Ehrendoktor an Banken-Kritikerin

Urs Birchler

Die Ökonomin Anat Admati ist seit heute Ehrendoktorin der Universität Zürich. Damit wurde diese Ehre nach Doug Diamond zum zweiten Mal hintereinander an eine(n) Vertreter(in) der Banken- und Finanztheorie vergeben.

Die ehemalige Studentin der Hebrew University, Jerusalem, ist heute (mit einem PhD von Yale) Professor of Finance and Economics in Stanford (CV). Ihre Forschung und Publikationen gelten Fragen der Informationsverarbeitung auf den Finanzmärkten und anderen Fragen auf dem Gebiet der sogenannten Mikrostruktur der Märkte.

Anat Admati gehört aber auch zur Gruppe jener Ökonomen, die nach der Finanzkrise aktiv die Öffentlichkeit gesucht haben und den Argumenten der Banken entgegengetreten sind. Das Buch The Bankers‘ New Clothes, verfasst mit Martin Hellwig, räumt auf mit den Argumenten der Banken, weshalb hohe Eigenmittel schädlich seien. Für Eilige: Eine kurze Zusammenfassung durch Admati im Video-Clip. Eine Zusammenfassung auf deutsch bei iconomix, in der FuW und in der FAZ.

ZKB bei batz.ch

Urs Birchler

Im Hinblick auf die beginnende Kantonsrats-Debatte ein Verzeichnis aller batz.ch-Artikel, die zum Thema ZKB geschrieben wurden:

ZKB-Kompass für den Kantonsrat

Urs Birchler

Am Montag diskutiert der Kantonsrat die Anträge der ZKB vom Januar 2013. Für diejenigen, die keine Zeit haben, meine Studie ZKB wohin? zu lesen, hier nochmals eine Liste der gängigsten Irrtümer:

  • Mehr Kapital macht die ZKB sicherer. Falsch, weil die Bank jeden freien Kapitalfranken in Expansion, d.h. in neue Risiken ummünzt.
  • Kapital in der ZKB ist für den Kanton angesichts des AAA-Ratings der Bank kein Risiko. Falsch. Das Spitzen-Rating gehört dem Kanton; es färbt nur wegen der Staatsgarantie auf die Bank ab. Ohne Kanton läge das Rating mehrere Stufen darunter. Eine Kapitalspritze des Kantons für die ZKB würde das AAA-Kantonsrating sogar gefährden.
  • Eine Abschaffung oder Beschränkung der gesetzlichen Staatsgarantie würde die Risiken des Kantons verringern. Falsch. Der Kanton haftetunabhängig von der gesetzlichen Staatsgarantie auch faktisch für die Bank. Er kann sie nämlich nicht untergehen lassen (Paradebeispiel: Kanton VD 2010).
  • Eine Teilprivatisierung der ZKB-Risiken ist nicht möglich. Falsch. Zusätzliches Kapital aus dem privaten Sektor (PS, Wandelschulden) entlastet den Kanton, aber nur unter einer Bedingung (!), nämlich nur wenn es als Risikopolster über die gesetzlich geforderten Eigenmittel hinaus verwendet wird und nicht zur Expansion.
  • Die Kapitalbeschaffung durch Emission weiterer nachrangiger Schulden mit Forderungsverzicht ist zu teuer. Falsch. Die Rendite auf solchen Schulden („ZKB-CoCos“) entschädigt die Anleger nur für Risiken, die sonst der Kanton trägt.

Wie weiter bei der ZKB?

Urs Birchler

Die Anträge der Zürcher Kantonalbank vom Januar 2013 sind in der vorberatenden Kommission des Kantonsrates (Spezialkommission ZKB) auf wenig Gegenliebe gestossen. Auch der Regierungsrat hat eher negativ reagiert. Als nächstes ist der Kantonsrat gefordert.

Leider haben die Kritiker weitgehend recht. Eine Studie des Zentrums für Finanzmarktregulierung der UZH kommt zum Schluss, dass die Argumente der ZKB nicht überzeugen.

Hier ein Management Summary:

  • Angesichts der Wachstumsstrategie der Geschäftsleitung ist zu bezweifeln, ob eine Erhöhung des Dotationskapitals zur Stärkung der Sicherheit der Bank und nicht zur Expansion verwendet wird.
  • Die angestrebte Diversifikation durch Wachstum über den Kanton hinaus führt nicht unbedingt zu geringeren Risiken.
  • Die ZKB verwirft die Aufnahme privaten Kapitals, namentlich von nachrangigen Schulden mit bedingtem Forderungsverzicht, mit untauglichen Argumenten.
  • Die vorgesehene Abgeltung der Staatsgarantie ist viel zu optimistisch berechnet.

Ich bin gespannt, wie der Kantonsrat die Argumente der ZKB beurteilen wird.

Keine Spekulation — kein Wasser

Urs Birchler

São Paulo geht das Wasser aus, und die Regierung mag (im Hinblick auf bevorstehende Wahlen) nicht rationieren. Die WM-Fussballer werden also vielleicht weder kalt noch warm duschen können.

Weshalb mitten in der Regenzeit das Wasser knapp wird, mögen die Meteorologen oder Klimatologen beantworten. Die Ökonomie lehrt aber, wie man mit Knappheit am besten umgeht: Indem man die knappe Ressource dem Markt, d.h. — jawoll! — der Spekulation überlässt.

Markt heisst natürlich nicht, dass an die Stelle des Staates ein Mafia-Monopol tritt. Markt heisst, dass Wasser gehandelt werden kann. Der bei drohender Trockenheit ansteigende Preis zwingt dann zu frühzeitigem Sparen. Auch den Armen ist am besten geholfen, wenn das Wasser nicht von den Bessergestellten zu Tiefpreisen in Swimming Pools und bei der Autowäsche verschleudert wird. Ein Existenzminimum kann und soll der Staat durch Gutscheine oder Gratisabgaben sicherstellen. Und wer unbedingt im Juli Wasser braucht, kann es bereits im März auf Termin kaufen. So könnte der mit allen Wassern gewaschene Othmar Hitzfeld seinen Torschützen eine richtige Dusche versprechen.

Gefängnis für Staatshilfe?

Urs Birchler

Der Bundesrat muss eine Strafnorm vorbereiten für Banken, die Staatshilfe in Anspruch nehmen. Dies hat gestern der Ständerat im Einverständnis mit dem Nationalrat beschlossen.

Wie viele Strafgelüste ist auch dieses verständlich. Staatshilfe an private Unternehmen ist ein Unding, und die Banken haben nicht immer in Form von Bescheidenheit reagiert. Zudem wären Konkursdelikte (Gläubigerschädigung und Misswirtschaft) bereits unter geltendem Recht strafbar (Art. 164-165 StGB). Bloss greifen sie eben erst im Konkurs, der durch Staatshilfe gerade abgewendet wird. Es läge daher nahe, die Sanierung mittels Staatshilfe dem Konkurs und den Steuerzahler dem geschädigten Gläubiger gleichzustellen.

Strafbar wären die Bank (die aber im konkreten Fall eben gerade kein Geld hat) sowie deren Organe, d.h. Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Revisionsstelle. An die rechtlichen Probleme im Dreieck zwischen Strafrecht, Banksanierungsrecht (Art. 25ff. BankG) und den revidierten Sanierungsbestimmungen im SchKG, will ich mich jedoch nicht heranwagen. (Für rechtliche Hinweise — ohne Verantwortung für meinen Text — danke ich Sabine Kilgus.)

Es gibt genug ökonomische Probleme. Aus ökonomischer Sicht ist die Lust, Bankiers für Staatshilfe zu bestrafen, kaum auf vernünftige Art und Weise zu befriedigen. Dem Bundesrat stellen sich verschiedene Knacknüsse:

  • Strafe für Staatshilfe schreckt nicht nur davon ab, Risiken für die Bank einzugehen, sondern in erster Linie davon, eine entsprechende Funktion bei einer Bank überhaupt anzunehmen. Man kann auch die Todesstrafe für gescheiterte Banker einführen, darf sich dann aber nicht wundern, in dem Gewerbe nur noch Phantasten und Kriminelle zu finden. Ein lesenswerter Aufsatz dazu stammt von Daniel Zuberbühler.
  • Staatshilfe findet innerhalb einer Sanierung statt. Eine Strafbarkeit kann deshalb zu einer Verschleierung der Probleme und einer Verzögerung der Sanierung führen, in der Hoffnung, es komme alles wieder gut. In dieser Zeit besteht ein grosser Anreiz für die Bank, Risiken einzugehen („gambling for resurrection“).
  • Staatshilfe wird oft nicht auf Ersuchen der Bank, sondern auf Druck der Behörden geleistet. Namentlich, wenn Staatshilfe zu Strafen führt, wird sich eine Bankleitung hüten, Hilfe anzufordern. Vielmehr wird sie nachträglich behaupten, die Hilfe wäre gar nicht notwendig gewesen. Einzelne Beobachter haben denn auch die (kaum zutreffende) Meinung geäussert, die UBS hätte im Oktober 2008 gar nicht gerettet werden müssen.
  • Der Tatbestand „Staatshilfe“ ist sehr vage. Die Notenbanken der wichtigsten Länder haben in der Finanzkrise eine Geldschwemme und ein tiefes Zinsniveau verursacht, wovon alle Banken profitierten. Das ist auch Staatshilfe. Ferner haben Bund und Nationalbank mit der Rettung der UBS indirekt auch andere Schweizer Banken gerettet. (Die Massnahmen hiessen nicht bloss euphemistisch „Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems“.)
  • Banken nehmen täglich Staatshilfe an in Form kurzfristiger Kredite der Nationalbank. Dies gehört zum normalen Funktionieren der schweizerischen Geldversorgung. Die Grenze zwischen Liquiditätsmanagement, Liquiditätshilfe und Solvenzhilfe ist jedoch fliessend. Sobald die Nationalbank die Anforderungen an Kreditsicherheiten lockert, besteht die Gefahr impliziter Staatshilfe.
  • Staatshilfe kann auch in Form von Vermittlerdiensten erfolgen. Bringt die Notenbank wichtige Gläubiger an einen Tisch oder findet die Aufsichtsbehörde eine übernehmende Bank (für die sie vorübergehend die Eigenmittelbestimmungen lockert) — ist das dann Staatshilfe?
  • Sind die Schuldigen nur die Banken? Warum strafen wir nicht Aufseher, die versagt haben, oder die Geldgeber, die einer Bank Geld im Vertrauen auf die implizite Staatsgarantie geliehen haben?
  • Und was machen wir mit den Bankenvertretern, die unrealistische, d.h. zu riskante Renditeziele anvisiert, aber Glück gehabt haben? Wir büssen Raser ja auch nicht bloss dann, wenn sie einen Unfall verursacht haben.

Kurz: Das Parlament hat nicht den Mut, die Banken mit genügend hohen Eigenmittelanforderungen oder — ultima ratio — mit Grössenbeschränkungen und Aufteilung weniger systemrelevant zu machen. Dafür versucht es, uns mit einer Strafbarkeitspille zu beruhigen.

Banken-Vexierbild

Urs Birchler

Heute nacht schlafe ich neben dem Briefkasten. Morgen früh kommt nämlich das NZZ-Folio zum Thema „Banker“. Schon der Titel sagt (fast) alles: Vor 20 Jahren hiess dieser Beruf noch „Banquier“. Ein Unterschied fast so gross wie zwischen „smell“ und „parfum“.

Als erstes werde ich mich auf den Artikel von Prof. Martin Hellwig stürzen. Eine Ahnung, was drinstehen könnte (Banken brauchen viel, viel mehr Eigenmittel), habe ich zwar aufgrund seines Buchs mit Anat Admati, The Bankers‘ New Clothes, (bereits früher im Batz.ch). In diesem Buch demontieren die beiden Autoren die Teure-Eigenmittel-Rhetorik der Banken. Gespannt bin ich, ob der Folio-Beitrag die öffentliche Debatte anregen wird. Die Banken werden es nicht ganz leicht haben, ein gutes Gegenargument zu finden. Für sie also im Folio ein zusätzliches Vexierbild.

Happy Taxday!

Urs Birchler

Meine Schwägerin hatte gestern Geburtstag und ging erwartungsvoll zum Briefkasten. Dass der Briefumschlag der Steuerverwaltung keine Gratulation enthalten würde, hatte sie vorsichtshalber vermutet. Gleichwohl frage ich mich: Müssen wir in der Steuererklärung als ersten Eintrag das Geburtsdatum eingeben, damit dann präzis am Geburtstag die Bundessteuer-Rechnung eintrudelt?

Bahnromantik

Urs Birchler

ICE Zürich-Hamburg. Ich zeige dem SBB-Zugbegleiters brav mein Billet und offeriere gleichzeitig einen Vorschlag, wie die Bahn ihre Kunden noch glücklicher machen könnte: Ich rege an, im Reservationssystem anstatt Ruhewagen, Handy-Empfang, Fensterplatz etc., auch die Rubrik „WLAN“ anzubieten (meine Spekulation, dies sei bei „Handy-Empfang“ mitgemeint hatte sich sich als um vier Waggons daneben erwiesen). Die Antwort des Zugbegleiters war barsch und klar: „Für sönigs hani kä Ziit. Da chönzi da ane schriibe!“ und trumpft mir eine Visitenkarte mit gebührenfreier SBB-Nummer auf den Tisch und stapft beleidigt davon. Ich schwöre, ich habe höchst freundlich gefragt. Mein verdutzter deutscher Mitpassagier im Abteil nebenan wäre Zeuge.

Ich berichte dies hier nicht in der naiven Hoffnung, der SBB Kundendienst werde meinen Eintrag lesen und das Reservationsprogramm umschreiben. Nein, ich schreibe das Erlebnis auf als Beleg. Wer würde mir die Geschichte dereinst noch glauben, wenn man in vielleicht nicht allzu ferner Zukunft dank Zusammenarbeit von SBB und Facebook bei der Sitzreservation auch gleich noch einen Sitznachbarn aus einem der 58 Geschlechter auswählen konnte.

Auch jenseits der Grenze waren wir im übrigen noch nicht im Serviceparadies. Mein Mitpassagier hätte gerne was von der Speisekarte „Sie wählen. Wir servieren.“ bestellt. Der (mittlerweile deutsche) Schaffner bedauert: „Da hab‘ ich leider keine Zeit. Wenn Sie ’ne halbe Stunde warten können… Oder holen Sie’s selber. Vier Waggons weiter vorn.“ Das tut der Nachbar denn auch und wen findet er an der Bar: den Schaffner im trauten Gespräch mit den Damen von der Bedienung.

So leiden wir wenigstens gemeinsam. Und das Schöne: Wahrscheinlich hätte keiner den andern bei der Reservation als Sitznachbarn angeklickt.