Einkommensverteilung und Lebenszyklus

Monika Bütler

(meine 3.-letzte NZZ am Sonntag Kolumne: publiziert am 19. Mai 2013 unter dem Titel „Bildung bringt nicht mehr Lohngleichheit“)

Ich bin eidgenössische Durchschnitts-Verdienerin. Zugegeben: nicht heute, aber über die ganze Berufslaufbahn gerechnet. Ich habe in den letzten 30 Jahren ziemlich genau den schweizerischen Durchschnittlohn verdient. Dies ohne statistische Tricks: Meine früheren Löhne sind sauber hochgerechnet auf heutige Löhne. Trotzdem lag mein Einkommen während eines Drittels meines Arbeitslebens unter oder nahe der Armutsgrenze. Es ging mir natürlich auch in jenen „armen“ Zeiten gut –  in jungen Jahren dank dem Zustupf der Eltern; später half der Griff in den Sparstrumpf über die kargen Zeiten.

Bestünde die Schweiz nur aus verschiedenen Jahrgängen meiner selbst, betrüge der Gini-Koeffizient ungefähr 0,46. Der Gini ist ein Mass für die Ungleichheit zwischen null (alle verdienen gleich viel) und eins (einer kriegt alles). Mein „Lebens-Gini“ entspricht damit ungefähr dem der Einkommensverteilung in den USA; die Schweiz ist mit gut 0,3 deutlich ausgeglichener. Am Rande bemerkt: Würde ich heute als Chefin meine früheren Kopien anstellen, käme ich sogar in die Nähe von 1:12. Mehr als heute dürfte ich dann aber nicht mehr verdienen.

Glücklicherweise besteht die Schweiz nicht nur aus Jahrgangs-Klonen meiner selbst. Das Gedankenexperiment illustriert aber klar: Der punktuelle Blick auf die Einkommens- und Vermögensverteilung wird der Wirklichkeit oft nicht gerecht. Mein Einkommensprofil ist zwar nicht repräsentativ, aber auch nicht so aussergewöhnlich. Denn zu jedem Zeitpunkt leben in einem Land Menschen in den unterschiedlichsten Phasen im Lebenszyklus. Auch eine reiche Frau wird zwangsläufig manchmal in ihrer „Armutsphase“ registriert – sei es nur wegen eines Zweitstudiums oder einer umgebauten Küche.

Politische Vorstösse zur Einkommensverteilung haben Hochkonjunktur. Die Einkommensschere hat sich geöffnet, wenn auch moderat und nicht stärker als in den 1970er Jahren. Zudem ist für viele die fehlende Bodenhaftung einiger Spitzenverdiener das grössere Ärgernis als die Lohnschere an sich. Gerade deswegen ist es wichtig, die Rolle des Lebenszyklus in der Einkommensverteilung nicht zu vergessen. Die gemessene Ungleichheit kann nämlich ohne grundlegende Änderung im Lohngefüge zunehmen. Dies über drei Kanäle: Ausbildung, Berufstätigkeit der Frauen, Alterung der Gesellschaft.

Frauen: Früher zogen sich Mütter aus dem Arbeitsleben zurück, heute bleiben viele berufstätig – vor allem solche mit tiefen Löhnen (weil sie arbeiten müssen und die Kinderbetreuung subventioniert erhalten) und solche mit hohen Löhnen. Mütter aus dem Mittelstand hingegen werden mit einem absurden Subventions- und Steuerregime aus dem Arbeitsmarkt geekelt. Dazu kommt, dass sich das Bildungsniveau der Ehepartner immer mehr annähert; gleich und gleich gesellt sich heute lieber als früher. Beides zusammen führt im Quervergleich zu mehr gemessener Ungleichheit.

Demographie: Abschlussklassen einer Ausbildung ähneln sich alle; mit jedem Klassentreffen aber werden die Unterschiede innerhalb der Klasse grösser. Je mehr Menschen im fortgeschrittenen Alter es in einem Land gibt, desto grösser fallen auch die Einkommensunterschiede aus, ohne dass sich – ausser der Demographie – etwas ändert.

Ausbildung: Eine berufliche Weiterbildung oder eine akademische Laufbahn vergrössert die Einkommensunterschiede über den Lebenszyklus automatisch. Wie in meinem Fall: In jungen Jahren sind die Einkommen wegen Studium und Praktika gering, später schlagen sich die Ausbildungsinvestitionen (hoffentlich) in höheren Löhnen nieder.

Ironie der Politik: Gerade die Investitionen in die Bildung eint rechte und linke Kreise im Bestreben nach mehr Wohlstand. Mehr Gleichheit sollten sie dabei nicht erwarten: Bildungsinvestitionen mögen die gefühlte Ungleichheit verringern. Die gemessenen Einkommensunterschiede in der Volkswirtschaft verkleinern sie dagegen kaum.

 

 

Heiratsstrafe oder Heiratsbonus in der AHV?

Monika Bütler

Der frühere BSV Chef Yves Rossier hat es vorgerechnet: Die vermeintliche Heiratsstrafe in der AHV (Plafonierung der Ehepaarrenten auf 150% der Maximalrente) ist im Durchschnitt ein Heiratsbonus. Denn was einem Ehepaar nach der Pensionierung gekürzt wird, ist deutlich kleiner als die Vorteile, die einem verheiraten Paar zugute kommen vor der Pensionierung.

Yves Rossier geht von finanziellen Nachteilen in der Grössenordnung von 1.7 Mia Franken pro Jahr aus (Plafonierung der Rente). Demgegenüber stehen Vorteile von circa 3 Mia Franken gegenüber. Diese setzen sich primär zusammen aus einer Beitragsbefreiung des nichterwerbstätigen Ehepartners während der Ehe und der Witwen/Witwerrente.

Durch die Beitragsbefreiung und das Splitting der Beiträge während der Ehe kann eine halbe bis eine ganze zusätzliche Rente ausgelöst werden – ohne dass der/die Empfängerin je zur Finanzierung der AHV beigetragen hätte. Dieser Vorteil wird nämlich auch kinderlosen Ehepartnern gewährt. Was daran familienfreundlich sein soll, ist mir schleierhaft.  Durch Betreuungsgutschriften erhalten Eltern ja bereits einen grosszügigen Zustupf an die AHV Beiträge (meiner Meinung nach ist dies die richtige Stossrichtung).

Mit der Witwenrente und Zusatzleistungen zur Witwenrente (auch für kinderlose Witwen) bietet die AHV den Ehepaaren zudem eine kostenlose Versicherung, die pro Jahr mit mehr als 2.5 Mia Franken zu Buche schlägt.  Die von Rossier bezifferten Kosten dieser Leistungen unterschätzen den Wert der Versicherung noch. Denn müssten die Individuen auf dem privaten Markt die Leistungen kaufen, wären sie wohl bereit, deutlich mehr für eine Absicherung des hinterbliebenen Partners zu bezahlen. So wie wir bei allen Versicherungen tendentiell mehr zu zahlen bereit sind als der erwartetete Wert der Leistungen.  

Natürlich stimmt diese Rechnung nur im Durchschnitt, nicht für alle: Am besten fährt, wer bis zur Pensionierung verheiratet zusammenbleibt (und so von den Vorteilen der AHV in der Ansparphase profitiert) und sich nach der Pensionierung sofort scheiden lässt (um der Plafonierung zu entgehen). Dass sich  einige Paare  durchaus so verhalten, zeigt ein früherer Beitrag im batz.

Man muss die gesellschaftspolitischen Werte, die der Struktur der AHV zugrunde liegen, nicht mögen: Das System ist wenigstens konsistent. Es geht davon aus, dass Ehepaare – mit oder ohne Kinder – dem traditionellen Lebensentwurf folgen (er arbeitet, sie arbeitet nicht oder nur Teilzeit oder nur wenn die Kinder ausgeflogen sind) und zusammenbleiben, bis der Tod sie scheidet.

Die Familienkiste

Urs Birchler

Die Familienkiste ist nicht nur ein Begriff aus der Familientherapie (wie etwa hier). Vielmehr handelt es sich um ein Finanzinstrument. Ich habe zum ersten Mal davon gelesen in der unlängst erschienenen Geschichte der Familie von Graffenried Notabeln, Bürger, Patrizier von Hans Braun.

Die Familienkiste (S. 147ff.) war in Berner Patrizierfamilien ein Vermögen, das durch Einschüsse der (männlichen) Familienmitglieder geäufnet wurde, um aus dessen Erträgen die Ausbildung minderbemittelter (männlicher) Kinder der Familie zu unterstützen. Die Familie von Graffenried gründete ihre Familienkiste im Jahr 1723. Eine Zeitlang gab es eine separate „Weiberkiste“: Töchter erhielten einen Zustupf zur Heirat oder zur Pension im Welschland. Daneben gab es eine Offizierskiste.

Einen Kistenverwalter, unterstützt durch den Kistenrat, gibt noch heute, und vermutlich [Rechtsbelehrung willkommen!] gilt sogar noch das Gesetz über die Familienkisten und Stiftungen von 1837. Mitglieder der Familienkiste von Graffenried (und vielleicht solche, die es werden wollen) können sich übrigens hier melden.

Die Rolle der Familienkiste zwischen Ausbildungsfinanzierer, Sozialversicherung und Optimierung der Erbschaftssteuer wäre noch ein Thema für eine Bachelor- oder Masterarbeit. Am besten finanziert von der Kiste.

Keine Antidepressiva für Griechen mehr

Urs Birchler

Bei griechischen Apotheken gibt es für Kassenpatienten keine Medikamente mehr (NZZ von heute, S. 21). Die Kassen sind staatlich, und dem Staat fehlt es an Geld. In solchen Fällen erreicht die Krise eine neue Qualität: Menschliche Grundbedürfnisse (elementare medizinische Versorgung) können nicht mehr garantiert werden. Der griechische Staat verletzt damit die Menschenrechte.

Die menschenrechtliche Dimension der Krise haben Helen Keller und mich veranlasst einen (bereits vergangene Woche erschienenen) Artikel in Die Zeit zu schreiben. Was mir wichtig war (und dem „Sparprogramm“ der Redaktion teilweise zum Opfer fiel): Im Konkurs einer Privatperson oder einer Unternehmung gibt es eine Rangfolge des Verzichts: zuerst werden die vorrangigen Guthaben (z.B. Alimenten; Publikumseinlagen bei Banken) ausbezahlt, erst nachher werden die weiteren Ansprüche soweit möglich befriedigt. Im Staatskonkurs fehlt ein Konkursrecht und damit eine Prioritätenliste. Der Stärkste kommt zuerst — auf der Strecke bleiben die theoretisch privilegierten Ansprüche, im Staat: Die Menschenrechte. Ein bisher kaum diskutiertes Problem der von EU und IMF geforderten Sparprogramme sind deshalb die fehlenden menschenrechtlichen Auflagen. Der Europäische Menschnrechtsgerichtshof wird hingegen noch ein Wort mitreden — wenn nicht vorher alles in Flammen aufgeht.

Sollen Versicherungen Gentests verwenden dürfen?

Publiziert in der NZZ am Sonntag vom 20. Mai 2012 (unter dem Titel: Wenn Versicherungen Gentests verlangen dürften)

Die Wirklichkeit war wieder einmal schneller. Vor zwei Jahren schlug ich in der NZZ am Sonntag höhere Renten für Dicke und Raucher vor. Damit wollte ich nur zeigen, was die Forderung nach risikogerechten Prämien für Renten und Krankenkassen bedeutet. Zu dieser Zeit wurden in England allerdings bereits Verträge über sogenannte „enhanced annuities“ (aufgebesserte Renten) angeboten. Regelmässige Raucher, Übergewichtige oder ehemalige Minenarbeiter – also Menschen mit einer kürzeren Lebenserwartung – erhalten damit eine substantielle Rentenaufbesserung.

Von Risikoselektion profitieren manchmal auch Benachteiligte. Dennoch beschäftigen uns eher die Fälle, in denen sie darunter leiden. Wen Gentests zum Hochrisiko stempeln, kann sich nur noch unter höheren Kosten versichern oder – meistens – gar nicht. Richtig Angst macht, wenn genetische Informationen sogar über Leben entscheiden können. Weil die Eltern behinderter Kinder nicht nur die Betreuung bewältigen müssen, sondern auch noch finanzielle Folgen befürchten.

Wie würden Menschen entscheiden, bevor sie wüssten ob sie reich oder arm, gesund oder krank, als Mann oder Frau geboren werden? Klar: sie würden sich für Versicherungen entscheiden, die nicht nach angeborenen Risiken unterscheiden. Der „Schleier der Ungewissheit“ taugt allerdings wenig in einer Welt, die vor Informationen nur so strotzt. Schon vor mehr als 40 Jahren bemerkte der Ökonom Jack Hirshleifer, dass mehr Informationen nicht immer zu mehr Wohlstand führen. Eben weil sie die Möglichkeit nehmen, sich gegen gewisse Schäden zu versichern.

Doch was tun wir mit immer mehr Informationen, immer billigeren und zuverlässigeren Tests? Verbieten? Gar nichts?

Gar nichts ist oft besser als regulatorischer Übereifer. Wir vergessen, dass dieselbe Information für eine Versicherung ein Vorteil, für eine andere ein Nachteil ist. Beispiel Geschlecht – etwas, was man den meisten ohne Gentests ansieht: Frauen sind für die lebenslange Rente ein schlechtes Risiko (weil sie länger leben), für die Lebensversicherung hingegen ein gutes (weil sie länger leben). Viele Diskriminierungen heben sich daher gegenseitig ungefähr auf. Leider nicht alle: Wenn sich Menschen nicht mehr gegen wichtige Lebensrisiken versichern können, taugt Laisser faire definitiv nichts.

Heikle Informationen lassen sich auch nicht verbieten. Wer über vorteilhafte Informationen verfügt, wird diese auch kommunizieren wollen, wenn bessere Bedingungen locken. Wer dies nicht kann oder nicht will, hat das Nachsehen. Zudem: Wir geben scheinbar harmlose Informationen preis, ohne zu merken, dass diese versicherungstechnisch heikel sind. Der Schulabschluss verrät die Lebenserwartung, die Schuhgrösse das Geschlecht. Versicherungen wissen daher oft mehr über uns als wir selber – und zwar nicht wegen der nun kritisierten Gentests.

Kann denn den Versicherungen wenigstens untersagt werden, genetische Informationen in ihren Verträgen zu berücksichtigen? Rechtlich schon, in der Praxis wird es teuer – für alle. Denn Versicherungen und Versicherte passen sich an. Gewisse Verträge werden nicht mehr angeboten, andere nur noch als Paket. Die guten Risiken versichern sich nicht mehr, was eine Versicherung der schlechten Risiken noch schwieriger macht. Auch Wahlmöglichkeiten für die Versicherten sind heikel – sogar in obligatorischen Versicherungen: Sie erlauben nämlich eine Selbstselektion der guten Risiken.

Das heisst nicht, dass wir Menschen mit versicherungstechnisch ungünstigen Genen und Eltern behinderter Kinder keine Sicherheiten bieten können. Wir müssen sorgen, dass wenigstens die Sozialversicherung die Schwächsten angemessen gegen die finanziellen Folgen von Krankheit, Erwerbslosigkeit und Alter schützen. Sozialversicherung müssen die Individuen auch versichern gegen das Risiko ein schlechtes Risiko zu sein. Ohne Wenn und Aber.

Mehr Skepsis beim Lesen von Statistiken (Kolumne NZZaS)

„Chabis!“, riefen die Bauern vor Jahren, als die Statistiker beim Gemüse eine hartnäckige Teuerung errechneten. Sie hatten Recht. Wenn eine Gurke im Sommer einen Franken, im Winter zwei, im folgenden Sommer wieder einen Franken kostet, hat sich im Endeffekt nichts geändert. Die im Durchschnitt von Sommer und Winter gemessene Teuerung beträgt gleichwohl 25 Prozent! Im Winter plus 100%, im Sommer minus 50% – gibt im Schnitt 50% durch 2.
Was die Bauern nicht gefressen haben, wird uns fast täglich von neuem aufgetischt: Statistische Basis-Tricks. Der Magier lenkt unseren Blick auf den Zähler, um davon abzulenken, dass im Nenner etwas faul ist. Beispiel: Der Reingewinn der Migros „brach um über 20 Prozent ein“. Dass die arme Migros 2011 immer noch 650 Millionen verdiente und damit den Rekordgewinn vom Vorjahr zu mehr als drei Vierteln erreichte, bleibt dem Leser verborgen. Der Trick gelingt hier gleich in doppelter Ausführung: Der Gewinn als Bezugsgrösse (im Nenner) ist selbst schon eine Differenz. Das Resultat (der Gewinnrückgang im Zähler) scheint damit gross und ist im Jahr nach einem Rekordgewinn zwangsläufig eine negative Zahl.
Statistische Basistricks gehören zum Werkzeugkasten vieler Studien, insbesondere solcher mit politischen Zielen. Genauso wie Zuspitzungen, Ausblendungen und schräge (internationale) Quervergleiche. Die mitgelieferte Brille bestimmt mit, welche Aussagen wie wahrgenommen werden.
Auch die kürzlich erschienene Studie von economiesuisse wandte Basistricks an. Damit sollte eine massive steuerliche Entlastung niedrigerer Einkommen in den letzten 20 Jahren belegt werden. Die gewählte Prozent-von-Prozent-Brille vergrössert Veränderungen bei kleinen Einkommen stark. Wird ein Abzug um 1000 Franken erhöht (z.Bsp. für Krankenversicherungen) so sinkt die prozentuale Steuerbelastung bei einem steuerbaren Einkommen von 30‘000 Franken um 8%, aber nur um 0.8% bei 200‘000 Franken. Profitieren am Ende doch die Kleinen von den Abzügen? In Frankenbeträgen sehen die Ersparnisse anders aus: 100 Franken für die Kleinen, 350 Franken für die Grossen.
Die politische Gegenseite ist allerdings auch nicht zimperlich. Für die Berechnung der schweizerischen Vermögensverteilung blieben die für den Mittelstand anteilsmässig gewichtigen Pensionskassenvermögen unberücksichtigt. Die so gemessene Vermögensverteilung der Schweiz ist damit ähnlich „ungleich“ wie in Namibia. Nicht in den Studien erwähnt wurde, dass dies auch für Schweden gilt. Sowohl in der Schweiz wie in Schweden sorgen ausgebaute Sozialversicherungen dafür, dass der Mittelstand auch ohne zusätzliche Vorsorge gut abgesichert ist.
Schade – die Diskussion um die richtige Wirtschafts- und Sozialpolitik ist wichtig. Leider ist das Echo auf objektivere Beiträge gering. Mein Kollege Marius Brülhart zeigte, dass sich die Schere zwischen hohen und niedrigen Einkommen und Vermögen in den Jahren vor der Finanzkrise in der Schweiz zwar leicht öffnete. Trotzdem sind die Verteilungen heute gleichmässiger als in den 1970er Jahren, die Veränderungen sind weit geringer als in anderen Ländern. Das zunehmende Wohlstandgefälle der Linken gehört also ins selbe Märchenland wie die grosse Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen von economiesuisse.
Dass verschiedene (Interessen-)Gruppen die Zuspitzung oder Ausblendung für ihre Zwecke verwenden, ist ja nichts Neues. Viele Täuschungsmanöver beruhen aber auf dem Basis-Trick und wären deshalb ebenso leicht zu erkennen, wie der Wolf an seiner schwarzen Pfote. Nur leider scheint es attraktiver, eine statistische Legende zu erfinden oder zu verbreiten als eine zu entlarven. So geistert das Bild der Schweiz als Drittweltland in bezug auf die Vermögensverteilung noch immer herum. Ist Skepsis zu langweilig? Oder liegt es daran, dass die meisten von uns keine Bauern mehr sind, die noch merken: Chabis!

Steuerabzüge für Familien, die ihre Kinder selber betreuen?

Monika Bütler

Braucht es nicht. Der Verheiratetentarif sowie die Sozialversicherungen basieren bereits auf der traditionellen Vorstellung, dass eine Familie von einem einzigen Einkommen lebt. Mehr dazu im Interview mit der Neuen Luzerner Zeitung von heute.

Abgesehen davon: Wir betreuen unsere Kinder ebenfalls hauptsächlich selber: Von den wöchentlichen 168 Stunden verbringen die Buben (wenigstens in den 39 Schulwochen) rund 36 Stunden in der Schule, auf dem Schulweg oder in der Betreuung. An weiteren rund 8 Stunden die Wochen hilft uns eine Babysitterin. Es bleiben somit noch mindestens 124 Stunden Eigenbetreuung. Hätten wir Anspruch auf drei Viertel der Abzüge? Oder gar noch mehr? Schliesslich gehen auch die Kinder von traditionellen Familien zur Schule.

Man kann natürlich einwenden, dass die Kinder rund 70 Stunden pro Woche schlafen, in denen sie nicht aktiv betreut werden müssen. Doch auch in diesem Fall stünde uns in der Logik der Familieninitiative http://www.familieninitiative.ch/ noch mindestens die Hälfte der Steuerabzüge zu.

 

 

Volksabstimmungen über das Wetter

Monika Bütler

Erschienen in der NZZaS, 4. Dezember 2011

Vor einigen Wochen wollte der damalige griechische Premierminister Papandreu über den Schuldenschnitt für griechische Staatsanleihen abstimmen lassen. Ebenso hätte man ber ein herannahendes Unwetter an der Urne befinden können: Das Unheil lässt sich damit nicht aufhalten. Im Gegenteil: Die Abstimmung führt höchstens zu grösseren Schäden.

Viele Schweizer belächelten die Griechen – und vergassen dabei, dass sie unlängst etwas ähnliches nicht nur planten. Sie stimmten mit grossem Ernst über den Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge ab. Eine Senkung dieses Satzes (welcher festlegt, wie viel Rente der Versicherte pro angesparten Franken erhält) ist nichts anderes als ein Schuldenschnitt, eine Reduktion künftiger Verpflichtungen der Pensionskassen. Das richtige Ausmass der Schuldenreduktion ist erst noch viel einfacher zu bestimmen als bei Staatsschulden. Es folgt direkt aus der gestiegenen Lebenserwartung und tieferen Marktzinsen. Am Schweizer Umwandlungssatz hängt nicht noch das Schicksal anderer Staaten oder gar des europäischen Bankensystems.

Was schadet schon eine rhetorische Abstimmung? Abstimmungen über Wetter oder Marktergebnisse scheinen so harmlos wie ein Plastic-Lenkrad am Kindersitz. Sie vermitteln das schöne Gefühl mitzuentscheiden, ohne zu schaden. Dies täuscht. Rhetorische Abstimmungen kosten mehr als nur den Gang zur Urne.

Jede Verzögerung einer nicht vermeidbaren Reform erhöht deren Kosten. Ein Arbeitnehmer, der erst kurz vor der Pensionierung merkt, dass die „Natur“ seinen Umwandlungssatz gesenkt hat, indem schlicht nicht mehr genug da ist, kann nicht mehr reagieren. Dazu kommt – selbst bei gleichbleibendem Kuchen – die Umverteilung der Lasten. In der schweizerischen beruflichen Vorsorge profitieren von einem zu hohen Umwandlungssatz in erster Linie gut verdienende verheiratete Männer ab 50. Die nach 1970 geborenen hingegen werden bei gleichbleibendem Umwandlungssatz vor leeren Kassen stehen.

Die Wahl des Umwandlungssatzes an der Urne und unabhängig vom Markt ist eine Illusion. Doch auch das „liberale“ Gegenstück der politisch ungestörten Marktlösung – in Form des oft gepriesenen Allheilmittels der freien Pensionskassenwahl – hat Tücken. Sie würde dazu führen, dass die Versicherungen für die Umwandlung den jeweils aktuellen Kapitalmarktsatz anwenden. Wer in Tiefzinsperioden pensioniert würde, müsste mit einer mageren Rente vorlieb nehmen. Grosse Rentenunterschiede bei fast gleich alten Rentnern haben aber mit einer optimalen Versicherung wenig zu tun. Gesucht ist daher ein Automatismus zur Anpassung für den Umwandlungssatz, der – gegeben die Lebens- und Renditeerwartungen – das langfristig Mögliche anerkennt, aber gegen die kurzfristigen Launen des Kapitalmarkts versichert.

Ein Automatismus würde zudem eine andere Form des Rentenklaus verhindern, die aus unerfindlichen Gründen kaum als solche wahrgenommen wird: die (ungleiche) Verteilung von Überschüssen. Eine Verzinsung weit unter dem Marktzins, eine eingeschränkte Freizügigkeit bei Stellenwechsel und vor allem Beitragsferien sorgten bereits in den 80er und 90er Jahren für Umverteilungen im grossen Stil. Das Aussetzen von Beiträgen (auch jener der Arbeitgeber) war nichts anderes als eine Lohnkürzung auf Zeit. Wer dank Beitragsferien 100 Franken mehr im Portemonnaie hatte, dem fehlten später mindestens 200 Franken – er zahlte also einen „Zins“ von 100%. Was anderswo als Wucher gelten würde, weckte bei den Versicherten Begeisterung.

Hoffnung besteht jedoch: Colette Nova, Mutter der Initiative „Flexibles AHV Alter für alle“ meinte noch vor gut drei Jahren „Die Behauptete Umverteilung ist eine Mär. Als Vizedirektorin beim Bundesamt für Sozialversicherung setzt sie sich heute für eine schnelle Senkung des Umwandlungssatzes ein. Zur Erinnerung: Noch im März 2010 stimmten 73% der Schweizer(innen) dagegen.

Verschuldung und Demographie II

Monika Bütler

Vor einiger Zeit schrieb mein Kollege Uwe Sunde einen interessanten Beitrag über die
Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Verschuldung der Staaten. Auch
wenn es momentan wohl niemanden mehr gibt, der die explodierenden Schulden
verniedlichen möchte: Es kann noch schlimmer kommen. Wenn es die Staaten nicht
rechtzeitig schaffen, die implizite Verschuldung durch die Sozialwerke in den
Griff zu bekommen.

Für interessierte Leser(innen) hier der Link auf den ursprünglichen batz Beitrag und das Grundlagenpapier von Cecchetti, Mohanty und Zampolli.

Höhere Renten für Dicke!

Monika Bütler

Der Bundesrat hat beschlossen, die Pensionskassen zu ermächtigen, Umwandlungssätze in der beruflichen Vorsorge nach Risikoverhalten abzustufen. Normalgewichtige  tragen mit ihrer Lebensweise massgeblich zur Explosion der Rentenkosten bei der AHV und den Pensionskassen bei. Dieses Risikoverhalten der Dünnen soll künftig durch eine Reduktion der BVG-Altersrenten um bis zu 15 Prozent kompensiert werden.

Natürlich stimmt diese Meldung nicht. Nicht ganz, respektive. Doch seit eine mehr als fragwürdige Studie einer 53% Mehrheit der Schweizer(innen) ein zu grosser Bauchumfang attestierte, geistert das Gespenst der risikogerechten Prämie in der Krankenversicherung wieder herum. Logisch zu Ende gedacht, müsste daher den (angeblich) Dicken nicht nur höhere Krankenkassenprämien in Rechnung gestellt werden. Nein, sie müssten im Gegenzug von der tieferen Lebenserwartung „profitieren“, das heisst für den kürzeren Ruhestand höhere Renten erhalten.

Risikogerechte Prämien in den obligatorischen Sozialversicherungen führen nicht nur zu bürokratischen Leerläufen sondern auch zu verteilungspolitische unerwünschten Resultaten.

Ärmere Menschen haben eine höhere Wahrscheinlichkeit, übergewichtig zu sein. Beim Gewicht kann noch mit «Selbstverschulden» argumentiert werden. Doch die Grenze zwischen beeinflussbaren und nicht beeinflussbaren Risikofaktoren ist fliessend. Ebenso wichtig scheint mir eine andere Auswirkung von immer komplizierteren Versicherungsverträgen. Die Teilzeit arbeitende Städterin, die regelmässig das Fitnessstudio aufsucht, wird eher Zeit und den Zugang zu relevanten Informationen haben, den für sie günstigsten Vertrag in der «risikogerechten» obligatorischen Krankenversicherung zu suchen, als die ebenfalls schlanke Bergbäuerin.

Die beiden kursiv gedruckten Paragraphen stammen (leicht abgeändert) aus einer NZZaS Kolumne von mir (ich habe mich damals schon über die Forderung nach risikogerechten Krankenkassenprämien für Raucher und Dicke geärgert). Der ganze Text kann hier nachgelesen werden.