Gutscheine statt rationierte Krippenplätze in der Kinderbetreuung

Monika Bütler

Als erste Gemeinde der Schweiz führte die Stadt Luzern 2009 Betreuungsgutscheine für die ausserfamiliären Kinderbetreuung ein (man spricht manchmal auch von einem Wechsel von der Objektfinanzierung zur Subjektfinanzierung der Krippenplätze). Mit dem neuen Finanzierungsmodell in Luzern werden staatliche Subventionen nicht mehr an die Betreuungseinrichtungen bezahlt (welche damit Plätze zu reduzierten Tarifen anbieten), sondern direkt an die Eltern. Eltern mit geringen oder mittleren Einkommen müssen somit nicht erst einen subventionierten Platz suchen, sondern können sich mit dem Gutschein in der Hand die Betreuungseinrichtung selber aussuchen.

Aus ökonomischer Sicht ist dieser Wechsel sinnvoll: Erstens wird die Anzahl der verbilligten Kinderbetreuungsplätze nicht mehr – wie heute in fast allen Städten – rationiert. Zweitens erhalten die Eltern Wahlfreiheit in der Betreuungseinrichtung. Diese Wahlfreiheit ermöglicht nicht nur einen Wettbewerb zwischen den Krippen, sondern erlaubt es den Eltern, die für sie passendere Lösung zu finden. Und nicht, wie bei der heute üblichen Objektfinanzierung, entweder keinen Platz zu erhalten oder durch die halbe Stadt reisen zu müssen.

Mit Betreuungsgutscheinen wird zudem Rechtsgleichheit geschaffen: Jeder Haushalt, der die notwendigen Kriterien zum Erhalt von Subventionen erfüllt, erhält diese auch. Lange Wartelisten werden vermieden und es gilt nicht „De gschneller isch de gschwinder“.  Dies ist umso wichtiger, weil bisherige Studien vermuten lassen, dass die Rationierung der subventionierten Plätze auf Kosten der weniger gut ausgebildeten Eltern geht. So ist die Wahrscheinlichkeit, dass Akademikereltern Krippenplätze beanspruchen rund dreimal höher als dies bei den übrigen Familien der Fall ist. Die Betreuungsgutscheine sind zudem an eine Erwerbstätigkeit geknüpft.

Nach der Einführung der Betreuungsgutscheine zeigte sich schnell: Auch in der Stadt Luzern überstieg die Nachfrage nach subventionierter Kinderbetreuung das Angebot bei weitem. Nach 2009 stieg die Anzahl betreuter Plätze steil an und stabilisierte schliesslich im Jahr 2013. Dies ohne Abstriche an der Betreuungsqualität dank Investitionen in die Qualität der Kinderbetreuung.

Kinderbetreuung ist ein kostspieliger Faktor  in der Schweiz. Die Kosten dürften ein Grund sein, dass Mütter dem Erwerbsleben fern bleiben oder nur mit geringem Pensum beschäftigt sind (siehe hier meine alte, aber noch immer gültige Analyse). Meine Doktorandin Alma Ramsden untersuchte im Rahmen ihrer Dissertation, welchen Einfluss das neue, universelle Kinderbetreuungssystem in der Stadt Luzern (sowie in den Gemeinden Emmen und Kriens) auf die finanzielle Sicherheit die Erwerbstätigkeit von Paaren mit Kindern und Alleinerziehenden hat.

Almas Analyse zeigt, dass die Verfügbarkeit von Betreuungsgutscheinen die Einkommen der betroffenen Familien positiv und signifikant erhöhten – sowohl für Paarhaushalte mit Kindern wie auch für Alleinerziehende. Da Alleinerziehende einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt sind, ist vor allem letzterer Befund von sozialpolitischer Relevanz: Betreuungsgutscheine helfen, die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Alleinerziehenden zu stärken. Weil eine Erhöhung der Einkommen immer auch mit grösseren Steuereinnahmen verbunden ist, ist davon auszugehen, dass die Betreuungsgutscheine die Ausgaben der Gemeinden (zumindest teilweise) wieder kompensieren. Die Resultate zeigen auch, dass Eltern mit Betreuungsgutscheinen nicht einfach von informeller zu formeller Kinderbetreuung wechselten. Betreuungsgutscheine erhöhten auch die Arbeitstätigkeit von Alleinerziehenden und ZweitverdienerInnen deutlich. Die positiven Effekte finden sich nicht nur in der städtischen Gemeinde Luzern, sondern auch in den kleineren, vorstädtischen Gemeinden Emmen und  Kriens.

Almas Forschung ist in den heutigen Diskussionen zur Aktivierung der Frauen in der Wirtschaft besonders wertvoll. Sie zeigt auf, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur davon abhängt, wie viel die Kinderbetreuung den Familien kostet (die Kosten veränderten sich nämlich in Luzern nicht), sondern vor allem auch davon, ob die Familien überhaupt Zugang zu subventionierten Plätzen haben. Den Blogleser(innen) sei hier die Lektüre des Berichts empfohlen.

 

PS: Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei den Steuerbehörden der Stadt Luzern und den Gemeinden Emmen und Kriens, sowie bei der Abteilung Kind Jugend Familie der Stadt Luzern für die Bereitstellung der Daten und wertvolle Unterstützung.

Die Mühen von Ecopop mit Hong Kong und Singapur

Monika Bütler

Die Schweiz soll nicht wie Hong Kong oder Singapur werden. Ein griffiger und einleuchtender Slogan der Ecopop Befürworter. Nur leider falsch.

Natürlich möchten die meisten von uns (mich eingeschlossen) lieber in der Schweiz als in Hong Kong  leben. Nur ist der Vergleich der beiden asiatischen Städte mit der Schweiz unfair und berücksichtigt weder die Geschichte noch das wirtschaftliche, geopolitische und klimatische Umfeld der unterschiedlichen Gegenden. Das richtige Gegenstück im Vergleich mit Hong Kong oder Singapur wäre Hong Kong/Singapur ohne „Dichtestress“. Ein einfacher Blick über die Grenzen der beiden Städte zeigt: Die Wahl ist eben nicht zwischen 15 Quadratmetern/Person im Dichtestress und plus minus gleichem Lebensstandard auf 45 Quadratmetern/Person ohne Dichte. Sondern

  • zwischen 15 Quadratmetern/Person in guten hygienischen und relativ umweltfreundlichen Verhältnissen, mit Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Arbeitsstellen und guten Schulen, welche den Kindern die Tür zur Welt offen halten.
  • und 15 Quadratmetern/Person in prekären Behausungen ohne ÖV, ohne adäquate Arbeitsplätze mit beschränkter medizinischer Versorgung und qualitativ schlechten Schulen. Und ja: mit Dreck und Umweltbelastungen.

Kein Bewohner Singapurs würde mit einem Bewohner ännet der Johor Strait tauschen wollen. Umgekehrt hingegen schon.

Da ich Singapur viel besser kenne, hier etwas Hintergrund zu Singapur. Nach der Unabhängigkeit Singapurs von Grossbritannien schloss sich die Stadt nach dem 1962 Merger Referendum der Federation of Malaya an (im Wesentlichen Malaysia, Sarawak und Nord Borneo). Die Gründe: Grösse des Landes, Knappheit an Wasser, Land und natürlichen Ressourcen. Die zwei Jahre in Union mit Malaysia waren allerdings geprägt von Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten. So wollte Singapur eine Gleichbehandlung aller Rassen, Sprachen und Religionen, was vom Rest der Federation abgelehnt wurde. 1965 wurde Singapur aus der Federation geworfen, ohne in der Frage überhaupt angehört zu werden.

Interessanterweise wurde Singapur ein Stadtstaat contre coeur. Das heutige Singapur ist somit eine Antwort auf die Herausforderungen, welche dem neuen Staat mit dem knappen Land und der Abwesenheit von natürlichen Ressourcen erwuchsen. Wie auch die Schweiz setzte Singapur in der Folge auf eine wirtschaftliche Entwicklung, die auf Unternehmertum, technologischem Fortschritt und Ausbildung basierte. Und auf eine gewisse Einwanderung, welche den Fortschritt erst ermöglichte. Singapur hat heute eine durchaus restriktive Einwanderungspolitik; diese berücksichtigt jedoch die Bedürfnisse der Bevölkerung insbesondere nach Arbeitskräften, die im Lande selber fehlen. Mit einer Abschottung wäre der Vorsprung Singapurs gegenüber seinen Nachbarn schnell weg. Immigration ist eben nicht nur Folge der wirtschaftlichen Entwicklung, sondern auch teilweise deren Ursache.

So unterschiedlich Hong Kong oder Singapur und die Schweiz auch sein mögen. Auch bei uns muss der breite Wohlstand in den ländlichen Gegenden zuerst erwirtschaftet werden. In den viel dichter bevölkerten Städten nämlich oder den nicht so idyllischen Industriezonen. Die Umsetzung eines weiteren Slogans der Ecopop Befürworter – die Arbeitsplätze zu den Bewohnern bringen und nicht umgekehrt – würde nie und nimmer die Wertschöpfung bringen, die nötig wäre, um unseren Lebensstandard zu halten.

PS: Die momentane Popularität von Ecopop hat allerdings nicht viel mit deren Argumenten zu tun als viel mehr dem Schweigen und der Untätigkeit der Politik in den Diskussionen um die Folgen Personenfreizügigkeit (siehe meinen früheren Beitrag). Niemand erklärte den besorgten Bürgern, woher die (nicht so zahlreichen) Ausländer kommen, die wirklich Probleme machen (nämlich mehrheitlich nicht aus der EU). Auf griffige – auch während der Personenfreizügigkeit mögliche – Massnahmen gegen eine Einwanderung in den Sozialstaat (Rückführungen, Einschränkungen des Familiennachzuges, Straffung des Asylwesens) wurde verzichtet. Und wir warten bis heute auf eine vernünftige Einwanderungspolitik für Bürger aus Drittstaaten. Statt den Zug sanft zu bremsen, schielte die Politik viel zu lange auf die Notbremse (in Form der Ventilklausel). Die Notbremse zogen am 9. Februar andere. Im Tunnel.

 

BR Schneider-Ammanns fromme Wünsche

Wer batz.ch regelmässig liest, weiss: Bundesrat Schneider-Ammanns Wünsche zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach der Annahme der MEI sind hochwillkommen. Wir haben uns vermehrt zu den negativen Arbeitsanreizen des schweizerischen Steuer- und Subventionssystems geäussert, zuletzt unmittelbar nach der Abstimmung vom 9. Februar hier. Wenn die Zweitverdienerin effektiv fast das gesamte zusätzliche Einkommen in Form von Steuern und Betreuungskosten abgeben muss, die Schulstruktur keine geregelte (Teil-)Zeitarbeit zulässt, so ist es nicht verwunderlich, dass die Beschäftigung der Frauen in der Schweiz gemessen in Vollzeitäquivalenten relativ tief ist. Siehe dazu unsere Beiträge: Wie der Schweizer Mittelstand vom Arbeiten abgehalten wird, Familienartikel: Umbau der antiquierten Schulstruktur!, Kinderkrippen helfen gegen Lohnungerechtigkeit, und viele mehr.

Nur: Blauäugig ist, wer von den Massnahmen – selbst wenn sie sofort umgesetzt werden könnten – eine schnelle Wirkung erwartet. Die meisten Familien haben angesichts des heute vorherrschenden Schul- und Betreuungsangebot geplant. Will heissen: viele Frauen haben bewusst Berufe gewählt, die eine relativ geringe Teilzeitarbeit zulassen. Darunter hat es Ärztinnen und vielleicht sogar die eine oder andere Ingenieurin. Aber für viele der „stillgelegten“ Fähigkeiten dürfte sich die Nachfrage in Grenzen halten. Um es etwas böse auszudrücken: Aus den nun wenig beschäftigten Kunsthistorikerinnen werden nicht über Nacht Hausärztinnen, aus den Ethnologinnen keine Informatikerinnen.

Die Ursache für die hohe Nachfrage nach ausländischen Fachkräften liegt eben nicht nur in der Unterbeschäftigung von Frauen, sondern auch in der schweizerischen Bildungslandschaft. Heute sind 60% und mehr der Schüler(innen) an den Mittelschulen weiblich. Problematisch ist selbstverständlich nicht der hohe Anteil Mädchen, sondern die Tatsache, dass wir vielen intelligenten aber eher technisch-naturwissenschaftlichen Kindern die Schule vermiesen und ihnen teilweise den Weg zu einer Universitätsausbildung verbauen. Darunter sehr viele Buben, aber auch Migrantenkinder, die sich mit dem Überhang an sprachlichen Fächern und der Wichtigkeit (schwierig beurteilbarer) soft skills schwer tun. So sehr ich den dualen Bildungsweg für eine grosse Stärke des schweizerischen Ausbildungssystems halte: Chirurgen und Physiker gibt es kaum über diesen Weg. Diese Leute, die wir eventuell selber hätten ausbilden können, importieren wir später aus dem Ausland.

Um Missverständnisse auszuräumen: Ich begrüsse die angekündigten Massnahmen selbstverständlich. Die Unterbeschäftigung der Frauen in der Schweiz ist sehr teuer. Der sogenannte Gender Employment Gap – der Unterschied in Vollzeitäquivalenten zwischen Männern und Frauen – beträgt rund 40%, gleich hoch wie in der Türkei und deutlich höher als der OECD Durchschnitt von 30%. Gelänge es, diesen Gender Employment Gap nur schon auf den OECD Durchschnitt zu senken, könnten wir uns ein ganzes Jahr Erhöhung des Rentenalters eigenfinanzieren – für Mann und Frau, notabene.

 

Barbezug des PK Vermögens? Teil 2

Monika Bütler

Schon seit mehr als 10 Jahren beschäftige ich mich mit der Wahl zwischen Rente und Kapital (aus der beruflichen Vorsorge) bei der Pensionierung. Diese individuelle Entscheidung ist auch aus wissenschaftlicher Sicht interessant. Erstens handelt es sich – neben Partnerwahl, Familienplanung und Hauskauf – um eine der grössten wirtschaftlichen Entscheidungen im Leben. Immerhin geht es in der Schweiz im Durchschnitt um einen Betrag von rund 400‘000 Franken. Zweitens spielen sowohl „rationale“ wie auch psychologische Faktoren eine Rolle bei der Wahl. Zu den psychologischen Faktoren gehören „framing“ (wie wird die Wahl zwischen Kapital und Rente dargestellt – framed eben), „peer effects“ (man orientiert sich an Kollegen) oder „default“ (man nimmt die Standardoption, die einem präsentiert wird).

Zu den ökonomisch rationalen Gründen für Kapital oder Rente gehören die Berücksichtigung von Lebenserwartung, Familiensituation, Investitionsmöglichkeiten, Steuern, der Umwandlungssatz oder – lange Zeit vergessen – andere Sozialversicherungen, die einen im Notfall auffangen können. Ergänzungsleistungen (EL) zum Beispiel. Schon sehr lange habe ich auf die Gefahr hingewiesen, dass die EL zum Kapitalbezug verleiten könnten. Weil eben diese staatlichen Gelder die Lücke füllen zum Existenzminimum, wenn die PK Gelder aufgebraucht sind. Ganz lange wollte niemand etwas davon wissen – und nun plötzlich alle.

Die Versuchung ist durchaus real: Wer monatlich 2000 Franken AHV bezieht und 1000 Franken aus der BV kann sich deutlich besser stellen, wenn er das Kapital bezieht (in diesem Falle etwas 175‘000 Franken), es langsam oder schneller aufbraucht und später die Lücke mit EL deckt. Mit den EL kommt er nämlich ebenfalls auf 3000 Franken pro Monat. Niemandem sei hier bösartiges Verhalten unterstellt. Selbst wenn jemand sehr vorsichtig plant, ist die Chance gross im fortgeschrittenen Alter auf EL angewiesen zu sein.

Nun schlägt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) angesichts der stark ansteigenden EL Kosten Alarm und möchte den Kapitalbezug einschränken. Der Pensionskassenverband ASIP hingegen sieht keinen Beweis dafür, dass Barbezüge des Pensionskassenkapitals ursächlich für den Anstieg der EL Kosten verantwortlich seien. Wer hat nun recht?

Zuerst einmal eine Warnung: Es wird kaum je möglich sein, ökonometrisch sauber die Ursachen-Wirkungskette zwischen Barbezug und EL Leistungen zu beweisen. Vergleiche zwischen Pensionskassen mit unterschiedlichen Optionen und oder über die Zeit wären wohl möglich (seeeeehr langfristig), wären aber ebenfalls nicht 100% zuverlässig, die Kausalkette zu identifizieren.

Wir, Kim Peijnenburg, Stefan Staubli und ich, haben daher einen anderen Zugang zu einer möglichen Erklärung zwischen EL und Kapitalbezug versucht: Für rund 30‘000 Individuen haben wir die getroffenen Entscheidungen zwischen Rente und Kapital verglichen mit den „optimalen“ Entscheidungen eines Simulationsmodells mit und ohne EL. Bei diesem handelt es sich um ein sogenanntes Lebenszyklusmodell, welches den optimalen Konsum- und Sparplan eines Individuums ausrechnet mit und ohne Kapitalbezug, mit und ohne EL. Die optimale Entscheidung ist dann diejenige Option – Kapital oder Rente –, welche dem Individuum den grösseren Nutzen bringt. Wobei der Nutzen nicht einfach Geld ist (dann wäre es fast immer optimal, das Kapital zu wählen), sondern auch einen möglichst gleichmässigen Konsum in der Rentenphase. Also beispielsweise die Vermeidung eines Konsumeinbruchs im hohen Alter.

Wir finden, dass die von uns auf Grund des Modells prognostizierten individuellen Entscheidungen im Durchschnitt sehr gut mit den beobachten Werten übereinstimmen (in der untenstehenden Graphik markiert als „data, non-parametric regression). Aber nur, wenn die EL mitberücksichtig werden („simulation with MTB“, wobei MTB = means tested benefits = EL). Falls die Individuen keinen Zugang zu EL hätten, würden sie ihr Kapital viel häufiger verrenten und höchstens einen kleinen Teil des Kapitals in bar beziehen („simulation without MTB“). Je grösser das angesparte Kapital  bei der Pensionierung, desto weniger sind die EL für die individuellen Entscheidungen relevant und desto eher wird die Rente gewählt. Das gilt im Simulationsmodell wie auch bei den Beobachtungen. Natürlich ist das kein eigentlicher Beweis. Nur bin ich gespannt auf alternative Erklärungen. Kim, Stefan und ich haben vieles probiert, und nichts gefunden.Bild1Die EL als Rückversicherung sind teuer. So fallen bei einem angesparten PK Vermögen von 300‘000 Franken (aber ohne sonstiges Privatvermögen) im Durchschnitt rund 77‘000 Franken EL an, im Falle einer Barauszahlung, aber nur 3000 Franken im Falle einer Verrentung des Kapitals. Die Pflegekosten sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Natürlich würde eine BVG Rente von 1700 Franken pro Monat (dies entspricht der Rente aus 300‘000 Franken PK Kapital), nicht zur Finanzierung der Pflege reichen. EL müsste diese Person so oder so haben. Bei einer zweijährigen Pflegezeit muss der Staat im Falle einer Kapitalauszahlung rund 40‘000 mehr berappen als bei einem Rentenbezug.

Auf den ersten Blick scheint die Sache somit klar: Der Kapitalbezug müsste verboten werden, mindestens so, dass mit der Rente der durch die EL gedeckte Existenzbedarf gedeckt wird. Allerdings leiden darunter eher die weniger vermögenden Versicherten und diejenigen mit einer kürzeren Lebenserwartung. Es gibt auch sanftere Wege, die EL Leistungen aufgrund des Kapitalbezugs zu reduzieren. Zum Beispiel durch einen erschwerten Zugang zu EL. Heute werden 37‘500 Franken Freibetrag beim Bezug von EL, auch das darüber hinausgehende Vermögen wird nur zu 1/10 (im Heim: 1/5) zum Einkommen gerechnet. Würden diese Freibeträge deutlich gesenkt – zum Beispiel auf die Vermögens Freibeträge bei Sozialleistungen, müsste der Staat erst später mit EL einspringen. Wir haben zudem berechnet, dass strengere Zugangsbedingungen für EL einige Individuen dazu bringen könnten, sich die Leistungen der PK doch als Rente auszubezahlen. Was die EL Kosten weiter senken würde.

 

Keine PK Gelder mehr für Wohneigentum?

Monika Bütler

Heute Nachmittag erhielt ich eine email von Jacqueline Badran: Ich war am Wochenende doppelt erstaunt, nun bist du Bankenprofessorin..;-) und glaubst, dass die Häuserpreise steigen werden auf Grund des aufgehobenen Vorbezugs. Zwar stand (MB: in der Sonntagszeitung), dass das nur kurzfristige die Preise ansteigen lassen könnte. Ich wette aber, dass Du gesagt hattest, mittelfristig hätte die Massnahme preisdämpfende Wirkung. Habe ich recht?

Sie hat.

(Dass ich in der Sonntagszeitung erwähnt wurde, wusste ich nicht. Herr Rutishauser fand es nicht mehr nötig, auf meine ausführlichen Argumente und Berechnungen zu reagieren.)

Worum geht es? Aussagen aus dem Bundesamt für Sozialversicherungen von letzter Woche lassen – je nach politischer Position – hoffen oder befürchten, dass der Vorbezug von PK Geldern zur Finanzierung von Wohneigentum bald eingeschränkt werde. Es gibt gute Gründe, über die Art der Vorbezüge zu diskutieren. So wird ironischerweise ein Teil der zum Kauf verwendeten PK Kapitalien gerade wieder durch die damit ausgelösten höheren Häuserpreise weggefressen. Die lockeren Tragbarkeitskriterien erhöhen nämlich die Nachfrage nach Immobilien, wodurch deren Preis steigt. Insbesondere Studien zur Wohneigentumsförderung in Australien zeigen, dass diese theoretische Aussage durch die Daten sehr eindrücklich gestützt wird. Probleme mit dem Vorbezug von PK Geldern ergeben sich auch bei Scheidungen.

Die These der Sonntagszeitung war allerdings eine andere: Die Einschränkung des PK Vorbezugs sei unsozial (leider kein Link).

Hier für diejenigen die es interessiert noch meine ganze Aussage zu diesem Punkt (ich habe auch noch weitere Fragen beantwortet):

Die Massnahme selber ist kurzfristig unsinnig, da sie ein Strohfeuer auf dem Immobilienmarkt auslösen wird (kaufen solange PK Gelder bezogen werden können) und damit sowohl den Selbstregulierungsmassnahmen zuwider läuft als auch die Hauspreise steigen lässt. Auch mittelfristig gäbe es gescheitere Wege, dem Problem „Verarmung im Alter wegen PK Vorbezugs“ Herr zu werden, ohne die Freiheiten der mittelständischen Sparer so sehr einzuschränken. Zum Beispiel durch eine zwingende Rückzahlung in den 20 Jahren nach dem Vorbezug der PK Gelder. Bei einem Vorbezug von 100’000 Franken und einem Zins von 2% würde dies circa 6000 Franken pro Jahr während 20 Jahren betragen.

Dass die Tragbarkeitskriterien dadurch verschärft werden, ist an sich richtig. Dies bedeutet zwangsläufig, dass ein höheres Einkommen verlangt wird. Wie mein obiges Beispiel aber zeigt, wäre dieser Anstieg bei einer obligatorischen Rückzahlung der Vorbezüge deutlich geringer als bei einem Verbot. Zudem haben lose Tragbarkeitskriterien auch einen preistreibenden Effekt – und fressen einen Teil des Vorteils geringer Zinsen gerade wieder auf. Es ist zu erwarten, dass strengere Tragbarkeitskriterien die Preisentwicklung dämpfen und somit einen Teil ihrer Nachteile wieder kompensieren.

Ob die geplante Massnahme tatsächlich unsozial ist, lässt sich somit nicht abschliessend beurteilen. Auch als Bankenprofessorin nicht. Und solange ich meine Aussagen auf dem Blog ergänzen muss, kann ich weitere Anfragen der Sonntagszeitung getrost ignorieren. Auch die vom Chefredaktor.

 

Barbezug des PK Vermögens? Teil 1

Monika Bütler

Schon seit vielen Jahren beschäftige ich mich mit den möglichen Auswirkungen eines Barbezugs der angesparten Kapitals bei der Pensionierung (Nein, es geht hier nicht um den Vorbezug zum Erwerb von Wohneigentum). Meine bereits vor 10 Jahren geäusserten (und durch unsere wissenschaftliche Untersuchungen gestützte)Befürchtungen, dass der Barbezug zu erhöhten Ausgaben in der EL führen könnte, ist nun auch in der politischen Diskussion angekommen. Zeit, das Ganze etwas zu beleuchten.

Zu Beginn eine Warnung: Es ist unheimlich schwierig, eindeutig zu beweisen,  dass jemand wegen der Möglichkeit der EL seine PK Gelder in bar bezieht. Oder dass der Barbezug der PK Gelder eine wichtige Ursache für den starken Anstieg der EL in den letzten Jahren ist. Unsere Untersuchungen zeigen aber immerhin, dass ein Teil des Barbezugs der PK Gelder mit der Erklärung „EL als Rückversicherung“ kompatibel ist. Dazu mein nächster Beitrag (hoffentlich morgen, wer sich nicht gedulden kann, muss das wissenschaftliche Papier lesen). Heute einfach ein paar Grundlagen (gekürzter und bearbeiteter Auszug aus unserer Studie zu EL für Avenir Suisse).

Ein Arbeitnehmer ohne Vermögen und kurz vor der Pensionierung erwartet eine AHV Rente von 2‘000 Franken pro Monat. Er hat 400’000 Franken in der Pensionskasse. Dies entspricht bei einer vollständigen Verrentung des Kapitals rund 27’000 Franken pro Jahr. Wählt er diese Option, hat er ein Renteneinkommen von rund 4‘200 Franken pro Monat. Er wird Ergänzungsleistungen erst dann beantragen müssen, wenn er aussergewöhnlich hohe Pflegekosten im hohen Alter zu begleichen hat.

Er hat jedoch noch eine andere Option. Beispielsweise kann er sich das Kapital auszahlen lassen und den Kindern überschreiben. Das ihm verbleibende Einkommen liegt nun deutlich unter den für die Ergänzungsleistungen massgeblichen Einkünften. Anrecht auf Ergänzungsleistungen hat er dennoch nicht, denn das verschenkte Kapital wird ihm als fiktives Einkommen angerechnet.

Hätte der Versicherte hingegen dasselbe Kapital für sich selbst ausgegeben – beispielsweise für eine Weltreise oder die Renovation des Hauses – darf ihm das Kapital nicht mehr als Einkommen angerechnet werden, womit er Anrecht auf Ergänzungsleistungen hat. Bereits dieses fiktive Beispiel zeigt, dass von den Ergänzungsleistungen ein starker Anreiz ausgeht, sein Altersguthaben als Kapital zu beziehen. Natürlich ist eine luxuriöse Weltreise nach der Pensionierung nicht alltäglich, die angenommenen Zahlen sind jedoch ziemlich nahe an den durchschnittlichen Einkommen aus AHV und PK. Das Bundesgericht hat diese Praxismit dem wegweisenden Bundesgerichtsentscheid 115 V 352 gestützt (siehe Schluss des Textes).

Bei der regulären oder vorzeitigen Pensionierung kann sich der Versicherte einen Teil des angesparten Altersguthaben in bar auszahlen lassen. Dieser Anteil kann im obligatorischen Teil zwischen 25 und 100 Prozent betragen, im Überobligatorium zwischen 0 und 100 Prozent. Die Mindestauszahlung von 25 Prozent im Obligatorium ist erst seit der ersten BVG Revision 2007 bindend; davor stand es den Kassen frei, den Kapitalbezug gar nicht zuzulassen. Traditionell bieten die Versicherungen eine volle Kapitalauszahlung, ebenso kleinere Kassen.

Natürlich ist der geschilderte Fall – Kapital beziehen, rasch aufbrauchen und dann Ergänzungsleistungen beantragen – in den meisten Fällen übertrieben. Dennoch bilden die Ergänzungsleistungen auch dann einen deutlichen Anreiz zum Kapitalbezug, wenn eine sparsamere Verwendung der aus der PK bezogenen Gelder geplant ist. Bewusstes Ausnützen der Sozialversicherungsleistungen kann dann kaum unterstellt werden, hingegen werden Ergänzungsleistungen als «Rückversicherung» zumindest einkalkuliert.

Ökonomisch kann aus Sicht des Versicherten vom einem Zielkonflikt zwischen einem möglichst hohen Lebenseinkommen und einem möglichst glatten Konsum gesprochen werden. Der Barbezug maximiert in jedem Fall das Lebenseinkommen, führt aber unter Umständen dazu, dass ein spürbarer Rückgang des möglichen Konsums nach dem Aufbrauchen dieses Vermögens in Kauf genommen werden muss. Für kleine Vermögen aus der Beruflichen Vorsorge bringt der Barbezug den grösseren Nutzen. Ab einer gewissen Schwelle jedoch überwiegt der Nutzen eines gleichmässigen Konsums über die ganze Rentenzeit den Nutzen aus einem möglichst grossen Bezug von EL. Bei welchem Niveau genau dieser Effekt eintritt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben den individuellen Präferenzen sind dies auch die Lebenserwartung, der Zeitraum, indem das Vermögen aufgebraucht wird sowie makroökonomische Faktoren wie Zinssätze und Inflationsraten.

Die Ergänzungsleistungen zur AHV bilden eine wichtige Komponente in der Absicherung eines Mindesteinkommens im Alter, das durch die AHV alleine nicht erreicht werden kann. Sie reduzieren aber erstens auch den Anreiz, selbst zu sparen oder durch Erwerbseinkommen die(vorzeitige) Pensionierung aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Ergänzungsleistungen bilden zweitens einen Anreiz, angesparte Gelder aus der Pensionskasse bar zu beziehen und die Existenzsicherung im hohen Alter nicht mit einer Rente aus der beruflichen Vorsorge, sondern über die Ergänzungsleistungen zu «versichern».

Bundesgerichtsentscheid 115 V 352 vom 2. November 1989

Eine Arbeitnehmerin erhielt zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung anfangs Oktober 1985 ein Kapital von insgesamt 88’597 Franken ausbezahlt, das sie innerhalb von 15 Monaten für die Bezahlung von Steuern sowie für mehrere Flugreisen und einen neuen Bodenbelag ausgab. Anschliessend stellte sie Antrag auf EL.

Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen berücksichtigte die zuständige Durchführungsstelle aber nicht das tatsächlich vorhandene Vermögen, sondern bezog sich auf den Vermögensstand von Anfang Oktober 1985 und akzeptierte nur Vermögensminderungen im Umfang der Steuern von 20‘000 Franken. Für darüber hinausgehende Ausgaben sah die Durchführungsstelle keine objektive Notwendigkeit und war deshalb nicht bereit, diese Kosten indirekt über die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen mitzutragen.

Gegen dieses Vorgehen erhob die Rentnerin Beschwerde, welcher das Bundesgericht stattgab. Es führte in seinem wegweisenden Entscheid aus, dass nicht vorhandenes Vermögen nur dann als hypothetisches Vermögen angerechnet werden könne, wenn für die Vermögenshingabe keine adäquate Gegenleistung erbracht wurde.

 

 

 

Vollgeld

Urs Birchler und Monika Bütler

Die Vollgeldinitiative ist lanciert. Volles Geld bringt volle email Boxen mit Anfragen von interessierten Journalist(inn)en und Student(inn)en. Glücklicherweise hat unser emeritierter (HSG) Kollege Jörg Baumberger sich schon die Mühe genommen, die Argumente gegen eine Vollgeldreform aufzuschreiben. Fazit: Nicht die Geldschöpfung der Geschäftsbanken ist verantwortlich für die Instabilitäten des Finanzsektors. Banken müssen mit anderen Mitteln sicherer gemacht werden – durch höhere Eigenmittelvorschriften, zum Beispiel.

Alle Anfragen zur Vollgeldinitiative erhalten daher von uns den Link auf Jörg Baumbergers NZZ Artikel.

PS: Jörg Baumberger ist zwar emeritiert aber keineswegs eremitiert. Er ist nach wie vor sehr aktiv und bringt ökonomische Zusammenhänge wie eh und je luzide auf den Punkt.

Mindestlohn: Weshalb 22 Franken pro Stunde und 4000 Franken pro Monat nicht dasselbe sind

Monika Bütler

Als unsere Kinder noch kleiner waren, hatten wir während gut zweier Jahre eine Haushälterin mit einem 80% Pensum. Aus verschiedenen Gründen kehrten wir wieder zum alten System zurück; zu einer Haushälterin im Stundenlohn mit einem geringeren Pensum. Obwohl wir nun einen deutlich höheren Stundenlohn zahlen, kostet uns das Ganze nur noch etwa die Hälfte. Dies bei einem nur minim höheren eigenen Arbeitsaufwand.

Vor der Mindestlohninitiative hätten wir uns in beiden Fällen nicht fürchten müssen. Die ungelernte 80% Haushälterin verdiente rund 24.50 pro Stunde (bei einem 100% Pensum wäre der Monatslohn etwas über 4400 Franken gelegen), die neue Haushälterin verdient rund 32 Franken pro Stunde. Dennoch: Für die neue Haushälterin dürfte es trotz deutlich höherem Stundenlohn gar nicht so einfach sein, denselben Monatslohn wie ihre Vorgängerin zu erreichen, weil die Arbeit mit mehreren Haushalten viel zerstückelter ist. Die Arbeit ist zudem anstrengender, ruhige Perioden seltener.

Weshalb erzähle ich dies überhaupt? Der Ersatz von Stellen im regulären Monatslohn durch Stellen im Stundenlohn dürfte wohl eine der wichtigsten Anpassungsmechanismen bei einer Annahme der Mindestlohninitiative sein. Auch wenn es bei uns nicht Kostengründe waren, die zum Systemwechsel führten. Für ein kleines Restaurant sieht das anders aus. Es wird sich eventuell das Servicepersonal im Stundenlohn noch leisten können, aber nicht mehr im Monatslohn. Unter dem Strich wird dann die (fast) gleiche Arbeit unter grösserem Stress mit kleineren Sicherheiten für die Arbeitnehmer geleistet. Unter Einhaltung des Mindestlohnes zwar – besser gestellt ist damit aber niemand, im Gegenteil. Vielleicht haben die Initianten sogar recht, wenn sie denken, dass sich der Abbau an Stellen in Grenzen hält. Wesentlich wahrscheinlicher ist, dass gute Stellen im Monatslohn (meist mit Aussicht auf höhere Löhne nach einiger Zeit) durch schlechtere Stellen im Mindestlohn-kompatiblen Stundenlohn ersetzt werden.

Andere Anpassungsmechanismen könnten sein, allfällige Lohnnebenleistungen (Spesen, Beiträge ans Essen) nicht mehr separat auszuweisen. Wer früher 3800 Franken verdiente und 200 Franken in anderer Form, erhält neu einfach 4000 Franken pro Monat ohne Nebenleistungen (und muss unter Umständen erst noch mehr Steuern bezahlen). Wer nun sofort böse Arbeitgeber wittert, dem empfehle ich einmal in grenznahen Gebieten (im St. Galler Rheintal zu Beispiel) einen Nachmittag mit dem Velo oder Auto herumzufahren. In diesen Gebieten haben schon heute Restaurants und andere kleine Dienstleister die grösste Mühe mit der Konkurrenz ännet der Grenze mithalten zu können. Dies obwohl schon heute die Preise aus der Zürcher Konsumentenperspektive traumhaft tief sind.

Die Internationale Erfahrung hat uns gezeigt, dass ein rigiderer Arbeitsmarkt zu einer grösseren Anzahl von prekären Stellen und ineffizienten Umgehungsmechanismen führt. Gerade weil die Schweiz bisher einen relativ liberalen Arbeitsmarkt hat, kommen schon ganz junge und unerfahrene Menschen in den Genuss von Festanstellungen im Monatslohn mit den dazu gehörenden Sicherheiten. Die allermeisten, die mit einem Lohn unter 4000 Franken beginnen, werden nach relativ kurzer Zeit darüber entlohnt.

Damit ich nicht missverstanden werde. Ich teile die Meinung der Initianten, dass einem in Vollzeit tätigen Arbeiter der Gang zum Sozialamt erspart werden müsste. Nur ist der Mindestlohn als Massnahme zur Unterstützung der Working Poor schrecklich ungeeignet. Erstens lebt nur eine Minderheit von Tieflohnbezügern in Armutsgefährdeten Haushalten. Zweitens garantiert auch ein Mindestlohn nicht, dass eine Arbeiterin (mit Kindern zum Beispiel) genug zum Leben hat.

Was wären dann die Alternativen? Zuerst einmal muss das Existenzminimum von Einkommensteuern befreit werden, wie ich hier auch schon ausgeführt habe. Dem Argument, dass auch auf dem Existenzminimum Steuern bezahlt werden müssten, um den Leuten die Kosten staatlicher Leistungen vor Augen zu halten, kann ich nicht folgen (hier nachzulesen). Um die Lücke zwischen Einkommen und Existenzsicherung zu garantieren sollte die Schweiz ein System einer negativen Einkommenssteuer für Niedrigverdiener einführen. Dabei werden kleine Einkommen bis zu einer gewissen Grenze subventioniert. Das System hat sich in den USA sehr bewährt und hat gerade vielen Frauen aus der Armut geholfen – und ihnen den ungeliebten Gang zum Sozialamt erspart.

Von selbsternannten Experten und schlafenden Medien

Monika Bütler

Eigentlich hatte ich gehofft, die NZZaS würde die Sache um einen angeblichen UNO Berater aus eigenem Antrieb aufnehmen. Mit „meinem“ Sonntagsblatt verbindet mich immerhin eine fast vierjährige Zeit als Kolumnistin. Es geht mir hier auch gar nicht um die NZZaS, ähnliche Phänomene lassen sich immer wieder beobachten. Wenn jetzt meine Lieblingssonntagszeitung Prügel erhält, dann auch deshalb, weil ich mir im konkreten Fall die Zeit für eine Recherche genommen habe – aus ganz persönlicher Betroffenheit.

Der Anlass: In der NZZaS vom 30. März wurde der Soziologe und „UNO Berater“ Pascal Rudin zum Thema ADHS und Ritalin interviewt.  Auf der Frontseite der NZZaS war sogar von einer bald eintreffenden UNO Rüge an die Schweiz die Rede. Nur: Rudin ist keineswegs UNO Berater sondern lediglich Repräsentant der International Federation of Social Workers (IFSW) an der UNO in Genf. Weder bei der IFSW noch bei der UNO in Genf taucht der selbstbewusste junge Mann für die Öffentlichkeit sichtbar in irgendeiner offiziellen Funktion auf. Auf eine entsprechende Rückfrage gibt Rudin unumwunden zu, dass er nicht UNO Berater ist. Er habe allerdings auf die Titelsetzung keinen Einfluss.

Der vermeintliche ADHS Experte hat somit – anders als den Lesern suggeriert wird – bei der UNO null und nichts zu husten. Die UNO wird auch die Schweiz so schnell nicht rügen und schon gar nicht auf „grundlegende ethische Prinzipien verweisen: Ärzte sollten uns therapieren, nicht unsere Leistung steigern.“ Dumm ist an dieser Aussage ohnehin, dass sie unter Bioethikern alles andere als unumstritten ist, wie ein richtiger Experte, der Bioethiker Udo Schuklenk in seinem Online Kommentar zum NZZaS Artikel schreibt.

Selbst wenn man vom haarsträubenden Inhalt des Interviews absieht (siehe dazu unsere Replik hier im batz.ch): Es ist schon bemerkenswert, wie weit es ein selbsternannter Experte bringen kann und noch mehr, dass niemandem die Täuschung auffallen will. Eine Woche später bezeichnet die NZZaS den Mann nämlich noch immer als UNO Berater.

Etwas ist hier schief gelaufen.

Fangen wir einmal beim Experten selber an. Die Situation erinnert ein wenig an die vermeintliche NASA Astronautin Barbara Burtscher vor einigen Jahren. Mit einem fundamentalen Unterschied: Barbara Burtscher lebte lediglich ihren naiven Traum aus und schadete ausser sich selbst niemandem – vielleicht mit Ausnahme einiger gutgläubiger Journalisten. Sie instrumentalisierte auch nicht die NASA, um ihre Sicht der Welt zu verbreiten. Dies ganz im Gegensatz zu Rudin, der die vorgespielte Nähe zur UNO benutzt, seine Weltanschauung unter dem Mäntelchen einer angesehenen Internationalen Organisation anderen aufs Auge zu drücken. Oder wie es der oben erwähnte Bioethiker Udo Schuklenk treffend formulierte: „Naja, dann muss es ja stimmen. Berufung auf Autoritäten hat ja oft schon Argumente ersetzen können, gelle?“

Natürlich kann man Rudin – wie damals Barbara Burtscher – nicht beweisen, die falsche Bezeichnung selber in die Welt gesetzt zu haben. Rudin hat allerdings auch nichts unternommen, als ihn die Medien fälschlicherweise zum Experten machten – immerhin war die NZZaS nicht die erste Zeitung, die ihn als UNO Berater bezeichnete. Nicht gerade ein ethisches Verhalten für jemanden, der mit Zeigefinger und Moralkeule die Gesellschaft nach seinen Vorstellungen verändern will.

Zum Gelingen der Geschichte reichte dies aber noch lange nicht. Es braucht dazu die Gutgläubigkeit der Medien, der Leser, sowie das Schweigen der richtigen Experten. Es ist schon erstaunlich: Aufschneider und selbsternannte Gurus gab es schon immer, aber noch nie war es so einfach, jemanden mit ein paar Klicks zu entlarven. Ein fünfminütiges Studium von Pascal Rudins Homepage hätte dazu genügt.  Diese zeigt ein ziemlich breit ausgewalztes und bunt ausgeschmücktes Portrait eines von sich selbst sehr überzeugten jungen Mannes mit noch nicht gerade berauschendem Leistungsausweis – aber keine eigentliche Fehlinformation. Die mediengerechte Selbstpromotion von Besserwissern und Weltverbesserern ist nur möglich, wenn die Medien nicht richtig hinschauen. Die Parallelen zur NASA Astronautin sind augenfällig.

Hellhörig müssten nicht nur die Medienschaffenden selber sein, sondern auch die Verwerter der Informationen, die Leser. Dies insbesondere dann, wenn respektierte internationale Organisation wie die UNO vorgeschoben und instrumentalisiert werden, um die Anliegen von Interessengruppen durchzusetzen. Die Online Kommentatoren und Leserbriefschreiber diskutierten zwar die Inhalte des Interviews, die Herkunft der „Expertenmeinung“ hingegen kümmerte kaum jemanden.

Zu guter Letzt gehört auch den richtigen Experten ein Tritt ans Bein. Für die Medien ist es nämlich oft fast unmöglich, von ausgewiesenen Fachleuten eine für die Allgemeinheit gut verständliche, wissenschaftliche Sicht auf ein Thema zu erhalten. Ich habe dies vor einiger Zeit in der NZZaS bereits thematisiert. Dass gewisse Forscher ihre Forscherkolleg(inn)en, welche ihr Wissen dem Publikum zur Verfügung stellen, abschätzig als Journalisten bezeichnen, spricht Bände.

Am Schluss vertraut also der selbsternannte Experte auf die Gutgläubigkeit der Journalistin, diese vertraut den Angaben des Interviewten. Die Leser und weitere Medien wiederum vertrauen der Zeitung und die richtigen Experten schütteln zwar den Kopf, schweigen aber.  Manchmal ist Kontrolle eben tatsächlich besser.

Ritalin-Verteufelung als Geschäftsmodell

Urs Birchler und Monika Bütler

Publiziert in der NZZ am Sonntag vom 6. April 2014.

Unwissenschaftlich – gefährlich – beängstigend. Das Interview mit dem Ritalin-Kritiker, Soziologen und angeblichen Uno-Berater Pascal Rudin in der NZZaS vom vergangenen Wochenende ist für uns als Familie mit einem ADHS-Buben ein Schlag in die Magengrube.

Ritalin ist das führende Medikament gegen die meist bei Kindern diagnostizierten Aufmerksamkeitsstörung ADHS. Laut Rudin seien 95 Prozent der Ritalin-Verschreibungen in der Schweiz überflüssig. Diese Zahl ist frei erfunden. Umgekehrt weiss niemand, wie viele ADHS-Kinder Medikamente bräuchten, aber nicht bekommen. Noch dreister die längst widerlegte Behauptung: Ritalin führe zu Parkinson. Die Wirklichkeit: Ritalin wird heute als Mittel gegen Parkinson getestet! Es hat tatsächlich Nebenwirkungen – nur: Schlimmere Nebenwirkungen hat die Verweigerung von Ritalin an Kinder, die stattdessen den Verlockungen anderer beruhigender Substanzen (Alkohol, Nikotin, Drogen) erliegen.

Für Ärzte ist klar: ADHS ist keine gesellschaftliche Fehlentwicklung, sondern eine Krankheit. Und nur weil sie im Kopf ist, bringt man sie nicht einfach mit gutem Willen weg. Wir deuteten die Zappeligkeit und Wutanfälle bei nichtigstem Anlass im Kindergartenalter bei unserem Sohn noch als normales Kindsein. Spaghetti-Teller, die an die Wand flogen, wurden mit „ohne Znacht ins Bett“ bestraft. Die Schule ging zunächst gut; auch andere Kinder verlieren die Jacke oder lassen den Thek im Tram stehen. In der zweiten Klasse aber löste sich das Schriftbild unseres Älteren auf, er schaffte einfache Legomodelle nicht mehr, Anrufe der sehr verständnisvollen Lehrer wurden häufiger, Kameraden wandten sich ab, sein Selbstvertrauen zerfiel.

Ein befreundeter Arzt empfahl uns den Jugendpsychiatrischen Dienst. Familiengespräche, Abklärungen, Verhaltenskurs und die Diagnose: ADHS. Ganz zuletzt die verzweifelte Hoffnung namens Ritalin. Und tatsächlich: Unser Sohn ist heute ein immer noch zappeliger und zerstreuter Sechstklässler – von „ruhiggestellt“ keine Spur –, aber man kann seine Schrift lesen, er liest, liebt Mathe. Am allerwichtigsten: er hat wieder Freunde.

Die gängige Ritalin-Verteufelung verunsichert Eltern und zerstört Familien. Wissenschaftlich eindeutig belegt ist: Kinder mit ADHS-Symptomen haben – bei gleicher Intelligenz und Herkunft – schlechtere Noten, schlechtere Karrierechancen,und eine viel höhere Wahrscheinlichkeit, eine Klasse zu repetieren und in der Drogensucht oder Kriminalität zu enden. Erwachsene mit unbehandeltem ADHS haben ein deutlich höheres Unfallrisiko. Wer diesen Kindern Ritalin vorenthält, prellt sie um die Chance auf einen Schulabschlusses, der ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht, auf ein entspanntes und gewaltfreies Leben.

Ritalin-Kritiker behaupten, ADHS habe es früher nicht gegeben. Tatsächlich sprach man nicht von ADHS, sondern band die unruhigen Störenfriede an die Stühle, warf sie später aus der Schule oder in die Sonderschule und sandte sie als billige Hilfskräfte auf einen Bauernhof.

Rudin haut auch wacker in die Kerbe „Ritalin versus Kreativität“. Wie bei der Angst vor den Ausländern scheint die Verteufelung von Ritalin umso ausgeprägter, je weiter jemand vom Problem entfernt ist. Besteht Kreativität in Schreikrämpfen, in verzappelten Nachmittagen über dann doch nicht gelösten Hausaufgaben und in Haarbüscheln von Bruders Kopf? Oder heisst Kreativität, auch mal stillsitzen können, Gedanken ordentlich aufschreiben und sich am Ende über eine gelöste Aufgabe oder eine gelungene Zeichnung freuen?

Kurz: Ritalin ist ein Segen für die Kinder, die es brauchen und – zugegebenermassen – für ihre Eltern. Es ist auch ein Segen für um Aufmerksamkeit ringende Geschwister, die, wie unser Jüngerer, das Glück haben, ihr Potential ohne Medikamente ausschöpfen zu können. Keine Mutter und kein Vater geben ihrem Kind leichtfertig Ritalin. Für viele ist es der letzte Ausweg.

Weshalb denn stürzt sich die Gesellschaft plötzlich auf ADHS-Kinder? Müssen Diabetiker fürchten, sich bald vor Insulingegnern rechtfertigen zu müssen? Sollen wir nächsten Winter heimlich zur Grippeimpfung gehen?

Das untrüglichste Anzeichen für Hexenjagd liefert Rudin gleich selbst: Die Mütter sind schuld. Sie seien es, die gegenüber den zögernden Vätern die Pille durchsetzen. Dass die Mütter auch den grössten Anteil an ADHS-bedingten Krisen abzuwettern haben, geht vergessen. Wetten, dass Mütter auch die meisten Fieberzäpfchen geben?

Damit bleibt die Kernfrage: Woher kommt die gesellschaftliche Ritalin-Hysterie, die zunehmende Bevormundung der Eltern? Und wie werden wir sie wieder los? Hier, endlich, wäre die Soziologie gefragt. Und genau hier bleibt Soziologe Rudin – mucksmäuschenstill.