Ein früher Pfiff des Bademeisters

Monika Bütler

„Aufgrund der für die Regulierung massgeblichen risikogewichteten Eigenmittelquote (Verhältnis zwischen Eigenmitteln und risikogewichteten
Positionen) liegen sie (MB: die Grossbanken) im internationalen Vergleich allerdings weiterhin auf den vorderen Rängen. Wird dagegen die ungewichtete Eigenmittelquote (Verhältnis zwischen Eigenmitteln und Bilanzsumme) als Massstab herangezogen, ist die Eigenmittelausstattung der Grossbanken im internationalen Vergleich nach wie vor niedrig.“

Der Satz stammt aus dem Bericht zur Finanzstabilität (Financial Stability Report) der SNB von – Juni 2006 (mit Daten bis 2005!).

Haben CS und UBS genügend Eigenmittel?

Urs Birchler

Die Meinungsverschiedenheit zwischen SNB und den Grossbanken ist dem breiteren Publikum der Steuerzahler — um deren Geld geht es nämlich — nicht ganz einfach zu vermitteln. Versucht sei es wenigstens.

Genügend Eigenmittel ist immer Eigenmitel pro irgendwas. Im einfachsten Fall pro Bilanzsumme einer Bank. Das ist wie beim Hauseigentümer: Die Bank verlangt, dass er das Haus nur zu 80% mit Schulden belastet und 20% des Immobilienwertes selber, aus dem eigenen Sack, berappt.

Im anspruchsvolleren Fall bezieht man die Eigenmittel auf die sogenannten risikogewichteten Anlagen der Bank (die RWA, für risk weighted assets). Das wäre, wie wenn die Bank vom Hauseigentümer Eigenmittel verlangte in der Höhe von (beispielsweise): 10% des Grundstückwerts (da dieser risikoarm ist), 30 Prozent des Wohnzimmers, 50% des Kellers (da feuchtigkeitsgefährdet) und 120% der (potentiell explosiven) Gasheizung.

Welcher Ansatz ist der richtige: die Pauschallösung pro Bilanzsumme (Leverage Ratio) oder die (einzel-)risikogerechte Lösung (auf Basis der RWA unter Basel II und III)? Grundsätzlich wäre der risikogerechte Ansatz wohl der richtige — liessen sich die Risiken einer Bank denn hinreichend genau messen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Zum einen ist die Messung (und die Aggregation) der Risiken schon konzeptionell schwierig. Zum andern versuchen die Banken auch, den gemessenen Risiken auszuweichen. Mit den gemessenen Risiken verschwinden aber nicht unbedingt die effektiven Risiken. Der Hauseigentümer, der auf die Gasheizung verzichtet, braucht — in unserem Beispiel — weniger Eigenmitteln. Was aber, wenn er insgeheim mit Propangas aus der Flasche kocht? Dann hat er das Risiko in den eigenmittelfreien Bereich verschoben.

Ein Arbeitspapier des IMF zeigt sehr sorgfältig, dass die risikogewichteten Assets (RWA) ein unzuverlässiges Mass der Risiken einer Bank sind. Die Autorinnen legen auch dar, dass es grosse Unterschiede zwischen Banken, vor allem auch zwischen Banken aus verschiedenen Weltregionen gibt.

Am deutlichsten zeigt sich die Unzulänglichkeit der Risikogewichtung gegenwärtig in der Behandlung von Staatsanleihen. Diese werden in den meisten Ländern mit niedrigen Risikogewichten, wenn nicht mit null, gezählt. Die Grafik (ursprüngliche Quelle: Standard&Poor’s und Bloomberg) zeigt, dass Guthaben gegenüber Staaten nur für 1% der Eigenmttelerfordernisse der international tätigen Banken verantwortlich sind. Bei einer solchen Rechnung fehlen schnell einmal ein paar Prozentpunkte an Eigenmitteln, wenn sich eine Krise verschärft. Drum leuchtete wohl bei der SNB das Alarmsignal auf. Genauso schöpft ein Bankier Argwohn, wenn der Hauskäufer behauptet, er brauche dank auschliesslich krisenfester Bauweise und Ausstattung zu seiner Hypothek nur 1,7% Eigenmittel.

Bezogen auf die risikogewichteten Aktiven gehören die Schweizer Grossbanken zu den besser kapitalisierten der Welt. Bezogen auf die Bilanzsumme sind sie jedoch im Tanga unterwegs. Kein Wunder hat der Bademeister gepfiffen.

Good bye Elinor Ostrom

Mit grosser Trauer haben wir heute vernommen, dass die amerikanische Politikwissenschafterin Elinor Ostrom, Nobelpreisträgerin für Ökonomie 2009, gestorben ist. Elinor war in vieler Hinsicht ein Vorbild sowohl für Ökonominnen als auch für Politikwissenschaftler.

Hier ist die Begrüssungsrede, die ich bei ihrem Besuch an der Universität St. Gallen vor nur einem Jahr halten durfte:

Who would be a better person to stand for the mission of our newly founded School of Economics and Political Science? Who would be the perfect figurehead for a University which aims at excellence in research and teaching, but also at diversity, international visibility and interdisciplinary research? Elinor Ostrom epitomizes the successful combination of insights and methods from Political Science and Economics.

I vividly remember how my colleagues in economics, at least those who were familiar with Elinor’s work, did not mind a bit that a Political scientist was going to receive the highest honor in our own field. At the same time Elinor Ostrom is a cheerful likeable person who sticks out in many other ways, particularly among her generation.

„To an outside observer, my career may look rather successful at the current time. Has it always been this way?“ Elinor Ostrom asks in her article „A Long Polycentric Journey“ (an exciting reading I would recommend to all of you). „To be honest, the answer is no“ she goes on. It is very fascinating to read how Elinor Ostrom dealt with the many obstacles she faced as a young ambitious woman at that time. I also realized with a smile that she ignored the same two pieces of advice as I did many years later. The first was that the best major for a girl was in education – to become a teacher. The second was that one should not only diversify financial assets but also the professions in a marriage.

Probably I would not have dared to invite Elinor Ostrom to St. Gallen. My colleagues in Political science tried. And here she is. I am very proud to be the dean of such an active school and of course to have the privilege of welcoming Elinor Ostrom to our University.

 

Ergänzungen zu Ergänzungsleistungen

Viele Medien nahmen in den letzten Tagen (endlich) das Problem mit den Ergänzungsleistungen auf. An unserem Institut beschäftigt uns die Frage allerdings schon lange (siehe hier und hier und hier). Dass die Individuen auf Anreize reagieren ist wohl eines der robustesten Ergebnisse empirischer Forschungen.

Die Anreize sind gerade bei den Ergänzungsleistungen enorm: Wer im Alter 90% der vollen Rente aus der AHV erhält (circa 25‘000 Franken), nur ein kleines Vermögen besitzt (wenige 10‘000 Franken) und bei der Pensionierung weniger als circa 180‘000 Franken Alterskapital hat, fährt mit einem Kapitalbezug besser. Weshalb? Wenn die Person ihr Altersguthaben verrentet erhält sie zur AHV Rente eine jährliche BVG Rente von rund 12‘000 Franken. Zusammen also gerade etwa so viel wie wenn sie keine BVG Rente erhielte und den Rest ihres Lebensbedarfs mit Ergänzungsleistungen decken würde, rund 37‘000 Franken pro Jahr. Lieber also das Kapital beziehen und wenn es aufgebraucht ist, EL beantragen.

In der Realität sind die Anreize noch grösser: EL müssen im Gegensatz zu den BVG Renten nicht versteuert werden, viele Rentner haben Lücken in der AHV (sie bräuchten somit noch mehr BVG Kapital) und der Kapitalbezug wird gegenüber der Rente steuerlich begünstigt. Deshalb ist es auch für viele Mittelständer „günstiger“, das Kapital zu beziehen. Das ist ihnen nicht zu verargen. Von den zusätzlichen Anreizen, die von den EL als faktische Pflegeversicherung ausgeht, noch gar nicht zu reden.

Die Frage ist nur was tun. Hier sind einmal vier Möglichkeiten:

1)   Obligatorische Verrentung: Keine Kapitaloption mehr.

2)   Mindestverrentung: Obligatorische Verrentung bis zum Niveau, welches für durch die EL gesichert ist. Wer grössere Lücken in der AHV ist, muss entsprechend mehr verrenten.
Variante 2a) obligatorische Verrentung nur des obligatorischen Teils des BVG.

3)   Verschärfung der Bedürftigkeitsprüfung auf das Niveau der heutigen Sozialhilfe: Bevor EL beantragt werden können, müsste somit das ganze Vermögen verzehrt werden.

 Gemäss unseren Simulationen senken alle Möglichkeiten die zu erwartenden Kosten für die EL (siehe Tabelle unten). Alle haben Vor- und Nachteile. Die obligatorische Verrentung schränkt Menschen mit einer kürzeren Lebenserwartung massiv ein (und begünstigt daher eher die besser gestellten). Bei der Variante 2a) besteht die Gefahr, dass Anreize geschaffen werden – sowohl für Versicherte wie auch für Pensionskassen – Alterskapital als überobligatorisch auszuweisen. Option 3), welche keine Einschränkung des Kapitalbezugs vorsieht führt ebenfalls zu einer starken Reduktion der erwarteten EL Kosten. Dies aus zwei Gründen: Erstens direkt durch den vollständigen Vermögensverzehr. Zweitens indirekt: Für den Mittelstand wird der Kapitalbezug unattraktiver und ein grösserer Teil der Leute entscheidet sich für eine Rente.

Was würden die Individuen selber wählen, müssten sie sich für eine der 3 obigen Möglichkeiten entscheiden? Wir haben nachgerechnet: Wenig überraschend ist die obligatorische Verrentung des gesamten Alterskapitals für alle am wenigsten attraktiv (wir hätten uns verrechnet, wenn dies anders rausgekommen wäre). Die beiden anderen Optionen unterscheiden sich nur wenig. Insbesondere für die Versicherten mit kleinerem BVG Kapital schwingt die Variante 3) etwas oben aus: Lieber etwas strengere Bedürftigkeitsprüfungen als eine Einschränkung des Kapitalbezugs. Für den Staat wären die Kosten vergleichbar. (Legende: Meanstested benefits = Status quo; Mandatory annuitization = Option 1), obligatorische Verrentung; Minimum income requirement = Option 2); Consumption Floor = Option 3))

 

Tabelle: Kosten für verschiedene Formen der Grundsicherung im Alter in 1000 Franken für eine alleinstehende Person über die gesamte Rentenphase. Bei allen vier Massnahmen wird derselbe Mindestkonsum garantiert (3000/Monat für Alleinstehende). Konsumgarantie = Option 3), Verschäfung der Bedürftigkeitsprüfung.

Man soll nicht das Kind mit dem Bad ausschütten: Lehren aus der Finanz- und Wirtschaftskrise für die Volkswirtschaftslehre

Gebhard Kirchgässner

In seinem neusten Beitrag schreibt Gebhard Kirchgässner, welche Lehren aus der Finanz- und Wirtschaftskrise für die Volkswirtschaftslehre gezogen werden können, wo es Fehler gegeben hat und was dennoch vom ökonomischen Ansatz bleibt.

SBB umgefragt

Heute habe ich per email die Einladung erhalten, an einer Umfrage unter GA Abonnenten teilzunehmen. Die teilweise absurden Fragen erinnerten mich an eine andere (telefonische) SBB Befragung, die ich vor ein paar Jahren aufzeichnete.

„.. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass 5% der Anrufe zu Ausbildungszwecken aufgenommen werden…“. Dann Frage nach den Personalien usw.

 „Mit welchem Fahrausweis reisen Sie meistens?“

„mit einem Generalabonnement der SBB“

„Benutzen Sie auch andere Fahrkarten wie Einzel- und Mehrfachkarten?“

„neben einem GA? Natürlich nicht“

„Besitzen Sie ein Halbtagsabonnement“

„Natürlich nicht“

„Wir stellen Ihnen nun einige Fragen zu von Ihnen unternommenen Fahrten in den letzten 4 Wochen. … Haben Sie in dieser Zeit eine Geschäftsreise unternommen? Wenn ja, von wann bis wann und wohin?“

„Ja, vom 4. bis 6. November nach Tilburg, Niederlande“

(im Rahmen einer Folgefrage zum Arbeitsweg) „Dann haben Sie also letzte Woche von Dienstag bis Donnerstag nicht gearbeitet?“

etwas später:

„Haben Sie in den letzten 4 Wochen eine Ferienreise unternommen?“

„Ja, von Zürich nach Lugano, am 15. Oktober“

„Wie viele km sind das?“

„etwa 200, aber das sollten Sie als Befragerin im Auftrage der SBB doch selber wissen“

„aha, 225km, wann genau sind Sie in Zürich abgefahren?“

„Das weiss ich nicht mehr „

„Sie wissen also nicht mehr genau, wann Sie abgefahren sind?“

„Nein. … Haben Sie denn keinen Eintrag „weiss nicht“?

„Nein“

„Dann schreiben Sie doch einfach 1 Uhr“

„Nein das geht nicht, wir müssen dies eben genau wissen und darum macht es keinen Sinn, mit Ihnen das Interview weiterzuführen. Ich kann nicht irgend etwas einfach etwas einfüllen, sonst kriege ich Schwierigkeiten.“

„Und Sie kriegen keine Schwierigkeiten, wenn Sie das Interview wegen einer komplett unwichtigen unvollständigen Information nicht weiterführen?“

„Nein, es ist eben sehr wichtig, diese Daten genau zu erheben zu können und so brechen wir das Interview hier ab.“

 In der verzweifelten Hoffnung, das Gespräch werde tatsächlich aufgenommen, habe ich der Dame dann noch versucht zu erklären, weshalb diese Umfrage wohl kaum geeignet ist, verlässliche Infos zu Benutzung von ÖV zu liefern.

Auf solchen Informationen basieren dann wohl Strategieentscheidungen der SBB.

 

Bundesrätliche Ladehemmung

Urs Birchler

Wird die Nationalbank ihre Generalversammlung am 27. April ohne gewählten Präsidenten abhalten müssen? Dessen Amt bliebe damit seit bald vier Monaten verwaist. Das ist zwar noch kein Weltrekord: In Indonesien blieb der Sitz des Gouverneurs während neun Monaten vakant; in Pakistan 2010 und während drei Monaten (2010) und einem Monat (2011). Aber es ist auch kein gutes Zeichen.

Zuständig für die Ernennung des Präsidenten des Direktoriums der Nationalbank ist gemäss Nationalbankgesetz (Art. 43) der Bundesrat — und zwar nicht auf Empfehlung des Bankrates. Eine Empfehlung des Bankrates ist nur notwendig zur Wahl ins Direktorium (Art. 34 Abs. 2); welches Mitglied des Direktoriums dann Präsident oder Vizepräsident wird, liegt allein in der Kompetenz des Bundesrates (Art. 34 Abs. 2).

Dass es ein Schildbürgerstreich wäre, dem amtierenden Vizepräsidenten Thomas Jordan einen Externen vor die Nase zu setzten, scheint unbestritten. Warum dann Thomas Jordan mit der provisorischen Zwei auf dem Rücken die GV leiten lassen? Glaubt am Ende jemand, ihn weichklopfen zu müssen? Anders kann ich mir die Ladehemmung im Bundeshaus beim besten Willen nicht erklären. In Zeiten, wo die einen von Wechselkursen von 1.40 zum Euro schwärmen, während die Nationalbank täglich dem lieben Gott danken muss, wenn sie mit 1.20 über die Runden kommt, scheint es vielleicht attraktiv, den Bewerber fürs Präsidium noch etwas zu grillieren. Ob es klug ist, ist eine andere Frage.

Steuerbelastung inflationsbereinigt

Monika Bütler

Mein Kollege Beat Hintermann von der Uni Basel und seine Mitarbeiterin Anja Roth haben sich die Mühe gemacht, die Steuerbelastungen für vier Einkommensgruppen für die Jahre 1990 und 2010 zu berechnen – INFLATIONSBEREINIGT (von 2010 zurückgerechnet). Nicht berücksichtigt ist die Reallohnentwicklung. Wer heute 50’000 Franken verdient, ist in der Einkommensverteilung weiter unten als jemand der im Jahre 1990 inflationsbereinigt denselben Lohn hatte. Beat Hintermann und Anja Roth haben  drei Grafiken gemacht: Änderung der Steuerbelastung in Franken, in Prozentpunkten und in Prozenten (*).

Die Zahlen zur Steuerentwicklung 1990-2010 bestätigen, was ich bereits vermutet hatte:
a) Die unteren Einkommen wurden tatsächlich entlastet. Allerdings sind die Entlastungen geldwertig klein. 31 Prozent entsprechen gerade einmal 1.6 Prozentpunkten oder circa 800 Franken.
b) Die mittleren Einkommen wurden nur wenig entlastet.
c) Die höheren Einkommen wurden tendenziell eher mehr entlastet als die mittleren.

Es zeigt sich allerdings auch eine riesige Heterogenität zwischen den Kantonen. Gewisse Kantone haben sowohl niedrige wie auch höhere Einkommen steuerlich entlastet. In einigen änderte sich nichts (Zürich),  andere erhöhten die Steuern in allen Einkommensgruppen.

PS (*): Die Veränderungen in Prozent von Prozent anzugeben, macht eigentlich überhaupt keinen Sinn. Wenn die Steuerbelastung von 2% auf 1% zurückgeht, so würde dies eine 50% Steuerreduktion bedeuten, auch wenn die Beiträge nur klein sind.


Leidet economiesuisse unter Geldillusion? (Fortsetzung)

 Monika Bütler und Christian Marti

Wir haben versucht, den Einfluss der Teuerung auf die Analyse der Steuersenkungen pro Einkommensgruppe in der Studie von economiesuisse herauszurechnen. Dies unter den Annahmen, dass es keine grundsätzlichen Änderungen am Steuersystem gab in den 20 Jahren und dass die kalte Progression ausgeglichen wurde. Die Graphik finden Sie hier für die Stadt Zürich.

Lesebeispiel: Bei einem Einkommen von 60‘000 Franken im Jahre 2010 hätte economiesuisse alleine aufgrund der Teuerung eine Steuerreduktion von 40% für Verheiratete mit 2 Kindern, 32% für Verheiratete ohne Kinder und 23% für Alleinstehende gefunden. Die Spalten für 30‘000 respektive 40‘000 Franken für Verheiratete mit Kindern fehlen, da diese Gruppen so wenig Steuern zahlen, dass ein Vergleich ohnehin sinnlos ist – umso mehr, wenn es um prozentuale Veränderungen geht.  

Grosszügig interpretiert kann der Rest der von economiesuisse gefundenen Steuerreduktionen in Grafik 4 als effektive reale Steuersenkungen interpretiert werden. Bei einem Einkommen von 60‘000 Franken wären dies 32% für Verheiratete mit Kindern, 16% für Verheiratete ohne Kinder und 5% für Alleinstehende: In Frankenbeträgen rund 500 Franken für Verheiratete mit und ohne Kinder, 250 Franken für Alleinstehende. Pro Jahr.

Allerdings ist bei dieser grosszügigen Interpretation Vorsicht am Platz. Erstens natürlich aus Datengründen. Wir haben den Effekt nur für die Stadt Zürich gemessen, und die Art der Berücksichtigung der Abzüge führt schnell einmal zu geldmässig kleinen, prozentuell aber grossen Abweichungen. Zweitens gab es in den letzten 20 Jahren auch real Einkommenszuwächse, welche die relative Position der Steuerzahler in der Verteilung beeinflussen.  Oder anders gesagt: Selbst wenn es keine Teuerung gegeben hätte, wäre jemand mit 60‘000 Franken Einkommen heute relativ gesehen ärmer als jemand mit einem Einkommen von 60‘000 Franken Einkommen vor 20 Jahren.

Wir teilen durchaus die Meinung von economiesuisse, dass „gewöhnliche“ Bürger von Steuersenkungen ebenfalls profitiert haben könnten, dies allerdings in weit geringerem Ausmass als economiesuisse uns weismachen will. Auch die Millionäre haben über den Teuerungseffekt hinaus von Steuersenkungen im Ausmass von rund 7% profitiert (oder rund 25‘000 Franken pro Jahr, auch diese Zahl ohne Gewähr). Einzige Gruppe, die nicht von realen Steuersenkungen profitiert zu haben scheint, ist der obere Mittelstand (+- 200‘000 Franken Bruttoeinkommen). Vielleicht täuschen wir uns hier. Auf jeden Fall liefert der economiesuisse Bericht keine Evidenz zu den wirklichen Nutzniessern der Steuersenkungen. Schade.

PS: Da die Teuerung nicht berücksichtigt wurde, ist auch die Grafik 5 im economiesuisse Bericht falsch – sie sagt absolut nichts über die Veränderung der Progression aus.

Leidet economiesuisse unter Geldillusion?

In der Schnelle (Details folgen): Economiesuisse behauptet, dass die Steuerbelastung vor allem für die unteren Einkommensklassen gefallen ist. Dies wird anhand eines Vergleichs der geschuldeten Steuern für die Jahre 1990 und 2010 für mehrere Einkommensgruppen dargestellt (Grafik 4).

NUR: 60’000 im Jahre 1990 sind nicht 60’000 Franken im Jahre 2010. Dazwischen liegen nicht nur 20 Jahre sondern vor allem 40% Inflation. Real entsprechen 60’000 Franken 2010 nur etwa 42’800 Franken im Jahre 1990. Wenn in den 20 Jahren nur schon die kalte Progression ausgeglichen wurde, dann hätte man in den 20 Jahren für Verheiratete folgende „Steuersenkungen“ gefunden: -40% (30’000 in 2010), -30% (60’000), -25% (150’000), -4% (1Mio). Das ist zwar etwas weniger als die von economiesuisse publizierten Zahlen, aber das Muster ist dasselbe. Alle Zahlen ohne Gewähr. Details folgen.

Ich kann mich selbstverständlich irren – bin gespannt auf Gegendarstellungen. Vielleicht hat economiesuisse ja die Einkommen tatsächlich deflationiert.