablegen müssen.

Es wäre ein Gaudi gewesen, wie die Gegner Lachsalven über sich ergehen lassen mussten, meinte jemand auf Twitter. Ich würde wie eine HSG Professorin klingen, die eigentlich Bäuerin sei, was schon fast wie ein Kompliment klang (und immerhin einen grossen wahren Kern hat). Ich bin aber auch verantwortlich für die Steuerhinterziehung der Reichen, die Steueramnestie einiger Kantone als Reaktion auf die Steuerhinterziehung der Reichen, das Diktat der Energie in der heutigen Wirtschaft, die Schwierigkeiten der über 55 jährigen auf dem Arbeitsmarkt und vieles mehr. Ich hätte wohl auch Alli miini Entli singen können – Hexe bleibt Hexe.

Schade. Vor einer Woche fand an der HSG im Rahmen des Symposiums eine sehr interessante Debatte zum Grundeinkommen statt (bei dem sich die Befürworter und Gegner etwa die Waage hielten). Solche Diskussionen bringen uns tatsächlich weiter.

Für weitere öffentliche Debatten stehe ich dennoch nicht mehr zur Verfügung, das überlasse sich gerne anderen und hole dafür – ganz im Sinne der Initianten – das gestern verpasste Eile mit Weile Spiel mit der Familie nach. Ich erneuere daher meine schon vor 3 Jahren gepostete Absage. Die Gründe gelten noch immer.

Nur eine inhaltliche Ergänzung noch. Das BGE wird uns als pro-aktives Allerheilmittel gegen die disruptiven Folgen der Digitalisierung angepriesen. Doch: Wer weiss denn schon, welches Konzept für die noch weitgehend unbekannten Folgen des Wandels das Richtige ist. Ist es wirklich das BGE? Könnte es nicht auch sein, dass die Zukunft massive Investitionen in die Bildung oder den Umweltschutz verlangt, bei welchen dann die mittels BGE weitgestreuten Mittel fehlten? Vielleicht ist ein Damm als Schutz vor den Fluten sogar effizienter als Flosse(n) für alle.