Sprachvergifterin NZZ

Urs Birchler

Was ist nur bei der NZZ los? Konkret: Im Feuilleton. Jetzt hat es anscheinend auch die Sprache (genauer: das Denken) erwischt. Man versuche, den Beitrag von Feuilleton-Chef René Scheu in der Ausgabe von gestern zu lesen. Ich sage: „versuche“, denn der Beitrag ist weithin kaum verständlich und dort, wo er verständlich ist, als NZZ-Artikel beängstigend.

Schon der Titel verrät die Haltung: „Die Barbaren, sie lauern überall“. Die Andersdenkenden sind Barbaren. Ein Trick, so alt, er gehörte ins Uno-Unkulturerbe. (Fussnote: Den Titel setzt meist nicht der Autor, sondern der Redaktor. Dies macht die Sache aber nur noch schlimmer; die Barbarisierung der Gegenseite hat sich offenbar schon in die Kultur der NZZ eingefressen.)

Im Untertitel verpflichtet sich Herr Scheu zwar der Aufklärung: „Wie Progressive das Erbe der Aufklärung verspielen.“ Aufklärerisch, im Sinne von erhellend, ist der Text dann eben gerade nicht. Eher verdunkelnd. Der Autor versteht partout nicht, dass sich eine Feministin für ein Recht auf Vollverschleierung „starkmachen“ (warum nicht einfach: „sich einsetzen“?) kann. Ist Toleranz nicht eine akzeptable — oder gar die einzig konsequente — Form von Liberalismus? Darauf folgt eine Irrfahrt durch verworrene Bruchstücke soziologischer Literatur mit (unklarer) Unterscheidung zwischen „rassistischem Antirassismus“ und „antirassistischem Rassismus“. Darauf aufgepfropft dann des Autors wahre Botschaft: Die Verunglimpfung der „Progressiven“, der „selbsternannten Träger von Toleranz und Offenheit“. Diese müssen sich „von ihrem Überlegenheitsgefühl verabschieden“. (Sagt ein Autor, der für die Aussage „Sartres Denkfehler liegt auf der Hand“ nicht zu scheu ist.) Die „Progressiven“, so lesen wir, sind eben nicht fähig, die „eigene Identität zu transzendieren“ (Hiiiilfe!).

Im Gegenzug transzendieren wir hier die eigene Identität von batz.ch als Wirtschaftsblog. Da Wirtschaft etwas mit Freiheit zu tun hat. Und Freiheit etwas mit Sprache. Und weil (aufklärerische) Sprache da ist, um zu klären, nicht um zu verunglimpfen und aufzuhetzen.

Aufhetzen? Sicher. Der Titel heisst nicht einfach „Überall Barbaren!“. Ein solcher Seufzer wäre mir an einem Mittelmeerstrand wohl auch schon entfahren. Er lautet: „Die Barbaren, sie lauern überall“. Mit der (französischen) Repetition des Subjekts wird dieses im Deutschen betont, der Titel zum Warnschrei. Sie sind nicht nur überall, sie lauern auch noch! Die Barbaren. Das heisst, die (in guter Absicht) anders Denkenden.

Familienstrafe am Flughafen

Urs Birchler

Stehen Sie auch immer in der falschen, d.h. langsamsten Schlange? Kürzlich bei der Immigration an einem ausländischen Flughafen gelang es uns sogar, zunächst am falschen, dann am richtigen Schalter in der jeweils zähesten Kolonne zu stehen. Dabei nervt nicht nur die verlorene Zeit, sondern auch die eigene Dummheit, auf’s lahmste Ross gesetzt zu haben. Nun, in der Fremde muss man mit derartigem rechnen. Umso grösser die Verblüffung bei der Rückreise ins geliebte Heimatland mit Ankunft am weltweit gemäss Handelsblatt-Ranking drittbesten und gemäss World Airport Awards achtbesten Flughafen der Welt.

Die Behörden in ZRH unterscheiden drei Erscheinungsformen des homo immigrans: (1) Erwachsene mit elektronischem Pass; (2) CH/EU-Bürger ohne elektronischen Pass oder unter 18 Jahren und (3) „All Passports“. Als Schweizer Familie mit Kindern landeten wir in Gruppe (2), da unsere Buben zwar elektronische Pässe haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Soweit kein Problem. Nur: Für Erwachsene mit elektronischen Pässen stehen genügend Schalter zur Verfügung; deren Einreise verlief wie am Schnürchen. Ebenfalls mindestens sechs Schalter boten sich der sich bald verkleinernden Gruppe „All Passports“ an. Die Schweizer Familien, die das Schild CH/EU mit einem milden Inländervorrang verwechselten, brauchten hingegen Geduld. Für sie stand gerade ein einziger Schalter offen, und jeder Pass wurde so genau inspiziert, als ob jedes zweite Kind von seinen Eltern in die Schweiz entführt würde.

Was daran nervt: Es müsste den Zuständigen eigentlich bekannt sein, dass am letzten Sonntag der Herbstferien um morgens 6h ziemlich viele Flüge von ziemlich weit weg mit ziemlich vielen in der Schweiz ansässigen Familien ankommen. Mit teilweise müden Kindern (Dank übrigens an unsere bereits sehr gelassenen Buben).

Ich fragte mich: Hat der Grenzschutz Angst, man könnte ihm einen Inländer-(=Steuerzahler)-Vorrang vorwerfen? Oder müssen die Familien bloss eine Gedankenlosigkeit der Behörden ausbaden? Bevor mir eine Antwort einfiel, durften wir endlich selber die roten Büchli zeigen.

Vollgeld-Leitfaden

Urs Birchler

In ungefähr einem Jahr kommt die Vollgeld-Initiative (VGI) an die Urne. Sie zielt auf eine grundlegende Reform unserer Geldordnung. Die Argumente der Befürworter und Gegner klaffen entsprechend weit auseinander. Angesichts der polarisierten Diskussion und der teils technischen Materie haben Jean-Charles Rochet und ich versucht, einen sachlichen und auch für ein breiteres Publikum gut verständlichen Leitfaden zu schreiben. Ein paar kleinere Beiträge sind hier auf Batz.ch schon früher erschienen: 1, 2, 3, 4, 5, 6.

Hier nun also unser Beitrag:

Die Vollgeld-Initiative — ein Leitfaden für jedermann

Wir legen den Text schon als (fortgeschrittenen) Entwurf vor, damit er zeitgerecht zur Debatte im Nationalrat zur Verfügung steht (die WAK-NR tagt am 23. Oktober). Der Ständerat hat die Initiative bereits behandelt (Ablehnung ohne Gegenvorschlag).

Update 13.10.2017: Ergänzend haben wir eine Kurzversion auf englisch, die demnächst auch auf deutsch und französisch folgen soll:

Die Vollgeld-Initiative — a summary in english

Über Kommentare freuen wir uns.

Führt die Reform 2020 zu mehr Frühpension?

Rafael Lalive & Stefan Staubli

Die Reform der Altersvorsorge 2020 senkt die Kosten einer Frühpension. Im geltenden System kann eine Rente maximal zwei Jahre vorbezogen werden. Für jedes Jahr Vorbezug wird die Rente um 6.8 Prozent gekürzt. Vorbezug kostet, eine volle Rente von z.B. 2000 CHF schmilzt auf 1864 CHF, aber er kann sich auch lohnen, insbesondere für Personen, welche gesundheitlich geschwächt sind.

Die neue AHV ermöglicht einen Rentenvorbezug um bis zu drei Jahre bei tieferen Kürzungssätzen: 4.1 Prozent für ein Jahr Vorbezug, 7.9 Prozent für zwei Jahre Vorbezug und 11.4 Prozent für drei Jahre Vorbezug. Diese Abschläge sind deutlich geringer, die oben erwähnte Vollrente von 2000 CHF sinkt lediglich auf 1918 CHF bei einjährigem Vorbezug. Die neue AHV kürzt die Renten deutlich weniger als die alte, also sollten mehr Menschen von der Möglichkeit eines Vorbezugs Gebrauch machen.

Wir können die Auswirkungen der neuen AHV heute noch nicht messen. Die 1997 in Kraft getretene 10. AHV-Revision ermöglichte jedoch den Vorbezug zu einem noch geringeren Kürzungssatz. Frauen, die zwischen 1939 und 1947 geboren wurden, konnten ihre Altersrente zu einem Kürzungssatz von nur 3.4 Prozent für jedes Jahr Vorbezug vorbeziehen. Allerdings waren diese Frauen ebenfalls von der Erhöhung des ordentlichen Rentenalters auf zuerst 63 Jahre und dann 64 Jahre betroffen. Sehr viele der betroffenen Frauen sollten also einen Vorbezug tätigen, d.h. ihre Altersrente beim ordentlichen Rentenalter vor der Reform beziehen.

LaliveStaubliDie Grafik weist den Anteil aller Frauen der Jahrgänge 1938 und 1939 , die eine AHV oder IV Pension beziehen, aus. Im Jahrgang 1938, mit ordentlichem Rentenalter 62, beziehen rund 15 Prozent aller Frauen eine IV Pension vor 62 und alle Frauen eine AHV Pension im Alter von 62 Jahren. Im Jahrgang 1939, mit ordentlichem Rentenalter 63, treten mehr als zwei Drittel aller Frauen den Pensionsbeginn erst im Alter 63, beim neuen Rentenalter, anstatt die Rente mit 62 zu beziehen. Lediglich rund 18 Prozent allter Frauen des Jahrgangs 1939 tätigen den Vorbezug zum tiefen Kürzungssatz von 3.4 Prozent.

Vorbezug macht wenig Sinn für arbeitende Frauen, da der Bezug der Alterspension steuerlich unattraktiv ist. Viele Frauen arbeiten mit 61 Jahren jedoch nicht mehr und diese Frauen sollten eher den Vorbezug der Rente wählen. Aber auch diese nicht mehr arbeitenden Frauen schieben den Pensionsbezug auf, genau wie Frauen, welche mit 61 Jahren noch arbeiten. Eine deutliche Vergünstigung der Frühpension führt nur zu wenig Vorbezug. Weshalb?

Pensionsentscheide sind komplex, erfordern viel Information und basieren auf Annahmen über die Zukunft. Zudem wird in der Schweiz jedermanns Pension automatisch am Rentenalter berechnet, selbst wenn man sich nicht darum bemüht. Es gibt im wesentlichen zwei Arten mit Komplexität umzugehen. Aktive Menschen informieren sich und suchen den für sie besten Entscheid. Andere sind passiv, informieren sich wenig, und lassen geschehen, was das System für sie vorsieht. Wie viele Menschen die aktive oder die passive Strategie verfolgen ist schwer direkt erfragbar, aber trotzdem entscheidend dafür wie eine Reform die finanzielle Gesundheit der AHV beeinflusst.

Die 10. AHV-Revision bietet eine einmalige Gelegenheit, den Anteil der Menschen mit passiver Strategie abzuschätzen. Alle Menschen mit passiver Strategie sollten beim Rentenalter in Pension gehen, während die meisten Menschen mit aktiver Strategie die Rente früh beziehen sollten, weil ein Vorbezug sehr günstig war. Unsere Analysen zeigen, dass rund zwei Drittel aller von der 10. AHV-Revision Betroffenen ihren Pensionsentscheid aktiv gestaltet haben. Rund ein Drittel hat sich passiv verhalten und die Pension am ordentlichen Rentenalter bezogen.

Passives Pensionsverhalten verzerrt die Wirksamkeit von Pensionsreformen. Eine Erhöhung des Rentenalters verschiebt den Rentenantritt stärker als in einer Welt, in der alle Menschen aktiv sind. Finanzielle Anreise, wie das Reduzieren der Kosten einer Frühpension, wirken jedoch weniger stark, weil Menschen mit passiver Strategie diesen Anreizen einfach keine Beachtung schenken. Eine Pensionspolitik, welche nur auf das Erhöhen des Rentenalters mit einfachem Zugang zu einer Frühpension setzt, bürdet Menschen mit passiver Entscheidungsstrategie hohe Kosten auf. Diese warten länger auf eine Pension, obwohl eine Frühpension optimal wäre.

Diese Kosten können wir senken. Wir können Information zu den Konsequenzen von Pensionsentscheiden so zur Verfügung gestellt wird, dass auch Menschen mit passiver Pensionsstrategie sie wahrnehmen. Ein Vermögensauszug ähnlich dem aus der zweiten Säule, der alle Pensionsvermögen und Einkommen zu einem Gesamtvermögen verrechnet, könnte vielen Menschen helfen ihre Pensionsentscheide aktiv zu gestalten.

Zu den Autoren:
Rafael Lalive und Stefan Staubli sind Professoren der Wirtschaftswissenschaft in Lausanne und Calgary. Sie untersuchen die letzte Rentenreform im Rahmen eines Forschungsprogramms des National Bureau of Economic Research, das sich allen Fragen um Pensionsreformen widmet.

Schlaflos wegen Postfinance?

Urs Birchler

Postfinance verliert die Staatsgarantie. Ende September endet die fünfjährige Frist, die das Postorganisationsgesetz (POG) vom 1.10.2012 in Art. 15 festgelegt hatte. Da die Postfinance die Bedeutung dieser Änderung für die Kontinhaber offenbar nicht zur Zufriedenheit der Medien klärte, versuche ich’s hier:

  • Die Postfinance gehört zum halben Dutzend der in der Schweiz als „systemrelevant“ eingestuften Institute. Das heisst, die Postfinance (mit strategischer Bedeutung im Zahlungsverkehr und jedem/r zweiten Stimmbürger/in als Kunden) wäre im Ernstfall „too-important-to-fail“. Sie würde (alles andere wäre grobfahrlässig) vom Staat gerettet. Abgeschaffte Garantie hin oder her.
  • Einlagen bei der Postfinance sind zwar bis zu CHF 100’000 durch Esisuisse versichert — theoretisch. Deren Gesamtdeckung ist aber auf CHF 6 Mrd. beschränkt (eine Folge der unversicherbaren Grössenunterschiede im Schweizer Bankensystem). Versichert wären also nur diejenigen, die rasch genug zum Schalter rennen (und nahe genug bei einer noch nicht geschlossenen Postfiliale wohnen).
  • Umstritten ist, woher der Postfinance überhaupt Gefahren drohen. Postfinance selber beklagt, dass sie keine Kredite gewähren darf und deshalb auf Anlagen mit schlechterem Rsiko-Ertragsprofil angewiesen ist. Andere sind eher froh, dass Postfinance nicht auch noch im Hypothekargeschäft — historisch gesehen Systemrisko Nummer eins — mittun darf.

Fazit: Als Kunde der Postfinance darf ich weiterhin ruhig einschlafen; nur muss ich weiterhin hoffen, nicht als Steuerzahler schlecht zu erwachen.

[Nachtrag: Ähnlich habe ich argumentiert gegenüber „Echo der Zeit“]

Freiwilliges Vollgeld?

Urs Birchler

Gemäss Presseberichten (NZZ, Reuters) plant eine Gruppe von gegenwärtig sechs Banken die Einführung einer digitalen Geldeinheit namens USC (utility settlement coin, nicht zu verwechseln mit der bestehenden Crypto-Währung USC).

Was ist USC und was ist es nicht?

  1. USC ist keine Währung wie Bitcoin, sondern lediglich eine Form, Guthaben in einer bestimmten Währung, z.B. CHF, zu halten. USC-Einheiten können jederzeit 1:1 in Bankguthaben umgetauscht werden.
  2. Der Sinn von USC ist ein anderer: der eines Zahlungsmittels innerhalb einer Blockchain-Technologie. Die Banken erhoffen sich durch Einsatz der Blockchain-Technologie raschere und billigere Überweisungen im Vergleich zu heute, wo eine Börsentransaktion via Bank abgewickelt wird mit um bis zu drei Arbeitstagen verzögerter Gutschrift und Belastung.
  3. USC sind jederzeit zu 100% durch Guthaben bei der entsprechenden Notenbank gedeckt. Sie sind also im Kern freiwilliges „Vollgeld“ im Sinne der Vollgeld-Initiative.

Verstehe ich das falsch? Die Vorteile einer Blockchain-Technologie überwiegen die Nachteile einer (unverzinslichen) Volldeckung (in Notenbankgeld) der von Banken ausgegebenen Zahlungsmittel? Das wäre noch die Pointe: Die Banken setzen die (ihnen offiziell verhasste) VGI um, bevor wir darüber abgestimmt haben.

Schuldenbremse oder Schuldenrückwärtsgang?

Marius Brülhart, Patricia Funk, Christoph Schaltegger, Peter Siegenthaler und Jan-Egbert Sturm

Seit das Schweizer Stimmvolk 2001 die Schuldenbremse zog, geht es dem Bundeshaushalt prächtig. Die Bremse erwies sich gar als Rückwärtsgang: Bis 2016 schrumpfte die Verschuldung des Bundes von 124 auf 99 Milliarden Franken und von 26% auf 15% des BIP.

Dem bedrohlichen Schuldenanstieg der Neunzigerjahre konnte somit Einhalt geboten werden, und daher ist die Schuldenbremse ohne Zweifel als eine helvetische Erfolgsgeschichte zu bewerten. Sie wurde denn auch zum Exportschlager.

Die wiederkehrenden Überschüsse des Bundeshaushalts hatten allerdings auch ihren Preis.

In politischer Hinsicht verursachen sie ein gewisses Kommunikationsproblem. Es ist schwierig, Ausgabendisziplin und Sparanstrengungen durchzusetzen, wenn die Staatsrechnung Jahr für Jahr besser ausfällt als budgetiert.

Und in ökonomischer Hinsicht stellt sich die Frage, ob Schuldenabbau wirklich die effizienteste Verwendung der entsprechenden Mittel darstellt. Dieselben Gelder hätten nämlich auch für zusätzliche öffentliche Ausgaben eingesetzt werden können. Oder man hätte sie den Steuerzahlern gar nicht erst entziehen müssen.

In einem eben veröffentlichten Gutachten zu Handen des Bundesrates haben wir uns dazu Gedanken gemacht.

Einfach gesagt geht es darum, abzuwägen, wo künftige Überschüsse des Bundeshaushalts am besten aufgehoben wären: (a) wie gehabt beim Schuldenabbau, (b) bei zusätzlichen Ausgaben in Folgejahren oder (c) bei Steuererleichterungen.

Alle drei Verwendungszwecke haben ihre Vor- und Nachteile, und eine Klassierung kann weder rein wissenschaftlich noch wertefrei sein. Zudem sind natürlich auch Kombinationen der drei Mechanismen denkbar.

Dennoch haben wir uns auf eine Art „Rangliste“ einigen können.

Abgeschlagen auf dem dritten Platz landet die Option, Rechnungsüberschüsse für Mehrausgaben in künftigen Jahren zu verwenden.

Dahinter steht folgende Überlegung.

Ein Teil der jährlich wiederkehrenden Budgetreste erklärt sich dadurch, dass Budgetüberschreitungen für die betroffenen Verwaltungseinheiten kostspieliger sind als Budgetunterschreitungen – sowohl hinsichtlich der administrativen Umtriebe wie auch der Auswirkung auf die Reputation der Verantwortlichen. Somit haben Verwaltungseinheiten einen Anreiz, im Voraus generös zu budgetieren, um sich damit die Ungemach nachträglicher Budgetüberschreitungen möglichst zu ersparen. Zudem ist es für die Finanzverwaltung schwieriger, vorausschauende Budgetvorschläge zu prüfen als retrospektive Rechnungsabschlüsse. In diesem administrativen Gefüge ergibt sich somit im Endeffekt eine Tendenz zu Budgetunterschreitungen. (Aus dem Universitätsalltag kennen wir einen ähnlichen Mechanismus bei der Beantragung und Verwaltung von Forschungsgeldern.) Und da solche Überschüsse in erster Linie einer vorsichtigen (sprich: grosszügigen) Budgetierung entspringen, liegt der Schluss nahe, dass das optimale Ausgabenniveau eher bei den effektiven als bei den budgetierten Ausgaben liegt. Somit wäre es dann auch kaum sinnvoll, die anfallenden Budgetreste für künftige Ausgabenerhöhungen einzusetzen.

Deswegen stehen wir einer Erhöhung des Ausgabenplafonds im Umfang der zuvor angefallenen Budgetreste skeptisch gegenüber.

Wichtig: Damit äussern wir keine Meinung zur Angemessenheit des gegenwärtigen Umfangs der Bundesausgaben. Wir deuten lediglich darauf hin, dass die administrativen Budgetreste an sich kein Indiz für Unterversorgung an öffentlichen Leistungen sind.

Etwas schwieriger scheint uns die Abwägung zwischen Schuldenabbau und Steuersenkung.

Schuldenabbau macht die Staatsfinanzen widerstandsfähiger für künftige Negativereignisse, kostet aber Steuergelder – ein direkter Mittelverzicht für die Steuerzahler, der zudem unweigerlich gewisse Verzerrungswirkungen hat. In einem Ländervergleich sind Ökonomen des Internationalen Währungsfonds unlängst zum Schluss gekommen, dass sich ein weiterer Schuldenabbau für tief verschuldete Staaten wie die Schweiz kaum lohnt. Tiefere Steuern wären ökonomisch wertvoller als ein weiterer Schuldenabbau.

Im Prinzip spricht daher einiges für eine Stabilisierung des Schuldenstands und eine gleichzeitige Steuerreduktion im Umfang der wiederkehrenden Budgetreste. Eine Stabilisierung der Nominalschuld entspräche zudem dem Verfassungstext und würde angesichts von Wirtschaftswachstum und Teuerung immer noch einen allmählichen Abbau der Verschuldungsquote bedeuten.

Dies könnte erreicht werden mittels Einführung eines „administrativen Faktors“, der im Budget den prognostizierten Einnahmen zugeschlagen würde. Somit würde ex ante ein Defizit budgetiert welches sich ex post jedoch im Durchschnitt nicht bestätigt – vergleichbar mit einer Fluggesellschaft, die ihre Maschinen überbucht im Wissen darum, dass ein gewisser Prozentsatz der Passagiere letztlich nicht erscheint. Das politische Kommunikationsproblem wäre damit auch gelöst.

Allerdings wäre die Umsetzung einer solchen Anpassung nicht ganz ohne. Tarifänderungen bei der Mehrwertsteuer oder der direkten Bundessteuer sind politisch aufwändig und somit ziemlich langlebig. Daher müsste der „administrative Faktor“ auf Dauer verlässlich beziffert werden können. Insbesondere sollte dieser Faktor nicht überschätzt werden, denn dann würde man quasi Defizite vorprogrammieren.

Eine solche Schätzung wäre gegenwärtig jedoch besonders schwierig anzustellen. Seit Januar gilt nämlich das „Neue Führungsmodell der Bundesverwaltung“, welches die administrativen Budgetreste reduzieren dürfte. Das Ausmass dieser Wirkung ist jedoch überhaupt nicht schlüssig vorhersehbar. Zudem beruhte ein Teil der Überschüsse der letzten Jahre auf ausserordentlichen makroökonomischen Umständen: Jahr für Jahr fielen Zinsen und Teuerungsraten tiefer aus als prognostiziert. Es gibt gute Gründe, davon auszugehen, dass die Prognosefehler künftig kleiner und nicht mehr systematisch positiv sein werden.

Somit plädieren wir für eine vorläufige Beibehaltung des Status Quo. Falls die administrativ bedingten Budgetreste allerdings auch in ein paar Jahren noch signifikant bleiben sollten, könnte sich eine Anpassung der Schuldenbremse lohnen, und dies insbesondere im Zusammenhang mit allfälligen ohnehin in Betracht gezogenen Steuerreformen. Es gälte dannzumal allerdings auch, eine Globalbetrachtung anzustellen mit Einbezug der impliziten Verschuldung der AHV.

Lieber kontrolliert rückwärts als blindlings voraus.

Service Public

Monika Bütler

Unser älterer Sohn, 15, besuchte mich in den Sommerferien am Arbeitsplatz in St. Gallen. Als er dem Kondukteur (neu Reisezugbegleiter) seinen SwissPass zeigt, legte dieser die Stirn in Falten. Das GA war schon mehrere Male in der Waschmaschine gelandet, nach Umwegen auf dem Fundbüro, auf dem Fussballplatz und wer weiss noch wo. An mehreren Stellen gebrochen und kaum mehr lesbar. „Du solltest Dir dringend eine neue Karte besorgen“, meinte der Kondukteur.

Unser Sohn erzählte die Geschichte noch am gleichen Abend (was bei der Verschwiegenheit von Teenagern ja bereits an ein Wunder grenzt). Wir waren uns einig, dass wir das ohnehin mal in Angriff nehmen müssten – auch weil das Bild noch aus der Kindergartenzeit stammte. Und dann kamen dringendere Sachen dazwischen und wir schoben die Angelegenheit auf die lange Bank.

Etwa 10 Tage später erhielt unser Sohn ein Schreiben der SBB. Darin enthalten: einen nigelnagel neuen SwissPass. Unser Sohn glaubt bis heute nicht recht, dass der gute Kondukteur selber die neue Karte bestellt hatte. So etwas sei doch gar nicht menschenmöglich. Ein Wunder. Doch eine andere Möglichkeit gibt es nicht: mein Mann und ich waren es bestimmt nicht.  Und so reist unser grosser Teenager mit einem neuen GA durch die Welt – mit Kindergartenfoto.

 

10 Jahre Information Economics

CoverUrs Birchler

Gestern abend haben Monika und ich ein bisschen gefeiert. Just the two of us. Am 17. Juli 2007 erschien unser Lehrbuch Information Economics. Gerade noch vor Ausbruch der Finanzkrise. Gerne hätte der Verlag eine neue Auflage gesehen. Aber die Masse an neuen Entwicklungen und an neuer Literatur schien uns zu gross. Und. es gibt Dinge, die man nicht wiederholen kann. Dazu gehört auch das Bad in den Weihern von Sankt Gallen, nachdem wir das Manuskript abgeschickt hatten. Das tiefgrüne Wasser, das Spiel von Sonnenstrahlen und Laub — und das Manuskript auf der Post. Der stumme Urschrei klingt mir noch heute nach. Es hat sich doch gelohnt.

Mini-Regierungsprogramme statt Sachvorlagen – die schleichende Abwertung der direkten Demokratie

Monika Bütler

(erschienen unter dem Titel „Je heikler die Reform, desto grösser die Vorlage“ in der NZZ am Sonntag, 8. Juli 2017)

„Ihr Schweizer stimmt über den Umwandlungssatz ab?? Du machst Witze?!“ Die Verblüffung meines kanadischen Kollegen ging weit über die politische Bestimmung des Umwandlungssatz hinaus: Eine Rentenreform direkt-demokratisch?

In Festreden und nach Abstimmungen – vor allem nach gewonnenen – wird unsere Direkte Demokratie gern gelobt. Zurück im politischen Alltag trauen unsere Parlamentarier und Regierenden dem Urteil der Stimmbürger(innen) nicht immer. Und verpacken heikle Entscheidungen mehr und mehr in wahre Monstervorlagen.

Die Auswirkungen der Energiestrategie ES2050 überblickte kaum jemand. Selbst Experten haben Mühe, alle Elemente der im Herbst zu entscheidenden Reform zur Alterssicherung AV2020 zu verstehen. Die vor kurzem abgelehnte Unternehmenssteuer-Reform war da fast schlank.

Solche umfangreichen und komplizierten Vorlagen mit kaum abschätzbaren Folgen sehen weniger wie Sachvorlagen aus als wie schwammige Mini-Regierungsprogramme einer grossen Koalition. Dies zeigt sich auch in den Debatten: Argumente treten in den Hintergrund, Überzeugungen in den Vordergrund. „Es gibt keine Alternative.“ „Wer gegen uns ist, spielt den Linken/Rechten in die Hände.“ Werbebüros werden dafür bezahlt, die Vorlagen wieder „einfach“ zu machen.

Zugegeben, die Welt ist komplex (was sie im Urteil der Zeitgenossen früher schon war). Drum sind gewisse Abstimmungsvorlagen notgedrungen anspruchsvoll. Nur: Sie werden noch komplexer, wenn unterschiedliche Vorlagen aus abstimmungstaktischen Gründen zu Paketen geschnürt werden. Oder wenn Zückerchen für potentielle Gegner die angedachten Reformen zu wahren Wundertüten anreichern.

Tatsächlich hat der Souverän nicht immer den Weitblick gehabt, eine letztlich erfolgreiche Reform bei der ersten Gelegenheit durchzuwinken. Die Langsamkeit der Direkten Demokratie ist aber nicht unbedingt schlecht. Mit Abstimmen ist ein Lernprozess der Stimmbürger verbunden. Gleichzeitig entwickeln sich auch die Vorlagen. Ein Paradebeispiel ist die AHV, die nach mehreren Fehlversuchen in den dreissiger Jahren 1949 in der Volksabstimmung obsiegte.

Die meisten Schweizer(innen) sind stolz auf die direkte Demokratie. Zu Recht: Sie haben sie nämlich nicht gratis erhalten. Und mussten schon früher mehrmals für sie kämpfen. Von 1914 bis 1949 hielten Bundesrat und Parlament – aus Angst vor dem unwissenden Volk – wenig von direkter Demokratie. Lieber regierten sie, wie Martin Beglinger in einem faszinierenden Essay (NZZ Geschichte No 10) nachweist, mittels Dringlichkeitsrecht. Initiativen wurden zum Teil über 10 Jahre verschleppt oder gingen ganz „vergessen“. Bis welsche Erzföderalisten und Gottlieb Duttweiler den Stimmbürgern wieder zu ihren Rechten verhalfen – dies gegen Willen sämtlicher grosser Parteien.

Vom obrigkeitlichen Misstrauen gegenüber dem Souverän zeugen noch heute die Hürden für Initiativen: nicht nur die Unterschriftenzahl, sondern auch das Erfordernis der Einheit der Materie. Dies kontrastiert seltsam zu den Monstervorlagen neueren Datums, die den Einheits-Test wohl verfehlen würden.

Man kann mit guten Gründen die direkte Demokratie kritisieren und sie anpassen wollen. Eine Aushebelung durch die Hintertür mit Miniregierungsprogrammen ist der falsche Weg. Die Vor- und Nachteile der direkten Demokratie müssen offen diskutiert werden können. Die Urteilskraft der Stimmbürgerinnen sollte man ohnehin nicht unterschätzen: So wurde die Direktwahl des Bundesrates schon dreimal abgelehnt: 1900, 1942 und 2013. Das fand mein kanadischer Kollege ebenfalls erstaunlich.