Aus der Erbschaftssteuer schlüpfen

Monika Bütler

Der FDP Präsident Philipp Müller ärgert sich über die Meili-Brüder, welche die Erbschaftssteuerinitiative finanziell und ideell unterstützen. 3 Brüder teilen ihren Reichtum, heisst es auf der Webpage der Meilis – tatsächlich teilen die Brüder allerdings nur den Teil ihres Reichtums, den sie durch eine clevere Transaktion (eine rechtzeitige Überschreibung von Immobilien) gespart hätten, sollte die Initiative am 14. Juni angenommen werden.

Dennoch: Philipp Müller sollte sich nicht so sehr aufregen. Denn Meilis liefern gerade selber ein schönes Argument gegen die vorgeschlagene Erbschaftssteuer: Die Schlauen finden nämlich oft ein gutes Schlupfloch aus der Steuerpflicht. Im Falle der Meilis durch eine rechtzeitige Überschreibung der Vermögenswerte. Auch die von den Befürwortern zur Besänftigung der Gemüter vorgeschlagene Privilegierung der Familienfirmen hat ihre Tücken: Bei einem Vermögen von 30 Millionen lohnt sich der Aufwand, zur Vermeidung der Steuern ein Familienunternehmen zu gründen (batz and friends economic consulting), bei einem Vermögen von 3 Millionen ist dies wahrscheinlich zu umständlich.

Lars Feld, Wirtschaftsweiser in Deutschland, bezeichnet denn auch die Erbschaftssteuer als die grösste Dummensteuer. Soweit würde ich nie gehen. Tatsache ist aber, dass die richtig Vermögenden viel bessere Möglichkeiten haben, ihren Nachlass zu ihren Gunsten zu gestalten als die nicht ganz so Vermögenden. So ist es in vielen Ländern möglich, Stiftungen zu gründen, die dann später wieder primär (oder ausschliesslich) der Familie zukommen. Etwas plakativ ausgedrückt: Die Halbreichen zahlen die Erbschaftssteuer an den Staat, die ganz Reichen bestimmen selber, was mit dem Geld gemacht wird. Kampagnen unterstützen, zum Beispiel.

Ich bin selber nicht gegen eine moderate Erbschaftssteuer. Als im Kanton Waadt die damalige Erbschaftssteuer zur Diskussion stand, habe ich mit der Mehrzahl meiner damaligen Kollegen an der Uni Lausanne eine prise de position économistes HEC unterzeichnet zur Beibehaltung einer moderaten Einkommenssteuer (Gegenvorschlag der damaligen Regierung). Die Initiative, die am 14. Juni zur Abstimmung gelangt, würde ich allerdings nicht als moderat bezeichnen; sie ersetzt keine andere Steuer, hat eine Zweckbindung (ein ökonomischer Unsinn), unterscheidet nicht zwischen direkten Nachkommen und anderen Erben (4 Kinder, die zusammen 3 Millionen erben zahlen Steuern – die einzige Schwester, die 2 Millionen erbt, zahlt nichts) usw.

Vaterschaftsurlaub: Finanzierung des 2. Tages

Monika Bütler

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK) schlägt einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub vor, finanziert nach dem Muster des – international gesehen auch nicht berauschend langen – Mutterschaftsurlaubs (Erwerbsersatzordnung). Man kann mir gewiss nicht vorwerfen, ich befürworte übermässige staatliche Unterstützungsleistungen. Doch in diesem Fall scheinen mir die projektierten Mehrausgaben von 190 Millionen Franken pro Jahr vertretbar (ich bin auf eine ähnliche Summe gekommen, das sollte also etwa hinkommen).

Über die Gründe, die für einen Vaterschaftsurlaub sprechen, brauche ich hier nicht zu berichten. Bleiben somit die Kosten. Der Arbeitgeberverband meint dazu, dass die Priorität in der Sozialpolitik klar auf der Sicherung der heutigen Renten und nicht auf einem neuen Vaterschaftsurlaub liegen soll. Etwas plakativ ausgedrückt heisst dies, dass die Jungen nur zahlen sollen, finanziell oder durch die Hege und Pflege künftiger Beitragszahler. Das geht irgendwie nicht auf. Als ich vor drei Jahren Bundesrat Berset meine Sicht zur Rentenreform vorstellen durfte, war einer der wichtigen Punkte in meinen Ausführungen: Die Jungen nicht vergessen!

Da ich mir aber nicht vorwerfen lassen möchte, keine konstruktiven Vorschläge zur Finanzierung zu machen, habe ich mich mal umgesehen. Hier ein erster Vorschlag: 2014 wurden an 22’924 Kinder insgesamt 23’633 AHV-Kinderrenten ausbezahlt (einige kriegen doppelte Renten von Vater und Mutter). Die Ausgaben dafür betrugen 14.594 Mio. CHF, was einem durchschnittlichen Betrag von 637 CHF pro Kind entspricht. Tendenz stark ansteigend, seit 2003 hat sich die Anzahl der Kinderrenten beinahe verdoppelt. Die alten Väter (es sind aus naheliegenden Gründen mehr als 10 mal mehr Väter als Mütter) erhalten pro Kind somit 400 bis 450 Franken mehr pro Monat als die arbeitenden Eltern. Aus unseren eigenen Studien wissen wir zudem, dass die späten Väter in der Regel deutlich besser verdienen als die jungen Väter. Die Kinderrenten gehen also eher an ohnehin schon besser gestellte Rentner.

Würde man also die Kinderrenten für Altersrentner (und nur für Altersrentner, also nicht diejenigen für IV Rentner) auf die Höhe der Kinderzulagen reduzieren, so könnte man bereits mindestens einen halben zusätzlichen Tag der Vaterschaft finanzieren. Angesichts der stark steigenden Anzahl von Kindern von AHV Rentnern wohl bald einen ganzen. Dabei sind die Kinderrenten zur beruflichen Vorsorge (die sich auf einem ähnlichen finanziellen Rahmen bewegen dürften) noch gar nicht berücksichtigt.

Es bleiben somit noch 8 zu finanzierende Tage. Vorschläge werden gerne entgegengenommen.

PS: Volle Transparenz: Wir werden ganz sicher nicht mehr vom Vaterschaftsurlaub profitieren, hingegen würden wir von Kürzungen der Kinderrente wohl betroffen sein.

Der Bundesrat als Unternehmensberater

Urs Birchler

Die Schweiz geht zu einer neuen Wirtschaftsform über. Weiss (freie Marktwirtschaft) oder schwarz (reine Staatswirtschaft) war zwar nie. Dem Bundesrat schwebt aber neuestens eine Schattierung von dunkelgrau vor, die mich schaudern lässt.

Am 1. April hat der Bundesrat (aufgrund eines Auftrags des Nationalrats) ein Dokument mit dem wohlklingenden Titel „Gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen“ vorgestellt. Grund gemäss Medienmitteilung: „Der Bund erwartet von den Wirtschaftsakteuren, dass sie ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen.“ Dabei brauchen sie seine Hilfe.

Oder eigentlich: er braucht ihre Hilfe. Das bundesrätliche Osterei enthält unter dem Schokoladeüberzug aus Verantwortung für Umwelt, Gesellschaft und Menschenrechte eine langfristig giftige Wirtschaftsphilosophie: Die Unternehmen sind ein verlängerter Arm des Staates. Denn die ihnen aufzuerlegende soziale Verantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR)

„umfasst ein breites Spektrum von Themen, die bei der Unternehmensführung neben den Eigentümerinteressen zu berücksichtigen sind. Dazu gehören die Arbeitsbedingungen (inkl. Gesundheitsschutz), Menschenrechte, Umwelt, Korruptionsprävention, fairer Wettbewerb, Verbraucherinteressen, Steuern, Transparenz und weitere Aspekte (Berücksichtigung der Bedürfnisse der lokalen Umgebung, Einbindung lokaler Kapazitäten, Wissenstransfer, Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, usw.)“ (S. 5).

Kurz: Die Unternehmungen haben eine Reihe von Aufgaben zu erfüllen, zu denen dem Staat die Rechtsgrundlege, die Mittel oder der Wille fehlen.

Offenkundig ist es dem Bundesrat auf dieser schiefen Ebene selbst nicht ganz wohl:

  • Zu bindenden CSR-Vorschriften an die Unternehmen fehlt dem Staat im Grunde die Kompetenz, deshalb „informiert“ er sie über seine „Erwartungen“, eine Formulierung mit der auch kriminelle Organisationen gerne den illegalen Tarif durchgeben.
  • Das Argument, CSR liege im ureigenen Interesse der Unternehmen, hat viel für sich. Schon heute findet eine schweizerische Unternehmung kaum mehr fähige Mitarbeiter, wenn sie verantwortungslose Praktiken duldet; auch hat der Bundesrat recht, wenn er Reputationsrisiken erwähnt. Nur: Weshalb braucht es den Bund, um die Unternehmen an ihre eigensten Interessen zu erinnern?
  • Die vom Bund gewünschten Bemühungen sind für die Unternehmen ein Kostenfaktor: „Die Umsetzung der CSR stellt Unternehmen, insbesondere KMU, im In- und Ausland vor verschiedene Herausforderungen.“ (S. 14)

Dennoch will der Bundesrat auf dem gewählten Weg entschieden weiterschreiten. Dabei malt er mit mehr als 50 Grautönen das Zusammenwirken von Staat und staatsdienender Privatwirtschaft. Es erwarten uns unter vielem anderem (der Aktionsplan umfasst 25 Seiten!): Öffentlich-private Partnerschaften, Runde Tische mit Anspruchsgruppen (auch bei KMUs!), ein „Kompass Nachhaltigkeit“, Schulungen, Austausch von Best Practices, Informations- und Sensibilisierungsaktivitäten, Unterstützung international anerkannter Institute, die Förderung von CSR-Themen in Ausbildungsgänge von Hochschulen (endlich eine Alternative zu Mathematik!). Aber es soll auch Geld fliessen, z.B. in als Beiträge zur Förderung nachhaltiger und entwicklungsfördernder privater Investitionen.

Da der Bundesrat von der neuen Wirtschaftform überzeugt ist, möchte er sie auch im Ausland propagieren: „Die Regierungen dieser Länder unterstützt der Bund bei der Schaffung und Umsetzung eines gesetzlichen Rahmens, der es ihnen erlaubt, den Privatsektor auf das Ziel der nachhaltigen Entwicklung auszurichten.“

Natürlich beruht alles auf entsprechenden Empfehlungen der OECD, einer EU-Richtlinie und einem Leitfaden ISO26000 (immerhin: keine Norm!). Und ebenso selbstverständlich benötigt eine Umsetzung der „Erwartungen“ des Bundes eine Zusammenarbeit vieler Beteiligter: Staatsbeamte, administrative Mitarbeiter in Unternehmen, Nicht-Regierungs-Organisationen (die dabei schleichend zu indirekten Regierungsorganisationen werden), Unternehmensberatern und PR-Agenturen. (Wer sagt als erster: „Arbeitsplätze“?)

Der langen Rede kurzer Sinn: Woher nimmt eine Regierung das Recht, Unternehmen für ihre Ziele einzuspannen, wenn sie selbst nicht einmal imstande ist, ihren hehren Umweltzielen mit einer CO2-Abgabe auf Benzin nachzuleben?

Deutschland-Griechenland 1:0

Urs Birchler

Die heutige Unterhaltung zwischen dem griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis und seinem deutschen Amtskollegen Wolfgang Schäuble liest sich wie ein Dialog in Geheimsprache. Ihn zu entziffern hilft der Satz „We cannot agree to disagree“ vom Spieltheoretiker und Wirtschaftsnobelpreisträger Robert Aumann. Aumann meinte damit, dass zwei rationale Gesprächspartner, die einander ernst nehmen, letztlichzu einer Übereinstimmung in Sachfragen kommen müssten. (Anders verhält es sich natürlich in Geschmacksfragen, in denen keine Annäherung stattfinden muss).

Wolfgang Schäuble wird zitiert mit: „We agree that we disagree“. Übersetzt: „Einer von uns ist irrational“, oder: „Wir haben jetzt lange genug argumentiert; vergiss es einfach.“ Gegenüber dem Spieltheoretiker Varoufakis eine klare Beleidigung, aber natürlich höchst strategisch. Es sind zwei Varianten möglich: Schäuble will Varoufakis zu verstehen geben, er (Varoufakis) sei irrational. Oder Schäuble will sagen: „Ich selber bin irrational“, was ein spieltheoretischer Vorteil sein kann, weil es die Erpressbarkeit beseitigt.

Yanis Varoufakis soll geantwortet haben: „No, Mr. Schäuble, we do not agree that we disagree.“ Übersetzt: „Du hast mir noch nicht mal zugehört“, oder „werd‘ jetzt bitte mal ernsthaft, wir haben einander (ich Dir) noch viel zu sagen.“ Dies klingt eher wie ein verzweifelter Hilferuf an eine weitere Öffentlichkeit: Wer hilft mir, diesen Starrkopf zum Zuhören zu bringen.

Die heutige Runde im Schuldenpoker geht daher wohl eher an Deutschland. Spätestens im Final um die Rettung der griechischen Bankenn werden die beiden aber wieder aufeinandertreffen.

Endspiel Griechenland: Achtung Profis am Tisch!

Urs Birchler

In der neuen griechische Regierung sitzen mehrere Minister, die als Beruf „Ökonom“ und/oder „Mathematiker“ angeben könnten. Allen voran der neue Finanzminister Yanis Varoufakis. Varoufakis Spezialgebiet ist Spieltheorie (die Theorie strategischen Verhaltens); er hat u.a. zwei Lehrbücher dazu mitverfasst (siehe unten).

Dies verheisst den Gegenparteien wie EU, EZB oder IMF im Verhandlungspoker kein leichtes Spiel. Aber es erlaubt eine Vermutung, wie es kommen könnte, wenn alle Seiten rational spielen. Varoufakis hat seine Sicht bereits in einem Aufsatz vom Februar 2012 offengelegt: „Greek default does NOT equal Greek exit“. Er skizziert darin einen „dritten Weg“ zwischen Austerität Austritt aus der Euro-Zone. Im Klartext: „Greece must default within the eurozone!“

Strategisch geht das dann so: Griechenland ist nahe an einem Primärüberschuss. Die alten Schulden sind aber zu hoch. Diese sind zu kürzen (was in der Zwischenzeit auch bereits geschah). Das einzige Problem, das dann verbleibt, sind die griechischen Banken; sie sind weiterhin auf Unterstützung durch die EZB angewiesen. Es liegt aber gar nicht im Interesse der EU und der EZB, die griechischen Banken fallen zu lassen: „the ECB will not knowingly take steps which will destroy the eurozone“. Im Gegenteil: „Europe’s optimal strategy is to let Greece default, to allow the Greek government to find ways to live within its tax take for the next year or so and, at the same time, work out the Overall Solution to the euro crisis that was promised last year and never delivered.“

Der GREFAULT ist also das Resultat, wenn sowohl Griechenland als auch die EU je ihrer optimalen Strategie folgen. Das nennt man ein Nash-Gleichgewicht, und es liegt nahe, dieses als Prognose des Kommmenden zu verwenden.

Die EZB hat sich bereits selbst zu fesseln versucht mit dem Hinweis darauf, dass ihr ein Schuldenerlass gesetzlich untersagt sei. Der IMF seinerseits wird auf dem Vorrang seiner Guthaben bestehen. Verschiedene Politiker aus der EU haben einen Austritt Griechenlands als verkraftbar bezeichnet. Was aber, wenn Varoufakis‘ Poker aufgeht, und die EU (wie schon 2012) einen GREXIT letztlich eben doch nicht will, bzw. ihn sich nicht leisten kann?

Dann bleibt — spieltheoretisch — wohl nur ein dritter Weg innerhalb des dritten Wegs: Ein versteckter GREFAULT, bei dem die griechischen Schulden so umgemischelt werden, dass Griechenland lange nichts zahlen muss, aber die Gläubiger im Moment keine Abschreiber verbuchen müssen.

Studenten und Studentinnen sind herzlich eingeladen, den genauen Spielbaum zu zeichnen und Fehler in meiner Argumentation zu melden!

Yanis Varoufakis zur Spieltheorie:

  1. Rational Conflict, Oxford: Blackwell, 1991.
  2. Game Theory: A Critical Introduction (mit Shaun P. Hargreaves Heap), London, Routledge, 1995.
  3. Game Theory: A Critical Text (with Shaun Hargreaves-Heap), London and New York: Routledge, 2004.

Kurzschluss im Nationalrat

Urs Birchler

Die Energiedebatte im Nationalrat scheint einmal mehr ziemlich ökonomiefrei zu verlaufen. Dabei fänden die Parlamentarier in jedem Lehrbuch schon in Kapitel 1 ein paar nützliche Ratschläge:

  1. Eine Subvention für die Produktion von Alternativstrom vergrössert das Angebot.
  2. Ein grösseres Angebot drückt den Strompreis — unabhängig von dessen Erzeugungsart.
  3. Ein tieferer Preis erhöht den Stromverbrauch — auch von „schmutzigem“ Strom.

Die beabsichtigte Wirkung der Förderung von sauberem Strom verpufft deshalb. Soll der Verbrauch von schmutzigem Strom tatsächlich sinken, so muss die Nachfrage verringert werden. Dies kann man mit dem Erlass von Vorschriften (unserem wahren Nationalsport) erreichen oder über einen höheren Preis (Steuern, Atomausstieg). Da schon das Wort „Preis“ tabu ist, bleibt die Politik im Kurzschluss gefangen: Subventionen für alternative Produktion und Kontrollen zur Einschränkung des indirekt subventionierten Verbrauchs. Der Ertrag: Mehr Beamte, die in Minergiebüros sitzen und neue Vorschriften aushecken.

(Was) würde uns eine Abschaffung der Pauschalsteuer kosten?

Marius Brülhart

Gemäss NZZ „hätte die Abschaffung der Pauschalsteuer einen wirtschaftlichen Preis“. Die Frage lautet demnach einzig, wie hoch dieser Preis zu stehen käme – oder anders ausgedrückt, wie viel Steuer- und BIP-Franken uns das zusätzliche Stück Steuergerechtigkeit kosten würde. Der Autor des Artikels drückt sich zwar vorsichtig aus, prognostiziert aber dennoch „eine Einbusse der jährlichen Wertschöpfung in Milliardenhöhe sowie ein Verlust von Arbeitsplätzen in vier- oder fünfstelliger Höhe“.

Ob eine Annahme der Initiative überhaupt volkswirtschaftliche Nettokosten verursachen würde, scheint kaum jemand zu bezweifeln. Doch können wir tatsächlich mit Gewissheit davon ausgehen, dass uns eine Annahme der Initiative per Saldo etwas kosten würde?

Die rote Null, welche die Pauschalsteuer-Abschaffung dem Zürcher Fiskus beschert hat, ist ein gewichtiger Hinweis darauf, dass sich dieses Steuer-Instrument in fiskalischer Hinsicht nicht unbedingt lohnt.

Demgegenüber führt die NZZ zwei Bedenken ins Feld. Erstens generieren Pauschalbesteuerte durch ihren Konsum Wertschöpfung, welche wiederum Arbeitsplätze, Einkommen und damit verbundene zusätzliche Steuereinnahmen nach sich zieht. Und zweitens muss man nicht nur das Verhalten der existierenden Pauschalsteuerzahler betrachten sondern auch bedenken, wie sich eine Abschaffung dieser Steuer auf künftige Zuzüge reicher Ausländer niederschlagen würde.

Beide Aspekte sind absolut relevant, doch ihre Beurteilung ist nicht ganz so einfach, wie man meinen könnte.

Nehmen wir den Wegfall von Konsum durch Pauschalbesteuerte. Wäre dieser wirklich so gravierend, wenn ca. ein Drittel dieser Steuerzahler die Schweiz verlassen würde (eine angesichts der Zürcher Erfahrungen plausible Grössenordnung)? Auch hier hängt der Nettoeffekt nicht nur davon ab, wie viele wegziehen würden, sondern auch, wie die verbleibenden Ex-Pauschalbesteuerten reagieren würden. Ein oft übersehener Effekt der Pauschalbesteuerung ist nämlich, dass sie für die betroffenen Steuerzahler Anreize schafft, in der Schweiz auf relativ kleinem Fuss zu leben. Gerade nach ihren Ausgaben hierzulande richtet sich ja ihre Steuerrechnung. Somit liegt es im Interesse eines Pauschalbesteuerten, seine Steuerresidenz in der Schweiz relativ bescheiden zu halten, und die wirklich grossen Ausgaben irgendwo im Ausland zu tätigen. Dazu kommt, dass den Pauschalbesteuerten eine wirtschaftliche Tätigkeit in der Schweiz untersagt ist. Somit werden diese Ausländer davon abgehalten, ihr Kapital und unternehmerisches Talent in unserem Land einzusetzen – was beispielsweise in Vitznau zu reichlich bizarren Diskussionen führt.

Die nach einer Abschaffung verbleibenden Ex-Pauschalbesteuerten hätten also Anreize, sowohl ihren persönlichen Konsum wie auch ihre unternehmerische Tätigkeit zumindest teilweise vom Ausland in die Schweiz zu verlagern. Es ist durchaus vorstellbar, dass dieser Anreizeffekt die wegzugsbedingten Verluste teilweise oder ganz wettmachen könnte.

Was die künftigen Zuzüge reicher Ausländer betrifft, gilt dieselbe Logik wie bei den bereits hier niedergelassenen Pauschalbesteuerten: Dass es ohne Pauschalsteuer weniger wären, steht ausser Frage. Aber dass gar keine derartigen Personen mehr zuziehen würden, wie im Artikel implizit angenommen, ist absolut unrealistisch. Ein Teil der derzeit anwesenden Pauschalbesteuerten wäre auch ohne dieses Steuerprivileg in die Schweiz gezogen, und andere würden das auch ohne Pauschalsteuer in der Zukunft tun. Ihnen offeriert die Pauschalbesteuerung einen klassischen Mitnahmeeffekt – Steuerersparnisse, auf welche sie eigentlich zu verzichten bereit wären ohne der Schweiz den Rücken zu kehren.

Unter dem Strich schlüge eine Pauschalsteuer-Abschaffung daher sowohl in fiskalischer wie auch in gesamtwirtschaftlicher Sicht nicht unbedingt negativ zu Buche. Möglicherweise verkaufen wir uns derzeit zu billig.

Der Adler und das Gold der SNB

Urs Birchler

Wieviel ist etwas wert, das man nie verkaufen darf? Diese Frage stammt nicht aus der mündlichen Prüfung bei einem sadistischen Buchhaltungsprofessor, sondern sie stellt sich, falls die Goldinitiative angenommen wird.

Die Initiative verbietet der Nationalbank, Gold zu verkaufen. Die Nationalbank ist aber eine Aktiengesellschaft und muss als solche Buch führen (sie bucht gemäss Geschäftsbericht nach Swiss GAAP FER). Sie müsste also für den kraft Verfassung unverkäuflichen Goldbestand einen Wert einsetzen.

Ich habe meine Assistentin und Buchhaltungsspezialistin, Diana Festl-Pell, gefragt: Hat’s sowas schon mal gegeben. Antwort: ja (nachzulesen hier). Der amerikanische Künstler Robert Rauschenberg schuf 1959 ein Werk mit dem Titel „Canyon“, in welches er einen ausgestopften Adler integrierte. Nun verbietet „The Bald and Golden Eagle Protection Act“ den Besitz, Kauf, Verkauf, Tausch, Transport, Export oder Import dieser Adler, lebend oder tot, sowie ihrer Teile, Nester oder Eier bei Busse bis zu $10’000 und Gefängnis bis zu einem Jahr. Da der fragliche Adler bei Erlass des Gesetzes bereits tot war, kam der Künstler ungestraft davon, ebenso die Galeristin, die das Werk erworben hatte. Als sie jedoch aufgrund des Verkaufsverbots einen Wert von null in die Steuererklärung einsetzte, flatterte eine gesalzene Rechnung der Steuerbehörde (IRS) ins Haus: Aufgrund einer Einschätzung mit $69 Mio. eine Nachforderung von $29 Mio. Vermögenssteuer plus $11 Mio.$ Strafsteuer wegen zu tiefer Deklaration.

Die Unverkäuflichkeit störte den IRS nicht im geringsten. Ein Steuerbeamter regte sogar an, das Werk liesse sich ja auf dem Schwarzmarkt z.B. an einen chinesischen Investor verkaufen. Am Ende zäher Verhandlungen landete der Adler im Museum of Modern Art als Dauerleihgabe. Zu einem Gerichtsentscheid betreffend die Bewertung kam es leider nicht. Der Adler hilft also der Nationalbank nicht weiter.

In der Verzweiflung wandte ich mich an Prof. Conrad Meyer, die Schweizer Kapazität in Buchaltung schlechthin. Von unterwegs sandte er mir — ohne Gewähr — zwei spontane Ideen: Eine Variante wäre eine Bewertung gemäss FER 21, Ziffer 18 als „unveräußerliches Anlagevermögen“. Theoretisch (bei einer Liquidation der SNB) wäre das Gold wohl veräusserlich und daher nicht auf null abzuschreiben. Die andere Variante könnte sein, das Gold in der Bilanz als Anlagevermögen zu erfassen mit der Anmerkung, dass Anlagevermögen im Wert von X nicht veräusserbar ist. Die Zulässigkeit beider Varianten (und allfällige weitere Möglichkeiten) wäre aber erst noch zu prüfen.

Die Entscheidung dürfte im Zweifelsfall bei der Nationalbank, bzw. bei deren Revisionsstelle, liegen. Die Revisionsstelle entscheidet damit letztlich darüber, ob die Goldinitiative überhaupt umsetzbar ist (bei einer Bewertung zu Null wäre sie es nicht), bzw. wieviel Gold die Nationalbank überhaupt kaufen muss (bei einer Teilabschreibung viel mehr als die von der Initiative verlangten 20% der Aktiven). Die Revisionsstelle hätte es nicht leicht: Die plausiblere der beiden Varianten, die Bewertung zum Liquidationswert führt nämlich in eine ewige Schleife: Das Nationalbankgesetz sagt in Art. 32, Abs. 2:

Wird die Nationalbank liquidiert, so erhalten die Aktionärinnen und Aktionäre den Nominalwert ihrer Aktien sowie einen angemessenen Zins für den Zeitraum nach dem Inkrafttreten des Auflösungsbeschlusses ausbezahlt. Weitere Rechte am Vermögen der Nationalbank stehen ihnen nicht zu. Das übrige Vermögen geht in das Eigentum der neuen Nationalbank über.

Diese dürfte es dann wohl ihrerseits nicht verkaufen. Ein buchhaltungsphilosophischer Leckerbissen, an dem wir uns die Zähne ausbeissen könnten. Vielleicht stellen wir das Gold am besten auch ins Museum.

Goldinitiative: Die Freunde der Schweiz

Urs Birchler

Saeuli
Jetzt legen sie los. Heute morgen mit einem Artikel des Goldpropheten Egon von Greyerz zugunsten der Goldinitiative bei In$ideParadeplatz. Der Artikel: auf englisch; Zielpublikum: offenbar nicht in erster Linie die Schweizer Stimmbürger, sondern internationale Investoren. Die Goldpromotoren hatten es angekündigt: „Social media promotional campaign … will in fact start on November 4 in Switzerland. … This Social Media campaign will ensure a penetration of close to 80% of the Swiss population“ (hier unter „Donations information“).

Die Kampagne lohnt sich: Die Goldinitiative verspricht im Falle einer Annahme massive Gewinne für Goldspekulanten (zulasten der Schweiz), wie wir hier und hier beschrieben haben. (Auch die CS sieht in ihrer „Swiss Strategy and
Relative Value“ von gestern 4. Nov. bei Annahme der Initiative einen höheren Goldpreis und Druck auf die Wechselkursgrenze; klipp und klar auch die Handelszeitung).

Goldinvestoren schlecken sich schon jetzt die Mäuler: Der CIO von Julius Baer, Burkart Varnholt, musste in einem Interview gegenüber arabischen Investoren zugeben, die Gold-Initiative sei zwar schlecht. „However, I think the referendum is likely to pass, and if a majority supports it then gold prices will go higher.“

GoldOunceEin höherer Goldpreis wäre eine Wohltat für Leute wie Egon von Greyerz, der seinen Investoren vor wenigen Jahren einen Goldpreis von USD 7’000-8’000 pro Unze in Aussicht stellte (hier und hier). Der Goldpreis erreichte jedoch nicht einmal USD 2’000 und ging seit dem Höchststand um ein Drittel zurück.

So kommt es, dass reiche Amerikaner derart besorgt sind über die Schweizer Währungsordnung, dass sie Geld für die Goldinitiative stiften. Besonders aktiv ist die Matterhorn Asset Management AG (MAM) mit Sitz in Zürich (einziger Vertreter mit Einzelunterschrift: Vizepräsident Egon von Greyerz). MAM verbreitet unter anderem die Schauermär, der Goldpreis werde von den Notenbanken durch Leerverkäufe künstlich tiefgehalten. Ferner übersteige der weltweite Bestand an Goldguthaben den physischen Bestand bei weitem [richtig] und deshalb würden diese Goldguthaben irgendwann einen Run auf physisches Gold auslösen [falsch] und den Goldpreis in den Himmel jagen. (Der Videoclip ist auf seine Weise sehenswert.)

Als glühende Befürworterin sammelt Matterhorn Asset Management als „Gold Switzerland“ auch Geld für’s Initiativkomittee. Der Spendenaufruf findet sich unter Donations information. Und anscheinend läufts. „During the past two weeks we have received donations from various parts of the world and many from the United States.“

Schön, dass sich die Schweiz auf ihre Freunde verlassen kann. Jedenfalls, wenn diese etwas zu gewinnen haben.

Goldinitiative: Der Rumpelstilzchen Effekt

Urs Birchler

Wir haben behauptet (zusammen mit einem Teil der Presse), dass die Goldinitiative eine Einladung an Spekulanten darstellt, sich auf Kosten der Schweizerinnen und Schweizer zu bereichern. Und zwar massiv.

Primäreffekt: Bei Annahme der Initiative würde die SNB gezwungen, innert fünf Jahren für 61 Mrd. Franken Gold zu kaufen. Beim heutigen Goldpreis sind das 1’600 Tonnen, bzw. 2,5 Prozent des weltweit vorhandenen Barrengoldes (des nicht-verarbeiteten Teils des Weltgoldbestandes; siehe GFMS Gold Survey 2014, S. 53). Eine Zusatznachfrage von 2,4 Prozent erhöht den Goldpreis um schätzungsweise ebenfalls 2,4 Prozent. (Genauer gesagt: es kommt auf die sogenannte Elastizität an; diese liegt beim Gold als sicherer Hafen unter eins, bei Gold als Luxusgut über eins; wir rechnen daher mit dem Mittelwert von eins). Der gesamte Goldbestand stiege daher im Wert um um 167 Mrd. Franken (gesamter Welt-Goldbestand), um 62 Mrd. Franken (nur Barrengold), bzw. um 20 Mrd. Franken (Gold bei Privatinvestoren).

Sekundäreffekt: Noch nicht eingerechnet sind die Gewinne der Goldbesitzer, die durch künftige Goldkäufe der Nationalbank entstehen, wenn diese die Kursuntergrenze zum Euro von 1.20 Franken verteidigen muss. Die Spekulation gegen die Kursuntergrenze (bei gleichzeitiger Goldspekulation) wird zunehmend attraktiv, da die Nationalbank immer teureres Gold kaufen muss. Wie der armen Müllerstochter im Märchen muss sie immer mehr anbieten, um zum geforderten Gold zu kommen. Am Ende muss sie ihr eigenes Kind aufgeben: die schweizerische Wirtschaft, die bei einer Preisgabe der Kursuntergrenze zusammenbricht.

Der Investor George Soros zwang 1992 die Bank of England in die Knie. Er spekulierte gegen das Pfund, welches innerhalb des Europäischen Wechselkurssystems EWS (einem gescheiterten Vorläufer des Euro) mit anderen europäischen Währungen durch feste Kurse verbunden war. Das britische Schatzamt borgte 15 Mrd. Pfund zur Verteidigung des Pfundes. Soros hielt mit 10 Mrd. Leerverkäufen dagegen und erreichte am Ende eine Abwertung um 15 Prozent. Netto blieb ihm ein Gewinn von 1,3 Mrd. Pfund.

Der gesamte Gewinn aus der Goldinitiative für Privatinvestoren liegt, wie oben erwähnt, schon nur aufgrund des Primäreffekts, um ein Vielfaches höher. Wetten, dass Investoren Geld für Abstimmungspropaganda stiften? Darüber bald mehr bei batz.ch.