Führt die Reform 2020 zu mehr Frühpension?

Rafael Lalive & Stefan Staubli

Die Reform der Altersvorsorge 2020 senkt die Kosten einer Frühpension. Im geltenden System kann eine Rente maximal zwei Jahre vorbezogen werden. Für jedes Jahr Vorbezug wird die Rente um 6.8 Prozent gekürzt. Vorbezug kostet, eine volle Rente von z.B. 2000 CHF schmilzt auf 1864 CHF, aber er kann sich auch lohnen, insbesondere für Personen, welche gesundheitlich geschwächt sind.

Die neue AHV ermöglicht einen Rentenvorbezug um bis zu drei Jahre bei tieferen Kürzungssätzen: 4.1 Prozent für ein Jahr Vorbezug, 7.9 Prozent für zwei Jahre Vorbezug und 11.4 Prozent für drei Jahre Vorbezug. Diese Abschläge sind deutlich geringer, die oben erwähnte Vollrente von 2000 CHF sinkt lediglich auf 1918 CHF bei einjährigem Vorbezug. Die neue AHV kürzt die Renten deutlich weniger als die alte, also sollten mehr Menschen von der Möglichkeit eines Vorbezugs Gebrauch machen.

Wir können die Auswirkungen der neuen AHV heute noch nicht messen. Die 1997 in Kraft getretene 10. AHV-Revision ermöglichte jedoch den Vorbezug zu einem noch geringeren Kürzungssatz. Frauen, die zwischen 1939 und 1947 geboren wurden, konnten ihre Altersrente zu einem Kürzungssatz von nur 3.4 Prozent für jedes Jahr Vorbezug vorbeziehen. Allerdings waren diese Frauen ebenfalls von der Erhöhung des ordentlichen Rentenalters auf zuerst 63 Jahre und dann 64 Jahre betroffen. Sehr viele der betroffenen Frauen sollten also einen Vorbezug tätigen, d.h. ihre Altersrente beim ordentlichen Rentenalter vor der Reform beziehen.

LaliveStaubliDie Grafik weist den Anteil aller Frauen der Jahrgänge 1938 und 1939 , die eine AHV oder IV Pension beziehen, aus. Im Jahrgang 1938, mit ordentlichem Rentenalter 62, beziehen rund 15 Prozent aller Frauen eine IV Pension vor 62 und alle Frauen eine AHV Pension im Alter von 62 Jahren. Im Jahrgang 1939, mit ordentlichem Rentenalter 63, treten mehr als zwei Drittel aller Frauen den Pensionsbeginn erst im Alter 63, beim neuen Rentenalter, anstatt die Rente mit 62 zu beziehen. Lediglich rund 18 Prozent allter Frauen des Jahrgangs 1939 tätigen den Vorbezug zum tiefen Kürzungssatz von 3.4 Prozent.

Vorbezug macht wenig Sinn für arbeitende Frauen, da der Bezug der Alterspension steuerlich unattraktiv ist. Viele Frauen arbeiten mit 61 Jahren jedoch nicht mehr und diese Frauen sollten eher den Vorbezug der Rente wählen. Aber auch diese nicht mehr arbeitenden Frauen schieben den Pensionsbezug auf, genau wie Frauen, welche mit 61 Jahren noch arbeiten. Eine deutliche Vergünstigung der Frühpension führt nur zu wenig Vorbezug. Weshalb?

Pensionsentscheide sind komplex, erfordern viel Information und basieren auf Annahmen über die Zukunft. Zudem wird in der Schweiz jedermanns Pension automatisch am Rentenalter berechnet, selbst wenn man sich nicht darum bemüht. Es gibt im wesentlichen zwei Arten mit Komplexität umzugehen. Aktive Menschen informieren sich und suchen den für sie besten Entscheid. Andere sind passiv, informieren sich wenig, und lassen geschehen, was das System für sie vorsieht. Wie viele Menschen die aktive oder die passive Strategie verfolgen ist schwer direkt erfragbar, aber trotzdem entscheidend dafür wie eine Reform die finanzielle Gesundheit der AHV beeinflusst.

Die 10. AHV-Revision bietet eine einmalige Gelegenheit, den Anteil der Menschen mit passiver Strategie abzuschätzen. Alle Menschen mit passiver Strategie sollten beim Rentenalter in Pension gehen, während die meisten Menschen mit aktiver Strategie die Rente früh beziehen sollten, weil ein Vorbezug sehr günstig war. Unsere Analysen zeigen, dass rund zwei Drittel aller von der 10. AHV-Revision Betroffenen ihren Pensionsentscheid aktiv gestaltet haben. Rund ein Drittel hat sich passiv verhalten und die Pension am ordentlichen Rentenalter bezogen.

Passives Pensionsverhalten verzerrt die Wirksamkeit von Pensionsreformen. Eine Erhöhung des Rentenalters verschiebt den Rentenantritt stärker als in einer Welt, in der alle Menschen aktiv sind. Finanzielle Anreise, wie das Reduzieren der Kosten einer Frühpension, wirken jedoch weniger stark, weil Menschen mit passiver Strategie diesen Anreizen einfach keine Beachtung schenken. Eine Pensionspolitik, welche nur auf das Erhöhen des Rentenalters mit einfachem Zugang zu einer Frühpension setzt, bürdet Menschen mit passiver Entscheidungsstrategie hohe Kosten auf. Diese warten länger auf eine Pension, obwohl eine Frühpension optimal wäre.

Diese Kosten können wir senken. Wir können Information zu den Konsequenzen von Pensionsentscheiden so zur Verfügung gestellt wird, dass auch Menschen mit passiver Pensionsstrategie sie wahrnehmen. Ein Vermögensauszug ähnlich dem aus der zweiten Säule, der alle Pensionsvermögen und Einkommen zu einem Gesamtvermögen verrechnet, könnte vielen Menschen helfen ihre Pensionsentscheide aktiv zu gestalten.

Zu den Autoren:
Rafael Lalive und Stefan Staubli sind Professoren der Wirtschaftswissenschaft in Lausanne und Calgary. Sie untersuchen die letzte Rentenreform im Rahmen eines Forschungsprogramms des National Bureau of Economic Research, das sich allen Fragen um Pensionsreformen widmet.

Schlaflos wegen Postfinance?

Urs Birchler

Postfinance verliert die Staatsgarantie. Ende September endet die fünfjährige Frist, die das Postorganisationsgesetz (POG) vom 1.10.2012 in Art. 15 festgelegt hatte. Da die Postfinance die Bedeutung dieser Änderung für die Kontinhaber offenbar nicht zur Zufriedenheit der Medien klärte, versuche ich’s hier:

  • Die Postfinance gehört zum halben Dutzend der in der Schweiz als „systemrelevant“ eingestuften Institute. Das heisst, die Postfinance (mit strategischer Bedeutung im Zahlungsverkehr und jedem/r zweiten Stimmbürger/in als Kunden) wäre im Ernstfall „too-important-to-fail“. Sie würde (alles andere wäre grobfahrlässig) vom Staat gerettet. Abgeschaffte Garantie hin oder her.
  • Einlagen bei der Postfinance sind zwar bis zu CHF 100’000 durch Esisuisse versichert — theoretisch. Deren Gesamtdeckung ist aber auf CHF 6 Mrd. beschränkt (eine Folge der unversicherbaren Grössenunterschiede im Schweizer Bankensystem). Versichert wären also nur diejenigen, die rasch genug zum Schalter rennen (und nahe genug bei einer noch nicht geschlossenen Postfiliale wohnen).
  • Umstritten ist, woher der Postfinance überhaupt Gefahren drohen. Postfinance selber beklagt, dass sie keine Kredite gewähren darf und deshalb auf Anlagen mit schlechterem Rsiko-Ertragsprofil angewiesen ist. Andere sind eher froh, dass Postfinance nicht auch noch im Hypothekargeschäft — historisch gesehen Systemrisko Nummer eins — mittun darf.

Fazit: Als Kunde der Postfinance darf ich weiterhin ruhig einschlafen; nur muss ich weiterhin hoffen, nicht als Steuerzahler schlecht zu erwachen.

[Nachtrag: Ähnlich habe ich argumentiert gegenüber „Echo der Zeit“]

Freiwilliges Vollgeld?

Urs Birchler

Gemäss Presseberichten (NZZ, Reuters) plant eine Gruppe von gegenwärtig sechs Banken die Einführung einer digitalen Geldeinheit namens USC (utility settlement coin, nicht zu verwechseln mit der bestehenden Crypto-Währung USC).

Was ist USC und was ist es nicht?

  1. USC ist keine Währung wie Bitcoin, sondern lediglich eine Form, Guthaben in einer bestimmten Währung, z.B. CHF, zu halten. USC-Einheiten können jederzeit 1:1 in Bankguthaben umgetauscht werden.
  2. Der Sinn von USC ist ein anderer: der eines Zahlungsmittels innerhalb einer Blockchain-Technologie. Die Banken erhoffen sich durch Einsatz der Blockchain-Technologie raschere und billigere Überweisungen im Vergleich zu heute, wo eine Börsentransaktion via Bank abgewickelt wird mit um bis zu drei Arbeitstagen verzögerter Gutschrift und Belastung.
  3. USC sind jederzeit zu 100% durch Guthaben bei der entsprechenden Notenbank gedeckt. Sie sind also im Kern freiwilliges „Vollgeld“ im Sinne der Vollgeld-Initiative.

Verstehe ich das falsch? Die Vorteile einer Blockchain-Technologie überwiegen die Nachteile einer (unverzinslichen) Volldeckung (in Notenbankgeld) der von Banken ausgegebenen Zahlungsmittel? Das wäre noch die Pointe: Die Banken setzen die (ihnen offiziell verhasste) VGI um, bevor wir darüber abgestimmt haben.

Schuldenbremse oder Schuldenrückwärtsgang?

Marius Brülhart, Patricia Funk, Christoph Schaltegger, Peter Siegenthaler und Jan-Egbert Sturm

Seit das Schweizer Stimmvolk 2001 die Schuldenbremse zog, geht es dem Bundeshaushalt prächtig. Die Bremse erwies sich gar als Rückwärtsgang: Bis 2016 schrumpfte die Verschuldung des Bundes von 124 auf 99 Milliarden Franken und von 26% auf 15% des BIP.

Dem bedrohlichen Schuldenanstieg der Neunzigerjahre konnte somit Einhalt geboten werden, und daher ist die Schuldenbremse ohne Zweifel als eine helvetische Erfolgsgeschichte zu bewerten. Sie wurde denn auch zum Exportschlager.

Die wiederkehrenden Überschüsse des Bundeshaushalts hatten allerdings auch ihren Preis.

In politischer Hinsicht verursachen sie ein gewisses Kommunikationsproblem. Es ist schwierig, Ausgabendisziplin und Sparanstrengungen durchzusetzen, wenn die Staatsrechnung Jahr für Jahr besser ausfällt als budgetiert.

Und in ökonomischer Hinsicht stellt sich die Frage, ob Schuldenabbau wirklich die effizienteste Verwendung der entsprechenden Mittel darstellt. Dieselben Gelder hätten nämlich auch für zusätzliche öffentliche Ausgaben eingesetzt werden können. Oder man hätte sie den Steuerzahlern gar nicht erst entziehen müssen.

In einem eben veröffentlichten Gutachten zu Handen des Bundesrates haben wir uns dazu Gedanken gemacht.

Einfach gesagt geht es darum, abzuwägen, wo künftige Überschüsse des Bundeshaushalts am besten aufgehoben wären: (a) wie gehabt beim Schuldenabbau, (b) bei zusätzlichen Ausgaben in Folgejahren oder (c) bei Steuererleichterungen.

Alle drei Verwendungszwecke haben ihre Vor- und Nachteile, und eine Klassierung kann weder rein wissenschaftlich noch wertefrei sein. Zudem sind natürlich auch Kombinationen der drei Mechanismen denkbar.

Dennoch haben wir uns auf eine Art „Rangliste“ einigen können.

Abgeschlagen auf dem dritten Platz landet die Option, Rechnungsüberschüsse für Mehrausgaben in künftigen Jahren zu verwenden.

Dahinter steht folgende Überlegung.

Ein Teil der jährlich wiederkehrenden Budgetreste erklärt sich dadurch, dass Budgetüberschreitungen für die betroffenen Verwaltungseinheiten kostspieliger sind als Budgetunterschreitungen – sowohl hinsichtlich der administrativen Umtriebe wie auch der Auswirkung auf die Reputation der Verantwortlichen. Somit haben Verwaltungseinheiten einen Anreiz, im Voraus generös zu budgetieren, um sich damit die Ungemach nachträglicher Budgetüberschreitungen möglichst zu ersparen. Zudem ist es für die Finanzverwaltung schwieriger, vorausschauende Budgetvorschläge zu prüfen als retrospektive Rechnungsabschlüsse. In diesem administrativen Gefüge ergibt sich somit im Endeffekt eine Tendenz zu Budgetunterschreitungen. (Aus dem Universitätsalltag kennen wir einen ähnlichen Mechanismus bei der Beantragung und Verwaltung von Forschungsgeldern.) Und da solche Überschüsse in erster Linie einer vorsichtigen (sprich: grosszügigen) Budgetierung entspringen, liegt der Schluss nahe, dass das optimale Ausgabenniveau eher bei den effektiven als bei den budgetierten Ausgaben liegt. Somit wäre es dann auch kaum sinnvoll, die anfallenden Budgetreste für künftige Ausgabenerhöhungen einzusetzen.

Deswegen stehen wir einer Erhöhung des Ausgabenplafonds im Umfang der zuvor angefallenen Budgetreste skeptisch gegenüber.

Wichtig: Damit äussern wir keine Meinung zur Angemessenheit des gegenwärtigen Umfangs der Bundesausgaben. Wir deuten lediglich darauf hin, dass die administrativen Budgetreste an sich kein Indiz für Unterversorgung an öffentlichen Leistungen sind.

Etwas schwieriger scheint uns die Abwägung zwischen Schuldenabbau und Steuersenkung.

Schuldenabbau macht die Staatsfinanzen widerstandsfähiger für künftige Negativereignisse, kostet aber Steuergelder – ein direkter Mittelverzicht für die Steuerzahler, der zudem unweigerlich gewisse Verzerrungswirkungen hat. In einem Ländervergleich sind Ökonomen des Internationalen Währungsfonds unlängst zum Schluss gekommen, dass sich ein weiterer Schuldenabbau für tief verschuldete Staaten wie die Schweiz kaum lohnt. Tiefere Steuern wären ökonomisch wertvoller als ein weiterer Schuldenabbau.

Im Prinzip spricht daher einiges für eine Stabilisierung des Schuldenstands und eine gleichzeitige Steuerreduktion im Umfang der wiederkehrenden Budgetreste. Eine Stabilisierung der Nominalschuld entspräche zudem dem Verfassungstext und würde angesichts von Wirtschaftswachstum und Teuerung immer noch einen allmählichen Abbau der Verschuldungsquote bedeuten.

Dies könnte erreicht werden mittels Einführung eines „administrativen Faktors“, der im Budget den prognostizierten Einnahmen zugeschlagen würde. Somit würde ex ante ein Defizit budgetiert welches sich ex post jedoch im Durchschnitt nicht bestätigt – vergleichbar mit einer Fluggesellschaft, die ihre Maschinen überbucht im Wissen darum, dass ein gewisser Prozentsatz der Passagiere letztlich nicht erscheint. Das politische Kommunikationsproblem wäre damit auch gelöst.

Allerdings wäre die Umsetzung einer solchen Anpassung nicht ganz ohne. Tarifänderungen bei der Mehrwertsteuer oder der direkten Bundessteuer sind politisch aufwändig und somit ziemlich langlebig. Daher müsste der „administrative Faktor“ auf Dauer verlässlich beziffert werden können. Insbesondere sollte dieser Faktor nicht überschätzt werden, denn dann würde man quasi Defizite vorprogrammieren.

Eine solche Schätzung wäre gegenwärtig jedoch besonders schwierig anzustellen. Seit Januar gilt nämlich das „Neue Führungsmodell der Bundesverwaltung“, welches die administrativen Budgetreste reduzieren dürfte. Das Ausmass dieser Wirkung ist jedoch überhaupt nicht schlüssig vorhersehbar. Zudem beruhte ein Teil der Überschüsse der letzten Jahre auf ausserordentlichen makroökonomischen Umständen: Jahr für Jahr fielen Zinsen und Teuerungsraten tiefer aus als prognostiziert. Es gibt gute Gründe, davon auszugehen, dass die Prognosefehler künftig kleiner und nicht mehr systematisch positiv sein werden.

Somit plädieren wir für eine vorläufige Beibehaltung des Status Quo. Falls die administrativ bedingten Budgetreste allerdings auch in ein paar Jahren noch signifikant bleiben sollten, könnte sich eine Anpassung der Schuldenbremse lohnen, und dies insbesondere im Zusammenhang mit allfälligen ohnehin in Betracht gezogenen Steuerreformen. Es gälte dannzumal allerdings auch, eine Globalbetrachtung anzustellen mit Einbezug der impliziten Verschuldung der AHV.

Lieber kontrolliert rückwärts als blindlings voraus.

Service Public

Monika Bütler

Unser älterer Sohn, 15, besuchte mich in den Sommerferien am Arbeitsplatz in St. Gallen. Als er dem Kondukteur (neu Reisezugbegleiter) seinen SwissPass zeigt, legte dieser die Stirn in Falten. Das GA war schon mehrere Male in der Waschmaschine gelandet, nach Umwegen auf dem Fundbüro, auf dem Fussballplatz und wer weiss noch wo. An mehreren Stellen gebrochen und kaum mehr lesbar. „Du solltest Dir dringend eine neue Karte besorgen“, meinte der Kondukteur.

Unser Sohn erzählte die Geschichte noch am gleichen Abend (was bei der Verschwiegenheit von Teenagern ja bereits an ein Wunder grenzt). Wir waren uns einig, dass wir das ohnehin mal in Angriff nehmen müssten – auch weil das Bild noch aus der Kindergartenzeit stammte. Und dann kamen dringendere Sachen dazwischen und wir schoben die Angelegenheit auf die lange Bank.

Etwa 10 Tage später erhielt unser Sohn ein Schreiben der SBB. Darin enthalten: einen nigelnagel neuen SwissPass. Unser Sohn glaubt bis heute nicht recht, dass der gute Kondukteur selber die neue Karte bestellt hatte. So etwas sei doch gar nicht menschenmöglich. Ein Wunder. Doch eine andere Möglichkeit gibt es nicht: mein Mann und ich waren es bestimmt nicht.  Und so reist unser grosser Teenager mit einem neuen GA durch die Welt – mit Kindergartenfoto.

 

10 Jahre Information Economics

CoverUrs Birchler

Gestern abend haben Monika und ich ein bisschen gefeiert. Just the two of us. Am 17. Juli 2007 erschien unser Lehrbuch Information Economics. Gerade noch vor Ausbruch der Finanzkrise. Gerne hätte der Verlag eine neue Auflage gesehen. Aber die Masse an neuen Entwicklungen und an neuer Literatur schien uns zu gross. Und. es gibt Dinge, die man nicht wiederholen kann. Dazu gehört auch das Bad in den Weihern von Sankt Gallen, nachdem wir das Manuskript abgeschickt hatten. Das tiefgrüne Wasser, das Spiel von Sonnenstrahlen und Laub — und das Manuskript auf der Post. Der stumme Urschrei klingt mir noch heute nach. Es hat sich doch gelohnt.

Mini-Regierungsprogramme statt Sachvorlagen – die schleichende Abwertung der direkten Demokratie

Monika Bütler

(erschienen unter dem Titel „Je heikler die Reform, desto grösser die Vorlage“ in der NZZ am Sonntag, 8. Juli 2017)

„Ihr Schweizer stimmt über den Umwandlungssatz ab?? Du machst Witze?!“ Die Verblüffung meines kanadischen Kollegen ging weit über die politische Bestimmung des Umwandlungssatz hinaus: Eine Rentenreform direkt-demokratisch?

In Festreden und nach Abstimmungen – vor allem nach gewonnenen – wird unsere Direkte Demokratie gern gelobt. Zurück im politischen Alltag trauen unsere Parlamentarier und Regierenden dem Urteil der Stimmbürger(innen) nicht immer. Und verpacken heikle Entscheidungen mehr und mehr in wahre Monstervorlagen.

Die Auswirkungen der Energiestrategie ES2050 überblickte kaum jemand. Selbst Experten haben Mühe, alle Elemente der im Herbst zu entscheidenden Reform zur Alterssicherung AV2020 zu verstehen. Die vor kurzem abgelehnte Unternehmenssteuer-Reform war da fast schlank.

Solche umfangreichen und komplizierten Vorlagen mit kaum abschätzbaren Folgen sehen weniger wie Sachvorlagen aus als wie schwammige Mini-Regierungsprogramme einer grossen Koalition. Dies zeigt sich auch in den Debatten: Argumente treten in den Hintergrund, Überzeugungen in den Vordergrund. „Es gibt keine Alternative.“ „Wer gegen uns ist, spielt den Linken/Rechten in die Hände.“ Werbebüros werden dafür bezahlt, die Vorlagen wieder „einfach“ zu machen.

Zugegeben, die Welt ist komplex (was sie im Urteil der Zeitgenossen früher schon war). Drum sind gewisse Abstimmungsvorlagen notgedrungen anspruchsvoll. Nur: Sie werden noch komplexer, wenn unterschiedliche Vorlagen aus abstimmungstaktischen Gründen zu Paketen geschnürt werden. Oder wenn Zückerchen für potentielle Gegner die angedachten Reformen zu wahren Wundertüten anreichern.

Tatsächlich hat der Souverän nicht immer den Weitblick gehabt, eine letztlich erfolgreiche Reform bei der ersten Gelegenheit durchzuwinken. Die Langsamkeit der Direkten Demokratie ist aber nicht unbedingt schlecht. Mit Abstimmen ist ein Lernprozess der Stimmbürger verbunden. Gleichzeitig entwickeln sich auch die Vorlagen. Ein Paradebeispiel ist die AHV, die nach mehreren Fehlversuchen in den dreissiger Jahren 1949 in der Volksabstimmung obsiegte.

Die meisten Schweizer(innen) sind stolz auf die direkte Demokratie. Zu Recht: Sie haben sie nämlich nicht gratis erhalten. Und mussten schon früher mehrmals für sie kämpfen. Von 1914 bis 1949 hielten Bundesrat und Parlament – aus Angst vor dem unwissenden Volk – wenig von direkter Demokratie. Lieber regierten sie, wie Martin Beglinger in einem faszinierenden Essay (NZZ Geschichte No 10) nachweist, mittels Dringlichkeitsrecht. Initiativen wurden zum Teil über 10 Jahre verschleppt oder gingen ganz „vergessen“. Bis welsche Erzföderalisten und Gottlieb Duttweiler den Stimmbürgern wieder zu ihren Rechten verhalfen – dies gegen Willen sämtlicher grosser Parteien.

Vom obrigkeitlichen Misstrauen gegenüber dem Souverän zeugen noch heute die Hürden für Initiativen: nicht nur die Unterschriftenzahl, sondern auch das Erfordernis der Einheit der Materie. Dies kontrastiert seltsam zu den Monstervorlagen neueren Datums, die den Einheits-Test wohl verfehlen würden.

Man kann mit guten Gründen die direkte Demokratie kritisieren und sie anpassen wollen. Eine Aushebelung durch die Hintertür mit Miniregierungsprogrammen ist der falsche Weg. Die Vor- und Nachteile der direkten Demokratie müssen offen diskutiert werden können. Die Urteilskraft der Stimmbürgerinnen sollte man ohnehin nicht unterschätzen: So wurde die Direktwahl des Bundesrates schon dreimal abgelehnt: 1900, 1942 und 2013. Das fand mein kanadischer Kollege ebenfalls erstaunlich.

 

Finden Sie diesen Artikel lesenswert?

Urs Birchler

Als Kinder schrieben wir mit Kreide an die Wände „Wer das liest ist ein Aff“. Der Tages-Anzeiger Online macht seine Leser/innen regelmässig zu Affen mit der bald am Ende jeden Artikels folgenden Frage „Ist dieser Artikel lesenswert?“. Wer zur Frage kommt, hat nämlich den Artikel schon gelesen und die Frage implizit mit Ja beantwortet.

Natürlich glaubt die Redaktion zu erfahren, ob sich die Lektüre im nachhinein gesehen gelohnt hat. Da man aber sowohl Ja oder Nein sagen als auch sich der Stimme enthalten kann, scheint die Auswertung knifflig. Was wenn nur einer Ja sagt und sich alle anderen enthalten. Dann haben 100% Ja gesagt, aber niemand scheint durch das Gelesene tief ergriffen. (Die Anzahl Besucher, die einen Artikel angesehen haben, kennt der TA auch ohne Umfrage.) Zudem: Heisst Nein nicht oft auch: Ich hätte den Artikel lieber nicht gelesen, weil mir die Botschaft nicht gefällt?

Vor allem aber: Was geschieht eigentlich mit den Antworten? Bekommt der/die Autor/in eines als „lesenswert“ bewerteten Artikels einen Bonus oder ein anerkennendes Nicken des Chefredaktors oder der Ressortleiterin? (Wenn nein, weshalb dann die Leser/innen dauernd mit der Frage nerven?) Oder bekomme ich mit der Zeit eine individuelle Online-Ausgabe, die darauf beruht, was ich in der Vergangenheit als lesenswert beurteilte?

Vielleicht hat die Zeitung, die sich sonst durchaus über Populismus, Filterblasen und Datennutzung sorgt, auf diese Fragen eine Antwort. In der Zwischenzeit tun mir jedenfalls die armen Autoren/innen leid, die mit jedem ihrer Texte zittern müssen, ob die Leserschaft den Daumen hebt oder senkt.

Finden Sie diesen Artikel lesenswert? Mit Verlaub, liebe Leserinnen und Leser: Es ist uns egal. Ihnen zuliebe. Bei Batz.ch schreiben wir so, wie wir es für richtig und (manchmal) wichtig halten.

Wer hier schreibt, ist ein Aff.

RentnerInnen im Ausland – ein kleiner Nachtrag

Monika Bütler

RentnerInnen im Ausland trügen nichts zur Wertschöpfung in der Schweiz bei, ärgerte sich die FDP Präsidentin Petra Gössi. Daher seien auch die 70 Franken Zuschlag für Neurentner abzulehnen, weil rund 30% der Pensionierten im Ausland leben. Tendenz steigend. Zu überlegen sei zudem eine Anpassung der Renten an die jeweiligen Lebenshaltungskosten der RentnerInnen im Ausland.

Der Aufschrei folgte sofort. Zu Recht. Erstens geht es niemanden etwas an, wo die Pensionierten ihren Lebensabend verbringen. Zumal gerade für ehemalige Gastarbeiter die Rente oft nur im Ausland genügend hoch ist für ein entspanntes Leben. In der Schweiz müssten sie dazu Ergänzungsleistungen beantragen. Zweitens haben sich diese Menschen den Anspruch auf ihre Rente genau so verdient, wie diejenigen, die in der Schweiz bleiben.

Drittens verstösst eine Indexierung der Renten an die Lebenshaltungskosten gegen das seit 1948 hochgehaltene Prinzip der Gleichbehandlung aller AHV Renter. Wie übrigens auch die 70 Franken gegen das Gleichbehandlungsprinzip verstossen. Wer aus Gründen der Gleichbehandlung gegen die 70 Franken Zuschlag ist, darf eine Ungleichbehandlung der Rentner im Ausland logischerweise nicht zulassen. Sonst müssten ja auch die Renten in Zürich höher sein als im Calancatal.

Viertens schliesslich habe ich Steuern (welche die Auslandrentner nicht in der Schweiz bezahlen) und Konsum (der nicht in der Schweiz bleibt) bisher nicht als Teil der Wertschöpfung eines Landes verstanden. Auch wenn Wertschöpfung meist ein schwammiger Begriff ist, Frau Gössis Interpretation ist doch eher etwas unkonventionell.

Ein wenig ist die Empörung dennoch heuchlerisch. Als Alternative zu den 70 Franken Zuschlag für alle Neurentner wurde gegen Ende der Debatte auch der Vorschlag diskutiert, stattdessen die Minimalrente um 450 Franken anzuheben. Bundesrat Berset begründete damals seine ablehnende Haltung gegenüber diesem Vorschlag unter anderem damit, dass 70% der Rentenerhöhung an AHV RentnerInnen im Ausland gehen würden. Der Aufschrei blieb aus.

Rückwärts im AHV-Zug – und es ist allen wohl dabei

Monika Bütler

NZZ am Sonntag, 11. Juni 2017

Trotz jahrzehntelangem Pendeln wird es mir im Zug beim Rückwärtsfahren immer noch schlecht. Aber auch robustere Passagiere fahren lieber vorwärts. Dem liegt wohl der Grundinstinkt des Homo Sapiens zu Grunde, nicht in die Vergangenheit zu schauen, sondern in die Zukunft. Dort kommen nämlich die Gefahren her, vor denen wir uns noch hüten können.

Nur – manchmal löst eine bedrohliche Zukunft einen Vogel-Strauss-Effekt aus: Der Blick wendet sich in die Vergangenheit. In der Alterssicherung, zum Beispiel. Als die AHV vor 70 Jahren eingeführt wurde, wurden ihr zwei Kontrollinstrumente zur Seite gestellt: ein zentraler Ausgleichsfonds und die sogenannte „Technische Bilanz“. Letztere stellte, auf weite Sicht berechnet, den Barwert aller künftigen Einnahmen dem Barwert aller künftigen Ausgaben gegenüber.

Die Technische Bilanz war gewissermassen das Frühwarnsystem der AHV. Sie galt lange als Kompass bei Revisionen; sie zeigte rechtzeitig an, ob die Entwicklungen von Ausgaben und Einnahmen aus dem Ruder zu laufen drohten. So liessen sich in den guten Jahren die Überschüsse in der Technischen Bilanz als Rechtfertigung für höhere Leistung heranziehen.

Natürlich gab es auch Kritik an der Technischen Bilanz: Die für die Berechnung notwenigen wirtschaftlichen und demographischen Parameter schwanken über die Zeit. Doch verschiedene Studien, die später mit ungleich höherem Aufwand ähnliche Rechnungen anstellten, kamen immer wieder zu vergleichbaren Ergebnissen.

Letztlich scheiterte die technische Bilanz an der – vermeintlich – guten Finanzlage der AHV: Die jährlichen Überschüsse sprudelten, und eine längerfristige Betrachtung schien überflüssig. Mit der 6. AHV-Revision von 1964 wurde sie abgeschafft.

Seitdem sitzen Herr und Frau Schweizer rückwärts im AHV-Zug. Die Reformvorschläge drehen sich um den rückwärtsgerichteten Ausgleichsfonds. Selbst die von bürgerlichen Politikern vorgeschlagene AHV-Schuldenbremse beruht nicht auf einem Vergleich künftiger Einnahmen und Verpflichtungen, sondern auf der finanziellen Entwicklung der AHV in der Vergangenheit.

Es wäre daher Zeit, die Technische Bilanz wieder einzuführen. Kein Startup bekommt einen Kredit ohne Business-Plan. Doch ausgerechnet beim wichtigsten Sozialwerk mit gut absehbaren Einnahmen und Ausgaben schenken wir uns den Blick in die Zukunft.

Eine technische Bilanz hätte schon in den 1980er Jahren die herannahende Finanzierungslücke angezeigt. Und sie hätte in der laufenden Altersreform 2020 als Kompass dienen können. Berechnungen zeigen, dass der Vorschlag von Bundesrat Berset das klaffende Loch von rund 170% einer jährlichen Wirtschaftsleistung der Schweiz (BIP) halbiert hätte. Immerhin. Die Abstimmungsvorlage vom 24. September reduziert die Lücke nur noch auf 135% – dank „Verbesserungen“ vor allem zu Gunsten der im Parlament am besten vertretenen Generation der 45-64-Jährigen.

Ironischerweise hätte das Bundesamt für Sozialversicherungen die Technische Bilanz mit stetig abnehmendem Aufwand weiterführen können. Bei ihrer Einführung musste noch alles von Hand berechnet werden. Heute liesse sie sich – samt den Auswirkungen simulierter Reformvarianten auf die verschiedenen Generationen – auf jedem Laptop berechnen.

Das Problem ist heute nicht mehr die Berechnung, sondern der (fehlende) Mut, den Ergebnissen ins Auge zu sehen. So sitzt der Homo Helveticus Retrospectans rückwärts im Vorsorge-Zug. Ihm wird es offenbar gerade dank dem Blick in die Vergangenheit nicht schwindlig. Nur merkt er nicht, dass es längst Zeit wäre, auszusteigen.

(Wer noch etwas mehr wissen will: Die AHV: Eine Vorsorge mit Überalterungsblindheit. Christina Zenker & Katia Gentinetta (2009))