Eigenmittel der Banken: Staat gleichzeitig auf Gas- und Bremspedal

Urs Birchler

Ds Thema Too-Big-to-Fail (TBTF) rückt wieder auf der politischen Agenda. Der Bericht „Brunetti 2“ empfiehlt eine Verschärfung der Eigenmittelvorschriften und ortet Defizite bei den Notfallplänen der Banken. SVP, SP und Grüne präsentierten kürzlich Forderungen zur Aufspaltung der Grossbanken.

Die implizite (unfreiwillige) Staatshaftung (bzw. die Toleranz systemgefährdender Banken) stellt eine Subvention von Bankrisiken dar und verzerrt den Wettbewerb. Dass der Staat sich dieser Haftung entledigen möchte, scheint verständlich. Paradox mutet jedoch an, dass der Staat Bankrisiken gleichzeitig steuerlich fördert. Konkret: Die Finanzierung durch Eigenmittel wird im Vergleich zur Finanzierung durch Fremdmittel betraft. Die Zinsen auf Fremdmittel sind Kosten und als solche vom Gewinn abziehbar. Die Entschädigung der Eigenmittelgeber (Dividenden oder Kurssteierung) hingegen it nicht abzugsfähig. (Dies gilt für alle Unternehmen, nicht nur für Banken.)

Würde eine Reform des Steuersystem, die das Eigenmittel-Handicap beseitigt, etwas bringen? Belgien hat den Versuch gewagt. Seit 2006 können Banken fiktive Zinskosten auf ihren Eigenmitteln geltend machen (notional interest rate deduction, NID). Glenn Schepens von der Belgischen Nationalbank hat die Auswirkungen in einem Arbeitspapier untersucht. Und die Resultate (siehe Grafik unten) springen ins Auge: Die Banken haben ihr Verhältnis Eigenmittel/Bilanzsumme um fast einen Prozentpunkt erhöht, was eine Erhöhung des vorherigen Niveaus um 13 Prozent bedeutet. Bei der Kontrollgruppe europäischer Banken ist das Verhältnis gleichzeitig weiter gesunken. Schepens kommt auch zum Schluss, dass die fairere steuerliche Behandlung die Leverage und den Risikohunger besonders bei den schwach kapitalsierten Banken gedämpft hat. Genau das, was sich der Staat und seine Steuerzahler wünschen.

Eigenmittel/Bilanzsumme (Leverage Ratio)

Eigenmittel/Bilanzsumme: Belgische Banken versus Kontrollgruppe aus der EU

Bleibt noch anzufügen, dass wir die Beseitigung der Steuerstrafe für Eigenmittel der Banken schon in einem Gutachten von 2010 vorgeschlagen und zwei konkrete Vorschläge (einen rechten“ und einen „linken“) skizziert haben. (Gleichzeitig haben wir darauf hingewiesen, dass man wie Belgien einen fiktiven Satz abziehen muss, nicht etwa die effektive Dividende, da letzteres die Ausschüttung von Eigenmitteln prämieren würde).

Fazit für die Politik: Es lohnt sich nicht, mit den Banken ewig um höhere Eigenmittelanforderungen zu feilschen, dabei aber jene zu bestrafen, die dem Wunsch nach mehr Eigenmittel nachkommen. Auch für den Staat gilt die alte schweizerische Regel: Man soll nicht geizig jassen.

Mein Jein zur Erbschaftssteuerinitiative

Marius Brülhart

Regelmässigen Lesern dieses Blogs ist vielleicht nicht entgangen, dass ich mich grundsätzlich für das Prinzip Erbschaftsbesteuerung erwärmen kann. Diese Steuer ist im Vergleich zu den meisten anderen Steuerarten verzerrungsarm. Auf besser Deutsch: Sie bremst das Wirtschaftswachstum kaum oder gar nicht. Zudem steigt die Masse der vererbten Vermögen in der Schweiz stetig an und bildet somit einen volkswirtschaftlichen Fluss welcher im Sinne eines umfassend angelegten Steuersystems nicht brachliegen sollte. Schliesslich spricht auch aus der – zugegeben subjektiven – Gerechtigkeitsperspektive vieles für die Erbschaftssteuer: Wenn man denn umverteilen will, dann langt man doch besser bei den Gewinnern der Geburtslotterie zu als bei Leuten, die sich ihr Vermögen im Schweisse ihres Angesichts erarbeitet haben.

Die Gegner der Erbschaftssteuerinitiative führen zudem diverse zweifelhafte Argumente ins Feld. Die Geschichte von den gefährdeten Familien-KMU scheint mir völlig überzeichnet. Es sei hier nur daran erinnert, dass die finanzielle Unabhängigkeit von Unternehmenserben wenig zu tun hat mit dem Erhalt der Arbeitsplätze. Und die immer wieder thematisierte Mehrfachbesteuerung ist im Kreislauf der Wirtschaft ein Makel, welches so gut wie jeder Steuer anhaftet. Ein geraumer Anteil der vererbten Vermögenswerte beruht zudem mutmasslich auf Kapitalgewinnen, und solche sind in der Schweiz steuerfrei (leider fehlen uns zur Quantifizierung dieser Vermögensbildungskomponente allerdings verlässliche Schätzungen).

Schliesslich ist auch der Idee einer Nachlass- statt Erbschaftssteuer Gutes abzugewinnen. Direkte Nachkommen sind zu Lebzeiten des Erblassers und durch die gesetzlichen Pflichtteile eh bevorzugt, und es leuchtet nicht ein, wieso sie auch noch steuerlich besser gestellt werden sollte als Erben, die sich durch besondere Leistung verdient gemacht haben; man denke an den treuen Nachbarn oder die sorgsame Altenpflegerin.

Und dennoch kann mich die am Sonntag zur Abstimmung anstehende Initiative nicht überzeugen.

Erstens erachten die Initianten die Erbschaftssteuer so quasi als gerechtigkeitsfördernden Selbstzweck. Egal was mit den Einnahmen passiert scheint es ihnen wünschbar, dass der Vermögenskonzentration Einhalt geboten werde. Ich sehe bisher jedoch noch keine überzeugenden Anzeichen, dass sich die ökonomische Macht in unserem Land zum Schaden des Durchschnittsbürgers in einigen wenigen Dynastien ballen würde. Daten aus anderen Ländern deuten eher darauf hin, dass das Erbvolumen zwar stetig zunimmt, die Erbschaften sich jedoch auch breiter verteilen (Piketty spricht von „petits rentiers“).

Dass mit reinen Verteilungsargumenten in der Schweiz keine Mehrheit zu gewinnen ist, war offensichtlich auch den Initianten klar. Sie schlugen somit vor, die Mehreinnahmen der AHV zukommen zu lassen. Dabei unterliessen sie es jedoch, im Verfassungstext festzuschreiben, dass die Erbschaftssteuereinnahmen eine entsprechende Senkung der AHV-spezifischen Lohn- oder Mehrwertssteuerprozente zu bewirken hätten. Somit ist die Fiskalquotenneutralität nicht garantiert, und wir stimmen nicht bloss über eine einnahmenneutrale Optimierung des Steuersystems ab sondern über eine zumindest potenzielle Erhöhung der gesamten Steuerbelastung.

Schliesslich beschneidet die Initiative unseren Steuerföderalismus. Dieser ist zwar gewiss keine heilige Kuh, hat uns bisher jedoch gut gedient und sollte nur mit grosser Zurückhaltung eingeschränkt werden. Die Befürworter halten die Kantone für unfähig, Erbschaften angemessen zu besteuern, da sie untereinander unter zu starkem Wettbewerbsdruck stehen. Wenn dem so wäre, könnte man eine Übertragung dieser Steuerhoheit auf die Bundesebene durchaus rechtfertigen. Gemäss meiner Forschungsergebnisse jedoch stehen die Kantone bei der Erbschaftssteuer in einem grösstenteils „vermeintlichen“ Steuerwettbewerb. Die Wanderungsreaktionen vermögender älterer Steuerzahler auf Erbschaftssteuerveränderungen sind nämlich schlicht zu klein um aus finanzpolitischer Sicht ins Gewicht zu fallen.

Somit dürften sich einzelne Kantone durchaus überlegen, ob sie die Erbschaftssteuer nicht doch wieder etwas höher ansetzen sollten – beispielsweise als Kompensation für eine Senkung von Vermögens- oder Handänderungssteuern, oder auch im Zusammenhang mit der anstehenden Unternehmenssteuerreform. Wenn der eine oder andere Stimmbürger vor diesem Hintergrund und angesichts der sich abzeichnenden Abfuhr der Vorlage ein taktisches Ja in die Urne legen würde, hätte ich dafür gewisses Verständnis.

BVG Vermögen und Vermögensverteilung

Monika Bütler

Die sehr ungleiche Vermögensverteilung der Schweiz beschäftigt das Land. Insbesondere erhoffen sich die Befürworter der Erbschaftssteuerinitiative eine Milderung der Ungleichheit. Die Gegner der Vorlage argumentieren hingegen, dass die Vermögensverteilung wenig Aussagekraft hat, aus verschiedenen Gründen. Einer davon ist, dass die gemessene Vermögensverteilung die Guthaben der beruflichen Vorsorge nicht erfasst.

Es gibt leider kaum Daten, die sowohl die regulären Vermögen (inklusive Immobilien!) wie auch die BVG Vermögen ausweisen. Ganz ohne empirische Evidenz müssen wir allerdings nicht auskommen: SHARE, der Survey of Health, Ageing and Retirement in Europe enthält Informationen zu Pensionskassenvermögen, Renten, sonstigen Haushaltvermögen (und vielem mehr). Es handelt sich dabei um ein EU finanziertes Grossprojekt in verschiedenen europäischen Staaten, welches die Lebenssituation der über 50 jährigen erfasst. In der Schweiz wurden die Daten (in vier Umfragewellen) vom Bundesamt für Statistik erhoben. Wir haben die Daten für wissenschaftliche Untersuchungen verwendet.

Ich habe mir die rund 3000 Datenpunkte von Personen über 65 Jahre nochmals angeschaut. Für rund 60% dieser Personen sind Informationen zu Renten- oder Kapitalbezug vorhanden. Diese Informationen erlauben die Berechnung des BVG Vermögens. Weshalb die anderen kein BVG Kapital ausweisen, ist nicht bekannt: Einige davon dürften nie einer Pensionskasse angehört haben, weil sie selbstständig oder nicht erwerbstätig waren, andere haben eventuell den Barbezug des BVG Kapitals in der Umfrage nicht angegeben. Ärmer sind diese 40% allerdings nicht, die Vermögen sind in beiden Gruppen sehr ähnlich verteilt.

Überraschenderweise gibt es keine statistische Korrelation zwischen regulärem Vermögen und Pensionskassenvermögen: Es gibt viele Personen mit grossem Vermögen ohne BVG Vermögen, und viele mit viel Geld in der Pensionskasse aber ohne reguläres Vermögen. Die untenstehende Graphik mit dem regulären Vermögen auf der horizontalen Achse und dem Pensionsvermögen auf der vertikalen Achse zeigt dies schön: Eine Wolke von Datenpunkten ohne eigentliche Struktur. Die rote Linie zeigt dabei die statistische Trendlinie: Eine Linie ohne Trend, die durchschnittlichen BVG Vermögen sind in allen regulären Vermögensklassen ungefähr gleich hoch.

BVGKapital

Die Beschränkung auf Personen über 65 hat natürlich ihre Tücken. Allerdings wissen wir aus den Steuerdaten, dass die älteren im Durchschnitt auch vermögender sind und gleichzeitig aus logischen Gründen auch höhere BVG Vermögen ausweisen. Ein grosser Teil der (ungleichen) Vermögensverteilung wird daher auch von den Vermögen der Älteren erklärt.

Fazit: Bei aller Vorsicht bei der Interpretation der Graphik: Der einigermassen repräsentative SHARE Datensatz liefert keine Hinweise dafür, dass vermögende Personen auch viel mehr Pensionskassenvermögen ausweisen. Der Einschluss der Pensionskassenvermögen dürfte die Vermögensverteilung daher deutlich „gleicher“ machen.

 

Vermögensdaten ohne Aussagekraft

Monika Bütler

Der Datenblog des Tagesanzeigers präsentiert heute eine Übersicht über die Vermögensituation im Kanton Bern (richtig geraten: es geht um die Erbschaftssteuervorlage vom 14. Juni). Die beruhigende Aussage: Auch im Kanton Bern gehörten wir zu den 20-40% (Vermögens-)Armen. Unser steuerbares Vermögen ist nämlich kleiner als 0.

Vermögensarm? Das kann nicht sein, meinte kürzlich sogar unser jüngster Sohn, ein 5. Klässler. Er hat recht. Während Einkommensverteilungen (vor und vor allem nach Steuern) wichtige Informationen über die Ungleichheit eines Landes aussagen können, ist die Vermögensverteilung in den meisten Fällen wenig bis überhaupt nicht geeignet, belastbare Aussagen über die Verteilung des Reichtums zu treffen.

Spätestens bei der Aussage im Artikel, dass die ärmsten 20% der Bevölkerung riesige Liegenschaftsschulden hätten, müssten einem alle Alarmglocken läuten. Gerade in einem Land mit hohen Immobilienpreisen ist es wenig plausibel, dass ausgerechnet die Ärmsten Häuser kaufen könnten. In Tat und Wahrheit dürfte es sich bei vielen dieser äusserst bedauernswerten Verschuldeten um gut bis sehr gut verdienende Personen und Familien handeln. Arm sind sie, weil der Steuerwert ihrer Liegenschaft kleiner ist als die effektive Verschuldung. So wie bei uns.

Es gibt allerdings noch viele andere Gründe, weshalb die gemessene Vermögensverteilung ein schlechtes Mass für den effektiven Wohlstand der Bevölkerung ist:

a) Pensionskassenvermögen ist nicht in der Vermögensstatistik drin. Bei vielen Haushalten stellen diese allerdings den Löwenanteil am Vermögen dar. So wie bei uns. Interessanterweise hat dies zur Folge, dass jemand, der sich bei der Pensionierung das Kapital auszahlen lässt, fortan in der Vermögensverteilung als reich gilt. Eine andere Person in ähnlichen finanziellen Verhältnissen, die sich eine Rente auszahlen lässt, hingegen als arm. Bei der Einkommensverteilung ist es dann genau umgekehrt.

b) Ausgerechnet das egalitäre Schweden hat eine der weltweit höchsten Ungleichheit im Vermögen – viel ungleicher als die Schweiz. Das ebenfalls nicht ausgeprägt neoliberale Dänemark hat etwas die gleiche Vermögensverteilung wie die Schweiz. Gleicher ist die Vermögensverteilung ausgerechnet in Ländern, in denen der Staat die Bevölkerung relativ knapp sozialversichert (Japan und Irland beispielsweise), Je mehr der Staat für die Bürger sorgt, desto weniger ist es für die einzelnen notwendig, für den Ernstfall selber zu sparen (und desto weniger bleibt ihnen auch nach Bezahlung der hohen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge).

c), d), e) und vieles mehr haben wir an anderer Stelle in diesem Forum bereits dargelegt:

Warum Deutsche weniger vermögend sind als Griechen

Einkommensverteilung und Lebenszyklus

Quiz zur Vermögensverteilung inklusive Auflösung und zugehörige Kolumne in der NZZaS.

Man kann über eine Erbschaftssteuer unterschiedlich denken (siehe meinen früheren Beitrag dazu). Die Vermögensverteilung als Grundlage für eine informierte Entscheidung eignet sich nicht. Das versteht auch ein 5. Klässler.

Aus der Erbschaftssteuer schlüpfen

Monika Bütler

Der FDP Präsident Philipp Müller ärgert sich über die Meili-Brüder, welche die Erbschaftssteuerinitiative finanziell und ideell unterstützen. 3 Brüder teilen ihren Reichtum, heisst es auf der Webpage der Meilis – tatsächlich teilen die Brüder allerdings nur den Teil ihres Reichtums, den sie durch eine clevere Transaktion (eine rechtzeitige Überschreibung von Immobilien) gespart hätten, sollte die Initiative am 14. Juni angenommen werden.

Dennoch: Philipp Müller sollte sich nicht so sehr aufregen. Denn Meilis liefern gerade selber ein schönes Argument gegen die vorgeschlagene Erbschaftssteuer: Die Schlauen finden nämlich oft ein gutes Schlupfloch aus der Steuerpflicht. Im Falle der Meilis durch eine rechtzeitige Überschreibung der Vermögenswerte. Auch die von den Befürwortern zur Besänftigung der Gemüter vorgeschlagene Privilegierung der Familienfirmen hat ihre Tücken: Bei einem Vermögen von 30 Millionen lohnt sich der Aufwand, zur Vermeidung der Steuern ein Familienunternehmen zu gründen (batz and friends economic consulting), bei einem Vermögen von 3 Millionen ist dies wahrscheinlich zu umständlich.

Lars Feld, Wirtschaftsweiser in Deutschland, bezeichnet denn auch die Erbschaftssteuer als die grösste Dummensteuer. Soweit würde ich nie gehen. Tatsache ist aber, dass die richtig Vermögenden viel bessere Möglichkeiten haben, ihren Nachlass zu ihren Gunsten zu gestalten als die nicht ganz so Vermögenden. So ist es in vielen Ländern möglich, Stiftungen zu gründen, die dann später wieder primär (oder ausschliesslich) der Familie zukommen. Etwas plakativ ausgedrückt: Die Halbreichen zahlen die Erbschaftssteuer an den Staat, die ganz Reichen bestimmen selber, was mit dem Geld gemacht wird. Kampagnen unterstützen, zum Beispiel.

Ich bin selber nicht gegen eine moderate Erbschaftssteuer. Als im Kanton Waadt die damalige Erbschaftssteuer zur Diskussion stand, habe ich mit der Mehrzahl meiner damaligen Kollegen an der Uni Lausanne eine prise de position économistes HEC unterzeichnet zur Beibehaltung einer moderaten Einkommenssteuer (Gegenvorschlag der damaligen Regierung). Die Initiative, die am 14. Juni zur Abstimmung gelangt, würde ich allerdings nicht als moderat bezeichnen; sie ersetzt keine andere Steuer, hat eine Zweckbindung (ein ökonomischer Unsinn), unterscheidet nicht zwischen direkten Nachkommen und anderen Erben (4 Kinder, die zusammen 3 Millionen erben zahlen Steuern – die einzige Schwester, die 2 Millionen erbt, zahlt nichts) usw.

Vaterschaftsurlaub: Finanzierung des 2. Tages

Monika Bütler

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK) schlägt einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub vor, finanziert nach dem Muster des – international gesehen auch nicht berauschend langen – Mutterschaftsurlaubs (Erwerbsersatzordnung). Man kann mir gewiss nicht vorwerfen, ich befürworte übermässige staatliche Unterstützungsleistungen. Doch in diesem Fall scheinen mir die projektierten Mehrausgaben von 190 Millionen Franken pro Jahr vertretbar (ich bin auf eine ähnliche Summe gekommen, das sollte also etwa hinkommen).

Über die Gründe, die für einen Vaterschaftsurlaub sprechen, brauche ich hier nicht zu berichten. Bleiben somit die Kosten. Der Arbeitgeberverband meint dazu, dass die Priorität in der Sozialpolitik klar auf der Sicherung der heutigen Renten und nicht auf einem neuen Vaterschaftsurlaub liegen soll. Etwas plakativ ausgedrückt heisst dies, dass die Jungen nur zahlen sollen, finanziell oder durch die Hege und Pflege künftiger Beitragszahler. Das geht irgendwie nicht auf. Als ich vor drei Jahren Bundesrat Berset meine Sicht zur Rentenreform vorstellen durfte, war einer der wichtigen Punkte in meinen Ausführungen: Die Jungen nicht vergessen!

Da ich mir aber nicht vorwerfen lassen möchte, keine konstruktiven Vorschläge zur Finanzierung zu machen, habe ich mich mal umgesehen. Hier ein erster Vorschlag: 2014 wurden an 22’924 Kinder insgesamt 23’633 AHV-Kinderrenten ausbezahlt (einige kriegen doppelte Renten von Vater und Mutter). Die Ausgaben dafür betrugen 14.594 Mio. CHF, was einem durchschnittlichen Betrag von 637 CHF pro Kind entspricht. Tendenz stark ansteigend, seit 2003 hat sich die Anzahl der Kinderrenten beinahe verdoppelt. Die alten Väter (es sind aus naheliegenden Gründen mehr als 10 mal mehr Väter als Mütter) erhalten pro Kind somit 400 bis 450 Franken mehr pro Monat als die arbeitenden Eltern. Aus unseren eigenen Studien wissen wir zudem, dass die späten Väter in der Regel deutlich besser verdienen als die jungen Väter. Die Kinderrenten gehen also eher an ohnehin schon besser gestellte Rentner.

Würde man also die Kinderrenten für Altersrentner (und nur für Altersrentner, also nicht diejenigen für IV Rentner) auf die Höhe der Kinderzulagen reduzieren, so könnte man bereits mindestens einen halben zusätzlichen Tag der Vaterschaft finanzieren. Angesichts der stark steigenden Anzahl von Kindern von AHV Rentnern wohl bald einen ganzen. Dabei sind die Kinderrenten zur beruflichen Vorsorge (die sich auf einem ähnlichen finanziellen Rahmen bewegen dürften) noch gar nicht berücksichtigt.

Es bleiben somit noch 8 zu finanzierende Tage. Vorschläge werden gerne entgegengenommen.

PS: Volle Transparenz: Wir werden ganz sicher nicht mehr vom Vaterschaftsurlaub profitieren, hingegen würden wir von Kürzungen der Kinderrente wohl betroffen sein.

Die Reform der Altersvorsorge als Schuldenbremse

Monika Bütler

(publiziert in der NZZ vom 21. Januar 2015)

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB warnte kürzlich vor einer Schuldenbremse in der AHV. Genauer gesagt: vor dem in der Reform Altersvorsorge 2020 als Ventil vorgesehenen zweistufigen Interventionsmechanismus. Dieser klinkt ein, falls der Stand des AHV-Ausgleichsfonds unter 70 Prozent der jährlichen AHV-Ausgaben sinkt. Schafft es der Bundesrat in einer ersten Stufe nicht, geeignete Anpassungen zu treffen, treten in einer zweiten Stufe vordefinierte Massnahmen automatisch in Kraft: eine Erhöhung der AHV-Lohnbeiträge und eine Einschränkung der an Löhnen und Preisen indexierten Rentenerhöhung.

Die Angst des SGB ist verständlich. Immerhin führte die Abkoppelung der Renten von der Entwicklung der Preise und Löhne in Grossbritannien zu einer erheblichen Altersarmut. Überraschender ist die Popularität des Interventionsmechanismus bei den bürgerlichen Parteien. Denn ausreichend wirksam in der relativ kurzen Frist weniger Jahre, in der eine Schuldenbremse greifen muss, sind nur Steuer- oder Beitragserhöhungen. Einsparungen aufgrund eines höheren Rentenalters kämen viel zu langsam; sofortige Rentenkürzungen wiederum sind nicht nur politisch unrealistisch, sondern verstossen gegen Treu und Glauben der Rentner.

Die Schuldenbremse in der AHV ist wohl wegen des Erfolgs der Schuldenbremse bei der Staatsverschuldung so populär. Doch der Interventionsmechanismus einer klassischen Schuldenbremse lässt sich nicht übertragen auf die Altersvorsorge. In der AHV ist es kaum möglich, Kosten zu reduzieren oder Investitionen auf bessere Zeiten zu verschieben. Im Gegensatz zur normalen Schuldenbremse geht es heute bei der Alterssicherung nicht in erster Linie um den mittelfristigen Ausgleich über einen Konjunkturzyklus, sondern um die Korrektur eines langfristigen demographischen Trends, der die Verschuldung nur in eine Richtung zieht: nach oben.

Interessant: In der Reform Altersvorsorge 2020 selber sind weder eine Aussetzung der Indexierung der Renten an Löhne und Preise, noch höhere Lohnbeiträge zentrale Bestandteile. Mit guten Gründen. In einer Rezession, in der eine automatische Schuldenbremse aus offensichtlichen Gründen wahrscheinlicher greift als während einer Hochkonjunktur, schaden die Massnahmen mehr, als sie nützen. Das Lohnwachstum ist ohnehin gering, und eine höhere direkte Belastung der Löhne verstärkt eine Wirtschaftskrise noch.

Das Grundproblem einer Schuldenbremse in der Altersvorsorge liegt allerdings noch tiefer. Der Interventionsmechanismus ist eine verteilungspolitisch fragwürdige und volkswirtschaftlich teure Antwort auf das Fehlen von Automatismen. Bei aller Uneinigkeit über deren Gewichtung und Ausmass: Die in der Reform 2020 vorgesehenen Massnahmen sind volkswirtschaftlich vertretbar: Eine (allerdings homöopathische) Erhöhung des Rentenalters, die Anpassung des Umwandlungssatzes und eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer. Nicht sinnvoll ist hingegen die Fixierung auf feste Zahlen und Zeitpunkte. Denn die Dauer des Rentenbezugs und die finanzierbare Höhe der Rente aus der kapitalgedeckten Vorsorge werden letztlich nicht durch die Politik bestimmt, sondern durch demographische Variablen, wie Lebenserwartung und Bevölkerungsentwicklung einerseits, und wirtschaftliche Grössen, wie Zinsniveau und technischer Fortschritt andererseits. Fixe Anpassungen können in beide Richtungen falsch sein; so ist ein Umwandlungssatz von 6% heute zu hoch, aber zu tief, wenn Inflation und Zinsen wieder einmal auf vergangene Niveaus ansteigen.

Wie alle Fahrzeuglenker wissen: Der richtige Bremszeitpunkt ist, wenn das Hindernis auf der Strasse bemerkt wird. Bei der Alterssicherung der Schweiz ist der richtige Zeitpunkt heute, 2015. Die künftigen Rentner bis 2080 sind nämlich alle bereits geboren. Die oft angeprangerten falschen AHV-Prognosen in der Vergangenheit waren im wesentlichen Fehler im Timing und nicht im Eintreffen der Probleme. Bundesrat Berset hat dies richtig erkannt. Versäumt hat er in der ersten Version seiner Reform, Automatismen einzubauen, welche die nicht politisch bestimmbaren Parameter an deren Bestimmungsfaktoren knüpfen: Eine Anpassung der flexiblen Spanne des Rentenalters an die Lebenserwartung, des Umwandlungssatzes an Zinsumfeld und demographische Parameter.

Es ist durchaus verständlich, dass solche reinen Automatismen Bürgern und Politikern nicht geheuer sind. So sind beim Umwandlungssatz Schwankungen (während einer Finanzkrise beispielsweise) nicht auszuschliessen, die einzelne Rentnergenerationen benachteiligen. Eine vernünftige Alternative zum blinden Autopiloten wäre deshalb ein gesteuerter Automatismus: eine Delegation an eine Kommission, die anhand des Kompass beobachtbarer Variablen eine notwendige Anpassung über die Zeit glätten kann (wie es beispielsweise bei der Mindestverzinsung faktisch bereits der Fall ist).

Wünschenswert wäre zudem, wenn die Eckpfeiler der Rentenreform periodisch, aber zeitlich zwingend vorbestimmt, überprüft werden müssten. So könnten das Feilschen um den richtigen Zeitpunkt und das Aufschieben des politischen Dialogs, wie wir dies in der AHV in den letzten 20 Jahren beobachten mussten, vermieden werden.

Vernünftige Automatismen verstetigen die notwendigen Reformen und verbessern so die Planbarkeit für künftige Rentner. Dauernde Bremsbereitschaft erlaubt eine sanfte Anpassung; diese ist gerechter und effizienter als eine von einer akuten Finanzierungskrise diktierte Vollbremsung im dümmsten Zeitpunkt. Die Reform der Altersvorsorge braucht keine Schuldenbremse. Sie muss selber eine Schuldenbremse sein.

(Was) würde uns eine Abschaffung der Pauschalsteuer kosten?

Marius Brülhart

Gemäss NZZ „hätte die Abschaffung der Pauschalsteuer einen wirtschaftlichen Preis“. Die Frage lautet demnach einzig, wie hoch dieser Preis zu stehen käme – oder anders ausgedrückt, wie viel Steuer- und BIP-Franken uns das zusätzliche Stück Steuergerechtigkeit kosten würde. Der Autor des Artikels drückt sich zwar vorsichtig aus, prognostiziert aber dennoch „eine Einbusse der jährlichen Wertschöpfung in Milliardenhöhe sowie ein Verlust von Arbeitsplätzen in vier- oder fünfstelliger Höhe“.

Ob eine Annahme der Initiative überhaupt volkswirtschaftliche Nettokosten verursachen würde, scheint kaum jemand zu bezweifeln. Doch können wir tatsächlich mit Gewissheit davon ausgehen, dass uns eine Annahme der Initiative per Saldo etwas kosten würde?

Die rote Null, welche die Pauschalsteuer-Abschaffung dem Zürcher Fiskus beschert hat, ist ein gewichtiger Hinweis darauf, dass sich dieses Steuer-Instrument in fiskalischer Hinsicht nicht unbedingt lohnt.

Demgegenüber führt die NZZ zwei Bedenken ins Feld. Erstens generieren Pauschalbesteuerte durch ihren Konsum Wertschöpfung, welche wiederum Arbeitsplätze, Einkommen und damit verbundene zusätzliche Steuereinnahmen nach sich zieht. Und zweitens muss man nicht nur das Verhalten der existierenden Pauschalsteuerzahler betrachten sondern auch bedenken, wie sich eine Abschaffung dieser Steuer auf künftige Zuzüge reicher Ausländer niederschlagen würde.

Beide Aspekte sind absolut relevant, doch ihre Beurteilung ist nicht ganz so einfach, wie man meinen könnte.

Nehmen wir den Wegfall von Konsum durch Pauschalbesteuerte. Wäre dieser wirklich so gravierend, wenn ca. ein Drittel dieser Steuerzahler die Schweiz verlassen würde (eine angesichts der Zürcher Erfahrungen plausible Grössenordnung)? Auch hier hängt der Nettoeffekt nicht nur davon ab, wie viele wegziehen würden, sondern auch, wie die verbleibenden Ex-Pauschalbesteuerten reagieren würden. Ein oft übersehener Effekt der Pauschalbesteuerung ist nämlich, dass sie für die betroffenen Steuerzahler Anreize schafft, in der Schweiz auf relativ kleinem Fuss zu leben. Gerade nach ihren Ausgaben hierzulande richtet sich ja ihre Steuerrechnung. Somit liegt es im Interesse eines Pauschalbesteuerten, seine Steuerresidenz in der Schweiz relativ bescheiden zu halten, und die wirklich grossen Ausgaben irgendwo im Ausland zu tätigen. Dazu kommt, dass den Pauschalbesteuerten eine wirtschaftliche Tätigkeit in der Schweiz untersagt ist. Somit werden diese Ausländer davon abgehalten, ihr Kapital und unternehmerisches Talent in unserem Land einzusetzen – was beispielsweise in Vitznau zu reichlich bizarren Diskussionen führt.

Die nach einer Abschaffung verbleibenden Ex-Pauschalbesteuerten hätten also Anreize, sowohl ihren persönlichen Konsum wie auch ihre unternehmerische Tätigkeit zumindest teilweise vom Ausland in die Schweiz zu verlagern. Es ist durchaus vorstellbar, dass dieser Anreizeffekt die wegzugsbedingten Verluste teilweise oder ganz wettmachen könnte.

Was die künftigen Zuzüge reicher Ausländer betrifft, gilt dieselbe Logik wie bei den bereits hier niedergelassenen Pauschalbesteuerten: Dass es ohne Pauschalsteuer weniger wären, steht ausser Frage. Aber dass gar keine derartigen Personen mehr zuziehen würden, wie im Artikel implizit angenommen, ist absolut unrealistisch. Ein Teil der derzeit anwesenden Pauschalbesteuerten wäre auch ohne dieses Steuerprivileg in die Schweiz gezogen, und andere würden das auch ohne Pauschalsteuer in der Zukunft tun. Ihnen offeriert die Pauschalbesteuerung einen klassischen Mitnahmeeffekt – Steuerersparnisse, auf welche sie eigentlich zu verzichten bereit wären ohne der Schweiz den Rücken zu kehren.

Unter dem Strich schlüge eine Pauschalsteuer-Abschaffung daher sowohl in fiskalischer wie auch in gesamtwirtschaftlicher Sicht nicht unbedingt negativ zu Buche. Möglicherweise verkaufen wir uns derzeit zu billig.

Gutscheine statt rationierte Krippenplätze in der Kinderbetreuung

Monika Bütler

Als erste Gemeinde der Schweiz führte die Stadt Luzern 2009 Betreuungsgutscheine für die ausserfamiliären Kinderbetreuung ein (man spricht manchmal auch von einem Wechsel von der Objektfinanzierung zur Subjektfinanzierung der Krippenplätze). Mit dem neuen Finanzierungsmodell in Luzern werden staatliche Subventionen nicht mehr an die Betreuungseinrichtungen bezahlt (welche damit Plätze zu reduzierten Tarifen anbieten), sondern direkt an die Eltern. Eltern mit geringen oder mittleren Einkommen müssen somit nicht erst einen subventionierten Platz suchen, sondern können sich mit dem Gutschein in der Hand die Betreuungseinrichtung selber aussuchen.

Aus ökonomischer Sicht ist dieser Wechsel sinnvoll: Erstens wird die Anzahl der verbilligten Kinderbetreuungsplätze nicht mehr – wie heute in fast allen Städten – rationiert. Zweitens erhalten die Eltern Wahlfreiheit in der Betreuungseinrichtung. Diese Wahlfreiheit ermöglicht nicht nur einen Wettbewerb zwischen den Krippen, sondern erlaubt es den Eltern, die für sie passendere Lösung zu finden. Und nicht, wie bei der heute üblichen Objektfinanzierung, entweder keinen Platz zu erhalten oder durch die halbe Stadt reisen zu müssen.

Mit Betreuungsgutscheinen wird zudem Rechtsgleichheit geschaffen: Jeder Haushalt, der die notwendigen Kriterien zum Erhalt von Subventionen erfüllt, erhält diese auch. Lange Wartelisten werden vermieden und es gilt nicht „De gschneller isch de gschwinder“.  Dies ist umso wichtiger, weil bisherige Studien vermuten lassen, dass die Rationierung der subventionierten Plätze auf Kosten der weniger gut ausgebildeten Eltern geht. So ist die Wahrscheinlichkeit, dass Akademikereltern Krippenplätze beanspruchen rund dreimal höher als dies bei den übrigen Familien der Fall ist. Die Betreuungsgutscheine sind zudem an eine Erwerbstätigkeit geknüpft.

Nach der Einführung der Betreuungsgutscheine zeigte sich schnell: Auch in der Stadt Luzern überstieg die Nachfrage nach subventionierter Kinderbetreuung das Angebot bei weitem. Nach 2009 stieg die Anzahl betreuter Plätze steil an und stabilisierte schliesslich im Jahr 2013. Dies ohne Abstriche an der Betreuungsqualität dank Investitionen in die Qualität der Kinderbetreuung.

Kinderbetreuung ist ein kostspieliger Faktor  in der Schweiz. Die Kosten dürften ein Grund sein, dass Mütter dem Erwerbsleben fern bleiben oder nur mit geringem Pensum beschäftigt sind (siehe hier meine alte, aber noch immer gültige Analyse). Meine Doktorandin Alma Ramsden untersuchte im Rahmen ihrer Dissertation, welchen Einfluss das neue, universelle Kinderbetreuungssystem in der Stadt Luzern (sowie in den Gemeinden Emmen und Kriens) auf die finanzielle Sicherheit die Erwerbstätigkeit von Paaren mit Kindern und Alleinerziehenden hat.

Almas Analyse zeigt, dass die Verfügbarkeit von Betreuungsgutscheinen die Einkommen der betroffenen Familien positiv und signifikant erhöhten – sowohl für Paarhaushalte mit Kindern wie auch für Alleinerziehende. Da Alleinerziehende einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt sind, ist vor allem letzterer Befund von sozialpolitischer Relevanz: Betreuungsgutscheine helfen, die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Alleinerziehenden zu stärken. Weil eine Erhöhung der Einkommen immer auch mit grösseren Steuereinnahmen verbunden ist, ist davon auszugehen, dass die Betreuungsgutscheine die Ausgaben der Gemeinden (zumindest teilweise) wieder kompensieren. Die Resultate zeigen auch, dass Eltern mit Betreuungsgutscheinen nicht einfach von informeller zu formeller Kinderbetreuung wechselten. Betreuungsgutscheine erhöhten auch die Arbeitstätigkeit von Alleinerziehenden und ZweitverdienerInnen deutlich. Die positiven Effekte finden sich nicht nur in der städtischen Gemeinde Luzern, sondern auch in den kleineren, vorstädtischen Gemeinden Emmen und  Kriens.

Almas Forschung ist in den heutigen Diskussionen zur Aktivierung der Frauen in der Wirtschaft besonders wertvoll. Sie zeigt auf, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur davon abhängt, wie viel die Kinderbetreuung den Familien kostet (die Kosten veränderten sich nämlich in Luzern nicht), sondern vor allem auch davon, ob die Familien überhaupt Zugang zu subventionierten Plätzen haben. Den Blogleser(innen) sei hier die Lektüre des Berichts empfohlen.

 

PS: Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei den Steuerbehörden der Stadt Luzern und den Gemeinden Emmen und Kriens, sowie bei der Abteilung Kind Jugend Familie der Stadt Luzern für die Bereitstellung der Daten und wertvolle Unterstützung.

Sollen nicht berufstätige Akademiker die Kosten für ihr Studium zurückzahlen?

Gebhard Kirchgässner

Kürzlich wurde vorgeschlagen, dass Akademiker einen Teil ihrer Ausbildungskosten zurückzahlen sollen, wenn sie freiwillig über längere Zeit nicht berufstätig sind. Damit soll u.a. dem Fehlen qualifizierter Fachkräfte begegnet werden. Damit würden freilich nur Symptome und nicht die Ursachen bekämpft, und zweitens hätte dies aller Voraussicht nach sehr negative Nebenwirkungen.

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