Die Schweiz hat, wovon Amerika träumt

Patrick Chuard und Veronica Grassi

Je weniger man weiss, desto einfacher lässt es sich predigen. So scheint es auch mit der Chancengleichheit in der Schweiz zu sein. Sie gilt über das gesamte politische Spektrum als erstrebenswert, obwohl wenig darüber bekannt ist. Die linke Seite klagt, sie sei zu niedrig, während die rechte darauf pocht, dass sie gerade in der Schweiz hoch sei. Widersprechen konnte man bisher keiner Seite. Zuverlässige Studien zur Einkommensmobilität in der Schweiz gab es keine, weil bis anhin schlicht die Daten fehlten.

In unserer aktuellen Studie können wir die Einkommensmobilität in der Schweiz anhand von neuen Daten aus der AHV-Statistik messen. Unsere ersten – noch nicht peer-reviewten – Resultate zeigen, dass die Einkommensmobilität in der Schweiz hoch ist: Im Vergleich zu anderen Ländern hängt der eigene Lohn weniger vom Lohn der Eltern ab – wesentlich weniger als in den USA und Italien, und gar weniger als in Schweden. Gleichzeitig sehen wir, dass die Bildungsmobilität tief ist: Kinder von gutverdienenden Eltern besuchen viel häufiger das Gymnasium oder die Universität. Wie passt das zusammen?

Einkommensmobilität messen

Es gibt verschiedene Kennzahlen, um die Chancengleichheit bezüglich Einkommen zu messen. Ein herkömmliches Mass ist die Intergenerations-Elastizität: Ein um 10 Prozent höheres Einkommen der Eltern geht einher mit einem um z.B. 3 Prozent höheren Einkommen der erwachsenen Kinder. Die Intergenerations-Elastizität hat aber verschiedene statistische Nachteile (z.B. Nicht-Linearität).

En vogue ist deshalb die «Rang-Rang Steigung» (rank-rank slope). Dabei vergleicht man das Einkommen der Eltern und Kindern nicht direkt in Franken, sondern man teilt die Einkommen erst in hundert Ränge ein. Das Prozent der Bevölkerung, das am meisten verdient, in Rang 100; das Prozent, das am wenigsten verdient, in Rang 1. Da das Einkommen vom Alter abhängt, erhält jeder Jahrgang eine eigene Rangliste. Anschliessend messen wir den Zusammenhang zwischen den Einkommensrängen der Eltern und derjenigen ihrer Kinder. Ein stärkerer Zusammenhang geht mit einer höheren Rang-Rang Steigung einher und entspricht einer tieferen Einkommensmobilität. Der Zusammenhang zwischen den Rängen von Eltern und Kindern ist (anders als bei der Intergenerations-Elastizität) fast linear. Dies vereinfacht viele Analysen.

Wir beschränken uns auf die Kinder-Jahrgänge 1967 bis 1984. Diese Jahrgänge sind genügend jung, dass noch Daten zum Einkommen ihrer Eltern vorhanden sind – und dennoch alt genug, dass ihr Einkommensrang einigermassen stabil bleibt. Einkommen der Kinder messen wir zwischen 30 und 33 Jahren, das Einkommen der Eltern dann, wenn ihre Kinder zwischen 16 und 20 Jahre alt sind. Wird das Einkommen von Kindern zu früh gemessen, läuft man Gefahr, die Einkommensmobilität zu überschätzen, weil Kinder von reichen Eltern tendenziell mehr verdienen, wenn sie älter sind.

Einkommensmobilität in der Schweiz

Abbildung 1: Einkommensrang des Vaters und durchschnittlicher Einkommensrang der Kinder. Je höher die Steigung der Geraden, desto stärker hängt das Einkommen der Kinder vom Einkommen des Vaters ab. Jahrgänge der Kinder: 1967 bis 1984. Einkommen der Kinder wird gemessen, wenn sie zwischen 30 und 33 Jahre alt sind; das Einkommen des Vaters, wenn die Kinder zwischen 15 und 20 Jahre alt sind. (Chuard & Grassi, 2020)

Wie steht es nun um die Einkommensmobilität in der Schweiz? Abbildung 1 zeigt den Zusammenhang zwischen dem Einkommensrang des Vaters und dem Einkommensrang des Kindes. Die Punkte zeigen für jeweils zwei zusammengefasste Ränge des Vaters den durchschnittlichen Rang der Kinder. Kinder mit einem Vater im tiefsten Rang 1, erreichen im Durchschnitt Rang 42. Kinder mit den reichsten Vätern enden im Schnitt auf Rang 57. Je steiler die Gerade, also je höher die «Rang-Rang Steigung», desto schlechter steht es um die Chancengleichheit.

In der Schweiz beträgt diese Steigung 0.15. Das bedeutet, dass es immer noch beträchtliche Unterschiede gibt im Einkommen von Kindern aus einkommensreichen und -armen Elternhäusern. Rechnet man die Ränge zurück in Franken, erhält man einen Lohnunterschied von rund 12’000 Franken pro Jahr zwischen Kindern der ärmsten und reichsten Väter. Das ist zwar nicht wenig, aber im Vergleich zu anderen Ländern doch ziemlich gering.

Leider gibt es erst zu wenigen Ländern zuverlässige Studien. Aber ein paar interessante sind dennoch dabei. Die USA – das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, ja der Entstehungsort des «American Dream» Mythos – schneidet schlecht ab. Die Rang-Rang Steigung in den USA beträgt 0.34. Fairerweise muss man sagen, dass USA nicht gleich USA ist. Es gibt Gebiete mit hoher Chancengleichheit, aber auch Provinzen, die eher an einen amerikanischen Albtraum erinnern. Spannende Informationen gibt es hier im Opportunity Atlas. In Italien beträgt die Rang-Rang Steigung 0.25. Sogar im als egalitär gepriesenen Schweden ist die Chancen-Ungleichheit gemessen anhand der Rang-Rang Steigung mit 0.18 höher als in der Schweiz.

Heisst das nun, dass das «Glück der Geburt» bestimmt, in welchem Einkommensrang man später endet? Nein. Wichtig zu verstehen ist, dass die Streuung sehr gross ist. Zwar erhalten Kinder von ärmeren Eltern im Schnitt ein tieferes Einkommen, dennoch schaffen es viele von ihnen in hohe Einkommensränge. Genauso gibt es viele Kinder von reichen Eltern, die in tiefen Einkommensrängen enden. Man spricht davon, dass der Erklärungsgehalt dieses Modells tief ist (R^2 ist ungefähr 0.02). Es gibt also neben dem Einkommen der Eltern viele andere Gründe oder einfach viel Zufall, die den Lohn bestimmen.

Hier ist die «American Dream» Kennzahl spannend. Sie gibt an, wie viele Kinder aus einkommensarmen Verhältnissen an die Spitze kommen. Genauer gesagt, wie hoch der Anteil der Kinder der 20 Prozent einkommensärmsten Eltern ist, die es später in die reichsten 20 Prozent schaffen. In unserer Studie für die Schweiz sind dies 13 Prozent, in Italien 10 Prozent, und in den USA nur gerade 8 Prozent. Schweden schneidet hier mit knapp 16 Prozent etwas besser ab. Zur Einordnung: Wären die Einkommen der Kinder völlig unabhängig von denen der Eltern betrüge diese Kennzahl 20 Prozent.

Bildung und Einkommen der Eltern: Verlorene Einsteins?

Weshalb prägen die Einkommen der Eltern jene ihrer Kinder in der Schweiz weniger als in anderen Ländern? Ein üblicher Verdächtiger ist das Bildungssystem. Höhere Bildung für alle, gleich höherer Lohn für alle, gleichere Chancen – würde man denken. Doch: falsch gedacht. Zumindest auf den ersten Blick.

Abbildung 2 zeigt für jeden Einkommensrang des Vaters (horizontale Achse), den Anteil der Kinder im Gymnasium (blau) oder in der Lehre (rot). Die Einkommensdaten stammen wiederum aus der AHV-Statistik, Informationen zur Bildung stammen aus der Strukturerhebung des Bundesamtes für Statistik.

Abbildung 2: Bildungsweg und Einkommensrang des Vaters. (Chuard & Grassi, 2020)Bildungsweg und Einkommensrang des Vaters. (Chuard & Grassi, 2020)

Der Bildungsweg – Gymnasium oder Lehre – hängt stark mit dem Einkommen der Eltern zusammen. Bis zum väterlichen Einkommensrang 50 besuchen weniger als 15 Prozent der Kinder ein Gymnasium. Bei den 10 Prozent reichsten Eltern gehen mehr Kinder auf ein Gymnasium als in die Lehre. Die Bildungsmobilität in Bezug auf «Gymnasium versus Lehre» ist also tief, weil sie stark vom Einkommen der Eltern abhängt.

Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Die grünen Punkte zeigen tertiäre Bildung irgendeiner Art. Diese Stufe beinhaltet nicht nur Universitäten, sondern auch Fachhochschulen und andere höhere Berufsausbildungen. Nun ist die Bildungsmobilität wesentlich höher. Selbst in den untersten Rängen der elterlichen Einkommensverteilung haben fast 40 Prozent der Kinder irgendeine Form von tertiärer Ausbildung. Die Einkommensmobilität ist also tief, was die «gymnasial-universitäre» Ausbildung angeht – aber wesentlich höher, wenn der Bildungsbegriff ausgeweitet wird. Die oftmals gelobte Durchlässigkeit des dualen Bildungssystems wird also auch durch diese Daten bestätigt.

Man könnte nun die These wagen, dass unser Bildungssystem ein guter «Moderator» ist – vielleicht ein gutschweizerischer Kompromiss. Die hohe Durchlässigkeit erlaubt einer breiten Masse ein gutes Einkommen – einigermassen unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die tiefe gymnasiale und universitäre Bildungsmobilität deutet aber daraufhin, dass das Bildungssystem in der Talentselektion weniger gut ist. Es ist zwar nicht ausgeschlossen, aber dennoch unwahrscheinlich, dass akademische Begabung dermassen stark mit dem Einkommen der Eltern einhergeht. Wir sehen auch, dass Kinder aus den untersten 20 Prozent, die das Gymnasium besuchen, eher in die Top 20 aufsteigen, als solche die eine Lehre absolvieren. Das würde auch erklären, weshalb der «American Dream» in der Schweiz etwas weniger häufig erreicht wird als in Schweden.

Die Literatur spricht in diesem Zusammenhang auch von «Lost Einsteins»: Das Phänomen, dass schlummernde Talente ihr Potential nicht ausschöpfen, weil ihnen der Zugang zu Universitäten verwehrt bleibt. Dies ist nicht nur ein moralisches, sondern auch ein wirtschaftliches Problem, da gute Ideen von hellen (und in aller Regel gut gebildeten) Köpfen die Haupttreiber des Wirtschaftswachstums sind. Wenn die Schweiz also bezüglich der in den Einkommen sichtbaren Chancengleichheit im internationalen Vergleich relativ gut dasteht, bestehen doch Ungleichheiten, zum Beispiel in Form von Hürden für die Kinder aus der Unterschicht beim Übertritt ins Gymnasium.

Diese Studie zeigt erste Resultate und ist noch nicht peer-reviewed. Fehler sind daher nicht augeschlossen.

Chuard und Grassi (2020). Switzer-Land of Opportunity: Intergenerational Income Mobility in the Land of Vocational Education. SEPS Working Paper no. 2020-11. (Link)

Weitere Informationen unter http://swopp.ch

Ergänzungsleistungen (EL) und Vermögen

Monika Bütler

National- und Ständerat streiten um die – dringend notwendige – Reform der Ergänzungsleistungen (siehe NZZ und Tagesanzeiger, zum Beispiel). Ein Knackpunkt dabei ist die Anrechnung des Vermögens.

Heute beträgt der Freibetrag zum Bezug von EL 37‘500 Franken, das darüber hinausgehende Vermögen wird nur zu 1/10 (im Heim: 1/5) zum Einkommen gerechnet. Es ist somit möglich, EL zu beziehen mit einem Vermögen von deutlich über 100’000 Franken. Das ist aus verschiedenen Gründen heikel: Erstens, weil mit diesem partiellen Vermögensschutz die Erben auf Kosten der Steuerzahler versichert werden. Zweitens, weil eine solch komplizierte Regelung zu einer Bevorzugung von potentiellen EL Bezügern mit mehr Wissen (oder schlauen Kindern) führt. Zu guter Letzt widersprechen Zahlungen an Bezüger mit genügend Vermögen dem Sinn von bedarfsorientierten Leistungen.

Der Nationalrat möchte nun die Vermögensgrenze auf 100’000 Franken absenken und „übermässigen“ Verwendung des Kapitalbezugs aus der zweiten Säule mit einer 10% Strafkürzung auf den EL belegen. (In Klammern, aber wichtig: Es wäre besser gewesen, die Vermögensanrechnung bei EL zur IV anders zu behandeln als die EL zur AHV. Für die IV wäre eine höhere Vermögensgrenze angemessen, da es hier nicht um den Schutz der Nachkommen geht, sondern um die eigene künftige Lebensgrundlage der Versicherten.)

Unbestritten hat das schweizerische Sozialversicherungssystem starke Anreize für einen Kapitalbezug aus der zweiten Säule (siehe hier und hier und hier). Das durch die EL garantierte Einkommen liegt rund 1000 Franken pro Monat über der AHV-Maximalrente. Wer eine relativ kleine Rente aus der Pensionskasse und kein Privatvermögen hat, fährt mit dem Barbezug fast immer besser als mit der Rente. Besser fahren auch diejenigen mit einer kürzeren Lebenserwartung – oft Menschen, die nicht so Glück hatten im Leben,

Die Anreize kommen allerdings nicht nur von den EL; die steuerliche Belastung des Kapitalbezugs ist in den meisten Kantonen ungleich tiefer als die Steuerlast auf den PK Renten. Salopp gesprochen bestraft man Leute, die vorher wegen tieferen Steuern zum Barbezug gelenkt wurden (wobei auch die Pensionskassen wegen überhöhten Umwandlungssätzen keine Veranlassung sehen, dies zu ändern).

Eine Anrechnung vergangener Ausgaben ist heikel, rechtlich und praktisch. Abgesehen von Schenkungen an die Nachkommen: Wie soll der Staat beurteilen, welche Ausgaben „unnötig“ waren, wann der Verbrauch des Kapitals „vorzeitig“ war? Vielleicht wurde das PK Kapital bezogen, um eine vorzeitige Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen zu finanzieren (und die IV zu schonen)? Vielleicht war die Bezügerin krebskrank zum Zeitpunkt der Pensionierung? Ausser in wenigen klaren Fällen (Schenkungen an Kindern, Immobilienerwerb) ist die Beurteilung eines vorzeitigen Verbrauchs der PK Guthaben willkürlich und anmassend.

Was tun? Es ist sinnvoll – wie vorgeschlagen – die Vermögensgrenze zu senken. Die EL sind nicht dazu da, die Erben zu schützen. Die Vermögensgrenze bei den EL zu AHV hätten man noch weiter senken können und dafür die partielle (für viele zu komplizierte) Anrechnung des Vermögens als Einkommen fallen lassen. Wer zuerst den Grossteil des Vermögens abbauen muss, wird sich seine Anschaffungen/Ausgaben gut überlegen – ob mit oder ohne Kapitalbezug aus der PK.

PS1: Vielleicht überlegen sich ja die PolitikerInnen auch einmal, ob es wirklich sinnvoll ist, den Kapitalbezug steuerlich zu subventionieren – um ihn dann später wieder zu bestrafen.

PS2: Hausbesitz kompliziert die Analyse ein wenig. Es gibt aber genügend Ideen (zBsp Rückzahlung der EL bei der Veräusserung/Vererbung des Hauses), damit umzugehen.

 

Der Run aufs Gymi ist verständlich

Monika Bütler

Jedes Jahr im März: Tausende Kinder schreiben in Zürich und anderen Kantonen die Gymiprüfung, schwitzen und leiden, freuen sich, wenn es klappt, sind enttäuscht, wenn es nicht klappt. Jedes Jahr werden sie begleitet durch eine Hintergrundserie in den Medien mit den immer gleichen Messages: Gymi ist nicht alles. Angeblich überehrgeizige Eltern werden mit Hohn überschüttet, weil sie ihren nicht so brillanten Nachwuchs  ans Gymi prügeln wollen. Das Ganze wird begleitet vom obligatorischen Lobgesang auf die duale Bildung, ohne den man heute sofort geteert und gefedert wird.

Wer allerdings nachschaut, wer all das schreibt, merkt schnell: Die allermeisten Kritiker sind selber ans Gymi gegangen und haben nachher studiert. Der eigene Nachwuchs geht natürlich ebenfalls aufs Gymi. Das ist dann aber etwas gaaaanz anderes: Aron wollte schon mit 3 Griechisch lernen, Lea ist ein Mathegenie und wäre in der Sek hoffnungslos unterfordert, Caesar ist ein Chemietüftler. Wie es die Zeit ausdrückt: Die Akademiker möchten das Gymi gerne für sich behalten. Oft schwingt noch ein Unterton mit, dass die Deutschen Nachbarn das CH Bildungssystem einfach nicht kapieren wollen.

Liegen denn die gescholtenen Eltern und Kandidaten so falsch? Wir wissen noch so wenig, was die digitale Revolution alles bringt. Aber sicher nicht weniger von den noch wenig zielgerichteten Fähigkeiten, die das Gymi vermitteln will und es meistens sogar erreicht. Das Gymi ist anstrengend, offeriert aber neben Wissensvermittlung auch eine Zeit der Orientierung, des Ausprobierens und des Nachdenkens. Ganz nutzlos kann dieser Weg nicht sein, wie die grosse Zahl importierter Akademiker zeigt.

Die Attraktivität der gymnasialen Bildung hat allerdings auch handfeste Gründe. Erstens ist es für viele Kinder zu früh, mit 14 Jahren eine Lehrstelle suchen zu müssen. Es ist bewundernswert, dass eine grosse Zahl von Kindern die schwierige Berufswahl offenbar mit Erfolg treffen kann.  Viele andere Kinder sind zum Ende der Schulpflicht allerdings weit weg, einigermassen informierte Entscheidungen zu treffen. Eine Lehre machen, nur um danach die Passarelle zu machen, ist für den Lehrbetrieb unbefriedigend (er wird um eine hoffnungvolle Nachwuchskraft gebracht), für den jungen Mann oder die junge Frau sehr aufwändig (fragen sie die Absolventen).

Es fehlt, zweitens, vielerorts ein 10. Schuljahr, eine 4. Sek sozusagen, für die guten SchülerInnen. Heute muss man ironischerweise einem begabten Kind mit Lehrwunsch fast raten, ans Gymi zu gehen. Nicht nur, um sich die Optionen offen zu halten, sondern um bei einem späteren Entscheid nicht ein Jahr in einer Orientierungsstufe mit nicht ganz so motivierten Mitschülern verbringen zu müssen. Ein Skandal zudem, dass das 10 Schuljahr in vielen Gemeinden 10000 Franken und mehr kostet, während die Privilegierten am Gymi nur Kopien und Ausflüge extra bezahlen müssen.

Zu guter Letzt ist das Gymnasium ein vom Steuerzahler paradiesisch ausgestattetes Privileg für die guten Schüler. Dieses Privileg anstreben zu wollen, ist ja nicht so unverständlich. Ich würde mir sogar wünschen, die Gymis würden bei ihren Demos gegen den Bildungsabbau nicht nur die wegfallenden Nebenfächer thematisieren, sondern dafür kämpfen, das Privileg der gymnasialen Bildung auch anderen begabten Kindern zu ermöglichen.

Die Diagnose, dass nicht immer die Richtigen ans Gymi gehen ist so falsch nicht. Dieses Problem löst man nicht mit einem erschwerten Zugang, sondern durch  geeignete Methoden, welche die bisher zu wenig berücksichtigten Kinder identifizieren und fördern (oft Knaben mit nicht akademisch geschulten Eltern).

Dass übermotivierte Eltern ihren minderbegabten Nachwuchs gegen deren Willen ans Gymi prügeln, ist ohnehin eine Legende. Die allermeisten Kinder wollen selber und wissen auch – wenn auch vage – weshalb. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, den heutigen Eltern ständig Führungsschwäche in der Erziehung vorzuwerfen. Ausgerechnet bei einer äusserst wichtigen Entscheidung, die eine sehr lange Zeit betrifft, sollten die Eltern dann nicht mehr reinreden. Wir würden gescheiter den Ehrgeiz der 12-14 jährigen Jugendlichen und ihrer Eltern applaudieren statt kritisieren. Wir werden ihn brauchen können.

PS: Nein, ich habe kein Kind an einer Gymiprüfung.

Altern ist (nicht) lustig

Monika Bütler

Der Beitrag erscheint unter dem selben Titel im HSG Focus 01/2017.

Das Knie knirscht, der Rücken schmerzt, die Falten werden tiefer. Mein Jüngster meinte vor einiger Zeit, dass ich von hinten eigentlich jung aussähe – von vorne hingegen…. Altern ist nicht lustig. Dennoch: Fast alle möchten alt werden, ein immer grösserer Teil der Bevölkerung schafft es auch. Noch vor 20 Jahren kannte man zwar bereits die wachsenden Finanzierungslücken der Alterssicherung, man wusste allerdings herzlich wenig darüber, wie es den älteren Menschen geht. Materiell, gesundheitlich, sozial, und vor allem darüber, wie all dies zusammenhängt. Ob healthy, wealthy and wise oder krank, arm und vergesslich, die optimale Alterspolitik hängt eben nicht nur von den Finanzen ab, sondern auch von den Bedürfnissen der Empfänger.

Ebenfalls erstaunlich: die riesigen Unterschiede zwischen Weiterlesen

Lebenslanges Lernen lohnt sich

Monika Bütler

Eine leicht gekürzte Version erschien unter dem Titel „Es lohnt sich, im Alter nicht den Anschluss zu verlieren“ in der NZZ am Sonntag vom 25. Dezember 2016.

Vor einem Jahr erinnerte ich mich zu Weihnachten an einen Jahrzehnte alten, geheimen Wunschtraum: Violine spielen. Mit über 50? Um mich selber zu überzeugen, erzählte ich meinen Traum bei einem Radiointerview. Nun gab es kein Zurück mehr. Ich mietete mir eine Geige.

Als ich zu Hause das Instrument aus dem Kasten hob, wurde mir bang. Zu alt, um etwas völlig Neues zu lernen? Zu ungeschickt mit einer höchstens mittelmässigen musikalischen Begabung? Gehöre ich jetzt auch zu jenen Alten, die die Jungen imitieren und sich damit nur lächerlich machen?

Mit meiner Verunsicherung stehe ich in der heutigen Zeit nicht alleine da. Nur treffen solche Ängste viele Mitt-Fünfziger – und ihre Arbeitgeber – viel existentieller. Täglich lesen wir von Stellenverlusten älterer Mitarbeiter. Weniger agil, nicht mehr lernfähig; tapsig am Computer, stumm im Kreativitätsseminar – so das Vorurteil. Auch beim – messbaren – Wissen um finanzielle Zusammenhänge (Financial Literacy) schneiden die Älteren relativ schlecht ab. Andererseits: Noch nie war ein so grosser Teil der über Ü-55 berufstätig wie heute.

Was ist an den Vorurteilen und den widersprüchlichen Zahlen dran? Zum Glück wurden in den vergangenen 20 Jahren Zahlen gesammelt. Grosse Datenprojekte wie SHARE – Survey of Health, Ageing and Retirement in Europe – haben geholfen, Wissenslücken zu schliessen. Vergleiche über die Zeit hinweg und zwischen den Ländern, mit Hundertausenden (anonymer) individueller Daten, erlauben die Identifikation kausaler Zusammenhänge.

Und die Forschungsresultate sind für einmal eindeutig: Die Alten abzuschreiben, ist dumm. Ältere Mitarbeiter sind nicht weniger produktiv als Junge. Nicht einmal am Fliessband: Eine etwas tiefere Geschwindigkeit machen die Älteren wett mit höherer Zuverlässigkeit und tieferen Fehlerquoten.

Beängstigend ist allerdings der starke negative Zusammenhang zwischen vorzeitiger Pensionierung und einem Verlust kognitiver Fähigkeiten. Zwar geht die Kausalität in beide Richtungen. Natürlich verlieren Menschen mit nachlassenden Fähigkeiten ihren Job eher als andere. Doch die Forschung zeigt auch, dass ein früher Ausstieg aus dem Erwerbsleben zu einem Nachlassen wichtiger Fähigkeiten führt. Denn selbst als unangenehm empfundene Beschäftigungen halten das Gehirn auf Trab. Und die Arbeit verhindert eine soziale Isolation.

Den Anschluss nicht zu verlieren lohnt sich also. Und es geht. Zugegeben, es ist schwierig für Hans, eine neue Technik (oder ein neues Instrument) zu erlernen. Doch ist es das für Hänschen nicht auch? Der schmerzhaft langsame Unterricht, den wir an Schulbesuchen erleben, ist kein Zeichen unqualifizierter Lehrerinnen. Auch kleine Köpfe brauchen Zeit und vor allem viel, viel Übung.

Es ist vielleicht mühsamer, im fortgeschrittenen Alter noch etwas zu lernen. Aber unmöglich ist es nicht. Wichtiger als Begabung sind – im Alter nicht notwendigerweise schwächer – Disziplin und Zuversicht. Am Arbeitsplatz setzt Zuversicht voraus, dass beide Seiten daran glauben: Nicht nur die Angestellte, sondern auch die Chefs. Und dass beide Seiten um die Mühsal des lebenslangen Lernens wissen. Vielleicht sollten wir an Management-Trainings, statt noch mehr Case Studies und Theorie, die Teilnehmer etwas komplett Neues lernen lassen. Es muss ja nicht Geige sein, es geht auch mit Stricken oder Suaheli. Wer sich selber mit etwas neuem abmüht, hat eher Verständnis und Geduld für die Lernenden. Und – traurig aber wahr: die meisten schaffen es nicht von alleine. Es braucht Unterstützung, vielleicht sogar sanften Druck. Das ist bei Hans nicht anders als bei Hänschen.

Schon die ersten Erfolgserlebnisse helfen. Auch bei mir. Als ich am vierten Advent die Weihnachtslieder probte und insgeheim über schwierige Stellen und meinen kratzigen Stil fluchte, ging plötzlich die Türe auf. Vor mir stand mein jüngerer Sohn – ein Teenager –, die eigene Geige in der geübten Hand, und fragte: „Mama, darf ich mitspielen? Zusammen klingt es so schön.“

 

Ein alter Popanz neu aufgetischt: Die neue alte Debatte über Referenden in Deutschland

Gebhard Kirchgässner

Wie zu erwarten war, hat die britische Entscheidung, aus der Europäischen Union auszutreten, auch in Deutschland die Diskussion über direkte Demokratie auf Bundesebene wieder neu entfacht. Dabei kommen die alten Fronten zum Vorschein: Die einen lehnen Referenden oberhalb der Länderebene strikt ab, während andere sie insbesondere für Fragen der Europäischen Union als zumindest sinnvoll, möglicherweise sogar für erforderlich halten.

Dabei sind die Argumente nicht besser geworden; es wird mit den gleichen alten (falschen) Behauptungen argumentiert wie früher. Referenden führen ins Chaos, insbesondere dann, wenn sie nicht so ausgehen, wie sich die politischen und/oder gesellschaftlichen Eliten das wünschen. „Referenden eignen sich nicht dafür, komplexe Frage zu entscheiden. Auch weil später niemand die Verantwortung übernimmt.“ So hat kürzlich Theo Sommer argumentiert, ein Mann, von dem man normalerweise etwas differenziertere Stellungnahmen erwarten darf. Ähnliches gilt für Bundespräsident Joachim Gauck, wenn er äussert: „Oft müssen schwierige Kompromisse gefunden werden, die mit Volksentscheiden nicht möglich sind.“ Andererseits fordert jetzt neben Horst Seehofer auch Edmund Stoiber wieder Volksentscheide für Europa und sogar auf Bundesebene. Er hatte in seiner Zeit als Bayerischer Ministerpräsident alles daran gesetzt, Volksentscheide in Bayern zu erschweren. Aber vielleicht hat er ja dazu gelernt.

Angesichts dieser Diskussion dürfte es sinnvoll sein, auf einige der jetzt wieder vorgebrachten Argumente einzugehen, selbst wenn sie längst widerlegt sind. Nur so kann man versuchen, die Diskussion zu versachlichen. Im Folgenden sollen daher drei Problemkreise angesprochen werden: (i) der Unterschied zwischen von oben erlaubten Plebisziten und direkten Volksrechten, (ii) die Problematik der Behandlung komplexer Fragen sowie (iii) die mögliche Rolle und die Bedingungen von Referenden bei Änderungen der Europäischen Verträge. Wir schliessen mit einigen Bemerkungen zur Übertragbarkeit von Erfragungen mit der direkten Demokratie auf andere Länder sowie zur Rolle der Verantwortung in der repräsentativen und der direkten Demokratie.

Ganzer Aufsatz hier

Grundeinkommen: Wichtig ist die Diskussion – nicht

Monika Bütler

Wichtig sei es, die Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) in Gange zu bringen, betonen die Befürworter des Konzepts immer wieder gerne. Und die Diskussionen sind auch durchaus interessant, meistens wenigstens. Gestern abend allerdings – beim Tagi Podium im Kaufleuten – war die Bereitschaft des Publikums, sich auf eine Diskussion einzulassen, eher gering. Gelinde gesagt.

Während die Ausführungen der Befürworter Philip Kovce und Oswald Sigg frenetisch beklatscht wurde (was ich durchaus schön fand), wurden viele Voten von Katja Gentinetta und mir mit Zwischenrufen, Lachsalven und anderen Formen von Lärm unterbrochen oder ganz verunmöglicht (was ich weniger schön fand). Und dies selbst bei Diskussionen, die von beiden Seiten auf dem Podium als wichtig und interessant erachtet wurden. So zum Beispiel, was genau Bedingungslosigkeit heisst, wenn das Grundeinkommen zwar bedingungslos ist, die Zahlerinnen aber über alles mögliche (Einkommen, Vermögen, Familiensituation, Berufskosten) minutiös Rechenschaft ablegen müssen.

Es wäre ein Gaudi gewesen, wie die Gegner Lachsalven über sich ergehen lassen mussten, meinte jemand auf Twitter. Ich würde wie eine HSG Professorin klingen, die eigentlich Bäuerin sei, was schon fast wie ein Kompliment klang (und immerhin einen grossen wahren Kern hat). Ich bin aber auch verantwortlich für die Steuerhinterziehung der Reichen, die Steueramnestie einiger Kantone als Reaktion auf die Steuerhinterziehung der Reichen, das Diktat der Energie in der heutigen Wirtschaft, die Schwierigkeiten der über 55 jährigen auf dem Arbeitsmarkt und vieles mehr. Ich hätte wohl auch Alli miini Entli singen können – Hexe bleibt Hexe.

Schade. Vor einer Woche fand an der HSG im Rahmen des Symposiums eine sehr interessante Debatte zum Grundeinkommen statt (bei dem sich die Befürworter und Gegner etwa die Waage hielten). Solche Diskussionen bringen uns tatsächlich weiter.

Für weitere öffentliche Debatten stehe ich dennoch nicht mehr zur Verfügung, das überlasse sich gerne anderen und hole dafür – ganz im Sinne der Initianten – das gestern verpasste Eile mit Weile Spiel mit der Familie nach. Ich erneuere daher meine schon vor 3 Jahren gepostete Absage. Die Gründe gelten noch immer.

Nur eine inhaltliche Ergänzung noch. Das BGE wird uns als pro-aktives Allerheilmittel gegen die disruptiven Folgen der Digitalisierung angepriesen. Doch: Wer weiss denn schon, welches Konzept für die noch weitgehend unbekannten Folgen des Wandels das Richtige ist. Ist es wirklich das BGE? Könnte es nicht auch sein, dass die Zukunft massive Investitionen in die Bildung oder den Umweltschutz verlangt, bei welchen dann die mittels BGE weitgestreuten Mittel fehlten? Vielleicht ist ein Damm als Schutz vor den Fluten sogar effizienter als Flosse(n) für alle.

Wie wir intelligenten Kindern die Schule vermiesen

Monika Bütler

Der Beitrag erschien am 15. Mai 2016 in der NZZ am Sonntag.

Eine kleine Ergänzung: Die schweizerische Maturaquote von rund 20% verdeckt, dass nur 16.5% der jungen Männer bei uns eine Matura machen. Das ist teilweise auf die attraktiven Möglichkeiten ausserhalb des akademischen Bildungswegs zurückzuführen. Aber nicht nur – viele intelligente Kinder, die eigentlich eine Matura machen wollten, geben entnervt auf. Das sollte uns zu denken geben. In einigen Kantonen ist die Maturaquote bei den jungen Männern in den letzten zwei Jahrzehnten sogar gesunken. So zum Beispiel im Kanton Zürich von 18% im Jahre 1998 auf nur noch 15.2 in 2012. (Quelle: avenir suisse)

Hier also die Kolumne:

Die schweizerische Matura sei zu einfach. Sogar Hochschulrektoren melden diplomatisch Zweifel an der Fitness ihrer Frischlinge an. Neben motivierten, gescheiten und aufmüpfigen Studierenden sitzen viele in den Bänken, bei denen nicht klar ist, weshalb sie – auf Kosten der Steuerzahler – dasitzen. Und: wie sie die Matura geschafft haben.

Nur: Wenn wir es bei einer Maturaquote von nur 20% nicht fertig bringen, junge Menschen studierfähig auszubilden, läuft etwas Grundlegendes falsch. Entweder bilden wir falsch aus. Oder wir selektieren falsch.

Lücken im Wissen können geschlossen werden, wenn Motivation und Intelligenz stimmen. Doch da hapert es oft genauso wie bei den Fähigkeiten in Deutsch oder Mathematik. Es ist ärgerlich, überforderte Studenten vor sich zu haben. Deprimierender ist aber der Gedanke, dass bei der tiefen Schweizer Maturaquote, für jeden von diesen ein anderer, motivierter und fähigerer Kandidat existiert, der die Hürde aus irgendeinem Grund nicht geschafft hat.

Nur schon die krasse Untervertretung der Knaben und Ausländer lassen vermuten, dass wir nicht immer diejenigen selektieren, die für den akademischen Bildungsweg geeignet sind. Dabei ist die oft geschmähte Selektion in die Mittelschule nicht einmal die einzige Hürde auf dem Weg zur Matura.

Wer einmal im Gymi ist, kämpft mindestens vier Jahre lang mit den Tücken des Systems. Das Paradebeispiel der Exzellenzverhinderung ist dabei die Anforderung der doppelten Kompensation ungenügender Noten. Konkret: Eine 5.5 in Mathematik und eine 5.0 in Deutsch (zusammen 2.5 Pluspunkte) reichen nicht, um eine 2.5 in Geographie (= 3 Minuspunkte) zu kompensieren.

In typisch schweizerischer Manier – wer aus der Masse ragt, wird geköpft –verstärken wir ein ohnehin schon absurd zu ungenügenden Noten hin verzerrtes Bewertungssystem noch, verdoppeln doppelt ungenügend sozusagen. Viele gescheite Knaben und – etwas weniger oft – Mädchen geben deswegen frustriert auf oder werden ausgemustert. Andere schaffen es, indem sie, statt ihre Stärken ausleben zu können, ihre Energie im Kampf gegen ihre Schwächen verlieren – an die sie dadurch auch regelmässig erinnert werden.

Besonders hart trifft die doppelte Kompensation mathematisch begabte Kinder an den meist sprachlastigen Gymnasien. Aber nicht nur sie. Auch Kolleginnen aus den philosophischen Fakultäten klagen: Weshalb soll ein Schüler mit 4.0 in allen Fächern Geisteswissenschaften studieren können, nicht aber jemand mit 5.5 in Deutsch und 3.0 in Naturwissenschaften?

Mittelschullehrer machen geltend, dies sei in der Praxis nicht so schlimm, die Schülerinnen passten sich einfach an. Nur: wir zwingen – gegen alle wissenschaftliche Evidenz des Lernens – die Schülerinnen dennoch, ihre Schwächen zu schwächen, statt ihre Stärken zu stärken.

Statt von Begabungsspitzen zu sprechen, reden wir eher – leicht abschätzig – von einseitiger Begabung.  Eine solche ist offenbar so schlimm ist, dass sie bestraft werden muss. Dabei stammen die meisten technologischen Durchbrüche, aber auch viele Ideen in anderen Wissenschaften nicht aus einer Durchschnittskompetenz, sondern aus einer besonderen – daher oft einseitigen – Begabung.

Ob die Matura zu einfach sei, ist nicht die relevante Frage. Wichtiger wäre es dafür zu sorgen, dass den intelligentesten Kindern nicht die Schule vermiest und der Weg zu einer Universitätsausbildung erschwert wird. Diese Talente werden uns nämlich fehlen: Viele Hochqualifizierte, die wir selber hätten ausbilden können, importieren wir heute aus dem Ausland.

Das BGE und die Arbeitsproduktivität

Monika Bütler

Für einmal bin ich sogar mit den Initianten des bedingungslosen Grundeinkommens einverstanden BGE. In einem Grundlagenpapier, von der NZZ als Ökonomie des Schlaraffenlands dargestellt, gehen die Verfasser der Studie von einer Steigerung der Arbeitsproduktivität um 5% aus. Das sieht nach viel aus, ist es aber nicht. Die Arbeitsproduktivität der Schweiz wäre selbst mit einer Erhöhung um 5% noch tiefer als diejenige von Frankreich (was die OECD ja ständig lehrmeistert). Eine Steigerung der Arbeitsproduktivität durch ein BGE scheint mir daher durchaus plausibel.

NUR: Der Grund einer höheren Arbeitsproduktivität wäre ein gaaaanz anderer. Die von den Autoren erwähnten positiven Effekte einer besseren Ausbildung würden sich erst viele Jahre nach einer Einführung bemerkbar machen – falls überhaupt. Vielleicht arbeiten die Menschen tatsächlich motivierter – mindestens diejenigen, die dann noch eine Beschäftigung haben. Denn genau da liegt der springende Punkt: Denn mit einem BGE bleiben im Arbeitsmarkt mit grosser Wahrscheinlichkeit diejenigen mit einer gut bezahlten und interessanten Arbeit. Also die Produktiveren.

Anders gesagt, wenn die Schweiz ihren weniger produktiven Bürger mit dem BGE einen Anreiz gibt, aus dem Arbeitsmarkt auszusteigen, steigert sie ganz automatisch ihre Arbeitsproduktivität. Für die noch arbeitende Durchschnittsbürgerin hiesse dies ein tieferes verfügbares Einkommen, weil sie über ihre Steuern deutlich mehr Transfers zu berappen hätte. Die höheren Steuern machen dann die Arbeit für weitere Menschen unattraktiv.

Die wirklich heroische Annahme der Studie liegt allerdings darin, dass eine höhere Arbeitsproduktivität mit einem höheren Volkseinkommen gleichgesetzt wird. Dies geht wirklich nur, wenn ALLE im gleichen Ausmass weiterarbeiten würden.wie bisher. Was selbst die Befürworter des BGE nicht glauben. Woher dann die Zeit für die Weiterbildung und die Pflege der Familienmitglieder kommen sollte, bleibt das Geheimnis der Autoren. Auch weshalb in einem solchen Land die stressbedingten Ausfälle abnehmen würden.

Vielleicht wollten uns die Autoren der Studie nur wieder einmal in Erinnerung rufen, welch untauchliches Konzept die Arbeitsproduktiviät darstellt. Auch da wären wir uns einig, wie ich in einer meiner ersten NZZaS Kolumnen ausgeführt habe.

Wenn die Leistungsbeurteilung durch das Geschlecht mitbestimmt wird

Monika Bütler

Erschienen unter dem Titel Wenn das Geschlecht die Leistung bestimmt in der NZZ am Sonntag vom 24. Januar 2016.

Eine Gruppenarbeit beendete vor 25 Jahren mein Zweitstudium in Betriebswirtschaftslehre.

Mit fünf zugelosten Studienkollegen hatte ich eine Aufgabe in Strategie zu bearbeiten. Nach drei ergebnislosen Treffen begann ich allein zu recherchieren und verfasste einen ersten Entwurf. Plötzlich ging es flott weiter; die Arbeit blieb dennoch weitgehend meine. Dem externen Dozenten, einem angesehenen Kadermann, gefiel das Werk. Nur, meinte er nach der Präsentation, die Beiträge der Studierenden schienen ihm doch sehr unterschiedlich, insbesondere die Dame habe wenig zum Erfolg beigetragen. Weiterlesen