NZZ-Gemüsetrick mit Selbstüberlistung

„Bauern als Preistreiber!“ scholl es einst durch die Lande, als Inflation noch ein Thema war. Was war geschehen? Die meisten Gemüse und Früchte sind aufgrund der jahreszeitlichen Ernteschwankungen im Winter teurer als im Sommer. Nehmen wir als Zahlenbeispiel an, sie waren im Winter doppelt so teuer wie im Sommer. Das heisst: Von Sommer zu Winter steigen die Preise um 100 Prozent, vom Winter zum Sommer sanken sie um 50 Prozent, woraus sich scheinbar eine durchschnittliche Verteuerung von 25 Prozent (100-50 durch 2) ergab. Die Bauern, denen kein entsprechender Cash-Flow im Portemonnaie aufgefallen war, protestierten sofort und mit Erfolg. Die Berechnungsweise des Konsumentenpreisindex wurde entsprechend korrigiert.

Jahrzehnte später serviert die NZZ zum Frühstück den „Gemüse-Trick“ in ihrem Börsenteil. Ziel des Artikels ist, das Halten von Bargeld zwecks Flexibilität (Jargon: als Option) zu begründen. Dies wäre weder falsch noch neu. Nur fällt Autor Patrick Herger in die Gemüsefalle: Er benutzt den Durchschnitt der Prozentsätze (Renditen) anstatt die Renditen des Durchschnitts. .

Konkret: Eine Familie bucht Ferien entweder früh für 500 Franken oder spät für (mit fifty-fifty Chancen) entweder 250 oder 1000 Franken. Klar ist früh zu 500 Franken billiger als spät zu einem Erwartungswert von 625 Franken. Jetzt aber vergleicht der Autor Renditen: Da die Reise ohne Frührabatt oder Last-Minute-Preis 1000 Franken kosten würde, ergibt sich bei Frühbuchung ein Gewinn von 100 Prozent (1000 Franken für 500 Franken); bei Spätbuchung von entweder 300 Prozent (1000 Franken für 250 Franken) oder von null, das sind im Durchschnitt immer noch 150 Prozent. Voilà!

Schon die Verwendung von Renditen ist unglücklich. Anleger haben letztlich lieber Franken als Prozente. Sie maximieren — bei Strafe des langsamen Untergangs — den Wert des Vermögens, nicht erwartete Renditen. Aber richtig schlimm: Der Autor verwendet für seine Prozentsätze (wie beim Sommer- und Wintergemüse) unterschiedliche Basen (einmal 500 Franken, dann 250 Franken).

Abgesehen von den für eine Börsenseite eher unerwarteten Fehlern, wischt der Autor mit seinem einfachen Beispiel auch ein paar weitere Probleme unter den Tisch: Die Familie könnte in Wirklichkeit auch zuwarten und die Reise am Ende gar nicht buchen. Vielleicht taucht ein noch besseres Angebot auf, oder die Tochter bricht sich beim Sturz vom Pferd ein Bein. Der Optionswert des Wartens enthält daher auch eine Versicherungsprämie gegen Überraschungen.

Ich schreibe dies nicht, weil ich an der Fähigkeit von Schweizer Familien zweifle, ihre Ferien auch nach Lektüre der NZZ (rechtzeitig umleiten!) optimal zu buchen. Vielmehr: Der Autor, der selber vor „kostspieligen Fehlern“ warnt, lässt dem verunglückten Ferienbeispiel eine genauso verunglückte Börsenanleitung folgen. Da wird es dann tatsächlich kostspielig. Was, wenn mein(e) Pensionskassenverwalter(in) den Artikel liest und befolgt? Die Forderung nach einem obligatorischen Warnhinweis auf Börsenseiten scheint vielleicht verfrüht. Aber die NZZ, wäre gut beraten, wenn sie sich anscheinend schon kein Finanzlektorat leistet, anspruchsvolle Berechnungen wenigstens vorher dem Schweizerischen Bauernverband vorzulegen.

NZZ reitet auf totem Pferd — Kommentar von Oliver Kessler

Urs Birchler

Gestern habe ich einen Beitrag von Oliver Kessler in der NZZ kritisiert. Dazu ist folgende Stellungnahme des Autors eingegangen:

Vielen Dank für Ihre Zeilen und Ihren Beitrag, den ich im Sinne des Wettstreits der Ideen natürlich begrüsse und mit Interesse gelesen habe.

In Ihrem Beitrag erkenne ich drei Argumente, die die Thesen von Rothbard angeblich widerlegen:

1.) Die als „Beweis“ angeführten Käufe der FED von Staatsobligationen sind nur ein Teil des Ganzen: Die gleichzeitig auslaufenden Guthaben der FED werden dabei ausgeblendet.

Rothbard hatte konkret aufgezeigt, wie die Geldmenge von 1921-29 stark gewachsen ist. Es geht da nicht nur um Staatsanleihenkäufe, sondern um das Wachstum der Geldmenge, das eines der wichtigsten Kriterien für die Beurteilung ist, ob eine Geldpolitik expansiv oder restriktiv ist. Wächst die Geldmenge in nur 8 Jahren um satte 62 Prozent, kann man meiner Meinung nach nicht sagen, es sei falsch, hier von einer expansiven Geldpolitik zu sprechen. Sonst haben wir hier einfach unterschiedliche Definitionen von „expansiv“.

2.) Die FED war in diesen Jahren keineswegs autonom, sondern operierte unter dem Goldstandard. Unter diesem floss aber aufgrund der Entwicklung in Europa in grösserem Ausmass Gold in die USA. Die eigenständigen Massnahmen der FED zielten darauf ab, diese expansiven Einfluss wenigstens teilweise zu kompensieren.

Ob die Fed in diesen Jahren autonom war oder nicht, spielt für die Feststellung, dass eine expansive Geldpolitik zu Zeiten vor und am Anfang der Krise vorherrschte, letztlich keine Rolle. Der Grund für eine expansive Geldpolitik wäre eine andere Diskussion.

3.) Sie zitieren anschliessend noch aus dem Buch von Friedman und Schwarz:

Doch auch aus diesem Zitat entnehme ich ausser einer Behauptung keine Belege, die darauf hinweisen, dass es sich um eine restriktive Geldpolitik gehandelt haben soll.

Ich kann Ihnen daher nicht folgen, wenn Sie schreiben: „Die „übermässig expansive“ Politik der FED ist daher eine Legende“.

Gibt es noch andere (nicht genannte) Gründe, weshalb Sie zu diesem Schluss kommen? Diese würden mich interessieren.

Mit freundlichen Grüssen,
Olivier Kessler

Ich erlaube mir dazu zwei Bemerkungen:

  • War die Politik der FED expansiv, weil sie die durch den Goldstandard bedingten Zuflüsse nicht energisch genug oder nur mit unzulänglichen Mitteln bekämpfte? Hier besteht die Gefahr, um Worte zu streiten. Ich finde es etwas irreführend, die FED zu kritisieren für ein Problem, das letztlich am Goldstandard liegt.
  • Die Geldpolitik war weder besonders expansiv noch restriktiv, sondern ungefähr „akkomodierend“. Die von Rothbard behauptete Geldmengenexpansion von 1921-29 von 62 Prozent entspräche einer Wachstumsrate von 7.75 Prozent pro Jahr. Rothbard schliesst aber in der Geldmenge den Wert ausstehender Lebensversicherungspolicen ein, was bereits von Milton Friedman kritisiert wurde. Ohne diese Policen stieg die Geldmenge um 46 Prozent oder 5.75 Prozent im Jahr, das heisst ungefähr im Gleichschritt mit dem realen BIP.

Friedensvorschlag: Eine aus meiner Sicht faire Beurteilung gibt Mark Skousen in einem informativen Blog-Beitrag. Er weist auch darauf hin, dass die Vertreter der Österreichischen Schule Ludwig von Mises und Friedrich A. Hayek vor einer kommenden Krise warnten, während deren Gegner John M. Keynes und Irving Fisher völlig überrascht und mit herben finanziellen Verlusten bestraft wurden. (Keine Rehabilitation erfährt jedoch Murray Rothbard).

NZZ reitet auf totem Pferd

Urs Birchler

In der NZZ von gestern präsentiert der Direktor des Liberalen Instituts, Oliver Kessler, unter dem Titel „Falsche Lehren aus der Grossen Depression“ eine alte, längst widerlegte Kritik an der amerikanischen Zentralbank FED.

Die Federal Reserve soll die Krise von 1929 mit einer übermässig expansiven Geldpolitik (mit)verursacht haben. Kessler bezieht sich auf den 1995 verstorbenen radikalen Vertreter der (staatskritischen) Österreichischen Schule (Mises, Hayek u.a.) Murray Rothbard, Autor des Buches America’s Great Depression (1963).

Das Argument von Rothbard/Kessler, die FED habe in den Jahren 1921-29 die Geldmenge ausgeweitet, ist aber falsch:

  • Die als „Beweis“ angeführten Käufe der FED von Staatsobligationen sind nur ein Teil des Ganzen: Die gleichzeitig auslaufenden Guthaben der FED werden dabei ausgeblendet.
  • Die FED war in diesen Jahren keineswegs autonom, sondern operierte unter dem Goldstandard. Unter diesem floss aber aufgrund der Entwicklung in Europa in grösserem Ausmass Gold in die USA. Die eigenständigen Massnahmen der FED zielten darauf ab, diese expansiven Einfluss wenigstens teilweise zu kompensieren.

Die „übermässig expansive“ Politik der FED ist daher eine Legende, bzw. eine Folge des Goldstandards, der gerade bei der Östereichischen Schule einen guten Ruf geniesst. Auch die Interpretation des Börsenbooms bis 1929 als „verdrängte Inflation“ wurde schon von Friedmann und Schwarz „A Monetary History of the United States 1867-1960“ — nach wie vor dem Standardwerk zur amerikanischen Geldgeschichte (siehe zum Beispiel die detaillierte Diskussion durch Michael Bordo) — ausdrücklich verworfen:

„The widespread belief that what goes up must come down … plus the dramatic stock market boom, have led many to suppose that the United States experienced severe inflation before 1929 and the Reserve System served as an engine of it. Nothing could be further from the truth.“ Noch weiter von der Wahrheit entfernt dürfte dennoch Rothbards Behauptung sein, die FED sei nach dem Börsencrash von 1929 zu expansiv gewesen.

Die NZZ und der Leiter des Liberalen Instituts reiten hier auf einem zumindest lahmen Pferd. Das ist schade: Wer selber liberal fühlt (wie der Autor dieses Beitrags) wünscht sich den Wettstreit der (gerne auch neuen) Ideen und nicht das Aufwärmen längst abgetischter Irrtümer.

P.S.: Dieser Beitrag ist in keiner Weise gemeint als Verharmlosung der Geldmengenexpansion der meisten Notenbanken seit Beginn der Finanzkrise von 2007.

Das Theater mit dem Virus

Urs Birchler

Am Zürcher Theaterspektakel inszeniert der in Genf lebende holländische Regisseur Yan Duyvendak das Stück Virus. Bemerkenswert ist, dass er dieses vor der Corona-Zeit konzipiert hat. Bemerkenswert ist auch, dass im Stück die Zuschauer selbst mitspielen. Duyvendak hat die Zuschauer schon 2013 als Richter/innen darüber entscheiden lassen, ob Hamlet am Tod von Ophelia schuldig ist. Ein bisschen waren wir vermutlich davon inspiriert, als wir mit Cash on Trial (Zürich 2015, Frankfurt 2019) die Teilnehmer über das Bargeld zu Gericht sitzen liessen. Hier aber geht es um die Kontrolle eines plötzlich aufgetauchten Virus.

Duyvendak lässt (Zitat NZZ) „sein Publikum «Virus» spielen und dabei versuchen, in der Rolle eines real existierenden Players – eines Vertreters der Wirtschaft, der Forschung, der Sicherheit, der Gesundheit, der Presse zum Beispiel – eine globale Pandemie in den Griff zu bekommen.“

Nicht überraschend für die bei James Buchanan geschulten Ökonomen läuft dabei, wie die NZZ berichtet, nicht alles rund: „Mit einem Schlag erhalten Partikularinteressen mehr Gewicht als verbindende Strategien. Die «Sicherheit» will Polizei an die Grenze stellen und sucht dafür bei der «Wirtschaft» nach Geld. Die Gruppe «Presse» wiederum verlautbart ihre Krisencommuniqués, die im Tumult ungehört bleiben, jeder ist mit sich selbst beschäftigt und mit wildem Aktivismus.“

Die Leserschaft der NZZ mag grossenteils, ohne zu husten auch den folgenden Satz geschluckt haben: „Die «Forschung» aber sieht ihre Stunde gekommen und stellt bei ihren Mitspielern reihum irrwitzig hohe finanzielle Forderungen.“ Ich nicht. Ich habe mich nicht nur verschluckt, sondern auch fast noch die Kaffeetasse fallen lassen. Nicht nur, weil die Pharma-Industrie mit vielen Beispielen bewiesen hat, dass sie in einer allgemeinen Notlage Gemeinnutz über Gewinnstreben stellen kann. Vielmehr ist der Kaffee auf meinem Hemd dem Gedanken an die Covid-19 Task Force geschuldet: Als Ehemann eines Task Force Mitglieds kann ich bezeugen, dass die Mitglieder der Task Force (und ihrer Untergruppen) über Wochen fast tägliche Videokonferemzen abhielten, dazwischen Forschungsergebnisse aufbereiteten und die Diskussionsergebnisse zu (elektronischem) Papier brachten, und dies — la réalité dépasse le théatre — gratis und franko, in Fronarbeit als Dienstleistung an die Schweiz. Da alle Mitglieder daneben einen „Job“ haben, wie z.B. die Leitung eines Spitals, des Schweizerischen Nationalfonds, oder eines Forschungsinstituts, fanden die Konferenzen in der Regel abends und an den Wochenenden statt. Nicht immer zur Begeisterung der Familien.

Wenn laut NZZ das Theaterstück (das ich in keiner Weise kritisieren möchte!) „eine fiese Lektion in Menschenkunde“ darstellt, bietet die Realität (auch der Einsatz des Gesundheitspersonals und vieler anderer an der viralen „Front“ bis hin zu freiwilligen Maskenträgern) auch die eine oder andere eine Lektion in Gemeinsinn.

Die Schweiz hat, wovon Amerika träumt

Patrick Chuard und Veronica Grassi

Je weniger man weiss, desto einfacher lässt es sich predigen. So scheint es auch mit der Chancengleichheit in der Schweiz zu sein. Sie gilt über das gesamte politische Spektrum als erstrebenswert, obwohl wenig darüber bekannt ist. Die linke Seite klagt, sie sei zu niedrig, während die rechte darauf pocht, dass sie gerade in der Schweiz hoch sei. Widersprechen konnte man bisher keiner Seite. Zuverlässige Studien zur Einkommensmobilität in der Schweiz gab es keine, weil bis anhin schlicht die Daten fehlten.

In unserer aktuellen Studie können wir die Einkommensmobilität in der Schweiz anhand von neuen Daten aus der AHV-Statistik messen. Unsere ersten – noch nicht peer-reviewten – Resultate zeigen, dass die Einkommensmobilität in der Schweiz hoch ist: Im Vergleich zu anderen Ländern hängt der eigene Lohn weniger vom Lohn der Eltern ab – wesentlich weniger als in den USA und Italien, und gar weniger als in Schweden. Gleichzeitig sehen wir, dass die Bildungsmobilität tief ist: Kinder von gutverdienenden Eltern besuchen viel häufiger das Gymnasium oder die Universität. Wie passt das zusammen?

Einkommensmobilität messen

Es gibt verschiedene Kennzahlen, um die Chancengleichheit bezüglich Einkommen zu messen. Ein herkömmliches Mass ist die Intergenerations-Elastizität: Ein um 10 Prozent höheres Einkommen der Eltern geht einher mit einem um z.B. 3 Prozent höheren Einkommen der erwachsenen Kinder. Die Intergenerations-Elastizität hat aber verschiedene statistische Nachteile (z.B. Nicht-Linearität).

En vogue ist deshalb die «Rang-Rang Steigung» (rank-rank slope). Dabei vergleicht man das Einkommen der Eltern und Kindern nicht direkt in Franken, sondern man teilt die Einkommen erst in hundert Ränge ein. Das Prozent der Bevölkerung, das am meisten verdient, in Rang 100; das Prozent, das am wenigsten verdient, in Rang 1. Da das Einkommen vom Alter abhängt, erhält jeder Jahrgang eine eigene Rangliste. Anschliessend messen wir den Zusammenhang zwischen den Einkommensrängen der Eltern und derjenigen ihrer Kinder. Ein stärkerer Zusammenhang geht mit einer höheren Rang-Rang Steigung einher und entspricht einer tieferen Einkommensmobilität. Der Zusammenhang zwischen den Rängen von Eltern und Kindern ist (anders als bei der Intergenerations-Elastizität) fast linear. Dies vereinfacht viele Analysen.

Wir beschränken uns auf die Kinder-Jahrgänge 1967 bis 1984. Diese Jahrgänge sind genügend jung, dass noch Daten zum Einkommen ihrer Eltern vorhanden sind – und dennoch alt genug, dass ihr Einkommensrang einigermassen stabil bleibt. Einkommen der Kinder messen wir zwischen 30 und 33 Jahren, das Einkommen der Eltern dann, wenn ihre Kinder zwischen 16 und 20 Jahre alt sind. Wird das Einkommen von Kindern zu früh gemessen, läuft man Gefahr, die Einkommensmobilität zu überschätzen, weil Kinder von reichen Eltern tendenziell mehr verdienen, wenn sie älter sind.

Einkommensmobilität in der Schweiz

Abbildung 1: Einkommensrang des Vaters und durchschnittlicher Einkommensrang der Kinder. Je höher die Steigung der Geraden, desto stärker hängt das Einkommen der Kinder vom Einkommen des Vaters ab. Jahrgänge der Kinder: 1967 bis 1984. Einkommen der Kinder wird gemessen, wenn sie zwischen 30 und 33 Jahre alt sind; das Einkommen des Vaters, wenn die Kinder zwischen 15 und 20 Jahre alt sind. (Chuard & Grassi, 2020)

Wie steht es nun um die Einkommensmobilität in der Schweiz? Abbildung 1 zeigt den Zusammenhang zwischen dem Einkommensrang des Vaters und dem Einkommensrang des Kindes. Die Punkte zeigen für jeweils zwei zusammengefasste Ränge des Vaters den durchschnittlichen Rang der Kinder. Kinder mit einem Vater im tiefsten Rang 1, erreichen im Durchschnitt Rang 42. Kinder mit den reichsten Vätern enden im Schnitt auf Rang 57. Je steiler die Gerade, also je höher die «Rang-Rang Steigung», desto schlechter steht es um die Chancengleichheit.

In der Schweiz beträgt diese Steigung 0.15. Das bedeutet, dass es immer noch beträchtliche Unterschiede gibt im Einkommen von Kindern aus einkommensreichen und -armen Elternhäusern. Rechnet man die Ränge zurück in Franken, erhält man einen Lohnunterschied von rund 12’000 Franken pro Jahr zwischen Kindern der ärmsten und reichsten Väter. Das ist zwar nicht wenig, aber im Vergleich zu anderen Ländern doch ziemlich gering.

Leider gibt es erst zu wenigen Ländern zuverlässige Studien. Aber ein paar interessante sind dennoch dabei. Die USA – das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, ja der Entstehungsort des «American Dream» Mythos – schneidet schlecht ab. Die Rang-Rang Steigung in den USA beträgt 0.34. Fairerweise muss man sagen, dass USA nicht gleich USA ist. Es gibt Gebiete mit hoher Chancengleichheit, aber auch Provinzen, die eher an einen amerikanischen Albtraum erinnern. Spannende Informationen gibt es hier im Opportunity Atlas. In Italien beträgt die Rang-Rang Steigung 0.25. Sogar im als egalitär gepriesenen Schweden ist die Chancen-Ungleichheit gemessen anhand der Rang-Rang Steigung mit 0.18 höher als in der Schweiz.

Heisst das nun, dass das «Glück der Geburt» bestimmt, in welchem Einkommensrang man später endet? Nein. Wichtig zu verstehen ist, dass die Streuung sehr gross ist. Zwar erhalten Kinder von ärmeren Eltern im Schnitt ein tieferes Einkommen, dennoch schaffen es viele von ihnen in hohe Einkommensränge. Genauso gibt es viele Kinder von reichen Eltern, die in tiefen Einkommensrängen enden. Man spricht davon, dass der Erklärungsgehalt dieses Modells tief ist (R^2 ist ungefähr 0.02). Es gibt also neben dem Einkommen der Eltern viele andere Gründe oder einfach viel Zufall, die den Lohn bestimmen.

Hier ist die «American Dream» Kennzahl spannend. Sie gibt an, wie viele Kinder aus einkommensarmen Verhältnissen an die Spitze kommen. Genauer gesagt, wie hoch der Anteil der Kinder der 20 Prozent einkommensärmsten Eltern ist, die es später in die reichsten 20 Prozent schaffen. In unserer Studie für die Schweiz sind dies 13 Prozent, in Italien 10 Prozent, und in den USA nur gerade 8 Prozent. Schweden schneidet hier mit knapp 16 Prozent etwas besser ab. Zur Einordnung: Wären die Einkommen der Kinder völlig unabhängig von denen der Eltern betrüge diese Kennzahl 20 Prozent.

Bildung und Einkommen der Eltern: Verlorene Einsteins?

Weshalb prägen die Einkommen der Eltern jene ihrer Kinder in der Schweiz weniger als in anderen Ländern? Ein üblicher Verdächtiger ist das Bildungssystem. Höhere Bildung für alle, gleich höherer Lohn für alle, gleichere Chancen – würde man denken. Doch: falsch gedacht. Zumindest auf den ersten Blick.

Abbildung 2 zeigt für jeden Einkommensrang des Vaters (horizontale Achse), den Anteil der Kinder im Gymnasium (blau) oder in der Lehre (rot). Die Einkommensdaten stammen wiederum aus der AHV-Statistik, Informationen zur Bildung stammen aus der Strukturerhebung des Bundesamtes für Statistik.

Abbildung 2: Bildungsweg und Einkommensrang des Vaters. (Chuard & Grassi, 2020)Bildungsweg und Einkommensrang des Vaters. (Chuard & Grassi, 2020)

Der Bildungsweg – Gymnasium oder Lehre – hängt stark mit dem Einkommen der Eltern zusammen. Bis zum väterlichen Einkommensrang 50 besuchen weniger als 15 Prozent der Kinder ein Gymnasium. Bei den 10 Prozent reichsten Eltern gehen mehr Kinder auf ein Gymnasium als in die Lehre. Die Bildungsmobilität in Bezug auf «Gymnasium versus Lehre» ist also tief, weil sie stark vom Einkommen der Eltern abhängt.

Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Die grünen Punkte zeigen tertiäre Bildung irgendeiner Art. Diese Stufe beinhaltet nicht nur Universitäten, sondern auch Fachhochschulen und andere höhere Berufsausbildungen. Nun ist die Bildungsmobilität wesentlich höher. Selbst in den untersten Rängen der elterlichen Einkommensverteilung haben fast 40 Prozent der Kinder irgendeine Form von tertiärer Ausbildung. Die Einkommensmobilität ist also tief, was die «gymnasial-universitäre» Ausbildung angeht – aber wesentlich höher, wenn der Bildungsbegriff ausgeweitet wird. Die oftmals gelobte Durchlässigkeit des dualen Bildungssystems wird also auch durch diese Daten bestätigt.

Man könnte nun die These wagen, dass unser Bildungssystem ein guter «Moderator» ist – vielleicht ein gutschweizerischer Kompromiss. Die hohe Durchlässigkeit erlaubt einer breiten Masse ein gutes Einkommen – einigermassen unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die tiefe gymnasiale und universitäre Bildungsmobilität deutet aber daraufhin, dass das Bildungssystem in der Talentselektion weniger gut ist. Es ist zwar nicht ausgeschlossen, aber dennoch unwahrscheinlich, dass akademische Begabung dermassen stark mit dem Einkommen der Eltern einhergeht. Wir sehen auch, dass Kinder aus den untersten 20 Prozent, die das Gymnasium besuchen, eher in die Top 20 aufsteigen, als solche die eine Lehre absolvieren. Das würde auch erklären, weshalb der «American Dream» in der Schweiz etwas weniger häufig erreicht wird als in Schweden.

Die Literatur spricht in diesem Zusammenhang auch von «Lost Einsteins»: Das Phänomen, dass schlummernde Talente ihr Potential nicht ausschöpfen, weil ihnen der Zugang zu Universitäten verwehrt bleibt. Dies ist nicht nur ein moralisches, sondern auch ein wirtschaftliches Problem, da gute Ideen von hellen (und in aller Regel gut gebildeten) Köpfen die Haupttreiber des Wirtschaftswachstums sind. Wenn die Schweiz also bezüglich der in den Einkommen sichtbaren Chancengleichheit im internationalen Vergleich relativ gut dasteht, bestehen doch Ungleichheiten, zum Beispiel in Form von Hürden für die Kinder aus der Unterschicht beim Übertritt ins Gymnasium.

Diese Studie zeigt erste Resultate und ist noch nicht peer-reviewed. Fehler sind daher nicht augeschlossen.

Chuard und Grassi (2020). Switzer-Land of Opportunity: Intergenerational Income Mobility in the Land of Vocational Education. SEPS Working Paper no. 2020-11. (Link)

Weitere Informationen unter http://swopp.ch

19 Tage lang 1. August

Yvan Lengwiler

Dieser Blog ist auf https://unibaswwzfaculty.blog/ erschienen. Der Inhalt basiert auf einer ausführlicher dokumentierten Studie, welche hier verfügbar ist: https://ideas.repec.org/p/bsl/wpaper/2020-07.html

Am 24. Februar 2020 wurde die erste Infektion mit SARS-CoV-2 in der Schweiz registriert. Am 5. März war das erste Opfer zu beklagen. Am 16. März verfügte der Bundesrat die Schliessung wesentlicher Teile der der Volkswirtschaft [1] . Solche annähernd kriegswirtschaftlichen Massnahmen können für die Wirtschaft nicht folgenlos bleiben.

Bei der Gestaltung der Massnahmen stehen mit Sicherheit gesundheitliche Erwägungen im Vordergrund. Allerdings ist die Schliessung ganzer Branchen und die Gefahr weitreichender Arbeitslosigkeit und Betriebsschliessungen gesundheitlich ebenfalls nicht folgenlos. Die Entscheidungsträger müssen deshalb eine schwierige Abwägung vornehmen. In einer solchen Situation sind schnell verfügbare Indikatoren äusserst nützlich.

Die Informationen zu COVID-19 bedingten Erkrankungen werden täglich nachgetragen, wobei die Dunkelziffer wohl gross ist. Die Daten über die Entwicklung der Pandemie sind entsprechend wohl weniger gut, als wir uns wünschen würden. Die Daten über die wirtschaftlichen Folgen der Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie sind allerdings noch weit schlechter. Unser wichtigster Indikator, das Bruttoinlandprodukt BIP, wird quartalsweise und mit erheblicher Verzögerung ermittelt. Ausserdem wird es oft später revidiert, weil die Schätzungen (ja, das BIP wird nicht gemessen; es wird geschätzt) angepasst werden müssen.

Für Entscheidungsträger ist das nutzlos. Wir benötigen einen Indikator, der ungefähre Auskunft zur Frage geben kann: «Wie läuft die Wirtschaft? In diesem Moment?»

Verschiedene Indikatoren kommen für diesen Zweck in Betracht. Beispielsweise könnte man die Fahrzeugbewegungen (besonders die von Lastwagen) auf Autobahnen zu Rate ziehen. Oder man könnte versuchen, Daten über die Häufigkeit von Zahlungsströmen zu nutzen. Oder, wenn es schlecht geht, könnten auch Insolvenzanmeldungen eine Informationsquelle darstellen. Eine weitere Datenquelle, die hier erörtert werden soll, ist der Stromverbrauch.

Strom wird weitgehend auf Verlangen produziert, oder er wird von den Produzenten zwischengespeichert (beispielsweise in Wasser-Speicherbecken). Auf Seiten der Verbraucher wird hingegen kaum Strom gespeichert. Aus diesem Grund ist der Stromverbrauch potentiell ein gutes Mass für wirtschaftliche Aktivität. Seit die Swissgrid am 1. Januar 2009 ihren Betrieb aufgenommen hat haben wir hochfrequente Daten zum Stromverbrauch in der Schweiz. Die Messungen werden im 15-Minuten Takt aufgezeichnet. Wir werden diese Daten hier zu Tagesdaten aggregieren.

Muster im Stromverbrauch

Der Stromverbrauch der Schweiz ist in den letzten zwölf Jahren im Wesentlichen konstant geblieben. Er ist sogar etwas gesunken. In diesem Zeitraum hat die Wohnbevölkerung der Schweiz um 10% zugenommen, und das jährliche BIP ist heute 21% höher als zu Beginn dieser Periode. Die Fortschritte der Energieeffizienz haben das Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum (mehr als) kompensiert. Das ist bemerkenswert.

Wir stellen zudem fest, dass der Stromverbrauch sehr saisonal ist. Im Winter verbraucht die Schweiz etwas 190 GWh pro Tag, im Sommer 110 GWh. Ausserdem verwenden wir am Wochenende etwa einen Viertel weniger Strom als an Arbeitstagen. Der Strombedarf wird zudem deutlich vom Wetter beeinflusst. Wenn wir alle diese Effekte herausrechnen verbleiben weitere Effekte, die vom Kalendertag abhängen. An wichtigen Feiertagen erleben wir alljährlich wiederkehrend natürliche Shutdowns: Am Karfreitag, Ostermontag und an Auffahrt ist der Stromverbrauch etwa 20%, an Weihnachten 18% und am 1. August 33% tiefer. Werden alle Kalendereinflüsse und Einflüsse des Wetters sowie der ganz langsamen fallende Trend herausrechnet, verbleibt die prozentuale Abweichung des korrigierten Stromverbrauchs vom Trend, siehe Abbildung.

Um Kalendereinflüsse, Einflüsse des Wetters und langfristigen Trend korrigierter Stromverbrauch.
(schwarz punktiert sind Tagesdaten, blau ist der 30-Tage gleitende Durchschnitt, Daten bis 31. März 2020)

Stromverbrauch und wirtschaftliche Aktivität

Die Schwankungen, die in dieser korrigierten Reihe sichtbar sind, müssen anderen Ursprungs sein als Wetter, Kalender und Entwicklung der Energieeffizienz. Zu vermuten ist, dass ein wesentlicher Einfluss die wirtschaftliche Aktivität ist.

Wir sehen beispielsweise im Jahr 2009 einen recht deutlich sichtbaren Einbruch. Zu dieser Zeit herrschte die Eurokrise, eine Folge der Bankenkrise, die zwei Jahre früher ihren Anfang nahm. 2009 war es nicht klar, ob der Euroraum in seiner existierenden Form überleben würde. Einzelnen Staaten drohte der Konkurs. Die Schweiz erlebte, wie viele andere Länder auch, eine tiefe Rezession. Im Stromverbrauch äussert sich dies in einer temporären Abnahme um etwa 5% (gemessen am 30-Tage gleitenden Mittel, in der Abbildung blau dargestellt).

Die Schliessung wesentlicher Teile der Wirtschaft, die zur Eindämmung der gesundheitlichen Folgen der COVID-19 Pandemie ergriffen wurden, sind ebenfalls sehr deutlich sichtbar. Der Stromverbrauch hat dramatisch abgenommen. Die Kurve zeigt fast senkrecht nach unten. Wir messen einen Rückgang von 12% auf Tagesbasis, oder fast 10% des 30-Tage gleitenden Durchschnitts. Einen derartigen Einbruch hat es bislang noch nie gegeben. Aus ökologischen Gründen mag das erfreulich sein. Aber es ist ein Indikator der zeigt, dass die wirtschaftlichen Folgen massiv sind.

Um eine Intuition der Grössenordnungen zu entwickeln, sind folgende Vergleiche vielleicht nützlich: Der COVID-19 Showdown hat den Stromverbrauch etwa doppelt so stark reduziert, wie das die Eurokrise von 2009 getan hat. Der Einbruch ist etwa ein Drittel so stark wie der alljährliche «natürliche Shutdown», der am 1. August stattfindet. Der Bundesrat hat beschlossen, am 11. Mai die Einschränkungen weitgehend aufzuheben. Möglicherweise werden weitere Massnahmen nötig werden, wenn die Krankheit sich wieder unkontrolliert ausbreiten sollte.

Bislang hat der Shutdown acht Wochen lang gedauert. Das entspricht, gemessen am Stromverbrauch, etwa einem 19-tägigen 1. August. Wir werden wohl die tiefste Rezession gewärtigen müssen, die wir je erlebt haben.

[1] Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19), https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/773.pdf

Wo der Lockdown am stärksten zu spüren ist

Marius Faber, Andrea Ghisletta und Kurt Schmidheiny

Mitte März hat der Bund scharfe Massnahmen ergriffen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Veranstaltungsverbote, Schliessungen von Geschäften, Restaurants und Bars sowie die Empfehlung, wenn immer möglich von zuhause aus zu arbeiten, schränken die wirtschaftliche Aktivität in beträchtlichem Ausmass ein.
Die wirtschaftlichen Folgen dieser Massnahmen hängen stark davon ab, wie viele Arbeitnehmer und Selbstständige in der Lage sind, ihren Job weiterhin uneingeschränkt auszuüben. US-Ökonomen haben dies kürzlich für die USA in einer Studie quantifiziert. Sie zeigen, dass ca. 37% aller Jobs in den USA von zu Hause aus weitergeführt werden können. Diese Zahl verdeckt allerdings erhebliche regionale Unterschiede: Während in einigen Regionen wie dem Silicon Valley in San Jose, CA über die Hälfte aller Berufe Home-Office erlauben, ist dies in anderen Regionen für nur etwas mehr als ein Viertel möglich.

Grosse regionale Unterschiede
Diese regionalen Unterschiede sind auf die hohe Spezialisierung einzelner Arbeitsmarktregionen auf wenige Branchen zurückzuführen. Solche Spezialisierung auf einzelne Branchen ist auch in der Schweiz stark ausgeprägt. Wir haben deshalb dieselbe Analyse für die 26 Kantone und 16 Arbeitsmarktgrossregionen der Schweiz durchgeführt. Hierfür verwenden wir detaillierte Informationen über Beruf, Wohnort und Arbeitsmarktstatus von knapp 70’000 SchweizerInnen. Die Daten stammen aus der Schweizer Arbeitskräfteerhebung (SAKE) für das Jahr 2018, einer vom Bundesamt für Statistik durchgeführten repräsentativen Stichprobe der Schweizer Gesamtbevölkerung. Den Beruf eines Individuums verknüpfen wir mit einer Reihe von Daten über die konkreten Anforderungen, die jeder dieser fast 1‘000 Berufe mit sich bringt. Diese beinhalten beispielsweise, ob der Beruf im Freien ausgeübt wird oder ob das Bewegen von Fahrzeugen essenziell ist. In beiden dieser Fälle gilt ein Beruf nach dieser Methodik als «nicht von zuhause ausführbar». Die Kategorisierung hierfür stammt aus dem Occupational Information Network (O*NET) des US-amerikanischen Department of Labor. Im Unterschied zur US-Studie berücksichtigen wir in all unseren Analysen, dass die Massnahmen des Bundes eine Ausnahme für essenzielle Sektoren wie Gesundheit, öffentliche Sicherheit und Verkehr sowie Lebensmittelversorgung vorsehen.
Die Resultate dieses «Home-Office-Index» für die Schweiz scheinen sich auf den ersten Blick von denen für die USA zu unterscheiden. Im Durchschnitt kann hierzulande ein verhältnismässig grosser Anteil von 56% der arbeitenden Bevölkerung von zuhause aus arbeiten. Dies ist allerdings dadurch zu erklären, dass wir die Sonderregelung für essenzielle Sektoren berücksichtigt haben. Ohne diese Korrektur läge der Wert bei 40% und damit nur leicht über dem der USA. Der Kanton Basel-Stadt weist mit 67% den höchsten Wert auf, der Kanton Appenzell Innerrhoden mit 27% den niedrigsten (Abbildung 1).

Abbildung 1: Home-Office-Index nach Kanton

Kontakt zu anderen Menschen wichtiger als Home-Office
Die Massnahmen des Bundes zielen primär darauf ab, den physischen Kontakt zwischen Menschen zu reduzieren, und nicht darauf, dass sie unbedingt zuhause bleiben. Entscheidender als die Frage, ob der Beruf von zuhause aus ausgeführt werden kann, scheint uns deshalb, ob er in unmittelbarer Nähe zu anderen Menschen ausgeführt werden muss. Beispielsweise können Lastwagenfahrer, Bauarbeiter oder Essenslieferanten ihren Beruf unmöglich von zuhause aus durchführen, waren während der letzten Wochen aber vermutlich dennoch wenig in ihrer Arbeit eingeschränkt.
Um die konkreten Massnahmen der Schweiz (und vieler anderer Länder) besser einzufangen, haben wir deshalb einen einfachen «Lockdown-Index» gebildet, der einen Beruf als «vom Lockdown eingeschränkt» klassifiziert, wenn er eine geringe physische Distanz zu anderen Menschen mit sich bringt (d.h., direkter Körperkontakt bis hin zu einem geteilten Büro) und als «nicht vom Lockdown eingeschränkt», wenn er weniger engen Kontakt erfordert. Im Unterschied zum Home-Office-Index gelten hier zum Beispiel Lastwagenfahrer, Landwirte oder Reinigungskräfte als nicht eingeschränkt.
Die regionale Verteilung des Lockdown-Index ist in Abbildung 2 dargestellt. Im Vergleich zum Home-Office-Index (Abbildung 1) zeigt diese Karte nun, welcher Anteil der Bevölkerung bei der Ausübung des Berufs auf körperliche Nähe angewiesen und somit vermutlich durch den Lockdown stark eingeschränkt ist. Im Durchschnitt über die gesamte Schweiz hinweg sind demnach etwa 31% aller Jobs vom Lockdown direkt eingeschränkt. Am stärksten betroffen sind die innerschweizerischen Kantone Obwalden (39%) und Uri (37%) sowie Appenzell Innerrhoden (38%) und das Wallis (35%). Verhältnismässig wenig betroffen sind die Kantone Jura (27%), Zug (28%) und Genf (28%) sowie Zürich (29%) und Basel-Stadt (29%).

Abbildung 2: Lockdown-Index nach Kanton

Ein ähnliches Bild ergibt sich, wenn wir den durchschnittlichen Lockdown-Index nicht nach Kanton, sondern nach Arbeitsmarktgrossregion bilden (Abbildung 3). Arbeitsmarktgrossregionen berücksichtigen Pendlerströme und geben so ein genaueres Bild darüber ab, wie sich die Anzahl Arbeitssuchender im Einzugsgebiet von dort ansässigen Firmen entwickelt. Die Regionen Zürich und Genf sind weiterhin unter den am wenigsten betroffenen Arbeitsmärkten. Verhältnismässig stark eingeschränkt sind weiterhin das Wallis und nun auch die Regionen St. Gallen, Winterthur und Aarau-Olten. Die Variation ist auf dieser Ebene zwar etwas geringer, da wir Durchschnitte über weniger, dafür grössere Einzugsgebiete bilden, weist aber dennoch starke regionale Unterschiede im Anteil der durch den Lockdown eingeschränkten Berufe auf.

Abbildung 3: Lockdown-Index nach Arbeitsmarktgrossregion

Es ist aufgrund der begrenzten Datenlage zurzeit noch schwierig, die Vorhersagekraft eines solchen Index zu überprüfen. Beispielsweise existieren derzeit noch keine öffentlich verfügbaren Daten über die Kurzarbeitsanträge nach Kanton oder Branche, die einen Grossteil der Reaktion des Arbeitsmarktes ausmachen. Als ersten Versuch können wir allerdings bereits testen, ob unser Index in der Lage ist, den Anstieg der Arbeitslosigkeit im März 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat über verschiedene Branchen hinweg zu erklären. Abbildung 4 zeigt eine starke positive Korrelation zwischen dem Lockdown-Index und dem Anstieg der Arbeitslosigkeit in diesem Zeitraum. Der Lockdown-Index alleine erklärt etwa 29% der gesamten Variation im Arbeitslosenanstieg über diese 34 Branchen. Im Vergleich dazu kann der Home-Office-Index lediglich 16% dieser Variation erklären.

Abbildung 4: Korrelation zwischen Lockdown-Index und Anstieg der Arbeitslosigkeit nach Branche

Verfeinerungen nötig, um Effekt der Massnahmen besser abzuschätzen
Wir sehen diese Analyse als einen ersten Vorstoss, mehr Transparenz darüber zu schaffen, welche Regionen der Schweiz aufgrund ihrer Branchenstruktur besonders von den einschneidenden Massnahmen des Bundes betroffen sein werden. Dafür haben wir uns zunächst darauf fokussiert, ob Menschen in der aktuellen Situation weiterhin ihren Beruf ausführen können oder nicht. Dies scheint bereits ein guter Gradmesser für den kurzfristigen Anstieg der Arbeitslosenzahlen nach Branche und Kanton zu sein. Allerdings wird sich dies noch besser überprüfen lassen, sobald detaillierte Daten zu Kurzarbeit verfügbar sind.

Das Ausmass der Effekte in der längeren Frist hängt allerdings auch von anderen Faktoren ab, wie zum Beispiel davon, ob Firmen Produkte herstellen, die nach der Krise mehr nachgefragt werden, oder ob eine Erweiterung der Kapazitäten unmöglich sein wird. Es ist beispielsweise zu erwarten, dass Produzenten von langlebigen Gütern wie Autos, Elektronikgeräten oder Möbeln nach der Krise eine umso höhere Nachfrage bedienen können, während das für kurzlebige Güter wie Pflanzen und Mode oder auch Restaurant-, Bar- und Konzertbesuche nur begrenzt möglich sein wird. Wir arbeiten daran, solche Interaktionen zu quantifizieren.

[Nachtrag vom Di, 21. April 2020:] Eine Analyse von Christian Rutzer und Matthias Niggli von der Universität Basel beleuchtet im Detail, wie gut sich verschiedene Berufe für die Ausübung im Home-Office eignen, und wie sich dies für die einzelnen Wirtschaftssektoren, Regionen und Bevölkerungsgruppen in der Schweiz unterscheidet.

 

Ein Lockdown-Ausstieg in drei Schritten

Jean-Philippe Bonardi (1), Arturo Bris (2), Marius Brülhart (1), Jean-Pierre Danthine (3), Nicolas Fasel (4), Cem Gabay (6), Eric Jondeau (1), Dominic Rohner (1), Mathias Thoenig (1)

1. Universität Lausanne (Wirtschaftsfakultät, HEC), 2. IMD Lausanne, 3. ETH Lausanne (EPFL), 4. Universität Lausanne (Medizinische Fakultät), 5. Universität Genf (Medizinische Fakultät)

Der plötzliche Ausbruch der Corona-Krise führte dazu, dass sich die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft der Gesundheitspolitik unterordnen mussten. Die COVID-Neuinfektionen sind mittlerweile einigermassen stabil, während die wirtschaftlichen und sozialen Kosten des Lockdowns täglich steigen.

Wie sieht nun die optimale Lockerungsstrategie aus?

Medizinische und wirtschaftliche Kriterien müssen ganz genau abgewogen werden, um gesundheitliche wie auch gesellschaftliche Schäden möglichst gering zu halten. Bei einer zu abrupten Lockerung könnte die Epidemie wieder aufflackern, während ein übermässig langer Lockdown vermeidbare wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden zu hinterlassen droht.

Wir schlagen eine dreistufige, sektorspezifische Ausstiegsstrategie vor – dies im vollen Bewusstsein um die enorme Ungewissheit über sowohl die epidemiologischen wie auch die ökonomischen Folgen verschiedener Handlungsoptionen; aber ebenso im Wissen, dass ein Ausstieg von Tag zu Tag dringender wird. Denn die wirtschaftlichen und sozialen Kosten des durch COVID-19 verursachten Wirtschaftsstillstands sind enorm. Wir schätzen den Verlust an Wertschöpfung auf 0.7 bis 1.4 Milliarden Franken pro Tag. Neben dem wirtschaftlichen Einbruch ist mit weiteren, bisher weniger sichtbaren, Belastungen zu rechnen: andere Krankheiten (da Patienten aus Angst vor COVID-19 weniger rasch Hilfe aufsuchen), psychische Störungen, häusliche Gewalt, usw.

Jede Ausstiegsstrategie birgt medizinische Risiken

Es ist verlockend, eine in medizinischer Hinsicht möglichst risikofreie Ausstiegsstrategie umzusetzen, wie etwa auf die Entwicklung eines Impfstoffs zu warten. Nur dürften bis dahin leider noch 12 bis 24 Monate vergehen. Ein zweiter epidemiologisch risikofreier Weg wäre, den Ausstieg aus dem Lockdown von einem positiven Immunitätstest abhängig zu machen. Nur ist der Anteil immuner Personen in der Schweizer Bevölkerung vermutlich zu gering, um eine bedeutende Anzahl arbeitsfähiger Menschen auf diese Weise vom Lockdown zu befreien. Auch scheint es aktuell schwierig, diese Tests in ausreichender Menge herzustellen und durchzuführen. Investitionen in grossangelegte Testkapazitäten sind zweifelsohne erforderlich, doch zum gegenwärtigen Zeitpunkt scheint es unumgänglich, auch gewisse Personen ohne COVID-Immunität wieder arbeiten gehen zu lassen. Die Schlussfolgerung ist klar: Eine Lockerung des Lockdowns bedingt auch ein gewisses Mass an epidemiologischer Risikobereitschaft!

Externe Kosten epidemiologischer Art

Wäre es möglich, den Lockdown für die gesamte Bevölkerung im Lern- und Arbeitsalter aufzuheben, wenn gleichzeitig strenge Hygieneregeln durchgesetzt werden? Also Maskenpflicht und „Social Distancing“ für alle und überall, plus umfassende Tests sowie „Contact Tracing“.

Dieses ökonomisch attraktive Szenario dürfte an mindestens zwei Problemen scheitern: Erstens mangelt es in der kurzen Frist an der notwendigen Versorgung mit Masken und Test-Infrastruktur. Und zweitens scheint es zu riskant, sich voll auf die individuelle Verantwortung zu verlassen. Persönliche und gesellschaftliche Interessen können hier nämlich divergieren. Wird ein Ladenbesitzer, der die „Social Distancing“-Regeln nicht vollständig einhalten kann, sein Geschäft tatsächlich geschlossen halten, während ihm sein Konkurrent mit etwas grösserer Ladenfläche die Kunden abjagt? Ausserdem muss man hier eine „epidemiologische Externalität“ berücksichtigen, denn die Öffnung einzelner Arbeitsstätten wird zwangsläufig zu einer kollektiven Zunahme der menschlichen Dichte in umliegenden Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln führen.

Lockerung in Raten

Wir schlagen deshalb einen schrittweisen Ausstieg aus dem Lockdown vor, bei dem ökonomische Komplementaritäten berücksichtigt werden.

Eine naheliegende Option besteht darin, nach dem Alter vorzugehen, zum Beispiel durch eine Aufhebung des Lockdown für alle gesunden Menschen unter 45 Jahren. Unsere Überschlagsrechnungen zeigen, dass dieser Ansatz im Vergleich zu einer Aufhebung des Lockdown für alle das Risiko einer Überbelegung der Spitäler um 80% reduzieren würde. Ein solches Vorgehen wäre jedoch problematisch, nicht zuletzt deshalb, da Arbeiter verschiedener Altersgruppen einander ergänzen. Ein altersbasierter Ansatz würde Unternehmen mit jüngeren Belegschaften bevorzugen, während viele besonders erfahrene Arbeitnehmer und Kaderleute weiterhin zum Nichtstun gezwungen wären.

Wir empfehlen daher einen sektoriellen schrittweisen Ausstieg, bedacht darauf, die Kapazitätsgrenzen der Spitäler nie zu überschreiten. Drei Kriterien stehen dabei im Vordergrund:
(a) Die Fähigkeit einer Branche, auch mit „Home Office“ zu funktionieren,
(b) Wertschöpfung und Beschäftigung, und
(c) die unvermeidbare soziale Kontaktintensität der betroffenen Tätigkeiten.

Eine auf diesen Kriterien basierende Strategie könnte in groben Zügen folgendermassen aussehen. Die Bereiche Gesundheit und Detailhandel würden als erste umfassend aus dem Lockdown entlassen (insgesamt ca. 1.4 Millionen Arbeitnehmer). In einer zweiten Massnahme könnten die Industrie und das Baugewerbe wieder geöffnet werden (ca. 1.1 Millionen Arbeitnehmer). Und in dritter Priorität würden die Finanzdienstleister, die öffentliche Verwaltung und das Hotel- und Gastgewerbe wieder vollständig in Betrieb genommen (ca. 1.2 Millionen Arbeitnehmer).

Das sind nur ungefähre Unterteilungen – für eine konkrete Umsetzung wären feinere Komplementaritäten zu berücksichtigen. So würde schon eine erste Lockerungswelle gewisse ergänzende Dienstleistungen, beispielsweise im Gastgewerbe und im Transport, bedingen, wie auch eine zumindest teilweise Öffnung von Krippen und Primarschulen.

Eine solche graduelle Öffnung sollte einhergehen mit einer massiven Ausweitung von Immunitätstests und “Contact Tracing”, zur raschen und gezielten Ausmerzung neuer Infektionsherde. Aber auch unter diesen Bedingungen und bei weitergehender Einhaltung strenger Hygieneregeln und „Social Distancing“ ist ein Ausstieg aus dem Lockdown immer mit Gesundheitsrisiken verbunden.

Die einzige Gewissheit ist, dass wir alle noch eine geraume Weile mit Einschränkungen und Entbehrungen werden leben müssen.

Corona und die Kosten des Lockdowns

Reto Föllmi 
(Artikel aus Finanz und Wirtschaft)

Vielleicht ist es verfrüht, den Corona-Virus als Jahrhundertereignis zu bezeichnen. Das Jahrhundert ist noch jung und wir wissen nicht, was dieses Jahrhundert für uns alle noch bereithält. Mit Sicherheit ist es aber eine medizinische und wirtschaftliche Ausnahmesituation, die in jüngerer Zeit so nie vorgekommen ist. Die Wirtschaftspolitik muss bei einem so gewaltigen und plötzlichen Einbruch Vertrauen und Sicherheit schaffen. Arbeitnehmer und Selbständige brauchen dringend ihre Löhne und die Firmen benötigen weitere Liquidität, um weitere Rechnungen zu bezahlen.

Mit der grosszügig ausgestatteten Kurzarbeitsregelung werden die Löhne der betroffenen Branchen gesichert. Der Ausgleich ist aber nicht ganz 100%, so dass flexible Lösungen der Firmen in Arbeitszeit- oder Geschäftsmodellen wie Take-Aways belohnt werden. Dies schafft Sicherheit und ist auch aus Verteilungssicht sinnvoll, denn Arbeitnehmer aber auch Selbständige können sich gegen dieses Risiko nicht versichern.

Üblicherweise ist es Selbständigen verwehrt, auf die Kurzarbeit der ALV zuzugreifen, weil die Annahme von Aufträgen von ihnen selber abhängt. Der Einbruch aufgrund der Corona-Welle ist aber offensichtlich und in seiner Art einzigartig, was diese Hilfe für die Selbständigen eine gute und pragmatische Lösung macht. Allerdings sind auch selbständige Grafiker, Beraterinnen und Schreiner betroffen, deren Geschäftsaktivität nicht direkt behördlich geschlossen wurde. Es ist darum sinnvoll, dass der Bundesrat heute eine Ausweitung der Kurzarbeit auf diese Gruppen anbietet. Auch hier könnte die Differenz der Umsätze vor und während der Krise als Basis für die Entschädigung genommen werden.

Wie sieht es aber mit den übrigen Kosten und den Gewinnen, also der Entschädigung für das eingesetzte Kapital aus? Logischerweise muss hier die Liquidität für die Zahlung des Materials, der Mieten etc. sichergestellt sein, wie das mit den durch staatliche Bürgschaften gesicherten Covid19-Krediten der Banken geschehen ist. Die Kredite sind nach maximal 7 Jahren zurückzuführen, was für einen Geschäftskredit eine grosszügige Zeit ist und nicht zu exzessiver Schuldenlast führen muss. Die grosse Inanspruchnahme zeigt auch, dass dieses Programm auf eine grosse Nachfrage stösst.

In einer weiteren Auslegung des Versicherungsprinzips forderte mehrere Stimmen, dass der Gewinnentgang direkt über den Staat (teilweise) abgegolten werden sollte. Diese Forderungen lassen aber einen wichtigen Punkt ausser Betracht: das Kapital kann im Gegensatz zur Arbeit das Risiko weit besser tragen und bekommt für eben dieses Geschäftsrisiko ja in guten Zeiten eine Risikoprämie. Auch bei der Finanzkrise waren einzelne Branchen mehr betroffen und mussten die Verluste entsprechend selber berappen. Eine grossflächige Entschädigung oder nur teilweise Rückzahlung der Darlehen, um entgangene Gewinne zu kompensieren, wäre sehr teuer und würde auch hohe Mitnahmeeffekte von Unternehmern generieren, die auch noch davon profitieren wollen. In einer längeren Krise und wie von Lausanner Ökonomen angeregt wäre ein neues Programm denkbar, das nach dem Vorbild der australischen Studiendarlehen funktioniert, diese sehen im Erfolgsfalle eine raschere Rückzahlung vor. Prüfenswert ist auch eine Form der Brady-Bonds mit Abschlag nicht mehr für Staaten sondern für Firmen.

Auch wenn die Corona-Krise ist vielerlei Hinsicht einzigartig ist, stellt so eine Kompensation einen Präzedenzfall dar, der nur schwer aus der Welt zu schaffen wäre. Ähnliche Forderungen wären bei der nächsten Krise vorprogrammiert. Auch in der Finanzkrise waren einzelne Branchen stärker betroffen als andere. Wenn das Eigenkapital nun wiederholt einen von der Allgemeinheit zu berappenden Versicherungsschutz geniessen würde, womit liesse sich dann in Zukunft eine Risikoprämie für das Eigenkapital noch rechtfertigen? Dem schon in der Finanzkrise geäusserten Vorwurf, die Gewinne würden privat vereinnahmt die Verluste dann aber sozialisiert, käme erst recht eine gewisse Berechtigung zu.

Die Coronakrise ist eine Kombination von Nachfrage- und Angebotsschock. Die Nachfrage ist vielerorts eingebrochen und wir geben nichts mehr für Restaurants oder Anlässe aus. Aber das Angebot ist eben auch eingeschränkt. Weil viele wegen online Meeting, Kinderbetreuung etc. nicht gleich produktiv sind und Angestellte in Branchen wie Tourismus, Events gar nicht arbeiten können, liegt das ganze Produktionspotential tiefer. In «gewöhnlichen» Rezession wirksame Ankurbelungen der Wirtschaft sind darum im Moment wirkungslos. Eine Stimulierung der Wirtschaft während des partiellen Lockdowns ist gar nicht möglich und zudem aus Ansteckungsgründen gar nicht erwünscht.

Wegen des Produktionsabfalls können wir gar nicht den ganzen Kaufkraftverlust ersetzen. Würde im Extremfall der Staat 100% aller Ausfälle übernehmen und die Kaufkraft nominell voll erhalten, könnte nach Ende des Lockdowns eine gleiche oder wegen Nachholbedürfnissen noch gesteigerte Nachfrage auf ein verringertes Angebot treffen, das auch durch Überstunden nicht beliebig ausgeweitet werden kann. Das Resultat wäre zum ersten Mal seit Jahren Inflation nicht nur auf den Aktien- und Immobilienmärkten sondern auch für Güter und Dienstleistungen. Detailhändler verzichten bereits jetzt auf Aktionen und im Medizinalbereich sind Preissteigerungen schon eingetreten. Was die Zentralbanken in den vergangenen Jahren vergeblich zu erreichen suchten, wäre über einen nie vorausdenkbaren Weg eingetreten.

 

Wieso und wie der Staat die wirtschaftlichen Kosten des Lockdown übernehmen sollte: Lohnfortzahlungen und Corona-Darlehen

Jean-Philippe Bonardi, Marius Brülhart, Jean-Pierre Danthine, Eric Jondeau, Dominic Rohner

Unser Wirtschaftsmotor wird zur Zeit angesichts der Bedrohung durch das Corona-Virus künstlich gedrosselt. Um Menschenleben zu retten, verzichten wir alle vorübergehend auf Konsum und Freizeitsaktivitäten, und viele von uns sind für einen noch ungewissen Zeitraum zum wirtschaftlichen Nichtstun verdammt.

Dieser ökonomische Komazustand verursacht enorme privatwirtschaftliche Kosten. Die Umsätze brechen in vielen Branchen ein, und den betroffenen Firmen geht damit das Geld aus, um Löhne und andere Fixkosten zu zahlen.

Es herrscht grosse Einigkeit darüber, dass diese drohenden Zahlungausfälle verhindert werden sollten. Täglich erscheinen Medienberichte über Rufe nach immer grösseren Hilfsfonds. Was dabei allzu oft vergessen geht, ist die Frage, wieso und in welchem Mass es am Staat liegt, hier einzupringen, und wie genau man das Geld am intelligentesten verteilt, so dass Anreizwirkungen und Externalitäten Rechnung getragen wird. Wie schnell sich die Wirtschaft nach der Krise erholen und wie rasch sie danach wachsen kann, hängt in erster Linie von der Kreativität, den Handlungsmöglichkeiten und den Anreizen von Unternehmern ab – im Kleinen wie im Grossen. Darauf gehen wir in diesem Beitrag ein.

Ein wichtiges Grundprinzip ist hier, dass niemand Schuld trägt für den Ausbruch der Epidemie, und dass die wirtschaflichen Opfer somit möglichst breit zu verteilen sind. Die Logik ist mit einer Gebäudeversicherung vergleichbar: Sie wird von obligatorischen Prämien aller Immobilienbesitzer gespiesen und versichert gegen Schäden, von welchen einige ohne eigenes Zutun mehr betroffen sind als andere. Die sonst so wichtige Eigenverantwortung ist hier also ausnahmsweise weniger relevant, da die Krise unverschuldet über uns hereingebrochen ist. Und man kann von den meisten Firmen nicht erwarten, dass sie sich abgesichert haben gegen ein solches Jahrhundertereignis (dies ist erst das dritte Mal, dass Olympische Spiele nicht durchgeführt werden können, und das erste Mal nicht wegen einem Weltkrieg!).

Staatliche Kompensation der Corona-Kosten: effizient und gerecht

Alle schauen nun zum Staat: Er soll einspringen, um die Corona-Lücken in den Buchhaltungen und Lohnzahlungen der zwangsgeschlossenen Firmen und derer Mitarbeiter zu stopfen. Der Staat hat richtig gehandelt, indem er diesen Rufen Folge geleistet hat, und zwar sowohl aus Effizienz- wie auch aus Gerechtigkeitsüberlegungen.

Effizient ist eine Übernahme der Corona-Kosten durch den Staat aus einer ganzen Reihe von Gründen. Staatshilfen sind in der gegenwärtigen Ausnahmesituation weitgehend frei vom üblichen Makel der negativen Leistungsanreize: die Epidemie grassiert unabhängig von der Schweizer Wirtschaftspolitik. Zudem würde eine Welle von Konkursen die wirtschaftliche Erholung nach Ende der Corona-Krise verlangsamen. Es besteht hier also eine negative Externalität (Belastung der Konjunktur) von unternehmerischen Entscheidungen (einzelne Konkurse) – ein Lehrbuchbeispiel für effiziente staatliche Intervention. Zudem ist es wichtig, für nach der Krise noch eine solide Nachfrage zu sichern, indem man die Konsumenten und Produzenten nicht unnötig mit Schulden belastet. Schliesslich geniesst der Staat auf den internationalen Finanzmärkten bessere Kreditkonditionen als private Schuldner. Eine beim Staat gebündelte Schuldenlast kommt somit der Schweiz insgesamt billiger zu stehen.

Auch aus der Gerechtigkeitsperspektive spricht alles für ein starkes Engagement des Staats. Wenn wir die wirtschaftliche Überbrückung des Lockdown einzelnen Firmen und Personen überlassen, sind vor allem diejenigen betroffen, die in exponierten Branchen tätig sind und über wenig finanzielle Polster verfügen. Die Hauptbetroffenen des Corona-Stillstands – Gastgewerbe, persönliche Dienstleistungen, Non-Food-Detailhandel, Privatmedien etc. – sind aber nicht mehr oder weniger schuld an der Krise, als die vom Lockdown weniger tangierten Branchen, wie beispielsweise der öffentlichen Dienst oder die Landwirtschaft. Wieso sollte man die Kosten den unverschuldet exponierten Firmen aufbürden? Eine Kompensation der Opfer durch den Staat hat zudem den Vorteil, dass die finanzielle Last so von der gesamten Gesellschaft getragen wird, und zwar mit einem über den demokratischen Entscheidungsprozess fein austarierten Belastungsschlüssel namens Steuersystem. Wenn wir es ernst meinen mit einer breiten Verteilung der Lasten, dann kommt in erster Linie der Staat als sinnvoller Geldgeber in Frage.

Wieso der Staat dennoch nicht 100% der Kosten übernehmen sollte

Während der Staat also den Grossteil der Corona-Kosten übernehmen sollte, plädieren wir nicht für eine hundertprozentige Deckung. Hauptgrund dafür ist, dass auch in der gegenwärtigen Ausnahmesituation noch gewisse „moral hazard“-Anreizprobleme existieren. So würde ein voller Lohnersatz vielen Arbeitnehmern den finanziellen Ansporn nehmen, sich nach Tätigkeiten umzusehen, die während des Lockdown expandieren, beispielsweise im Gesundheitswesen oder in der Logistik. Unternehmen, die während der Corona-Krise neue Tätigkeitsfelder eröffnen könnten – man denke an Restaurants, die neu Heimlieferungen anbieten – hätten dazu auch kaum mehr Anreiz. Und mit Blick auf die Zeit der allmählichen Lockerung des Lockdown gilt es auch, der arbeitsfähigen Bevölkerung den Anreiz zu lassen, ihre Arbeit wieder aufzunehmen.

Durch den Corona-Lockdown bedingte Lohnausfälle gehen für die betroffenen Arbeitnehmer zudem mit mehr (wenn auch eingeschränkter) Freizeit und Kostenersparnissen (zum Beispiel für externe Kinderbetreuung) einher, was eine gewisse Lohneinbusse rechfertigen kann. Die vom Bund aufgegleiste weitgehende Übernahme der betroffenen Lohnkosten via Kurzarbeit und Erwerbsersatz scheinen uns somit vorbildlich: Die ausfallenden Löhne, Honorare, Gagen, etc. werden bis zu 80% vom Staat kompensiert.

Die Finanzhilfen für Kapitalkosten sind noch ungenügend

Ganz anders steht es um die Kapitalkosten (Mieten, Unterhaltskosten, Lagerkosten, Abschreibungen, Zinsen, etc.). Diese machen geschätzte 40% der Wertschöpfung der Schweizer KMU aus. Dafür sind bis jetzt bloss binnen maximal 7 Jahren voll rückzahlbare Darlehen vorgesehen. Die implizite staatliche Kompensation liegt hier somit sehr nahe bei Null. Dies ist weder effizient noch gerecht.

Die Ineffizienz einer reinen Darlehens-Politik liegt daran, dass ein rückzahlbarer Kredit im Umfang des Umsatzes von mehreren Wochen oder gar Monaten für viele Firmen eine grosse Belastung darstellen dürfte. Firmen mit knappen Margen und Polstern sähen sich angesichts einer solchen binnen sieben Jahren zurückzuzahlenden Schuldenlast gezwungen, Konkurs anzumelden. Dieses Phänomen würde mit zunehmender Dauer des Lockdown einen immer grösseren Teil der Firmen betreffen. Angesichts der grossen externen Kosten einer Konkurswelle ist eine Null-Kompensation der Kapitalkosten daher gesamtwirtschaftlich ineffizient.

Auch aus der Gerechtigkeitsperspektive ist die angedachte Politik fragwürdig: Wieso sollen die Eigner betroffener Betriebe die Einkommenseinbussen selber stemmen? Sie sind nicht mehr oder weniger schuldig an der Krise als Eigner zufälligerweise nicht betroffener Betriebe (beispielsweise Nahrungsmittelläden oder gewisse IT-Firmen). Die oben skizzierte Versicherungslogik gilt also auch für den Faktor Kapital.

Wie könnte eine praktikable Lösung aussehen? Auch hier sprechen Effizienzüberlegungen nicht für eine 100%-ige Kostenübernahme durch den Staat. Firmen, die während dem Lockdown noch ein gewisses Umsatzpotenzial besitzen, sollen keinen Anreiz haben, ganz am Tropf des Staates zu hängen. Zudem sollen keine eh marode Firmen künstlich am Leben gehalten werden.

Eine effiziente und gerechte A-fonds-perdu-Übernahme der Kapitalkosten betroffener Firmen dürfte somit im ähnlichen Prozentbereich liegen wie bei den Lohnersatzmassnahmen, das heisst bis zu 80%. Dieser Ersatzanteil könnte mit zunehmender Dauer des Lockdown und je nach Betroffenheit der Firma höher oder tiefer angelegt werden. Diese Zahlungen könnten durchaus auch in der Form von Darlehen durch die Geschäftsbanken an Firmen vergeben werden. Der Unterschied zu den gegenwärtig beschlossenen Massnahmen würde darin liegen, dass solche „Corona-Darlehen“ von Anfang an nicht nur mit einer staatlichen Bürgschaft sondern auch mit einem Versprechen verbunden wären, dass künftig bloss ein Teil davon zurückzuzahlen ist und vom Staat übernommen wird. Der präzise Abschlag wäre nach ausgestandener Krise festzulegen, je nach Dauer des Lockdown, Schwere der Beeinträchtigung der einzelnen Unternehmen, und derer Kostenstruktur. Für eine solche Prüfung bestände nach der Krise (im Gegensatz zu jetzt, sofort) ausreichend Zeit.

Vorbild Studiendarlehen?

Eine Zwischenform zwischen den aktuell vorgesehenen Darlehen und A-fonds-perdu-Zuschüssen wären Kredite, die nur bei künftig gutem Geschäftsgang rückzahlbar wären – vergleichbar mit Studiendarlehen in angelsächsischen Ländern, die im späterern Leben nur dann abzuzahlen sind, wenn die Absolventen genügend hohe Einkommen erzielen.
Solche bedingt rückzahlbare Kredite würden die Konkursgefahr wohl wesentlich schmälern im Vergleich zu einfachen Darlehen. Es könnte allerdings immer noch ungerecht erscheinen, dass Firmen in Lockdown-betroffenen Branchen dadurch mittelfrisig Gewinneinbussen zu gewahren hätten, von welchen nicht betroffene Firmen völlig verschont würden. Auch wäre es wichtig, dass die Rückzahlungen nicht den ganzen Gewinn wegfressen würden, da sonst Innovationsanreize beeinträchtigt würden.

Gewinnbedingt rückzahlbare Darlehen scheinen besonders sinnvoll für Firmen in Sektoren mit relativ tiefer Wettbewerbsintensität und somit hohen Gewinnmargen. Staatliche Hilfen an Firmen, die in Folgejahren grosse Gewinne und Boni ausschütten, wären trotz aller theoretischen Argumente für Gleichbehandlung politisch schwer vertretbar.

Ähnlich verhält es sich für Firmen, welche in Branchen operieren, wo globale Risiken zum täglichen Brot gehören, und so auch in den Gewinnmargen einkalkuliert werden sollten. Dies ist zum Beispiel in der Luftfahrt und Reisebranche der Fall, wo regelmässig Ereignisse wie 9/11, die Subprime-Krise, isländische Vulkane, SARS, etc. zu temporären Einbussen führen, und so quasi zum Geschäftsalltag gehören. Da die Corona-Pandemie in ihrer Wucht und Ausdehnung jedoch kaum vorhersehbar war, scheint auch für diese Sektoren eine gewisse staatliche Unterstützung gerechtfertigt.

Wie könnte eine praktikable Regel für „Corona-Darlehen“ aussehen? A-fonds-perdu-Kredite könnten beispielsweise denjenigen Sektoren vorbehalten bleiben, die Einnahmeausfälle während des Lockdown nicht oder nur sehr beschränkt durch aufgeschobene Nachfrage wettmachen können – man denke an die Gastronomie, persönliche Dienstleistungen oder Floristen. Andere Sektoren, wie zum Beispiel Möbelhäuser oder Baufirmen, haben grösseres Nachholpotenzial nach der Krise, womit gewinnbedingt oder gar voll rückzalbahre Darlehen dort sinnvoller sein könnten. Wichtig wäre, diese branchenspezifischen Kriterien möglichst rasch zu erarbeiten und zu publizieren, um die finanzielle Ungewissheit der kreditnehmenden Firmen auf ein Minimum zu beschränken. Für die Verzinsung könnte problemlos das bestehende Modell übernommen werden, mit Zinsätzen von 0% für kleine und 0.5% für grosse Kredite.

Whatever it takes

Aus Effizienz- wie auch Gerechtigkeitsüberlegungen empfehlen wir also eine grosszügige staatliche Kompensation der Umsatzrückgänge infolge des Lockdown. Wie gross sollte der Gesamtumfang dieser Zahlungen sein? In den berühmten Worten von Mario Draghi: Whatever it takes (was auch immer es braucht). Die Schweiz hat eine international beneidenswert tiefe Staatsverschuldung, welche gegenwärtig gar negativ verzinst ist. Auch eine Ausdehnung der Bundesverschuldung um einen dreistelligen Milliardenbetrag würde unsere Staatfinanzen nicht aus dem Lot bringen.

Es ist effizienter und gerechter, die Corona-Schulden im Bundeshaushalt mit demokratischer Kontrolle zu verwalten, als sie vom Virus zufallsverteilt der Privatwirtschaft aufzubürden.