Als die SNB den Dollar fallen liess

Urs Birchler

Am 23. Jan. 1973 beschloss die Nationalbank, den Kurs zum Dollar nicht mehr zu verteidigen (siehe den vorangegangenen Beitrag). Dazu hier noch eine die Grafik, die zeigt, wie sich diese Entscheidung auf den Wechselkurs auswirkte: Der Dollar verbilligte sich innert eines halben Jahres um maximal 25 Prozent, bevor er sich vorübergehend stabilisierte. Heute gilt er 88 Rappen.

Dollar1973

Untergrenze: Ist diesmal alles anders?

Urs Birchler

Vor lauter Aufregung über die Aufgabe der Untergrenze zum Euro durch die Nationalbank vor einer Woche ging vergessen, dass genau heute vor 42 Jahren eine andere Untergrenze fiel: Am 23. Januar 1973 stellte die Nationalbank die Stützungskäufe von US-Dollars ein. Zeit für eine Schweigeminute für das Fixkurs-System von Bretton-Woods, die Währungsordnung der Nachkriegszeit.

In einer Minute gehen Fragen durch den Kopf. Wie war es eigentlich damals? Wieviel Geld hatte die Nationalbank als Folge der Devisenkäufe schaffen müssen, bis sie aus der Wechselkursbindung ausstieg?

Die nachfolgende Grafik vergleicht die Entwicklung vor dem Ausstieg aus der Euro-Untergrenze und mit jener vor der Aufgabe der Dollarkäufe. Abgebildet ist die Entwicklung der Notenbankgeldmenge (M0), der Basis des Geldsystems, in den jeweils letzten 10 Jahren vor dem Ausstieg.

Die Grafik zeigt zwei unterschiedliche Grössenordnungen: 1973 stoppte die Nationalbank die Deviseninterventionen, nachdem die Notenbankgeldmenge auf rund 250% ihres normalen Betrags gestiegen war. Vergangene Woche bei Aufgabe der Kursgrenze lag die Notenankgeldmeng bei 900% ihres Vorkrisenniveaus.

Kursuntergrenze

Der Anstieg der Notenbankgeldmenge bis 1973 mag im nachhinein bescheiden wirken. Dennoch stiess die Inflationsrate in den folgenden Jahen in den zweistelligen Bereich vor, und ihre Bekämpfung erforderte eine schmerzhafte Rezession. Der Anstieg der Notenbankgeldmenge bis Anfang 2015 ist um ein Vielfaches stärker. Von Inflation jedoch fehlt bisher jede Spur. Aber vielleicht ist ja diesmal alles anders.

Negativzins

Urs Birchler

Die SNB führt, wie heute morgen mitgeteilt, Negativzinsen auf die bei ihr gehalteten Girokonti der Banken ein.

Was sind Negativzinsen? Ganz praktisch: Ich borge bei der Bank eine Million, verputze 2’500 Franken und bringe den Rest nach einem Jahr zurück.

Der Unterschied zur Nationalbank: Erstens die Grössenordnung: Die SNB schuldet den Banken 324 Milliarden; davon sind das Viertelprozentchen im Jahr dann 810 Millionen. Zweitens: Die SNB verputzt dieses Geld nicht (das letzte Mal, Ende der 1970er-Jahre überwies es der Bundesrat — er erliess damals die Negativzinsen — an die Exportrisikogarantie als Rückstellung für Währungsverluste, siehe SNB 1957-82, S.141).

Das Problem: Zuviel Negativzins lässt sich niemand bieten. Auch die Banken haben eine Matratze, unter der sie Bargeld verstecken können. Viel Spielraum bleibt der SNB daher nicht. Irgendwo gibt es eine Reizschwelle, an der die Banken das Geld in Banknoten abheben. Es werden dann im Raum obere Bahnhofstrasse ziemlich viele graue Kastenwagen unterwegs sein.

Die Nationalbank hat Erfahrung mit Negativzinsen. Solche sollten schon in den 1970er Jahren, in Verbindung mit anderen Massnahmen zur Abwehr fremder Gelder, die Aufwertung des Frankens bremsen.

Gestützt auf einen dringlichen Bundesbeschluss über
den Schutz der Währung vom 8. Oktober 1971 erliess der Bundesrat u.a. eine Kommission (Negativzins) von 2% pro Quartal auf neuen Bankeinlagen von Ausländern (SNB 1957-82, S.104). Diese wurde bald aufgehoben. Doch mit Verordnung vom 20. November 1974 belegte der Bundesrat seit
Ende Oktober 1974 zugeflossene ausländische Geldern mit
einem Verzinsungsverbot und einem Negativzins von 3% pro Quartal (S. 141).

Diese Massnahmen lassen sich nicht direkt vergleichen mit Negativzinsen auf den Giroguthaben der SNB. Gleichwohl wird sich auch die SNB erinnern an ihre Feststellung: „Aufgrund der Erfahrung, dass die Nachfrage nach Schweizerfranken durch Anlageverbot, Negativzinsen und andere Massnahmen nur sehr bedingt reduziert werden kann, wurde einer zusätzlichen Frankennachfrage mit einer Erhöhung des Frankenangebots begegnet“ (SNB 1957-82, S.109). Aktenkundig ist auch die durch die Negativzinsen erhöhte Nachfrage nach Tausendernoten (S. 289).

Kurz: Von Negativzinsen ist — leider — nicht allzuviel zu erhoffen, denn es gibt hier kein „whatever it takes“.

Eine Forscherin im SNB-Direktorium

Urs Birchler

Andréa Maechler zieht (als erste Frau in 108 Jahren) ins Führungstrio der Schweizerischen Nationalbank ein. Eine Gelegenheit, unser altes gemeinsames Paper „Do Depositors Discipline Swiss Banks?“ wieder hervorzunehmen. Die Resultate (für 250 Schweizer Banken, 1987-98):

  • Unterschiede zwischen Banken erklären 75 Prozent der Volumens ungesicherter Spareinlagen;
  • Die Einleger von Regionalbanken sind überdurchschnittlich aufmerksam auf solche Unterschiede, die Einleger der Kantonalbanken unterdurchschnittlich (Staatsgarantie);
  • Die Einleger verstehen Änderungen in der Einlagensicherung durchaus.

Es gibt also einen Qualitätswettbewerb zwischen den Banken, wenn die Aufmerksamkeit der Einleger nicht durch Einlagensicherung (oder Staatsgarantie) betäubt wird. Andréa führte nachher (mit Kathleen McDill) ein ähnliche Untersuchung unter dem Titel „Dynamic Depositor Discipline in the U.S.“ (mit ähnlichen Resultaten) auch für die USA durch.

Es wäre schön, unser Paper mit den Daten seit 1998 zu aktualisieren. Ich fürchte nur, Andréa hat kaum Zeit. Trotzdem: Herzliche Gratulation!

Der Adler und das Gold der SNB

Urs Birchler

Wieviel ist etwas wert, das man nie verkaufen darf? Diese Frage stammt nicht aus der mündlichen Prüfung bei einem sadistischen Buchhaltungsprofessor, sondern sie stellt sich, falls die Goldinitiative angenommen wird.

Die Initiative verbietet der Nationalbank, Gold zu verkaufen. Die Nationalbank ist aber eine Aktiengesellschaft und muss als solche Buch führen (sie bucht gemäss Geschäftsbericht nach Swiss GAAP FER). Sie müsste also für den kraft Verfassung unverkäuflichen Goldbestand einen Wert einsetzen.

Ich habe meine Assistentin und Buchhaltungsspezialistin, Diana Festl-Pell, gefragt: Hat’s sowas schon mal gegeben. Antwort: ja (nachzulesen hier). Der amerikanische Künstler Robert Rauschenberg schuf 1959 ein Werk mit dem Titel „Canyon“, in welches er einen ausgestopften Adler integrierte. Nun verbietet „The Bald and Golden Eagle Protection Act“ den Besitz, Kauf, Verkauf, Tausch, Transport, Export oder Import dieser Adler, lebend oder tot, sowie ihrer Teile, Nester oder Eier bei Busse bis zu $10’000 und Gefängnis bis zu einem Jahr. Da der fragliche Adler bei Erlass des Gesetzes bereits tot war, kam der Künstler ungestraft davon, ebenso die Galeristin, die das Werk erworben hatte. Als sie jedoch aufgrund des Verkaufsverbots einen Wert von null in die Steuererklärung einsetzte, flatterte eine gesalzene Rechnung der Steuerbehörde (IRS) ins Haus: Aufgrund einer Einschätzung mit $69 Mio. eine Nachforderung von $29 Mio. Vermögenssteuer plus $11 Mio.$ Strafsteuer wegen zu tiefer Deklaration.

Die Unverkäuflichkeit störte den IRS nicht im geringsten. Ein Steuerbeamter regte sogar an, das Werk liesse sich ja auf dem Schwarzmarkt z.B. an einen chinesischen Investor verkaufen. Am Ende zäher Verhandlungen landete der Adler im Museum of Modern Art als Dauerleihgabe. Zu einem Gerichtsentscheid betreffend die Bewertung kam es leider nicht. Der Adler hilft also der Nationalbank nicht weiter.

In der Verzweiflung wandte ich mich an Prof. Conrad Meyer, die Schweizer Kapazität in Buchaltung schlechthin. Von unterwegs sandte er mir — ohne Gewähr — zwei spontane Ideen: Eine Variante wäre eine Bewertung gemäss FER 21, Ziffer 18 als „unveräußerliches Anlagevermögen“. Theoretisch (bei einer Liquidation der SNB) wäre das Gold wohl veräusserlich und daher nicht auf null abzuschreiben. Die andere Variante könnte sein, das Gold in der Bilanz als Anlagevermögen zu erfassen mit der Anmerkung, dass Anlagevermögen im Wert von X nicht veräusserbar ist. Die Zulässigkeit beider Varianten (und allfällige weitere Möglichkeiten) wäre aber erst noch zu prüfen.

Die Entscheidung dürfte im Zweifelsfall bei der Nationalbank, bzw. bei deren Revisionsstelle, liegen. Die Revisionsstelle entscheidet damit letztlich darüber, ob die Goldinitiative überhaupt umsetzbar ist (bei einer Bewertung zu Null wäre sie es nicht), bzw. wieviel Gold die Nationalbank überhaupt kaufen muss (bei einer Teilabschreibung viel mehr als die von der Initiative verlangten 20% der Aktiven). Die Revisionsstelle hätte es nicht leicht: Die plausiblere der beiden Varianten, die Bewertung zum Liquidationswert führt nämlich in eine ewige Schleife: Das Nationalbankgesetz sagt in Art. 32, Abs. 2:

Wird die Nationalbank liquidiert, so erhalten die Aktionärinnen und Aktionäre den Nominalwert ihrer Aktien sowie einen angemessenen Zins für den Zeitraum nach dem Inkrafttreten des Auflösungsbeschlusses ausbezahlt. Weitere Rechte am Vermögen der Nationalbank stehen ihnen nicht zu. Das übrige Vermögen geht in das Eigentum der neuen Nationalbank über.

Diese dürfte es dann wohl ihrerseits nicht verkaufen. Ein buchhaltungsphilosophischer Leckerbissen, an dem wir uns die Zähne ausbeissen könnten. Vielleicht stellen wir das Gold am besten auch ins Museum.

Katzengold

Urs Birchler

Wir haben gestern berichtet, dass die Goldinitiative die goldene Gelegenheit ist, auf die dubiose Goldspekulanten seit langem gewartet haben. Matterhorn Asset Management und deren Unterorganisationen Gold Money Foundation und GoldSwitzerland sammeln international Geld für die Gold-Initiative. Hier aus ihrem Video-Fundus zwei Beispiele für das Katzengold, das diese Goldspekulanten ihren Kunden verkaufen wollen:

  1. Behauptung 1: Die Notenbanken haben das Gold gar nicht, dass sie zu behaupten vorgeben. Im Video behaupet dies ein Bill Murphy, „Chairman of the Gold Anti-Trust Action Committee“ (GATA). Dieses Committee ist nicht etwa ein offizielles Gremium, sondern eine Erfindung von Murphy selbst. Dazu Wikipedia: „Murphy and GATA are widely dismissed as cranks, and their beliefs as fringe by reputable economists, business leaders and government officials“.
  2. Behauptung 2:Die ausstehenden Goldkontrakte führen früher oder später zu einer Goldpreisexplosion, da sie den Bestand physischen Goldes übersteigen. Das Video mit dem Interview spricht Bände.

Natürlich ist beides Quatsch. Man könnte solche Behauptungen als Verschwörungstheorien abtun, würden sie nicht dazu missbraucht, den Goldpreis über den Umweg über die Schweizer Bundesverfassung zu massieren.

P.S.: Natürlich gibt es seriöse Argumente für eine Goldwährung und ebenso seriöse dagegen. Nur hat die Goldinitiative ausser dem Namen wenig mit einer wirklichen Goldwährung zu tun. Sie ist vielmehr eine naive Fehlkonstruktion. Darüber später mehr bei batz.ch.

Goldinitiative: Die Freunde der Schweiz

Urs Birchler

Saeuli
Jetzt legen sie los. Heute morgen mit einem Artikel des Goldpropheten Egon von Greyerz zugunsten der Goldinitiative bei In$ideParadeplatz. Der Artikel: auf englisch; Zielpublikum: offenbar nicht in erster Linie die Schweizer Stimmbürger, sondern internationale Investoren. Die Goldpromotoren hatten es angekündigt: „Social media promotional campaign … will in fact start on November 4 in Switzerland. … This Social Media campaign will ensure a penetration of close to 80% of the Swiss population“ (hier unter „Donations information“).

Die Kampagne lohnt sich: Die Goldinitiative verspricht im Falle einer Annahme massive Gewinne für Goldspekulanten (zulasten der Schweiz), wie wir hier und hier beschrieben haben. (Auch die CS sieht in ihrer „Swiss Strategy and
Relative Value“ von gestern 4. Nov. bei Annahme der Initiative einen höheren Goldpreis und Druck auf die Wechselkursgrenze; klipp und klar auch die Handelszeitung).

Goldinvestoren schlecken sich schon jetzt die Mäuler: Der CIO von Julius Baer, Burkart Varnholt, musste in einem Interview gegenüber arabischen Investoren zugeben, die Gold-Initiative sei zwar schlecht. „However, I think the referendum is likely to pass, and if a majority supports it then gold prices will go higher.“

GoldOunceEin höherer Goldpreis wäre eine Wohltat für Leute wie Egon von Greyerz, der seinen Investoren vor wenigen Jahren einen Goldpreis von USD 7’000-8’000 pro Unze in Aussicht stellte (hier und hier). Der Goldpreis erreichte jedoch nicht einmal USD 2’000 und ging seit dem Höchststand um ein Drittel zurück.

So kommt es, dass reiche Amerikaner derart besorgt sind über die Schweizer Währungsordnung, dass sie Geld für die Goldinitiative stiften. Besonders aktiv ist die Matterhorn Asset Management AG (MAM) mit Sitz in Zürich (einziger Vertreter mit Einzelunterschrift: Vizepräsident Egon von Greyerz). MAM verbreitet unter anderem die Schauermär, der Goldpreis werde von den Notenbanken durch Leerverkäufe künstlich tiefgehalten. Ferner übersteige der weltweite Bestand an Goldguthaben den physischen Bestand bei weitem [richtig] und deshalb würden diese Goldguthaben irgendwann einen Run auf physisches Gold auslösen [falsch] und den Goldpreis in den Himmel jagen. (Der Videoclip ist auf seine Weise sehenswert.)

Als glühende Befürworterin sammelt Matterhorn Asset Management als „Gold Switzerland“ auch Geld für’s Initiativkomittee. Der Spendenaufruf findet sich unter Donations information. Und anscheinend läufts. „During the past two weeks we have received donations from various parts of the world and many from the United States.“

Schön, dass sich die Schweiz auf ihre Freunde verlassen kann. Jedenfalls, wenn diese etwas zu gewinnen haben.

Goldinitiative: Der Rumpelstilzchen Effekt

Urs Birchler

Wir haben behauptet (zusammen mit einem Teil der Presse), dass die Goldinitiative eine Einladung an Spekulanten darstellt, sich auf Kosten der Schweizerinnen und Schweizer zu bereichern. Und zwar massiv.

Primäreffekt: Bei Annahme der Initiative würde die SNB gezwungen, innert fünf Jahren für 61 Mrd. Franken Gold zu kaufen. Beim heutigen Goldpreis sind das 1’600 Tonnen, bzw. 2,5 Prozent des weltweit vorhandenen Barrengoldes (des nicht-verarbeiteten Teils des Weltgoldbestandes; siehe GFMS Gold Survey 2014, S. 53). Eine Zusatznachfrage von 2,4 Prozent erhöht den Goldpreis um schätzungsweise ebenfalls 2,4 Prozent. (Genauer gesagt: es kommt auf die sogenannte Elastizität an; diese liegt beim Gold als sicherer Hafen unter eins, bei Gold als Luxusgut über eins; wir rechnen daher mit dem Mittelwert von eins). Der gesamte Goldbestand stiege daher im Wert um um 167 Mrd. Franken (gesamter Welt-Goldbestand), um 62 Mrd. Franken (nur Barrengold), bzw. um 20 Mrd. Franken (Gold bei Privatinvestoren).

Sekundäreffekt: Noch nicht eingerechnet sind die Gewinne der Goldbesitzer, die durch künftige Goldkäufe der Nationalbank entstehen, wenn diese die Kursuntergrenze zum Euro von 1.20 Franken verteidigen muss. Die Spekulation gegen die Kursuntergrenze (bei gleichzeitiger Goldspekulation) wird zunehmend attraktiv, da die Nationalbank immer teureres Gold kaufen muss. Wie der armen Müllerstochter im Märchen muss sie immer mehr anbieten, um zum geforderten Gold zu kommen. Am Ende muss sie ihr eigenes Kind aufgeben: die schweizerische Wirtschaft, die bei einer Preisgabe der Kursuntergrenze zusammenbricht.

Der Investor George Soros zwang 1992 die Bank of England in die Knie. Er spekulierte gegen das Pfund, welches innerhalb des Europäischen Wechselkurssystems EWS (einem gescheiterten Vorläufer des Euro) mit anderen europäischen Währungen durch feste Kurse verbunden war. Das britische Schatzamt borgte 15 Mrd. Pfund zur Verteidigung des Pfundes. Soros hielt mit 10 Mrd. Leerverkäufen dagegen und erreichte am Ende eine Abwertung um 15 Prozent. Netto blieb ihm ein Gewinn von 1,3 Mrd. Pfund.

Der gesamte Gewinn aus der Goldinitiative für Privatinvestoren liegt, wie oben erwähnt, schon nur aufgrund des Primäreffekts, um ein Vielfaches höher. Wetten, dass Investoren Geld für Abstimmungspropaganda stiften? Darüber bald mehr bei batz.ch.

Gefängnis für Staatshilfe?

Urs Birchler

Der Bundesrat muss eine Strafnorm vorbereiten für Banken, die Staatshilfe in Anspruch nehmen. Dies hat gestern der Ständerat im Einverständnis mit dem Nationalrat beschlossen.

Wie viele Strafgelüste ist auch dieses verständlich. Staatshilfe an private Unternehmen ist ein Unding, und die Banken haben nicht immer in Form von Bescheidenheit reagiert. Zudem wären Konkursdelikte (Gläubigerschädigung und Misswirtschaft) bereits unter geltendem Recht strafbar (Art. 164-165 StGB). Bloss greifen sie eben erst im Konkurs, der durch Staatshilfe gerade abgewendet wird. Es läge daher nahe, die Sanierung mittels Staatshilfe dem Konkurs und den Steuerzahler dem geschädigten Gläubiger gleichzustellen.

Strafbar wären die Bank (die aber im konkreten Fall eben gerade kein Geld hat) sowie deren Organe, d.h. Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Revisionsstelle. An die rechtlichen Probleme im Dreieck zwischen Strafrecht, Banksanierungsrecht (Art. 25ff. BankG) und den revidierten Sanierungsbestimmungen im SchKG, will ich mich jedoch nicht heranwagen. (Für rechtliche Hinweise — ohne Verantwortung für meinen Text — danke ich Sabine Kilgus.)

Es gibt genug ökonomische Probleme. Aus ökonomischer Sicht ist die Lust, Bankiers für Staatshilfe zu bestrafen, kaum auf vernünftige Art und Weise zu befriedigen. Dem Bundesrat stellen sich verschiedene Knacknüsse:

  • Strafe für Staatshilfe schreckt nicht nur davon ab, Risiken für die Bank einzugehen, sondern in erster Linie davon, eine entsprechende Funktion bei einer Bank überhaupt anzunehmen. Man kann auch die Todesstrafe für gescheiterte Banker einführen, darf sich dann aber nicht wundern, in dem Gewerbe nur noch Phantasten und Kriminelle zu finden. Ein lesenswerter Aufsatz dazu stammt von Daniel Zuberbühler.
  • Staatshilfe findet innerhalb einer Sanierung statt. Eine Strafbarkeit kann deshalb zu einer Verschleierung der Probleme und einer Verzögerung der Sanierung führen, in der Hoffnung, es komme alles wieder gut. In dieser Zeit besteht ein grosser Anreiz für die Bank, Risiken einzugehen („gambling for resurrection“).
  • Staatshilfe wird oft nicht auf Ersuchen der Bank, sondern auf Druck der Behörden geleistet. Namentlich, wenn Staatshilfe zu Strafen führt, wird sich eine Bankleitung hüten, Hilfe anzufordern. Vielmehr wird sie nachträglich behaupten, die Hilfe wäre gar nicht notwendig gewesen. Einzelne Beobachter haben denn auch die (kaum zutreffende) Meinung geäussert, die UBS hätte im Oktober 2008 gar nicht gerettet werden müssen.
  • Der Tatbestand „Staatshilfe“ ist sehr vage. Die Notenbanken der wichtigsten Länder haben in der Finanzkrise eine Geldschwemme und ein tiefes Zinsniveau verursacht, wovon alle Banken profitierten. Das ist auch Staatshilfe. Ferner haben Bund und Nationalbank mit der Rettung der UBS indirekt auch andere Schweizer Banken gerettet. (Die Massnahmen hiessen nicht bloss euphemistisch „Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems“.)
  • Banken nehmen täglich Staatshilfe an in Form kurzfristiger Kredite der Nationalbank. Dies gehört zum normalen Funktionieren der schweizerischen Geldversorgung. Die Grenze zwischen Liquiditätsmanagement, Liquiditätshilfe und Solvenzhilfe ist jedoch fliessend. Sobald die Nationalbank die Anforderungen an Kreditsicherheiten lockert, besteht die Gefahr impliziter Staatshilfe.
  • Staatshilfe kann auch in Form von Vermittlerdiensten erfolgen. Bringt die Notenbank wichtige Gläubiger an einen Tisch oder findet die Aufsichtsbehörde eine übernehmende Bank (für die sie vorübergehend die Eigenmittelbestimmungen lockert) — ist das dann Staatshilfe?
  • Sind die Schuldigen nur die Banken? Warum strafen wir nicht Aufseher, die versagt haben, oder die Geldgeber, die einer Bank Geld im Vertrauen auf die implizite Staatsgarantie geliehen haben?
  • Und was machen wir mit den Bankenvertretern, die unrealistische, d.h. zu riskante Renditeziele anvisiert, aber Glück gehabt haben? Wir büssen Raser ja auch nicht bloss dann, wenn sie einen Unfall verursacht haben.

Kurz: Das Parlament hat nicht den Mut, die Banken mit genügend hohen Eigenmittelanforderungen oder — ultima ratio — mit Grössenbeschränkungen und Aufteilung weniger systemrelevant zu machen. Dafür versucht es, uns mit einer Strafbarkeitspille zu beruhigen.

Warum Deutsche weniger vermögend sind als Griechen

Monika Bütler

(Kolumne NZZ am Sonntag, 21. April 2013)

Wohlgenährte deutsche Häuslebauer, bedürftige Griechen – an die Bilder haben wir uns gewöhnt. Nun werden sie gestört: Die vor kurzem veröffentlichten Statistiken der Europäische Zentralbank wollen so gar nicht passen zu den armen Südeuropäern, die von den knausrigen Deutschen kurz gehalten werden. Deutsche Haushalte sind im Mittel weniger vermögend als die Haushalte in Italien, Spanien, Griechenland und Zypern.

Eine Sensation, würde man meinen. Anders als viele Studien, die es in die Schlagzeilen schaffen, stammen die Zahlen aus einer langjährigen und wissenschaftlich seriös durchgeführten Datenerhebung. Also: europaweit grosse Zeitungsartikel? Weit gefehlt: Die Resultate werden nur verschämt präsentiert. Selbst in Deutschland üben sich Medien und Politik nur ein einem: dem verzweifelten Versuch, Deutschland reich zu rechnen.

Viele Gründe werden angeführt, weshalb den Statistiken nicht zu trauen sei. Die Haushalte seien unterschiedlich gross. Die Hauseigentümer-Quoten und die Entwicklung der Immobilienpreise seien von Land zu Land sehr verschieden. Das stimmt alles. Nur: Die Lektüre des Berichts samt Methodenteil haben sich die Kommentatoren offenbar erspart: Da steht nämlich alles schon drin. Also auch, dass Haushaltgrösse und Immobilienpreise nicht reichen, um das Bild umzukehren. Wie man es auch immer dreht und wendet: Südliche Haushalte haben nicht weniger Vermögen als die nördlichen. Dabei behauptet niemand, Deutschland sei arm. Die Suche nach dem richtigen Trick, Deutschland doch noch reich aussehen zu lassen, ist ohnehin müssig. Viel gescheiter wäre es, zu fragen, weshalb die deutschen Haushalte im Vergleich zu den südlichen so arm an Vermögen sind. Oder mindestens so aussehen.

Mein Versuch einer Erklärung: Die Deutschen können, müssen und wollen weniger sparen.

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