Monika Bütler
In den letzen Stunden wurde ich von Anfragen überrannt. Hauptfrage war, wie denn die Schaffhauser Nachrichten, respektive Herr Neininger, auf den Vorwurf reagierten.
Das müsste man eigentlich Herr Neininger selber fragen.
Aus meiner Sicht hier das Wichtigste in Kürze: Ich habe die Auseinandersetzung mit den Schaffhauser Nachrichten nicht gesucht und habe daher auch mit der Veröffentlichung des Falls zugewartet. Tatsächlich habe ich „besseres zu tun, als einen Prozess anzustrengen“, wie mir der Chefredaktor der Zeitung, Norbert Neininger, treffend schrieb. Der Versuch einer gütlichen Einigung mit ihm scheiterte allerdings. Bereits am 29. Januar schrieb ich eine email an Herrn Neininger, in der ich ihn auf die Verletzung des Urheberrechts aufmerksam machte und ihm vorschlug, unserem Forschungsinstitut (also nicht mir!) eine Kompensation von 2500 Franken zu zahlen. Wahrscheinlich hat ihn diese Forderung etwas erzürnt.
In seiner Antwort vom 30. Januar verneinte Herr Neininger eine Verletzung des Urheberrechts aus folgenden Gründen:
– der Aufsatz “Ausstieg aus der ökonomischen Vernunft” ist auf der Website des Mieterverbandes und anderen Websites verlinkt
– der Beitrag ist auf dem Blog schrankenlos zugänglich. Der Blog wird zudem in den Social Media Plattformen annonciert.
– auf dem Blog www.batz.ch selber finden sich keine Hinweis, dass die Beiträge urheberrechtlich geschützt sind.
– Es heisst dort im Gegenteil unter “Zielsetzung”: “batz.ch soll der Schweizer Öffentlichkeit zeigen, was Schweizer Wirtschaftsprofessoren zu aktuellen Themen der Wirtschaftspolitik denken. Die Initiatoren hoffen, mit dieser Plattform den Graben zwischen akademischer Forschung und öffentlicher Meinung zu verringern“.
Herr Neininger meinte, dass die Redaktion der Schaffhauser Nachrichten einfach dieser Aufforderung nachgekommen sei und durch die Publikation des Blogbeitrags der Schaffhauser Öffentlichkeit gezeigt habe, was ich zu einem aktuellen Thema der Wirtschaftspolitik denken würde.
In einer weiteren email weist mich Herr Neininger darauf hin, dass es sogar im Editorial des batz.ch hiesse: “Die Leser sind eingeladen … einen Bissen oder zwei zu naschen”. Er meint wörtlich (email vom 31. Januar 2012):
„Es ist durchaus üblich, dass dergestalt präsentierte Blogtexte geteilt und anderweitig verbreitet werden; wir konnten in guten Treuen davon ausgehen, dass stimmt, was dort sonst noch steht: Dass es um die “Verringerung des Grabens zwischen akademischer Forschung und öffentlicher Meinung” ginge.“
Mein Vergleich mit seinen Aufsätzen zum Urheberrecht lässt er ohnehin nicht gelten. Wörtlich (email vom 31. Januar 2012):
„Sie berufen sich im übrigen auf meine Verteidigung des Urheberrechts. Es geht hier aber nicht um eine Verletzung des Urheberrechts – der Blog ist frei zugänglich und seine Beiträge sollen offensichtlich die öffentliche Debatte bereichern. Das Geschäftsmodell der Zeitung hingegen beruht auf völlig anderen Grundlage – die Inhalte sind eben nicht frei zugänglich.“
Herr Neiningers Vorschlag einer gütlichen Einigung nach mehreren email Wechseln war dann folgender (ebenfalls am 31. Januar 2012):
„Da ich davon ausgehe, dass auch Sie besseres zu tun haben als einen Prozess anzustrengen, der wohl grosse Beachtung fände aber kaum zu einem befriedigenden Ergebnis führen kann, schlage ich Ihnen folgende gütliche Einigung vor:
Wir publizieren eine Notiz, in der wir klarstellen, dass Sie diesen Text auf dem Blog www.batz.ch veröffentlicht und nicht exklusiv für uns geschrieben haben. Wenn Sie darauf Wert legen, veröffentlichen wir auch Ihren Originaltext – gerne aber, wenn es Ihnen recht ist, ohne die orthografischen Fehler, die unsere Korrekturabteilung bereits ausgemerzt hatte.
Bitte teilen Sie mit, ob die Sache für Sie damit erledigt ist und Sie auf weitere Forderungen ausdrücklich verzichten“.