BGE: eine attraktiv erscheinende, aber nicht realisierbare Utopie

von Gebhard Kirchgässner

Das BGE ist eine attraktiv erscheinende, aber nicht realisierbare Utopie

  • Das Konzept des Grundeinkommens bietet ohne Frage viele Vorteile.
  • Wieso soll ein Arbeitsverweigerer Anspruch auf staatliche Unterstützung haben?
  • Ein bedingungsloses existenzsicherndes Grundeinkommen wäre nicht finanzierbar.

Das Prinzip des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) ist einfach: Jede Bürgerin und jeder Bürger erhält pro Monat einen festen Betrag vom Staat. Dieser Betrag ist unabhängig von der jeweiligen wirtschaftlichen Lage des Bürgers und gesetzlich festgelegt. Der Staat muss dieses Geld aber über die Steuern wieder zurückholen, indem er beispielsweise das Einkommen besteuert. Das staatlich finanzierte Grundeinkommen würde mit dem eigentlichen Einkommen verrechnet. Bis zu einer gewissen Einkommensgrenze erhielte man somit netto Einkommen vom Staat, danach, wenn die zu zahlende Steuer höher als das Grundeinkommen ist, müsste man dem Staat etwas abgeben. Man spricht daher auch von der „negativen Einkommensteuer“.

Dieses Konzept hat drei Vorteile:

(i)      Es soll Arbeitsanreize schaffen. Sobald ein Sozialhilfeempfänger im traditionellen System unseres Sozialstaats Arbeit aufnimmt, werden die staatlichen Leistungen in erheblichem Umfang gekürzt, sodass er netto kaum mehr, unter Umständen sogar weniger Einkommen zur Verfügung hat, als wenn er nicht arbeiten würde. Unter diesen Bedingungen hat er kaum Anreiz, eine Beschäftigung aufzunehmen.

(ii)     Es soll das Sozialhilfesystem vereinfachen. Da Sozialleistungen wegfallen, müssen sie auch nicht mehr beantragt und verwaltet werden; die Sozialbürokratie könnte stark verringert werden.

(iii)    Es soll den Armen mehr Würde verschaffen. Heute müssen sie gegenüber dem Sozialamt nachweisen, dass sie bedürftig sind. Das muss zwar nicht, kann aber entwürdigend sein.

Befürworter, wie beispielsweise der holländische Philosoph Phillipe van Parijs, führen zusätzlich ins Feld, dass erst ein bedingungsloses Grundeinkommen wirkliche Freiheit und Selbstverwirklichung gewährleiste. Er vertritt die Auffassung, dass man nur so eine freie Wahl zwischen Arbeit und (Selbstverwirklichung in der) Freizeit hätte. Bei allen diesen Vorzügen wundert es nicht, dass dieses Konzept viele Befürworter findet.

Aber das BGE hat auch gewichtige Nachteile: Der wichtigste ist, dass es zumindest dann nicht finanzierbar ist, wenn es existenzsichernd sein soll. Setzt man das Existenzminimum auch nur bei 40 Prozent des Durchschnittseinkommens an und verteilt deshalb 40 Prozent des Sozialprodukts pro Kopf gleichmäßig an alle Bürgerinnen und Bürger, müsste man dieses Geld sofort wieder durch Steuern einziehen. Dies würde Grenzsteuersätze über 60 Prozent erfordern, d.h. von jedem zusätzlich zum Grundeinkommen verdienten Franken müsste man 60 Rappen an den Staat abliefern.

Damit wäre noch keine einzige Schule und keine Straße unterhalten, es gäbe kein Gerichtswesen und keine Polizei. Will man auf diese Einrichtungen nicht verzichten, lägen die Grenzbelastungssätze vermutlich eher 80 Rappen je zusätzlich verdienten Franken abliefern. Unter diesen Bedingungen wäre kaum ein positiver Beschäftigungseffekt zu erwarten. Vielmehr gäbe es starke Anreize, nicht mehr zu arbeiten und sich mit dem vom Staat erhaltenen Geld ein einfaches, aber nicht unattraktives Leben zu ermöglichen. Ist das bedingungslose Einkommen nicht existenzsichernd, mag es zwar finanzierbar sein, aber die oben genannten positiven Aspekte entfallen.

Nicht mehr als eine faszinierende Idee

Schliesslich stellt sich auch die Frage, mit welchem Recht jemand, der nicht arbeiten will, einen Anspruch auf staatliche Unterstützung erheben kann. Der amerikanische Philosoph John Rawls hat van Parijs widersprochen: Zwar hat jeder, der aus objektiven Gründen nicht arbeiten kann, Anspruch auf Unterstützung durch die Gemeinschaft. Wer aber arbeitsfähig ist und eine ihm angebotene Arbeit ablehnt, kann keinen Anspruch darauf erheben, dass die anderen Mitglieder der Gesellschaft seinen Lebensunterhalt finanzieren. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Insofern bleibt das bedingungslose Grundeinkommen zwar eine faszinierende Idee, aber da sie nicht finanzierbar ist, bleibt sie leider im Bereich der Utopie. Das gilt für die Schweiz ebenso wie für Deutschland.

Dieser Beitrag ist zuerst bei XING erschienen:

Lauter Strafen in der AHV

Monika Bütler

Publiziert in der NZZ am Sonntag vom 22. Februar unter dem Titel „Das ständige Gefühl zu kurz zu kommen“.

Auf den ersten Blick scheint alles klar. Ein Paar in „wilder Ehe“, wie es früher so schön hiess, bekommt oft mehr Altersrente als ein verheiratetes Paar – dies bei gleichen Beiträgen. Weiterlesen

Wenn die Leistungsbeurteilung durch das Geschlecht mitbestimmt wird

Monika Bütler

Erschienen unter dem Titel Wenn das Geschlecht die Leistung bestimmt in der NZZ am Sonntag vom 24. Januar 2016.

Eine Gruppenarbeit beendete vor 25 Jahren mein Zweitstudium in Betriebswirtschaftslehre.

Mit fünf zugelosten Studienkollegen hatte ich eine Aufgabe in Strategie zu bearbeiten. Nach drei ergebnislosen Treffen begann ich allein zu recherchieren und verfasste einen ersten Entwurf. Plötzlich ging es flott weiter; die Arbeit blieb dennoch weitgehend meine. Dem externen Dozenten, einem angesehenen Kadermann, gefiel das Werk. Nur, meinte er nach der Präsentation, die Beiträge der Studierenden schienen ihm doch sehr unterschiedlich, insbesondere die Dame habe wenig zum Erfolg beigetragen. Weiterlesen

Zürich Bern 0:2 im Streit um Finanzausgleich

Kurt Schmidheiny, Universität Basel

Nach der Kritik von Zug und Schwyz am Nationalen Finanzausgleich (NFA) findet nun auch Zürich die Transferzahlungen an den grössten Nehmerkanton Bern ungerecht (siehe Tages-Anzeiger vom 19. November).

Der Kanton Bern ist im schweizerischen Steuerwettbewerb in der denkbar schwierigsten Ausgangslage: Als grosser Kanton kann er sich nicht wie Zug oder Schwyz als Steuerhafen für Firmen und Haushalte etablieren. Und anders als grosse Wirtschaftsagglomeration wie Zürich, Genf oder Basel kann er sich nicht auf hohe Einnahmen aus Gewinnsteuern stützen.

Der Kanton Bern hat deshalb ein einschneidendes Sparprogramm gestemmt mit jährlichen Einsparungen zwischen 231 Mio. Franken im Jahr 2014 und 491 Mio. Franken im Jahr 2017 (siehe hier). Dieses Sparprogramm war sinnvoll und nötig, führte aber zu schmerzhaften Kürzungen öffentlicher Leistungen. Der verdiente Ertrag dieser Sparanstrengungen ist ein nachhaltig gesundes Budget.

0:1 für Bern.

Der Kanton Bern erliegt auch nicht der kurzsichtigen Versuchung, die aktuellen Überschüsse für Steuersenkungen zu verwenden. Denn er weiss aufgrund einer bei Urs Müller, Marius Brülhart, Dominik Egli und mir in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studie, dass dies die Finanzsituation des Kantons kurz- wie langfristig verschlechtern würde.

0:2 für Bern.

Der NFA gleicht die schwierige Ausgangslage des Nehmerkantons Bern mit seinem tiefen Ressourcenpotential teilweise aus. Dass der Kanton Bern mithilfe einer mustergültigen Finanzpolitik das Beste daraus macht, verdient nicht Schelte, sondern den Respekt der Geberkantone.

Der Kanton Zürich besteuert Haushalte und Firmen im Vergleich zum Kanton Bern deutlich tiefer (siehe die Abbildung unten) und hat deutlich höhere pro Kopf Ausgaben als der Kanton Bern. So betrug der Personalauwand pro Einwohner im Kanton Zürich und seine Gemeinden im Jahr 2013 rund 20% mehr als im Kanton Bern und seinen Gemeinden (5540 Franken gegenüber 4590 Franken). Die wenig erfreuliche Finanzlage des Kantons Zürich ist das Ergebnis der relativ tiefen Besteuerung seines hohen Ressourcenpotentials und der relativ grosszügigen Ausgabenpolitik. Mit einer moderaten Erhöhung der Steuern oder einer moderaten Sparrunde könnte der Kanton Zürich seine Finanzlage problemlos nachhaltig sanieren – und dies bei weiterhin deutlich tieferen Steuern und deutlich höheren öffentliche Ausgaben als der Kanton Bern.

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Abbildung: Steuerbelastung durch Kanton, Gemeinden und Kirchen im Jahr 2014 in Prozent des Reineinkommens für ein verheiratetes Paar ohne Kinder unter Berücksichtigung der üblichen Abzüge. Durchschnitt aller Gemeinden des Kantons gewichtet mit der Anzahl Steuerzahler. Zum Vergleich ist das Minimum, das unterste Viertel (25. Perzentil), der Durchschnitt, das oberste Viertel (75. Perzentil) und das Maximum aller Schweizer Kantone abgebildet. Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, Steuerbelastung der Gemeinden. Aufbereitet im Rahmen des SNF Projektes Fiscal Federalism.

 

Inflation der Aktions- und Gedenktage

Monika Bütler

Veröffentlicht unter dem Titel „Was die UNO von den Katholiken lernen könnte“ in der NZZ am Sonntag, 1. November 2015

„Was feiert ihr genau an Allerheiligen?“, fragte kürzlich mein protestantisch erzogener Mann. Die Katholiken gedenken der Verstorbenen, antwortete ich. „Nicht der Heiligen?“. Ich habe mich zur Sicherheit nochmals informiert:

In den ersten Jahrhunderten der Christenheit wurde es zunehmend schwieriger, jedem der immer zahlreicheren Heiligen einen eigenen Tag zu widmen. Die Kirche fand eine Lösung: Sie führte im 4. Jahrhundert nach Christus einen Tag ein – Allerheiligen – zu dem aller Heiligen gleichzeitig gedacht wird. Bei der Wahl des Datums stand wohl das viel ältere keltische Totengedenken Pate, welches zu Beginn des Winterhalbjahres stattfand. Klug war, dass der Begriff der Heiligen weit gefasst wurde. Auch solche, die (noch) nicht heiliggesprochen wurden, fanden damit Platz im Kalender. Eingeschlossen sind selbst Heilige, um deren Heiligkeit niemand weiss als Gott. Also (fast) alle Verstorbenen.

Die Gedenktage an Heilige und Märtyrer sind heute in Vergessenheit geraten. Welche Zürcherin denkt am 11. September schon an den Tag von Felix und Regula? Heute sind die Tage profan besetzt, an Stelle des Vatikans ist die UNO getreten: Welttag der sozialen Gerechtigkeit (20. Februar), Internationaler Tag des Glücks (20. März), Internationaler Tag des Sports für Entwicklung und Frieden (6. April), Internationaler Tag der Familie (15. Mai), nicht zu verwechseln mit dem Weltelterntag (1. Juni). Der Platz reicht hier nicht für das ganze Jahr.

Unklar ist die Logik der Welttage. Die genannten beziehen sich auf Wünschenswertes. Warum dann der Weltdrogentag (26. Juni) oder – mindestens zweischneidig – der Welttag des Fernsehens (21. November)? Noch geheimnisvoller ist die Gewichtung verschiedener Anliegen. Ein Internationaler Tag der Demokratie (15. September) steht neben dem Welttoilettentag (19. November). Auf die Schweiz zugeschnitten scheint der Internationale Tag des Ehrenamtes (5. Dezember).

Dennoch bleibt die Uno-Liste lückenhaft. Kein Wunder ist sie längst durch eine Unzahl nationaler, regionaler oder lokaler oder privat deklarierter Welttage ergänzt worden. Diese reichen im Temperaturspektrum vom Welttag des Schneemanns (18. Januar) bis zum Tag der Sauna (24. September). Wer Kommerzialisierung vermutet, wird sich im vom Ostsee-Holstein-Tourismus Verein ins Leben gerufenen Weltfischbrötchentag (3. Mai) bestätigt sehen.

Die Gedenk- und Aktionstage sind mittlerweile so inflationär, dass man an alles und nichts denkt. Natürlich braucht es einen Tag der Zöllner und der Zollunion (26. Januar) und ebenso den Welthurentag (2. Juni). Doch hätte man diese mit Bezug auf das Neue Testament, das beide Branchen in einem Atemzug zu nennen pflegt, auch zusammenlegen können. Wie Allerheiligen und den datumsgleichen Weltvegantag (nicht zu verwechseln mit dem Weltvegetariertag am 1. Oktober).

Das bringt mich zu einem Vorschlag: Lasst uns für einmal von der Kirche lernen. Kippen wir alle Welt- und Allerwelts-Tage zusammen – auch diejenigen, um deren Existenz wir noch gar nicht wissen – und widmen ihnen, wie allen Heiligen, einen gemeinsamen Tag. Bettelbriefe mit „Liebe Frau B, Heute ist der Welttag des XYZ…“ kämen dann alle an diesem Tag. Das schlechte Gewissen, weil wir schon wieder zu wenig für die Umwelt (5. Juni) und die Erhaltung der Ozonschicht (16. September) getan haben, plagte uns seltener. Mit dem 29. Februar stünde erst noch ein unbelasteter Tag zur Verfügung.

Und den Rest der Zeit hätten wir Ruhe. „Aber“, so fragte mein Mann und Vater unserer Kinder, „… der Muttertag?“

Alte Hypotheken

Monika Bütler

Werden ältere Menschen bei der Vergabe von Hypotheken benachteiligt? Medienberichte lassen dies vermuten. Die Ablehnungsquote für Hypotheken steigt mit dem Alter an, schon deutlich vor dem Rentenalter. Und natürlich sind die Schuldigen (vor allem in den Online Kommentaren) schnell gefunden: Die bösen Banken.

Doch ist die Sache wirklich so einfach? Die profitgierigen Banken würden wohl kaum auf ein profitables Geschäft verzichten. Ich möchte hier allerdings zwei andere Punkte machen: Erstens, die Finanzierung einer Hypothek im Alter hat durchaus ihre Tücken, wie ich an einem einfachen Zahlenbeispiel aufzeigen möchte. Und zweitens gibt es plausible Gründe, weshalb die Ablehnungsquote mit dem Alter steigen könnte.

Eine Hypothek ist auch im Rentenalter eine Hypothek

Ein kleines Beispiel: Ein Haus koste 1 Million CHF, die beantragte Hypothek 600‘000 Franken. Klingt harmlos, es ist keine Luxusimmobilie, die Belehnung ist nur moderat. Das sollte doch auch als Rentnerehepaar zu stemmen sein.

Schauen wir uns die Tragbarkeitskriterien an: 5% Zins auf der Hypothek und 1% des Kaufpreis für Unterhalt. Ja, wir hatten schon mal so hohe Zinssätze – sogar noch höhere.Die 5% sind daher durchaus konservativ, zumal sich im Alter das Einkommen nicht mehr so leicht steigern lässt.

Macht also 30‘000 Franken für Zinskosten und 10‘000 Franken Unterhalt, total 40‘000 Franken. Nach den geltenden Regeln sollten die jährlichen Kosten eines Hauses nicht mehr als 1/3 des Einkommens betragen. Also umgerechnet auf das Jahreseinkommen: 120‘000 Franken. 120‘000 Franken Jahreseinkommen bedeutet andererseits: Ein Ehepaar ohne Lücken in den AHV Beitragsjahren müsste rund 80‘000 Franken aus der beruflichen Vorsorge erhalten (40‘000 aus der AHV).

Bei einem Umwandlungssatz von 6.5% entsprechen 80‘000 Franken BVG Rente im Jahr einem Pensionskassenvermögen von rund 1.2 Millionen Franken. 1.2 Millionen sind aber fast dreimal mehr als der typische Rentner bei seiner Pensionierung angespart hat. Oder anders ausgedrückt: ein solch hoher BVG Kapitalstock ist nur bei einem Jahreseinkommen von mindestens 160‘000 Franken (wohl eher gegen 200‘000 Franken) erreichbar.

Man kann natürlich die Regel kritisieren, dass die jährlichen Kosten höchstens einen Drittel der Einkünfte ausmachen dürfen. Sind denn die 120‘000 Franken Einkommen zu konservativ, zumal mit 65 keine Kinder mehr finanziert werden müssen? Bei einem älteren Paar stellen sich allerdings andere Finanzierungsfragen: Was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt? Statt 120‘000 Franken Rente bleiben dann nur noch etwa 75‘000 Franken. Zudem steigt die Wahrscheinlichkeit stark an, Pflegeleistungen finanzieren zu müssen.

Ganz so einfach ist es also nicht, im Alter eine sichere Finanzierung für Hypothek und Unterhalt aufzubringen. Das hat bereits Konsequenzen für Bewerber vor dem Rentenalter, schliesslich muss die Tragbarkeit langfristig erfüllt sein. Und selbst wenn die Tragbarkeitskriterien im Beispiel erfüllt wären: Die Bank würde sich bei einem Ehepaar mit 120‘000 Rente mit guten Gründen fragen, weshalb es bei einem so hohen Vorruhestandseinkommen bis ins Alter 65 nicht möglich war, eine viel höhere Eigenleistung aufzubringen.

Was mich zum zweiten Punkt bringt:

Eine 30 jährige Hauskäuferin ist anders als eine 50 jährigen Hauskäuferin.

Selbst ohne Tragbarkeitshürde ist zu erwarten, dass die Ablehnungsquote mit dem Alter steigt. Aus einem ganz einfachen Grund: Wer mit 30 Jahren ein Haus kauft, unterscheidet sich im Durchschnitt auch in anderen Aspekten von einer 50 jährigen Hauskäuferin. Was dann als Altersdiskriminierung erscheint, ist in Tat und Wahrheit durch andere Faktoren erklärbar.

So ist wahrscheinlich, dass wer in jungen Jahren kauft, reicher ist. Und selbst bei gleichem Einkommen dürften junge Käufer finanziell konservativer, weniger abenteuerlich, häuslicher und eher von den Eltern beim Hauskauf unterstützt sein. Anders ausgedrückt gibt es mit steigendem Alter einen immer kleineren Anteil solventer Bewerber unter denen, die noch kein Haus besitzen.

Mit 50 hat zudem ein grösserer Teil der Bewerber für eine Hypothek eine Scheidung hinter sich als mit 30. Natürlich haben auch Frischvermählte mit 30 eine Scheidungswahrscheinlichkeit von 50%. Die Scheidungswahrscheinlichkeit bleibt jedoch für ältere Verheiratete hoch, insbesondere bei Zweitehen. Den jüngeren bleibt nach einer Scheidung immerhin noch mehr Zeit, die Lücken in den Ersparnissen und der beruflichen Vorsorge wieder zu stopfen.

Zu guter Letzt sind die Daten für die älteren Bewerber auch weniger verlässlich und volatiler – weil es eben weniger hat. Ich vermute, dass bei einer Berücksichtigung aller Faktoren die Altersdiskriminierung verschwindet – oder sich sogar ins Gegenteil kehrt. Vielleicht lassen sich die Daten ja wissenschaftlich auswerten.

Zu viel direkte Demokratie? Die Unterschriftenhürde

Monika Bütler und Katharina Hofer

Im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen hier noch etwas aus unserer aktuellen Forschung am Institut. Die Frage ist, wie sich eine Erhöhung der Unterschriftenzahl bei Volksinitiativen auf die Anzahl und die Art der eingereichten Initiativen auswirken würde. Die Kurzfassung der Antwort:  Daten und Modell zeigen, dass wohl tatsächlich mit weniger Initiativen zu rechnen wäre. Ob dies allerdings wünschenswert ist, ist a priori nicht so klar (und können wir auch nicht beurteilen).

Wer noch etwas mehr wissen will lese unten weiter. Wer noch viel mehr wissen will konsultiere unser Arbeitspapier (Autoren: Katharina Hofer, Christian Marti und Monika Bütler).

Bis zu viermal jährlich werden die Schweizer Stimmbürger an die Urnen gerufen, um über eidgenössische Vorlagen zu entscheiden. Viele Stimmen äussern sich kritisch zur „Initiativenflut“, welche insbesondere in den letzten Jahren einen Aufwärtstrend aufweist (die Abbildung  zeigt die Anzahl zustande gekommener Initiativen pro Dekade, Quelle: Bundesamt für Statistik (2015)). Der Stimmberechtigte werde überfordert, wie auch die eidgenössischen Räte, welche sich über den parlamentarischen Prozess mit einem möglichen Gegenvorschlag sowie Parteiparolen auseinander setzen müssen.

Initiativen1891bis2015

Unbestritten ist, dass die Hürden für neue Initiativen seit der Einführung der Eidgenössischen Volksinitiative 1891 deutlich gesunken sind: Mussten damals noch 3,4% der stimmberechtigten Männer das Begehren unterschreiben, sind es heutzutage nur noch 1.9%. Als Antwort auf die Verdoppelung der Stimmberechtigten durch Einführung des Frauenstimmrechts wurde die Unterschriftenhürde für das Zustandekommen von Volksinitiativen 1978 das erste und letzte Mal auf 100’000 erhöht. Bemerkenswert: zwischen der Einführung des Frauenstimmrechts 1971 und der Erhöhung der Unterschriftenzahl 1978 lag die Unterschriftenhürde noch tiefer als heute. (Vielleicht hat man damals den Frauen einfach noch nicht zugetraut, politisch aktiv zu sein). Auf jeden Fall stieg die Anzahl der zustande gekommenen Initiativen in dieser Zeit (71-80 versus 61-70) um mehr als das doppelte.

Um der direkten Demokratie eine Verschnaufpause zu gönnen und die Anzahl Initiativen zu reduzieren, wird heute wieder eine deutliche Erhöhung der Hürde propagiert. Avenir Suisse schlägt beispielsweise 211’200 Unterschriften vor, was einem Anteil von 4% der Stimmbevölkerung entsprechen würde.

Wie sich eine Erhöhung der Unterschriftenzahl auf die Zusammensetzung der Initiativen auswirken würde ist hingegen nicht so klar. Ist die Senkung der Anzahl der Volksbegehren das alleinige Ziel, wäre dies vermutlich ein effektives Instrument. Zwei weitere Effekte sollten jedoch nicht vergessen werden. Denn eine höhere Unterschriftenhürde bedeutet gleichzeitig höhere Sammelkosten zumal die Sammelzeit seit 1978 auf 18 Monate begrenzt ist.

Erstens bevorzugt eine höhere Unterschriftenzahl zahlungskräftige Initiativkomitees. Weniger einfach zu organisierende, aber vielleicht ebenso berechtigte Anliegen hätten eine geringere Chance, die Hürde zu nehmen. Zweitens beeinflusst die Erhöhung der Unterschriftenzahl die Zusammensetzung der zur Abstimmung kommenden Initiativen: Initiativkomitees mit grösserer Unsicherheit bezüglich ihrer Wahrscheinlichkeit, den Status Quo ändern zu können, werden möglicherweise durch die hohen Sammelkosten abgeschreckt. Initiativen mit höheren Erfolgschancen würden hingegen weiterhin lanciert und könnten folglich auch eher zu einem Gegenvorschlag oder gar zu einem direkten Erfolg an der Urne führen. Dabei können aber auch Initiativen mit ex ante geringer Erfolgswahrscheinlichkeit eine Bereicherung für die politische Diskussion darstellen.

In unserem Forschungspapier zeigen wir – auch anhand der Daten aller Volksinitiativen seit 1891 – auf, dass die Unterschriftenhürde nicht nur ein Filter für die Anzahl gestarteter Volksinitiativen ist, sondern gleichermassen auch die Charakteristika der zustande gekommenen Initiativen beeinflusst. Anliegen mit unsichereren Erfolgsaussichten, die aber potenziell ebenfalls einen Beitrag zur politischen Diskussion leisten, werden bei höheren Hürden womöglich nicht mehr lanciert. Dies sollte bei Reformvorschlägen der Initiative bedacht werden. Immerhin sind Initiativen in ihrer Natur ein Mittel der politischen Minderheiten.

 

BVG Vermögen und Vermögensverteilung

Monika Bütler

Die sehr ungleiche Vermögensverteilung der Schweiz beschäftigt das Land. Insbesondere erhoffen sich die Befürworter der Erbschaftssteuerinitiative eine Milderung der Ungleichheit. Die Gegner der Vorlage argumentieren hingegen, dass die Vermögensverteilung wenig Aussagekraft hat, aus verschiedenen Gründen. Einer davon ist, dass die gemessene Vermögensverteilung die Guthaben der beruflichen Vorsorge nicht erfasst.

Es gibt leider kaum Daten, die sowohl die regulären Vermögen (inklusive Immobilien!) wie auch die BVG Vermögen ausweisen. Ganz ohne empirische Evidenz müssen wir allerdings nicht auskommen: SHARE, der Survey of Health, Ageing and Retirement in Europe enthält Informationen zu Pensionskassenvermögen, Renten, sonstigen Haushaltvermögen (und vielem mehr). Es handelt sich dabei um ein EU finanziertes Grossprojekt in verschiedenen europäischen Staaten, welches die Lebenssituation der über 50 jährigen erfasst. In der Schweiz wurden die Daten (in vier Umfragewellen) vom Bundesamt für Statistik erhoben. Wir haben die Daten für wissenschaftliche Untersuchungen verwendet.

Ich habe mir die rund 3000 Datenpunkte von Personen über 65 Jahre nochmals angeschaut. Für rund 60% dieser Personen sind Informationen zu Renten- oder Kapitalbezug vorhanden. Diese Informationen erlauben die Berechnung des BVG Vermögens. Weshalb die anderen kein BVG Kapital ausweisen, ist nicht bekannt: Einige davon dürften nie einer Pensionskasse angehört haben, weil sie selbstständig oder nicht erwerbstätig waren, andere haben eventuell den Barbezug des BVG Kapitals in der Umfrage nicht angegeben. Ärmer sind diese 40% allerdings nicht, die Vermögen sind in beiden Gruppen sehr ähnlich verteilt.

Überraschenderweise gibt es keine statistische Korrelation zwischen regulärem Vermögen und Pensionskassenvermögen: Es gibt viele Personen mit grossem Vermögen ohne BVG Vermögen, und viele mit viel Geld in der Pensionskasse aber ohne reguläres Vermögen. Die untenstehende Graphik mit dem regulären Vermögen auf der horizontalen Achse und dem Pensionsvermögen auf der vertikalen Achse zeigt dies schön: Eine Wolke von Datenpunkten ohne eigentliche Struktur. Die rote Linie zeigt dabei die statistische Trendlinie: Eine Linie ohne Trend, die durchschnittlichen BVG Vermögen sind in allen regulären Vermögensklassen ungefähr gleich hoch.

BVGKapital

Die Beschränkung auf Personen über 65 hat natürlich ihre Tücken. Allerdings wissen wir aus den Steuerdaten, dass die älteren im Durchschnitt auch vermögender sind und gleichzeitig aus logischen Gründen auch höhere BVG Vermögen ausweisen. Ein grosser Teil der (ungleichen) Vermögensverteilung wird daher auch von den Vermögen der Älteren erklärt.

Fazit: Bei aller Vorsicht bei der Interpretation der Graphik: Der einigermassen repräsentative SHARE Datensatz liefert keine Hinweise dafür, dass vermögende Personen auch viel mehr Pensionskassenvermögen ausweisen. Der Einschluss der Pensionskassenvermögen dürfte die Vermögensverteilung daher deutlich „gleicher“ machen.

 

Vermögensdaten ohne Aussagekraft

Monika Bütler

Der Datenblog des Tagesanzeigers präsentiert heute eine Übersicht über die Vermögensituation im Kanton Bern (richtig geraten: es geht um die Erbschaftssteuervorlage vom 14. Juni). Die beruhigende Aussage: Auch im Kanton Bern gehörten wir zu den 20-40% (Vermögens-)Armen. Unser steuerbares Vermögen ist nämlich kleiner als 0.

Vermögensarm? Das kann nicht sein, meinte kürzlich sogar unser jüngster Sohn, ein 5. Klässler. Er hat recht. Während Einkommensverteilungen (vor und vor allem nach Steuern) wichtige Informationen über die Ungleichheit eines Landes aussagen können, ist die Vermögensverteilung in den meisten Fällen wenig bis überhaupt nicht geeignet, belastbare Aussagen über die Verteilung des Reichtums zu treffen.

Spätestens bei der Aussage im Artikel, dass die ärmsten 20% der Bevölkerung riesige Liegenschaftsschulden hätten, müssten einem alle Alarmglocken läuten. Gerade in einem Land mit hohen Immobilienpreisen ist es wenig plausibel, dass ausgerechnet die Ärmsten Häuser kaufen könnten. In Tat und Wahrheit dürfte es sich bei vielen dieser äusserst bedauernswerten Verschuldeten um gut bis sehr gut verdienende Personen und Familien handeln. Arm sind sie, weil der Steuerwert ihrer Liegenschaft kleiner ist als die effektive Verschuldung. So wie bei uns.

Es gibt allerdings noch viele andere Gründe, weshalb die gemessene Vermögensverteilung ein schlechtes Mass für den effektiven Wohlstand der Bevölkerung ist:

a) Pensionskassenvermögen ist nicht in der Vermögensstatistik drin. Bei vielen Haushalten stellen diese allerdings den Löwenanteil am Vermögen dar. So wie bei uns. Interessanterweise hat dies zur Folge, dass jemand, der sich bei der Pensionierung das Kapital auszahlen lässt, fortan in der Vermögensverteilung als reich gilt. Eine andere Person in ähnlichen finanziellen Verhältnissen, die sich eine Rente auszahlen lässt, hingegen als arm. Bei der Einkommensverteilung ist es dann genau umgekehrt.

b) Ausgerechnet das egalitäre Schweden hat eine der weltweit höchsten Ungleichheit im Vermögen – viel ungleicher als die Schweiz. Das ebenfalls nicht ausgeprägt neoliberale Dänemark hat etwas die gleiche Vermögensverteilung wie die Schweiz. Gleicher ist die Vermögensverteilung ausgerechnet in Ländern, in denen der Staat die Bevölkerung relativ knapp sozialversichert (Japan und Irland beispielsweise), Je mehr der Staat für die Bürger sorgt, desto weniger ist es für die einzelnen notwendig, für den Ernstfall selber zu sparen (und desto weniger bleibt ihnen auch nach Bezahlung der hohen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge).

c), d), e) und vieles mehr haben wir an anderer Stelle in diesem Forum bereits dargelegt:

Warum Deutsche weniger vermögend sind als Griechen

Einkommensverteilung und Lebenszyklus

Quiz zur Vermögensverteilung inklusive Auflösung und zugehörige Kolumne in der NZZaS.

Man kann über eine Erbschaftssteuer unterschiedlich denken (siehe meinen früheren Beitrag dazu). Die Vermögensverteilung als Grundlage für eine informierte Entscheidung eignet sich nicht. Das versteht auch ein 5. Klässler.

Aus der Erbschaftssteuer schlüpfen

Monika Bütler

Der FDP Präsident Philipp Müller ärgert sich über die Meili-Brüder, welche die Erbschaftssteuerinitiative finanziell und ideell unterstützen. 3 Brüder teilen ihren Reichtum, heisst es auf der Webpage der Meilis – tatsächlich teilen die Brüder allerdings nur den Teil ihres Reichtums, den sie durch eine clevere Transaktion (eine rechtzeitige Überschreibung von Immobilien) gespart hätten, sollte die Initiative am 14. Juni angenommen werden.

Dennoch: Philipp Müller sollte sich nicht so sehr aufregen. Denn Meilis liefern gerade selber ein schönes Argument gegen die vorgeschlagene Erbschaftssteuer: Die Schlauen finden nämlich oft ein gutes Schlupfloch aus der Steuerpflicht. Im Falle der Meilis durch eine rechtzeitige Überschreibung der Vermögenswerte. Auch die von den Befürwortern zur Besänftigung der Gemüter vorgeschlagene Privilegierung der Familienfirmen hat ihre Tücken: Bei einem Vermögen von 30 Millionen lohnt sich der Aufwand, zur Vermeidung der Steuern ein Familienunternehmen zu gründen (batz and friends economic consulting), bei einem Vermögen von 3 Millionen ist dies wahrscheinlich zu umständlich.

Lars Feld, Wirtschaftsweiser in Deutschland, bezeichnet denn auch die Erbschaftssteuer als die grösste Dummensteuer. Soweit würde ich nie gehen. Tatsache ist aber, dass die richtig Vermögenden viel bessere Möglichkeiten haben, ihren Nachlass zu ihren Gunsten zu gestalten als die nicht ganz so Vermögenden. So ist es in vielen Ländern möglich, Stiftungen zu gründen, die dann später wieder primär (oder ausschliesslich) der Familie zukommen. Etwas plakativ ausgedrückt: Die Halbreichen zahlen die Erbschaftssteuer an den Staat, die ganz Reichen bestimmen selber, was mit dem Geld gemacht wird. Kampagnen unterstützen, zum Beispiel.

Ich bin selber nicht gegen eine moderate Erbschaftssteuer. Als im Kanton Waadt die damalige Erbschaftssteuer zur Diskussion stand, habe ich mit der Mehrzahl meiner damaligen Kollegen an der Uni Lausanne eine prise de position économistes HEC unterzeichnet zur Beibehaltung einer moderaten Einkommenssteuer (Gegenvorschlag der damaligen Regierung). Die Initiative, die am 14. Juni zur Abstimmung gelangt, würde ich allerdings nicht als moderat bezeichnen; sie ersetzt keine andere Steuer, hat eine Zweckbindung (ein ökonomischer Unsinn), unterscheidet nicht zwischen direkten Nachkommen und anderen Erben (4 Kinder, die zusammen 3 Millionen erben zahlen Steuern – die einzige Schwester, die 2 Millionen erbt, zahlt nichts) usw.