Die steigende Vermögenskonzentration in der Schweiz ist grösstenteils hausgemacht

Marius Brülhart, Matthias Krapf und Kurt Schmidheiny

Aus aktuellem Anlass ist die Zahl derzeit in aller Munde: 43 Prozent der steuerbaren Vermögen gehören dem vermögendsten Prozent der Schweizer. Unter Industrieländern ist das eine rekordstarke Ballung des verfügbaren Privatkapitals (Abbildung 1). Um zum obersten Vermögenprozent zu gehören, muss man ein steuerbares Nettovermögen von über 4 Millionen Franken ausweisen.

Im Jahr 2005 hatte der Vermögensanteil des reichsten Prozents noch 37% betragen. Seither ist die Summe der Top-1%-Vermögen im Durchschnitt jährlich um 5.8% gewachsen, die Summe der Vermögen der restlichen 99% jedoch bloss um jährlich 3.8%. Die Vermögen des obersten Prozents vermehrten sich also anderthalbmal so schnell wie diejenigen der restlichen Bevölkerung.

Dieser Anstieg ist fast überall in der Schweiz zu beobachten: Abbildung 2 zeigt, dass der Top-1%-Vermögensanteil seit 2005 in 22 der 26 Kantone zugenommen hat.

Der Blick auf die Kantone zeigt auch, dass sowohl der Top-1%-Vermögensanteil als auch dessen Anstieg in den steuergünstigen Zentralschweizer Kantonen Nidwalden, Schwyz und Zug besonders ausgeprägt sind. Stark zugenommen hat die Vermögenkonzentration zudem in Obwalden und Luzern, wo die Steuern auf vermögende Personen in der Beobachtungsperiode deutlich gesenkt worden waren.

Der Anstieg des Top-1%-Vermögensanteils in steuergünstigen Kantonen könnte die Folge von Zuwanderung vermögender Ausländer sein. Wenn dem so wäre, dann könnten wir diese Entwicklung aus rein Schweizer Sicht gelassen nehmen, ja sogar als Erfolgsmerkmal verbuchen.

Wir haben die Zuwanderungshypothese daher genauer untersucht.

Eine solche Analyse ist nur machbar mit detaillierten Daten zu den Vermögen und Wohnsitzen jedes einzelnen Steuersubjekts. Dank einer wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit dem statistischen Amt des Kantons Luzern konnten wir solche Daten – anonymisiert und streng gesichert – für diesen Kanton auswerten. Dabei haben wir Glück, denn Luzern ist für unsere Belange der repräsentativste aller Kantone. Abbildung 2 zeigt, dass Luzern sowohl hinsichtlich des Top-1%-Anteils als auch hinsichtlich dessen Anstieg näher beim Schweizer Durchschnitt liegt als jeder andere Kanton.

Zur Bestimmung des Wanderungseffekts haben wir die Luzerner Steuerzahler in drei Gruppen aufgeteilt:

  • Sesshafte, d.h. Steuerzahler die zwischen 2005 und 2015 weder zu- noch weggezogen sind,
  • interkantonale Umzügler, d.h. Steuerzahler, die zwischen 2005 und 2015 aus einem anderen Kanton zugezogen oder in einen anderen Kanton weggezogen sind, und
  • internationale Umzügler, d.h. Steuerzahler die zwischen 2005 und 2015 aus einem anderen Land zugezogen oder in ein anderes Land weggezogen sind.

Wir zeigen in Abbildung 3 die Entwicklung des Luzerner Top-1%-Vermögensanteils für die Sesshaften. Dazu addieren wir schrittweise die interkantonalen und die internationalen Umzügler.

Bis 2008 sind die drei Kurven deckungsgleich: Umzüge von und nach Luzern haben an der Vermögensverteilung nichts geändert. Ab 2009 geht die Schere jedoch auseinander. Der Anteil der Top-1% wird kontinuierlich grösser, insbesondere wenn man die Umzügler mitberücksichtigt. Seit 2009 sind also deutlich mehr Vermögende nach Luzern zugezogen als weggezogen – sowohl interkantonal wie auch international. Der Trendbruch lässt sich erklären: Luzern hat 2009 seine Vermögenssteuer halbiert. Dass diese Steuersenkung eine deutliche Zunahme der in Luzern ausgewiesenen Vermögen nach sich gezogen hat, haben wir in einer wissenschaftlichen Studie dokumentiert.

Wir finden also, dass Zuwanderung den Anstieg der Luzerner Vermögenskonzentration befeuert hat. Gemäss Abbildung 3 ist der Anteil der Top-1% an allen Vermögen im Kanton Luzern zwischen 2005 und 2015 um 5.6 Prozentpunkte (= 44.8 – 39.2) gestiegen. Davon sind 2.4 Prozentpunkte oder etwas mehr als zwei Fünftel auf Umzügler zurückzuführen.

Auf die gesamtschweizerische Vermögensverteilung hat allerdings nur die Zuwanderung aus dem Ausland einen Einfluss. Internationale Umzügler haben 0.9 Prozentpunkte oder etwa ein Sechstel zum Anstieg des Top-1%-Vermögensanteils in Luzern beigetragen. Fünf Sechstel des Anstiegs sind also auf die Sesshaften und die Wanderung innerhalb der Schweiz zurückzuführen – und damit «hausgemacht».

Was könnte diese «hausgemachte» Vermögenskonzentration antreiben?

Bei der Frage stossen wir leider auch mit den detaillierten Steuerdaten an analytische Grenzen. Gewisse Anhaltspunkte gibt es. So haben wir in den Daten keine belastbaren Indizien gefunden, dass die Vermögenskonzentration durch steigende Ungleichheit der Erwerbseinkommen oder durch die demographische Alterung getrieben wird. Zudem ist in den Luzerner Daten klar erkenntlich, dass grössere Vermögen im Durchschnitt höhere Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, und Mieterträge) generieren. Während Haushalte mit Median-Vermögen eine ausgewiesene Durchschnittsrendite von 0.34% erzielten, lag dieser Wert fürs oberste Vermögensprozent bei 2.25%. Sofern der Konsum nicht im gleichen Mass ansteigt, wachsen grosse Vermögen quasi «von selber» schneller.

Aber zwei mutmasslich zentrale Treiber der Vermögenskonzentration, Kapitalgewinne und Sparverhalten, sind in Schweizer Steuerdaten nicht erfasst, da für die Einkommenssteuer ohne Belang.

Gemäss internationalen Studien aus Ländern, wo sich diese Dinge messen lassen, fallen für die vermögendsten Haushalte Kapitalgewinne deutlich stärker ins Gewicht als Kapitalerträge. Es ist daher nicht erstaunlich, dass die Entwicklung der Top-1%-Vermögen in Abbildung 3 das Auf und Ab der Börsenkurse im gleichen Zeitraum ziemlich gut widerspiegelt. Da tiefe Zinsen Aktienwerte befeuern, könnte auch das Tiefzinsumfeld ein Treiber der Vermögenskonzentration sein. Andererseits deuten neue Forschungsergebnisse aus den USA darauf hin, dass die Vermögenskonzentration und die damit einhergehende Sparneigung gleichzeitig auch Ursache der tiefen Zinsen sind.

Kurz zusammengefasst: Der Anstieg der Vermögenskonzentration in der Schweiz lässt sich nur zu einem kleinen Teil mit Vermögenszuwanderung aus dem Ausland erklären. Die wahren Treiber sind angesichts der gegenwärtigen Schweizer Datenlage jedoch schwer identifizierbar.

Zinsanstieg: so schnell kann es gehen

Urs Birchler

Das grösste Risiko der Banken ist nach wie vor das Risiko eines brüsken Zinsanstiegs. Dies gilt besonders für die auf das inländische Hypothekargeschäft ausgerichteten Banken — und für ihre Schuldner, soweit sie sich nicht durch langfristige Hypotheken abgesichert haben. Verbreitet scheint aber die Meinung vorzuherrschen, so wild werde es ja nicht kommen; Zinsanstieg ja, aber dann doch eher langsam.

Schon möglich. Trotzdem hat’s mich gejuckt, einmal nachzusehen, wie das denn früher war. Und siehe da: Die Grafik von 1958 bis heute zeigt: Es kann brutal rasch gehen. Mindestens bei den kurzfristigen Sätzen (3 Monate). Ein Anstieg um mehr als fünf Prozentpunkte innerhalb von 1-2 Jahren ist keine Seltenheit, und 8 Prozentpunkte innnert zweier Jahre gab’s schon zweimal (1980-81 und 1989-90). Seit 1990 sind die Zinssätze allerdings nie mehr so stark gestiegen; die Generation der in den 1980er Jahren Geborenen haben also kaum bewusst schon einmal eine Zinshausse erlebt. Drum hier die Grafik.

Zinssatz CHF 3 Monate

Die Tücken der Tragbarkeitskriterien beim Hauskauf

Monika Bütler

Eine gekürzte Fassung dieses Texts erschien am 30. Oktober in der NZZ am Sonntag unter dem Titel „Banken entdecken ihr Herz für Familien“.

Partnerwahl und Hauskauf, − zwei der wichtigsten Entscheidungen im Leben. Zur Partnerschaft genügen zwei; beim Hauskauf ist meist eine dritte Partei dabei: die Bank. Ihre Bedingungen entscheiden, ob Haus oder Wohnung erschwinglich sind. Neuestens haben die Banken ihr Herz für den Mittelstand entdeckt. Sie möchten die Tragbarkeitskriterien für Hypotheken lockern, um jungen Familien die Eigenheimidylle zu ermöglichen.

Nach alter Regel sollten die jährlichen Kosten eines Hauses nicht mehr als einen Drittel des Bruttoeinkommens betragen.  Hauptkostenpunkt ist der Hypothekarzins. Der wäre heute eigentlich tief. Gewitzt durch die von einem Immobilienboom in den USA ausgelöste Finanzkrise (und angehalten durch die Finanzbehörden)  kalkulieren die Banken jedoch mit einem längerfristigen Durchschnittssatz von gegenwärtig 5%. Diesen möchten einzelne Banken auf 3% senken. Konkret: Bei einem Kaufpreis von 1 Mio. Franken und Eigenmitteln der Käufer von 200‘000 Franken wäre statt eines Bruttoeinkommens von 150‘000 Franken (bei 5% Zinsen und 1% des Kaufpreises als Unterhalt) neu nur noch eines von 102‘000 Franken notwendig. Gerade im Mittelstand ein beachtlicher Unterschied.

Auf den ersten Blick hat die vorgeschlagene Änderung durchaus ihren Charme. Fast alle Prognosen gehen von langfristig tiefer Realzinsen aus. Die Alterung der Bevölkerung und der Rückgang der Produktivität sind die Hauptgründe dafür. Und Inflation ist (noch) nicht in Sicht.

Doch ganz so einfach ist die Rechnung nicht. Denn, erstens, lauern im neuen makroökonomischen Umfeld mit tieferen Zinsen neue Gefahren für die Käufer:Nicht nur die Zinsen sind tief, das Wirtschaftswachstum ist es ebenfalls. Die Hauskäufer können nicht mehr damit rechnen, dass sich der relative Wert der Hypothek gemessen an ihrem Einkommen über die Zeit sozusagen magisch verkleinert. Es ist denn auch kein Zufall, dass die Zahl der Rentner, für die die Hypothek eine zu grosse finanzielle Belastung darstellt, heute sehr viel höher liegt als früher.

Zwanzig Jahre ohne nennenswerte Inflation haben uns zudem vergessen lassen, wie sehr höhere Inflationsraten und somit Hypothekarsätze die Haushalte belasten – auch wenn Renten und Löhne vollständig an die Teuerung indexiert sind. Hypothekarzinsen von über 7% wie in den 1990er Jahren wären mit beim erwähnten Beispiel mit einem Einkommen von 100‘000 Franken kaum mehr tragbar.

Zweitens wird wohl ein Teil der Erleichterung beim Hauskauf gerade wieder aufgefressen von den dadurch ausgelösten Preissteigerungen: Bieten zwei Interessenten für eine Wohnung, hört das Preisangebot spätestens dann auf, wenn die Tragbarkeitsbedingungen binden. Sind diese lockerer, können dieselben Bieter nicht nur höhere Gebote machen, auch der Kreis der Anwärter wird grösser. Das logische Resultat: das Haus wechselt die Hand zu höherem Preis. Dies ist nicht einfach graue Theorie. Die empirische Evidenz aus verschiedenen Ländern zeigt eindeutig, dass direkte oder indirekte Erleichterungen des Immobilienkaufs durch für weniger reiche Haushalte immer auch zu höheren Preisen führen. Die vermeintliche Unterstützung geht teilweise oder ganz an die Hauseigentümer und Baufirmen.

Interessanterweise versteht man im Ausland, dass dank der Tragbarkeitskriterien die Immobilienpreise in der Schweiz nicht noch mehr gestiegen sind. Am letzten Dienstag versandte das deutsche Bundesfinanzministerium einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der drohenden Immobilienblase. Eine der vorgeschlagenen Massnahmen: strengere Vergabekriterien.

Also nichts machen und gerade junge Mittelstandsfamilien weiterhin vom Hauskauf abhalten? Ein Kompromiss wäre die strengen Tragbarkeitskriterien etwas in die Zukunft zu verschieben und diese mit höheren verbindlichen Abzahlungsraten zu verbinden. Die Amortisation müsste so hoch sein, dass bei gleichem Einkommen in 15 Jahren wieder die konservativen 5% erreicht würden. Dies hätte zwei weitere Vorteile: Erstens ist die Bereitschaft einer hohen Amortisation für die Banken ein gutes Signal für das berufliche Selbstvertrauen der Schuldner.

Zweitens schützt eine tiefere Verschuldung die Betroffenen im – leider nicht seltenen – Scheidungsfall. Die amerikanische Ökonomin Betsey Stevenson zeigte nämlich, dass die Menschen das Scheidungsrisiko bei fast allen Entscheidungen berücksichtigen (Kinder, Sparen, Arbeit), sonderbarerweise nicht aber beim Hauskauf. Sie verkennen, dass von den zwei Entscheidungen die Partnerwahl die wichtigere ist: Wer dort einen Fehler macht, hat auch das Haus auf Sand gebaut.

Steckt unser Geld in der Falle?

Urs Birchler

Am Tag, als die Nationalbank Negativzinsen auf ihren Girokonti einführte, schrieb ich hier naiv, allzu negativ könnten die Zinsen nicht werden. Sonst würden die Banken ihre Giroguthaben lastwagenweise in bar bei der SNB abholen. Jedoch: so klar ist dies anscheinend nicht.

These: Die Zürcher Privatdozentin Corinne Zellweger-Gutknecht argumentiert in der ZfPW (3/2015, S. 350-375), dass gemäss Währungs- und Zahlungsmittelgesetz (WZG) aus dem Jahre 2000 die Giroguthaben der Banken bei der SNB (gegenüber den Inhabern von Girokonti) gesetzliche Zahlungsmittel sind. Im Klartext: Weiterlesen

Ertragsperle in der Anlagewüste

Monika Bütler

Heute habe ich ein Schreiben der SVA Zürich (Ausgleichskasse der AHV/IV) erhalten: „Wenn die Ausgleichskasse zuviel bezahlte Beiträge zurückerstattet oder verrechnet, werden Vergütungszinsen ausgerichtet. Der Zinssatz beträgt 5% im Jahr.“

5% – völlig risikolos. Könnten die Pensionskassen zu diesem Zins anlegen, wären sie die meisten Sorgen los. Bevor nun alle ihre Ersparnisse zur SVA verschieben: Erstens kann nur einzahlen, wer als selbständig abrechnende Person registriert ist. Zweitens nehme ich an, dass nur in einem halbwegs vernünftigen Rahmen (um die zu erwartenden Einkünfte) vorfinanziert werden kann (auch wenn ich auf die Schnelle nichts dazu gefunden habe).

Dennoch: Ist er wirklich sinnvoll, dass die AHV Ausgleichskasse einen derart hohen Zins bezahlt? In der Zwischenzeit versuche ich, meine unerwarteten Einkünfte von 61.90 Franken sinnvoll zu investieren..

Negativzins

Urs Birchler

Die SNB führt, wie heute morgen mitgeteilt, Negativzinsen auf die bei ihr gehalteten Girokonti der Banken ein.

Was sind Negativzinsen? Ganz praktisch: Ich borge bei der Bank eine Million, verputze 2’500 Franken und bringe den Rest nach einem Jahr zurück.

Der Unterschied zur Nationalbank: Erstens die Grössenordnung: Die SNB schuldet den Banken 324 Milliarden; davon sind das Viertelprozentchen im Jahr dann 810 Millionen. Zweitens: Die SNB verputzt dieses Geld nicht (das letzte Mal, Ende der 1970er-Jahre überwies es der Bundesrat — er erliess damals die Negativzinsen — an die Exportrisikogarantie als Rückstellung für Währungsverluste, siehe SNB 1957-82, S.141).

Das Problem: Zuviel Negativzins lässt sich niemand bieten. Auch die Banken haben eine Matratze, unter der sie Bargeld verstecken können. Viel Spielraum bleibt der SNB daher nicht. Irgendwo gibt es eine Reizschwelle, an der die Banken das Geld in Banknoten abheben. Es werden dann im Raum obere Bahnhofstrasse ziemlich viele graue Kastenwagen unterwegs sein.

Die Nationalbank hat Erfahrung mit Negativzinsen. Solche sollten schon in den 1970er Jahren, in Verbindung mit anderen Massnahmen zur Abwehr fremder Gelder, die Aufwertung des Frankens bremsen.

Gestützt auf einen dringlichen Bundesbeschluss über
den Schutz der Währung vom 8. Oktober 1971 erliess der Bundesrat u.a. eine Kommission (Negativzins) von 2% pro Quartal auf neuen Bankeinlagen von Ausländern (SNB 1957-82, S.104). Diese wurde bald aufgehoben. Doch mit Verordnung vom 20. November 1974 belegte der Bundesrat seit
Ende Oktober 1974 zugeflossene ausländische Geldern mit
einem Verzinsungsverbot und einem Negativzins von 3% pro Quartal (S. 141).

Diese Massnahmen lassen sich nicht direkt vergleichen mit Negativzinsen auf den Giroguthaben der SNB. Gleichwohl wird sich auch die SNB erinnern an ihre Feststellung: „Aufgrund der Erfahrung, dass die Nachfrage nach Schweizerfranken durch Anlageverbot, Negativzinsen und andere Massnahmen nur sehr bedingt reduziert werden kann, wurde einer zusätzlichen Frankennachfrage mit einer Erhöhung des Frankenangebots begegnet“ (SNB 1957-82, S.109). Aktenkundig ist auch die durch die Negativzinsen erhöhte Nachfrage nach Tausendernoten (S. 289).

Kurz: Von Negativzinsen ist — leider — nicht allzuviel zu erhoffen, denn es gibt hier kein „whatever it takes“.

Stressfeste Kantonalbanken?

Urs Birchler

Die Presse berichtet heute, gemäss einer Studie der Bank Vontobel, könnten die Kantonalbanken einen Rückgang der Immobilienpreise gut überstehen.

Was aber mindestens so sehr interessieren würde: Können die Kantonalbanken auch einen Anstieg der Zinssätze überstehen? Die Hauptgefahr im Immobilienbereich liegt nämlich nicht in einem Immobilienpreisrückgang, sondern darin, dass die Hauseigentümer wegen steigender Zinssätze ihre Hypothekarschulden nicht mehr bedienen können. Wenn sie das können, sind die Immobilienpreise nicht relevant. (Wenn sie es nicht können, sind die Immobiliepreise mindestens kurzfristig auch nicht so wichtig, da die Banken nicht gleichzeit ihre Grundpfänder liquidieren können.)

Darum wollte ich selber in der Studie nachschauen. Doch ohne Erfolg. Auch auf der Homepage der Bank Vontobel finde ich die Studie nicht. Die Kollegen von der gedruckten Presse haben es also für einmal besser als die böhzen Bloggerz. Aber — wie der Tagi sagen würde — wir bleiben dran.

Keine PK Gelder mehr für Wohneigentum?

Monika Bütler

Heute Nachmittag erhielt ich eine email von Jacqueline Badran: Ich war am Wochenende doppelt erstaunt, nun bist du Bankenprofessorin..;-) und glaubst, dass die Häuserpreise steigen werden auf Grund des aufgehobenen Vorbezugs. Zwar stand (MB: in der Sonntagszeitung), dass das nur kurzfristige die Preise ansteigen lassen könnte. Ich wette aber, dass Du gesagt hattest, mittelfristig hätte die Massnahme preisdämpfende Wirkung. Habe ich recht?

Sie hat.

(Dass ich in der Sonntagszeitung erwähnt wurde, wusste ich nicht. Herr Rutishauser fand es nicht mehr nötig, auf meine ausführlichen Argumente und Berechnungen zu reagieren.)

Worum geht es? Aussagen aus dem Bundesamt für Sozialversicherungen von letzter Woche lassen – je nach politischer Position – hoffen oder befürchten, dass der Vorbezug von PK Geldern zur Finanzierung von Wohneigentum bald eingeschränkt werde. Es gibt gute Gründe, über die Art der Vorbezüge zu diskutieren. So wird ironischerweise ein Teil der zum Kauf verwendeten PK Kapitalien gerade wieder durch die damit ausgelösten höheren Häuserpreise weggefressen. Die lockeren Tragbarkeitskriterien erhöhen nämlich die Nachfrage nach Immobilien, wodurch deren Preis steigt. Insbesondere Studien zur Wohneigentumsförderung in Australien zeigen, dass diese theoretische Aussage durch die Daten sehr eindrücklich gestützt wird. Probleme mit dem Vorbezug von PK Geldern ergeben sich auch bei Scheidungen.

Die These der Sonntagszeitung war allerdings eine andere: Die Einschränkung des PK Vorbezugs sei unsozial (leider kein Link).

Hier für diejenigen die es interessiert noch meine ganze Aussage zu diesem Punkt (ich habe auch noch weitere Fragen beantwortet):

Die Massnahme selber ist kurzfristig unsinnig, da sie ein Strohfeuer auf dem Immobilienmarkt auslösen wird (kaufen solange PK Gelder bezogen werden können) und damit sowohl den Selbstregulierungsmassnahmen zuwider läuft als auch die Hauspreise steigen lässt. Auch mittelfristig gäbe es gescheitere Wege, dem Problem „Verarmung im Alter wegen PK Vorbezugs“ Herr zu werden, ohne die Freiheiten der mittelständischen Sparer so sehr einzuschränken. Zum Beispiel durch eine zwingende Rückzahlung in den 20 Jahren nach dem Vorbezug der PK Gelder. Bei einem Vorbezug von 100’000 Franken und einem Zins von 2% würde dies circa 6000 Franken pro Jahr während 20 Jahren betragen.

Dass die Tragbarkeitskriterien dadurch verschärft werden, ist an sich richtig. Dies bedeutet zwangsläufig, dass ein höheres Einkommen verlangt wird. Wie mein obiges Beispiel aber zeigt, wäre dieser Anstieg bei einer obligatorischen Rückzahlung der Vorbezüge deutlich geringer als bei einem Verbot. Zudem haben lose Tragbarkeitskriterien auch einen preistreibenden Effekt – und fressen einen Teil des Vorteils geringer Zinsen gerade wieder auf. Es ist zu erwarten, dass strengere Tragbarkeitskriterien die Preisentwicklung dämpfen und somit einen Teil ihrer Nachteile wieder kompensieren.

Ob die geplante Massnahme tatsächlich unsozial ist, lässt sich somit nicht abschliessend beurteilen. Auch als Bankenprofessorin nicht. Und solange ich meine Aussagen auf dem Blog ergänzen muss, kann ich weitere Anfragen der Sonntagszeitung getrost ignorieren. Auch die vom Chefredaktor.

 

Ich bin auch eine Geldwäscherin

Monika Bütler

Als Vorbereitung für einen Forschungsaufenthalt im Ausland habe ich die Konti bei zwei Kreditkarten etwas gefüllt. Heute erhalte ich folgende Meldung:

Sehr geehrte Frau Bütler

Vielen Dank für Ihre Einkäufe mit der XYZ Card.

Bei einer internen Prüfung haben wir festgestellt, dass Sie ein Guthaben von CHF 3400.35 auf Ihrem Konto haben. Gemäss Vorgaben des Bundesgesetzes über Banken und Sparkassen sowie der Finanzmarktaufsicht (FINMA) dürfen keine Kundenguthaben > CHF 3000 verwaltet werden.

usw. Der nette Herr bei der XYZ Card hat mir dann am Telefon bestätigt, dass es sich um eine Massnahme zur Vermeidung von Geldwäscherei handelt. Und dass es für mich ja vorteilhalt sei, die Gelder zurückzuerhalten. Schliesslich würde XYZ Card keinen Zins bezahlen. Schon wieder etwas gelernt. Schön, dass sich die FINMA auch um die Kleinen kümmert. Mit den Zinserträgen der zurückbezahlten CHF 400.35 kann ich allerdings selbst im billigsten Land der Erde nichts kaufen.

Die moralisch-analytische Damenhandtasche

Urs Birchler

Durch einen Tweet von Alice Kohli June 18, 2013 stiess ich auf einen Artikel im Tages-Anzeiger über das Kleinkredit-Inserat mit der Handtasche.

HandtascheOriginal

Das Inserat kam mir bekannt vor, hatte ich es doch letzten Herbst im Kurs History of Economics and Banking verwendet — siehe Folie unten. Der Hintergrund: Das (von allen monotheistischen Religionen getragene) mittelalterliche Wucher(=Zins)-Verbot hatte für die ökonomische Analyse ein Gutes: Die Kirche musste den Beichtvätern Richtlinien geben, wann Zinsnehmen besonders verwerflich und wann es vielleicht entschuldbar war. Dies zwang zu Fragen wie: Warum ist jemand bereit, Zins zu zahlen? Warum leiht niemand Geld aus, ohne Entschädigung? Mein pädagogischer Hintergedanke: Je mehr jemand über solche Fragen nachdenkt, desto weniger wird er vorschnell moralisieren.

Ich hielt mich bezüglich Wucherverbot für abgeklärt — aber dann: die Schulden-Werbung mit der Handtasche. Die warf mich in Sekundenbruchteilen zurück ins innere Mittelalter: Durch die Blutbahn rauschte Moralin. „Das darf doch nicht wahr sein!“ war noch mein züchtigster Gedanke. Nur geht’s mir jetzt nicht besser als den Beichtvätern. Vielleicht ist es nicht immer gleich schlimm, jemanden zu einem Kredit zu verführen. Studienkredit zum Beispiel. Vielleicht sind auch wohlakzeptierte Kredite wie Hypotheken manchmal heikel. So zwingt uns die Moral stets zum Nachdenken und zur ökonomischen Analyse.

Die erwähnte Vorlesung ist meine Reaktion auf die oft unbefriedigende Diskussion über Ethik in der Wirtschaft. Die Studenten sollen verstehen, wie sich im Lauf der Geschichte ethische und analytische Fragen wie Wirt und Parasit gemeinsam entwickelt haben. Damit wir einander nicht die moralischen Handtaschen um die Ohren hauen müssen. [Die Vorlesung im kommenden Herbstsemester ist ausgebucht.]

Handtasche

[Der Titel diese Beitrags ist eine Widmung an Pipilotti Rist und ihren Vortrag von 1993 an der ETH zum Thema Die audiovisuelle Damenhandtasche]