Pauschalsteuer: Es geht auch ohne

Marius Brülhart

Nun liegen sie vor, die mit Spannung erwarteten Daten zu den Zürcher Steuereinnahmen nach der Abschaffung der Pauschalsteuer im Jahr 2010. Und siehe da: Die fiskalische Katastrophe ist ausgeblieben. Vier von fünf Pauschalbesteuerten würden abwandern, war prophezeit worden. Tatsächlich weggezogen sind etwas weniger als die die Hälfte der ehemals Aufwandbesteuerten. Das hat einen Einnahmenausfall von 12.2 Millionen Franken verursacht. Andererseits werden die meisten in Zürich verbliebenen Ex-Pauschalsteuerzahler nun stärker zur Kasse gebeten, was zu einem Mehrertrag von 13.8 Millionen Franken führte. Somit hat der Fiskus unter dem Strich (fast) allen Prognosen zum Trotz sogar leicht profitiert.

Was lehrt uns das Zürcher Pauschalsteuer-Experiment?

Erstens können wir nun die fiskalischen Auswirkungen von Pauschalsteuer-Reformen etwas besser abschätzen. Ich hatte dereinst Daumen-mal-Pi ausgerechnet, dass sich eine Abschaffung der Aufwandbesteuerung für die öffentlichen Finanzen lohnen könnte, solange nicht mehr als zwei Drittel der betroffenen Steuerzahler abwandern. Nach der Auswertung der Zürcher Daten scheint eine einnahmenneutrale Abwanderungsquote von maximal 50% realistischer. In anderen Worten: So lange nicht mehr als die Hälfte der vormaligen Pauschalsteuerzahler abwandert, dürfte eine Abschaffung dieses Steuerinstruments die Staatskasse per Saldo nicht belasten. Ich revidiere somit meine (immer noch grobe) Schätzung etwas nach unten, denn meine ursprüngliche Berechnung überschätze offenbar den Anstieg der Einnahmen von nicht weggezogenen Ex-Pauschalsteuerzahlern. In Zürich gelang es beinahe der Hälfte dieser Personen trotz Verlust des Aufwandbesteuerten-Privilegs, ihre Steuerrechnung zu vermindern. Den Handlungsspielraum für gewiefte Steuerberater unterschätzt man in solchen Belangen auf eigene Gefahr.

Zweitens ist auch eine maximale Abwanderungsrate von 50% noch hoch. Ins Ausland umgezogen sind von den Zürcher Ex-Pauschalsteuerzahlern bloss 13%. Der Schluss liegt somit nahe, dass eine landesweite Abschaffung der Pauschalsteuer der Schweiz unter dem Strich steuerliche Mehreinnahmen bringen würde.

Drittens scheint es nun noch wahrscheinlicher, dass sich die vom Ständerat vor zwei Wochen gutgeheissene Anhebung der Mindestsätze für den Fiskus lohnen würde. Allerdings ist theoretisch denkbar – wenn auch nicht besonders plausibel -, dass Pauschalbesteuerte empfindlicher reagieren auf eine derartige Verschärfung der Praxis als auf eine völlige Abschaffung der Aufwandbesteuerung. Hinweise darauf wird uns dereinst der Kanton Luzern liefern, wo die Pauschalsteuer-Schraube voraussichtlich ab 2013 merklich angezogen wird. Somit bin ich nun gespannt auf den Frühling 2015, in der Hoffnung, dass die Luzerner Steuerbehörden dannzumal ebenso transparent kommunizieren werden, wie es ihre Zürcher Kollegen eben getan haben.

Erfolgsgeschichte Obwalden?

Marius Brülhart

Bereits sechs Jahre sind ins Land gestrichen, seit der Kanton Obwalden seine Steuersenkungsstrategie lanciert hat. Am 1. Januar 2006 reduzierten die Obwaldner ihren Gewinnsteuersatz um mehr als die Hälfte auf die damals schweizweit rekordtiefe Marke von 6,6%. Im 2008 doppelten sie nach mit dem Übergang zu einer Flat-Tax-Einkommenssteuer. Gemäss offizieller Obwaldner Lesart ist das Experiment geglückt: Der Aufschwung wurde eingeleitet. Tatsächlich haben sich seit der Steuerreform offensichtlich viele Unternehmen und betuchte Steuerzahler in Obwalden niedergelassen.

Doch haben sich die Steuersenkungen für den Obwaldner Fiskus per Saldo auch wirklich gelohnt? Den Stimmbürgern wurde das seinerzeit in Aussicht gestellt: „Mittelfristig soll der Steuerertrag durch den Zuzug finanzkräftiger Personen und Unternehmen gesteigert werden“, stand zuvorderst im Abstimmungsbüchlein.

Den Zusatzeinnahmen durch neu angesiedelte Steuerzahler sind wie immer bei solchen Berechnungen die Steuerausfälle bei den eh ansässigen Steuerzahlern gegenüberzustellen. Die untenstehende Grafik deutet darauf hin, dass letzterer Effekt überwog: Die kantonalen Unternehmenssteuereinnahmen sind 2006 deutlich eingebrochen und zeigen seither keinen klaren Aufwärtstrend. Gegenüber seinen Innerschweizer Nachbarkantonen scheint Obwalden nach der Reform kaum Boden gut gemacht zu haben – notabene nachdem Obwalden in den Jahren vor der Steuerreform ein überdurchschnittliches Einnahmenwachstum erlebt hatte. Auch wenn man die gesamten Steuereinnahmen betrachtet (d.h. Unternehmenssteuern plus Steuern auf natürliche Personen), ist bislang keine positive Wirkung der Reformen auszumachen.

Steuersenkungen, die das Wirtschaftsaufkommen so stark ankurbeln, dass die Steuereinnahmen letztlich steigen, sind bislang auch in Obwalden eine finanzpolitische Wunschvorstellung geblieben.

 

Weshalb nicht Ausbildungssparen?

Monika Bütler

Sparen soll sich wieder lohnen, fordern die Befürworter der Bausparinitiative. Doch weshalb soll sich nur Sparen fürs Eigenheim lohnen? Wer 30‘000 Franken fürs Eigenheim spart, erhält im Falle einer Annahme der Initiative implizit Subventionen von einigen Tausend Franken. Pro Jahr, nota bene. Wer denselben Betrag für die Ausbildung seiner Kinder spart, erhält hingegen nichts. Aufgrund dieser Preisverzerrung müsste man erwarten, dass die Haushalte tendenziell zuviel fürs Haus und zuwenig für die Ausbildung sparen.

In einem Diskussionspapier „Does Home Ownership Crowd Out Investment in Children’s Human Capital?“ zeigen die drei italienischen Ökonominnen Elsa Fornero, Agnese Romiti und Mariacristina Rossi, dass dies nicht einfach graue Theorie sein muss. Aufgrund sehr detailierter Haushaltdaten der Banca d’Italia zeigen die Forscherinnen, dass Hausbesitzer in sonst gleichen wirtschaftlichen Bedingungen (Einkommen, Vermögen, Ausbildungsniveau der Eltern) weniger in die Ausbildung ihrer Kinder investieren als Nicht-Hausbesitzer. Natürlich muss man bei der Interpretation der Resultate immer vorsichtig sein. Immerhin ist für die Autorinnen klar, dass die Förderung des Wohneigentums kritisch hinterfragt werden muss. Sie folgern: “Our results point out to strong policy implications, suggesting the importance of rebalancing policies favouring investment in housing towards the ones fostering investment in children’s human capital.”

Wer nun denkt, er hätte den Namen Elsa Fornero schon mal gehört: Ja, Elsa Fornero ist die Ministerin für Arbeit und Soziales der neuen italienischen Regierung Monti.

Zurück zur Arbeit – diesmal geht es wirklich um die Bausparinitiativen…

Monika Bütler

Ein gewichtiges Argument gegen die Subventionierung von Wohneigentum kam bis heute in den Diskussionen zu kurz (nicht aber im batz.ch) Bausparen führt tendentiell zu einer Erhöhung der Immobilienpreise (und somit auch zu einer Erhöhung der Mieten der Nicht-Bausparer). Die Steuererleichterung wird nämlich in den Preisen berücksichtigt: Was die Haushalte mit dem Bausparen an Steuern einsparen, legen sie (mindestens) wieder drauf durch den gestiegenen Kaufpreis der Immobilie. Die Subventionen kommen der Baubranche, den bisherigen Eigentümern und möglicherweise den Banken zu Gute.

Graue Theorie? Nein! Eigentlich genügte schon ein Blick auf die Schweiz. Ähnliche Gemeinden mit unterschiedlichen Steuerbelastungen zeigen auch sehr unterschiedliche Immobilienpreise: Je tiefer die Steuersätze, desto höher die Preise. Dabei profitieren die Reicheren, weil die tieferen Steuern die höheren Immobilienpreise mehr als kompensieren. Für den Mittelstand ist es genau umgekehrt: die Steuerersparnisse sind viel kleiner als die Differenz in den Immobilienpreisen.

Direkte Evidenz kommt aus Australien. Das Land hat verschiedentlich mit „Home-owner-grants“ versucht, den Erstkäufern unter die Arme zu greifen. Dabei haben die Australier sogar noch versucht, die Subventionen auf den Mittelstand zu beschränken und die Zuschüsse nur bis zu einer Obergrenze des Hauspreises zu gewähren. Das Resultat ist durchschlagend: Die Preise im subventionierten Segment stiegen stark an. Mit der Zeit verkleinerte sich das Angebot immer mehr. So sehr, dass Finanzberater interessierten Käufern den Rat auf den Weg gaben, mit dem Kauf zuzuwarten, bis die staatlichen Zuschüsse auslaufen. Mein Kollege Benjamin Avanzi hat mir dazu zwei sehr lesbare Links auf die Australische Medien geschickt: Link 1, Link 2.

Ineffiziente Grosszügigkeit

Marius Brülhart

Überdurchschnittlich viele Hausbesitzer hegen derzeit den Wunsch, ihr Eigentum noch vor den Festtagen an die jüngere Generation zu überschreiben – und dies obwohl, so ist anzunehmen, viele dieser Schenker kerngesund sind und eigentlich noch Freude haben an ihrem Immobilienbesitz.

Zugrunde liegt der vorweihnächtlichen Grosszügigkeit eine mögliche Veränderung des Steuersystems. Ab Neujahr besteht nämlich die Gefahr, dass verschenkte Vermögenswerte über der Zweimillionengrenze dereinst mit einem Steuersatz von 20 Prozent belangt werden. Eine Rückwirkungsklausel in der unlängst lancierten Initiative für eine nationale Erbschaftssteuer sieht es so vor.

Eine vorverschobene Vermögensübertragung angesichts der drohenden Besteuerung kann für die Betroffenen durchaus sinnvoll sein. Der Ansturm auf die Notariate ist somit weder überraschend noch verwerflich. Und dennoch ist diese Reaktion für die Betroffenen kostspielig, denn wäre das Steuergespenst nicht am Horizont aufgetaucht, hätten die meisten mit der Überschreibung noch zugewartet.

Volkswirtschaftlich betrachtet ist dies ein besonders augenscheinliches Beispiel der versteckten Kosten, die jede Steuer nach sich zieht. Den vorzeitigen Schenkern entsteht materieller und emotionaler Aufwand. Und manch einem Beschenkten dürfte es bei der Sache auch nicht ganz wohl sein – nicht zuletzt wenn er durch die Transaktion an die Vergänglichkeit seiner Eltern erinnert wird. Wie trefflich somit der englische Ausdruck für solch versteckte Kosten von staatlichen Eingriffen in die wirtschaftliche Freiheit: „deadweight loss“.

Und dennoch: Gerade hinsichtlich der versteckten Kosten schneidet die Erbschaftssteuer besser ab als andere Steuerarten. Steuern schaffen immer Anreize zur Vermeidung, aber die Ausweichmöglichkeiten bei der Erbschaftssteuer sind relativ gering. In den USA werden die Kosten von Ausweichmanövern auf 3 bis 8 Cents pro Dollar Erbschaftssteuereinnahmen geschätzt. Meine Schätzung für die Schweiz liegt zwischen 1 und 12 Rappen pro kantonalem Erbschaftssteuerfranken. Dies sind relativ tiefe Werte. Eine aktuelle amerikanische Studie (in der Schweiz gibt es meines Wissens noch nichts Vergleichbares) beziffert den „deadweight loss“ der Einkommenssteuer beispielsweise auf 20 Cents pro Dollar im Durchschnitt, und auf 34 Cents wenn man nur den obersten Teil des Steuertarifs betrachtet.

Die gegenwärtige Bescherungsfreude von Immobilienbesitzern liefert ein treffliches Beispiel der unseligen Nebenwirkungen von Steuern. Paradoxerweise erinnert sie uns gleichzeitig daran, dass die Erbschaftssteuer gerade hinsichtlich ihrer ökonomischen Nebenwirkungen eine der schmerzloseren Steuerarten ist.

Neue Studie zur Wohneigentumsbesteuerung

Subventionen und steuerliche Sonderbehandlungen stellen immer eine Bevölkerungsgruppe auf Kosten aller anderer besser. Verteilungseffekte ziehen Preisänderungen und Verhaltensanpassungen nach sich, die nicht immer erwünscht sind. Interessant ist, dass nicht nur Linke und Bauern Subventionen fordern, sondern auch bürgerliche Kreise mit einer Reihe von Wohneigentumsförderprojekten und – initiativen. Deswegen sind sie allerdings nicht besser, wie wir (Gebhard Kirchgässner und ich) in diesem Blog, schon einige Male argumentiert haben.

Es gibt nun eine neue Studie des Basler Ökonomen Frank Bodmer, welche die Auswirkungen einer Privilegierung von Wohneigentum im Detail und mit numerischen Lebenszyklusmodellen untersucht. Der Autor kommt zu den gleichen Schlüssen wie ich, etwas wissenschaftlicher und diplomatischer formuliert als meine batz-Beiträge.

Zu den Verteilungswirkungen schreibt Frank Bodmer im Abschnitt 7.4.
„Die steuerliche Sonderbehandlung des Wohneigentums soll die Wohneigentümer besser stellen. Da Wohneigentümer tendenziell Haushalte mit mittleren bis hohem Einkommen sind und da die Abzüge über eine Milderung der Progression wirken, kommt diese steuerliche Sonderbehandlung vor allem den Haushalten mit überdurchschnittlichem Einkommen zugute. Die übrigen Haushalte, d.h. vor allem Mieterhaushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen, dürften dagegen zu den Verlierern gehören. Die Förderung des Wohneigentums wird nämlich mit grösster Wahrscheinlichkeit zu einer Verteuerung des Bodens und damit zu einer Verteuerung aller Immobilien führen. Bei den Hauseigentümern mit hohem Einkommen werden die steuerlichen Begünstigungen diesen Bodenpreiseffekt mehr als kompensieren. Bei den Eigentümern mit durchschnittlichem Einkommen kann der negative Bodenpreiseffekt allerdings bereits grösser sein als der positive Effekt der tieferen Besteuerung.
Mit Sicherheit werden allerdings die bisherigen Eigentümer von Boden und Immobilien profitieren. Die Senkung der steuerlichen Belastung auf der Nutzung der Immobilien erhöht die so genannte Bodenrente, d.h. denjenigen Teil des Wertes eines Grundstücks, welcher über den Erschliessungskosten liegt. Dieser Effekt ist nicht nur verteilungspolitisch von fraglichem Wert, sondern er führt auch in einem Bereich zu steuerlichen Entlastungen, wo keinerlei Effizienzgewinne zu erreichen sind. Reine Renten können nämlich besteuert werden, ohne dass es zu Verhaltensänderungen und damit zu Effizienzverlusten kommt.“

SP auf dem Penaltypunkt

Eben wurde ich von einer Journalistin darauf hingewiesen, dass die SP Schweiz dieses Wochenende die geplante Volksinitiative zur Einführung einer eidgenössischen Erbschaftssteuer debattieren wird. Mit diesem Thema hat sich die Partei einen Elfmeter herausgespielt, doch scheint sie sich anzuschicken, den Ball dem Torhüter zuzuschubsen.

Es gibt nämlich drei Arten, für eine neue Steuer zu plädieren. Im Normalfall liegt das ausschlaggebende Anliegen auf der Ausgabenseite, wofür es mittels höherer Steuern die entsprechende Finanzierung zu sichern gilt. So geschehen zum Beispiel bei der Volksabstimmung vom September 2009, als die Stimmbürger zwecks Sanierung der Invalidenversicherung eine Anhebung der Mehrwertssteuer billigten. Im Zentrum stand damals die IV; die Steuererhöhung wurde als vorübergehend notwendiges Übel geschluckt.

Neue Steuern lassen sich zweitens rechtfertigen, indem man dadurch andere, weniger effiziente, Steuern ersetzt. So geschehen beispielsweise, als die Mehrwertssteuer anstelle der alten Warenumsatzsteuer eingeführt wurde. Dieser Ansatz ist die hohe Torecke für die Befürworter einer eidgenössischen Erbschaftssteuer. Dass die Erbschaftssteuer aus volkswirtschaftlicher Sicht eine der schmerzlosesten Formen staatlicher Mittelbeschaffung darstellt, liegt nämlich auf der Hand. Solange sich der Staat bei Grosserben Mittel holt und dadurch andere, leistungs- und konsumhemmende, Steuern senkt, ist daran aus Effizienzüberlegungen schwer etwas auszusetzen. Die Initianten wollen zwei Drittel des Erbschaftssteueraufkommens der AHV zukommen lassen. Gute Idee: So senke man die Lohnprozente im entsprechenden Umfang, oder das der AHV reservierte Mehrwertssteuerprozent. Oder man eröffne ein Sparkonto für die AHV, um der prognostizierten Finanzierungslücke vorzubeugen.

Aber nein, die SP scheint zur dritten Strategie Anlauf zu nehmen. Sie erachtet die Erbschaftssteuer als an sich schon wünschbar und denkt sich neue Ausgabenposten aus, für welche sie die neuen Einnahmen verwenden möchte. Im Zentrum der gegenwärtigen Argumentation der Parteistrategen stehen steigende Einkommens- und Vermögensungleichheiten, denen es ihrer Meinung nach entgegenszusteuern gilt. Die jüngste Abfuhr des Schweizer Stimmvolks gegenüber der „Steurgerechtigkeitsintiative“ hat gezeigt, dass mit solchen Umverteilungsargumenten keine Mehrheit zu gewinnen ist. Die Partei spielt offenbar mit dem Gedanken, die allfälligen neuen Steuereinnahmen für zusätzliche AHV-Leistungen einzusetzen. Die Rede ist von einer Flexibilisierung – sprich Herabsetzung – des Rentenalters.

Wenn sie an dieser Argumentation festhält, trachtet die Partei mit der Erbschaftssteuerinitiative also nach mehr Staat und nicht bloss nach einem intelligenter finanzierten Staat. Das wäre ein Schüssli in die wartenden Hände des (etwas rechts der Mitte positionierten) Torhüters.


Wie sieht ein ideales Steuersystem aus?

Am 27. Mai findet in Zürich eine öffentliche Podiumsdiskussion zum Thema „Ideales Steuersystem“ statt: Ökonomen diskutieren die Vorschläge des Mirrlees-Berichts für ein kohärentes Steuer- und Transfersystem (im Rahmen der CEPR-Konferenz der Finanzwissenschaft). Sie sind herzlich eingeladen.

Anlässlich dieser Konferenz hat mein Kollege Prof. Christian Keuschnigg auf dem Blog Ökonomenstimme einen Artikel über die ideale Mehrwertsteuer und einen über Kapitaleinkommenssteuern nach dem Mirrlees-Bericht geschrieben. Wir zeigen in einem weiteren Beitrag auf, welche Schlussfolgerungen aus dem Mirrlees-Bericht für das Steuer-und Transfersystem in der Schweiz gezogen werden können.

Griechisches Vexierbild

YdraNormalerweise prüfe ich Quittungen in Restaurants kaum. Schon gar nicht, wenn es um bloss einen Kaffee geht. Doch letzte Woche fand ich auf der Quittung der Hafenbar von Hydra etwas Sonderbares. Sehen Sie’s auch?

Richtig: Der Preis ist auch in Drachmen angegeben (Umrechnungskurs 340.75 Drachmen pro Euro), obwohl doch auch in Griechenland seit zehn Jahren unwiderruflich nur der Euro gilt. Sollen wir jetzt den Politikern glauben, die einen Austritt Griechenlands aus dem Euro-Verbund für unmöglich halten, oder der leisen Botschaft auf der Quittung? Jedenfalls, meint der Kellner, ist mit dem Euro nur alles schlechter geworden. Die saugen uns doch aus!

Kellner haben vielleicht nicht immer recht, aber noch schwerer zu verstehen sind die Devisenmärkte. Wenn Griechenland „droht“, den Euro aufzugeben, fällt der Kurs des Euro gegenüber Franken und Dollar. Vereinfacht: Wenn der Schwächste aus der Mannschaft ausscheidet, spielt die Mannschaft schlechter!? Sicher habe ich etwas übersehen. Für sachdienliche Hinweise wird gedankt.

Können die rechnen?

In einem Artikel in der Zeitung „DIE ZEIT“ (Nr. 15 Schweizer Ausgabe vom 7. April 2011, S. 15) kritisiert Gebhard Kirchgässner die Familienpolitik der SVP als rückständig und wohlstandsgefährdend. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen Kinderbetreuungskosten (= Gestehungskosten) steuerlich absetzbar sein – analog zu Kapitaleinkommen. Es ist nicht allein eine Frage von Gleichstellung und Gerechtigkeit, Regelungen zu schaffen, welche Arbeitsanreize von Müttern verstärken und Karrierechancen intakt halten. Vielmehr ist es heute eine Frage der Ökonomie: Sinkende Geburtsraten und eine niedrige Erwerbsbeteiligung von Frauen verschärfen die Situation der Altersvorsorge. Es ist zudem eine Verschwendung von Ressourcen, wenn gut und teuer ausgebildete Frauen zu Hause bleiben.